Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...
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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Zu 1. Termingerechte Bereitstellung der Prüfungsergebnisse von Bewerberinnen<br />
und Bewerbern <strong>für</strong> die Einstellung in den Schuldienst zum<br />
Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong><br />
Wie in den vergangenen Jahren bereits geschehen, beabsichtigt das<br />
Land Nordrhein-Westfalen weiterhin, die Lehramtsanwärterinnen und<br />
Lehramtsanwärter, die zum 31.01.<strong>2012</strong> ihren Vorbereitungsdienst<br />
beenden, in das Verfahren zur Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />
zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> mit einzubeziehen.<br />
Da diese Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter allerdings zum<br />
Bewerbungsschluss noch nicht über die Zeugnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />
verfügen, wird wiederum die in den Vorjahren praktizierte Regelung<br />
der zeitnah zum jeweiligen Prüfungsabschluss erfolgten Onlineübermittlung<br />
des Gesamtergebnisses der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung an die<br />
im Einstellungsverfahren federführende Bezirksregierung angewandt.<br />
Nach Rücksprache mit dem Einstellungsreferat des Ministeriums <strong>für</strong><br />
Schule und Weiterbildung soll die Ergebnismitteilung dabei grundsätzlich<br />
bis zum 05. Dezember 2011, 08:00 Uhr, abgeschlossen sein.<br />
Darüber hinaus wird es vermutlich wiederum eine Vielzahl weiterer<br />
möglicher Bewerbungsfälle in NRW und in anderen Bundesländern bei<br />
öffentlichen und privaten Institutionen geben, die von den Bewerberinnen<br />
und Bewerbern bereits vor dem 01.02.<strong>2012</strong> den Nachweis der Prüfungsergebnisse<br />
verlangen.<br />
Aus rechtlichen Gründen kann das <strong>Landesprüfungsamt</strong> nach wie vor<br />
den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern „vorläufige Bescheinigungen“<br />
oder „vorläufige Zeugnisse“ nicht ausstellen.<br />
An Einstellungsbehörden außerhalb des Landes NRW werden von hier<br />
aus individuelle Notenmitteilungen (hier: Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />
der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung) nur in den<br />
Fällen versandt, in denen sich diese Einstellungsbehörden auf dem<br />
Wege der Amtshilfe mit der Bitte um Mitteilung eines Prüfungsergebnisses<br />
schriftlich direkt an das <strong>Landesprüfungsamt</strong> wenden.<br />
20. September 2011<br />
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