Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...
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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
Im Übrigen wird - wie in den vergangenen Jahren - folgendes Verfahren<br />
praktiziert:<br />
1.1. Für den Regelfall der Einstellung in den öffentlichen Schuldienst<br />
des Landes NRW zum Beginn des Schulhalbjahres <strong>2012</strong> gelten die<br />
Modalitäten der o.a. Onlineübermittlung personenbezogener Daten<br />
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Lehramt/Lehrämter, Fächer,<br />
Gesamtergebnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung).<br />
1.2. Für alle anderen denkbaren Fälle der Bewerbung gilt:<br />
Das <strong>Landesprüfungsamt</strong> erstellt nach Abschluss der Hauptprüfungsphase<br />
(05. Dezember 2011) <strong>für</strong> jede Kandidatin und jeden Kandidaten<br />
eine Zusammenstellung der Leistungsnoten der Ausbildung und der<br />
<strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung (siehe Anlage). Die Zusammenstellungen werden<br />
zeitgleich <strong>für</strong> alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter<br />
eines Seminars in der ersten Woche nach Abschluss der Prüfungsphase<br />
(49. Kalenderwoche: 05.12.2011 – 09.12.2011) von hier aus den<br />
Seminaren zugeleitet. Dort können die Kandidatinnen und Kandidaten<br />
von diesem Zeitpunkt an die sie betreffende Zusammenstellung der<br />
Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung abholen<br />
und eigenverantwortlich darüber verfügen. Darüber hinaus werden keine<br />
Mitteilungen an die Bewerberinnen und Bewerber versandt.<br />
Aus Gründen des Datenschutzes bitte ich, zudem da<strong>für</strong> Sorge zu tragen,<br />
dass die jeweilige Notenzusammenstellung nur dem entsprechenden<br />
Namensträger oder der entsprechenden Namensträgerin selbst<br />
ausgehändigt wird. Nicht ausgehändigte Exemplare werden bei der<br />
<strong>Zeugnisausgabe</strong> den Kandidatinnen oder den Kandidaten übergeben<br />
(vgl. dazu auch die Ausführungen zu Punkt 4 dieses Schreibens).<br />
Zu 2. Mitteilung der Ergebnisse der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung / Übersendung<br />
der Prüfungsakten an das <strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
Bezogen auf die genannte Einstellung zum Beginn des Schulhalbjahres<br />
<strong>2012</strong> ist nach Vorgabe des Ministeriums sicherzustellen,<br />
20. September 2011<br />
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