Montessori-Pädagogik und das Menschenrecht auf inklusive Bildung
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Diskriminierter gedacht wird, so umfasst sie die ökonomische Gleichheit <strong>und</strong><br />
geht darüber hinaus <strong>auf</strong> die Überwindung der Unterschiede zwischen den<br />
Reichen <strong>und</strong> den Armen. Im B<strong>und</strong> mit der Brüderlichkeit <strong>und</strong> Schwesterlichkeit<br />
(Geschwisterlichkeit) bedeutet die menschenrechtliche Gleichheit gleichen<br />
dessen, was Menschenantlitz trägt, insofern <strong>auf</strong> die Einheit der Menschheit<br />
verweisend, <strong>das</strong> Recht des anderen, <strong>das</strong> Recht des nächsten. 56 Den Hintergr<strong>und</strong><br />
des <strong>Menschenrecht</strong>s der Gleichheit bildet die Gr<strong>und</strong>erfahrung der Einheit des<br />
Menschen mit dem Menschen, der Einheit freilich angesichts des<br />
wechselseitigen Unterschiedenseins.<br />
Eine <strong>Pädagogik</strong> der Offenheit für Heterogenität unterstellt <strong>das</strong> Prinzip der<br />
homogenen Jahrgangsklasse einer deutlichen Kritik <strong>und</strong> unterwirft<br />
Konzeptionen offenen Lernens <strong>und</strong> Zusammenlebens, in denen Behinderte <strong>und</strong><br />
Nichtbehinderte <strong>und</strong> Angehörige verschiedener Kulturen <strong>und</strong> Subkulturen<br />
miteinander lernen, ohne ihre persönlichen <strong>Bildung</strong>swege <strong>und</strong> ohne ihre<br />
kulturellen Zugehörigkeiten <strong>auf</strong>geben zu müssen. Öffnung <strong>auf</strong> Anerkennung der<br />
Heterogenität hin geht <strong>auf</strong> <strong>das</strong> weghafte Ziel zu, <strong>das</strong>s Freiheit immer auch die<br />
Freiheit des anders denkenden <strong>und</strong> anders lebenden Menschen ist, richtet sich<br />
<strong>auf</strong> ein Miteinander ohne Hierarchie <strong>und</strong> Unterordnung zwischen den<br />
Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern, allen Mitgestaltern der Schule. Diese Erziehung zur<br />
Mündigkeit soll ermutigen zu einem nichthierarchischen Miteinander der<br />
Verschiedenen.<br />
Auch Jutta Schöler betont, <strong>das</strong>s Kinder eine Lernumgebung brauchen, in der sie<br />
in sozialer Verantwortung lernen, menschliches Leben zu respektieren <strong>und</strong><br />
Anderssein nicht auszugrenzen. Würden in einer Schule für alle Kinder die<br />
„Individualität“ <strong>und</strong> die persönliche Biographie eines jeden Kindes geachtet,<br />
wäre eine Klassifizierung einzelner Kinder als Kinder mit Behinderung nicht<br />
mehr notwendig. 57 Eine Integrations- <strong>und</strong> Inklusionspädagogik kritisiert jeden<br />
einebnenden Universalismus <strong>und</strong> spricht sich aus für eine <strong>Bildung</strong> für alle, für<br />
die Herausbildung der Freiheit in <strong>und</strong> zur Verschiedenheit. <strong>Bildung</strong>swege in<br />
Integrationsklassen nähren sich von der Utopie der gleichberechtigten <strong>Bildung</strong><br />
aller Kinder, von Schul- <strong>und</strong> Lebenserfahrungen, in der ihre Vielfalt <strong>und</strong> ihre<br />
Personalität als anregend <strong>und</strong> fördernd erfahren werden können. Das gleiche<br />
Recht <strong>auf</strong> die Verschiedenheit schließt die Freiheit aller Schülerinnen <strong>und</strong><br />
Schüler zur Entfaltung ihrer Stärken <strong>und</strong> zur Akzeptanz ihrer Schwächen mit<br />
ein.<br />
In der Mischung von Alters- <strong>und</strong> Jahrgangsstufen, in dieser Weise des sozialen<br />
Lernen, für <strong>das</strong> Maria <strong>Montessori</strong> eingetreten ist, entsteht eine Bewegung<br />
56 Ernst Bloch, Naturrecht <strong>und</strong> menschliche Würde, Frankfurt 1961, S. 189; Werner Maihofer, Demokratie im<br />
Sozialismus, Frankfurt 1968; Arnold Köpcke-Duttler, „Behindertenrecht / <strong>Menschenrecht</strong> <strong>auf</strong> Gleichheit, in:<br />
Behindertenrecht 2006, S. 182<br />
57 Jutta Schöler, Integrative Schule / Integrativer Unterricht, Reinbek 1993