Thüringer Kultusministerium - tlv thüringer lehrerverband
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<strong>Thüringer</strong> <strong>Kultusministerium</strong><br />
Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007<br />
)HVWVWHKHQGH 7HUPLQH I U SHUV|QOLFKH $QWUlJH YRQ /DQGHVEHGLHQVWHWHQ LP<br />
*HVFKlIWVEHUHLFK GHV 7K ULQJHU .XOWXVPLQLVWHULXPV<br />
$QWUlJH DXI 9HUVHW]XQJHQ<br />
Anlage 5<br />
)HEUXDU<br />
œ Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen in den Aufsichtsbereich eines anderen<br />
Schulamtes in Thüringen, die zum 1. August des Jahres wirksam werden sollen (einzureichen<br />
über das derzeitige Schulamt beim <strong>Kultusministerium</strong>)<br />
œ Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines<br />
Schulamtes, die zum 1. August des Jahres wirksam werden sollen (einzureichen beim Schulamt)<br />
$QWUlJH DXI 9HUVHW]XQJ hEHUQDKPH LQ HLQ DQGHUHV /DQG GHU %XQGHVUHSXEOLN 'HXWVFKODQG LP<br />
5DKPHQ GHV /HKUHUDXVWDXVFKYHUIDKUHQV<br />
Anträge auf Übernahme in ein anderes Bundesland aus persönlichen Gründen, die zum 1. Februar<br />
des Jahres wirksam werden sollen, sind bis zum 1. Juli des vorangehenden Jahres über das Schulamt<br />
beim <strong>Kultusministerium</strong> einzureichen.<br />
Entsprechende Anträge, die zum 1. August des Jahres wirksam werden sollen, sind bis zum 1. Januar<br />
des jeweiligen Jahres über das Schulamt beim <strong>Kultusministerium</strong> einzureichen.<br />
$QWUDJVWHUPLQH LP =XVDPPHQKDQJ PLW 7HLO]HLWEHVFKlIWLJXQJHQ<br />
Für die ab dem neuen Schuljahr nachstehend aufgeführten möglichen Änderungen des<br />
Arbeitsverhältnisses in Teilzeitbeschäftigungen nach den bereits bekannten Modellen wird folgender<br />
einheitlicher Termin festgelegt:<br />
0lU] GHV ODXIHQGHQ -DKUHV<br />
Es handelt sich um die Anträge:<br />
œ auf Teilnahme am Modell 55PLUS,<br />
œ auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag zur Regelung der<br />
Altersteilzeit (TV ATZ),<br />
œ auf Abgeltung der Mehrarbeit im Rahmen der Flexibilisierung,<br />
œ auf Teilnahme an der Verblockung nach Ziffer 6. der Zweiten Neufassung der<br />
Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 1998 über die Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigungen,<br />
œ auf Umwandlung des Vollzeitarbeitsverhältnisses in eine Teilzeitbeschäftigung,<br />
œ auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen<br />
zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der<br />
Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des <strong>Thüringer</strong> <strong>Kultusministerium</strong>s vom 1. November<br />
2002.<br />
Die Antragsfrist gilt nur für diejenigen, die ab 1. August des entsprechenden Jahres in eines der<br />
aufgeführten Modelle wechseln wollen oder auch müssten (wenn ein späterer Übertritt nicht mehr<br />
möglich ist) oder wenn die Abgeltung von Mehrarbeit im darauf folgenden Schuljahr erfolgen soll.<br />
$QWUlJH DXI $XIKHEXQJ GHV $UEHLWVYHUKlOWQLVVHV<br />
œ nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur<br />
Abwendung von Rentenabschlägen gemäß § 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des<br />
<strong>Thüringer</strong> <strong>Kultusministerium</strong>s vom 1. November 2002<br />
zum 31. Juli des Jahres: 0lU]<br />
zu einen anderen Termin: I QI 0RQDWH YRU GHP JHZ QVFKWHQ $XVVFKHLGHQ<br />
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