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Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...

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<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />

<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />

- Die Zeugnisse werden in solchen Fällen - möglichst noch am selben<br />

Tag - mit eingeschriebenem Brief und Rückschein den Prüflingen zugesandt.<br />

Die Rückscheine werden später dem Prüfungsamt zugeleitet.<br />

Ich bitte, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter darauf<br />

hinzuweisen, dass bei Fernbleiben von der <strong>Zeugnisausgabe</strong> ohne<br />

gewichtigen Grund von hier aus eine Mitteilung an die personalführende<br />

Stelle der Bezirksregierung erfolgt.<br />

- Im Falle einer Verhinderung eines Prüflings aus schwerwiegenden<br />

Gründen kann das Zeugnis am 31.01.<strong>2012</strong> auch einer mit Vollmacht<br />

ausgestatteten Person übergeben werden. Dem Prüfungsamt wird in<br />

diesem Fall die Vollmacht einschließlich eines Empfangsbekenntnisses<br />

zugeleitet.<br />

Zu 4. Anlage zum Zeugnis über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung: Zusammenstellung<br />

der Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />

Bei der Vielzahl der Noten, die im Kontext der Ermittlung des Ergebnisses<br />

der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung im <strong>Landesprüfungsamt</strong> in das Programm<br />

zur Datenverarbeitung eingegeben werden müssen, lassen sich Übertragungsfehler<br />

nicht völlig ausschließen.<br />

Damit die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Gesamtergebnis<br />

ihrer <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung sowie die Randdaten des Zeugnisses<br />

auf Korrektheit hin überprüfen können, stellt das Prüfungsamt<br />

den Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes in der<br />

49. Kalenderwoche d. J., und damit vor Zeugnisaushändigung, eine<br />

Übersicht zur Verfügung (s. Anlage „Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />

der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung“; vgl. dazu auch<br />

die Ausführungen zu Punkt 1 dieses Schreibens), der zu entnehmen ist,<br />

aufgrund welcher Teilnoten die Prüfungsnote festgestellt wurde, und die<br />

es ermöglicht zu kontrollieren, ob die Gesamtnote richtig berechnet ist<br />

und ob die Randdaten fehlerfrei übernommen worden sind.<br />

Erweiterungsprüfungen werden nur im Zeugnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung,<br />

nicht aber in der genannten Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />

ausgewiesen.<br />

20. September 2011<br />

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