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Autorenleitfaden 2013 - Freilaw – Freiburg Law Students Journal

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<strong>Freilaw</strong> - <strong>Freiburg</strong> <strong>Law</strong> <strong>Students</strong> <strong>Journal</strong> - <strong>Autorenleitfaden</strong> <strong>2013</strong>/06<br />

I. Notwendige Informationen<br />

Wir benötigen:<br />

A. Einleitung<br />

<strong>Autorenleitfaden</strong><br />

-­‐ Ihren vollständigen akademischen Titel (Bspw. stud. jur.; cand. jur.; ref. jur; ass. jur.; Dr. jur.<br />

etc.)<br />

-­‐ Falls vorhanden Ihre Arbeitsstelle sowie Ihr Tätigkeitsfeld (Bspw. Wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter am Institut ...)<br />

-­‐ Gegenenfalls Hintergrundinformationen zu dem von Ihnen eingereichten Artikel (Dieser<br />

Artikel beruht auf einer im März <strong>2013</strong> erstellten Seminararbeit zu dem Thema ...)<br />

-­‐ Falls noch nicht vorhanden, eine kurze Einleitung des Artikels (max. 600 Zeichen), die der<br />

Eigentlichen Einleitung voransteht und den Text kurz resümiert.<br />

Bsp. (Titel -­‐ Untertitel -­‐ Kurzdarstellung -­‐ Einleitung)<br />

Der Emmely-Fall: Viel Lärm um nichts ?!<br />

-<br />

Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Prüfung des wichtigen Grundes bei<br />

Verdachtskündigungen<br />

stud. jur. Tobias Mandler<br />

Am 10.06.2010 entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über eine Frage, die bis dahin<br />

innerhalb der Gesellschaft und Wissenschaft kontrovers diskutiert worden war und die Gemüter<br />

erhitzt hatte 1 . Es handelte sich dabei abstrakt um die Fragestellung, ob es einem Arbeitgeber<br />

möglich ist einem Arbeitnehmer wirksam fristlos zu kündigen, wenn (der Verdacht besteht, dass)<br />

der Arbeitnehmer das Vermögen des Arbeitgebers durch ein „Bagatelldelikt“ um einen geringen<br />

Betrag, hier 1,30 €, vermindert hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied dazu, dass die Möglichkeit<br />

des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall nicht bestand und sowohl die ausgesprochene fristlose<br />

als auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unwirksam sei. Ob die Antwort und die<br />

Argumentation des Bundesarbeitsgerichts aber überzeugen kann und inwieweit die Entscheidung<br />

Einfluss auf die arbeitsrechtliche Praxis haben wird, soll hier im Folgenden dargelegt werden.<br />

Zunächst aber zum Sachverhalt 1 : Barbara Emme („Emmely“) war zum Zeitpunkt der Kündigung, dem 22. Februar<br />

2008, 50 Jahre alt und arbeite seit dem 25. April 1977, also knapp 31 Jahre als Kassiererin bei einer Berliner<br />

Supermarktkette 1 ....<br />

www.freilaw.de I


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II. Rechtschreibung<br />

<strong>Freilaw</strong> nutzt die neue deutsche Rechtschreibung in der Fassung von 1996. Es gilt die jeweils<br />

aktuellste Überarbeitung.<br />

III. Formatierung<br />

Bitte schreiben Sie Ihren Text zwingend in Microsoft® Word. Dies hilft uns, den Arbeitsablauf<br />

einfach und konstant zu halten. Dadurch können wir die Einsendungen zeitnah bearbeiten<br />

und Ihnen rasch ein Feedback geben.<br />

Wir bitten Sie daher, auf folgende Formatierung zu achten:<br />

-­‐ Fließtext in Times New Roman, regulärer Schnitt, Schriftgröße 10pt, Schriftfarbe Schwarz;<br />

Fußnoten regulärer Schnitt, Schriftgröße 8pt, Schriftfarbe Schwarz; Überschriften und die<br />

Kurzeinleitung (max. 600 Zeichen) Arial, regulärer Schnitt, Schriftgröße 10pt, Schriftfarbe<br />

Schwarz.<br />

-­‐ Lateinische oder sonstige fremdsprachliche Begriffe, sind kursiv zu markieren.<br />

-­‐ Weiterhin bitten wir Sie auf eine eigene Formatierung, insbesondere auf einen Blocksatz,<br />

sowie automatische Gliederung zu verzichten und die automatische Silbentrennung zu<br />

deaktivieren.<br />

-­‐ Trennen Sie Absätze bitte durch eine Leerzeile.<br />

IV. Länge der Aufsätze<br />

Die bei <strong>Freilaw</strong> veröffentlichten Artikel unterliegen keiner strengen Zeichengrenze. Als<br />

Richtgrößen sollten aber die im Folgenden genannten Zeichenobergrenzen eingehalten<br />

werden. Je nach Thema ist aber eine Abweichung, nach entsprechender Absprache, möglich.<br />

Ausgabenthema maximal 50.000 Zeichen<br />

www.freilaw.de II


<strong>Freilaw</strong> - <strong>Freiburg</strong> <strong>Law</strong> <strong>Students</strong> <strong>Journal</strong> - <strong>Autorenleitfaden</strong> <strong>2013</strong>/06<br />

Rubrik Lehre & Referendariat, Ausbildung 30.000 Zeichen<br />

Schwerpunkte 35.000 Zeichen<br />

Fallbearbeitung Anfänger 20.000 Zeichen<br />

Fallbearbeitung Fortgeschrittene 30.000 Zeichen<br />

Fallbearbeitung Referendarsexamen 40.000 Zeichen<br />

Praktika, Auslandsaufenthalte 20.000 Zeichen<br />

sonstige Beiträge nach Anfrage<br />

V. Gliederung<br />

Gliedern Sie bitte Ihren Text in folgende Ebenen: A., I., 1., a), aa), (1), (a), (aa), (aaa).<br />

Verzichten Sie auf die automatische Gliederungsfunktion in Word. Vermeiden Sie unnötige<br />

Gliederungsebenen und betiteln sie Zumindest die oberen drei Gliederungsebenen. (Bsp. A.<br />

Einleitung I. Historische Analyse 1. Zeitraum von 1933 -­‐ 1945).<br />

VI. Abkürzungen<br />

Generell sollen keine Abkürzungen im Text verwendet werden. Davon ausgenommen sind<br />

allgemein übliche Abkürzungen (etc., z.B., h.L., m.E. usw.) sowie Gerichts-­‐ und<br />

Gesetzesbezeichnungen (BVerfG, BFH, BGB usw.).<br />

VII. Fußnoten<br />

Fügen Sie Fußnoten automatisiert über die Funktion in Word ein. Die erste Fußnote sollte<br />

mit einem * gekennzeichnet sein und Auskunft über den Autor gegeben. (Bsp. * Max<br />

Mustermann ist derzeit Mitarbeiter am Institut für ...). Fußnoten sind stets vor dem<br />

Satzende zu setzen. (Bsp. geben kann 35 . ; nach der Ansicht Wolffs 119 , der hier ...)<br />

www.freilaw.de III


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VIII. Grundsätze bei der Texterstellung<br />

Wir bitten um die Einhaltung der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft entwickelten<br />

und veröffentlichen Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese können Sie unter<br />

http://www.dfg.de/foerderung/rechtliche_rahmenbe dingungen/gwp/index.html abrufen.<br />

Zudem gehen wir davon aus, dass Ihr Beitrag nicht ausschließlich auf einer Dissertation,<br />

einem Rechtsgutachten oder einer vergleichbaren Veröffentlichung basiert. Ausgenommen<br />

von diesem Erfordernis sind lediglich Beiträge die auf einer Seminararbeit oder einer<br />

vergleichbaren Arbeit beruhen. Diese können unter leichten Modifikationen veröffentlicht<br />

werden.<br />

Bei zugesandten Aufsätzen und Anmerkungen gehen wir davon aus, dass sie keiner anderen<br />

Zeitschrift angeboten worden sind.<br />

IX. Textnachweise<br />

1. Entscheidungen aus amtlichen Sammlungen<br />

Es sind die gängige Abkürzungen zu benutzen. Seiten auf die besonders hingewiesen werden<br />

soll, sind von der Angabe des Beginns des Urteil durch ein Komma zu trennen.<br />

Bsp. BGHZ 58, 304, 308 ff.<br />

2. Entscheidungen<br />

Entscheidungen sind mit Aktenzeichen und Verkündungsdatum anzugeben.<br />

Bsp. LAG Thüringen, 17.8.<strong>2013</strong>, 1 Sa 1025/13; BGH, 20.03.<strong>2013</strong>, VIII ZR 168/12.<br />

3. Aufsätze<br />

Aufsätze aus Fachzeitschriften sind nach dem Schema wie folgt zu zitieren:<br />

Stiebert NZA <strong>2013</strong>, 657, 658.<br />

www.freilaw.de IV


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Bei besonders wichtigen Zeitschriftennachweisen kann auch der Titel des Aufsatzes bei der<br />

erstmaligen Zitierung angeführt werden:<br />

Stiebert, Präklusionsfrist nach § 4 KSchG bei vollmachtlos erklärter Kündigung, NZA <strong>2013</strong>,<br />

657.<br />

Die Autoren sind stets kursiv zu markieren.<br />

4. Festschriften und Sammelbände<br />

Wedde FS-­‐Däubler 1999, 655, 664.<br />

5. Lehrbücher<br />

Wandt, Versicherungsrecht 2010, S. 550; Medius/Petersen, Bürgerliches Recht <strong>2013</strong>, S. 390.<br />

6. Kommentare<br />

MüKo/Wagner § 833 Rn. 16; Jauernig/Teichmann § 833 Rn. 4.<br />

Hinsichtlich der Benennung der genauen Fundstellen gelten wiederum die gängigen<br />

Abkürzungen (Rn., Tz., etc.).<br />

X. IMPRESSUM<br />

Herausgeber (Verantwortlich nach § 5 TMG)<br />

<strong>Freilaw</strong> e.V.<br />

(Vertretungsberechtigte sind Tobias Mandler und Peter Zoth)<br />

Chefredaktion<br />

Linn Döring, Kai Sutter<br />

redaktion @ freilaw.de<br />

Kontakt<br />

<strong>Freilaw</strong> e.V.<br />

Linn Döring<br />

Merzhauserstr. 156<br />

79100 <strong>Freiburg</strong><br />

www.freilaw.de V


<strong>Freilaw</strong> - <strong>Freiburg</strong> <strong>Law</strong> <strong>Students</strong> <strong>Journal</strong> - <strong>Autorenleitfaden</strong> <strong>2013</strong>/06<br />

Tel.: 0162-­‐6120022<br />

E-­‐Mail: info @ freilaw.de<br />

ISSN: 1865-­‐0015<br />

urheberrechtliche Hinweise:<br />

1. Für den Inhalt der Artikel sind allein die Autoren verantwortlich. Die Herausgeber<br />

überprüfen die Texte, können allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass durch die<br />

Artikel keinerlei Urheber-­‐ oder anderweitige Nutzungsrechte verletzt werden. Sollte dies der<br />

Fall sein, so ist dies nicht beabsichtigt. Wir bitten Sie deshalb, uns umgehend zu informieren.<br />

Wir werden den betreffenden Artikel dann entfernen.<br />

2. Die Publikation der Artikel erfolgt exklusiv durch <strong>Freilaw</strong>. Eine unberechtigte öffentliche<br />

Verwendung der Artikel ist nicht gestattet. Auf Anfrage sind wir allerdings gerne bereit,<br />

hiervon Ausnahmen zu machen.<br />

3. Wir bitten auch darum, nicht direkt auf einzelne Artikel zu verlinken, sondern allenfalls auf<br />

die entsprechende Ausgabe.<br />

www.freilaw.de VI

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