Telefon +423 239 85 40 . Fax +423 239 85 45 . Feldkircher Strasse 15 . PO Box 730, 9494 Schaan . Fürstentum <strong>Liechtenstein</strong> www.s-law.li . office@s-law.li
editorial editorial I. Während das Abkommen über die Abgeltungssteuer mit der Schweiz im deutschen Bundesrat am 23.11.2012 abgelehnt wurde, hiess die Länderkammer das Doppelbesteuerungsabkommen mit <strong>Liechtenstein</strong> einstimmig gut. Das DBA kann damit zum Jahreswechsel in Kraft treten. Ein weiterer, wichtiger Schritt zur «Normalität». II. Normal wäre auch, dass man sich in der Rechtslandschaft keine Gedanken darüber machen müsste, ob ein Nachbarstaat die jeweiligen Rechtsformen des anderen «anerkennen» – obwohl es gar kein Anerkennunngsverfahren als solches gibt. Wie so oft, haben deutsche Urteile die Irritationen ausgelöst, dies bereits 2009 und 2010. Ein klassisches Lehrstück, nicht nur über zwischenstaatliches Handeln, sondern auch über die Wirkung von obergerichtlichen und höchstgerichtlichen Urteilen. Und seien sie noch so falsch. III. Tagungsbände machen richtig Sinn, wenn sie zeitnah erscheinen. Dann nämlich liegt ein Buch vor, das die aktuelle Diskussion auf einer Tagung zusammenfasst und im Wissenschaftsbetrieb gar zitierfähig ist. So haben wir Mitte September diesen Jahres bei der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH in Innsbruck unter anderem über den Wettbewerb der Rechtsordnungen im Gesellschaftsrecht diskutiert. In der ersten Dezemberwoche lag bereits der Tagungsband vor, erschienen bei Schulthess in Zürich, DACH-Schriftenreihe, Bd. 39, «Gesellschaftsrecht in Europa» mit dem Leitthema «Wettbewerb der Rechtsordnungen». Hieran nimmt auch <strong>Liechtenstein</strong> teil. Einen schönen Winter wünscht Ihr Jürgen Wagner, LL.M. Redaktion liechtenstein-journal redaktion@liechtenstein-journal.li Redaktion liechtenstein-journal redaktion@liechtenstein-journal.li Sie können der Redaktion Texte, Anregungen und Kritik zur Zeitschrift liechtenstein-journal, insbesondere zur Aufmachung, der Themenauswahl und -vielfalt sowie zum allgemeinen «Niveau» zusenden. Wir schliessen nicht aus, geeignete Kritik auch abzudrucken. Ausgabe 4. Jahrgang, Ausgabe 4, Dezember 2012 Redaktion und geschäftsführender Herausgeber Jürgen Wagner, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Konstanz / Zürich / Vaduz (JW) Postfach 803, Abtswingertweg 4, 9490 Vaduz, <strong>Liechtenstein</strong> redaktion@liechtenstein-journal.li Autoren dieser Ausgabe Anton Schäfer, Rechtsanwalt in Dornbirn und Vaduz; Markus Wille, Rechtsanwalt in Triesen; Jürgen Wagner, Rechtsanwalt in Konstanz/Zürich/Vaduz. Wissenschaftlicher Beirat Prof. Dr. Martin Schauer, Wien Prof. Dr. Dominique Jakob, Zürich Dr. Alexander Lins, LL.M., Triesen Prof. Dr. Francesco Schurr, Vaduz Anzeigen und Abonnements Gutenberg AG, Feldkircher Strasse 13, 9494 Schaan, <strong>Liechtenstein</strong> Telefon +423 239 50 50, office@gutenberg.li Gestaltung Falk & Partner, Visuelle Kommunikation, 9495 Triesen, <strong>Liechtenstein</strong> Satz, Druck Gutenberg AG, 9494 Schaan, <strong>Liechtenstein</strong> Alle Urheber, Nutzungs- und Verlagsrechte vorbehalten. Die Zeitschrift erscheint viermal jährlich. Bezugspreis im Jahresabonnement (vier Ausgaben) CHF 148.–, Bezugspreis Einzelausgabe CHF 55.– (inkl. MwSt.) Die nächste Ausgabe der Zeitschrift liechtenstein-journal erscheint am 15. März 2013. Zeitgleich erscheint auch das «Jahrbuch zum <strong>Liechtenstein</strong>ischen Recht 2012 / 2013» Darin unter anderem Themen aus der Gesetzgebung, der Rechtsprechung sowie zu Veranstaltungen und zur rechtlichen Entwicklung innerhalb und ausserhalb <strong>Liechtenstein</strong>s. liechtenstein-journal 4 /2012 101