Auktionsordnung, Auktionsbedingungen, Termine - Galerie Fischer ...
Auktionsordnung, Auktionsbedingungen, Termine - Galerie Fischer ...
Auktionsordnung, Auktionsbedingungen, Termine - Galerie Fischer ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />
Durchdie Teilnahme anderAuktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt:<br />
1. Die Versteigerung erfolgtin SchweizerFranken. DerVerkauferfolgtanden Höchstbietenden,dessen Gebotvom Auktionatorakzeptiert wurde. DerBieterbleibt<br />
an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit,<br />
dann kann derVersteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert,dass<br />
dasLosden vom Verkäuferfestgesetzten Mindestpreiserzielt.Verkäuferdürfen aufeigene Objektenichtmitbieten oderaufihreRechnung durch<br />
Drittemitbieten lassen. DerVersteigererbehältsichvor,zur Vertretung von Kaufaufträgen,eigenen Kaufabsichten und/oderVerkaufslimiten selbermitzubieten.<br />
2. Bietermüssen vorderAbgabeeinesGebotesgegen AngabederPersonalien beim SekretariatdesAuktionshauseseine Bieternummerlösen. DasAuktionshaus<br />
kann einen offiziellen Identitätsnachweis,eine Bankreferenzund/oderSicherheiten verlangen. Esliegtim Ermessen desAuktionshauseseine Person nichtan<br />
derAuktion teilnehmen zu lassen.<br />
3. Esstehtdem Versteigerernachseinem Ermessen frei,ein Gebotheraufzusetzen oderohne Angabevon Gründen abzulehnen. DerVersteigererbehältsichfernerdasRechtvor,Losezu<br />
vereinigen,zu trennen,ausserhalbderReihenfolge anzubieten,hinzuzufügen und/oderwegzulassen bzw.von derAuktion zurückzuziehen.<br />
4. Gebotewerden in derRegel anlässlichderAuktion persönlichund direktdurchdeutliche Kundgabeanden Auktionatorabgegeben. Bietaufträge (für den Fall,<br />
dass derBietende nichtpersönlichanderAuktion teilnehmen kann),müssen bisspätestens24Stunden vorAuktionsbeginn in Schriftformabgegeben werden<br />
oder per Post bzw. per Faxdem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen desAuktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die<br />
durchden Bieterangebrachtwerden,sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetragvon Bietaufträgen wirdlediglichderjenige Bietauftragberücksichtigt,welcher<br />
frühereingetroffen ist.Bietaufträge sind unwiderrufbarund verbindlich. Aufträge unterhalbderHälftederSchätzung können nichtakzeptiert werden. Telefonische<br />
Bieter, welche nach Ermessen desAuktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24Stunden vor<br />
Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen<br />
Bieter erklären sich damit einverstanden, dass dasAuktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen<br />
darf. Jegliche Haftung desAuktionshauses sowohl für Bietaufträge alsauchtelefonische Gebotewirdwegbedungen.<br />
5. Aufdem Zuschlagspreisist von allen Käufern(Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, daswie folgt berechnet wird:<br />
Bei einem Zuschlag bisund mitCHF 10’000.–:20%;<br />
Bei einem Zuschlag ab CHF 10’000.– bisund mitCHF 100’000.–:20%aufdie ersten CHF 10’000.– und<br />
18% aufdie Differenzzwischen CHF 10’000.– und derHöhe desZuschlages;<br />
Bei einem Zuschlagab CHF 100’000.–:20%aufdie ersten CHF 10’000.–,18% aufCHF 90’000.–,<br />
14% aufdie Differenzzwischen CHF 100’000.– und derHöhe desZuschlages<br />
Die angegebenen Prozentsätzebeziehen sichaufden Zuschlagspreisfür jedeseinzelne Objekt.<br />
Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 7.6% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung<br />
gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche<br />
im Rahmen derAuktion entsprechend hingewiesen wird),wirddie MWSt.auchauf dem Zuschlagspreiserhoben und überwälzt,wobei dasAuktionshaus<br />
in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine<br />
rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt<br />
sichdamiteinverstanden,dass dasAuktionshaus auchvom Einlieferereine Kommission erhält.<br />
6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in SchweizerWährung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für<br />
seine Käufe persönlich und kann nichtgeltend machen,für Rechnung Drittergehandeltzuhaben.<br />
7. NachAblauf von 14 Tagen seit derAuktion ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. DasAuktionshaus behält sich zudem das Recht vor, unbeglichene<br />
Rechnungen nachdieserFrist einerInkassostelle zu übergeben.<br />
8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann derVersteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere<br />
Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen<br />
Schaden, insbesondere bei derAufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen<br />
Auktion odereinem Dritten aneinerspäteren Auktion zugeschlagen oderaufdem Weg desfreihändigen Verkaufsveräussert wird,wobei derVersteigerer<br />
in derVerwertung des Gegenstandes völlig frei ist.Aufeinen allfälligen Mehrerlös hatderErsteigerer,dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.<br />
9. Das Eigentum und die Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Es wird jedoch hiermit vereinbart, dass dasAuktionshaus bis zur vollständigen<br />
Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen)<br />
ein Retentions-und Faustpfandrechtanallen Vermögenswerten (insbesondereanden verkauften Gegenständen),die sichimBesitz desAuktionshauses<br />
oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche<br />
Bestätigung vorliegt.<br />
10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert,in dem sie sichimZeitpunktdesZuschlagesbefinden. Während derAusstellung bestehtdie Möglichkeit,<br />
die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcherArt sind keine Zusicherungen,Gewährleistungszusagen,<br />
Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen<br />
sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder dasAufgeld noch die MWSt. Das<br />
Auktionshaus (sowie die mitdem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und derEinliefererbzw.Verkäuferhaften nichtim Zusammenhang mitsolchen<br />
Äusserungen,insbesonderenichtfür unrichtige bzw.unvollständige Beschreibungen,Abbildungen,Zuschreibungen,für den Hersteller,den Ursprung,das<br />
Alter,die Herkunft, die Masse,die Vollständigkeit,den Zustand und/oderfür die EchtheitdesObjektessowie für andereoffene oderverborgene Mängel.<br />
11. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen.<br />
12. Erklärt sich dasAuktionshaus in speziellen Fällen ausnahmsweise bereit, den Zuschlag wegen erheblichen Mängeln des Objektes (z.B. nachträglich entdeckte<br />
Fälschung) zu annullieren, so erfolgt dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Aus solchen Kulanzfällen können für andere Fälle keine Ansprüche<br />
abgeleitetwerden.<br />
13. Für die Aufbewahrung ersteigerter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.Verpackung, Handhabung und Versand sind Sache der Ersteigerer.Gegenstände,<br />
die nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus<br />
eingelagert werden. Übernimmt dasAuktionshaus Verpackung, Handhabung,Versand und/oder die Einlagerung, so erfolgt dies ohne Haftung desAuktionshausesund<br />
aufKosten desKäufers.<br />
14. Die Objektewerden im Namen und für Rechnung Dritterverkauft.DerKäuferbzw.Ersteigererhatkeinen AnspruchaufBekanntgabedesVerkäufers bzw.Einlieferers<br />
und derEinliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer5hiervorbleiben vorbehalten.<br />
15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch dasAuktionshaus geschlossenen Kaufvertrages.Abänderungen sind nur schriftlichgültig.<br />
Ausschliesslichdie deutsche Fassung dieser<strong>Auktionsbedingungen</strong> ist massgebend.<br />
16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw.Käufer den Sitz<br />
desAuktionshausesLuzern-Stadt.<br />
GALERIE FISCHER AUKTIONEN AG,LUZERN