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Thüringer Kultusministerium - tlv thüringer lehrerverband

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<strong>Thüringer</strong> <strong>Kultusministerium</strong><br />

Verwaltungsvorschrift für die Organisation der Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007<br />

)HVWVWHKHQGH 7HUPLQH I U SHUV|QOLFKH $QWUlJH YRQ /DQGHVEHGLHQVWHWHQ LP<br />

*HVFKlIWVEHUHLFK GHV 7K ULQJHU .XOWXVPLQLVWHULXPV<br />

$QWUlJH DXI 9HUVHW]XQJHQ<br />

Anlage 5<br />

)HEUXDU<br />

œ Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen in den Aufsichtsbereich eines anderen<br />

Schulamtes in Thüringen, die zum 1. August des Jahres wirksam werden sollen (einzureichen<br />

über das derzeitige Schulamt beim <strong>Kultusministerium</strong>)<br />

œ Anträge auf Versetzung aus persönlichen Gründen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches eines<br />

Schulamtes, die zum 1. August des Jahres wirksam werden sollen (einzureichen beim Schulamt)<br />

$QWUlJH DXI 9HUVHW]XQJ hEHUQDKPH LQ HLQ DQGHUHV /DQG GHU %XQGHVUHSXEOLN 'HXWVFKODQG LP<br />

5DKPHQ GHV /HKUHUDXVWDXVFKYHUIDKUHQV<br />

Anträge auf Übernahme in ein anderes Bundesland aus persönlichen Gründen, die zum 1. Februar<br />

des Jahres wirksam werden sollen, sind bis zum 1. Juli des vorangehenden Jahres über das Schulamt<br />

beim <strong>Kultusministerium</strong> einzureichen.<br />

Entsprechende Anträge, die zum 1. August des Jahres wirksam werden sollen, sind bis zum 1. Januar<br />

des jeweiligen Jahres über das Schulamt beim <strong>Kultusministerium</strong> einzureichen.<br />

$QWUDJVWHUPLQH LP =XVDPPHQKDQJ PLW 7HLO]HLWEHVFKlIWLJXQJHQ<br />

Für die ab dem neuen Schuljahr nachstehend aufgeführten möglichen Änderungen des<br />

Arbeitsverhältnisses in Teilzeitbeschäftigungen nach den bereits bekannten Modellen wird folgender<br />

einheitlicher Termin festgelegt:<br />

0lU] GHV ODXIHQGHQ -DKUHV<br />

Es handelt sich um die Anträge:<br />

œ auf Teilnahme am Modell 55PLUS,<br />

œ auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Tarifvertrag zur Regelung der<br />

Altersteilzeit (TV ATZ),<br />

œ auf Abgeltung der Mehrarbeit im Rahmen der Flexibilisierung,<br />

œ auf Teilnahme an der Verblockung nach Ziffer 6. der Zweiten Neufassung der<br />

Verwaltungsvorschrift vom 16. Juli 1998 über die Ausgestaltung von Teilzeitbeschäftigungen,<br />

œ auf Umwandlung des Vollzeitarbeitsverhältnisses in eine Teilzeitbeschäftigung,<br />

œ auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen<br />

zur Förderung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Tarifvertrag zur Regelung der<br />

Altersteilzeit (TV ATZ) im Geschäftsbereich des <strong>Thüringer</strong> <strong>Kultusministerium</strong>s vom 1. November<br />

2002.<br />

Die Antragsfrist gilt nur für diejenigen, die ab 1. August des entsprechenden Jahres in eines der<br />

aufgeführten Modelle wechseln wollen oder auch müssten (wenn ein späterer Übertritt nicht mehr<br />

möglich ist) oder wenn die Abgeltung von Mehrarbeit im darauf folgenden Schuljahr erfolgen soll.<br />

$QWUlJH DXI $XIKHEXQJ GHV $UEHLWVYHUKlOWQLVVHV<br />

œ nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Übernahme von Ausgleichsbeiträgen zur<br />

Abwendung von Rentenabschlägen gemäß § 187a Abs. 1 SGB VI im Geschäftsbereich des<br />

<strong>Thüringer</strong> <strong>Kultusministerium</strong>s vom 1. November 2002<br />

zum 31. Juli des Jahres: 0lU]<br />

zu einen anderen Termin: I QI 0RQDWH YRU GHP JHZ QVFKWHQ $XVVFKHLGHQ<br />

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