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hygiene- und unfallschutz- vorschriften - Rottendorf Pharma GmbH

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HYGIENE- UND UNFALLSCHUTZ-<br />

VORSCHRIFTEN<br />

Für Fremdfirmen <strong>und</strong> Vertragsunternehmen Seite: 4 von 8<br />

• Vor Beginn der Arbeiten wird mit dem Ansprechpartner der Arbeitsumfang abgesprochen<br />

<strong>und</strong> der Arbeitsbereich benannt, ggf. begangen.<br />

2.2 Allgemeines Verhalten der Fremdfirma<br />

• Die genannten Vorschriften sind für die Fremdfirma bindend. Sie ist für die Einhaltung<br />

verantwortlich.<br />

• Sämtliche Arbeiten sind vor Arbeitsbeginn mit dem Ansprechpartner abzustimmen.<br />

• Die Hinweise des Ansprechpartners auf werksspezifische mögliche Gefährdungen<br />

<strong>und</strong> die empfohlenen Schutzmaßnahmen sind zu beachten.<br />

• In Bereichen, in denen gleichzeitig auch Tätigkeiten von Mitarbeitern der Fa. <strong>Rottendorf</strong><br />

<strong>Pharma</strong> <strong>GmbH</strong> oder anderen Fremdunternehmen durchgeführt werden, sind<br />

die Arbeiten mit dem Ansprechpartner abzustimmen bzw. zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen<br />

zu ergreifen, so daß eine Störung des laufenden Betriebs, sowie eine<br />

gegenseitige Gefährdung ausgeschlossen wird.<br />

• Für den Aufenthalt auf dem Werksgelände ist ein am Werkstor ausgegebene Ausweiskarte<br />

<strong>und</strong> ein Laufzettel erforderlich. Die Ausweiskarte muss offen getragen<br />

werden <strong>und</strong> der Laufzettel muss beim Verlassen des Geländes vom Ansprechpartner<br />

abgezeichnet werden.<br />

• Die Fremdfirma hat ihre Anwesenheit auf die Stellen des Werkes zu beschränken,<br />

an denen sie Arbeiten auszuführen hat.<br />

• Das Mitbringen <strong>und</strong> der Genuß von alkoholischen Getränken <strong>und</strong> Drogen sowie das<br />

Betreten des Werkes unter Alkohol- oder Drogeneinfluß sind untersagt.<br />

• Außer in Notfällen ist es verboten, im Werk zu rennen.<br />

3 Hygiene<br />

• Die Mitnahme von Nahrungs- <strong>und</strong> Genußmitteln in die Produktion ist strengstens<br />

untersagt.<br />

• Essen, Trinken <strong>und</strong> Kaugummikauen ist nur in den dafür ausgewiesenen Räumen<br />

erlaubt!<br />

• Rauchen ist nur an den dafür ausgewiesenen Bereichen (Raucherpoints) gestattet!<br />

• Vor dem Betreten des Produktionsbereiches:<br />

Uhr, Schmuck (mit Ausnahme des Eheringes) ablegen

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