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118 literaTour<br />

literaTour<br />

Die Rubrik « LiteraTour » greift willkürlich und subjektiv aus der<br />

Flut der vielleicht interessierenden Literatur, die sich mit liechtensteinischem<br />

Recht beschäftigt oder hierzu einen speziellen Bezug<br />

hat besonders lesenswerte oder wenigstens bemerkenswerte<br />

Beiträge heraus. Angesichts der doch nicht allzu zahlreichen Publikationen<br />

soll nicht der Eindruck erweckt werden, die Redaktion<br />

hätte die Vielfalt der Werke auch nur annähernd gesichtet. Erst<br />

recht ist damit keine Abwertung nicht erwähnter Autoren verbunden.<br />

Zeitschriften<br />

Sethe/Andreotti<br />

Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und im Wertpapierrecht,<br />

SJZ 2012, 514<br />

Piltz<br />

Praktische Handreichung für die Gestaltung internationaler<br />

Kaufverträge, NJW 2012, 3061<br />

Berger<br />

Schiedsgerichtsbarkeit und Bankgeschäft – Eine Zeitenwende,<br />

WM 2012, 1701<br />

Jakob<br />

Entwicklungen im Vereins- und Stiftungsrecht,<br />

SJZ 2012, 521<br />

Weitemeyer<br />

Der Kommissionsvorschlag zum Statut einer Europäischen<br />

Stiftung, NZG 2012, 1001 ff.<br />

Bücher<br />

Baudenbacher / Kokott (Hrsg.), Aktuelle Entwicklungen des<br />

Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrechts,<br />

Bd. 14, Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel, 2012, 479 Seiten<br />

Die beiden prominenten Herausgeber, Präsident des EFTA-Gerichtshofs<br />

der eine, Generalanwältin beim EuGH der / die andere,<br />

bürgen für Qualität in Praxis, Wissenschaft, Lehre und<br />

Forschung. Im Juni des Jahres erschien nun dieser aktuelle Band<br />

mit den besten acht Diplomarbeiten des Exekutive M.B.L.-HSG,<br />

einem traditionsreichen St. Galler Masterstudium.<br />

liechtenstein-journal 4 /2012<br />

Am liebsten sind uns Bücher, deren Inhalt etwas überrascht:<br />

Mehrere englichsprachige Texte, ein Thema aus dem chinesischen<br />

Wirtschaftsrecht, ein Beitrag zur Europäischen Genossenschaft,<br />

aber auch das unvermeidliche Thema der Corporate<br />

Governance. Den einzelnen Beiträgen, d. h. Diplomarbeiten<br />

wurde ein einheitliches Literatur- und Abkürzungsverzeichnis<br />

vorangestellt, vor allem auch Summaries der einzelnen Arbeiten.<br />

Wir finden eine solche Schriftenreihe erheblich besser als<br />

die bspw. von der Universität Zürich angebotene Schriftenreihe<br />

mit einzelnen Diplomarbeiten, die allesamt nicht wie richtige<br />

Bücher aussehen (können).<br />

Tax-Newsletter<br />

Veräusserung von Grundstücken im Privatvermögen<br />

Ausgangslage<br />

Dank tiefem Zinsniveau und steuerlichen Anreizen hat die Zahl<br />

der Grundeigentümer in der Schweiz zugenommen. Die nachfolgenden<br />

Ausführungen beschränken sich auf Grundstücke<br />

im Privatvermögen von natürlichen Personen. Davon zu unterscheiden<br />

sind Grundstücke im Geschäftsvermögen sowie der<br />

gewerbsmässige Liegenschaftshandel, welche anderen Steuernormen<br />

unterliegen, insbesondere auch in Bezug auf die Bewertung<br />

(Abschreibungen) und die Mehrwertsteuer.<br />

Wer besteuert? (Steuerhoheit)<br />

Grundstückgewinne werden am Ort der gelegenen Sache besteuert.<br />

Dieser Grundsatz gilt in der Regel auch bei internationalen<br />

Sachverhalten, d. h. bei Eigentümern mit Wohnsitz im<br />

Ausland. Auf Bundesebene sind Gewinne auf Grundstücken<br />

des Privatvermögens steuerbefreit. Auf kantonaler Stufe werden<br />

Grundstückgewinnsteuern als Sondersteuer getrennt von<br />

den Einkommenssteuern erhoben. Die Erhebung erfolgt je<br />

nach Kanton nur von diesen oder auch von den Gemeinden.<br />

Ausländische Grundstückgewinne von schweizerischen Steuerpflichtigen<br />

werden in der Schweiz nicht besteuert.<br />

Was wird besteuert? (Steuerobjekt)<br />

Bei einer Grundstückveräusserung wird die während der Haltedauer<br />

erfolgte Wertzunahme realisiert. Der Veräusserung gleichgestellt<br />

sind insbesondere das Einbringen in eine Gesellschaft,<br />

die entgeltliche Übertragung eines Kaufsrechts sowie die Veräusserung<br />

einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft<br />

(sog. wirtschaftliche Handänderung). Besteuert wird

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