Verrechnung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
Verrechnung von mehrtägigen Schulveranstaltungen
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An<br />
alle Bundesschulen<br />
ER I: 211<br />
ER II: 250<br />
Ihr Zeichen, Unser Zeichen/GZ BearbeiterIn TEL 525 25 Datum<br />
Ihre Nachricht 071.001/0076-fm/2006 HR Mag. Christine KORECKY DW 77901 11.08.2006<br />
office@ssr-wien.gv.at FAX 99-77901<br />
<strong>Verrechnung</strong> <strong>von</strong> Kostenbeiträgen<br />
für mehrtägige <strong>Schulveranstaltungen</strong><br />
Hinweis auf Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung<br />
und Eilnachrichtenverfahren<br />
Sehr geehrte Frau Direktorin!<br />
Sehr geehrter Herr Direktor!<br />
Budget und EDV<br />
Aus gegebenem Anlass und in Beantwortung mehrerer Anfragen teilt der Stadtschulrat für<br />
Wien mit, dass, wie bereits in seinem Erlass Zl.: 071.001/0075-fm/2006 vom 27.03.2006,<br />
ER I: 211 und ER II: 250 hingewiesen, bei allen Zahlungen, auch Anzahlungen, an<br />
Beherbergungsbetriebe, Liftgesellschaften und Transportunternehmungen (ausgenommen<br />
Bundesbahn) etc. IM INLAND, die im Einzelfall € 7.000,00 übersteigen, zur Sicherung <strong>von</strong><br />
Abgabenforderungen des Bundes nach den dazu vom Bundesminister für Finanzen<br />
erlassenen Richtlinien (Eilnachrichtenverfahren) vorzugehen ist. Teilzahlungen zur<br />
Umgehung dieser Richtlinien sind unzulässig.<br />
Das bedeutet, dass vor Bezahlung <strong>von</strong> Rechnungen, aber auch <strong>von</strong> Akontozahlungen bzw.<br />
Teilzahlungen, vom Rechnungsleger eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des<br />
zuständigen Betriebsfinanzamtes einzufordern ist. Wenn der Rechnungsleger bereit ist, seine<br />
Steuernummer beim zuständigen Betriebsfinanzamt der Schule bekanntzugeben, kann die<br />
Freigabe vom zuständigen Betriebsfinanzamt auch durch die Schule eingeholt werden.<br />
A-1010 Wien, Wipplingerstraße 28; Tel: 525 25-0<br />
DVR 0064 131; www.ssr-wien.gv.at *900000_377551<br />
33*
Die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Betriebsfinanzamt für<br />
einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, ohne Angabe eines Zeitraumes ist sie 3 Monate, vom<br />
Ausstellungsdatum an gerechnet, gültig und bestätigt, dass keine aufrechenbaren<br />
Abgabenforderungen des Bundes bestehen.<br />
Mit dem Eilnachrichtenverfahren wird der gleiche Effekt erzielt, es bezieht sich jedoch nur<br />
auf die derzeit zu tätigende Zahlung, was bedeutet, dass das Eilnachrichtenverfahren bei jeder<br />
weiteren Zahlung wieder neu eingeleitet werden muss.<br />
Es wird vorgeschlagen, bereits bei der Festlegung der jeweiligen Geschäftspartner diese zu<br />
verpflichten, eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen<br />
Betriebsfinanzamtes der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung beizulegen. Geschieht das<br />
nicht, wäre vom Geschäftspartner die Steuer-Nr. zu erfragen und selbst beim zuständigen<br />
Betriebsfinanzamt des Geschäftspartners im Wege des Eilnachrichtenverfahrens die Freigabe<br />
der Zahlung zu erreichen.<br />
Diese Vorgangsweise ist <strong>von</strong> allen mit der <strong>Verrechnung</strong> <strong>von</strong> Elternbeiträgen für<br />
<strong>Schulveranstaltungen</strong> befassten Bediensteten , also auch <strong>von</strong> Schulveranstaltungsleitern<br />
/leiterinnen, einzuhalten, weil nur nach Freigabe der Zahlung durch das betreffende<br />
Betriebsfinanzamt eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen kann.<br />
Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien kann dazu führen, dass die Zahlung zur Bedeckung<br />
<strong>von</strong> Steuerschulden des Geschäftspartners ein zweites Mal an das Betriebsfinanzamt geleistet<br />
werden muss.<br />
Die Schulleiter/leiterinnen werden angehalten, diesen Erlass allen betroffenen Bediensteten<br />
nachweislich zur Kenntnis zu bringen, um Schadensfälle zu vermeiden.<br />
Dieser Erlass aktualisiert den Erlass GZ. 000.036/22/2001, welcher somit aus der<br />
Erlassregistratur zu entfernen ist.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Für den Amtsführenden Präsidenten<br />
Dr. Wolfgang Reiter eh.
Senatsrat