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Schiffsanleger gehen baden - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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musste zur Stützung der anderen verkauft<br />

werden.<br />

Lange Zeit hatte Wilke geglaubt, eine solide<br />

Anlage abgeschlossen zu haben. Denn bis<br />

2008 erhielt sie Jahr für Jahr Ausschüt -<br />

tungen. Diese hielt sie für Gewinne aus dem<br />

Fonds. Doch solche Rückflüsse – von Anbietern<br />

gerne als „vorzeitige Entnahme“ bezeichnet<br />

– haben oft nichts mit Gewinn zu<br />

tun, sondern sind über Jahre nur Rückzahlungen<br />

der Kapitaleinlage.<br />

Bei der Vermittlung von Schiffsbeteili -<br />

gungen werde oft nur mangelhaft beraten,<br />

berichtet Peter Mattil, Fachanwalt für Bank-<br />

und Kapitalmarktrecht aus München, von<br />

seinen Mandanten. Kaum ein Vermittler<br />

kläre Anleger darüber auf, dass Schiffsfonds<br />

erst nach vielen Jahren in die Gewinnzone<br />

fahren. Auch verschwiegen sie Anlegern<br />

häufig die hohen Provisionen, die Banken<br />

und Vermittler für die Vermittlung der<br />

Fonds kassierten.<br />

Nachschüsse sind keine Pflicht<br />

Mehring und Wilke sollten nicht einfach<br />

zahlen. Denn Anleger von geschlossenen<br />

Fonds sind nicht verpflichtet, Nachschüsse<br />

zu leisten. Das steht in jedem Beteiligungsprospekt.<br />

Verbraucherschützer und Anlegeranwäl -<br />

te berichten aber immer häufiger, dass<br />

Fondshäuser raffinierte Klauseln in den Verträgen<br />

nutzen, um Anleger doch zur Kasse<br />

zu bitten. Statt eines Nachschusses verlangen<br />

sie etwa die Rückzahlung von Ausschüttungen.<br />

Die beiden Hamburger Fondshäuser Hansa<br />

Treuhand und Lloyd Fonds fordern beispielsweise<br />

von Anlegern der Fondsschiffe<br />

„Wehr Rissen“ und „Wehr Schulau“ Geld zurück.<br />

Die Anbieter sind wie das Dortmunder<br />

Emissionshaus Dr. Peters der Meinung, dass<br />

es sich bei den Ausschüttungen der Vergangenheit<br />

um Darlehen handelt, die Anleger<br />

im Notfall zurückzahlen müssten. Die<br />

Fondshäuser schreiben Kunden, die nicht<br />

zahlen wollen, zum Teil rüde Briefe und drohen<br />

ihnen mit Klagen.<br />

Die Eheleute Erika und Uwe Laible*, beide<br />

70 Jahre alt, waren fassungslos, als das<br />

Fondshaus Dr. Peters ihnen mitteilte, die<br />

13 000 Euro Ausschüttungen seien nur ein<br />

Darlehen gewesen. Um den Fonds zu retten,<br />

müssten sie das Darlehen zurückzahlen.<br />

Laibles hatten ihren Fondsanteil in Höhe<br />

von damals 100 000 Mark am Container-<br />

Unser Rat<br />

Anleger. Investieren Sie nicht in<br />

Schiffsfonds, wenn Sie kein Kenner<br />

des Marktes sind. Die Gefahr von Verlusten<br />

ist riesengroß. Viele Fonds sind<br />

bereits pleite, andere müssen ihre<br />

Schiffe notverkaufen. Nur eine Minderheit<br />

der Fonds entwickelt sich zurzeit<br />

prospektgemäß.<br />

Hilfe. Fordert Ihr Fondsanbieter Ausschüttungen<br />

zurück oder will er sogar<br />

Nachzahlungen, um den Fonds zu retten?<br />

Dann fragen Sie eine Verbraucherzentrale<br />

oder einen Fachanwalt für<br />

Bank- und Kapitalmarktrecht um Rat.<br />

schiff „Cape Campbell“ von Dr. Peters auf<br />

Kredit finanziert und dafür ihr Eigenheim<br />

mit einer Grundschuld belastet. Sie lehnten<br />

die Rückzahlung ab. Ihr Berater bei der Raiffeisenbank<br />

Aschaffenburg habe sie falsch<br />

beraten, als er die Beteiligung auf Kredit als<br />

sichere Altersvorsorge empfahl.<br />

Anders als die meisten Dr.-Peters-Anleger<br />

sind die Laibles glimpflich davongekom -<br />

men. Mithilfe des Stuttgarter Rechtsanwalts<br />

Patrick Zagni verklagten sie die Raiffeisenbank<br />

wegen Falschberatung. Ihre Gegenwehr<br />

hatte nach zwei Jahren Erfolg. Die<br />

Unternehmensbeteiligung<br />

So funktioniert eine Schiffsbeteiligung<br />

Investition. Ein Schiffsfonds ist eine<br />

Gesellschaft von Anlegern, die sich für<br />

viele Jahre an Schiffen beteiligen. Die<br />

Schiffe werden meist zu 40 Prozent<br />

mit Anlegergeld und zu 60 Prozent mit<br />

Krediten finanziert. Sobald der Fonds<br />

genügend Anlegergeld eingesammelt<br />

hat, wird er geschlossen. Er nimmt<br />

keine neuen Anleger mehr auf.<br />

Ausschüttungen. Die Fondsbetreiber<br />

stellen den Anlegern zweierlei in Aussicht:<br />

Jährliche Ausschüttungen und<br />

weit<strong>gehen</strong>d steuerfreie Gewinne bei<br />

Auflösung des Fonds. Die jährlichen<br />

Auszahlungen sind zunächst aber nur<br />

Rückzahlungen aus dem eingesetzten<br />

Kapital. Gewinne gibt es meist erst,<br />

wenn das Schiff verkauft wird.<br />

Schiffsbeteiligungen<br />

Die Juristen klären, ob Sie zu Zahlungen<br />

verpflichtet sind. Außerdem prüfen<br />

sie, ob Sie Schadenersatzansprüche<br />

gegen Berater haben, weil diese<br />

Sie falsch beraten oder Vermittlungsprovisionen<br />

verschwiegen haben.<br />

Ausstieg. Wenn Sie Ihren Schiffsfonds<br />

vorzeitig loswerden wollen, können Sie<br />

es am Zweitmarkt versuchen (www.<br />

zweitmarkt.de und www.deutschezweitmarkt.de).<br />

Hat Ihr Fonds bereits<br />

Probleme, ist Ihr Anteil aber nur zu einem<br />

Bruchteil Ihrer Beteiligungssumme<br />

oder gar nicht verkäuflich.<br />

Bank lenkte kurz vor der mündlichen Gerichtsverhandlung<br />

ein. Zagni: „Wir konnten<br />

einen Vergleich aushandeln, der das Ehepaar<br />

weit<strong>gehen</strong>d schadenfrei stellt.“ Laibles<br />

Mitanleger hatten weniger Glück. Sie erlitten<br />

nahezu einen Totalverlust.<br />

Hunderte Anleger verloren vor Gericht<br />

Hunderte der 6 600 Anleger von 22 Schiffsfonds<br />

der Dr.-Peters-Gruppe zahlten jedoch.<br />

Sie gaben satte 62,2 Millionen Euro zurück.<br />

Gefordert hatte das Fondshaus 75,2 Millionen<br />

Euro. Anleger, die sich vor Gericht<br />

Steuern. Vor 2006 sind Schiffsfondsanleger<br />

noch in den Genuss steuerlicher<br />

Verlustzuweisungen gekommen.<br />

Solche Anleger müssen beim Verkauf<br />

ihres Schiffes meist mit einer Steuerforderung<br />

rechnen.<br />

Risiko. Wirtschaftet ein Fonds nicht<br />

erfolgreich, können Anleger als Mitunternehmer<br />

ihre Einlage verlieren.<br />

Laufzeit. Schiffsfonds laufen meist 12<br />

bis 15 Jahre oder länger und können<br />

vor Ende der Mindestlaufzeit nicht gekündigt<br />

werden. Die im Prospekt angegebene<br />

Laufzeit ist nur eine Prognose.<br />

Sie kann deutlich überschritten<br />

werden, aber auch kürzer ausfallen,<br />

wenn das Schiff vorher verkauft wird.<br />

5/2013 Finanztest Geldanlage und Altersvorsorge 43<br />

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