Katalogbearbeitung: Dr.phil. WalterR.C.Abegglen Madeleine Danioth Kuno <strong>Fischer</strong> Trude <strong>Fischer</strong> BettinaGrüter RenataMüller Geschäftsleitung: Trude <strong>Fischer</strong> Kuno <strong>Fischer</strong> Auktionator: Kuno <strong>Fischer</strong> Administration: BettinaGrüter RenataMüller Fotos: DanyMeyer <strong>Galerie</strong> <strong>Fischer</strong> Bittezu beachten: Abholung auch am Samstag,dem 11. und Samstag,dem 18. November2006 Jeweilsvon 9–16Uhr möglich–telefonische Voranmeldung erbeten. Möbel und sperrigeKunstgewerbe-Objekte müssen nachtelefonischerVoranmeldung bisspätestens 1. Dezember2006 abgeholtwerden. Gerne empfehlen wirIhnen erfahrene Spediteure, die IhreAnkäufe abholen und Ihnen zustellen können. Wenn Sie esvorziehen,Transporteselbst durchzuführen, ersuchen wirSie umentsprechende Hilfe für dasEinladen besorgtzusein. Inbeschränktem Mass besteht die Möglichkeit,von nichtabgebildeten Objekten digitale Fotos perEmail zu übermitteln. Wirmöchten Sie daraufaufmerksammachen,dass wirfür diese Dienstleistung einen Kostenanteil von CHF 10.- proAufnahme berechnen müssen.
AUKTIONSBEDINGUNGEN Durchdie Teilnahme anderAuktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt: 1. Die Versteigerung erfolgtin SchweizerFranken. DerVerkauferfolgtanden Höchstbietenden,dessen Gebotvom Auktionatorakzeptiert wurde. DerBieterbleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit, dann kann derVersteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert,dass dasLosden vom Verkäuferfestgesetzten Mindestpreiserzielt.Verkäuferdürfen aufeigene Objektenichtmitbieten oderaufihreRechnung durch Drittemitbieten lassen. DerVersteigererbehältsichvor,zur Vertretung von Kaufaufträgen,eigenen Kaufabsichten und/oderVerkaufslimiten selbermitzubieten. 2. Bietermüssen vorderAbgabeeinesGebotesgegen AngabederPersonalien beim SekretariatdesAuktionshauseseine Bieternummerlösen. DasAuktionshaus kann einen offiziellen Identitätsnachweis,eine Bankreferenzund/oderSicherheiten verlangen. Esliegtim Ermessen desAuktionshauseseine Person nichtan derAuktion teilnehmen zu lassen. 3. Esstehtdem Versteigerernachseinem Ermessen frei,ein Gebotheraufzusetzen oderohne Angabevon Gründen abzulehnen. DerVersteigererbehältsichfernerdasRechtvor,Losezu vereinigen,zu trennen,ausserhalbderReihenfolge anzubieten,hinzuzufügen und/oderwegzulassen bzw.von derAuktion zurückzuziehen. 4. Gebotewerden in derRegel anlässlichderAuktion persönlichund direktdurchdeutliche Kundgabeanden Auktionatorabgegeben. Bietaufträge (für den Fall, dass derBietende nichtpersönlichanderAuktion teilnehmen kann),müssen bisspätestens24Stunden vorAuktionsbeginn in Schriftformabgegeben werden oder per Post bzw. per Faxdem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen desAuktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die durchden Bieterangebrachtwerden,sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetragvon Bietaufträgen wirdlediglichderjenige Bietauftragberücksichtigt,welcher frühereingetroffen ist.Bietaufträge sind unwiderrufbarund verbindlich. Aufträge unterhalbderHälftederSchätzung können nichtakzeptiert werden. Telefonische Bieter, welche nach Ermessen desAuktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24Stunden vor Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen Bieter erklären sich damit einverstanden, dass dasAuktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen darf. Jegliche Haftung desAuktionshauses sowohl für Bietaufträge alsauchtelefonische Gebotewirdwegbedungen. 5. Aufdem Zuschlagspreisist von allen Käufern(Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, daswie folgt berechnet wird: Bei einem Zuschlag bisund mitCHF 10’000.–:20%; Bei einem Zuschlag ab CHF 10’000.– bisund mitCHF 100’000.–:20%aufdie ersten CHF 10’000.– und 18% aufdie Differenzzwischen CHF 10’000.– und derHöhe desZuschlages; Bei einem Zuschlagab CHF 100’000.–:20%aufdie ersten CHF 10’000.–,18% aufCHF 90’000.–, 14% aufdie Differenzzwischen CHF 100’000.– und derHöhe desZuschlages Die angegebenen Prozentsätzebeziehen sichaufden Zuschlagspreisfür jedeseinzelne Objekt. Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 7.6% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche im Rahmen derAuktion entsprechend hingewiesen wird),wirddie MWSt.auchauf dem Zuschlagspreiserhoben und überwälzt,wobei dasAuktionshaus in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt sichdamiteinverstanden,dass dasAuktionshaus auchvom Einlieferereine Kommission erhält. 6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in SchweizerWährung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für seine Käufe persönlich und kann nichtgeltend machen,für Rechnung Drittergehandeltzuhaben. 7. NachAblauf von 14 Tagen seit derAuktion ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. DasAuktionshaus behält sich zudem das Recht vor, unbeglichene Rechnungen nachdieserFrist einerInkassostelle zu übergeben. 8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann derVersteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen Schaden, insbesondere bei derAufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen Auktion odereinem Dritten aneinerspäteren Auktion zugeschlagen oderaufdem Weg desfreihändigen Verkaufsveräussert wird,wobei derVersteigerer in derVerwertung des Gegenstandes völlig frei ist.Aufeinen allfälligen Mehrerlös hatderErsteigerer,dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch. 9. Das Eigentum und die Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Es wird jedoch hiermit vereinbart, dass dasAuktionshaus bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen) ein Retentions-und Faustpfandrechtanallen Vermögenswerten (insbesondereanden verkauften Gegenständen),die sichimBesitz desAuktionshauses oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche Bestätigung vorliegt. 10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert,in dem sie sichimZeitpunktdesZuschlagesbefinden. Während derAusstellung bestehtdie Möglichkeit, die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcherArt sind keine Zusicherungen,Gewährleistungszusagen, Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder dasAufgeld noch die MWSt. Das Auktionshaus (sowie die mitdem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und derEinliefererbzw.Verkäuferhaften nichtim Zusammenhang mitsolchen Äusserungen,insbesonderenichtfür unrichtige bzw.unvollständige Beschreibungen,Abbildungen,Zuschreibungen,für den Hersteller,den Ursprung,das Alter,die Herkunft, die Masse,die Vollständigkeit,den Zustand und/oderfür die EchtheitdesObjektessowie für andereoffene oderverborgene Mängel. 11. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen. 12. Erklärt sich dasAuktionshaus in speziellen Fällen ausnahmsweise bereit, den Zuschlag wegen erheblichen Mängeln des Objektes (z.B. nachträglich entdeckte Fälschung) zu annullieren, so erfolgt dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Aus solchen Kulanzfällen können für andere Fälle keine Ansprüche abgeleitetwerden. 13. Für die Aufbewahrung ersteigerter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.Verpackung, Handhabung und Versand sind Sache der Ersteigerer.Gegenstände, die nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus eingelagert werden. Übernimmt dasAuktionshaus Verpackung, Handhabung,Versand und/oder die Einlagerung, so erfolgt dies ohne Haftung desAuktionshausesund aufKosten desKäufers. 14. Die Objektewerden im Namen und für Rechnung Dritterverkauft.DerKäuferbzw.Ersteigererhatkeinen AnspruchaufBekanntgabedesVerkäufers bzw.Einlieferers und derEinliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer5hiervorbleiben vorbehalten. 15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch dasAuktionshaus geschlossenen Kaufvertrages.Abänderungen sind nur schriftlichgültig. Ausschliesslichdie deutsche Fassung dieser<strong>Auktionsbedingungen</strong> ist massgebend. 16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw.Käufer den Sitz desAuktionshausesLuzern-Stadt. GALERIE FISCHER AUKTIONEN AG,LUZERN