Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...
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<strong>Landesprüfungsamt</strong>, Otto-Hahn-Str. 37, 44227 Dortmund<br />
An die Leiterinnen und Leiter<br />
der Zentren <strong>für</strong> schulpraktische Lehrerausbildung<br />
und der Seminare <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
des Frau Landes Mustermann Nordrhein-Westfalen<br />
<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
<strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Termin der Einstellung in den Vorbereitungsdienst: 01.02.2010<br />
1. Termingerechte Bereitstellung der Prüfungsergebnisse von Bewerberinnen<br />
und Bewerbern <strong>für</strong> die Einstellung in den Schuldienst<br />
zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong><br />
2. Mitteilung der Ergebnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung / Übersendung<br />
der Prüfungsakten an das <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
3. Ausgabe der Zeugnisse über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung<br />
4. Anlage zum Zeugnis über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung: Zusammenstellung<br />
der Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n<br />
Staatsprüfung<br />
Anlage: Zusammenstellung der Leistungsnoten der Ausbildung<br />
und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung (Muster)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
rechtzeitig zum Beginn des in der Zeit vom 26.09.2011 bis<br />
02.12.2011 in der Hauptsache laufenden Prüfungsverfahrens informiere<br />
ich - wie jedes Jahr - wiederum in dem Ihnen bekannten Format<br />
über Regelungen, die <strong>für</strong> das Bewerbungsverfahren der Lehramtsanwärterinnen<br />
und Lehramtsanwärter des Einstellungstermins<br />
01. Februar 2010 von Bedeutung sind, über Terminvorgaben <strong>für</strong> die<br />
Mitteilung von Prüfungsergebnissen und <strong>für</strong> die Übersendung von<br />
Akten sowie über Modalitäten der Zeugnisaushändigung.<br />
20. September 2011<br />
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Aktenzeichen:<br />
20.01.00<br />
(Bei Antwort bitte angeben)<br />
Auskunft erteilt:<br />
Heinz Brinkmann<br />
Leitung <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
Telefon 0231 936977-20<br />
Telefax 0231 936977-79<br />
heinz.brinkmann@pa.nrw.de<br />
Dienstgebäude und<br />
Lieferanschrift:<br />
Otto-Hahn-Str. 37<br />
44227 Dortmund<br />
Telefon 0231 936977-0<br />
Telefax 0231 936977-79<br />
poststelle@pa.nrw.de<br />
http://www.pruefungsamt.nrw.de<br />
Öffentliche Verkehrsmittel:<br />
S-Bahn<br />
vom Hbf in die S1 Richtung<br />
Düsseldorf bis Haltestelle<br />
Dortmund-Dorstfeld,<br />
umsteigen in den Bus 465<br />
Richtung Dortmund-Oespel<br />
bis Haltestelle Otto-Hahn-Str.
<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Zu 1. Termingerechte Bereitstellung der Prüfungsergebnisse von Bewerberinnen<br />
und Bewerbern <strong>für</strong> die Einstellung in den Schuldienst zum<br />
Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong><br />
Wie in den vergangenen Jahren bereits geschehen, beabsichtigt das<br />
Land Nordrhein-Westfalen weiterhin, die Lehramtsanwärterinnen und<br />
Lehramtsanwärter, die zum 31.01.<strong>2012</strong> ihren Vorbereitungsdienst<br />
beenden, in das Verfahren zur Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />
zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> mit einzubeziehen.<br />
Da diese Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter allerdings zum<br />
Bewerbungsschluss noch nicht über die Zeugnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />
verfügen, wird wiederum die in den Vorjahren praktizierte Regelung<br />
der zeitnah zum jeweiligen Prüfungsabschluss erfolgten Onlineübermittlung<br />
des Gesamtergebnisses der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung an die<br />
im Einstellungsverfahren federführende Bezirksregierung angewandt.<br />
Nach Rücksprache mit dem Einstellungsreferat des Ministeriums <strong>für</strong><br />
Schule und Weiterbildung soll die Ergebnismitteilung dabei grundsätzlich<br />
bis zum 05. Dezember 2011, 08:00 Uhr, abgeschlossen sein.<br />
Darüber hinaus wird es vermutlich wiederum eine Vielzahl weiterer<br />
möglicher Bewerbungsfälle in NRW und in anderen Bundesländern bei<br />
öffentlichen und privaten Institutionen geben, die von den Bewerberinnen<br />
und Bewerbern bereits vor dem 01.02.<strong>2012</strong> den Nachweis der Prüfungsergebnisse<br />
verlangen.<br />
Aus rechtlichen Gründen kann das <strong>Landesprüfungsamt</strong> nach wie vor<br />
den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern „vorläufige Bescheinigungen“<br />
oder „vorläufige Zeugnisse“ nicht ausstellen.<br />
An Einstellungsbehörden außerhalb des Landes NRW werden von hier<br />
aus individuelle Notenmitteilungen (hier: Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />
der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung) nur in den<br />
Fällen versandt, in denen sich diese Einstellungsbehörden auf dem<br />
Wege der Amtshilfe mit der Bitte um Mitteilung eines Prüfungsergebnisses<br />
schriftlich direkt an das <strong>Landesprüfungsamt</strong> wenden.<br />
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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Im Übrigen wird - wie in den vergangenen Jahren - folgendes Verfahren<br />
praktiziert:<br />
1.1. Für den Regelfall der Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />
des Landes NRW zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> gelten die<br />
Modalitäten der o.a. Onlineübermittlung personenbezogener Daten<br />
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Lehramt/Lehrämter, Fächer,<br />
Gesamtergebnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung).<br />
1.2. Für alle anderen denkbaren Fälle der Bewerbung gilt:<br />
Das <strong>Landesprüfungsamt</strong> erstellt nach Abschluss der Hauptprüfungsphase<br />
(05. Dezember 2011) <strong>für</strong> jede Kandidatin und jeden Kandidaten<br />
eine Zusammenstellung der Leistungsnoten der Ausbildung und der<br />
<strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung (siehe Anlage). Die Zusammenstellungen werden<br />
zeitgleich <strong>für</strong> alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />
eines Seminars in der ersten Woche nach Abschluss der Prüfungsphase<br />
(49. Kalenderwoche: 05.12.2011 – 09.12.2011) von hier aus den<br />
Seminaren zugeleitet. Dort können die Kandidatinnen und Kandidaten<br />
von diesem Zeitpunkt an die sie betreffende Zusammenstellung der<br />
Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung abholen<br />
und eigenverantwortlich darüber verfügen. Darüber hinaus werden keine<br />
Mitteilungen an die Bewerberinnen und Bewerber versandt.<br />
Aus Gründen des Datenschutzes bitte ich, zudem da<strong>für</strong> Sorge zu tragen,<br />
dass die jeweilige Notenzusammenstellung nur dem entsprechenden<br />
Namensträger oder der entsprechenden Namensträgerin selbst<br />
ausgehändigt wird. Nicht ausgehändigte Exemplare werden bei der<br />
<strong>Zeugnisausgabe</strong> den Kandidatinnen oder den Kandidaten übergeben<br />
(vgl. dazu auch die Ausführungen zu Punkt 4 dieses Schreibens).<br />
Zu 2. Mitteilung der Ergebnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung / Übersendung<br />
der Prüfungsakten an das <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
Bezogen auf die genannte Einstellung zum Beginn des Schulhalbjahres<br />
<strong>2012</strong> ist nach Vorgabe des Ministeriums sicherzustellen,<br />
20. September 2011<br />
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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
- dass das Prüfungsamt der federführenden Einstellungsbehörde zum<br />
einen über das oben genannte Online-Verfahren die Ergebnisse der<br />
abgeschlossenen Prüfungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />
des aktuellen Prüfungsdurchgangs mitteilt und<br />
- dass zum anderen sämtliche Prüfungsergebnisse bis spätestens 05.<br />
Dezember 2011, 08:00 Uhr, der Bezirksregierung bekannt gegeben<br />
sind (Ausnahme: Lehrerinnen und Lehrer des berufsbegleitenden<br />
Vorbereitungsdienstes).<br />
Damit diese Auflagen erfüllt werden und somit auch alle Lehramtsanwärterinnen<br />
und Lehramtsanwärter Ihres Seminars an dem genannten<br />
Bewerbungsverfahren teilnehmen können, ist es unbedingt erforderlich,<br />
dass dem Prüfungsamt die vollständigen Prüfungsakten (einschließlich<br />
der Abschlussbeurteilungen) nach dem Examenstag schnellstens und<br />
täglich zugesandt werden.<br />
Soweit noch am 30. November sowie am 01. und 02. Dezember 2011<br />
Staatsprüfungen stattfinden, kann die Übermittlung notfalls auch telefonisch<br />
oder per Fax erfolgen, auf jeden Fall aber so zeitig, dass das Prüfungsamt<br />
noch am selben Tag die Einstellungsbehörde benachrichtigen<br />
kann.<br />
Zu 3. Ausgabe der Zeugnisse über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung<br />
3.1. Die Zeugnisse der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,<br />
deren zweijähriger Vorbereitungsdienst am 01. Februar 2010 begonnen<br />
hat, bitte ich, am Dienstag, den 31. Januar <strong>2012</strong> auszuhändigen.<br />
Die Zeugnisse werden den Seminaren von hier aus rechtzeitig zugestellt.<br />
3.2. Für den Fall, dass einzelne Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />
nicht zur Entgegennahme des Zeugnisses erscheinen, bitte<br />
ich, wie folgt zu verfahren:<br />
20. September 2011<br />
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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
- Die Zeugnisse werden in solchen Fällen - möglichst noch am selben<br />
Tag - mit eingeschriebenem Brief und Rückschein den Prüflingen zugesandt.<br />
Die Rückscheine werden später dem Prüfungsamt zugeleitet.<br />
Ich bitte, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter darauf<br />
hinzuweisen, dass bei Fernbleiben von der <strong>Zeugnisausgabe</strong> ohne<br />
gewichtigen Grund von hier aus eine Mitteilung an die personalführende<br />
Stelle der Bezirksregierung erfolgt.<br />
- Im Falle einer Verhinderung eines Prüflings aus schwerwiegenden<br />
Gründen kann das Zeugnis am 31.01.<strong>2012</strong> auch einer mit Vollmacht<br />
ausgestatteten Person übergeben werden. Dem Prüfungsamt wird in<br />
diesem Fall die Vollmacht einschließlich eines Empfangsbekenntnisses<br />
zugeleitet.<br />
Zu 4. Anlage zum Zeugnis über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung: Zusammenstellung<br />
der Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />
Bei der Vielzahl der Noten, die im Kontext der Ermittlung des Ergebnisses<br />
der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung im <strong>Landesprüfungsamt</strong> in das Programm<br />
zur Datenverarbeitung eingegeben werden müssen, lassen sich Übertragungsfehler<br />
nicht völlig ausschließen.<br />
Damit die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Gesamtergebnis<br />
ihrer <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung sowie die Randdaten des Zeugnisses<br />
auf Korrektheit hin überprüfen können, stellt das Prüfungsamt<br />
den Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes in der<br />
49. Kalenderwoche d. J., und damit vor Zeugnisaushändigung, eine<br />
Übersicht zur Verfügung (s. Anlage „Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />
der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung“; vgl. dazu auch<br />
die Ausführungen zu Punkt 1 dieses Schreibens), der zu entnehmen ist,<br />
aufgrund welcher Teilnoten die Prüfungsnote festgestellt wurde, und die<br />
es ermöglicht zu kontrollieren, ob die Gesamtnote richtig berechnet ist<br />
und ob die Randdaten fehlerfrei übernommen worden sind.<br />
Erweiterungsprüfungen werden nur im Zeugnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung,<br />
nicht aber in der genannten Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />
ausgewiesen.<br />
20. September 2011<br />
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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Ich bitte Sie, die vorstehenden Regelungen, die in Kürze auch auf der<br />
Internetseite des Prüfungsamtes unter www.pruefungsamt.nrw.de<br />
>>Rechtsrahmen>Verfügungen