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Rechtsanwaltsvergütung; Gebührenhöhe Die Höhe der ...

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Ein etwaiges Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und setzt in <strong>der</strong> Regel voraus, dass dessen<br />

Durchführung von beiden Seiten gewünscht wird. Weitere Informationen finden Sie unter dem<br />

Stichwort „Schlichtung“.<br />

<strong>Die</strong> nachfolgenden Informationen zu dem Thema „<strong>Rechtsanwaltsvergütung</strong>“ haben wir den<br />

Veröffentlichungen des Bundesministeriums <strong>der</strong> Justiz (BMJ) und <strong>der</strong> Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK) entnommen.<br />

Anwaltshonorare sind Verhandlungssache (Text BMJ; siehe<br />

http://www.bmj.de/enid/73c3881963e216cf8773f6908ecc4bb3,0/Kostenrecht/Fragen___Antwort<br />

en_zum_Anwaltsverguetungsrecht_xz.html)<br />

Mandanten sollten bereits vor Auftragserteilung mit ihrem Anwalt über die <strong>Höhe</strong> <strong>der</strong> Gebühren für<br />

Beratung und Gutachten sprechen und eine Vereinbarung treffen. Das <strong>Rechtsanwaltsvergütung</strong>sge‐<br />

setz enthält hierfür keine bestimmten Gebührensätze o<strong>der</strong> Gebührenbeträge, son<strong>der</strong>n lediglich<br />

Höchstbeträge für den Fall, dass keine Vereinbarung getroffen worden ist und <strong>der</strong> Mandant Verbrau‐<br />

cher ist.<br />

<strong>Die</strong> Gebühren für die an<strong>der</strong>en Tätigkeiten des Anwalts wie etwa die Vertretung vor Gericht o<strong>der</strong> die<br />

Korrespondenz mit dem Gegner sind im Gesetz geregelt. Mandant und Anwalt können aber etwas<br />

an<strong>der</strong>es vereinbaren.<br />

Anwälte und Mandaten sollten auch in Beratungsfällen darauf achten, die Vergütung ausdrücklich<br />

und möglichst schriftlich zu vereinbaren. So lässt sich ein späterer Streit vermeiden. Eine solche indi‐<br />

viduelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass <strong>der</strong> Mandant schon vorher weiß, welche Rech‐<br />

nung ihn am Ende erwartet.<br />

Wir haben für Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen & Antworten zu Anwaltshonoraren erstellt.<br />

Wann kann ich mit dem Anwalt Honorarvereinbarungen aushandeln?<br />

Für die außergerichtliche Beratung, also etwa die Erstellung eines Gutachtens o<strong>der</strong> die Prüfung eines<br />

Mietvertrages, sollten Sie immer eine Vereinbarung treffen. Aber auch bei einer Vertretung kann <strong>der</strong><br />

Mandant mit seinem Anwalt eine Honorarvereinbarung treffen. Von einer Vertretung spricht man je‐<br />

denfalls dann, wenn <strong>der</strong> Rechtsanwalt nach außen auftritt, z. B. Kontakt mit <strong>der</strong> Gegenseite o<strong>der</strong><br />

dem Gericht aufnimmt. In diesem Fall bedarf die Vereinbarung <strong>der</strong> Textform. Das heißt: Sie muss<br />

schriftlich abgefasst sein und die Person des Erklärenden nennen. Sie kann deshalb nicht nur in Pa‐<br />

pierform, son<strong>der</strong>n auch per E‐Mail o<strong>der</strong> per Telefax abgegeben werden. Da erkennbar sein muss,<br />

dass es sich um eine abgeschlossene Erklärung handelt, empfiehlt es sich, den Namen am Ende <strong>der</strong><br />

Erklärung zu nennen. <strong>Die</strong>s kann durch die Unterzeichnung eines Schreibens o<strong>der</strong> einer Faxvorlage ge‐<br />

schehen. Es reicht aber auch die bloße Nennung des Namens am Ende eines Schreibens o<strong>der</strong> einer E‐<br />

Mail aus.<br />

Was muss ich bei Honorarvereinbarungen beachten?<br />

Sie können dem Anwalt Ihr Anliegen schil<strong>der</strong>n und sich erkundigen, was eine Beratung in Ihrem Fall<br />

kostet. Der Anwalt kann Ihnen dann ein Angebot machen. Natürlich können Sie auch bereits vorher<br />

festlegen, was Ihnen die Rechtsberatung wert ist und hierüber mit Ihrem Anwalt verhandeln.<br />

Beachten Sie jedoch, dass eine Vereinbarung, wonach <strong>der</strong> Anwalt nur im Erfolgsfall ein Honorar er‐

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