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Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...

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<strong>Landesprüfungsamt</strong>, Otto-Hahn-Str. 37, 44227 Dortmund<br />

An die Leiterinnen und Leiter<br />

der Zentren <strong>für</strong> schulpraktische Lehrerausbildung<br />

und der Seminare <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

des Frau Landes Mustermann Nordrhein-Westfalen<br />

<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

<strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen <strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

Termin der Einstellung in den Vorbereitungsdienst: 01.02.2010<br />

1. Termingerechte Bereitstellung der Prüfungsergebnisse von Bewerberinnen<br />

und Bewerbern <strong>für</strong> die Einstellung in den Schuldienst<br />

zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong><br />

2. Mitteilung der Ergebnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung / Übersendung<br />

der Prüfungsakten an das <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

3. Ausgabe der Zeugnisse über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung<br />

4. Anlage zum Zeugnis über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung: Zusammenstellung<br />

der Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n<br />

Staatsprüfung<br />

Anlage: Zusammenstellung der Leistungsnoten der Ausbildung<br />

und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung (Muster)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

rechtzeitig zum Beginn des in der Zeit vom 26.09.2011 bis<br />

02.12.2011 in der Hauptsache laufenden Prüfungsverfahrens informiere<br />

ich - wie jedes Jahr - wiederum in dem Ihnen bekannten Format<br />

über Regelungen, die <strong>für</strong> das Bewerbungsverfahren der Lehramtsanwärterinnen<br />

und Lehramtsanwärter des Einstellungstermins<br />

01. Februar 2010 von Bedeutung sind, über Terminvorgaben <strong>für</strong> die<br />

Mitteilung von Prüfungsergebnissen und <strong>für</strong> die Übersendung von<br />

Akten sowie über Modalitäten der Zeugnisaushändigung.<br />

20. September 2011<br />

Seite 1 von 6<br />

Aktenzeichen:<br />

20.01.00<br />

(Bei Antwort bitte angeben)<br />

Auskunft erteilt:<br />

Heinz Brinkmann<br />

Leitung <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

Telefon 0231 936977-20<br />

Telefax 0231 936977-79<br />

heinz.brinkmann@pa.nrw.de<br />

Dienstgebäude und<br />

Lieferanschrift:<br />

Otto-Hahn-Str. 37<br />

44227 Dortmund<br />

Telefon 0231 936977-0<br />

Telefax 0231 936977-79<br />

poststelle@pa.nrw.de<br />

http://www.pruefungsamt.nrw.de<br />

Öffentliche Verkehrsmittel:<br />

S-Bahn<br />

vom Hbf in die S1 Richtung<br />

Düsseldorf bis Haltestelle<br />

Dortmund-Dorstfeld,<br />

umsteigen in den Bus 465<br />

Richtung Dortmund-Oespel<br />

bis Haltestelle Otto-Hahn-Str.


<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

Zu 1. Termingerechte Bereitstellung der Prüfungsergebnisse von Bewerberinnen<br />

und Bewerbern <strong>für</strong> die Einstellung in den Schuldienst zum<br />

Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong><br />

Wie in den vergangenen Jahren bereits geschehen, beabsichtigt das<br />

Land Nordrhein-Westfalen weiterhin, die Lehramtsanwärterinnen und<br />

Lehramtsanwärter, die zum 31.01.<strong>2012</strong> ihren Vorbereitungsdienst<br />

beenden, in das Verfahren zur Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />

zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> mit einzubeziehen.<br />

Da diese Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter allerdings zum<br />

Bewerbungsschluss noch nicht über die Zeugnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />

verfügen, wird wiederum die in den Vorjahren praktizierte Regelung<br />

der zeitnah zum jeweiligen Prüfungsabschluss erfolgten Onlineübermittlung<br />

des Gesamtergebnisses der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung an die<br />

im Einstellungsverfahren federführende Bezirksregierung angewandt.<br />

Nach Rücksprache mit dem Einstellungsreferat des Ministeriums <strong>für</strong><br />

Schule und Weiterbildung soll die Ergebnismitteilung dabei grundsätzlich<br />

bis zum 05. Dezember 2011, 08:00 Uhr, abgeschlossen sein.<br />

Darüber hinaus wird es vermutlich wiederum eine Vielzahl weiterer<br />

möglicher Bewerbungsfälle in NRW und in anderen Bundesländern bei<br />

öffentlichen und privaten Institutionen geben, die von den Bewerberinnen<br />

und Bewerbern bereits vor dem 01.02.<strong>2012</strong> den Nachweis der Prüfungsergebnisse<br />

verlangen.<br />

Aus rechtlichen Gründen kann das <strong>Landesprüfungsamt</strong> nach wie vor<br />

den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern „vorläufige Bescheinigungen“<br />

oder „vorläufige Zeugnisse“ nicht ausstellen.<br />

An Einstellungsbehörden außerhalb des Landes NRW werden von hier<br />

aus individuelle Notenmitteilungen (hier: Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />

der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung) nur in den<br />

Fällen versandt, in denen sich diese Einstellungsbehörden auf dem<br />

Wege der Amtshilfe mit der Bitte um Mitteilung eines Prüfungsergebnisses<br />

schriftlich direkt an das <strong>Landesprüfungsamt</strong> wenden.<br />

20. September 2011<br />

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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

Im Übrigen wird - wie in den vergangenen Jahren - folgendes Verfahren<br />

praktiziert:<br />

1.1. Für den Regelfall der Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />

des Landes NRW zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> gelten die<br />

Modalitäten der o.a. Onlineübermittlung personenbezogener Daten<br />

(Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Lehramt/Lehrämter, Fächer,<br />

Gesamtergebnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung).<br />

1.2. Für alle anderen denkbaren Fälle der Bewerbung gilt:<br />

Das <strong>Landesprüfungsamt</strong> erstellt nach Abschluss der Hauptprüfungsphase<br />

(05. Dezember 2011) <strong>für</strong> jede Kandidatin und jeden Kandidaten<br />

eine Zusammenstellung der Leistungsnoten der Ausbildung und der<br />

<strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung (siehe Anlage). Die Zusammenstellungen werden<br />

zeitgleich <strong>für</strong> alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />

eines Seminars in der ersten Woche nach Abschluss der Prüfungsphase<br />

(49. Kalenderwoche: 05.12.2011 – 09.12.2011) von hier aus den<br />

Seminaren zugeleitet. Dort können die Kandidatinnen und Kandidaten<br />

von diesem Zeitpunkt an die sie betreffende Zusammenstellung der<br />

Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung abholen<br />

und eigenverantwortlich darüber verfügen. Darüber hinaus werden keine<br />

Mitteilungen an die Bewerberinnen und Bewerber versandt.<br />

Aus Gründen des Datenschutzes bitte ich, zudem da<strong>für</strong> Sorge zu tragen,<br />

dass die jeweilige Notenzusammenstellung nur dem entsprechenden<br />

Namensträger oder der entsprechenden Namensträgerin selbst<br />

ausgehändigt wird. Nicht ausgehändigte Exemplare werden bei der<br />

<strong>Zeugnisausgabe</strong> den Kandidatinnen oder den Kandidaten übergeben<br />

(vgl. dazu auch die Ausführungen zu Punkt 4 dieses Schreibens).<br />

Zu 2. Mitteilung der Ergebnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung / Übersendung<br />

der Prüfungsakten an das <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

Bezogen auf die genannte Einstellung zum Beginn des Schulhalbjahres<br />

<strong>2012</strong> ist nach Vorgabe des Ministeriums sicherzustellen,<br />

20. September 2011<br />

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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

- dass das Prüfungsamt der federführenden Einstellungsbehörde zum<br />

einen über das oben genannte Online-Verfahren die Ergebnisse der<br />

abgeschlossenen Prüfungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />

des aktuellen Prüfungsdurchgangs mitteilt und<br />

- dass zum anderen sämtliche Prüfungsergebnisse bis spätestens 05.<br />

Dezember 2011, 08:00 Uhr, der Bezirksregierung bekannt gegeben<br />

sind (Ausnahme: Lehrerinnen und Lehrer des berufsbegleitenden<br />

Vorbereitungsdienstes).<br />

Damit diese Auflagen erfüllt werden und somit auch alle Lehramtsanwärterinnen<br />

und Lehramtsanwärter Ihres Seminars an dem genannten<br />

Bewerbungsverfahren teilnehmen können, ist es unbedingt erforderlich,<br />

dass dem Prüfungsamt die vollständigen Prüfungsakten (einschließlich<br />

der Abschlussbeurteilungen) nach dem Examenstag schnellstens und<br />

täglich zugesandt werden.<br />

Soweit noch am 30. November sowie am 01. und 02. Dezember 2011<br />

Staatsprüfungen stattfinden, kann die Übermittlung notfalls auch telefonisch<br />

oder per Fax erfolgen, auf jeden Fall aber so zeitig, dass das Prüfungsamt<br />

noch am selben Tag die Einstellungsbehörde benachrichtigen<br />

kann.<br />

Zu 3. Ausgabe der Zeugnisse über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung<br />

3.1. Die Zeugnisse der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,<br />

deren zweijähriger Vorbereitungsdienst am 01. Februar 2010 begonnen<br />

hat, bitte ich, am Dienstag, den 31. Januar <strong>2012</strong> auszuhändigen.<br />

Die Zeugnisse werden den Seminaren von hier aus rechtzeitig zugestellt.<br />

3.2. Für den Fall, dass einzelne Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />

nicht zur Entgegennahme des Zeugnisses erscheinen, bitte<br />

ich, wie folgt zu verfahren:<br />

20. September 2011<br />

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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

- Die Zeugnisse werden in solchen Fällen - möglichst noch am selben<br />

Tag - mit eingeschriebenem Brief und Rückschein den Prüflingen zugesandt.<br />

Die Rückscheine werden später dem Prüfungsamt zugeleitet.<br />

Ich bitte, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter darauf<br />

hinzuweisen, dass bei Fernbleiben von der <strong>Zeugnisausgabe</strong> ohne<br />

gewichtigen Grund von hier aus eine Mitteilung an die personalführende<br />

Stelle der Bezirksregierung erfolgt.<br />

- Im Falle einer Verhinderung eines Prüflings aus schwerwiegenden<br />

Gründen kann das Zeugnis am 31.01.<strong>2012</strong> auch einer mit Vollmacht<br />

ausgestatteten Person übergeben werden. Dem Prüfungsamt wird in<br />

diesem Fall die Vollmacht einschließlich eines Empfangsbekenntnisses<br />

zugeleitet.<br />

Zu 4. Anlage zum Zeugnis über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung: Zusammenstellung<br />

der Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />

Bei der Vielzahl der Noten, die im Kontext der Ermittlung des Ergebnisses<br />

der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung im <strong>Landesprüfungsamt</strong> in das Programm<br />

zur Datenverarbeitung eingegeben werden müssen, lassen sich Übertragungsfehler<br />

nicht völlig ausschließen.<br />

Damit die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Gesamtergebnis<br />

ihrer <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung sowie die Randdaten des Zeugnisses<br />

auf Korrektheit hin überprüfen können, stellt das Prüfungsamt<br />

den Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes in der<br />

49. Kalenderwoche d. J., und damit vor Zeugnisaushändigung, eine<br />

Übersicht zur Verfügung (s. Anlage „Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />

der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung“; vgl. dazu auch<br />

die Ausführungen zu Punkt 1 dieses Schreibens), der zu entnehmen ist,<br />

aufgrund welcher Teilnoten die Prüfungsnote festgestellt wurde, und die<br />

es ermöglicht zu kontrollieren, ob die Gesamtnote richtig berechnet ist<br />

und ob die Randdaten fehlerfrei übernommen worden sind.<br />

Erweiterungsprüfungen werden nur im Zeugnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung,<br />

nicht aber in der genannten Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />

ausgewiesen.<br />

20. September 2011<br />

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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

Ich bitte Sie, die vorstehenden Regelungen, die in Kürze auch auf der<br />

Internetseite des Prüfungsamtes unter www.pruefungsamt.nrw.de<br />

>>Rechtsrahmen>Verfügungen

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