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E-08 Technische Anforderungen an Eichstellen für Waagen - BEV

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E-<strong>08</strong> <strong>Waagen</strong><br />

eigentliche Waage nicht mit Gewichtsstücken geprüft werden (wie z. B.<br />

Förderb<strong>an</strong>dwaagen, einzelne Selbsttätige <strong>Waagen</strong> zum Abwägen bzw. Selbsttätige<br />

<strong>Waagen</strong> <strong>für</strong> Einzelwägungen, sowie <strong>Waagen</strong> <strong>für</strong> Wägung in Fahrt), muss eine<br />

hinreichend genaue Kontrollwaage (Wägungen mit einer Messunsicherheit ≤ 1/3 der<br />

Eichfehlergrenzen des Prüflings) verfügbar sein. Die Richtigkeit der Kontrollwaage<br />

muss in geeigneter Weise überprüft werden. Die Vorgehensweise (z.B.<br />

Arbeits<strong>an</strong>weisung) der Eichstelle wird im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens von<br />

den Sachverständigen überprüft.<br />

Weiters müssen die vorgesehenen selbsttätigen Wiegungen durchgeführt werden<br />

können. Hie<strong>für</strong> muss ausreichend Produkt (Wiegematerial) bzw. müssen<br />

ausreichend Musterpackungen vorh<strong>an</strong>den sein. Bei Selbsttätigen <strong>Waagen</strong> <strong>für</strong><br />

Wägung in Fahrt muss eine repräsentative Anzahl verschieden ausgeführter<br />

Referenzfahrzeuge (KFZ, Waggons ... leer/teilbefüllt/befüllt) zur Verfügung stehen, deren<br />

Gesamtmasse hinreichend genau bek<strong>an</strong>nt ist bzw. bestimmt werden k<strong>an</strong>n (Messun-<br />

sicherheit ≤ 1/3 der Eichfehlergrenzen des Prüflings). Bei selbsttätigen Müllwaagen<br />

sind simulierte Lasten bek<strong>an</strong>nter Masse in mehreren Laststufen (z.B. S<strong>an</strong>dsäcke<br />

o.ä. ... Messunsicherheit ≤ 1/3 der Eichfehlergrenze des Prüflings) erforderlich.<br />

Tr<strong>an</strong>sport- und M<strong>an</strong>ipulationsmöglichkeiten der Lasten müssen gegeben sein.<br />

6 Messunsicherheit<br />

Verfahren und Prüfmittel müssen eine messtechnische Prüfung der Prüflinge mit<br />

einer Messunsicherheit ≤ 1/3 der Eichfehlergrenze im gesamten Lastbereich<br />

erlauben. Es ist sicherzustellen, dass das mit eichtechnischen Prüfungen betraute<br />

Personal ausreichende Kenntnisse der entsprechenden<br />

Messunsicherheitsabschätzung und deren Anwendung hat.<br />

GZ 3415/2011, 07.2011 Seite 5 von 7

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