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Rechtsanwaltsvergütung; Gebührenhöhe Die Höhe der ...

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Wert teilweise den gesetzlichen Vorschriften unmittelbar, teilweise <strong>der</strong> Rechtsprechung zu entneh‐<br />

men. Im gerichtlichen Verfahren wird er vom Richter festgesetzt.<br />

Dem jeweiligen Gegenstandswert ist jeweils eine bestimmte Gebühr zugeordnet.<br />

Beispiel: Bei einem Streitwert bis 300,00 Euro beträgt eine 1,0‐Gebühr 25,00 Euro, bei einem Wert<br />

von 5.000,00 Euro: 301,00 Euro. Je nach Art <strong>der</strong> anwaltlichen Tätigkeit, können die <strong>Höhe</strong> des Gebüh‐<br />

rensatzes und die Anzahl <strong>der</strong> zu zahlenden Gebühren variieren. So kann <strong>der</strong> Anwalt bei manchen Tä‐<br />

tigkeiten lediglich eine Gebühr mit einem Gebührensatz von nur 0,3 berechnen, bei an<strong>der</strong>en Tätigkei‐<br />

ten bis zu 3,0. Fallen mehrere Gebühren an, können insbeson<strong>der</strong>e in Rechtsmittelverfahren in <strong>der</strong><br />

Summe Gebühren von mehr als 4,0 anfallen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in Straf‐ und Bußgeldsachen sowie in den meisten Sozialrechtssachen erhält <strong>der</strong><br />

Rechtsanwalt Rahmengebühren. In diesem Fall ist im Gesetz die Mindest‐ und die Höchstgebühr be‐<br />

stimmt. <strong>Die</strong> <strong>Höhe</strong> <strong>der</strong> Gebühr im Einzelfall bestimmt <strong>der</strong> Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller<br />

Umstände, vor allem des Umfangs und <strong>der</strong> Schwierigkeit <strong>der</strong> anwaltlichen Tätigkeit, <strong>der</strong> Bedeutung<br />

<strong>der</strong> Angelegenheit sowie <strong>der</strong> Einkommens‐ und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers.<br />

Außergerichtliche Tätigkeit: Bei außergerichtlicher Tätigkeit durch Vertretung nach außen hin, etwa<br />

<strong>der</strong> Korrespondenz mit dem Gegner, können eine Geschäftsgebühr in <strong>Höhe</strong> von 0,5 bis 2,5 anfallen<br />

und ggf. eine Einigungsgebühr von 1,5 (sofern <strong>der</strong> Anwalt beim Abschluss eines Vertrages mitgewirkt<br />

hat, durch den <strong>der</strong> Streit beigelegt wird). Ist die Tätigkeit des Anwalts we<strong>der</strong> umfangreich noch<br />

schwierig ist die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf 1,3 begrenzt.<br />

Gerichtliche Tätigkeit: Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, so erhält <strong>der</strong> Anwalt für die erste In‐<br />

stanz bis zu 3,5 Gebühren ‐ berechnet nach dem jeweiligen Streitwert, den das Gericht festsetzt. <strong>Die</strong><br />

Vergütung setzt sich zusammen aus einer Verfahrensgebühr, einer Termingebühr und eventuell <strong>der</strong><br />

Einigungsgebühr (für die Mitwirkung des Anwalts an einem Vertrag, durch den <strong>der</strong> Streit beigelegt<br />

wird), hinzu kommen eine Auslagenpauschale und Steuern: Neben den Gebühren erhält <strong>der</strong> Anwalt<br />

für gezahlte Entgelte für Post‐ und Telekommunikationsdienstleistungen eine Pauschale von maximal<br />

20 Euro und Ersatz sonstiger von ihm getätigter Aufwendungen. Außerdem muss die Mehrwertsteu‐<br />

er hinzugerechnet werden.<br />

Zu beachten ist, dass bei einem gerichtlichen Verfahren in <strong>der</strong> Regel auch Gerichtskosten anfallen.<br />

Hatte <strong>der</strong> gleiche Anwalt auch die Beratung übernommen, so muss er die Gebühren hierfür auf die<br />

Gebühren für seine weitergehende Arbeit anrechnen, es sei denn, es ist etwas an<strong>der</strong>es vereinbart<br />

worden. Hat er für die außergerichtliche Vertretung eine Geschäftsgebühr verdient, wird diese Ge‐<br />

bühr zum Teil angerechnet.<br />

Muss ich die Gebühren immer selbst bezahlen?<br />

Wenn man vor Gericht verliert, muss man in <strong>der</strong> Regel neben seinen Anwaltskosten die Gerichtskos‐<br />

ten sowie die Kosten des gegnerischen Anwalts bezahlen. Es sei denn man hat eine Rechtsschutzver‐<br />

sicherung abgeschlossen, welche die Kosten übernimmt. Gewinnt man den Rechtsstreit, trägt die Ge‐<br />

genseite regelmäßig die Kosten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Arbeitsrecht: Hier trägt jede Par‐<br />

tei ihre erstinstanzlichen Kosten selbst.<br />

Für Menschen mit niedrigem Einkommen sichert das Beratungshilfegesetz gegen eine geringe Eigen‐<br />

leistung die Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im<br />

so genannten obligatorischen Güteverfahren. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Eini‐

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