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Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...

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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

Zu 1. Termingerechte Bereitstellung der Prüfungsergebnisse von Bewerberinnen<br />

und Bewerbern <strong>für</strong> die Einstellung in den Schuldienst zum<br />

Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong><br />

Wie in den vergangenen Jahren bereits geschehen, beabsichtigt das<br />

Land Nordrhein-Westfalen weiterhin, die Lehramtsanwärterinnen und<br />

Lehramtsanwärter, die zum 31.01.<strong>2012</strong> ihren Vorbereitungsdienst<br />

beenden, in das Verfahren zur Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />

zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> mit einzubeziehen.<br />

Da diese Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter allerdings zum<br />

Bewerbungsschluss noch nicht über die Zeugnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />

verfügen, wird wiederum die in den Vorjahren praktizierte Regelung<br />

der zeitnah zum jeweiligen Prüfungsabschluss erfolgten Onlineübermittlung<br />

des Gesamtergebnisses der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung an die<br />

im Einstellungsverfahren federführende Bezirksregierung angewandt.<br />

Nach Rücksprache mit dem Einstellungsreferat des Ministeriums <strong>für</strong><br />

Schule und Weiterbildung soll die Ergebnismitteilung dabei grundsätzlich<br />

bis zum 05. Dezember 2011, 08:00 Uhr, abgeschlossen sein.<br />

Darüber hinaus wird es vermutlich wiederum eine Vielzahl weiterer<br />

möglicher Bewerbungsfälle in NRW und in anderen Bundesländern bei<br />

öffentlichen und privaten Institutionen geben, die von den Bewerberinnen<br />

und Bewerbern bereits vor dem 01.02.<strong>2012</strong> den Nachweis der Prüfungsergebnisse<br />

verlangen.<br />

Aus rechtlichen Gründen kann das <strong>Landesprüfungsamt</strong> nach wie vor<br />

den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern „vorläufige Bescheinigungen“<br />

oder „vorläufige Zeugnisse“ nicht ausstellen.<br />

An Einstellungsbehörden außerhalb des Landes NRW werden von hier<br />

aus individuelle Notenmitteilungen (hier: Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />

der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung) nur in den<br />

Fällen versandt, in denen sich diese Einstellungsbehörden auf dem<br />

Wege der Amtshilfe mit der Bitte um Mitteilung eines Prüfungsergebnisses<br />

schriftlich direkt an das <strong>Landesprüfungsamt</strong> wenden.<br />

20. September 2011<br />

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