Schiffsanleger gehen baden - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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musste zur Stützung der anderen verkauft<br />
werden.<br />
Lange Zeit hatte Wilke geglaubt, eine solide<br />
Anlage abgeschlossen zu haben. Denn bis<br />
2008 erhielt sie Jahr für Jahr Ausschüt -<br />
tungen. Diese hielt sie für Gewinne aus dem<br />
Fonds. Doch solche Rückflüsse – von Anbietern<br />
gerne als „vorzeitige Entnahme“ bezeichnet<br />
– haben oft nichts mit Gewinn zu<br />
tun, sondern sind über Jahre nur Rückzahlungen<br />
der Kapitaleinlage.<br />
Bei der Vermittlung von Schiffsbeteili -<br />
gungen werde oft nur mangelhaft beraten,<br />
berichtet Peter Mattil, Fachanwalt für Bank-<br />
und Kapitalmarktrecht aus München, von<br />
seinen Mandanten. Kaum ein Vermittler<br />
kläre Anleger darüber auf, dass Schiffsfonds<br />
erst nach vielen Jahren in die Gewinnzone<br />
fahren. Auch verschwiegen sie Anlegern<br />
häufig die hohen Provisionen, die Banken<br />
und Vermittler für die Vermittlung der<br />
Fonds kassierten.<br />
Nachschüsse sind keine Pflicht<br />
Mehring und Wilke sollten nicht einfach<br />
zahlen. Denn Anleger von geschlossenen<br />
Fonds sind nicht verpflichtet, Nachschüsse<br />
zu leisten. Das steht in jedem Beteiligungsprospekt.<br />
Verbraucherschützer und Anlegeranwäl -<br />
te berichten aber immer häufiger, dass<br />
Fondshäuser raffinierte Klauseln in den Verträgen<br />
nutzen, um Anleger doch zur Kasse<br />
zu bitten. Statt eines Nachschusses verlangen<br />
sie etwa die Rückzahlung von Ausschüttungen.<br />
Die beiden Hamburger Fondshäuser Hansa<br />
Treuhand und Lloyd Fonds fordern beispielsweise<br />
von Anlegern der Fondsschiffe<br />
„Wehr Rissen“ und „Wehr Schulau“ Geld zurück.<br />
Die Anbieter sind wie das Dortmunder<br />
Emissionshaus Dr. Peters der Meinung, dass<br />
es sich bei den Ausschüttungen der Vergangenheit<br />
um Darlehen handelt, die Anleger<br />
im Notfall zurückzahlen müssten. Die<br />
Fondshäuser schreiben Kunden, die nicht<br />
zahlen wollen, zum Teil rüde Briefe und drohen<br />
ihnen mit Klagen.<br />
Die Eheleute Erika und Uwe Laible*, beide<br />
70 Jahre alt, waren fassungslos, als das<br />
Fondshaus Dr. Peters ihnen mitteilte, die<br />
13 000 Euro Ausschüttungen seien nur ein<br />
Darlehen gewesen. Um den Fonds zu retten,<br />
müssten sie das Darlehen zurückzahlen.<br />
Laibles hatten ihren Fondsanteil in Höhe<br />
von damals 100 000 Mark am Container-<br />
Unser Rat<br />
Anleger. Investieren Sie nicht in<br />
Schiffsfonds, wenn Sie kein Kenner<br />
des Marktes sind. Die Gefahr von Verlusten<br />
ist riesengroß. Viele Fonds sind<br />
bereits pleite, andere müssen ihre<br />
Schiffe notverkaufen. Nur eine Minderheit<br />
der Fonds entwickelt sich zurzeit<br />
prospektgemäß.<br />
Hilfe. Fordert Ihr Fondsanbieter Ausschüttungen<br />
zurück oder will er sogar<br />
Nachzahlungen, um den Fonds zu retten?<br />
Dann fragen Sie eine Verbraucherzentrale<br />
oder einen Fachanwalt für<br />
Bank- und Kapitalmarktrecht um Rat.<br />
schiff „Cape Campbell“ von Dr. Peters auf<br />
Kredit finanziert und dafür ihr Eigenheim<br />
mit einer Grundschuld belastet. Sie lehnten<br />
die Rückzahlung ab. Ihr Berater bei der Raiffeisenbank<br />
Aschaffenburg habe sie falsch<br />
beraten, als er die Beteiligung auf Kredit als<br />
sichere Altersvorsorge empfahl.<br />
Anders als die meisten Dr.-Peters-Anleger<br />
sind die Laibles glimpflich davongekom -<br />
men. Mithilfe des Stuttgarter Rechtsanwalts<br />
Patrick Zagni verklagten sie die Raiffeisenbank<br />
wegen Falschberatung. Ihre Gegenwehr<br />
hatte nach zwei Jahren Erfolg. Die<br />
Unternehmensbeteiligung<br />
So funktioniert eine Schiffsbeteiligung<br />
Investition. Ein Schiffsfonds ist eine<br />
Gesellschaft von Anlegern, die sich für<br />
viele Jahre an Schiffen beteiligen. Die<br />
Schiffe werden meist zu 40 Prozent<br />
mit Anlegergeld und zu 60 Prozent mit<br />
Krediten finanziert. Sobald der Fonds<br />
genügend Anlegergeld eingesammelt<br />
hat, wird er geschlossen. Er nimmt<br />
keine neuen Anleger mehr auf.<br />
Ausschüttungen. Die Fondsbetreiber<br />
stellen den Anlegern zweierlei in Aussicht:<br />
Jährliche Ausschüttungen und<br />
weit<strong>gehen</strong>d steuerfreie Gewinne bei<br />
Auflösung des Fonds. Die jährlichen<br />
Auszahlungen sind zunächst aber nur<br />
Rückzahlungen aus dem eingesetzten<br />
Kapital. Gewinne gibt es meist erst,<br />
wenn das Schiff verkauft wird.<br />
Schiffsbeteiligungen<br />
Die Juristen klären, ob Sie zu Zahlungen<br />
verpflichtet sind. Außerdem prüfen<br />
sie, ob Sie Schadenersatzansprüche<br />
gegen Berater haben, weil diese<br />
Sie falsch beraten oder Vermittlungsprovisionen<br />
verschwiegen haben.<br />
Ausstieg. Wenn Sie Ihren Schiffsfonds<br />
vorzeitig loswerden wollen, können Sie<br />
es am Zweitmarkt versuchen (www.<br />
zweitmarkt.de und www.deutschezweitmarkt.de).<br />
Hat Ihr Fonds bereits<br />
Probleme, ist Ihr Anteil aber nur zu einem<br />
Bruchteil Ihrer Beteiligungssumme<br />
oder gar nicht verkäuflich.<br />
Bank lenkte kurz vor der mündlichen Gerichtsverhandlung<br />
ein. Zagni: „Wir konnten<br />
einen Vergleich aushandeln, der das Ehepaar<br />
weit<strong>gehen</strong>d schadenfrei stellt.“ Laibles<br />
Mitanleger hatten weniger Glück. Sie erlitten<br />
nahezu einen Totalverlust.<br />
Hunderte Anleger verloren vor Gericht<br />
Hunderte der 6 600 Anleger von 22 Schiffsfonds<br />
der Dr.-Peters-Gruppe zahlten jedoch.<br />
Sie gaben satte 62,2 Millionen Euro zurück.<br />
Gefordert hatte das Fondshaus 75,2 Millionen<br />
Euro. Anleger, die sich vor Gericht<br />
Steuern. Vor 2006 sind Schiffsfondsanleger<br />
noch in den Genuss steuerlicher<br />
Verlustzuweisungen gekommen.<br />
Solche Anleger müssen beim Verkauf<br />
ihres Schiffes meist mit einer Steuerforderung<br />
rechnen.<br />
Risiko. Wirtschaftet ein Fonds nicht<br />
erfolgreich, können Anleger als Mitunternehmer<br />
ihre Einlage verlieren.<br />
Laufzeit. Schiffsfonds laufen meist 12<br />
bis 15 Jahre oder länger und können<br />
vor Ende der Mindestlaufzeit nicht gekündigt<br />
werden. Die im Prospekt angegebene<br />
Laufzeit ist nur eine Prognose.<br />
Sie kann deutlich überschritten<br />
werden, aber auch kürzer ausfallen,<br />
wenn das Schiff vorher verkauft wird.<br />
5/2013 Finanztest Geldanlage und Altersvorsorge 43<br />
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