Autorenleitfaden 2013 - Freilaw – Freiburg Law Students Journal
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<strong>Freilaw</strong> - <strong>Freiburg</strong> <strong>Law</strong> <strong>Students</strong> <strong>Journal</strong> - <strong>Autorenleitfaden</strong> <strong>2013</strong>/06<br />
I. Notwendige Informationen<br />
Wir benötigen:<br />
A. Einleitung<br />
<strong>Autorenleitfaden</strong><br />
-‐ Ihren vollständigen akademischen Titel (Bspw. stud. jur.; cand. jur.; ref. jur; ass. jur.; Dr. jur.<br />
etc.)<br />
-‐ Falls vorhanden Ihre Arbeitsstelle sowie Ihr Tätigkeitsfeld (Bspw. Wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter am Institut ...)<br />
-‐ Gegenenfalls Hintergrundinformationen zu dem von Ihnen eingereichten Artikel (Dieser<br />
Artikel beruht auf einer im März <strong>2013</strong> erstellten Seminararbeit zu dem Thema ...)<br />
-‐ Falls noch nicht vorhanden, eine kurze Einleitung des Artikels (max. 600 Zeichen), die der<br />
Eigentlichen Einleitung voransteht und den Text kurz resümiert.<br />
Bsp. (Titel -‐ Untertitel -‐ Kurzdarstellung -‐ Einleitung)<br />
Der Emmely-Fall: Viel Lärm um nichts ?!<br />
-<br />
Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Prüfung des wichtigen Grundes bei<br />
Verdachtskündigungen<br />
stud. jur. Tobias Mandler<br />
Am 10.06.2010 entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über eine Frage, die bis dahin<br />
innerhalb der Gesellschaft und Wissenschaft kontrovers diskutiert worden war und die Gemüter<br />
erhitzt hatte 1 . Es handelte sich dabei abstrakt um die Fragestellung, ob es einem Arbeitgeber<br />
möglich ist einem Arbeitnehmer wirksam fristlos zu kündigen, wenn (der Verdacht besteht, dass)<br />
der Arbeitnehmer das Vermögen des Arbeitgebers durch ein „Bagatelldelikt“ um einen geringen<br />
Betrag, hier 1,30 €, vermindert hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied dazu, dass die Möglichkeit<br />
des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall nicht bestand und sowohl die ausgesprochene fristlose<br />
als auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unwirksam sei. Ob die Antwort und die<br />
Argumentation des Bundesarbeitsgerichts aber überzeugen kann und inwieweit die Entscheidung<br />
Einfluss auf die arbeitsrechtliche Praxis haben wird, soll hier im Folgenden dargelegt werden.<br />
Zunächst aber zum Sachverhalt 1 : Barbara Emme („Emmely“) war zum Zeitpunkt der Kündigung, dem 22. Februar<br />
2008, 50 Jahre alt und arbeite seit dem 25. April 1977, also knapp 31 Jahre als Kassiererin bei einer Berliner<br />
Supermarktkette 1 ....<br />
www.freilaw.de I
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II. Rechtschreibung<br />
<strong>Freilaw</strong> nutzt die neue deutsche Rechtschreibung in der Fassung von 1996. Es gilt die jeweils<br />
aktuellste Überarbeitung.<br />
III. Formatierung<br />
Bitte schreiben Sie Ihren Text zwingend in Microsoft® Word. Dies hilft uns, den Arbeitsablauf<br />
einfach und konstant zu halten. Dadurch können wir die Einsendungen zeitnah bearbeiten<br />
und Ihnen rasch ein Feedback geben.<br />
Wir bitten Sie daher, auf folgende Formatierung zu achten:<br />
-‐ Fließtext in Times New Roman, regulärer Schnitt, Schriftgröße 10pt, Schriftfarbe Schwarz;<br />
Fußnoten regulärer Schnitt, Schriftgröße 8pt, Schriftfarbe Schwarz; Überschriften und die<br />
Kurzeinleitung (max. 600 Zeichen) Arial, regulärer Schnitt, Schriftgröße 10pt, Schriftfarbe<br />
Schwarz.<br />
-‐ Lateinische oder sonstige fremdsprachliche Begriffe, sind kursiv zu markieren.<br />
-‐ Weiterhin bitten wir Sie auf eine eigene Formatierung, insbesondere auf einen Blocksatz,<br />
sowie automatische Gliederung zu verzichten und die automatische Silbentrennung zu<br />
deaktivieren.<br />
-‐ Trennen Sie Absätze bitte durch eine Leerzeile.<br />
IV. Länge der Aufsätze<br />
Die bei <strong>Freilaw</strong> veröffentlichten Artikel unterliegen keiner strengen Zeichengrenze. Als<br />
Richtgrößen sollten aber die im Folgenden genannten Zeichenobergrenzen eingehalten<br />
werden. Je nach Thema ist aber eine Abweichung, nach entsprechender Absprache, möglich.<br />
Ausgabenthema maximal 50.000 Zeichen<br />
www.freilaw.de II
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Rubrik Lehre & Referendariat, Ausbildung 30.000 Zeichen<br />
Schwerpunkte 35.000 Zeichen<br />
Fallbearbeitung Anfänger 20.000 Zeichen<br />
Fallbearbeitung Fortgeschrittene 30.000 Zeichen<br />
Fallbearbeitung Referendarsexamen 40.000 Zeichen<br />
Praktika, Auslandsaufenthalte 20.000 Zeichen<br />
sonstige Beiträge nach Anfrage<br />
V. Gliederung<br />
Gliedern Sie bitte Ihren Text in folgende Ebenen: A., I., 1., a), aa), (1), (a), (aa), (aaa).<br />
Verzichten Sie auf die automatische Gliederungsfunktion in Word. Vermeiden Sie unnötige<br />
Gliederungsebenen und betiteln sie Zumindest die oberen drei Gliederungsebenen. (Bsp. A.<br />
Einleitung I. Historische Analyse 1. Zeitraum von 1933 -‐ 1945).<br />
VI. Abkürzungen<br />
Generell sollen keine Abkürzungen im Text verwendet werden. Davon ausgenommen sind<br />
allgemein übliche Abkürzungen (etc., z.B., h.L., m.E. usw.) sowie Gerichts-‐ und<br />
Gesetzesbezeichnungen (BVerfG, BFH, BGB usw.).<br />
VII. Fußnoten<br />
Fügen Sie Fußnoten automatisiert über die Funktion in Word ein. Die erste Fußnote sollte<br />
mit einem * gekennzeichnet sein und Auskunft über den Autor gegeben. (Bsp. * Max<br />
Mustermann ist derzeit Mitarbeiter am Institut für ...). Fußnoten sind stets vor dem<br />
Satzende zu setzen. (Bsp. geben kann 35 . ; nach der Ansicht Wolffs 119 , der hier ...)<br />
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VIII. Grundsätze bei der Texterstellung<br />
Wir bitten um die Einhaltung der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft entwickelten<br />
und veröffentlichen Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese können Sie unter<br />
http://www.dfg.de/foerderung/rechtliche_rahmenbe dingungen/gwp/index.html abrufen.<br />
Zudem gehen wir davon aus, dass Ihr Beitrag nicht ausschließlich auf einer Dissertation,<br />
einem Rechtsgutachten oder einer vergleichbaren Veröffentlichung basiert. Ausgenommen<br />
von diesem Erfordernis sind lediglich Beiträge die auf einer Seminararbeit oder einer<br />
vergleichbaren Arbeit beruhen. Diese können unter leichten Modifikationen veröffentlicht<br />
werden.<br />
Bei zugesandten Aufsätzen und Anmerkungen gehen wir davon aus, dass sie keiner anderen<br />
Zeitschrift angeboten worden sind.<br />
IX. Textnachweise<br />
1. Entscheidungen aus amtlichen Sammlungen<br />
Es sind die gängige Abkürzungen zu benutzen. Seiten auf die besonders hingewiesen werden<br />
soll, sind von der Angabe des Beginns des Urteil durch ein Komma zu trennen.<br />
Bsp. BGHZ 58, 304, 308 ff.<br />
2. Entscheidungen<br />
Entscheidungen sind mit Aktenzeichen und Verkündungsdatum anzugeben.<br />
Bsp. LAG Thüringen, 17.8.<strong>2013</strong>, 1 Sa 1025/13; BGH, 20.03.<strong>2013</strong>, VIII ZR 168/12.<br />
3. Aufsätze<br />
Aufsätze aus Fachzeitschriften sind nach dem Schema wie folgt zu zitieren:<br />
Stiebert NZA <strong>2013</strong>, 657, 658.<br />
www.freilaw.de IV
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Bei besonders wichtigen Zeitschriftennachweisen kann auch der Titel des Aufsatzes bei der<br />
erstmaligen Zitierung angeführt werden:<br />
Stiebert, Präklusionsfrist nach § 4 KSchG bei vollmachtlos erklärter Kündigung, NZA <strong>2013</strong>,<br />
657.<br />
Die Autoren sind stets kursiv zu markieren.<br />
4. Festschriften und Sammelbände<br />
Wedde FS-‐Däubler 1999, 655, 664.<br />
5. Lehrbücher<br />
Wandt, Versicherungsrecht 2010, S. 550; Medius/Petersen, Bürgerliches Recht <strong>2013</strong>, S. 390.<br />
6. Kommentare<br />
MüKo/Wagner § 833 Rn. 16; Jauernig/Teichmann § 833 Rn. 4.<br />
Hinsichtlich der Benennung der genauen Fundstellen gelten wiederum die gängigen<br />
Abkürzungen (Rn., Tz., etc.).<br />
X. IMPRESSUM<br />
Herausgeber (Verantwortlich nach § 5 TMG)<br />
<strong>Freilaw</strong> e.V.<br />
(Vertretungsberechtigte sind Tobias Mandler und Peter Zoth)<br />
Chefredaktion<br />
Linn Döring, Kai Sutter<br />
redaktion @ freilaw.de<br />
Kontakt<br />
<strong>Freilaw</strong> e.V.<br />
Linn Döring<br />
Merzhauserstr. 156<br />
79100 <strong>Freiburg</strong><br />
www.freilaw.de V
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Tel.: 0162-‐6120022<br />
E-‐Mail: info @ freilaw.de<br />
ISSN: 1865-‐0015<br />
urheberrechtliche Hinweise:<br />
1. Für den Inhalt der Artikel sind allein die Autoren verantwortlich. Die Herausgeber<br />
überprüfen die Texte, können allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass durch die<br />
Artikel keinerlei Urheber-‐ oder anderweitige Nutzungsrechte verletzt werden. Sollte dies der<br />
Fall sein, so ist dies nicht beabsichtigt. Wir bitten Sie deshalb, uns umgehend zu informieren.<br />
Wir werden den betreffenden Artikel dann entfernen.<br />
2. Die Publikation der Artikel erfolgt exklusiv durch <strong>Freilaw</strong>. Eine unberechtigte öffentliche<br />
Verwendung der Artikel ist nicht gestattet. Auf Anfrage sind wir allerdings gerne bereit,<br />
hiervon Ausnahmen zu machen.<br />
3. Wir bitten auch darum, nicht direkt auf einzelne Artikel zu verlinken, sondern allenfalls auf<br />
die entsprechende Ausgabe.<br />
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