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Schwarzbuch Wald - Deutscher Forstverein

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proWALD : SEPTEMBER | 2009<br />

SEITEN DES FORSTVEREINS<br />

Forderungen des Naturschutzes) ein <strong>Wald</strong>umbau<br />

durchgeführt werden soll. Zudem<br />

stellt sich die Frage, ob das Fällen von zwei<br />

nebeneinander stehenden großkronigen<br />

Bäumen schon einen Kahlschlag darstellt<br />

und inwieweit man die Forstwirtschaft für<br />

eine durch ein Sturmereignis geschädigte<br />

Fläche verantwortlich machen kann, die geräumt<br />

werden muss. Kahlschlag?<br />

»Sechs dieser Kahlschläge wurden mit<br />

Verkehrssicherungspflichten begründet.«<br />

Man darf hier Ursache und Wirkung<br />

nicht verwechseln. Wenn Trassenführungen<br />

von Straßen (oder Wanderwegen) immer<br />

noch durch <strong>Wald</strong>gebiete verlaufen und nicht<br />

die vorgeschriebenen Abstände zum <strong>Wald</strong>rand<br />

eingehalten werden, ist der <strong>Wald</strong>besitzer<br />

(leider!) gezwungen, verkehrssichernde<br />

Maßnahmen zu ergreifen. Die ses kann beispielsweise<br />

bei stark befahrenen Straßen<br />

auch zu einer Entnahme des Randstreifens<br />

führen, denn bei Unfällen kann die Haftung<br />

schnell auf den <strong>Wald</strong>besitzer zurückfallen.<br />

Und im Übrigen: Die momentane Regelung<br />

zur Verkehrssicherungspflicht wird auch<br />

von den <strong>Wald</strong>besitzern kritisiert. Sie fühlen<br />

sich vom Gesetzgeber im Stich gelassen.<br />

»In zwei Drittel der Fallstudien wurden<br />

Verstöße gegen die FFH- beziehungsweise<br />

SPA-Richtlinie festgestellt.« In<br />

der Tat stellen die FFH- und SPA-Richtlinien<br />

ein scharfes Schwert des Naturschutzes dar.<br />

Die beiden von der Europäischen Union<br />

festgelegten Richtlinien wurden seinerzeit<br />

ohne eine maßgebliche Beteiligung der Betroffenen<br />

durch gesetzt. Insbesondere die<br />

<strong>Wald</strong>besitzer haben dadurch entgegen vielen<br />

Beteuerungen seitens des Naturschutzes<br />

mit zum Teil erheblichen Einschränkungen<br />

ihrer wirtschaftenden Tätigkeit zu kämpfen.<br />

»In mehr als der Hälfte der Fälle wurden<br />

Biotopbäume verbotenerweise gefällt.«<br />

Allein ein starker Durchmesser eines<br />

Baumes in einem bewirtschafteten <strong>Wald</strong><br />

macht aus ihm nicht zwingend einen »Biotopbaum«.<br />

Auch hier greift oftmals die Verkehrssicherungspflicht.<br />

»In drei Fällen wurde dabei auch die<br />

Brut beziehungsweise Nachzucht von<br />

besonders geschützten Arten zerstört.«<br />

Es ist schon eine böswillige Unterstellung,<br />

dass die Förster nichts Besseres zu tun hätten,<br />

als Bäume um zusägen, in denen z. B.<br />

Spechte ihre Brut aufziehen. Trotz sorgfäl-<br />

tiger Überprüfung kann es jedoch immer<br />

wieder passieren, dass solche Bäume gefällt<br />

werden. Mit ähnlicher Begründung könnte<br />

auch das Fahrradfahren in FFH-Gebieten<br />

verboten werden, da so ein Goldlaufkäfer<br />

überrollt werden könnte.<br />

»Eine größere Bedeutung hatten außerdem<br />

überstarke Eingriffe in die Altbaumausstattung<br />

…« Natürlich werden<br />

bei einer nachhaltigen <strong>Wald</strong>bewirtschaftung<br />

auch Altbäume mit starken Durchmessern<br />

eingeschlagen. Dieses ist ja der waldbauliche<br />

Zweck: Produktion von qualitativ hochwertigem<br />

Starkholz.<br />

»… sowie Bodenschäden durch Holz-<br />

Ernte ma schi nen.« Die Holz-Erntemaschinen<br />

fahren auf genau festgelegten und<br />

dauerhaft angelegten sogenannten Rückegassen.<br />

Dabei ist durch die moderne Bereifung<br />

und vorschriftsmäßige Nutzung der<br />

Fahrzeuge eine optimale Verteilung des Bodendrucks<br />

gewährleistet. Ein Pferd verdichtet<br />

u. U. den <strong>Wald</strong>boden punktuell stärker<br />

als ein großer Harvester. Wenn man durch<br />

einen frisch durchforsteten Be stand geht,<br />

sieht es unter Umständen tatsächlich verheerend<br />

aus. Man kann die Menschen nur<br />

dazu ermuntern, nach ei nem Jahr an dieselbe<br />

Stelle zurückzukehren, dann sind kaum<br />

noch Spuren zu sehen.<br />

»Eines der bemerkenswertesten Ergebnisse<br />

ist, dass die in der Fallstudie kritisierten<br />

Eingriffe von verantwortlicher<br />

Seite vielfach nicht als kritikwürdig beziehungsweise<br />

nicht als Verstoß gegen<br />

Vorschriften betrachtet werden. Weiterhin<br />

ist auffällig, wie oft die Verkehrssicherungspflicht<br />

als Deckmantel für<br />

massive Eingriffe missbraucht wird.«<br />

Dass die Eingriffe von den verantwortlichen<br />

Behörden nicht als kritikwürdig oder nicht<br />

als Verstoß gegen Vorschriften betrachtet<br />

wurden, sollte nun eigentlich den BUND<br />

nachdenklich stimmen. Bei den Maßnahmen<br />

wurden die relevanten Behörden oder<br />

Interessenverbände an dem Entscheidungsprozess<br />

beteiligt. Dabei geht es streng nach<br />

Gesetz und Recht, wie anders auch. Das Ergebnis<br />

ist, wie oft in einer Demokratie bei Ermessensentscheidungen,<br />

ein Kompromiss,<br />

mit dem alle Beteiligten mehr oder weniger<br />

leben können. Nur weil eine Seite sich nicht<br />

in allen Punkten durchsetzen kann, heißt<br />

dies noch nicht, dass hier im großen Stil die<br />

Rechtsordnung untergraben wird.

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