Thüringer Kultusministerium - tlv thüringer lehrerverband
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- Grundschule 0,13<br />
- Regelschule 0,16<br />
- Gymnasium 0,11<br />
- Spezialklassen 0,29<br />
- Kolleg 0,12<br />
- Förderzentren (je nach Förderschwerpunkt)*<br />
- geistige Entwicklung, Sehen oder körperliche und<br />
motorische Entwicklung 0,30<br />
- Hören 0,25<br />
- emotionale und soziale Entwicklung, Sprache oder Lernen 0,21<br />
- Integrierte Gesamtschule 0,12<br />
- Kooperative Gesamtschule 0,12<br />
- Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr 0,16<br />
- Berufliches Gymnasium 0,11<br />
- Berufsschule 0,165<br />
- Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachoberschule,<br />
Fachschule 0,12<br />
- berufsbildende Schulteile/Klassen für Schüler mit<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf oder Förderberufsschulen 0,21<br />
* Die Zuordnung der Schüler zu den entsprechenden Faktoren richtet sich nach dem jeweiligen<br />
Förderschwerpunkt.<br />
** Teilzeitschüler an berufsbildenden Schulen werden mit dem Faktor 0,4 berücksichtigt (an<br />
Fachschulen und BFS 1/k mit dem Faktor 0,5).<br />
Als Mindestwert steht einer Schule eine Schulpauschale von neun Lehrerwochenstunden zu.<br />
Im Rahmen dieser Schulpauschale sollen folgende Aufgabenbereiche abgesichert werden:<br />
a) Lehrerwochenstunden für Schulleitungsaufgaben (vgl. Punkt 4.4.1);<br />
b) Lehrerwochenstunden für Oberstufenleiter an Gymnasien und Abteilungsleiter an berufsbildenden<br />
Schulen;<br />
c) Lehrerwochenstunden für Klassenlehrertätigkeit;<br />
d) Lehrerwochenstunden für Beratungslehrer (vgl. Punkt 4.4.2);<br />
e) Lehrerwochenstunden für Arbeitsgemeinschaften;<br />
f) Lehrerwochenstunden für Sportförderunterricht;<br />
g) Lehrerwochenstunden für besondere schulische Belastungen (z. B. auch für Aufgaben der<br />
pädagogischen Arbeit mit Kommunikationstechnik).<br />
Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, für welche Aufgaben die vom Schulamt<br />
zugewiesenen Lehrerwochenstunden für die Zwecke dieser Pauschale genutzt werden. In jedem Fall<br />
sind jedoch die Lehrerwochenstunden für Schulleitungsaufgaben aus dieser Pauschale angemessen<br />
zu berücksichtigen (vgl. dazu die Richtwerte unter 4.4.1).<br />
Zusätzlich zu dem oben aufgeführten Rahmen werden allgemein bildenden Schulen Wochenstunden<br />
für den klassenstufenübergreifenden Unterricht gewährt (vgl. Punkt 4.4.3).<br />
Sollte darüber hinaus in einzelnen Fällen Bedarf bestehen, kann das jeweilige Schulamt auf Antrag<br />
der Schule entsprechende Wochenstunden zuweisen.<br />
Die Aufgabe des Schulamtes, im Bedarfsfall zwischen den Schulen Ausgleich zu schaffen, bleibt<br />
unberührt.<br />
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Für Schulleitungsaufgaben können in der Regel die Hälfte der Lehrerwochenstunden, jedoch<br />
mindestens sieben Lehrerwochenstunden, der Schulpauschale verwendet werden. An Förderzentren<br />
und am Kolleg können in begründeten Fällen bis zu zwei Drittel der Schulpauschale für<br />
Schulleitungsaufgaben vorgesehen werden.<br />
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