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Auktionsordnung, Auktionsbedingungen, Termine - Galerie Fischer ...

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AUKTIONSBEDINGUNGEN<br />

Durchdie Teilnahme anderAuktion werden die folgenden Bedingungen anerkannt:<br />

1. Die Versteigerung erfolgtin SchweizerFranken. DerVerkauferfolgtanden Höchstbietenden,dessen Gebotvom Auktionatorakzeptiert wurde. DerBieterbleibt<br />

an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. Entsteht irgendeine Meinungsverschiedenheit,<br />

dann kann derVersteigerer darüber nach freiem Ermessen entscheiden oder das Los neu aufrufen und versteigern. Die Lose werden mit der Massgabe versteigert,dass<br />

dasLosden vom Verkäuferfestgesetzten Mindestpreiserzielt.Verkäuferdürfen aufeigene Objektenichtmitbieten oderaufihreRechnung durch<br />

Drittemitbieten lassen. DerVersteigererbehältsichvor,zur Vertretung von Kaufaufträgen,eigenen Kaufabsichten und/oderVerkaufslimiten selbermitzubieten.<br />

2. Bietermüssen vorderAbgabeeinesGebotesgegen AngabederPersonalien beim SekretariatdesAuktionshauseseine Bieternummerlösen. DasAuktionshaus<br />

kann einen offiziellen Identitätsnachweis,eine Bankreferenzund/oderSicherheiten verlangen. Esliegtim Ermessen desAuktionshauseseine Person nichtan<br />

derAuktion teilnehmen zu lassen.<br />

3. Esstehtdem Versteigerernachseinem Ermessen frei,ein Gebotheraufzusetzen oderohne Angabevon Gründen abzulehnen. DerVersteigererbehältsichfernerdasRechtvor,Losezu<br />

vereinigen,zu trennen,ausserhalbderReihenfolge anzubieten,hinzuzufügen und/oderwegzulassen bzw.von derAuktion zurückzuziehen.<br />

4. Gebotewerden in derRegel anlässlichderAuktion persönlichund direktdurchdeutliche Kundgabeanden Auktionatorabgegeben. Bietaufträge (für den Fall,<br />

dass derBietende nichtpersönlichanderAuktion teilnehmen kann),müssen bisspätestens24Stunden vorAuktionsbeginn in Schriftformabgegeben werden<br />

oder per Post bzw. per Faxdem Auktionshaus zugehen und nach dem Ermessen desAuktionshauses klar und vollständig sein. Zusätzliche Bedingungen, die<br />

durchden Bieterangebrachtwerden,sind ungültig. Bei gleichem Höchstbetragvon Bietaufträgen wirdlediglichderjenige Bietauftragberücksichtigt,welcher<br />

frühereingetroffen ist.Bietaufträge sind unwiderrufbarund verbindlich. Aufträge unterhalbderHälftederSchätzung können nichtakzeptiert werden. Telefonische<br />

Bieter, welche nach Ermessen desAuktionshauses nur in einer beschränkten Zahl zugelassen werden, müssen ebenfalls bis spätestens 24Stunden vor<br />

Auktionsbeginn in schriftlicher Form dem Auktionshaus alle Details (Personalien, telefonische Erreichbarkeit, interessierende Lots usw.) mitteilen. Die telefonischen<br />

Bieter erklären sich damit einverstanden, dass dasAuktionshaus das telefonisch abgegebene Gebot bzw. das entsprechende Telefonat aufzeichnen<br />

darf. Jegliche Haftung desAuktionshauses sowohl für Bietaufträge alsauchtelefonische Gebotewirdwegbedungen.<br />

5. Aufdem Zuschlagspreisist von allen Käufern(Ersteigerern) ein Aufgeld zu bezahlen, daswie folgt berechnet wird:<br />

Bei einem Zuschlag bisund mitCHF 10’000.–:20%;<br />

Bei einem Zuschlag ab CHF 10’000.– bisund mitCHF 100’000.–:20%aufdie ersten CHF 10’000.– und<br />

18% aufdie Differenzzwischen CHF 10’000.– und derHöhe desZuschlages;<br />

Bei einem Zuschlagab CHF 100’000.–:20%aufdie ersten CHF 10’000.–,18% aufCHF 90’000.–,<br />

14% aufdie Differenzzwischen CHF 100’000.– und derHöhe desZuschlages<br />

Die angegebenen Prozentsätzebeziehen sichaufden Zuschlagspreisfür jedeseinzelne Objekt.<br />

Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWSt.) von derzeit 7.6% wird auf dem Aufgeld und auf allen andern vom Auktionshaus dem Käufer in Rechnung<br />

gestellten Beträgen erhoben und auf ihn überwälzt. Bei Objekten, welche im Katalog oder auf einem Ergänzungsblatt mit «*» bezeichnet sind (oder auf welche<br />

im Rahmen derAuktion entsprechend hingewiesen wird),wirddie MWSt.auchauf dem Zuschlagspreiserhoben und überwälzt,wobei dasAuktionshaus<br />

in diesen Fällen auch als Kommissionär auftreten kann; bei Ausfuhr dieser Objekte ins Ausland wird dem Käufer die MWSt. zurückerstattet, wenn er eine<br />

rechtsgültige Ausfuhrdeklaration mit Originalstempel des schweizerischen Zolls für das entsprechende Kaufobjekt beibringt. Der Käufer (Ersteigerer) erklärt<br />

sichdamiteinverstanden,dass dasAuktionshaus auchvom Einlieferereine Kommission erhält.<br />

6. Die Auktionsrechnung wird mit dem Zuschlag zur sofortigen Bezahlung in SchweizerWährung fällig. Verrechnung ist ausgeschlossen. Der Käufer haftet für<br />

seine Käufe persönlich und kann nichtgeltend machen,für Rechnung Drittergehandeltzuhaben.<br />

7. NachAblauf von 14 Tagen seit derAuktion ist ein Verzugszins von 1% pro Monat geschuldet. DasAuktionshaus behält sich zudem das Recht vor, unbeglichene<br />

Rechnungen nachdieserFrist einerInkassostelle zu übergeben.<br />

8. Wird die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, kann derVersteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages verlangen oder jederzeit auch ohne weitere<br />

Fristansetzung den Zuschlag annullieren. In jedem Fall haftet der Ersteigerer für allen aus der Nichtbezahlung beziehungsweise Zahlungsverspätung entstandenen<br />

Schaden, insbesondere bei derAufhebung des Zuschlages für einen allfälligen Mindererlös, sei es, dass der Gegenstand einem anderen Bieter der gleichen<br />

Auktion odereinem Dritten aneinerspäteren Auktion zugeschlagen oderaufdem Weg desfreihändigen Verkaufsveräussert wird,wobei derVersteigerer<br />

in derVerwertung des Gegenstandes völlig frei ist.Aufeinen allfälligen Mehrerlös hatderErsteigerer,dessen Zuschlag annulliert wurde, keinen Anspruch.<br />

9. Das Eigentum und die Gefahr gehen mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Es wird jedoch hiermit vereinbart, dass dasAuktionshaus bis zur vollständigen<br />

Bezahlung aller geschuldeten Beträge (aus welchem Geschäft auch immer, insbesondere von Zuschlagspreis, Aufgeld, MWSt., Kosten und allfälligen Verzugszinsen)<br />

ein Retentions-und Faustpfandrechtanallen Vermögenswerten (insbesondereanden verkauften Gegenständen),die sichimBesitz desAuktionshauses<br />

oder eines mit diesem verbundenen Unternehmen befinden, hat. Eine Zahlung mittels Check gilt erst dann als erfolgt, wenn eine bankseitige schriftliche<br />

Bestätigung vorliegt.<br />

10. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert,in dem sie sichimZeitpunktdesZuschlagesbefinden. Während derAusstellung bestehtdie Möglichkeit,<br />

die Gegenstände eingehend zu besichtigen. Alle mündlichen und schriftlichen Äusserungen irgendwelcherArt sind keine Zusicherungen,Gewährleistungszusagen,<br />

Garantien oder dergleichen, sondern lediglich Meinungsäusserungen, die jederzeit geändert werden können. Stillschweigende Garantien und Bedingungen<br />

sind ausgeschlossen. Die angegebenen Preise verstehen sich als unverbindliche Schätzungen und enthalten weder dasAufgeld noch die MWSt. Das<br />

Auktionshaus (sowie die mitdem Auktionshaus in Verbindung stehenden Personen) und derEinliefererbzw.Verkäuferhaften nichtim Zusammenhang mitsolchen<br />

Äusserungen,insbesonderenichtfür unrichtige bzw.unvollständige Beschreibungen,Abbildungen,Zuschreibungen,für den Hersteller,den Ursprung,das<br />

Alter,die Herkunft, die Masse,die Vollständigkeit,den Zustand und/oderfür die EchtheitdesObjektessowie für andereoffene oderverborgene Mängel.<br />

11. Jede Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel wird wegbedungen.<br />

12. Erklärt sich dasAuktionshaus in speziellen Fällen ausnahmsweise bereit, den Zuschlag wegen erheblichen Mängeln des Objektes (z.B. nachträglich entdeckte<br />

Fälschung) zu annullieren, so erfolgt dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Aus solchen Kulanzfällen können für andere Fälle keine Ansprüche<br />

abgeleitetwerden.<br />

13. Für die Aufbewahrung ersteigerter Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.Verpackung, Handhabung und Versand sind Sache der Ersteigerer.Gegenstände,<br />

die nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion abgeholt werden, können ohne Mahnung auf Kosten des Ersteigerers in einem Lagerhaus<br />

eingelagert werden. Übernimmt dasAuktionshaus Verpackung, Handhabung,Versand und/oder die Einlagerung, so erfolgt dies ohne Haftung desAuktionshausesund<br />

aufKosten desKäufers.<br />

14. Die Objektewerden im Namen und für Rechnung Dritterverkauft.DerKäuferbzw.Ersteigererhatkeinen AnspruchaufBekanntgabedesVerkäufers bzw.Einlieferers<br />

und derEinliefererkommission. Steuerrechtliche Vorschriften und Ziffer5hiervorbleiben vorbehalten.<br />

15. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes einzelnen Gebotes und des durch dasAuktionshaus geschlossenen Kaufvertrages.Abänderungen sind nur schriftlichgültig.<br />

Ausschliesslichdie deutsche Fassung dieser<strong>Auktionsbedingungen</strong> ist massgebend.<br />

16. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.Als Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand anerkennt der Bieter bzw.Käufer den Sitz<br />

desAuktionshausesLuzern-Stadt.<br />

GALERIE FISCHER AUKTIONEN AG,LUZERN

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