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"Auf dem Weg zum neuen Hörgerät" - Merkblatt für Hörgeschädigte

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Sozialverband VdK Deutschland e.V.<br />

Sie befinden sich hier:<br />

Der VdK Themen Behinderung<br />

"<strong>Auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>neuen</strong> Hörgerät" - <strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Hörgeschädigte</strong><br />

BEHINDERUNG<br />

BEHINDERUNG<br />

BEHINDERUNG<br />

17. Dezember 2012<br />

"<strong>Auf</strong> <strong>dem</strong> <strong>Weg</strong> <strong>zum</strong> <strong>neuen</strong> Hörgerät" -<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Hörgeschädigte</strong><br />

In der Hörgeräteversorgung zahlen die Krankenkassen pauschale<br />

Festbeträge. Das Bundessozialgericht hat aber entschieden, dass dies<br />

die Krankenkassen nicht von der Pflicht befreit, die Hörbehinderung<br />

auszugleichen (Urteil vom 17. Dezember 2009).<br />

© Imago<br />

Das bedeutet, dass die Patienten Anspruch auf ein Hörgerät haben, das "die nach<br />

<strong>dem</strong> Stand der Medizintechnik bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen<br />

Gesunder erlaubt, soweit dies im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil<br />

bietet". Soweit technisch möglich, gehört dazu auch das Hören und Verstehen in<br />

größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen und nicht nur das<br />

Einzelgespräch. Insbesondere bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit reichte<br />

der Festbetrag dazu nicht aus. Daher gilt da<strong>für</strong> nun ein eigenständiger Festbetrag.<br />

Festbeträge (ohne Ohrpassstück):<br />

Normale Schwerhörigkeit: ca. 760 Euro<br />

An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit: ca. 1400 Euro<br />

Nichtsdestotrotz bleibt der Anspruch auf Ausgleich der Hörbehinderung die zentrale<br />

Richtgröße. Das bedeutet, wenn auch der neue, höhere Festbetrag nicht ausreicht,<br />

muss die Kasse auch ein teureres Hörgerät bezahlen.


Hier finden Sie noch einmal alle Schritte auf <strong>dem</strong> <strong>Weg</strong> zu einem <strong>neuen</strong> Hörgerät auf<br />

einen Blick:<br />

1. Besuchen Sie zuerst Ihren Hals-Nasen-Ohren (HNO)-Arzt!<br />

Ihr HNO-Arzt wird Sie gründlich untersuchen, Ihren Grad der Schwerhörigkeit<br />

feststellen und Ihnen eine Verordnung <strong>für</strong> ein Hörgerät ausstellen. Diese Verordnung<br />

ist die Grundlage <strong>für</strong> die Versorgung. Lassen Sie Sich auch ein ärztliches Attest<br />

erstellen, das Grad der Schwerhörigkeit sowie eventuelle weitere Gründe <strong>für</strong> die<br />

Verordnung eines Hörgerätes deutlich festhält. Machen Sie sich eine Kopie der<br />

Verordnung <strong>für</strong> Ihre Unterlagen.<br />

Lassen Sie beim Arzt ein Audiogramm machen, um in Akustikerläden ohne<br />

Zusatzkosten Preisauskünfte einholen zu können. Einige HNO-Ärzte bieten im<br />

Rahmen des verkürzten Versorgungsweges auch selber Hörgeräte an. Lassen Sie<br />

Sich ein Angebot machen, aber lassen Sie Sich nicht überrumpeln.<br />

2. Suchen Sie Ihren Hörgeräteakustiker auf!<br />

Mit der Verordnung und <strong>dem</strong> Audiogramm suchen Sie einen Hörgeräteakustiker auf.<br />

Die Krankenkassen und die Hörgeräteakustiker haben Versorgungsverträge<br />

geschlossen, die die Akustiker verpflichten mindestens ein Gerät <strong>zum</strong> Festbetrag,<br />

also ohne Eigenbeteiligung des Versicherten bereitzuhalten (abgesehen von der<br />

gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro). Sie können auch verschiedene Akustiker<br />

aufsuchen und Preise vergleichen, bevor Sie mit <strong>dem</strong> Anpassungstest beginnen.<br />

Wenn Sie ein ausreichendes Hörgerät <strong>zum</strong> Festbetrag finden, sparen Sie sich viel<br />

Ärger und Bürokratie. <strong>Auf</strong> Grundlage der Verordnung wird Ihnen der Akustiker<br />

mehrere Geräte vorschlagen, die Sie kostenlos testen dürfen. Dabei sollten Sie ein<br />

Hörtagebuch führen und genau notieren in welcher Situation Sie mit welchem Gerät<br />

wie gut hören konnten. Sie können auch nach <strong>dem</strong> Anpassungstest noch den<br />

Akkustiker wechseln, dieser erhält dann eine Abbruchvergütung von der<br />

Krankenkasse. Bedenken Sie aber, dass nicht nur der Preis, sondern auch ein guter<br />

Service wichtig ist <strong>für</strong> eine gute Hörgeräteversorgung.<br />

Wenn das Gerät <strong>zum</strong> Festbetrag nicht ausreicht um Ihre individuelle Hörbehinderung<br />

auszugleichen und ein teureres gewählt werden muss, können Sie einen Antrag auf<br />

Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung stellen. Beachten Sie, dass<br />

Annehmlichkeiten, wie besseres Tragegefühl oder unauffälligeres Hörgerät nicht <strong>zum</strong><br />

Behinderungsausgleich gehören. Entscheiden Sie sich aufgrund dieser Gründe <strong>für</strong><br />

ein teureres Hörgerät müssen Sie die Mehrkosten selber tragen.<br />

Dieses Verfahren kann langwierig und kompliziert werden, deshalb beachten Sie die<br />

folgenden Schritte:<br />

3. Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme<br />

Lassen Sie Sich von Ihrem Hörgeräteakustiker ein Gutachten schreiben, in <strong>dem</strong><br />

dargelegt wird, warum nur das ausgewählte, teurere Gerät ihre Hörbehinderung<br />

ausgleichen kann. <strong>Auf</strong> die Defizite insbesondere der Festbetragsgeräte sollte<br />

detailliert eingegangen werden. Ihr Hörtagebuch kann dabei wertvolle Hilfe leisten.<br />

Reichen Sie das Gutachten zusammen mit <strong>dem</strong> Kostenvoranschlag <strong>für</strong> das benötigte<br />

Modell und einem formlosen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Kosten <strong>für</strong> das<br />

gewählte Hörgerät bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen Sie sich den Empfang<br />

bestätigen.


Nun gibt es drei Möglichkeiten:<br />

a) Die Kasse genehmigt die Kostenübernahme, dann ist <strong>für</strong> Sie alles geklärt und Sie<br />

müssen nur noch Ihr Hörgerät abholen und feinanpassen lassen.<br />

b) Die Kasse lehnt Ihren Antrag ab, dann legen Sie Widerspruch ein (siehe 4a).<br />

c) Die Kasse reagiert gar nicht. Dann stellen Sie eine Frist (siehe 4b).<br />

4a) Legen Sie Widerspruch ein!<br />

Lehnt die Kasse Ihren Antrag auf Kostenübernahme und <strong>für</strong> das benötigte Hörgerät<br />

ab, so müssen Sie innerhalb eines Monats formlos und schriftlich Widerspruch gegen<br />

diese Entscheidung einlegen. Legen Sie <strong>dem</strong> Widerspruch das ärztliche Atteste Ihres<br />

HNO-Arztes sowie den Anpassungstest sowie das Gutachten des<br />

Hörgeräteakustikers und ggf. Ihr Hörtagebuch (alles in Kopie!) bei und bitten Sie Ihre<br />

Kasse um Erstellung eines Gutachtens durch den MDK (Medizinischer Dienst der<br />

Krankenkassen). Die Erstellung dieses MDK-Gutachtens zu Ihrem Fall ist <strong>für</strong> Sie<br />

kostenlos und die Kasse ist nach <strong>dem</strong> Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet, Ihren<br />

Antrag auch medizinisch zu prüfen, bevor sie ihn endgültig ablehnt! Nach einer<br />

endgültigen Ablehnung bleibt Ihnen noch die Klage vor <strong>dem</strong> Sozialgericht.<br />

Wichtig ist dabei, dass die Kasse eine schriftliche Ablehnung schickt. Wenn die<br />

Kasse Sie anruft, bestehen Sie auf einem schriftlichen Bescheid.<br />

4b) Setzen Sie eine Frist<br />

Ab <strong>dem</strong> 1. Januar muss die Krankenkasse Ihnen innerhalb von drei Wochen<br />

antworten, wenn sie ein Gutachten des MDK beauftragt innerhalb von fünf Wochen.<br />

Die Antwort kann auch statt einer Entscheidung Gründe enthalten, warum die Frist<br />

überschritten wird. Wenn innerhalb der Frist keine Antwort kommt, oder die Gründe<br />

nicht hinreichend sind, können Sie der Kasse eine Frist setzen, nach deren Ablauf<br />

Sie Sich das Hörgerät selber kaufen, die Kasse muss die Kosten dann übernehmen<br />

(§13 Absatz 3a SGB V). Dazu reicht ein formloses Schreiben, als Frist sind zwei<br />

Wochen angemessen. Wenn nach Ablauf der Frist immer noch keine Entscheidung<br />

der Kasse vorliegt, kaufen Sie das gewählte Hörgerät und reichen die Rechnung bei<br />

der Kasse zur Kostenerstattung ein. Wenn ein Ablehnungsbescheid erfolgt, legen Sie<br />

Widerspruch ein (siehe 4a).<br />

Sowohl die Widerspruchslösung, als auch die Kostenübernahme haben ihre Tücken.<br />

Im ersten Fall erhalten Sie kein Hörgerät, solange das (Gerichts-)Verfahren läuft. Im<br />

zweiten Fall, bleiben Sie eventuell auf den Mehrkosten sitzen, wenn Gutachter im<br />

Gerichtsverfahren feststellen, dass ihr Hörgerät keinen "wesentlichen"<br />

Gebrauchsvorteil gegenüber <strong>dem</strong> Festbetragsgerät besitzt.<br />

In je<strong>dem</strong> Fall sollten Sie kein Hörgerät kaufen, bevor Sie nicht mit der Kasse die<br />

Kosten geklärt haben, weil Sie dann jeglichen Anspruch verlieren. Also entweder den<br />

Ablehnungsbescheid abwarten, oder falls dieser nicht kommt, eine Frist setzen und<br />

warten bis diese verstrichen ist.<br />

5. Vorsicht Mehrkostenerklärung!<br />

Häufig sollen Sie beim Hörgeräteakustiker ein Formular unterschreiben, dass Sie<br />

sich freiwillig <strong>für</strong> dieses Hörgerät entscheiden haben, wohl wissend, dass es über<br />

<strong>dem</strong> Festbetrag der Krankenkasse liegt. Ohne dieses Formular wird Ihr Antrag bei<br />

der Krankenkasse als "unvollständig" nicht bearbeitet, aber mit <strong>dem</strong> Formular treten<br />

Sie Ihren Anspruch auf Kostenerstattung ab. Streichen Sie die entsprechenden Sätze<br />

und unterschreiben Sie das Formular. In neueren Formularen sollen Gründe<br />

angekreuzt werden, warum Sie Sich <strong>für</strong> ein Gerät über <strong>dem</strong> Festbetrag entschieden


haben. Fügen Sie hier ein neues Kästchen hinzu, das einen medizinischen Grund<br />

angibt, <strong>zum</strong> Beispiel "Sprachverstehen in größeren Personengruppen".<br />

Machen Sie sich nicht allzu große Sorgen über dieses Formular, wenn es zu einem<br />

Gerichtsverfahren kommt, wird die Krankenkasse sich wahrscheinlich nicht darauf<br />

berufen, da unklar ist, ob diese Verzichtserklärung nicht sittenwidrig ist. <strong>Auf</strong> jeden Fall<br />

die Mehrkostenerklärung erst nach <strong>dem</strong> Ablehnungsbescheid der Kasse<br />

unterschreiben.<br />

6. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer VdK-Geschäftsstelle vor<br />

Ort!<br />

Sollte Ihr Widerspruch nicht erfolgreich sein, so wenden Sie sich bitte zur weiteren<br />

juristischen Prüfung und Rechtsvertretung an die <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständige VdK-<br />

Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten erhalten Sie unter hier: Landesverbände.<br />

<strong>Auf</strong> dieser Seite stehen unter Musteranträge <strong>zum</strong> Herunterladen zur Verfügung:<br />

1. Muster: Antrag auf Kostenerstattung <strong>für</strong> ein selbst beschafftes bedarfsgerechtes<br />

Hörgerät<br />

2. Muster: Erstantrag <strong>für</strong> ein bedarfsgerechtes Hörgerät<br />

3. Muster: Widerspruch bei erfolgter Ablehnung des Antrags auf ein bedarfsgerechtes<br />

Hörgerät<br />

Die VdK-Geschäftsstellen vor Ort halten alle Materialien ebenfalls bereit und stehen<br />

Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.<br />

Musterantrag Kostenerstattung (41,89 KB, RTF-Datei)<br />

Muster: Antrag auf Kostenerstattung <strong>für</strong> ein selbst beschafftes bedarfsgerechtes<br />

Hörgerät. Quelle: Sozialverband VdK Deutschland<br />

Erstantrag <strong>für</strong> ein bedarfsgerechtes Hörgerät (42,86 KB, RTF-Datei)<br />

Muster: Erstantrag <strong>für</strong> ein bedarfsgerechtes Hörgerät. Quelle: Sozialverband VdK<br />

Deutschland<br />

Muster: Widerspruch bei erfolgter Ablehnung des Antrags auf ein<br />

bedarfsgerechtes Hörgerät (43,77 KB, RTF-Datei)<br />

Muster: Widerspruch bei erfolgter Ablehnung des Antrags auf ein bedarfsgerechtes<br />

Hörgerät. Quelle: Sozialverband VdK Deutschland<br />

ADRESSE: ADRESSE: http://www.vdk.de/deutschland/pages/28650/merkblatt_fuer_hoergeschaedigte<br />

PERMALINK: PERMALINK: http://www.vdk.de/permalink/28650<br />

© Sozialverband VdK Deutschland e.V.

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