Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...
Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...
Zeugnisausgabe 2012-1 - Landesprüfungsamt für Zweite ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Landesprüfungsamt</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Zweite</strong> Staatsprüfungen<br />
<strong>für</strong> Lehrämter an Schulen<br />
- Die Zeugnisse werden in solchen Fällen - möglichst noch am selben<br />
Tag - mit eingeschriebenem Brief und Rückschein den Prüflingen zugesandt.<br />
Die Rückscheine werden später dem Prüfungsamt zugeleitet.<br />
Ich bitte, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter darauf<br />
hinzuweisen, dass bei Fernbleiben von der <strong>Zeugnisausgabe</strong> ohne<br />
gewichtigen Grund von hier aus eine Mitteilung an die personalführende<br />
Stelle der Bezirksregierung erfolgt.<br />
- Im Falle einer Verhinderung eines Prüflings aus schwerwiegenden<br />
Gründen kann das Zeugnis am 31.01.<strong>2012</strong> auch einer mit Vollmacht<br />
ausgestatteten Person übergeben werden. Dem Prüfungsamt wird in<br />
diesem Fall die Vollmacht einschließlich eines Empfangsbekenntnisses<br />
zugeleitet.<br />
Zu 4. Anlage zum Zeugnis über die <strong>Zweite</strong> Staatsprüfung: Zusammenstellung<br />
der Leistungsnoten der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung<br />
Bei der Vielzahl der Noten, die im Kontext der Ermittlung des Ergebnisses<br />
der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung im <strong>Landesprüfungsamt</strong> in das Programm<br />
zur Datenverarbeitung eingegeben werden müssen, lassen sich Übertragungsfehler<br />
nicht völlig ausschließen.<br />
Damit die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter das Gesamtergebnis<br />
ihrer <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung sowie die Randdaten des Zeugnisses<br />
auf Korrektheit hin überprüfen können, stellt das Prüfungsamt<br />
den Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes in der<br />
49. Kalenderwoche d. J., und damit vor Zeugnisaushändigung, eine<br />
Übersicht zur Verfügung (s. Anlage „Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />
der Ausbildung und der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung“; vgl. dazu auch<br />
die Ausführungen zu Punkt 1 dieses Schreibens), der zu entnehmen ist,<br />
aufgrund welcher Teilnoten die Prüfungsnote festgestellt wurde, und die<br />
es ermöglicht zu kontrollieren, ob die Gesamtnote richtig berechnet ist<br />
und ob die Randdaten fehlerfrei übernommen worden sind.<br />
Erweiterungsprüfungen werden nur im Zeugnis der <strong>Zweite</strong>n Staatsprüfung,<br />
nicht aber in der genannten Zusammenstellung der Leistungsnoten<br />
ausgewiesen.<br />
20. September 2011<br />
Seite 5 von 6