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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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<strong>Vorzug</strong>skapital<br />

Maritime Werte 3 - Tranche 2010<br />

Chancen erkennen - Chancen nutzen<br />

184


<strong>Vorzug</strong>skapital<br />

Maritime Werte 3 - Tranche 2010<br />

Chancen erkennen - Chancen nutzen


Inhalt<br />

1 Beteiligungsangebot im Überblick 6<br />

2 Erklärung des <strong>Prospekt</strong>herausgebers 8<br />

3 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 9<br />

4 Risiken der Beteiligung 10<br />

5 Vermögensanlage 24<br />

6 Anlageobjekt<br />

Der Markt 32<br />

Die Werft und der Vertragsreeder 37<br />

Die Beteiligungsobjekte 38<br />

Der Pool 42<br />

7 Investitions- und Finanzplan 46<br />

8 Prognoserechnungen<br />

Ergebnisprognose 50<br />

9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Angaben zu den Beteiligungsgesellschaften 56<br />

Angaben zu den Gründungsgesellschaftern 59


10 Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtsstellung des Kommanditisten 65<br />

Objektverträge 66<br />

Finanzierungsverträge 72<br />

Projektverträge 74<br />

11 Steuerliche Grundlagen 76<br />

12 Leistungsbilanz Maritime Werte 3 82<br />

13 Gesellschaftsverträge 84<br />

14 Jahresabschlüsse 102<br />

15 Negativfeststellungen 114<br />

16 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 115<br />

Hinweis<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


6 Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Eckdaten der Beteiligung<br />

Fondstyp Geschlossener Schiffsfonds<br />

Beteiligung Investoren erwerben eine direkte Kommanditbeteiligung an der<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG und<br />

an der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

(Beteiligungsgesellschaft(en)). Die Beteiligung erfolgt ebenso wie<br />

die spätere Veräußerung einheitlich an beiden Beteiligungsgesellschaften.<br />

Bis zur Eintragung der Haftsummen in das Handelsregister<br />

sind sie atypisch stille Gesellschafter.<br />

Beteiligungs-/Anlageobjekte Containerschiff MS »LAUENBURG«<br />

Containerschiff MS »PAPENBURG«<br />

mit einer Kapazität von je 1.740 TEU<br />

Festkapital (kumuliert) 1 38.545.000 US-Dollar<br />

Davon werden 29.650.000 US-Dollar durch die Altgesellschafter<br />

gehalten (Altkapital). Die Altgesellschafter haben beschlossen,<br />

das Festkapital um bis zu 8.895.000 US-Dollar auf bis zu<br />

38.545.000 US-Dollar zu erhöhen (Neukapital).<br />

Das Neukapital wird damit einen kumulierten Anteil von etwa<br />

23 % des Festkapitals halten und in entsprechender Höhe am<br />

Ergebnis und am Vermögen der Beteiligungsgesellschaften -<br />

zuzüglich der Vozugskonditionen - beteiligt sein.<br />

Emissionskapital (kumuliert) 1 bis zu 8.895.000 US-Dollar<br />

Es liegt im Ermessen der geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

der Beteiligungsgesellschaften, ein niedrigeres Emissionskapital<br />

festzusetzen.<br />

Das Emissionskapital teilt sich zu ca. 62,66 % bzw. 5.574.051,75<br />

US-Dollar auf die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH<br />

& Co. KG und zu ca. 37,33 % bzw. 3.320.948,25 US-Dollar auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG auf.<br />

Neukapital mit <strong>Vorzug</strong>skonditionen Das Neukapital ist gegenüber dem Altkapital mit <strong>Vorzug</strong>skonditionen<br />

ausgestattet. Festgestellte Ausschüttungsbeträge werden bis<br />

zum Erreichen festgelegter Grenzen zunächst ausschließlich dem<br />

Neukapital zugeteilt. Erst danach wird auch das Altkapital bedient.<br />

<strong>Vorzug</strong>skonditionen des Neukapitals<br />

- Laufende Ausschüttung<br />

- Schlussausschüttung<br />

- Mindestverzinsung<br />

Bis zu 14,0 % p. a. des entsprechenden Neukapitals bevorzugt vor<br />

dem jeweiligen Altkapital, danach anteilig entsprechend Quote²<br />

Bis zu 20,0 % des entsprechenden Neukapitals bevorzugt vor dem<br />

jeweiligen Altkapital, danach anteilig entsprechend Quote²<br />

Bei Veräußerung eines Schiffes wird das jeweilige Neukapital bis zu<br />

dem Erreichen einer IRR-Gesamtrendite von 9 % bevorzugt bedient<br />

(nähere Erläuterung »IRR« s. Kapitel 10 »Rechtliche Grundlagen«).


Eckdaten der Beteiligung<br />

Kapitel 1 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Mittelverwendung Das Emissionskapital dient der Rückführung der aus dem<br />

laufenden Geschäftsbetrieb aufgelaufenen und gestundeten<br />

Verbindlichkeiten sowie der Deckung der sonstigen Zahlungsverpfl<br />

ichtungen aus dem laufenden Schiffsbetrieb.<br />

Ergebnisse vor Steuern (kumuliert) 1<br />

- PROGNOSE -<br />

- Laufende Ausschüttung<br />

- Schlussausschüttung<br />

- Gesamtausschüttung<br />

Geplanter Mindestinvestitionsbetrag<br />

Einzahlung (in US-Dollar)<br />

Neukapital I:<br />

- Tranche 1<br />

- Tranche 2<br />

Neukapital II:<br />

- Tranche 3<br />

2010 bis 2012: keine Ausschüttungen<br />

2013 bis 2027: von 5 % bis 21 % p. a.<br />

ca. 40 %<br />

ca. 275 % (inkl. Schlussausschüttung)<br />

10.000 US-Dollar (Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000<br />

teilbar sein.)<br />

Vom Investitionsbetrag wird eine Vermittlungsgebühr von 9 %<br />

abgezogen. Der danach verbleibende Beteiligungsbetrag am<br />

Emissionskapital wird auf beide Beteiligungsgesellschaften verteilt.<br />

57 % des Beteiligungsbetrags am Emissionskapital zzgl. der<br />

vollständigen Vermittlungsgebühr in US-Dollar unmittelbar nach<br />

Annahme der Beitrittserklärung<br />

30 % des Beteiligungsbetrags am Emissionskapital zum 30.09.2010<br />

13 % des Beteiligungsbetrags am Emissionskapital zum<br />

30.06.2011, sofern die Liquiditätssituation dies erfordern sollte.<br />

Die dritte Tranche ist ab Einzahlung ausschüttungsberechtigt.<br />

Einkunftsart für den Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gesellschaften haben die<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG beantragt (»Tonnagesteuer«).<br />

Geplante Restlaufzeit des Fonds ca. 18 Jahre<br />

Zeichnungsschluss bei Vollplatzierung<br />

Zielgruppe Investoren, die sich langfristig unternehmerisch an der internationalen<br />

Handelsschifffahrt beteiligen möchten und in Deutschland<br />

steuerpfl ichtig sind. Der Beitritt von Staatsbürgern der USA ist<br />

ausgeschlossen.<br />

IDW S 4 Dieser <strong>Prospekt</strong> ist nicht nach den Vorgaben des IDW S 4, »Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über<br />

öffentlich angebotene Vermögensanlagen«, erstellt worden.<br />

Haftung des Anlegers Begrenzung der Haftung nach Einzahlung der Kommanditeinlage<br />

auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme, die je<br />

übernommenen US-Dollar der Kommanditeinlage 0,10 Euro<br />

beträgt; eine Nachschusspfl icht ist vertraglich ausgeschlossen.<br />

1 Beide Beteiligungsgesellschaften werden kumuliert betrachtet.<br />

2 D. h., dass das Neukapital, nachdem es bereits mit bis zu 14 % bzw. 20 % bevorzugt bedient wurde, an dem verbleibenden Ausschüttungsbetrag<br />

nochmals entsprechend seiner Quote teilnimmt.<br />

7


8 Kapitel 2 Erklärung des <strong>Prospekt</strong>herausgebers<br />

Erklärung des <strong>Prospekt</strong>herausgebers<br />

Die Anbieterin, <strong>Prospekt</strong>herausgeberin und Initiatorin HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

»Hannover Leasing« genannt) mit Sitz in Pullach übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>s<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im <strong>Prospekt</strong> richtig und keine wesentlichen Umstände<br />

ausgelassen sind.<br />

Für den Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>s sind die bis zum <strong>Prospekt</strong>aufstellungsdatum<br />

bekannten oder der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

erkennbaren Sachverhalte maßgebend.<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem<br />

<strong>Prospekt</strong> wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt<br />

und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung. Eine<br />

Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse<br />

kann jedoch nicht übernommen werden.<br />

Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />

des Beteiligungsangebots beauftragten Personen<br />

und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen.<br />

Gegenüber den Anlegern haften sie jedoch nur<br />

bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung<br />

der ihnen obliegenden Sorgfaltspfl ichten.<br />

Die im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ermöglichen<br />

nach Ansicht der <strong>Prospekt</strong>herausgeberin den Anlegern<br />

eine richtige und vollständige Information über<br />

die Kapitalanlage. Der vorliegende <strong>Prospekt</strong> enthält<br />

die gemäß Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom<br />

1. Juli 2005 erforderlichen Mindestinhalte.<br />

Die Herausgeberin hat bei der <strong>Prospekt</strong>erstellung im<br />

Interesse der zukünftigen Gesellschafter die von der<br />

Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die<br />

Gestaltung von <strong>Prospekt</strong>en über Kapitalanlagen beachtet.<br />

Sie versichert, insbesondere im Hinblick auf<br />

§ 264a StGB, nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />

über die Beteiligung an dieser Gesellschaft von<br />

Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht<br />

und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen<br />

zu haben. Soweit die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

Aussagen in diesem <strong>Prospekt</strong> nicht selbst erstellt<br />

oder geprüft hat oder hierzu nicht in der Lage war,<br />

hat sie sich ausgewiesener Berufsträger der entsprechenden<br />

Berufsgruppen bedient.<br />

Die in diesem <strong>Prospekt</strong> erwähnten Banken, die die<br />

Finanzierung der Containerschiffe übernommen haben,<br />

waren nicht in die Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

mit einbezogen und übernehmen im<br />

Rahmen dieses Beteiligungsangebots gegenüber<br />

den Investoren keinerlei Haftung, insbesondere nicht<br />

für den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung sowie<br />

für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Beteiligungsangebots.<br />

Es bestehen daher gegen-über diesen<br />

Banken keinerlei Ansprüche, die sich aus oder im<br />

Zusammenhang mit den Angaben des <strong>Prospekt</strong>s ergeben<br />

könnten.<br />

Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung: 19. April 2010<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

vertreten durch:<br />

HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Friedrich Wilhelm Patt<br />

– Geschäftsführer –<br />

Andreas Ahlmann<br />

– Geschäftsführer –


Unternehmensgruppe Hannover Leasing<br />

Kapitel 3 Unternehmensgruppe Hannover Leasing<br />

Die in Pullach bei München ansässige HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehört zu den namhaften Initiatoren<br />

Geschlossener Fonds und ist eine der führenden Leasinggesellschaften in Deutschland. Gesellschafter<br />

sind die Landesbank Hessen-Thüringen Gi ro zentrale zu 79,79 Prozent sowie das Management zu<br />

20,21 Prozent.<br />

Eine stetig wachsende Anlegerzahl spricht für das<br />

große Vertrauen, das Anleger und Vertriebspartner<br />

der Unternehmensgruppe Hannover Leasing entgegenbringen:<br />

Insgesamt haben 56.500 Anleger rund<br />

8,8 Milliarden Euro Eigenkapital in Fonds der Unternehmensgruppe<br />

investiert. Der Anschaffungswert<br />

des verwalteten Vermögens beträgt 15,5 Milliarden<br />

Euro.<br />

Wachstum mit wachsenden Möglichkeiten<br />

Seit ihrer Gründung als klassische Leasinggesellschaft<br />

baut Hannover Leasing ihre Produktpalette<br />

kontinuierlich aus. Marktveränderungen beobachtet<br />

sie sehr genau, ohne jedoch übereilt auf Chancen<br />

und Trends zu reagieren. In der Vergangenheit ist es<br />

Hannover Leasing mehrfach gelungen, sich in neuen<br />

Segmenten erfolgreich zu etablieren. Zum Angebotsspektrum<br />

gehören Geschlossene Fondsprodukte<br />

für<br />

- Immobilien im In- und Ausland<br />

- Public Private Partnership-Projekte (PPP)<br />

- Maritime Wirtschaftsgüter<br />

- Verkehrsfl ugzeuge<br />

- Infrastrukturprojekte<br />

- Private Equity<br />

- Regenerative Energien und<br />

- Lebensversicherungen.<br />

Hannover Leasing hat in der Vergangenheit die organisatorischen<br />

Strukturen zur Erschließung des maritimen<br />

Marktsegments geschaffen und ein Netzwerk<br />

kompetenter und in der maritimen Wirtschaft erfahrener<br />

Partner etabliert, die bei der Objektauswahl,<br />

der zivil- und steuerrechtlichen Beratung und der Finanzierung<br />

entscheidende Beiträge zu Projekten leisten.<br />

Hannover Leasing und ihre Berater haben demzufolge<br />

die fachliche Kompetenz, ein Beteiligungsangebot<br />

für einen Geschlossenen Schiffsfonds in der<br />

bewährten Qualität von Hannover Leasing zu konzipieren.<br />

Die vollständige Leistungsbilanz aller in den Emissionsjahren<br />

1997 bis 2008 aufgelegten Fonds von Hannover<br />

Leasing sowie auch zukünftig die jährlich aktualisierten<br />

Leistungsbilanzen sind unter www.hannover-leasing.de<br />

zum Download bereitgestellt.<br />

Hinweis: Zu einem laufenden Ermittlungsverfahren<br />

in Bezug auf sieben Medienfonds siehe Kapitel 9<br />

»Beteiligungsgesellschaften«, Abschnitt »Gründungskommanditistin<br />

I«.<br />

9


10 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Investitionen in Geschlossene Fonds und damit auch in das vorliegende Beteiligungsangebot Maritime Werte 3<br />

- Tranche 2010 sind eine langfristige unternehmerische Beteiligung. Erfahrungsgemäß sind mit einer solchen<br />

Kapitalanlage auch Risiken verbunden.<br />

Mit dem Beitritt zu den beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

übernehmen die Anleger die mit den Kommanditanteilen<br />

an den Beteiligungsgesellschaften<br />

verbundenen Risiken. Hierzu zählen insbesondere<br />

alle mit dem Eigentum an den Schiffen MS »LAUEN-<br />

BURG« und MS »PAPENBURG« verbundenen wirtschaftlichen<br />

steuerlichen und rechtlichen Risiken.<br />

Diese können sich während der Beteiligungslaufzeit<br />

verändern, ohne dass diese Änderungen zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vorhersehbar waren.<br />

Zukünftige, weder vom Initiator noch von den Beteiligungsgesellschaften<br />

oder vom Investor beeinfl ussbare<br />

Entwicklungen können die erwartete Rentabilität<br />

der Investitionen negativ beeinfl ussen und bis<br />

hin zu deren vollständigem Verlust führen.<br />

Die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen<br />

Risiken lassen sich zum Teil der zeitlichen Reigenfolge<br />

nach folgenden Phasen zuordnen:<br />

A. Risiken in der Platzierungsphase<br />

B. Risiken der Betriebsphase<br />

C. Risiken aus der Veräußerung<br />

Darüber hinaus bestehen weitere allgemeine Risiken,<br />

die unter<br />

D. Steuerliche Risiken und<br />

E. Sonstige Risiken<br />

dargestellt werden.<br />

Die im Folgenden dargestellten Risiken können einzeln<br />

oder kumuliert auftreten und den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Vermögensanlage bzw. die Vermögensanlage<br />

als solche gefährden. Dies kann bis zur<br />

Insolvenz einer der oder beider Beteiligungsgesellschaften<br />

und zu einem vollständigen Verlust des investierten<br />

Kapitals sowie der Vertriebsgebühren seitens<br />

der Anleger führen. Die Risiken auf Ebene der<br />

Beteiligungsgesellschaften können sich in jeder Beteiligungsgesellschaft<br />

realisieren. Sollte ein Anleger<br />

aufgrund seiner Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />

Steuerzahlungen zu leisten haben, denen<br />

kein entsprechender Liquiditätszufl uss aus den<br />

Beteiligungsgesellschaften gegenübersteht, oder fi -<br />

nanziert der Investor seine Beteiligung durch ein<br />

Darlehen, das er aufgrund einer negativen Entwicklung<br />

der Beteiligung nicht durch Ausschüttungen<br />

aus der Beteiligung bedienen bzw. zurückführen<br />

kann, so könnte dies zur Insolvenz des Anlegers führen<br />

(maximales Risiko).<br />

Risiken aus der individuellen Situation jedes einzelnen<br />

Anlegers werden hier nicht dargestellt. Das Angebot<br />

für eine Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />

richtet sich dementsprechend an Personen<br />

mit wirtschaftlicher Erfahrung, die in der Lage<br />

sind, die vorhandenen Risiken zu bewerten. Jedem<br />

Anleger wird empfohlen, sich vor der endgültigen<br />

Anlageentscheidung im Hinblick auf seine persönlichen<br />

Umstände und seine Vermögenssituation sowie<br />

sich hieraus ergebende besondere Risiken durch<br />

einen fachkundigen Dritten beraten zu lassen.<br />

Auswirkungen der internationalen Finanz-<br />

und Wirtschaftskrise<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Folgen<br />

der zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung andauernden<br />

internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

und deren zukünftige Auswirkungen Einfl uss<br />

auf die dargestellten Risiken, insbesondere bezüglich<br />

Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der Vertragspartner,<br />

Finanzierungsrisiko und Fungibilität<br />

der Vermögensanlage und deren Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

haben.<br />

Risiken aus der wirtschaftlichen Lage der<br />

Beteiligungsgesellschaften<br />

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage<br />

der beiden Beteiligungsgesellschaften haben die<br />

Altgesellschafter für beide Beteiligungsgesellschaften<br />

Kapitalerhöhungen beschlossen und in diesem<br />

Zuge auch Neugesellschafter zur Zeichnung


zugelassen. Die Kapitalerhöhung aus dem vorliegenden<br />

Beteiligungsangebot ist erforderlich, um die<br />

vertraglich bestehenden fi nanziellen Verpfl ichtungen<br />

der Beteiligungsgesellschaften ab dem 1. Juli<br />

2010 erfüllen zu können und die sich aktuell negativ<br />

auf die Beteiligungsgesellschaften auswirkende Krise<br />

der Schifffahrtsmärkte zu überstehen. Auch bei<br />

einer erfolgreich durchgeführten Kapitalerhöhung<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus derzeit<br />

nicht vorhersehbaren Umständen weiterer Kapitalbedarf<br />

bei den Beteiligungsgesellschaften entsteht<br />

oder die Krise der Schifffahrtsmärkte sich weiter<br />

verschärft oder länger als angenommen andauert. In<br />

einem solchen Fall besteht das Risiko, dass die Erholung<br />

der Beschäftigung in der Containerschifffahrt<br />

und der Charterraten nicht wie prospektiert bis 2014<br />

eintritt, die Beteiligungsgesellschaften ihren Verbindlichkeiten<br />

nicht mehr nachkommen können und<br />

die Anleger ihre Vermögensanlage teilweise oder<br />

vollständig verlieren. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

könnten daher auch Risiken entstehen,<br />

die bei Schiffsfonds, bei denen kein Kapitalerhöhungskapital<br />

eingeworben wird, nicht entstehen.<br />

A. Risiken in der Platzierungsphase<br />

Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften<br />

Es besteht das Risiko, dass es während der Platzierung<br />

des Emissionskapitals aufgrund von Zahlungsunfähigkeit<br />

oder Überschuldung zur Insolvenz einer<br />

oder beider Beteiligungsgesellschaften kommt. Dies<br />

würde dazu führen, dass das Beteiligungsangebot<br />

insgesamt nicht zustande kommt und somit die prognostizierten<br />

Renditen durch die potenziellen Anleger<br />

nicht erzielt werden können.<br />

Platzierungsrisiko<br />

Sofern die geplante Kapitalerhöhung fristgerecht<br />

und vollständig platziert werden kann und die Beteiligungsangebote<br />

angenommen werden, aber nicht<br />

alle Teilnehmer der Kapitalerhöhung (Altgesellschafter<br />

und Anleger) ihren Einzahlungsverpfl ichtungen<br />

nachkommen oder von möglichen gesetzlichen Widerrufsrechten<br />

Gebrauch machen, kann es zur Insolvenz<br />

einer oder beider Beteiligungsgesellschaften<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

kommen. Die Anleger haben in diesem Fall keinen Anspruch<br />

auf vollständige Rückzahlung bereits gezahlter<br />

Einlagen sowie der angefallenen Vertriebsgebühren.<br />

Es besteht das Risiko, dass die geleisteten<br />

Einlagen und die Vertriebsgebühren vollständig verloren<br />

gehen.<br />

B. Risiken der Betriebsphase<br />

Allgemeine Marktentwicklung<br />

Die Nachfrage nach Schifffahrtsleistungen und<br />

Transportleistungen im Allgemeinen ist abhängig<br />

von der wirtschaftlichen Aktivität einzelner Länder<br />

und vor allem von deren Warenaustausch. Sie hängt<br />

somit mehr oder weniger direkt von der Entwicklung<br />

der Weltwirtschaft ab. Die derzeit immer noch andauernde<br />

Krise an den Finanz- und Wirtschaftsmärkten<br />

hat zu einem deutlichen Rückgang der<br />

Nachfrage nach Transportkapazität auf fast allen<br />

Schifffahrtsmärkten geführt. Das Angebot an Schifffahrtsleistungen<br />

wiederum ist insbesondere abhängig<br />

vom jeweiligen Flottenbestand, von Neubestellungen<br />

und von Verschrottungsaktivitäten.<br />

Die Entwicklung der genannten Parameter ist nicht<br />

vorhersehbar. Es können lediglich Schätzungen auf<br />

Basis der vorliegenden Erhebungen und Statistiken<br />

durchgeführt werden. Sollte sich die Nachfrage nach<br />

Schifffahrtsleistungen schlechter entwickeln, als<br />

Analysten derzeit erwarten, und/oder sollte sich das<br />

Angebot an Schifffahrtsleistungen aufgrund höherer<br />

Ablieferungszahlen an Schiffen oder geringerer Verschrottungsaktivitäten<br />

erhöhen, kann dies zur Folge<br />

haben, dass die tatsächlichen Einnahmen der Beteiligungsgesellschaften<br />

geringer ausfallen als prognostiziert.<br />

Dies könnte sich negativ auf die Rentabilität der<br />

Beteiligungsgesellschaften auswirken und im<br />

schlechtesten Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann<br />

die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Pooleinnahmen / Chartereinnahmen der Poolschiffe<br />

Die Beteiligungsgesellschaften lassen ihre Schiffe<br />

seit dem 1. Juli 2009 in dem C17-Pool (der »Pool«)<br />

fahren. Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in<br />

11


12 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

wesentlichem Maße von den Einnahmen aus den<br />

Charterverträgen (abzüglich der Schiffsreisekosten,<br />

wie z. B. Befrachtungskommissionen, Lade- oder<br />

Hafenkosten) aller in dem Pool zusammengefassten<br />

Schiffe ab. Die beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

tragen dabei folgende Risiken:<br />

Verringerung des Poolergebnisses<br />

Die jeweiligen Charterer der im Pool fahrenden<br />

Schiffe könnten ihre Zahlungsverpfl ichtungen aus<br />

den Charterverträgen nicht erfüllen (Forderungsausfall).<br />

Dadurch sänke das Poolergebnis.<br />

Im Anschluss an jeweils abgelaufene Chartervertragsverhältnisse<br />

könnte ein neuer Chartervertrag<br />

nicht, nur mit Verzögerung oder nur zu einer niedrigeren<br />

als der prognostizierten Charterrate vereinbart<br />

werden. Dasselbe gilt für die Geltendmachung<br />

von bestehenden Kündigungsrechten in einem<br />

Chartervertragsverhältnis durch den Charterer. Des<br />

Weiteren könnten Schiffe, die zukünftig dem Pool<br />

beitreten, zum Beitrittszeitpunkt unbeschäftigt sein.<br />

Alle vorstehenden Szenarien hätten zur Folge, dass<br />

die tatsächlichen Einnahmen des Pools geringer wären<br />

als prognostiziert.<br />

Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung gelten in Abhängigkeit<br />

von der Mitgliedschaft in der Containership<br />

Association ganz oder teilweise als Einsatzzeiten.<br />

Je nach Anfall und Zuordnung dieser Aufl iegezeiten<br />

kann sich das Poolergebnis verringern.<br />

Wenn das Niveau der Charterraten insgesamt niedrig<br />

ist, sinken auch die Mitgliedsbeiträge der in der Containership<br />

Association zusammengeschlossenen<br />

Schiffe. Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />

könnten dann von der Containership Association<br />

nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden.<br />

Dadurch kann sich das Poolergebnis verringern.<br />

In der Poolversammlung, die z. B. über die Aufnahme<br />

weiterer Schiffe (auch Schiffe, die in technischer<br />

Hinsicht nicht als vergleichbar gelten) entscheidet,<br />

hat jedes Poolmitglied eine Stimme. Im Falle von Interessendivergenzen<br />

kann es zu einer Majorisierung<br />

der Interessen der Poolmitglieder kommen, die sich<br />

zu Ungunsten der Beteiligungsgesellschaften auswirken<br />

könnte.<br />

In der Poolkommission, die u. a. auch über Charterverträge<br />

mit einer Dauer von mehr als vier Monaten<br />

entscheidet, haben die Beteiligungsgesellschaften<br />

keine Stimme. Zwischen der Poolkommission und<br />

den Beteiligungsgesellschaften können Interessendivergenzen<br />

bestehen, die sich zu Ungunsten der<br />

Beteiligungsgesellschaften auswirken könnten.<br />

Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />

sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und im schlechtesten Fall zu<br />

ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Keine Beteiligung am Poolergebnis<br />

Für Zeiträume, in denen ein Schiff nicht voll einsatzbereit<br />

ist, ist es nicht am Pool beteiligt und nimmt für<br />

diesen Zeitraum auch nicht am Poolergebnis teil.<br />

Sollte eine Beteiligungsgesellschaft nicht mehr Mitglied<br />

der Containership Association sein, besteht das<br />

Risiko, dass die Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />

des entsprechenden Schiffes lediglich bis zu 60<br />

Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten<br />

als Einsatzzeit gelten und im Anschluss daran eine<br />

Beteiligung am Poolergebnis entfällt. Dadurch würde<br />

sich die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

verringern und im schlechtesten Fall käme es zu ihrer<br />

Insolvenz. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger<br />

mindern oder ausschließen und darüber hinaus<br />

zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen.<br />

Aufl ösung des Pools<br />

Eine ordentliche Kündigung der Poolmitgliedschaft<br />

ist mit einer Frist von 24 Monaten jeweils zum Monatsende<br />

möglich. Durch die Kündigung von Mitgliedern<br />

kann sich das künftige Poolergebnis verringern.<br />

Dies gilt auch bei Kündigungen aus wichtigem Grund,<br />

z. B. bei Totalverlust oder Verkauf eines Schiffes.


Kündigen mehr als 50 Prozent der Poolmitglieder, so<br />

wird der Pool aufgelöst. Danach bemessen sich die<br />

Einnahmen der Schiffe nach den für das jeweilige<br />

Schiff vereinbarten Charterraten, die unter der gemittelten<br />

Poolrate liegen können. Dies kann die Einnahmen<br />

der Beteiligungsgesellschaften verringern<br />

und somit die Ausschüttungen an die Anleger<br />

mindern oder ausschließen. Die vorstehenden Risiken<br />

können sich negativ auf die Rentabilität der<br />

Beteiligungsgesellschaften auswirken und im<br />

schlechtesten Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies<br />

kann die Ausschüttungen an die Anleger mindern<br />

oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen.<br />

Beschäftigung außerhalb des Pools<br />

Sofern ein Schiff aus dem Pool ausscheidet oder der<br />

Pool aufgelöst wird, hängt der Erfolg der Beteiligungsgesellschaften<br />

in wesentlichem Maße von den<br />

Einnahmen aus dem Chartervertrag des jeweiligen<br />

Schiffes ab. Auch in dieser Situation besteht das Risiko,<br />

dass der Charterer seine Zahlungsverpfl ichtungen<br />

aus dem Chartervertrag nicht erfüllt bzw.<br />

nicht erfüllen kann.<br />

Im Anschluss an jeweils abgelaufene Chartervertragsverhältnisse<br />

könnte ein neuer Chartervertrag<br />

nicht, nur mit Verzögerung oder nur zu einer niedrigeren<br />

als der prognostizierten Charterrate vereinbart<br />

werden.<br />

Weiterhin könnte ein Schiff nicht einsatzfähig<br />

sein. In solchen Fällen, z. B. aufgrund höherer Gewalt,<br />

kriegerischer Ereignisse oder längerer technisch bedingter<br />

Ausfallzeiten, kann der entsprechende Charterer<br />

zu einer Vertragserfüllung und damit zur Zahlung<br />

der Charterraten nicht verpfl ichtet sein und den<br />

Chartervertrag kündigen.<br />

Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />

sich somit negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und im schlechtesten<br />

Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

Charterausfallpool<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind Mitglieder eines<br />

Charterausfallpools. Es besteht das Risiko, dass die<br />

Beteiligungsgesellschaften von dem Charterausfallpool<br />

über das prognostizierte Maß hinaus in Anspruch<br />

genommen werden, sofern eines der Schiffe der Mitglieder<br />

des Charterausfallpools einen Charterausfallschaden<br />

erleidet. Dies könnte die prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Vertragsreederverträge<br />

Vertragsverletzungen durch den Vertragsreeder der<br />

Schiffe können dazu führen, dass ein Schiff nicht vorschriftsmäßig<br />

gewartet, instand gehalten und gepfl<br />

egt wird. In solchen Fällen könnten nicht geplante<br />

zusätzliche Maßnahmen zu einer Überschreitung der<br />

prognostizierten Betriebskosten der Beteiligungsgesellschaften<br />

führen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich<br />

das Risiko, dass der Vertragsreeder andere<br />

ebenfalls von ihm bereederte Schiffe bevorzugt behandelt.<br />

Im Falle der Kündigung eines Vertragsreedervertrags<br />

kann der Abschluss eines neuen Vertrags mit<br />

einem anderen Vertragsreeder ggf. nur zu höheren<br />

Kosten und/oder schlechteren Konditionen erfolgen.<br />

Die vorstehenden Risiken könnten die prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger negativ beeinfl<br />

ussen oder ausschließen.<br />

Höhe der Schiffsbetriebskosten /<br />

Verwaltungskosten des Schiffsbetriebs<br />

Schiffsbetriebskosten sind abhängig von Wechselkursen,<br />

dem Ölpreis, von Löhnen und Gehältern, von<br />

Materialkosten, Versicherungskosten, etc. Ein Großteil<br />

der Schiffsbetriebskosten fällt darüber hinaus<br />

auch dann an, wenn ein Schiff nicht beschäftigt /<br />

verchartert ist. In Abhängigkeit von den jeweiligen<br />

Fahrtgebieten können Teile der Schiffsbetriebskosten<br />

oder Dockungskosten in anderen Währungen<br />

anfallen. Ein besonderes Risiko liegt in der Steigerung<br />

des Ölpreises und in der Personalknappheit von<br />

qualifi ziertem Schiffspersonal und somit in der Erhöhung<br />

der Schmierstoff- und Personalkosten. Auch<br />

besteht das Risiko, dass beim Anlaufen ausländischer<br />

Häfen ausländische Steuern anfallen (»US-<br />

13


14 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

Freight-Tax«). Die vorstehenden Umstände können<br />

zu einer Erhöhung der prognostizierten Betriebs-<br />

und Verwaltungskosten der Beteiligungsgesellschaften<br />

führen und sich negativ auf ihre prognostizierte<br />

Rentabilität auswirken und im schlechtesten<br />

Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Die Anwendung der Tonnagesteuer nach § 5a EStG<br />

(Tonnagesteuer) begründet derzeit nicht die Pfl icht<br />

zum Führen der deutschen Flagge. Sollte sich dies in<br />

Zukunft ändern, könnten sich die Schiffsbetriebskosten<br />

ebenfalls erhöhen mit der Folge, dass sich die<br />

Rentabilität der Beteiligung verringert.<br />

Verschlechterung der Schiffe<br />

Die Beteiligungsgesellschaften tragen grundsätzlich<br />

das Risiko einer Verschlechterung des Zustands des<br />

jeweiligen Schiffes. Sollte die Verschlechterung<br />

während der Dauer einer Vercharterung nicht vom<br />

Charterer zu vertreten sein, kann der Charterer Ansprüche<br />

gegen die jeweilige Beteiligungsgesellschaft<br />

geltend machen. Dies würde das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaften verschlechtern<br />

und könnte dadurch die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Schiffe sind<br />

diverse in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen<br />

erforderlich. Sollten diese verspätet vorliegen<br />

oder nicht erteilt werden, führt dies ggf. zu verminderten<br />

Einnahmen bzw. zum Ausbleiben von Einnahmen<br />

aus dem Betrieb der Schiffe. Dies könnte die<br />

prognostizierten Auszahlungen an die Anleger mindern<br />

oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen.<br />

Finanzierungsrisiko<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben auf US-Dollar<br />

lautende Schiffshypothekendarlehen aufgenom-<br />

men. Hinsichtlich der nicht durch Zinsswapgeschäfte<br />

gesicherten Teile der Darlehen sowie nach Ablauf der<br />

Zinsbindungsfristen können die tatsächlich anfallenden<br />

Zinsen höher liegen als die prognostizierten.<br />

Dies könnte sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und dadurch die<br />

Ausschüttungen an die Anleger mindern oder<br />

ausschließen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben auf US-Dollar<br />

lautende Schiffshypothekendarlehen aufgenommen,<br />

die teilweise über Zinsswapgeschäfte gesichert<br />

sind. Sollten die Beteiligungsgesellschaften nicht in<br />

der Lage sein, die ggf. für die Swapabrechnungen<br />

anfallenden Beträge zu leisten, kann die das jeweilige<br />

Schiff fi nanzierende Bank unter Umständen den<br />

jeweils den Swaps zugrunde liegenden Darlehensvertrag<br />

sowie den entsprechenden Rahmenvertrag<br />

für Finanztermingeschäfte kündigen und den Kredit<br />

bzw. die Außenstände aus den Zinsswapgeschäften<br />

fällig stellen. Dies könnte zur Insolvenz der entsprechenden<br />

Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

der Anleger führen.<br />

Des Weiteren kann beim vorzeitigen Verkauf eines<br />

Schiffes der Wert eines Zinsswaps negativ sein und<br />

den Veräußerungserlös eines Schiffes schmälern.<br />

Dies könnte die prognostizierten Auszahlungen an<br />

die Anleger mindern oder ausschließen.<br />

Sollten die Beteiligungsgesellschaften nicht in der<br />

Lage sein, den für die Schiffshypothekendarlehen<br />

und/oder die Kontokorrentlinien anfallenden Kapitaldienst<br />

(Zins und Tilgung) vertragsgemäß zu leisten,<br />

kann die das jeweilige Schiff fi nanzierende Bank<br />

unter Umständen den entsprechenden Vertrag kündigen<br />

und den Kredit fällig stellen. Dies könnte eine<br />

Anschlussfi nanzierung notwendig machen, die ggf.<br />

zu ungünstigeren Finanzierungsbedingungen als<br />

prognostiziert gewährt wird. Sollte eine Anschlussfi -<br />

nanzierung nicht zu realisieren sein, könnte die jeweilige<br />

Bank das ihr zur Sicherheit bestellte Schiff<br />

und / oder das als Sicherheit verwendete Betriebsvermögen<br />

der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

verwerten. Dies könnte zur Insolvenz der entspre-


chenden Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

der Anleger führen.<br />

Sollte der Wert eines Schiffes nachhaltig die im entsprechenden<br />

Darlehensvertrag in Prozent des ausstehenden<br />

Kreditbetrags festgelegte Quote unterschreiten,<br />

kann die das jeweilige Schiff fi nanzierende<br />

Bank zusätzliche Sicherheiten oder eine Darlehensrückführung<br />

in entsprechender Höhe verlangen. Die<br />

Bank kann unter Umständen den entsprechenden<br />

Vertrag kündigen und den Kredit fällig stellen. Dies<br />

könnte eine Anschlussfi nanzierung notwendig machen,<br />

die ggf. zu ungünstigeren Finanzierungsbedingungen<br />

als prognostiziert gewährt wird. Sollte die<br />

dadurch notwendige Anschlussfi nanzierung nicht zu<br />

realisieren sein, könnte die jeweilige Bank das ihr zur<br />

Sicherheit bestellte Schiff verwerten, um das Darlehen<br />

zu bedienen. Dies könnte zur Insolvenz der entsprechenden<br />

Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

der Anleger führen.<br />

Zinseinnahmen<br />

Die prognostizierten Zinseinnahmen können in Abhängigkeit<br />

des Zinsniveaus und der zur Verfügung<br />

stehenden Liquiditätsreserve geringer als kalkuliert<br />

ausfallen. Dies würde das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaften verschlechtern und<br />

zu einer Verminderung der Ausschüttungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Währungsrisiken<br />

Die Einnahmen der Beteiligungsgesellschaften lauten<br />

auf US-Dollar. Ausgaben der Beteiligungsgesellschaften<br />

können auch in anderen Währungen anfallen.<br />

Insoweit besteht ein Wechselkursrisiko. Ungünstige<br />

Wechselkursrelationen können die Rentabilität<br />

der Beteiligung negativ beeinfl ussen. Dies kann die<br />

Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen, sofern Kommanditisten<br />

dies nicht ausdrücklich anders wünschen,<br />

in US-Dollar. Für auf Euro lautende Ausschüttungen<br />

besteht ein in der Risikosphäre der Anleger<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

liegendes Währungsrisiko. Ungünstige Wechselkursrelationen<br />

können die Rentabilität der Beteiligung<br />

negativ beeinfl ussen.<br />

Unabhängig hiervon kann sich hinsichtlich der handels-<br />

und steuerrechtlichen Bilanzierung ein Währungsrisiko<br />

ergeben, sofern eine Gesellschaft nicht<br />

nach § 5a EStG (Tonnagesteuer) besteuert wird. Da<br />

die Beteiligungsgesellschaften verpfl ichtet sind, in<br />

Euro zu bilanzieren, wirken sich Währungsdifferenzen<br />

steuerrechtlich (sofern keine Gewinnermittlung<br />

nach Tonnagesteuer erfolgt) als auch handelsrechtlich<br />

ertragswirksam aus und beeinfl ussen somit<br />

die Höhe der Kapitalkonten im Sinne von § 15a EStG.<br />

Dies könnte die Rentabilität der Beteiligung ebenfalls<br />

negativ beeinfl ussen.<br />

Verschuldens- und Gefährdungshaftung<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haften als Eigentümer<br />

der Schiffe Dritten gegenüber für Schäden, die<br />

aus dem Betrieb der Schiffe (Gefährdungshaftung)<br />

oder aus der unsachgemäßen Verwendung (Verschuldenshaftung)<br />

derselben resultieren könnten.<br />

Solche Ereignisse können, falls sie ganz oder teilweise<br />

nicht versichert oder versicherbar sind, das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

verschlechtern sowie zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust des Gesellschaftskapitals der Beteiligungsgesellschaften<br />

und damit zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlage der Anleger<br />

führen.<br />

Schadensfälle<br />

Durch den Betrieb der Schiffe oder durch andere Ursachen<br />

können Schäden an den Schiffen, an der Ladung<br />

oder anderen Rechtsgütern dritter Personen<br />

und damit Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligungsgesellschaften<br />

entstehen. Ebenso können<br />

Schadensersatzansprüche gegen Dritte aus wirtschaftlichen<br />

oder rechtlichen Gründen nicht durchsetzbar<br />

sein. Es besteht insoweit das Risiko, dass die<br />

Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften geringer<br />

ausfallen als in der Ergebnisprognose dargestellt. Im<br />

schlechtesten Fall kommt es zur Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

15


16 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Versicherungen<br />

Der Vertragsreeder ist dazu verpfl ichtet, die Schiffe<br />

und deren Betrieb gemäß internationalen Marktstandards<br />

zu versichern.<br />

Es besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz<br />

versagt oder aus anderen Gründen unzureichend<br />

ist, da manche Risiken, z. B. der Betrieb in<br />

manchen Ländern, unter Umständen nicht oder nicht<br />

umfassend versicherbar sind. Des Weiteren besteht<br />

das Risiko, dass der Vertragsreeder Versicherungen<br />

nicht oder nicht in ausreichender Höhe abschließt<br />

oder Versicherungsprämien nicht oder nicht rechtzeitig<br />

bezahlt. Kommt es in diesen Fällen zu einem<br />

Schaden, trägt die jeweilige Beteiligungsgesellschaft<br />

das Risiko, keinen oder unzureichenden Versicherungsschutz<br />

zur Deckung des Schadens zu haben.<br />

Dies kann zu einer Verringerung oder dem Ausbleiben<br />

der Ausschüttungen an die Anleger und dem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des Gesellschaftskapitals<br />

und damit eines Teils oder der gesamten<br />

Einlage der Anleger führen.<br />

Sollte der Versicherer im Schadensfall nicht direkt an<br />

die entsprechende Beteiligungsgesellschaft zahlen,<br />

besteht das Risiko, dass diese Zahlungen unter Umständen<br />

nicht oder nicht vollständig an die Beteiligungsgesellschaften<br />

weitergeleitet werden, sodass<br />

deren Schaden nicht abgedeckt ist. Dies kann das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften<br />

verschlechtern und zu einer Verminderung<br />

oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger<br />

und zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der Einlage der Anleger führen.<br />

Falls die Versicherung im Schadensfall aus anderen<br />

Gründen nicht greift, der Versicherer die Deckung verweigert,<br />

die Versicherungssumme nicht ausreichend<br />

ist oder der entsprechende Schaden nicht vollständig<br />

von der Versicherung ausgeglichen wird, muss die jeweilige<br />

Beteiligungsgesellschaft als Eigentümer des<br />

Schiffes die wirtschaftlichen Lasten tragen.<br />

Hinsichtlich aller für die Schiffe abgeschlossenen<br />

bzw. abzuschließenden Versicherungen, auch für die<br />

Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschlag-<br />

nahmung durch staatliche Behörden, besteht das Risiko,<br />

dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall<br />

ihren Zahlungsverpfl ichtungen nicht oder<br />

nicht vollständig nachkommt.<br />

Bei Schadensfällen können die entsprechenden<br />

Schäden aufgrund von vereinbarten Selbstbehalten<br />

nicht vollständig durch Versicherungen aufgefangen<br />

werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

nach Eintritt von Versicherungsfällen in den Folgejahren<br />

höhere Beitragsbelastungen für die entsprechenden<br />

Versicherungsverträge entstehen.<br />

Die Schiffe der Beteiligungsgesellschaften werden<br />

gemeinsam mit anderen von dem Vertragsreeder bereederten<br />

Schiffen in einer Flottenpolice versichert.<br />

Sollten innerhalb der gemeinsam versicherten Flotte<br />

bei einzelnen Schiffen Schäden auftreten, kann dies<br />

auch zu höheren Prämienzahlungen für die Schiffe<br />

der Beteiligungsgesellschaften führen.<br />

Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />

sich somit negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und im schlechtesten<br />

Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Beschlagnahmung durch staatliche Behörden<br />

Die Beteiligungsgesellschaften tragen grundsätzlich<br />

das Risiko der Beschlagnahmung der Schiffe durch<br />

staatliche Behörden des Landes, in dessen Hoheitsgebieten<br />

die Schiffe unterwegs sind. Ein solches Ereignis<br />

kann die prognostizierten Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />

negativ beeinfl ussen und im<br />

schlechtesten Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann<br />

die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Allgemeine Risiken der Schifffahrt<br />

Der Betrieb eines Schiffes ist mit den allgemeinen<br />

Risiken der Schifffahrt verbunden. Es besteht beispielsweise<br />

das Risiko des Totalverlusts durch den<br />

Untergang eines Schiffes aufgrund eines technischen<br />

Defekts, eines Terrorakts oder aufgrund an-


derer unvorhersehbarer Ereignisse. Solche Ereignisse<br />

können, falls sie nicht versichert oder versicherbar<br />

sind, die wirtschaftlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />

verschlechtern sowie zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen.<br />

Politische Risiken und Piraterie<br />

Die Containerschiffe MS »LAUENBURG« und MS<br />

»PAPENBURG« sind auf den internationalen Seeverkehr<br />

ausgerichtet. Politische Risiken im Ausland, wie<br />

zum Beispiel Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder<br />

Revolutionen, können den internationalen Schiffsbetrieb<br />

einschränken. Des Weiteren stellt Piraterie<br />

ein Risiko der internationalen Handelsschifffahrt dar.<br />

Insbesondere im Raum West- und Ostafrika sowie in<br />

Südostasien sind Piraten aktiv. Diese Risiken können<br />

in den Ländern bzw. auf den Seewegen auftreten, die<br />

von den Schiffen der Beteiligungsgesellschaften angefahren<br />

bzw. befahren werden. Dies kann, soweit<br />

die in diesem Zusammenhang möglicherweise entstehenden<br />

Kosten nicht von Versicherungen vollständig<br />

ersetzt werden, die prognostizierten Ergebnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaften negativ beeinfl<br />

ussen und im schlechtesten Fall zu ihrer Insolvenz<br />

führen. Dadurch können die Ausschüttungen an die<br />

Anleger gemindert werden oder entfallen und darüber<br />

hinaus kann es zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

C. Risiken aus der Veräußerung<br />

Veräußerung der Schiffe<br />

Im Falle einer Veräußerung können die tatsächlich<br />

erzielbaren Verkaufspreise für die Schiffe von den<br />

Annahmen der eingeholten Sachverständigengutachten<br />

abweichen. Sie werden im Wesentlichen von<br />

den zum Verkaufszeitpunkt herrschenden Marktbedingungen<br />

sowie vom Zustand der Schiffe abhängen.<br />

Es besteht das Risiko, dass der tatsächliche Veräußerungspreis<br />

niedriger ist als prognostiziert oder<br />

nur der Schrottwert der Schiffe erzielt wird. Ferner<br />

besteht das Risiko, dass bei der Veräußerung höhere<br />

Kosten als prognostiziert entstehen. Dies kann dazu<br />

führen, dass die prognostizierten Ausschüttungen<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

aus der Veräußerung an die Anleger geringer ausfallen<br />

oder vollständig ausbleiben.<br />

Währungsrisiken<br />

Die Veräußerung der Schiffe wird voraussichtlich<br />

marktüblich in US-Dollar abgewickelt. Sofern Anleger<br />

wünschen, dass die Auszahlung des Veräußerungserlöses<br />

in Euro erfolgen soll, tragen sie das insoweit<br />

bestehende Währungsrisiko. Ungünstige Wechselkursrelationen<br />

können die Rentabilität der Beteiligung<br />

negativ beeinfl ussen. Gleiches gilt, wenn die<br />

Veräußerung der Schiffe nicht in US-Dollar erfolgt.<br />

D. Steuerliche Risiken<br />

Allgemeine steuerliche Risiken<br />

Die Konzeption dieses Beteiligungsangebots beruht<br />

auf dem derzeitigen Stand der gegenwärtig geltenden<br />

zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften, Erlasse und<br />

Entscheidungen. Da es sich jedoch um Darstellungen<br />

einer zukünftigen Entwicklung handelt, können etwaige<br />

zukünftige Änderungen der zivil- und steuerrechtlichen<br />

Vorschriften zu einer Verschlechterung<br />

der prognostizierten Nachsteuerergebnisse führen.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der von den Kommanditisten<br />

verfolgten steuerlichen Ziele wird nicht übernommen.<br />

Die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen<br />

obliegt der Finanzverwaltung. Ebenso wenig<br />

wird eine Gewähr dafür übernommen, dass sich die<br />

steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung,<br />

Erlasse der Finanzverwaltung oder durch<br />

eine spätere Außenprüfung nicht ändert.<br />

Einkommensteuerliche Risiken<br />

Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer zukünftig<br />

geändert oder aufgehoben werden oder die Inanspruchnahme<br />

der Tonnagesteuer während des gesamten<br />

Prognosezeitraums aus wirtschaftlichen<br />

oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht<br />

mehr sinnvoll sein, könnte dies gegenüber den Ergebnisprognosen<br />

zu deutlich höheren steuerlichen<br />

Belastungen der Kommanditisten führen.<br />

17


18 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

von einer Veranlagung gemäß § 5a EStG<br />

(Tonnagesteuer) abweicht, weil z. B. nicht alle Voraussetzungen<br />

für die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer<br />

vorliegen. Sollten die Regelungen der Tonnagesteuer<br />

demnach keine Anwendung fi nden,<br />

müssten die Beteiligungsgesellschaften den nach<br />

§ 4 Abs 1 EStG in Verbindung mit § 5 EStG ermittelten<br />

Gewinn versteuern, wodurch das laufende Ergebnis<br />

sowie der Veräußerungserlös der Regelbesteuerung<br />

unterliegen würden, was zu einer höheren ertragsteuerlichen<br />

Belastung der Investoren und somit zu einer<br />

Verschlechterung der Rentabilität führen würde.<br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Auch für Zwecke der Gewerbesteuer bildet der nach<br />

§ 5a EStG (Tonnagesteuer) ermittelte pauschale Gewinn<br />

die Grundlage. Falls die Beteiligungsgesellschaften<br />

die Tonnagesteuer nicht in Anspruch nehmen<br />

können, wäre bei der Ermittlung des Gewerbeertrags<br />

der durch Betriebsvermögensvergleich<br />

nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 EStG ermittelte<br />

Gewinn unter Anwendung der gewerbesteuerlichen<br />

Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften zugrunde<br />

zu legen. Dies würde zu einer gegenüber der Ergebnisprognose<br />

deutlich höheren Gewerbesteuerbelastung<br />

der Beteiligungsgesellschaften führen,<br />

wodurch sich die Rentabilität der Beteiligung verringern<br />

würde.<br />

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken<br />

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an den<br />

Beteiligungsgesellschaften unterliegen der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer, wobei für begünstigtes<br />

unternehmerisches Vermögen unter bestimmten<br />

Voraussetzungen Verschonungsabschläge<br />

auf den Bewertungsansatz gewährt werden. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Voraussetzungen<br />

generell nicht vorliegen oder z. B. die Haltefrist<br />

nicht eingehalten wird und Investoren dadurch<br />

Vergünstigungen nicht oder nicht vollumfänglich in<br />

Anspruch nehmen können oder nachträglich verlieren.<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots<br />

geht davon aus, dass die Umsatzsteuer aus den Aufwendungen<br />

der Beteiligungsgesellschaften in vollem<br />

Umfang abzugsfähig ist. Sollte der Vorsteuerabzug<br />

von der Finanzverwaltung nicht oder nicht vollständig<br />

anerkannt werden, würde dies die Liquidität der<br />

Gesellschaften belasten und die Rentabilität der Beteiligung<br />

verringern.<br />

E. Sonstige Risiken<br />

Vertragserfüllungsrisiken und Bonität<br />

der Vertragspartner<br />

Grundsätzlich trägt der Anleger das Risiko, dass gegenwärtige<br />

oder künftige Vertragspartner der Beteiligungsgesellschaften<br />

aufgrund eingeschränkter<br />

Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter<br />

Leistungsbereitschaft ihre vertraglichen Verpfl ichtungen<br />

nicht, nur teilweise oder verspätet erfüllen<br />

und damit die prospektierte Abwicklung der Investition<br />

gefährden. Müssen neue Vertragspartner gesucht<br />

werden, so kann dies zu zeitlichen Verzögerungen<br />

führen oder nur zu schlechteren Konditionen<br />

möglich sein. Der Eintritt dieser Risiken kann sich<br />

nachteilig auf das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und dadurch zur Verringerung<br />

oder zum Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger<br />

und im schlechtesten Fall zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Einlage führen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass vorhandene<br />

Vertragsklauseln unterschiedlich ausgelegt werden<br />

oder unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen.<br />

Hieraus können höhere Aufwendungen oder<br />

geringere Einnahmen entstehen, die einen negativen<br />

Einfl uss auf die prognostizierten Auszahlungen an<br />

die Anleger haben und darüber hinaus zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen können.<br />

Es besteht ferner das Risiko, dass an den erforderlichen<br />

Zahlungstransfers beteiligte Kreditinstitute<br />

die ihnen zugewiesenen Aufgaben nicht, nicht vollständig<br />

oder nicht zeitgerecht erfüllen. Dies kann im<br />

schlechtesten Fall zum Verlust der jeweiligen Zahlung<br />

und zum Scheitern des Beteiligungsangebots


und der Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften<br />

und letztlich zum vollständigen Verlust ihres Gesellschaftskapitals<br />

und damit eines Teils der Einlage der<br />

Anleger führen.<br />

Kostenrisiko Beteiligungsgesellschaften<br />

Sollten den Beteiligungsgesellschaften nicht kalkulierte<br />

Kosten entstehen und sollten die Liquiditätsreserven<br />

zu deren Deckung nicht ausreichen, kann<br />

sich dies negativ auf die Ausschüttungen aus der Beteiligung<br />

auswirken. Unter Umständen kann es notwendig<br />

sein, dass auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />

eine Zwischenfi nanzierung für solche Kosten<br />

aufgenommen werden muss. Diese Zwischenfi -<br />

nanzierungskosten werden der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

belastet und können die Rendite<br />

der Anleger vermindern oder gänzlich aufzehren. Gelingt<br />

die Aufnahme einer Zwischenfi nanzierung nicht,<br />

so kann dies zur Insolvenz der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

und damit zum vollständigen Verlust<br />

der Einlage bei den Anlegern führen.<br />

Insolvenz einer Beteiligungsgesellschaft<br />

Aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung<br />

kann es zur Insolvenz einer oder beider Beteiligungsgesellschaften<br />

kommen. Dieses Risiko besteht<br />

insbesondere dann, wenn die Zahlungsverpfl ichtungen<br />

der Gesellschaft durch die vereinnahmten<br />

Charter- bzw. Poolraten nicht mehr gedeckt sind<br />

oder das Vermögen der Beteiligungsgesellschaften,<br />

d. h. im Wesentlichen der Wert des Schiffes, die bestehenden<br />

Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Es besteht<br />

insoweit das Risiko, dass die Anleger ihre Vermögensanlage<br />

teilweise oder vollständig verlieren.<br />

Übertragung der Vermögensanlage und Einschränkung<br />

der freien Handelbarkeit (Fungibilität)<br />

Die Beteiligung an diesem Schiffsfonds mit zwei Beteiligungsgesellschaften<br />

unterscheidet sich in Bezug<br />

auf ihre Handelbarkeit grundlegend von Anlageformen<br />

in Kapitalmarktpapieren und von Beteiligungen<br />

an Offenen Fonds. Die Beteiligungen sind<br />

nach Einzahlung der Kommanditeinlagen zwar<br />

grundsätzlich veräußerbar, ein etablierter Zweitmarkt<br />

existiert derzeit jedoch nicht. Ein Rückgaberecht<br />

für die Kommanditbeteiligungen an den Betei-<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

ligungsgesellschaften besteht nicht. Die Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften<br />

schließen eine jederzeitige, kurzfristige Veräußerbarkeit<br />

überdies aus. Vielmehr ist die Beteiligung als<br />

langfristige Vermögensanlage zu betrachten. Übertragungen<br />

und sonstige Verfügungen über den Kommanditanteil<br />

an einer Beteiligungsgesellschaft können<br />

jeweils nur gemeinsam mit einer entsprechenden<br />

Übertragung oder sonstigen Verfügung über den<br />

Kommanditanteil an der jeweils anderen Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgen. Die Fungibilität der Vermögensanlage<br />

ist demnach stark eingeschränkt. Anleger<br />

tragen damit das Risiko, investiertes Kapital nicht vorzeitig<br />

durch eine Veräußerung für sich verfügbar machen<br />

zu können. Darüber hinaus kann eine vorzeitige<br />

Veräußerung dazu führen, dass der prognostizierte<br />

Beteiligungserfolg (laufende Ausschüttungen und<br />

Veräußerungserlös) nicht erreicht wird.<br />

Eingeschränkte Kündbarkeit des Kommanditanteils<br />

Die Dauer der Beteiligungsgesellschaften ist laut<br />

dem Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit<br />

festgelegt. Eine Kündigung ist erstmals zum 31. Dezember<br />

2025 möglich. Die beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

können nur gleichzeitig wirksam gekündigt<br />

werden. Der Anleger hat daher keine Möglichkeit,<br />

vor diesem Zeitpunkt aus der Gesellschaft<br />

auszuscheiden. Sein Kapital ist so lange gebunden<br />

und steht ihm nicht zur Verfügung. Die Aufl ösung<br />

der Beteiligungsgesellschaften kann jeweils nur mit<br />

qualifi zierter Mehrheit der abgegebenen Stimmen<br />

beschlossen werden. Bei Ausscheiden aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

erhält der Anleger ein Abfi ndungsguthaben<br />

nach Maßgabe des jeweiligen Gesellschaftsvertrags.<br />

Die Abfi ndungsguthaben werden<br />

jeweils nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge<br />

ausgezahlt. Sie stehen dem ausscheidenden Anleger<br />

erst bis zu zehn Jahre nach seinem Ausscheiden tatsächlich<br />

zur Verfügung und sollen bis zur Auszahlung<br />

mit einem angemessenen Zins verzinst werden. Dieser<br />

Zinsaufwand kann zu einer Verringerung der Ausschüttungen<br />

an die verbleibenden Anleger führen.<br />

Sollte zum Auszahlungszeitpunkt der Abfi ndungsguthaben<br />

und der Zinsen nicht genügend Liquidität<br />

in der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft sein, können<br />

die Anleger, die die Gesellschaftsverhältnisse<br />

19


20 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

gekündigt haben, geringere oder gar keine Verzinsung<br />

auf die Abfi ndungsguthaben erhalten. Im<br />

schlechtesten Fall können die Abfi ndungsguthaben<br />

aufgrund fehlender Liquidität nicht ausgezahlt werden.<br />

Haftungsrisiko Anleger<br />

Bis zur Eintragung ihrer Haftsummen in das Handelsregister<br />

werden die Anleger atypisch stille Gesellschafter.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt haften sie den Beteiligungsgesellschaften<br />

gegenüber im Innenverhältnis<br />

in Höhe der jeweiligen Kommanditeinlage.<br />

Da zur Haftungsbegrenzung in Form der atypisch<br />

stillen Beteiligung keine höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

vorliegt, kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass Investoren bis zur Eintragung der Haftsummen<br />

unbeschränkt haften.<br />

Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

jedes Kommanditisten beträgt 0,10 Euro pro US-<br />

Dollar Pfl ichteinlage. Vom Zeitpunkt der Eintragung<br />

an ist seine Haftung für Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaften<br />

jeweils auf den Betrag seiner<br />

erbrachten Hafteinlage beschränkt.<br />

Sofern und soweit eine Hafteinlage durch Verluste<br />

vermindert wird oder wenn über dem Gewinnanteil<br />

liegende Entnahmen die Hafteinlage verringern, gilt<br />

die Entnahme als Rückzahlung der entsprechenden<br />

Einlage mit der Folge einer insoweit wieder aufl ebenden<br />

persönlichen Haftung des Kommanditisten.<br />

Zu einer solchen Situation kann es insbesondere dann<br />

kommen, wenn die Beteiligungsgesellschaften freie<br />

Liquidität ausschütten, ohne dass handelsrechtliche<br />

Gewinne erzielt wurden. Kommanditisten können in<br />

einem solchen Fall von Gläubigern der Gesellschaft bis<br />

zur Höhe des zurückgeführten Teils ihrer Hafteinlage<br />

persönlich in Anspruch genommen werden.<br />

Für den Fall, dass Investoren des Altkapitals bei Beendigung<br />

der Vermögensanlage negative Kapitalkonten<br />

haben, besteht das Risiko, dass ein Ausgleich<br />

der Kapitalkonten durch diese nicht erfolgt. Insoweit<br />

würde sich der Rückfl uss an die neu beitretenden<br />

Gesellschafter vermindern.<br />

Beim Ausscheiden aus einer der Beteiligungsgesellschaften<br />

haftet der Kommanditist für die bis zu diesem<br />

Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten der<br />

jeweiligen Gesellschaft noch fünf Jahre ab Eintragung<br />

seines Ausscheidens in das Handelsregister in<br />

Höhe der Haftsumme weiter (Nachhaftung). Analog<br />

besteht eine Nachhaftung für etwaige im Zeitpunkt<br />

der Liquidation der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

bestehende Verbindlichkeiten.<br />

Mehrheitsbeschlüsse bei Gesellschafterversammlungen<br />

der Beteiligungsgesellschaften<br />

(Majorisierung)<br />

Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der<br />

Beteiligungsgesellschaften werden grundsätzlich<br />

auf Basis des Mehrheitsprinzips gefasst. Gefasste<br />

Beschlüsse sind für alle Anleger verbindlich. Den Beschlüssen<br />

der Gesellschafterversammlungen können<br />

daher Einzelinteressen von Anlegern entgegenstehen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Großanleger<br />

die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlungen<br />

maßgeblich nach ihren Interessen beeinfl<br />

ussen (Majorisierung). Der Gesellschaftsvertrag<br />

kann durch Gesellschafterbeschlüsse geändert werden.<br />

Hierfür sind die Zustimmung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters (Komplementär) sowie<br />

eine Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen<br />

Stimmen erforderlich. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Gesellschafterbeschlüsse zu einer Veränderung<br />

des Risikoprofi ls der Beteiligung und damit<br />

zur Verringerung oder dem Ausbleiben der prognostizierten<br />

Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />

Umgekehrt kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

das nötige Quorum für die Fassung von Beschlüssen<br />

nicht erreicht wird. Auch dadurch kann es zur Veränderung<br />

des Risikoprofi ls der Beteiligung und dadurch<br />

zur Verringerung oder dem Ausbleiben der prognostizierten<br />

Ausschüttungen kommen.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft / Haftungsrisiken<br />

Bei Eintritt bestimmter in dem Gesellschaftsvertrag<br />

der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft näher beschriebenen<br />

Umstände (z. B. bei Nichtleistung der<br />

Kommanditeinlage, Insolvenz des Anlegers) kann ein<br />

Anleger aus der Beteiligungsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. In diesen Fällen kann der Anleger


zugleich auch aus der jeweils anderen Beteiligungsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. In diesem Fall<br />

besteht nicht nur das Risiko des Verlusts der wirtschaftlichen<br />

Vorteile aus der Beteiligung, sondern<br />

der ausscheidende Gesellschafter ist der Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Zahlung der durch den Ausschluss<br />

entstandenen Kosten verpfl ichtet und muss<br />

bei der Ermittlung seines Abfi ndungsguthabens einen<br />

Abschlag von 20 Prozent auf den Verkehrswert<br />

des Schiffes hinnehmen. Weitergehende Schadensersatzansprüche<br />

gegen den Anleger sind bei Nachweis<br />

eines entsprechenden Schadens nicht ausgeschlossen.<br />

Jeder Anleger versichert in der Beitrittsvereinbarung,<br />

dass er ausschließlich in Deutschland<br />

ansässig ist und weder Staatsbürger der USA noch<br />

Inhaber einer Greencard ist. Verstößt ein Anleger gegen<br />

diese Vorgaben, ist er den Beteiligungsgesellschaften<br />

und jedem ihrer Gesellschafter zum Ersatz<br />

aller hieraus entstehenden Schäden, Nachteile und<br />

Kosten verpfl ichtet. Dies kann zu entsprechenden fi -<br />

nanziellen Belastungen des Anlegers bis hin zu seiner<br />

Insolvenz (maximales Risiko) führen.<br />

Sonstige Kosten / Steuern<br />

Sonstige Kosten oder Steuern, die den Beteiligungsgesellschaften<br />

aufgrund von Vorgängen entstehen,<br />

die in der Sphäre eines Anlegers liegen, können diesem<br />

Anleger oder dessen Rechtsnachfolger belastet<br />

werden. Sofern solche Kosten oder Steuern bei diesen<br />

Anlegern nicht beigetrieben werden können,<br />

sind sie von der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

zu tragen, was zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Ergebnisse der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

und damit zur Reduzierung der Ausschüttungen<br />

an alle Anleger führt.<br />

Scheiden ein oder mehrere Anleger aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

aus, so können die daraus folgenden<br />

Verpfl ichtungen der Beteiligungsgesellschaften<br />

zur Zahlung von Abfi ndungsguthaben und<br />

zur Verzinsung derselben zu einem unter Umständen<br />

nicht unerheblichen Liquiditätsabfl uss bei den Beteiligungsgesellschaften<br />

führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die übrigen Anleger mindern oder<br />

ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust ihrer Vermögensanlage führen.<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

Individuelle Fremdfi nanzierung<br />

der Kommanditeinlage<br />

Soweit einzelne Anleger die vorgesehene Beteiligung<br />

durch eine Darlehensaufnahme auf ihrer persönlichen<br />

Ebene fi nanzieren, kann ein vollständiges<br />

oder teilweises Ausbleiben der prognostizierten<br />

Ausschüttungen dazu führen, dass der Anleger nicht<br />

mehr in der Lage ist, diese Fremdfi nanzierung vertragsgemäß<br />

zu bedienen. Dies kann im schlimmsten<br />

Fall zu einer privaten Insolvenz des Anlegers führen<br />

(maximales Risiko).<br />

Aussagen und Angaben Dritter / Prognoserisiko<br />

Dieser Beteiligungsprospekt enthält Prognosen, die<br />

auf dem derzeit geltenden Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen<br />

Annahmen verschiedener Berichte und Gutachten<br />

von sachkundigen Drittparteien, wie zum<br />

Beispiel gutachterlichen Prognosen, Marktdaten etc.<br />

basieren. Die Korrektheit bzw. Genauigkeit der Angaben<br />

dieser sachkundigen Drittparteien haben wir<br />

auf Plausibilität überprüft. Es besteht jedoch das Risiko,<br />

dass sich die Grundannahmen, Schlussfolgerungen<br />

und/oder Prognosen als ungenau oder falsch<br />

herausstellen. Negative Prognoseabweichungen<br />

können das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften<br />

verschlechtern und dadurch die<br />

Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Managementrisiko<br />

Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in erheblichem<br />

Maße von den Fähigkeiten des Managements<br />

und der Qualität der externen Berater ab. Der Verlust<br />

unternehmenstragender Personen, Missmanagement<br />

sowie die Verfolgung von Individualinteressen<br />

können sich negativ auf die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft<br />

auswirken. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern und darüber hinaus<br />

zum teilweisen oder vollständigen Verlust der<br />

Vermögensanlage führen.<br />

Verfl echtungsrisiko<br />

Aufgrund der wirtschaftlichen und personellen Verfl<br />

echtungen der handelnden Personen kann es zu In-<br />

21


22 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

teressenkonfl ikten kommen, die zu Störungen bei<br />

der Erfüllung der jeweiligen Verpfl ichtungen und damit<br />

zu negativen Auswirkungen auf die Rückfl üsse<br />

an die Anleger führen können.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Es ist üblich, dass Charterverträge, andere in der internationalen<br />

Seeschifffahrt übliche Vertragsverhältnisse<br />

sowie auch sonstige Verträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

mitunter ausländischem Recht<br />

unterliegen. Es besteht das Risiko, dass andere<br />

Rechtsordnungen diese Verträge nicht als wirksam<br />

anerkennen. Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche<br />

der Beteiligungsgesellschaften aus diesen Verträgen<br />

kann dadurch schwieriger und mit höheren Kosten<br />

als unter deutschem Recht verbunden sein. Die Realisierung<br />

dieser Risiken kann zu erhöhten Kosten und<br />

verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dadurch zur Verringerung oder zum Ausbleiben<br />

der prognostizierten Ausschüttungen an die<br />

Anleger sowie zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Da die Schiffe überwiegend im Ausland eingesetzt<br />

werden, ist ferner mit der Anwendung ausländischer<br />

Verfahrensordnungen zur Durchsetzung von Ansprüchen<br />

zu rechnen. Gerichtliche und/oder schiedsgerichtliche<br />

Auseinandersetzungen sowie Maßnahmen<br />

der Einzel- und Gesamtvollstreckung in diesem<br />

Zusammenhang können sich deshalb nach den dort<br />

geltenden gesetzlichen Regelungen richten, die erheblich<br />

vom deutschen Rechtsverständnis abweichen<br />

können. Aufgrund dieser Unterschiede kann<br />

sich die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen<br />

schwieriger gestalten und/oder mit erheblich höheren<br />

Kosten verbunden sein als in Deutschland.<br />

Auch die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken und<br />

sonstiger Erfolgsaussichten wird dadurch erschwert.<br />

In diesem Zusammenhang bestehen unter anderem<br />

die folgenden Risiken: In manchen Rechtsordnungen<br />

könnten die jeweilige Beteiligungsgesellschaft oder<br />

die Beteiligungsgesellschaft und der Charterer des<br />

jeweiligen Schiffes gemeinsam für den Betrieb des<br />

Schiffes und für Schäden, die mit den in den Abschnitten<br />

»Schadensfälle« und »Allgemeine Risiken<br />

der Schifffahrt« genannten Ereignissen im Zusammenhang<br />

stehen und nicht durch eine Versicherung<br />

gedeckt sind bzw. der Versicherungsschutz nicht<br />

ausreicht, verantwortlich gemacht werden. Dies<br />

kann zu einer Verschlechterung des wirtschaftlichen<br />

Ergebnisses der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

und dadurch zu einer Verminderung der Auszahlungen<br />

an die Anleger oder zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust ihrer Einlage führen.<br />

Im Fall einer Inanspruchnahme einer der Beteiligungsgesellschaften<br />

kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass ein ausländisches Gericht die nach<br />

deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung<br />

der Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht anerkennt. In einem solchen Fall kann es<br />

dazu kommen, dass Anleger über ihre Anlage hinaus<br />

in Anspruch genommen werden, was im schlimmsten<br />

Fall zur privaten Insolvenz eines Anlegers führen<br />

könnte (maximales Risiko).<br />

Gesetzesänderungen<br />

Sowohl im In- und Ausland als auch auf europäischer<br />

Ebene können künftige Gesetzesänderungen bzw.<br />

Änderungen der Auslegung und Handhabung negative<br />

Auswirkungen auf Investitionen und die Beteiligungsstruktur<br />

haben. Dies kann zur Reduzierung von<br />

Ausschüttungen und Renditen bis zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Einlagen führen.<br />

Änderung regulatorischer Rahmenbedingungen<br />

Auf internationaler, europäischer und nationaler<br />

Ebene werden infolge der Finanzkrise umfangreiche<br />

und einschneidende zusätzliche Regulierungen und<br />

Beschränkungen für Aktivitäten auf den Finanzmärkten<br />

und insbesondere für die Verwalter von Finanzanlagen<br />

gefordert und vorbereitet.<br />

Ein Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission<br />

(»AIFM-Richtlinie«) sieht vor, dass die Manager alternativer<br />

Investmentfonds, zu denen nach dem<br />

Entwurfstext auch die von Geschlossenen Fonds<br />

zählen, ggf. auch die Fondsgesellschaften selbst, zusätzliche,<br />

im Fondskonzept bisher nicht vorgesehene<br />

Anforderungen zu erfüllen haben (z. B. behördliche<br />

Zulassung für die Verwaltung und den Vertrieb, be-


sondere Anforderungen an Liquiditätsmanagement<br />

und Risikosteuerung, jährliche Bewertung der Assets<br />

durch einen Sachverständigen). Ob solche neuen Regulierungen<br />

zukünftig eingeführt und welche Auswirkungen<br />

sie dann haben werden, kann derzeit<br />

nicht vorhergesehen werden. Sollten den Beteiligungsgesellschaften<br />

oder dem Verwalter der Beteiligungsgesellschaft<br />

künftig zusätzliche regulatorische<br />

oder administrative Anforderungen auferlegt<br />

werden, kann dies zu verminderten Ausschüttungen<br />

an die Anleger führen.<br />

Unabhängig von den hier dargestellten Risiken können<br />

heute nicht vorhersehbare Entwicklungen das<br />

Ergebnis einer Beteiligung negativ beeinfl ussen.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren<br />

nach Kenntnis der Anbieterin keine weiteren wesentlichen<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken.<br />

Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

23


24 Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

Die Vermögensanlage<br />

Die folgenden Angaben zur Vermögensanlage beschreiben die wesentlichen formalen Aspekte einer Beteiligung<br />

an dem Geschlossenen Fonds Maritime Werte 3 - Tranche 2010. Auf ausführlichere Darstellungen in<br />

anderen Abschnitten dieses Beteiligungsprospekts wird entsprechend verwiesen.<br />

Art der Vermögensanlage<br />

Investoren beteiligen sich als Kommanditisten direkt<br />

an der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH<br />

& Co. KG und der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG (Erwerb von Kommanditanteilen).<br />

Bis zur Eintragung ihrer Haftsumme in das Handelsregister<br />

werden sie zur Beschränkung ihrer Haftung<br />

auf die Kommanditeinlage atypisch stille Gesellschafter.<br />

Bis zu diesem Zeitpunkt haften sie den<br />

Beteiligungsgesellschaften gegenüber im Innenverhältnis<br />

mit ihren Kommanditeinlagen.<br />

Erwerbspreis der Vermögensanlage<br />

Vom Investitionsbetrag der Investoren wird eine Vermittlungsbebühr<br />

von neun Prozent abgezogen. Der so<br />

verbleibende Betrag ist der Beteiligungsbetrag und<br />

entspricht dem Erwerbspreis der Vermögensanlage.<br />

Der geplante Mindestinvestitionsbetrag beträgt<br />

10.000 US-Dollar. Höhere Beträge müssen ohne Rest<br />

durch 1.000 teilbar sein.<br />

Anzahl und Gesamtbetrag der Vermögensanlage<br />

Der Gesamtbetrag der den Anlegern angebotenen<br />

Vermögensanlage beträgt bis zu 8.895.000 US-Dollar.<br />

Es liegt im Ermessen der geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

der Beteiligungsgesellschaften,<br />

ein niedrigeres Emissionskapital festzusetzen.<br />

Es liegen bereits Zeichnungswünsche von Altgesellschaftern<br />

des Fonds Maritime Werte 3 in Höhe<br />

von rund 4.700.000 US-Dollar vor. Im Zuge der Annahme<br />

von Zeichnungserklärungen werden die<br />

Zeichnungswünsche der Altgesellschafter, die bis<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung vorlagen,<br />

bevorzugt behandelt werden.<br />

Im Falle der o. g. Mindestbeteiligung werden maximal<br />

890 Kommanditanteile angeboten.<br />

Der Beteiligungsbetrag am Emissionskapital teilt<br />

sich zu ca. 62,66 Prozent bzw. 5.574.051,75 US-Dollar<br />

auf die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG und zu ca. 37,33 Prozent bzw.<br />

3.320.948,25 US-Dollar auf die Schiffahrts-Gesell-<br />

schaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG auf. Eine direkte<br />

Beteiligung an nur einer der beiden Gesellschaften<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Der Beteiligungsbetrag am Emissionskapital ist in<br />

drei Tranchen einzuzahlen. Sollte die dritte, optionale<br />

Einzahlungstranche von den geschäftsführenden<br />

Gesellschafterinnen nicht oder nicht vollständig<br />

abgerufen werden, so können sich gemäß nachfolgendem<br />

Abschnitt abweichende Beteiligungsverhältnisse<br />

ergeben.<br />

Wirksamwerden der Zeichnungen<br />

Das Emissionskapital der Vermögensanlage entspricht<br />

dem Neukapital, welches von den Beteiligungsgesellschaften<br />

auf den Gesellschafterversammlungen<br />

am 15. Dezember 2009 im Rahmen einer<br />

Kapitalerhöhung beschlossen wurde.<br />

Im Einzelnen wurde beschlossen, das Kommanditkapital<br />

(Pfl ichteinlagen) des Fonds Maritime Werte<br />

3 von 29.650.000 US-Dollar um 8.895.000 US-<br />

Dollar (entsprechend 30,0 Prozent des bisherigen<br />

Kommanditkapitals) auf 38.545.000 US-Dollar zu erhöhen.<br />

Bezogen auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG wurde das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft von 15.590.450 US-Dollar<br />

um bis zu 5.574.051,75 US-Dollar auf bis zu<br />

21.164.501,75 US-Dollar erhöht. Bezogen auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG wurde das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

von 14.059.550,00 US-Dollar um bis zu 3.320.948,25<br />

US-Dollar auf bis zu 17.380.498,25 US-Dollar erhöht.<br />

Bei den Beteiligungsgesellschaften wird die Kapitalerhöhung<br />

in Höhe von insgesamt 7.738.650 US-<br />

Dollar (nachfolgend auch das »Neukapital I«) unmittelbar<br />

mit rechtswirksamer Annahme einer Zeichnung<br />

durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

und Eingang der Zahlung des Investors auf die Tranche<br />

1 seiner Einlage wirksam. Hinsichtlich des über das<br />

Neukapital I hinausgehenden Betrags von 1.156.350<br />

US-Dollar (nachfolgend auch das »Neukapital II«) sind<br />

die geschäftsführenden Gesellschafterinnen berech-


tigt und verpfl ichtet, bis zum 20. Juni 2011 nach<br />

pfl ichtgemäßem Ermessen einseitig darüber zu entscheiden,<br />

ob und inwieweit das Neukapital II eingefordert<br />

werden soll. Hinsichtlich dieses Teilbetrags<br />

wird die Zeichnung unwirksam, wenn und soweit die<br />

jeweilige geschäftsführende Gesellschafterin entscheidet,<br />

dass das Neukapital II ganz oder teilweise<br />

nicht eingefordert werden soll. Bezogen auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co.<br />

KG beträgt das Neukapital I 5.163.547,50 US-Dollar<br />

und das Neukapital II 410.504,25 US-Dollar. Bezogen<br />

auf die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH<br />

& Co. KG beträgt das Neukapital I 2.575.102,50 US-<br />

Dollar und das Neukapital II 745.845,75 US-Dollar.<br />

Die in das Handelsregister eingetragenen Haftsummen<br />

der Kommanditisten werden nach (anteiligem)<br />

Wirksamwerden der Kapitalerhöhung um 0,10 Euro<br />

pro US-Dollar der neuen Pfl ichteinlagen erhöht.<br />

Das Neukapital I ist unabhängig davon, wann im Jahre<br />

2010 die Kapitalerhöhung wirksam wird, für das<br />

volle Jahr 2010 am voraussichtlich negativen Ergebnis<br />

beteiligt; das Neukapital II ist am Ergebnis zeitanteilig<br />

ab dem auf die Einzahlung der jeweiligen Einlage<br />

folgenden Monatsersten beteiligt.<br />

Die jeweiligen Einlagen auf das Neukapital sind in bar<br />

in insgesamt drei Tranchen zu leisten, zwei auf das<br />

Neukapital I und ggf. eine auf das Neukapital II, nämlich<br />

wie folgt:<br />

- Auf Fondsebene sind als erste Tranche auf das<br />

Neukapital I 57 Prozent des Neukapitals auf erste<br />

Anforderung zu leisten. Dieser Betrag wird auf<br />

die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />

mbH & Co. KG und auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG im Verhältnis<br />

40 Prozent zu 60 Prozent aufgeteilt.<br />

- Auf Fondsebene sind als zweite Tranche auf das<br />

Neukapital I 30 Prozent des Neukapitals bis<br />

spätestens zum 30. September 2010 zu leisten.<br />

Dieser Betrag wird auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG und auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH<br />

& Co. KG im Verhältnis 20,5 Prozent zu 79,5 Prozent<br />

aufgeteilt.<br />

Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

- Auf Fondsebene ist die Einlage auf das Neukapital<br />

II in Höhe von 13 Prozent des Neukapitals<br />

(davon entfallen 64,5 Prozent auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH &<br />

Co. KG und 35,5 Prozent auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG) zum<br />

30. Juni 2011 zu leisten. Die jeweilige geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist nach pfl ichtgemäßem<br />

Ermessen berechtigt, die Beträge ggf.<br />

in geringerer Höhe oder gar nicht einzufordern.<br />

Anlageziele / -politik<br />

Über die Kommanditbeteiligungen am Neukapital<br />

der Beteiligungsgesellschaften erfolgt eine mittelbare<br />

Investition in die Beteiligungsobjekte (Anlageobjekte)<br />

mit dem Ziel, an Charter- bzw. Poolerträgen<br />

und Wertsteigerungen zu partizipieren.<br />

Die Möglichkeit zu einer Beteiligung am Neukapital<br />

der Beteiligungsgesellschaften wird durch entsprechende<br />

Gesellschafterbeschlüsse der Altgesellschafter<br />

ermöglicht. Dabei haben die Altgesellschafter zunächst<br />

im Rahmen außerordentlicher Gesellschafterversammlungen<br />

am 15. Dezember 2009 eine Kapitalerhöhung<br />

um ein Neukapital in Höhe von insgesamt<br />

8.895.000 US-Dollar beschlossen und diese anschließend<br />

auch für die Teilnahme durch Dritte geöffnet.<br />

Die Notwendigkeit von Kommanditkapitalerhöhungen<br />

bei der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG und der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG hat sich aufgrund<br />

der kritischen Lage auf dem Markt für Containerschiffe<br />

ergeben. Die Auswirkungen der weltweit<br />

angespannten Finanz- und Wirtschaftssituation mit<br />

kräftigen Rückgängen im Containerumschlag und<br />

einem historisch niedrigen Charterratenniveau haben<br />

jeweils zu sehr angespannten Liquiditätslagen<br />

bei den Beteiligungsgesellschaften geführt. Nach<br />

Gesprächen mit den fi nanzierenden Banken (Credit<br />

Suisse und Landesbank Hessen-Thüringen, kurz:<br />

Helaba) sowie dem Beirat der Gesellschaften wurde<br />

seit Herbst 2009 ein langfristiges Fortführungskonzept<br />

zur nachhaltigen Ertragssicherung des Fonds<br />

entwickelt. Kernpunkte des Konzepts sind liquiditätsschonende<br />

Tilgungsstundungen seitens der Credit<br />

Suisse und der Helaba sowie die Einzahlung zu-<br />

25


26 Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

sätzlichen Eigenkapitals im Rahmen einer Kapitalerhöhung.<br />

Die erfolgreiche Umsetzung der Kapitalerhöhung<br />

ist zugleich zwingende Voraussetzung für<br />

die Bereitschaft zu Tilgungsstundungen seitens der<br />

Banken.<br />

Die wirtschaftliche Situation der Beteiligungsgesellschaften<br />

stellt sich vor diesem Hintergrund im Einzelnen<br />

wie folgt dar: Durch den starken Rückgang<br />

der Charterraten im Containerschiffmarkt im Jahr<br />

2009 haben auch die durchschnittlichen Poolraten<br />

des C 17-Pools, in dem die Schiffe MS »LAUENBURG«<br />

und MS »PAPENBURG« fahren, einen deutlichen<br />

Rückgang hinnehmen müssen. Die aktuellen Poolraten<br />

liegen weiterhin etwa auf einem Niveau, um die<br />

laufenden Schiffsbetriebskosten zu decken. Die Leistung<br />

des Kapitaldienstes für die fi nanzierenden Banken<br />

ist nicht möglich.<br />

Aufgrund der schwierigen Liquiditätslage der<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co.<br />

KG werden seit Anfang 2009 die Tilgungsraten des<br />

Darlehens mit der Credit Suisse mit den geleisteten<br />

Sondertilgungen der Vorjahre verrechnet und der<br />

Kontokorrentkredit in Anspruch genommen. Darüber<br />

hinaus haben Hannover Leasing und Frank Leonhardt<br />

Holding der Gesellschaft ein befristetes Darlehen über<br />

insgesamt 600.000 US-Dollar zur Verfügung gestellt.<br />

Bei der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />

mbH & Co. KG werden seit Anfang 2009 die Tilgungsraten<br />

des Darlehens bei der Helaba gestundet.<br />

Darüber hinaus hat die Helaba die Kontokorrentlinien<br />

der Gesellschaft bis 30. Juni 2010 auf 1.500.000 US-<br />

Dollar erhöht.<br />

Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund der Beteiligungsgesellschaften<br />

wurde ein tragfähiges Fortführungskonzept<br />

erarbeitet, um langfristig die Liquidität<br />

der beiden Beteiligungsgesellschaften sicherzustellen.<br />

Das Konzept ist mit dem Beirat des Fonds abgestimmt<br />

und wird ausdrücklich von ihm unterstützt.<br />

Das Fortführungskonzept wie auch die Prognoserechnung<br />

basieren dabei auf der Annahme einer nur langsamen<br />

Erholung der Schifffahrtsmärkte und der Charterraten.<br />

Für die Jahre 2010 und 2011 wird dementsprechend<br />

von einer anhaltenden Schwächephase<br />

ausgegangen, bei der durchschnittliche Charterraten<br />

von 4.500 US-Dollar p. d. bzw. 6.500 US-Dollar p. d.<br />

unterstellt werden. In den Jahren 2012 und 2013 wird<br />

eine Erholung des Marktes unterstellt und mit Charterraten<br />

von 12.250 US-Dollar p. d. bzw. 13.750 US-<br />

Dollar p. d. kalkuliert. Erst ab dem Jahr 2014 wird wieder<br />

von dem langfristigen historischen Charterratendurchschnitt<br />

in Höhe von 15.000 US-Dollar p. d. ausgegangen.<br />

Im Rahmen des Fortführungskonzepts wurden mit der<br />

Credit Suisse und der Helaba liquiditätsschonende<br />

Maßnahmen vereinbart (siehe Kapitel 10 »Rechtliche<br />

Grundlagen«, Abschnitt »Finanzierungsverträge«).<br />

Die Aussetzung respektive Stundung von Tilgungszahlungen<br />

würde die Beteiligungsgesellschaften zwar<br />

bereits deutlich entlasten, kann jedoch nur als ein<br />

Baustein zur nachhaltigen Zukunftssicherung betrachtet<br />

werden. Der zweite wesentliche Teil des<br />

Fortführungskonzepts besteht in der Durchführung<br />

von Kapitalerhöhungen bei den Beteiligungsgesellschaften<br />

und der daraus resultierenden Bereitstellung<br />

zusätzlicher liquider Mittel. Die Erhöhung des Kommanditkapitals<br />

um das Neukapital ist dabei unumgänglich,<br />

um beispielsweise die künftigen Zinszahlungen<br />

sicherzustellen und den allgemeinen Geschäftsbetrieb<br />

der Schiffe aufrecht zu erhalten. Die<br />

erfolgreiche Umsetzung der Kapitalerhöhungen bei<br />

den Beteiligungsgesellschaften ist außerdem unbedingte<br />

Voraussetzung für die Gewährung der Tilgungsstundungen<br />

durch die fi nanzierenden Banken.<br />

Verwendung der Nettoeinnahmen<br />

Die Nettoeinnahmen werden für die Anlageobjekte<br />

verwendet, und zwar für die Rückführung der aus<br />

dem laufenden Geschäftsbetrieb aufgelaufenen<br />

Kontokorrentkredite in Höhe von ca. 2.000.000 US-<br />

Dollar, die Leistung von zwei Tilgungsraten an die<br />

Credit Suisse in Höhe von ca. 800.000 US-Dollar, die<br />

Rückführung der durch Hannover Leasing und die<br />

Frank Leonhardt Holding zur Verfügung gestellten<br />

Liquidität, sowie für die Deckung der sonstigen Zahlungsverpfl<br />

ichtungen. Darüber hinaus sollen die<br />

Nettoeinnahmen den laufenden Geschäftsbetrieb<br />

der Gesellschaften im Jahr 2010 ff. sicherstellen.<br />

Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung<br />

der Anlageziele der Vermögensanlage alleine nicht


aus, vielmehr tragen auch das übrige Eigenkapital<br />

sowie die Fremdfi nanzierungen der Beteiligungsgesellschaften<br />

dazu bei.<br />

Die Nettoeinnahmen werden nicht für sonstige<br />

Zwecke verwendet.<br />

Realisierungsgrad<br />

Die Beteiligungsobjekte befi nden sich in Fahrt und<br />

sind bereits im Jahr 2007 an die Beteiligungsgesellschaften<br />

übergeben worden.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Sämtliche zur Erreichung der Anlageziele und Anlagepolitik<br />

der Vermögensanlage erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen liegen vor.<br />

Weitere Kosten<br />

Der Investor beteiligt sich durch Zeichnung eines Investitionsbetrags.<br />

In diesem Betrag ist eine Vermittlungsgebühr<br />

in Höhe von neun Prozent (auf Rechnung<br />

der Vertriebsgesellschaft) enthalten. Der Investor<br />

trägt des Weiteren die Kosten für eine notarielle<br />

Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie<br />

die Kosten der Eintragung ins Handelsregister. Eigene<br />

Kosten wie für Telefon, Internet, Porti etc. hat der<br />

Investor ebenfalls selbst zu tragen. Gegebenenfalls<br />

zahlt er auch die Kosten für die Eröffnung und die<br />

Führung eines auf US-Dollar lautenden Kontos sowie<br />

etwaige Kosten für Überweisungen.<br />

Der Investor trägt die bei Übertragung oder einer<br />

sonstigen Verfügung über die Kommanditbeteiligungen<br />

sowie im Falle einer gesetzlichen Rechtsnachfolge<br />

entstehenden Kosten sowie Steuern, die<br />

mit der Übertragung im Zusammenhang stehen, einschließlich<br />

einer Verwaltungsgebühr der jeweils geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin von 0,5 Prozent<br />

der von der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage,<br />

höchstens jedoch 2.500 US-Dollar zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verwaltungsgebühren<br />

trägt der Übertragende bzw. der belastende<br />

Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner.<br />

Auch die im Zusammenhang mit der Ermittlung<br />

des Abfi ndungsguthaben entstehenden Kosten gehen<br />

jeweils zu Lasten des ausscheidenden Gesell-<br />

Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

schafters. Ebenso sind die Kosten eines eventuellen<br />

Schiedsgutachtens vom ausscheidenden Gesellschafter<br />

einer Beteiligungsgesellschaft zu tragen,<br />

sofern der Schiedsgutachter das Abfi ndungsguthaben<br />

unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite<br />

von zehn Prozent nach oben oder unten bestätigt.<br />

Für den Fall, dass sich der Anleger nicht vertragsgerecht<br />

verhält, können weitere Kosten entstehen:<br />

Der Anleger hat bei nicht fristgerechter Zahlung<br />

der Einlagen gem. § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe<br />

von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinzsatz zu<br />

zahlen und ggf. den Beteiligungsgesellschaften einen<br />

weiteren Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus<br />

kann der entsprechende Kommanditist nach Maßgabe<br />

der Gesellschaftsverträge aus den Gesellschaften<br />

ausgeschlossen werden, wodurch weitere Kosten<br />

entstehen. Im Falle des Ausschlusses oder der Herabsetzung<br />

des Kapitalanteils des Kommanditisten<br />

hat der Anleger der jeweiligen Gesellschaft die mit<br />

seinem Beitritt, der Herabsetzung und/oder seinem<br />

Ausschluss verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten<br />

Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent<br />

der von ihm nicht geleisteten Kommanditeinlage an<br />

die entsprechende Gesellschaft zu zahlen (siehe Kapitel<br />

13 »Gesellschaftsverträge«, § 4).<br />

Über die Höhe der vorgenannten Kosten kann – sofern<br />

nicht beziffert – von der Initiatorin keine Aussage<br />

getroffen werden.<br />

Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit<br />

dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />

Kürzung von Beteiligungen<br />

Es besteht die Möglichkeit der Herabsetzung des Kapitalanteils<br />

durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

im Falle eines nicht vertragsgerechten<br />

Verhaltens des Anlegers sowie das Recht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterinnen, im eigenen<br />

Ermessen ein niedrigeres Emissionskapital festzusetzen.<br />

Darüber hinaus besteht keine weitere Möglichkeit,<br />

die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

27


28 Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

Weitere Leistungen<br />

Eine Nachschusspfl icht besteht nicht. Die Zahlungsverpfl<br />

ichtung des Anlegers beschränkt sich auf die<br />

Höhe des Erwerbspreises (der eine neunprozentige<br />

Vermittlungsgebühr auf Rechnung der Vertriebsgesellschaft<br />

enthält) und, soweit sie anfallen, auf die im<br />

vorstehenden Abschnitt dargestellten weiteren Kosten.<br />

Sofern und soweit die Hafteinlage durch Verluste<br />

vermindert wird oder wenn über dem Gewinnanteil<br />

liegende Entnahmen die Hafteinlage verringern,<br />

gilt die Entnahme als Rückzahlung der Einlage<br />

mit der Folge einer insoweit wieder aufl ebenden<br />

persönlichen Haftung des Kommanditisten wegen<br />

Einlagenrückgewähr gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4<br />

HGB. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere keine weiteren<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte /<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Anleger erlangt durch seine Beteiligung an den<br />

Beteiligungsgesellschaften die mit einer Kommanditbeteiligung<br />

verbundenen und in den §§ 161 ff. HGB<br />

begründeten gesetzlichen Rechte eines Kommanditisten,<br />

die durch die Regelungen der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften modifi ziert<br />

werden. Der Wortlaut der Gesellschaftsverträge ist in<br />

Kapitel 13 dieses <strong>Prospekt</strong>s vollständig abgedruckt.<br />

Bei den Anteilen handelt es sich um Kommanditanteile.<br />

Diese vermitteln dem Inhaber die Rechtsstellung<br />

eines auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

beschränkt haftenden Kommanditisten. Die in<br />

das Handelsregister für jeden Kommanditisten einzutragende<br />

Haftsumme beträgt unter Berücksichtigug<br />

der im Abschnitt »Wirksamwerden der Zeichnungen«<br />

dargestellten Regelungen 0,10 Euro-Cent pro 1,00 US-<br />

Dollar seiner jeweiligen Kommanditeinlage bei der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen<br />

Rechte eines Kommanditisten lassen sich in Verwaltungsrechte<br />

und Vermögensrechte aufteilen.<br />

Zu den Verwaltungsrechten, mittels derer die<br />

Teilhabe an der Gestaltung der gesellschaftlichen<br />

Verhältnisse und die Führung einer Gesellschaft ge-<br />

sichert werden sollen, gehören das Stimmrecht in<br />

Gesellschafterversammlungen, das Recht auf Rechnungslegung<br />

durch die Geschäftsführung sowie Informations-<br />

und Kontrollrechte.<br />

Zu den Vermögensrechten zählen anteilige Teilhabe<br />

am laufenden Jahresergebnis, Entnahmen, ggf.<br />

an stillen Reserven, am Liquidationserlös bzw. bei<br />

seinem vorzeitigen Ausscheiden ein Abfi ndungsguthaben,<br />

aber auch eine nur beschränkte Kommanditistenhaftung<br />

und keine Nachschussverpfl ichtung.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben gegenüber den<br />

weiteren Gesellschaftern zusätzlich folgende Sonderrechte,<br />

Aufgaben und damit verbundenen Vergütungen:<br />

Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen erhalten<br />

für ihre Aufwendungen einschließlich ihrer<br />

Rechts- und Steuerberatungskosten und als Entgelt<br />

für ihre persönliche Haftung und Geschäftsführungspfl<br />

ichten ab dem Jahr 2007 eine Pauschalvergütung<br />

von jeweils 6.000 US-Dollar p. a. Sie erhalten<br />

die Vergütung auch im Falle eines Verlustes. In<br />

Rumpfgeschäftsjahren erhalten sie die Vergütung<br />

anteilig. Die Vergütung ist jährlich mit zwei Prozent<br />

indexiert. Bis zur Übernahme des Schiffes erhielten<br />

die geschäftsführenden Gesellschafterinnen jeweils<br />

500 Euro p. a.<br />

Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und<br />

deren Geschäftsführer sind gemäß § 6 Abs. 1 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften<br />

vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB und<br />

dem Wettbewerbsverbot des § 112 BGB befreit. Den<br />

persönlich haftenden Gesellschafterinnen steht gemäß<br />

§ 7 Abs. 7 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

ein Stimmrecht zu, ohne dass sie<br />

am Gesellschaftskapital beteiligt sind. Die Haftung ist<br />

aufgrund ihrer Rechtsform beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Verfügung über Gesellschaftsanteile an den<br />

Beteiligungsgesellschaften ist nur mit vorheriger<br />

Zustimmung der jeweils geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

möglich. Darüber hinaus hat die jeweils<br />

geschäftsführende Gesellschafterin gemäß den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen im Falle der<br />

Veräußerung ein Vorkaufsrecht.<br />

Die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co.


KG übernimmt aufgrund der abgeschlossenen Bereederungsverträge<br />

für die Dauer des Bestehens der<br />

Beteiligungsgesellschaften die Bereederung der<br />

Schiffe und erhält als Vergütung insgesamt fünf Prozent<br />

der Bruttoeinnahmen. Liegt ein Schiff auf, erhält<br />

der Vertragsreeder für die Dauer der Aufl iegezeit<br />

200 Euro pro Tag. Bei dem Verkauf wie auch bei der<br />

Abwicklung eines Totalverlustes eines Schiffes erhält<br />

der Vertragsreeder zwei Prozent des Verkaufspreises<br />

oder der Totalverlustversicherungssumme.<br />

Im Falle einer Maklertätigkeit erhält der Vertragsreeder<br />

für von ihm vermittelte Charterverträge eine Befrachtungskommission<br />

von 1,25 Prozent. Darüber hinaus<br />

erhält die Leonhardt & Blumberg Reederei<br />

GmbH & Co. KG bei der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG einen Gewinnvorab für<br />

den Fall, dass die prognostizierten Charter- bzw.<br />

Poolraten und der Veräußerungserlös bei diesem<br />

Schiff übertroffen werden (vgl. § 10b des Gesellschaftsvertrags).<br />

Darüber hinaus übernimmt die<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG aufgrund von<br />

Geschäftsbesorgungsverträgen die Aufgabe, die Geschäfte<br />

der Gesellschaften zu besorgen und insbesondere<br />

sämtliche Verwaltungsaufgaben durchzuführen,<br />

soweit diese Aufgaben nicht durch die Vertragsreederverträge<br />

abgedeckt sind. Als laufende<br />

Vergütung erhält sie dafür von den Beteiligungsgesellschaften<br />

ab dem Jahr 2007 jeweils jährlich 65.000<br />

US-Dollar sowie einmalige Aufwandsentschädigungen<br />

bei der Liquidation der Beteiligungsgesellschaften<br />

in Höhe von jeweils 75.000 US-Dollar. Die<br />

laufenden Vergütungen werden ab dem ersten Vertragsjahr<br />

für die Folgejahre mit zwei Prozent p. a. indexiert.<br />

Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

übernimmt außerdem eine Vergütung im Geschäftsjahr<br />

des Veräußerungs- bzw. Versicherungsfalles in<br />

Höhe von einem Prozent des Veräußerungs- bzw.<br />

Versicherungserlöses eines Schiffes.<br />

Die Neugesellschafter haben gegenüber den weiteren<br />

Gesellschaftern zusätzlich folgende Sonderrechte,<br />

Aufgaben und damit verbundene Vergütungen:<br />

- Bevorzugte Ausschüttung (vor dem Altkapital)<br />

bis zu 14 Prozent p. a., danach Verteilung der<br />

Ausschüttung entsprechend der Kapitalquote<br />

auf Altkapital und Neukapital. Das bedeutet,<br />

Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

dass das Neukapital, nachdem es bereits mit<br />

14 Prozent bedient wurde, an dem verbleibenden<br />

Ausschüttungsbetrag nochmals entsprechend<br />

seiner Quote teilnimmt.<br />

- Bevorzugte Sonderausschüttung von 20 Prozent<br />

bei Veräußerung des jeweiligen Schiffes,<br />

danach Verteilung der Ausschüttung entsprechend<br />

der Kapitalquote auf Altkapital und Neukapital.<br />

Auch hier nimmt das Neukapital an dem<br />

verbleibenden Veräußerungserlös nochmals<br />

entsprechend seiner Quote teil.<br />

- Für Fälle der Veräußerung des jeweiligen Schiffes<br />

wird das Neukapital bis zum Erreichen einer nach<br />

der internen Zinsfußmethode (IRR) berechneten<br />

Rendite von neun Prozent bevorzugt bedient.<br />

Im Übrigen sind die Hauptmerkmale der Anteile der<br />

derzeitigen Gesellschafter identisch mit denen der<br />

neu beitretenden Gesellschafter.<br />

Steuerliche Konzeption<br />

Die Investoren erzielen jeweils getrennt Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb aus den beiden Beteiligungsgesellschaften.<br />

Die Gesellschaften haben zur Besteuerung<br />

nach § 5a EStG optiert. Die steuerlichen Grundlagen<br />

basieren auf den derzeit gültigen gesetzlichen<br />

Regelungen und sind im Kapitel 11 »Steuerliche<br />

Grundlagen« ausführlich beschrieben.<br />

Angebot im Ausland<br />

Die Fondsanteile werden in Deutschland angeboten.<br />

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Teilbeträge<br />

des Fonds, die zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

jedoch noch nicht feststehen, auch in<br />

der Schweiz und in Österreich angeboten werden.<br />

Anleger, die auch dem Steuerrecht eines anderen<br />

Staates unterliegen (z. B. wegen eines weiteren<br />

Wohnsitzes oder aufgrund anderer Merkmale, z. B.<br />

Staatsangehörigkeit), sollten die rechtlichen und<br />

steuerlichen Folgen einer Beteiligung mit ihrem persönlichen<br />

Berater erörtern. Die <strong>Prospekt</strong>herausgeberin<br />

kann hier wegen der Vielzahl möglicher Fallkonstellationen<br />

keinerlei Beratung übernehmen, empfi<br />

ehlt aber, bei verbleibenden Zweifelsfragen von der<br />

Beteiligung abzusehen. Staatsbürger der USA oder Inhaber<br />

einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis<br />

für die USA sind vom Beteiligungsangebot<br />

29


30 Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

ausgeschlossen. Ebenso ist ein Beitritt mit Wohn-<br />

oder Geschäftsanschrift in den USA ausgeschlossen.<br />

Übertragungsmöglichkeit der Vermögensanlage<br />

Die Verfügung über Gesellschaftsanteile ist nur zum<br />

Ende eines jeden Geschäftsjahres und in vollem Umfang<br />

der Kommanditeinlage mit vorheriger Zustimmung<br />

der jeweiligen geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

möglich. Ausgeschlossen sind jegliche<br />

Verfügungen über einen Gesellschaftsanteil an einer<br />

Beteiligungsgesellschaft, wenn der Investor nicht<br />

zugleich in gleicher Weise über seinen Gesellschaftsanteil<br />

an der anderen Beteiligungsgesellschaft verfügt.<br />

Die Übertragung der Kommanditbeteiligungen<br />

erfolgt im Falle der Schenkung und des Verkaufs im<br />

Wege der Abtretung bzw. im Erbfall kraft Erbfolge<br />

und den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.<br />

Gemäß den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften<br />

(§ 14 Abs. 2) hat die jeweils persönlich<br />

haftende Gesellschafterin im Falle der Veräußerung<br />

ein Vorkaufsrecht, das sie innerhalb einer<br />

Frist von zwei Wochen, nachdem ihr der Kaufvertrag<br />

angezeigt worden ist, ausüben kann.<br />

Handelbarkeit<br />

Für den Handel der Anteile existiert kein liquider<br />

Zweitmarkt, die Handelbarkeit ist insofern eingeschränkt.<br />

Zahlstellen<br />

Zahlungen an Investoren erfolgen unmittelbar durch<br />

die jeweilige Beteiligungsgesellschaft, also die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co.<br />

KG sowie die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG, jeweils Neumühlen 13, 22763<br />

Hamburg, die somit als Zahlstelle im Sinne des § 4<br />

Abs. 4 VermVerk ProspV fungieren.<br />

Sowohl bei den Beteiligungsgesellschaften als<br />

auch bei HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG,<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach, wird ein<br />

vollständiger Verkaufsprospekt zur kostenlosen Herausgabe<br />

bereitgehalten.<br />

Einzahlung<br />

Der Erwerbspreis ist wie folgt zu überweisen:<br />

- 57 Prozent des Beteiligungsbetrags am Emissi-<br />

onskapital zzgl. der Vermittlungsgebühr in Höhe<br />

von neun Prozent des Investitionsbetrags<br />

(auf Rechnung der Vertriebsgesellschaft) in US-<br />

Dollar unmittelbar nach Annahme der Beitrittserklärung,<br />

- 30 Prozent des Beteiligungsbetrags am Emissionskapital<br />

zum30. September 2010<br />

- 13 Prozent des Beteiligungsbetrags am Emissionskapital<br />

zum 30. Juni 2011. Sollte es die Liquiditätssituation<br />

in 2011 ermöglichen, liegt es im<br />

Ermessen der geschäftsführenden Gesellschafterinnen,<br />

diese dritte Tranche ggf. teilweise<br />

oder gar nicht abzurufen (optionale Tranche).<br />

Alle Beträge sind in US-Dollar auf das folgende Mittelverwendungskonto<br />

zu überweisen:<br />

Kontoinhaber<br />

HANNOVER -LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH<br />

Kontonummer<br />

2150 2307<br />

BLZ<br />

500 500 00<br />

Kreditinstitut<br />

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />

Verwendungszweck<br />

Maritime Werte 3 - Tranche 2010<br />

Zeichnungsstelle<br />

Die Beitrittsunterlagen sind im Original zu senden an:<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49<br />

82049 Pullach.<br />

Die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (geschäftsführende Komplementäre), jeweils<br />

Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach, nehmen die<br />

Beitritte der Investoren an.


Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Tag nach<br />

Veröffentlichung dieses <strong>Prospekt</strong>s (gemäß § 9 Abs. 1<br />

VermVerkProspV) und endet mit Platzierungsende.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Für das geplante Gesamtinvestitionsvolumen werden<br />

unabhängig vom Abruf des Neukapitals 2 folgende<br />

Provisionen anfallen:<br />

Eigenkapitalvermittlung 879.725,28 US-Dollar<br />

Weitere Provisionen werden nicht geleistet.<br />

Möglicherweise können einzelne von Hannover Leasing<br />

eingeschaltete Vertriebspartner eine geringere<br />

oder weitere Provisionen von sonstigen Dritten erhalten.<br />

Die tatsächlich an den jeweiligen Vertriebspartner<br />

gezahlte Provision kann daher nur auf<br />

Ebene des Vertriebspartners ermittelt werden.<br />

Beendigung der Vermögensanlage<br />

Die Vermögensanlage wird im Anschluss an die Veräußerung<br />

beider Schiffe beendet. Die Veräußerung<br />

der Schiffe erfolgt in Abhängigkeit von Marktgegebenheiten,<br />

nach Maßgabe des Poolvertrags und<br />

nachdem die Gesellschafter einer Veräußerung zugestimmt<br />

haben, wobei der Zeitpunkt der Veräußerung<br />

der beiden Schiffe auseinanderfallen kann.<br />

Im Zuge der Veräußerung eines Schiffes erhält der<br />

Vertragsreeder zwei Prozent des Veräußerungserlöses<br />

für Aufwendungen, die er im Rahmen des Verkaufs<br />

hat. Hannover Leasing erhält ein Prozent des<br />

Veräußerungserlöses sowie zusätzlich einen Pauschalbetrag<br />

in Höhe von 75.000 US-Dollar für die Liquidation<br />

der entsprechenden Gesellschaft. Des<br />

Weiteren werden im Rahmen der Veräußerung eines<br />

Schiffes beispielsweise Kosten für Rechtsberatung<br />

und die Vermittlung eines interessierten Käufers anfallen,<br />

die in der Ergebnisprognose mit zwei Prozent<br />

des Veräußerungserlöses angesetzt wurden, jedoch<br />

in ihrer tatsächlichen Höhe noch unbestimmt sind.<br />

Sollte sich unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses<br />

des MS »PAPENBURG« für die Gesell-<br />

Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

schafter der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Vorsteuerrendite nach Interner Zinsfußmethode<br />

(IRR – Internal Rate of Return) von mehr als<br />

7,65 Prozent p. a. auf das seit Übernahme dieses<br />

Schiffes eingesetzte Kommanditkapital dieser Beteiligungsgesellschaft<br />

einschließlich eines Agios von<br />

5 % ergeben, so partizipiert der Vertragsreeder zusätzlich<br />

zu 50 Prozent an dem Teil des Veräußerungserlöses<br />

des Schiffes, der zu einer über 7,65 Prozent<br />

p. a. hinausgehenden Rendite führt.<br />

Anschließend erhalten die Inhaber des Neukapitals<br />

aus dem verbleibenden Liquidationserlös einen Betrag<br />

in Höhe von 20,0 Prozent des Kapitalerhöhungsbetrags<br />

(Festkapitalkonto Ib). Für den Fall, dass auch<br />

nach dieser Zuweisung und nach der im folgenden<br />

Satz vorgesehenen Auszahlung der Ertrag auf das<br />

Neukapital neun Prozent p. a. (errechnet nach der<br />

Methode des Internen Zinsfußes – IRR; wobei Einlagen<br />

zum jeweils auf den Zahlungseingang folgenden<br />

Monatsersten berücksichtigt werden) nicht erreicht,<br />

erhalten die Inhaber des Neukapitals aus dem verbleibenden<br />

Liquidationserlös denjenigen Betrag zugewiesen,<br />

der erforderlich ist, damit dieser Mindestertrag<br />

erreicht wird. Der danach verbleibende Erlös<br />

wird auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Hafteinlagen<br />

aufgeteilt.<br />

Nach der Veräußerung eines Schiffes wird die entsprechende<br />

Beteiligungsgesellschaft liquidiert. Zum<br />

Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung bestehen keine<br />

vertraglichen Options- oder Andienungsrechte. Hinsichtlich<br />

zu erwartender Veräußerungserlöse wurden<br />

keine Versicherungen abgeschlossen.<br />

31


32 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Der Markt<br />

Bestimmungsfaktoren des<br />

wirtschaftlichen Erfolgs<br />

Der wirtschaftliche Erfolg dieser Beteiligung hängt<br />

im Wesentlichen von der Entwicklung der Charterraten<br />

im Containerschiffmarkt ab. Da beide Beteiligungsobjekte<br />

Mitglieder des C17-Pools sind, ist für<br />

die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds insbesondere<br />

die Poolrate und damit die Höhe der Charter<br />

bzw. der Anschluss-Charter der Poolschiffe maßgebend.<br />

Während des Betriebs der Schiffe haben darüber<br />

hinaus insbesondere auch die Schiffsbetriebskosten<br />

und die Dockungskosten einen wesentlichen<br />

Einfl uss auf die wirtschaftliche Entwicklung dieses<br />

Beteiligungsangebots. Auch die Verkaufspreise der<br />

Schiffe zum Zeitpunkt der jeweiligen Veräußerung<br />

haben Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg<br />

der Beteiligung.<br />

In der Ergebnisprognose geht die Initiatorin von<br />

geschätzten Charterraten der Beteiligungsobjekte<br />

bzw. der im C17-Pool beschäftigten Schiffe und einer<br />

Veräußerung der Beteiligungsobjekte nach ca. 18<br />

Jahren zu einem geschätzten Veräußerungserlös je<br />

Schiff aus. Dabei spielen Erhebungen über langfristige<br />

durchschnittliche Charterraten für Schiffe<br />

dieses Typs sowie über die Entwicklung der Zweitmarktpreise<br />

eine wesentliche Rolle. Die Annahmen in<br />

der Prognoserechnung wurden von einem maritimen<br />

Sachverständigen als plausibel und vernünftig bezeichnet.<br />

Ihre tatsächliche Höhe ist jedoch nicht vorhersehbar<br />

und wird mit großer Sicherheit von den<br />

getroffenen Annahmen abweichen. Abweichungen<br />

können positiv oder negativ sein. Charterraten,<br />

Poolraten und Verkaufspreise hängen von einer Vielzahl<br />

von Faktoren ab, die sich wechselseitig beeinfl<br />

ussen. Die wichtigsten sind das Angebot von und<br />

die Nachfrage nach Containertonnagekapazität. Die<br />

Nachfrage wird bestimmt durch die Entwicklung der<br />

Volkswirtschaften, des Welthandels und des Containerumschlags.<br />

Das Angebot ist abhängig vom Flottenbestand,<br />

von Neubestellungen und Verschrottungsaktivitäten.<br />

Die folgenden Ausführungen geben<br />

eine kurze Übersicht über die wichtigsten Faktoren.<br />

Weltwirtschaft<br />

Die internationale Handelsschifffahrt basiert auf den<br />

Handelsströmen zwischen den Volkswirtschaften.<br />

Annahmen über deren zukünftige Entwicklung gründen<br />

daher auf Prognosen über das Wachstum der<br />

Weltwirtschaft, der Volkswirtschaften und das Handelsaufkommen<br />

zwischen diesen.<br />

Nach einer Steigerung von 3,0 Prozent im Jahr<br />

2008 gegenüber dem Vorjahr ist das Wachstum der<br />

Weltwirtschaft nach Angaben des Internationalen<br />

Währungsfonds (International Monetary Fund - IMF)<br />

im Jahr 2009 um 0,8 Prozent gesunken. Für die Jahre<br />

2010 und 2011 prognostiziert der IMF wieder ein<br />

Wachstum von 3,9 Prozent bzw. 4,3 Prozent, jeweils<br />

bezogen auf das Vorjahr.<br />

Beachtlich sind die Wachstumsunterschiede in<br />

verschiedenen Weltregionen. In den Vereinigten<br />

Staaten etwa betrug die Wachstumsrate 2008 0,4<br />

Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 2009 ist die Wirtschaftsleistung<br />

um 2,5 Prozent gesunken. Hier erwartet<br />

der IMF für 2010 und 2011 Steigerungsraten<br />

von 2,7 bzw. 2,4 Prozent. Im Euro-Raum verringerte<br />

sich das Wachstum im Jahr 2008 von 2,7 Prozent auf<br />

0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hier ist im Jahr<br />

2009 die Wirtschaftsleistung mit 3,9 Prozent noch<br />

stärker gesunken als in den USA. Die Schätzungen<br />

gehen von einem moderaten Wachstum in 2010 und in<br />

2011 von 1,5 Prozent bzw. 1,9 Przent p. a. für den Euroraum<br />

aus.<br />

Die Volkswirtschaften Asiens wuchsen im selben<br />

Zeitraum dynamisch. In den vergangenen Jahren lagen<br />

die Steigerungsraten bei jährlich über acht Prozent.<br />

Selbst im Krisenjahr 2009 wuchs hier die Wirtschaft<br />

um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die<br />

Prognosen des IMF gehen weiterhin von einem<br />

starken Wachstum auf einem Niveau von 8,4 Prozent<br />

für die Jahre 2010 und 2011 aus. Eine Sonderrolle in<br />

der Region nimmt die Volksrepublik China ein, deren<br />

Volkswirtschaft in den Jahren 2004 bis 2007 um jeweils<br />

über zehn Prozent stieg. Im Jahr 2008 blieb die<br />

Wachstumsrate mit 9,6 Prozent knapp unter der<br />

Zehn-Prozent-Grenze und selbst im Krisenjahr 2009<br />

ist die chinesische Wirtschaft um 8,7 Prozent gewachsen.<br />

Für die Jahre 2010 und 2011 geht der IMF<br />

von einem Wachstum von 10,0 und 9,7 Prozent aus.


Die Nachfrage:<br />

Welthandel und Containerverkehr<br />

Welthandel<br />

Der Welthandel ist eine Funktion der Weltwirtschaft.<br />

Er wächst in prosperierenden Zeiten stärker, verringert<br />

sich aber in Rezessionen auch rasanter als diese.<br />

So verringerte sich der Welthandel nach Angaben<br />

des IMF in 2009 um 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.<br />

Für die Jahre 2010 und 2011 prognostiziert der IMF<br />

wieder ein Wachstum von 5,8 Prozent bzw. 6,3 Prozent,<br />

jeweils bezogen auf das Vorjahr.<br />

Die Nachfrage nach Containertonnage ist seit<br />

2002 jährlich um etwa zehn Prozent gewachsen. In<br />

2008 betrug die Wachstumsrate gegenüber dem<br />

Vorjahr nur noch rund vier Prozent und im Jahr 2009<br />

hat sich der Containerumschlag um ca. neun Prozent<br />

gegenüber dem Vorjahr verringert. Aufgrund der Erfahrungen<br />

der Vergangenheit, der vorliegenden Prognosen<br />

zur Wirtschafts- und Handelsentwicklung<br />

und der Kenntnisse um die Zusammenhänge der<br />

Containermärkte hat das Institut für Seeverkehrswirtschaft<br />

und Logistik (ISL) eine Prognose zur Entwicklung<br />

der Containerumschlagsmengen und damit<br />

auch grundsätzlich zur Entwicklung der Containerverkehre<br />

abgeleitet. In dem Basisfall geht das ISL von<br />

Steigerungsraten im Containerumschlag in Höhe von<br />

6,5 Prozent für 2010 und 8,4 Prozent in 2011 aus.<br />

Diese Entwicklungstendenzen gelten insbesondere<br />

für China, das heute eine der treibenden Kräfte<br />

der internationalen Containerschifffahrt ist. Das<br />

Wachstum der chinesischen Außenhandelsbeziehungen<br />

schlägt sich auf den beiden größten Strecken<br />

der Containerschifffahrt nieder, der transpazifi<br />

schen Route und der Strecke zwischen Fernost und<br />

Europa. Auch wenn die chinesische Wirtschaft nicht<br />

auf Dauer im gegenwärtigen Maß wachsen wird und<br />

ein gewisser Abkühlungseffekt zu erwarten ist, erscheint<br />

ein positiver Einfl uss wahrscheinlich, solange<br />

die Auslagerung der Produktion aus Nordamerika<br />

und Europa anhält. Darüber hinaus tragen unterdessen<br />

andere Regionen zur wachsenden Nachfrage<br />

nach Containertonnage bei, wie etwa der zunehmende<br />

innerasiatische Handelsverkehr, brasilianische<br />

Exporte und die sich entwickelnden Handelsbeziehungen<br />

der baltischen Anrainerstaaten.<br />

Das Angebot: Flottenbestand<br />

und Flottenwachstum<br />

Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Ein Problem für den Containermarkt bleibt das Flottenwachstum.<br />

Zwar wurde seit Beginn der Krise im<br />

Oktober 2008 fast kein Containerschiff mehr bestellt,<br />

aber der bis dahin aufgelaufene Auftragsbestand<br />

kommt - zumindest größtenteils - sukzessive<br />

zur Ablieferung. Dadurch ist das Orderbuch zwar stetig<br />

kleiner geworden und in Bezug auf die gesamte<br />

fahrende Flotte von über 60 Prozent auf unter 40<br />

Prozent gefallen. Trotzdem standen nach Lloyd’s<br />

Register »Fairplay« Ende 2009 immer noch annähernd<br />

1.000 Containerschiffe mit einer Gesamtkapazität<br />

von mehr als fünf Millionen Stellplätzen in den<br />

Auftragsbüchern der Werften. Das bedeutet einen<br />

durchschnittlichen jährlichen Kapazitätszuwachs<br />

aus Ablieferungen von etwa 10,4 Prozent über die<br />

nächsten Jahre.<br />

Allerdings kann bzw. muss nicht davon ausgegangen<br />

werden, dass diese Ablieferungen auch tatsächlich in<br />

vollem Umfang im geplanten Zeitrahmen realisiert<br />

werden. Die Flotte ist in den vergangenen Monaten<br />

erwartungsgemäß weiter gewachsen. Trotzdem hat<br />

sich die inaktive Flotte seit Dezember 2009 bis April<br />

2010 von elf Prozent auf neun Prozent der fahrenden<br />

Flotte verringert, was als Zeichen für Wachstum der<br />

Nachfrage gewertet werden kann. Allerdings sind<br />

seit Ausbruch der Krise auch die Verschrottungsaktivitäten<br />

gestiegen, was sich entlastend auf die Angebots-<br />

und Nachfragesituation auswirkt. In 2009 sind<br />

nach Clarksons Research Transportkapazitäten in<br />

einem Volumen von ca. 340.000 TEU verschrottet<br />

worden. Für 2o1o und 2o11 wird mit Verschrottungen<br />

in Höhe von rund 220.000 TEU bzw. 130.000 TEU gerechnet.<br />

Ein zweiter Faktor, der das aus dem Orderbuch resultierende<br />

Flottenwachstum abmildern sollte, sind die<br />

Verschiebungen der Ablieferungstermine im Zeitablauf<br />

nach hinten. Laut dem ISL werden nach den bisherigen<br />

Erkenntnissen rund 45 Prozent der Aufträge<br />

für Containerschiffe später als ursprünglich geplant<br />

in Fahrt gesetzt. Im Durchschnitt beträgt die Verschiebung<br />

der Liefertermine gut acht Monate.<br />

33


34 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Der letzte und entscheidende Faktor der Reduktion<br />

des Flottenwachstums ist die Stornierung bestehender<br />

Bauaufträge. Im Oktober lag bei Lloyd’s die Zahl<br />

der offi ziell stornierten Aufträge für Containerschiffe<br />

bei 55 Einheiten. Diese dürfte laut dem ISL jedoch<br />

noch immer relativ weit von der Realität entfernt<br />

sein. Das ISL hat den Orderbestand vom Januar<br />

2009 mit dem vom Oktober 2009 verglichen. Dabei<br />

hat sich herausgestellt, dass weitere 33 Schiffe (insgesamt<br />

also 88 Einheiten) seit Januar 2009 aus dem<br />

Orderbuch verschwunden sind, ohne aber in der<br />

Flotte aufzutauchen. Da dieser Abgleich auf Basis<br />

der für jedes Schiff einmaligen IMO-Nummer erfolgte,<br />

die bereits bei Meldung ins Ordebuch vergeben<br />

wird, wird auch daraus deutlich, dass die Zahl der<br />

Stornierungen tatsächlich bereits höher liegt als offi<br />

ziell gemeldet. Drewry Shipping Consultants haben<br />

beispielsweise in einem aktuellen Marktbericht das<br />

Ausmaß der Stornierungen bezogen auf den aktuellen<br />

Orderbuchbestand auf 22,5 Prozent angesetzt<br />

- zusätzlich zu den bislang bekannten Stornierungen.<br />

Angebot und Nachfrage<br />

Insgesamt lässt sich aus den Veränderungen von<br />

Flotte und Orderbuch sowie aus den zusätzlichen Informationen<br />

festhalten, dass sich das Flottenwachstum<br />

durch Verschiebung von Ablieferungen, Verschrottungen<br />

und Stornierungen deutlich vermindert<br />

hat und dass auch weiterhin von einem im<br />

Durchschnitt deutlich geringeren Flottenwachstum<br />

ausgegangen werden kann, als das Orderbuch zunächst<br />

vermuten ließ.<br />

Das heißt, dass in allen Segmenten zwar zunächst<br />

noch ein weiterer Aufbau von Überkapazitäten nicht<br />

zu vermeiden sein wird, dass aber insbesondere in<br />

den kleinen Segmenten bis etwa 3.000 TEU im Laufe<br />

des Jahres 2010 der Abbau des Überhangs beginnt<br />

und damit die Chancen für eine allmähliche Trendwende<br />

gegen Ende 2010 / Anfang 2011 steigen. In<br />

einem Basis-Szenario geht der ISL davon aus, dass<br />

speziell für die Größenklasse 1.000 TEU bis 2.000 TEU<br />

die erwartete Flottenentwicklung etwa zur Mitte des<br />

Jahres 2012 zu einem ausgeglichenen Marktumfeld<br />

führen wird. Die kleinen Schiffsklassen werden somit<br />

voraussichtlich am schnellsten ein Marktgleichgewicht<br />

erreichen. Für die gr0ßen Typen besteht eine<br />

Chance für eine beschleunigte Erholung in dem<br />

Trend, dass Dienste aufgrund der niedrigen Raten<br />

bzw. der ohnehin gegebenen Verfügbarkeit der<br />

Schiffe bei gleicher Servicefrequenz mit mehr Schiffen<br />

ausgestattet werden, die dann deutlich langsamer<br />

fahren und Treibstoffkosten einsparen können.<br />

Damit wird der Tonnagebedarf bei gleicher<br />

Transportmenge erhöht und könnte die Überkapazitäten<br />

dämpfen.<br />

Preisentwicklung auf dem<br />

Containerschiffmarkt<br />

Neubaupreise<br />

Der Nachfrageboom der letzten Jahre hat zu einer<br />

enormen Neubautätigkeit geführt. Bauplätze der<br />

Werften waren knapp. Anfang 2007 waren die Werften<br />

in Asien bis 2009 und teilweise darüber hinaus<br />

weitgehend ausgebucht. Der mit der steigenden<br />

Nachfrage einhergehende Anstieg der Stahlpreise<br />

hat zu einer wahren Preisrally bei den Neubauten geführt.<br />

Mit Beginn der Krise im Herbst 2008 sind die Neubaupreise<br />

drastisch gesunken, was in der folgenden<br />

Grafi k dargestellt ist. Die Neubaupreise haben bis<br />

Ende 2009 ihren Tiefststand erreicht. Mit den sich<br />

wieder vermehrenden positiven Meldungen in der<br />

Schifffahrt seit dem Frühjahr 2010 steigen auch die<br />

Neubaupreise wieder an und haben sich per April<br />

2010 bereits wieder um rund sieben Prozent gegenüber<br />

Dezember 2009 erhöht.<br />

Zweitmarkt<br />

Informationen über Zweitmarktpreise sind schwierig<br />

zu ermitteln und müssen daher mit Vorsicht zur<br />

Kenntnis genommen werden. Sie liefern dennoch<br />

Anhaltspunkte für Preisschwankungen in Abhängigkeit<br />

von der Nachfrage nach der vom Alter der Schiffe<br />

unabhängigen Transportkapazität. Im Juni 2005<br />

wurden zehn Jahre alte Containerschiffe mit Ladegeschirr<br />

mit einer Kapazität von 1.700 TEU für 36,5<br />

Millionen US-Dollar verkauft. Das entsprach etwa 87<br />

Prozent des Preises, der zur selben Zeit für ein neues


Schiff dieses Typs gezahlt wurde, und 118 Prozent<br />

des Preises, der für einen Neubau des Typs im Jahr<br />

1996 gezahlt wurde.<br />

Das hohe Preisniveau für gebrauchte Schiffe lag<br />

an dem damals vorherrschenden sehr hohen Charterratenniveau.<br />

Zweitmarktpreise stehen somit insbesondere<br />

in Korrelation mit der Entwicklung der<br />

Charterraten. Demnach haben sich mit dem extremen<br />

Rückgang der Charterraten seit Oktober 2008<br />

auch die Preise für gebrauchte Schiffe entsprechend<br />

verringert. Obwohl bei den Charterraten seit Anfang<br />

2010 nur eine leichte Tendenz nach oben zu beobachten<br />

ist, haben sich die Secondhand-Preise für<br />

fünf Jahre alte 1.700-TEU-Schiffe seit Januar 2009<br />

bis April 2010 um rund 25 Prozent erhöht.<br />

Charterraten<br />

Aufgrund der Weltwirtschaftskrise ist seit Herbst<br />

2008 der Gütertransport stark zurückgegangen. Wie<br />

oben bereits beschrieben, hat sich der Containerumschlag<br />

im Jahr 2009 um ca. neun Prozent gegenüber<br />

dem Vorjahr verringert. Gleichzeitig hat sich die Flotte<br />

der Containerschiffe in 2009 weiter vergrößert.<br />

Diese beiden Effekte führten dazu, dass Angebot<br />

und Nachfrage nach Transportkapazität weit auseinanderklafften,<br />

mit der Folge, dass die Charterraten<br />

regelrecht abstürzten. Mit den Charterraten<br />

konnten gerade mal - wenn überhaupt - die Schiffs-<br />

Neubaupreise (in Mio. US-Dollar)<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2010<br />

Quelle: Clarkson Research<br />

1.700-TEU-Schiffe<br />

Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

betriebskosten abgedeckt werden. Eine Vielzahl der<br />

Schiffe (bis zu elf Prozent bezogen auf die gesamte<br />

Flotte) lag beschäftigungslos auf. Erst seit Anfang<br />

2010 entspannt sich die Lage wieder. Im Februar 2010<br />

sind die Charterraten im Containerbereich erstmalig<br />

seit ungefähr zwei Jahren auf Monatsbasis wieder<br />

gestiegen. Auch wenn die Steigerungsraten derzeit<br />

noch sehr moderat ausfallen - weil neue Schiffe und<br />

beschäftigungslos aufl iegende Schiffe parallel auf<br />

den Markt drängen – stehen nach Ansicht des ISL die<br />

Chancen gut, dass sich die Schere zwischen Angebot<br />

und Nachfrage bereits in 2010/2011 zu schließen beginnt.<br />

Ende 2011 bzw. in 2012 könnte in der Schiffsklasse<br />

1.000 TEU bis 2.000 TEU dann wieder ein ausgeglichenes<br />

Marktumfeld vorliegen. Die Entwicklung<br />

der Charterraten für 1.700-TEU-Schiffe ist in der folgenden<br />

Grafi k dargestellt.<br />

Zyklizität<br />

Schon die oben dargestellten Grafi ken veranschaulichen<br />

sehr deutlich, dass es sich bei der internationalen<br />

Handelsschifffahrt um eine volatile, von Zyklen<br />

geprägte Branche handelt. Zyklen sind charakteristisch<br />

für die Handelsschifffahrt. Vermeiden lassen sie<br />

sich nicht. Vorhersagen haben sich meist als falsch<br />

herausgestellt. Es hat sich gezeigt, dass Zyklen eine<br />

gewisse Abhängigkeit von unvorhersehbaren politisch-ökonomischen<br />

Ereignissen und technolo-<br />

Zweitmarkt für 5 Jahre alte Schiffe (in Mio. US-Dollar)<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2010<br />

1.700-TEU-Schiffe<br />

Quelle: Clarkson Research<br />

35


36 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

gischen Entwicklungen aufweisen. So ist beispielsweise<br />

der Niedergang der Charterraten im Jahr 2001<br />

auch eine Folge der Ereignisse des 11. September. Der<br />

anschließend einsetzende Boom geht im Wesentlichen<br />

auf Globalisierungstendenzen und die politisch-wirtschaftliche<br />

Öffnung Chinas für die westlichen<br />

Märkte zurück. Die Schifffahrtskrise seit Ende<br />

2008 ist insbesondere auf die Finanzmarktkrise und<br />

deren Übergreifen auf die Realwirtschaft zurückzuführen.<br />

Die durch die Boomjahre ausgelöste Vielzahl<br />

an Bestellungen von neuer Tonnage führten dazu,<br />

dass die Containerschifffahrt voraussichtlich etwas<br />

länger benötigt als andere Branchen, um wieder ein<br />

Marktgleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage<br />

herzustellen.<br />

6-12 Monats-Charterraten (in Tausend US-Dollar)<br />

40.000<br />

30.000<br />

20.000<br />

10.000<br />

0<br />

1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2010<br />

1.700-TEU-Schiffe<br />

Quelle: Clarkson Research


Werft und Vertragsreeder<br />

Die Werft<br />

Die Werft »Guangzhou Wenchong Shipyard« liegt im<br />

Süden Chinas in der Nähe von Hongkong. Sie gilt<br />

heute international als ein erfahrenes Schiffbauunternehmen<br />

und hat in den vergangenen 20 Jahren<br />

über 300 Schiffe gebaut und abgeliefert.<br />

Die etwa 20 Kilometer südöstlich von Guangzhou-<br />

City gelegene Werft erstreckt sich auf einem Areal<br />

von ca. 700.000 Quadratmeter und beschäftigt etwa<br />

4.500 Mitarbeiter. Das Leistungsspektrum der Werft<br />

erstreckt sich im Neubaubereich auf den Bau unterschiedlichster<br />

Schiffstypen. Spezialisiert ist man jedoch<br />

auf den Serienneubau von Containerschiffen<br />

sowie Tankern und Massengutfrachtern. Die Neubaukapazität<br />

liegt bei jährlich acht Schiffen mit einer<br />

Größe von bis zu 25.000 tdw. Hierzu stehen ein Dock<br />

für Schiffe bis 20.000 tdw mit zwei 100-Tonnen-<br />

Kränen und ein Bauplatz für Schiffe bis 25.000 tdw<br />

mit einem 200-Tonnen-Kran zur Verfügung. Die Erstellung<br />

der Neubauten erfolgt unter der Aufsicht<br />

renommierter Klassifi kationsgesellschaften wie dem<br />

Germanischen Lloyd oder dem Lloyd Register.<br />

Das Exportgeschäft in westliche Länder begann bei<br />

der Guangzhou Wenchong Shipyard in den Jahren<br />

1989/1990 mit der Ablieferung von 4.200-tdw-Mehrzweckschiffen<br />

an deutsche Reeder. Seit 1995 besteht<br />

ein enger Kontakt zur Reederei Leonhardt & Blumberg.<br />

Die Werft hat in den vergangenen Jahren mehr<br />

als 20 Schiffe mit einer Kapazität zwischen 1.550 TEU<br />

und 1.740 TEU an Leonhardt & Blumberg abgeliefert.<br />

Der Vertragsreeder<br />

Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Die in der Hansestadt Hamburg ansässige Reederei<br />

Leonhardt & Blumberg kann auf eine über 100-jährige<br />

Tradition zurückblicken und wird auch heute<br />

noch von einem Mitglied der Familie Leonhardt geführt.<br />

Die Leonhardt & Blumberg OHG wurde 1903 von den<br />

Partnern Adolf Leonhardt und Arthur Blumberg in<br />

Hamburg gegründet. Nach dem Tod von Arthur<br />

Blumberg im Jahre 1922 wurde die Reederei von der<br />

Familie Leonhardt weitergeführt und wird heute in<br />

der dritten Generation von Frank Leonhardt geleitet.<br />

In der mehr als 100-jährigen Geschichte des Traditionshauses<br />

wurden etwa 160 Schiffe betrieben,<br />

wobei nach den beiden Weltkriegen die Flotte wieder<br />

völlig neu aufgebaut werden musste. Während in<br />

der Vergangenheit im Wesentlichen Stückgutschiffe<br />

und Massengutschiffe betrieben wurden, steht heute<br />

die Bereederung von Containerschiffen im Vordergrund.<br />

Bei der derzeit aus 53 Schiffen bestehenden Flotte<br />

der Reederei handelt es sich neben einigen Kühlschiffen<br />

überwiegend um moderne Containerschiffe<br />

mit Kapazitäten zwischen 1.000 TEU und 4.500 TEU,<br />

die zwischen 1992 und 2009 gebaut wurden. Zehn<br />

weitere Containerschiffsneubauten wurden von Leonhardt<br />

& Blumberg geordert und werden in den<br />

kommenden Jahren ausgeliefert.<br />

Der Vertragsreeder, die Leonhardt & Blumberg<br />

Reederei GmbH & Co. KG, hat einen hervorragenden<br />

Ruf, gilt als zuverlässig und verfügt aufgrund der Anzahl<br />

der in der Containerschifffahrt beschäftigten<br />

Einheiten und der im eigenen Haus abgewickelten<br />

Befrachtung über exzellente Kontakte zu den großen<br />

Linienreedereien der Welt und somit über einen ausgezeichneten<br />

Zugang zum internationalen Containerchartermarkt.<br />

Ihre Schiffe werden in der Regel<br />

über Zeitcharterverträge von namhaften Charterern<br />

wie z. B. Maersk, MSC, Hanjin, Hamburg Süd etc. beschäftigt.<br />

37


38 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Die Beteiligungsobjekte<br />

Die wesentlichen technischen Daten<br />

MS »LAUENBURG« MS »PAPENBURG«<br />

Bauwerft Guangzhou Wenchong Shipyard,<br />

VR China<br />

Baunummer Hull Nr. 319 Hull Nr. 331<br />

Schiffstyp Containerschiff Containerschiff<br />

Abmessungen<br />

- Länge über alles<br />

- Breite<br />

- Seitenhöhe<br />

175,00 m<br />

27,40 m<br />

14,30 m<br />

Guangzhou Wenchong Shipyard,<br />

VR China<br />

175,00 m<br />

27,40 m<br />

14,30 m<br />

Tiefgang (Freibord) 10,90 m 10,90 m<br />

Maximale Geschwindigkeit 20,5 Knoten 20,5 Knoten<br />

Tragfähigkeit (Sommer) 23.508 t 23.508 t<br />

Nettoraumzahl 10.908 t 10.908 t<br />

Containerkapazität<br />

- davon im Raum<br />

- davon an Deck<br />

1.740 TEU<br />

700 TEU<br />

1.040 TEU<br />

1.740 TEU<br />

700 TEU<br />

1.040 TEU<br />

Homogen beladen 1.330 TEU / 14 t 1.330 TEU / 14 t<br />

Kühlanschlüsse 292 292<br />

Ladegeschirr 2 Kräne à 40 t bei 28,0 m Ausladung 2 Kräne à 40 t bei 28,0 m Ausladung<br />

Hauptmaschine / Hersteller MAN B&W 7S60MC,<br />

Leistung: 14.325 kW<br />

Tankkapazität<br />

- Schweröl<br />

- Dieselöl<br />

- Frischwasser<br />

- Ballastwasser<br />

ca. 1.700 mt<br />

ca. 180 mt<br />

150 cbm<br />

7.400 cbm<br />

MAN B&W 7S60MC,<br />

Leistung: 14.325 kW<br />

ca. 1.700 mt<br />

ca. 180 mt<br />

150 cbm<br />

7.400 cbm


Die wesentlichen technischen Daten<br />

Schwerölverbrauch<br />

- 20,5 Knoten<br />

- 19,0 Knoten<br />

- 18,0 Knoten<br />

MS »LAUENBURG« MS »PAPENBURG«<br />

58t IF600<br />

47t IF600<br />

39t IF600<br />

58t IF600<br />

47t IF600<br />

39t IF600<br />

Bugstrahlruder 900 kW 900 kW<br />

Klasse Germanischer Lloyd<br />

Klassezeichen: ( ) 100A5 E<br />

Containership IW + MC E AUT<br />

Fertigstellung Januar 2006 Mai 2007<br />

Übernahme Übernahme durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft erfolgte<br />

zur Jahresmitte 2007<br />

Germanischer Lloyd<br />

Klassezeichen: ( ) 100A5 E<br />

Containership IW + MC E AUT<br />

Übernahme durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft erfolgte<br />

zur Jahresmitte 2007<br />

Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Querschnitt der Beteiligungsobjekte<br />

39


40 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Die Schiffe<br />

Bei dem MS »LAUENBURG« und dem typgleichen MS<br />

»PAPENBURG« handelt es sich um moderne Containerschiffe,<br />

die sich durch ihre gute Spezifi kation hinsichtlich<br />

ihrer Ladefähigkeit, der Anzahl der Kühlcontaineranschlüsse<br />

und der Geschwindigkeit hervorheben.<br />

Beide wurden unter der Bauaufsicht der<br />

Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG,<br />

Hamburg, bei Guangzhou Wenchong Shipyard, VR<br />

China, nach den Vorschriften des Germanischen Lloyd<br />

gebaut.<br />

Die Ladefähigkeit eines Containerschiffs ergibt<br />

sich nicht allein aus der Anzahl seiner Containerstellplätze,<br />

sondern insbesondere auch aus der maximalen<br />

Anzahl der mit einem Normgewicht von 14 Tonnen<br />

beladenen Container, dem so genannten homogenen<br />

Ladungsfall. Mit 1.330 TEU à 14 Tonnen im Verhältnis<br />

zur nominalen Tragekapazität von 1.740 TEU<br />

ist die Effi zienz der Schiffe mit 76,4 Prozent als hoch<br />

einzuschätzen. Die Anzahl von 292 Kühlanschlüssen<br />

liegt über dem allgemeinen Standard für Schiffe dieser<br />

Größe. Die Reisegeschwindigkeit liegt mit 20,5<br />

Knoten auf einem guten Niveau in dieser Größenklasse.<br />

Der Verbrauch an Schweröl liegt im Normalbereich<br />

für moderne Zweitaktmotoren.<br />

Im November 2009 kam es zu einer Kollision des MS<br />

»PAPENBURG« mit einem anderen Frachtschiff. In<br />

der Werft Zhousan, China, wurde das Schiff daraufhin<br />

innerhalb von etwa neun Tagen vorläufi g repariert,<br />

um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.<br />

Für die endgültige Reparatur des Kollisionsschadens<br />

war jedoch eine Dockung notwendig.<br />

MS »LAUENBURG« und MS »PAPENBURG« (Typ »Hansa Flensburg«) im Vergleich<br />

In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, diesen<br />

Werftaufenthalt mit dem Vorziehen der Klassedockung<br />

zu kombinieren, da hierdurch Kostenersparnisse<br />

erzielt werden können, welche die Liquiditätssituation<br />

der Gesellschaft mittelfristig entspannen.<br />

Die Reparatur wird zusammen mit der<br />

Klassedockung in Zhousan vom 6. April 2010 bis etwa<br />

18. April 2010 durchgeführt. Die geplanten Kosten für<br />

die Reparatur des Kollisionsschadens werden sich auf<br />

ca. 125.000 US-Dollar belaufen und liegen somit auf<br />

dem Niveau des Versicherungsselbstbehalts. Aufgrund<br />

der gesamten Off-Hire-Zeit im Zusammenhang<br />

mit der Kollision in 2009 und 2010 von ca. 21 Tagen<br />

tritt der Charterausfallpool abzüglich des Selbstbehalts<br />

von 14 Tagen in Kraft. Desweiteren trat im<br />

Februar 2010 ein Kesselschaden auf, welcher innerhalb<br />

von 24 Tagen repariert wurde. Zurückzuführen<br />

ist der Schaden auf eine Überhitzung des Kessels<br />

und der Kesselrohre aufgrund von Wassermangel.<br />

Wie bei dem vorgenannten Schaden liegen die Kosten<br />

etwa auf dem Niveau des Selbstbehalts. Die Off-<br />

Hire-Zeit wird abzüglich des 14-tägigen Selbstbehalts<br />

durch den Charterausfallpool getragen. Nach<br />

der Beendigung des Werftaufenthalts soll das MS<br />

»PAPENBURG« am 26. April 2010 in Taichung, Taiwan,<br />

dem neuen Charterer Pacifi c International Line angeliefert<br />

werden.<br />

Bewertung<br />

Wie bereits oben beschrieben, haben sich die Werte<br />

für gebrauchte Schiffe mit dem Verfall der Charterraten<br />

ebenfalls nach unten entwickelt, sind aber<br />

zwischen Ende 2009 und April 2010 wieder um rund<br />

25 Prozent gestiegen. Nach Clarksons werden derzeit<br />

Typ<br />

B 170<br />

Typ<br />

»Hansa Flensburg«<br />

Baujahr 1995 - 2003 ab 2000<br />

nominale Stellplatzkapazität 1.728 1.740<br />

homogene Stellplatzkapazität à 14 t 1.120 1.330<br />

Kühlcontaineranschlüsse 200 292<br />

Maximale Geschwindigkeit 20,0 Knoten 20,5 Knoten<br />

Verbrauch 54,5 t IF 600 58,0 t IF 600


für fünf Jahre alte 1.700 TEU Schiffe rund 17,5 Millionen<br />

US-Dollar bezahlt.<br />

Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise ist der Markt<br />

für Schiffskäufe in einigen Hauptsegmenten im Jahr<br />

2009 weitgehend zum Erliegen gekommen. Es gab<br />

nur relativ wenige Transaktionen. Diese basierten<br />

meist auf Notverkäufen, bei denen sich keine repräsentativen<br />

Marktpreise ergeben haben. Schifffahrtssachverständige,<br />

Schiffsschätzer und Schiffsmakler<br />

haben deshalb die Bewertungen von Schiffen in diesen<br />

Hauptsegmenten ausgesetzt.<br />

Aufgrund dieser Marktstörungen hat sich die Vereinigung<br />

Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten<br />

(VHSS) in Zusammenarbeit mit Schiffssachverständigen<br />

sowie Vertretern von Schiffsbeleihungsbanken,<br />

Reedern und Emissionshäusern dazu<br />

entschlossen, »Hamburg Ship Evaluation Standards«<br />

zu entwickeln. Diese Standards sollen eine von<br />

Marktstörungen unabhängige Bewertung der Schiffe<br />

nach ihrem langfristigen Ertragspotenzial sicherstellen<br />

(Long Term Asset Value). Sie basieren auf dem<br />

Kapitalwertverfahren und berücksichtigen die zukünftig<br />

erzielbaren Ertragsüberschüsse der Schiffe.<br />

Der Long Term Asset Value soll nicht die üblichen<br />

Bewertungsverfahren ersetzen, mit denen der<br />

Marktwert eines Schiffs bei funktionierenden Märkten<br />

nach den Richtlinien der Schiffsbeleihungsbanken<br />

sowie gesetzlichen Vorgaben ermittelt wird.<br />

Der Long Term Asset Value soll insbesondere bei gestörten<br />

Märkten eingesetzt werden, um einen langfristigen<br />

und nachhaltigen Ertragswert des Schiffs<br />

zu bestimmen. Mit den Standards wird unter anderem<br />

das Ziel verfolgt, dass die aufgrund der Marktstörungen<br />

derzeit am Markt erzielbaren niedrigen<br />

Schiffspreise nicht auf die Kreditvergabe der Banken<br />

durchschlagen.<br />

Die Ermittlung des Long Term Asset Value erfolgt<br />

durch Abzinsung der über die Restlaufzeit erzielbaren<br />

Charterraten abzüglich der Schiffsbetriebskosten<br />

auf den Bewertungsstichtag. Zusätzlich wird der<br />

auf den Bewertungsstichtag abgezinste voraussichtliche<br />

Restwert hinzugerechnet.<br />

Die von der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler<br />

und Schiffsagenten e.V. (VHSS) im Februar 2009 ver-<br />

Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

öffentlichten Hamburg Ship Evaluation Standards<br />

(HSES) wurden mit Hilfe der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

PricewaterhouseCoopers (PwC) im September<br />

2009 nochmals modifi ziert und optimiert.<br />

Für genauere Informationen zur Berechnungsmethode<br />

des Long Term Asset Values siehe unter<br />

www.vhss.de.<br />

Das Ingenieurbüro Weselmann aus Hamburg hat per<br />

31. Dezember 2009 für das MS »LAUENBURG« nach<br />

den Grundsätzen der vorstehenden Hamburg Ship<br />

Evaluation Standards einen Wert (Long Term Asset<br />

Value) in Höhe von rund 31,1 Millionen US-Dollar ermittelt.<br />

Für das MS »PAPENBURG« ergab sich ein<br />

Wert in Höhe von rund 31,8 Millionen US-Dollar.<br />

Ohne die Ergebnisse der Wertgutachten einzuschränken,<br />

weisen wir darauf hin, dass aufgrund der<br />

Abwesenheit eines liquiden Marktes der Wertansatz<br />

von den zukünftig realisierbaren Erlösen abweichen<br />

kann, wobei die Abweichung wesentlich sein kann.<br />

Weitere Gutachten wurden von der Initiatorin und<br />

Anbieterin nicht in Auftrag gegeben und liegen nicht<br />

vor. Nach ihrer Kenntnis liegen auch keine weiteren,<br />

möglicherweise von Dritten in Auftrag gegebenen<br />

Gutachten vor.<br />

41


42 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Der Pool<br />

Das MS »LAUENBURG« und das MS »PAPENBURG«<br />

sind am 1. Juli 2009 einem Chartereinnahmenpool<br />

beigetreten. Dem Pool (C17-Pool) gehören derzeit<br />

insgesamt 20 typgleiche Schiffe an. Der Pool besteht<br />

seit dem 1. Juni 2004. Mit einem Nachtrag zum Poolvertrag<br />

wurden sechs weitere Schiffe in den Pool<br />

aufgenommen. Die Poolung der Reiseergebnisse<br />

dieser neuen Schiffe beginnt jeweils mit Antritt der<br />

ersten Charter nach Abgang von der Bauwerft. Von<br />

den neu aufzunehmenden Schiffen sollen zwei von<br />

der Reederei Carsten Rehder Schiffsmakler und Reederei<br />

GmbH & Co. KG bereedert werden. Alle anderen<br />

Schiffe sollen durch die Reederei Leonhardt & Blumberg<br />

bereedert werden.<br />

Zweck eines Pools<br />

Märkte unterliegen grundsätzlich zyklischen<br />

Schwan kungen. Das Ausmaß und die Häufi gkeit dieser<br />

Schwankungen wird als Marktrisiko bezeichnet.<br />

Der Containerschiffmarkt ist ein volatiler Markt, d. h.<br />

er unterliegt relativ starken und häufi gen Schwankungen.<br />

Dies spiegelt beispielsweise die Entwicklung<br />

der Charterraten wider. Um diesen Marktschwankungen<br />

zu begegnen, können zur Risikoabsicherung<br />

langfristige Charterverträge geschlossen oder »Einnahmenpoolungen«<br />

vorgenommen werden.<br />

Langfristige Charterverträge bieten die Möglichkeit,<br />

das Marktrisiko für die Dauer des Vertrags bei<br />

entsprechender Bonität des Charterers zu minimieren.<br />

Charterraten langfristiger Verträge liegen aber<br />

häufi g erheblich unter denen kurzfristiger Verträge.<br />

Vorteilhafte Marktentwicklungen während der Laufzeit<br />

können nicht genutzt werden.<br />

Das Instrument der Einnahmenpoolung basiert darauf,<br />

dass die Einnahmen aus dem Betrieb einer Vielzahl<br />

von Schiffen zur Risikominderung zusammengefasst<br />

werden. Negative Marktentwicklungen werden<br />

von den Mitgliedern des Pools gemeinsam getragen.<br />

So ist auch der wirtschaftliche Zweck des<br />

C17-Pools die Poolung der Reiseergebnisse aller<br />

Schiffe, die in dem Pool vereint sind, und somit die<br />

gleichmäßige Verteilung der Chancen und Risiken,<br />

die sich aus den Schwankungen des Frachtenmarktes<br />

ergeben können. Auf diese Weise wird die<br />

Sicherheit für alle Poolschiffe erhöht, da in der Regel<br />

jedes Schiff während seiner Mitgliedschaft von der<br />

Poolung profi tiert.<br />

Reiseergebnisse sind die Erlöse abzüglich der<br />

Schiffsreisekosten wie z. B. Befrachtungskommissionen,<br />

Lade- oder Hafenkosten. An diesen sind die<br />

Eigentümergesellschaften (jeweils Einschiffsgesellschaften)<br />

im Verhältnis der Einsatztage der jeweiligen<br />

Schiffe zur Summe aller im Pool geleisteten<br />

Einsatztage beteiligt.<br />

Liegen die tatsächlichen Reiseergebnisse eines<br />

Schiffs über dem Durchschnitt aller Einnahmen – der<br />

Poolrate –, muss dieses Schiff eine Ausgleichszahlung<br />

an den Pool leisten. Im umgekehrten Fall erhält<br />

das Schiff eine Kompensation aus dem Pool. Die sich<br />

ergebende Poolrate bildet den Durchschnitt der<br />

Marktraten ab.<br />

Insgesamt gilt: Je mehr Schiffe mit unterschiedlichen<br />

Charterauslaufzeitpunkten in einem Pool zusammengefasst<br />

werden und je länger der Pool besteht,<br />

desto mehr gleichen sich die Zahlungen bzw.<br />

Kompensationen pro Schiff in Summe aus, was insgesamt<br />

zu einer beständigeren Einnahmensituation<br />

pro Schiff führt.<br />

Rechtliche Struktur / Organe des Pools<br />

Der C17-Pool stellt lediglich eine reine Interessengemeinschaft<br />

in Form einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft<br />

dar. Sie ist nicht auf den Betrieb<br />

eines Handelsgewerbes gerichtet.<br />

Die Organe des Pools bestehen aus Poolverwaltung,<br />

Poolkommission und Poolversammlung. Die<br />

Poolverwaltung wird durch den Vertragsreeder Leonhardt<br />

& Blumberg Reederei GmbH & Co. KG durchgeführt.<br />

Zu den Aufgaben gehört insbesondere die<br />

Erstellung der quartalsweisen und jährlichen Poolabrechnungen.<br />

Die Poolkommission besteht aus je einem Vertreter<br />

der Leonhardt & Blumberg Gruppe und der Hansa<br />

Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG. Die<br />

Kommission muss u. a. dem Abschluss von Charterverträgen<br />

zustimmen, die für mehr als vier Monate<br />

abgeschlossen werden sollen.<br />

Die Poolversammlung fi ndet in der Regel nach Ablauf<br />

eines jeden Kalenderjahres statt, auf Antrag der<br />

Poolkommission auch häufi ger. In der Poolversammlung<br />

hat jede Einschiffsgesellschaft eine Stimme.


Entscheidungen werden in der Regel mit einer Mehrheit<br />

von 75 Prozent der Stimmen gefällt. Die Versammlung<br />

beschließt z. B. über die Aufnahme neuer<br />

Schiffe in den Pool.<br />

Die Laufzeit des Pools ist unbefristet. Eine ordentliche<br />

Kündigung des Poolvertrags ist unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von 24 Monaten jeweils<br />

zum Monatsende möglich. Abfi ndungsregelungen im<br />

Poolvertrag regeln etwaige Benachteiligungen der<br />

Poolmitglieder bei Ausscheiden eines Mitglieds.<br />

Weitere Einzelheiten können Kapitel 10 »Rechtliche<br />

Grundlagen« unter »Der Poolvertrag« entnommen<br />

werden.<br />

Schiffe des Pools, Charterer, Charterraten,<br />

Poolraten<br />

Die nachstehende Aufstellung gibt die Schiffe des<br />

C17-Pools zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung,<br />

deren Charterer, die Tages-Charterraten und die<br />

vereinbarten Restlaufzeiten der Charterverträge<br />

wieder.<br />

Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

43


44 Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

Poolübersicht C 17-Pool<br />

C 17-Pool<br />

2009 2010<br />

in US-Dollar pro Tag<br />

Poolmitglieder<br />

Baujahr J F M A M J J A S<br />

HANSA FLENSBURG 2000 07/09 (Cebu, Philippinen)<br />

HANSA RENDSBURG 2000 07/09 (Haugesund, Norwegen)<br />

KESTREL 2000 10/09 (Nhava Sheva, Indien)<br />

HANSA NORDBURG 2002 08/09 (Subic Bay, Philippinen) PIL (ab 04.05. zu 4.750)<br />

HANSA OLDENBURG 2002 08/09 (Subic Bay, Philippinen) CMA-CGM (ab 15.05. zu 4.850)<br />

HANSA BRANDENBURG 2002 Bengal Tiger L. 8.200 (direkte Verlängerung 6-12 Monate ab 01.05. zu 4.700)<br />

AUGUSTENBURG 2003 Nile Dutch Africa 4.250<br />

H MAGDEBURG 2003 R.A.Oetker 4.225<br />

HANSA FREYBURG 2003 07/09 (Haugesund, Norwegen)<br />

H RONNEBURG 2004 CLAN 11.250 - ab 08.04.10: 8.225 (1. Jahr: Contex 02.03.10 + 5% + 3.500 / 2. Jahr: Con<br />

LAUENBURG 2006 R.A. Oetker 4.275<br />

LIMBURG 2006 Seatrade 4.500 4.500 LIN LINES (ab 05.05. zu 4.750)<br />

HANSA MARBURG 2007 07/09 (Haugesund, Norwegen)<br />

COBURG 2007 Nile Dutch Africa 18.000<br />

PAPENBURG 2007 Nile Dutch Africa 5.000 PIL (ab 27.04. zu 4.750)<br />

HANSA CLOPPENBURG 2007 Hapag Lloyd 4.100<br />

H MEERSBURG 2007 8/09 (Subic Bay, Philippinen) CMA-CGM (ab 16.05. zu 4.850)<br />

H AUGSBURG 2008 Gold Star 5.070<br />

HANSA RAVENSBURG 2008 Wan Hai 18.000 PIL (ab 27.04. zu 4.750)<br />

HANSA REGENSBURG R.A. Oetker 4.600<br />

Progn. Bruttopoolrate<br />

Progn. Bruttopoolrate<br />

nach CSA & Einsparungen<br />

5.207 4.160<br />

4.750<br />

Charter Rücklieferungszeitraum (mittlere Periode) Optionen des Charterers Wartezeit Prognose: Charterrate 4.500 US-Dollar p. d.


Kapitel 6 Anlageobjekt<br />

2011<br />

O N D J F M A M J J A S O N D<br />

tex 01.03.11 + 5% + 3.500) - aktuell Abschlagszahlungen von 4.000 p. T.<br />

6 Monate zu 11.500<br />

12 Monate zu 12.000 (erklärbar bis 04.02.11)<br />

12 Monate zu 12.000 (erklärbar bis 15.02.11 )<br />

12 Monate zu 12.000 (erklärbar bis 27.01.11)<br />

12 Monate zu 12.000 (erklärbar bis 16.02.11)<br />

12 Monate zu 9.000 (erklärbar bis 08.01.11)<br />

12 Monate zu 12.000 (erklärbar bis 27.01.11)<br />

45


46 Kapitel 7 Investitions- und Finanzplan<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

Investitions- und Finanzplan der Beteiligungsgesellschaften (kumuliert) - Maritime Werte 3 - Tranche 2010 -PROGNOSE-<br />

MITTELVERWENDUNG in<br />

US-Dollar<br />

in<br />

Prozent<br />

MITTELHERKUNFT in<br />

US-Dollar<br />

in<br />

Prozent<br />

Betrieb der Schiffe 8.895.000 100,0 Eigenkapital* 8.895.000 100,0<br />

Liquidität für den laufenden Betrieb des 5.574.052 Beteiligung weiterer Kommanditisten 5.574.052 100,0<br />

MS »LAUENBURG« MS »LAUENBURG«<br />

Liquidität für den laufenden Betrieb des 3.320.948 Beteiligung weiterer Kommanditisten 3.320.948 100,0<br />

MS »PAPENBURG« MS »PAPENBURG«<br />

Gesamtausgaben 8.895.000 100,0 Gesamteinnahmen 8.895.000 100,0<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.<br />

* Die weiteren Kommanditisten entrichten zusätzlich eine Vermittlungsgebühr in Höhe von insgesamt 879.725,28 US-Dollar (auf Rechnung der Vertriebsgesellschaft).<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzplan<br />

Da dieses Beteiligungsangebot die obligatorische<br />

Beteiligung von Investoren an beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

vorsieht, gibt der Investitions- und<br />

Finanzplan einen kumulierten Überblick über die auf<br />

Ebene der Beteiligungsgesellschaften geplante Mittelverwendung<br />

und Mittelherkunft.<br />

Auf das einzuwerbende Kommanditkapital (Beteiligung<br />

weiterer Kommanditisten) wird kein Agio erhoben.<br />

Dem Eigenkapitalvermittler steht jedoch aus<br />

dem Investitionsbetrag eines Investors eine Vertriebsgebühr<br />

zu.<br />

Betrieb der Schiffe<br />

Die Investition der Beteiligungsgesellschaften in die<br />

beiden Schiffe wurde bereits im Jahr 2007 durch<br />

Kaufpreiszahlung und Übernahme der Schiffe erfolgreich<br />

abgeschlossen.<br />

In den Jahren 2007 und 2008 haben sich die Gesellschaften<br />

wirtschaftlich gut entwickelt. In diesem<br />

Zeitraum konnten außerplanmäßige Sondertilgungen<br />

auf die Schiffshypothekendarlehen in Höhe<br />

von knapp zwei Millionen US-Dollar geleistet werden.<br />

Mit den weltwirtschaftlichen Verwerfungen seit<br />

Herbst 2008, dem darauf folgenden Rückgang des<br />

Containerumschlags in 2009 und dem Abfall der<br />

Charterraten stand jedoch auch der Fonds vor der<br />

Herausforderung, seine Liquidität nachhaltig sicherzustellen.<br />

Hierzu dienen die Mittel aus der im Dezember<br />

2009 beschlossenen Kapitalerhöhung in Höhe<br />

von bis zu 8.895.000 US-Dollar, die sich auf die<br />

beiden Beteiligungsgesellschaften aufteilt.<br />

Die Liquidität aus der Kapitalerhöhung dient der<br />

Rückführung der aus dem laufenden Geschäftsbetrieb<br />

aufgelaufenen Kontokorrentkredite in Höhe<br />

von ca. 2.000.000 US-Dollar, die den Beteiligungsgesellschaften<br />

als Zwischenfi nanzierung dienen. Ein<br />

Betrag in Höhe von 1.000.000 US-Dollar der Kontokorrentkredite<br />

ist bei der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG per 30. Juni 2010 fällig.<br />

Die verbleibenden Kontokorrentkredite von jeweils<br />

500.000 US-Dollar stehen den Beteiligungsgesellschaften<br />

auch weiterhin, bis zu etwaigen Kündigungen<br />

durch die Banken, zur Verfügung. Die Liquidität<br />

aus den Kapitalerhöhungen dient desweiteren<br />

der Leistung von zwei Tilgungsraten an die Credit<br />

Suisse in Höhe von ca. 800.000 US-Dollar, der Rückführung<br />

der durch Hannover Leasing und die Frank<br />

Leonhardt Holding zur Verfügung gestellten Liquidität,<br />

sowie der Deckung der sonstigen Zahlungsverpfl<br />

ichtungen.<br />

Darüber hinaus soll die Kapitalerhöhung den laufenden<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaften in 2010<br />

ff. sicherstellen.


Eigenkapital<br />

Im Dezember 2009 haben die Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften<br />

eine Kapitalerhöhung in Höhe<br />

von bis zu 8.895.000 US-Dollar (Neu-Kapital) beschlossen,<br />

um den Betrieb der Schiffe und die Liquidität<br />

der Gesellschaften nachhaltig sicherzustellen. Das<br />

Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaften soll<br />

damit von 29.650.000 US-Dollar (Alt-Kapital) auf bis<br />

zu 38.545.000 US-Dollar erhöht werden.<br />

Die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG<br />

sowie die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG sind<br />

mit Kommanditeinlagen in Höhe von jeweils 75.000<br />

US-Dollar am Alt-Kapital jeder Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Frank Leonhardt Holding GmbH & Co. KG ist<br />

darüber hinaus mit Kommanditeinlagen in Höhe von<br />

jeweils 500.000 US-Dollar am Alt-Kapital der Gesellschaften<br />

beteiligt. Das verbleibende Alt-Kapital in<br />

Höhe von 28.350.000 US-Dollar wird von über 600<br />

weiteren Kommanditisten gehalten.<br />

Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten<br />

wird das Alt-Kapital der Beteiligungsgesellschaf ten<br />

um bis zu 8.895.000 US-Dollar erhöht. Die Aufnahme<br />

der weiteren Kommanditisten verteilt sich zu ca.<br />

62,66 Prozent bzw. 5.574.051,75 US-Dollar auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co.<br />

KG und zu ca. 37,33 Prozent bzw. 3.320.948,25 US-<br />

Dollar auf die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG. Auf das einzuwerbende Kommanditkapital<br />

(Beteiligung weiterer Kommanditisten)<br />

wird kein Agio erhoben. Dem Eigenkapitalvermittler<br />

steht jedoch aus dem Investitionsbetrag<br />

eines Investors eine Vertriebsgebühr zu.<br />

Es liegt im Ermessen der geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

der Beteiligungsgesellschaften,<br />

ggf. ein niedrigeres Emissionskapital festzusetzen.<br />

Kapitel 7 Investitions- und Finanzplan<br />

47


48 Kapitel 7 Investitions- und Finanzplan<br />

Die Finanzierung der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG im Überblick 1<br />

Schiffshypothekendarlehen Schiffshypothekendarlehen<br />

Tranche 1<br />

Zinsswap bis 02.07.2017<br />

Tranche 2<br />

Zinsswap bis 02.07.2012<br />

Status - -<br />

Währung USD (US-Dollar) USD (US-Dollar)<br />

Maximale Höhe / Ursprungshöhe – –<br />

Darlehensstand per 02.01.2010<br />

6.465.164 USD<br />

per 02.01.2010<br />

6.465.164 USD<br />

Wert Swaps per 20.04.2010 (Indikation) - 808.000 USD - 565.000 USD<br />

Laufzeit – –<br />

Tilgung (vierteljährlich) (vierteljährlich)<br />

Zinszahlung nachschüssig nachschüssig<br />

Zinssatz p. a. 5,55 % zzgl. 1,15 % Marge<br />

(auf Basis des Tilgungsplans)<br />

5,45 % zzgl. 1,15 % Marge<br />

(auf Basis des Tilgungsplans)<br />

Zinsbindung bis 02.07.2017 bis 02.07.2012<br />

Restschuld zum Ende der jeweiligen Zinsbindung 2.248.753 USD 5.059.694 USD<br />

Restschuld am Ende der Darlehenslaufzeit 0 USD 0 USD<br />

Die Finanzierung der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG im Überblick 1<br />

Schiffshypothekendarlehen Schiffshypothekendarlehen<br />

Tranche 1<br />

Zinsswap bis 28.06.2017<br />

Tranche 2<br />

Zinsswap bis 28.06.2012<br />

Status - -<br />

Währung USD (US-Dollar) USD (US-Dollar)<br />

Maximale Höhe / Ursprungshöhe – –<br />

Darlehensstand per 01.01.2010<br />

5.832.422 USD<br />

per 01.01.2010<br />

5.832.422 USD<br />

Wert Swaps per 20.04.2010 (Indikation) - 751.801 USD - 500.762 USD<br />

Laufzeit – –<br />

Tilgung (vierteljährlich) (vierteljährlich)<br />

Zinszahlung nachschüssig nachschüssig<br />

Zinssatz p. a. 5,53 % zzgl. 0,9 % Marge<br />

(auf Basis des Tilgungsplans)<br />

5,38 % zzgl. 0,9 % Marge<br />

(auf Basis des Tilgungsplans)<br />

Zinsbindung bis 28.06.2017 bis 28.06.2012<br />

Restschuld zum Ende der jeweiligen Zinsbindung 2.592.188 USD 4.752.343 USD<br />

Restschuld am Ende der Darlehenslaufzeit 0 USD 0 USD<br />

1 Bezüglich der Kontokorrentkredite siehe Kapitel 10 »Rechtliche Grundlagen«, Abschnitt »Finanzierungsverträge«


Kapitel 7 Investitions- und Finanzplan<br />

Schiffshypothekendarlehen Schiffshypothekendarlehen Schiffshypothekendarlehen Darlehen<br />

Tranche 3<br />

variabel verzinst<br />

etwaige Stundungen<br />

der Tranchen 1 bis 3<br />

Summe Tranche 1 bis 3<br />

-Credit Suisse-<br />

-Frank Leonhardt Holding<br />

und Hannover Leasing-<br />

– vorbehaltlich erfolgreicher<br />

Kapitalerhöhung<br />

vertraglich vereinbart vertraglich vereinbart<br />

USD (US-Dollar) USD (US-Dollar) USD (US-Dollar) USD (US-Dollar)<br />

– max. 6 Stundungen von<br />

Quartalsraten<br />

22.750.000 USD 600.000 USD<br />

per 02.01.2010<br />

5.824.377 USD<br />

- per 02.01.2010<br />

18.754.705 USD<br />

per 02.01.2010<br />

140.000 USD<br />

– - 14 Jahre bis 30.06.2010<br />

(vierteljährlich) bevorzugte Rückführung aus<br />

Liquiditätsüberschüssen<br />

401.563 USD<br />

(vierteljährlich)<br />

durch Kommanditeinlagen,<br />

spätestens am 30.06.2010<br />

nachschüssig nachschüssig nachschüssig nachschüssig<br />

entsprechender<br />

USD-Libor zzgl. 1,15 % Marge<br />

kurzfristig (in der Regel<br />

zwischen 1 und 12 Monaten)<br />

entsprechender<br />

USD-Libor zzgl. 1,15 % Marge<br />

kurzfristig (in der Regel<br />

zwischen 1 und 12 Monaten)<br />

– 5,5 %<br />

– fest bis 30.06.2010<br />

– – – –<br />

0 USD 0 USD 0 USD –<br />

Schiffshypothekendarlehen Schiffshypothekendarlehen Schiffshypothekendarlehen<br />

Tranche 3<br />

variabel verzinst<br />

etwaige Stundungen<br />

der Tranchen 1 bis 3<br />

Summe Tranche 1 bis 3<br />

-Landesbank Hessen-Thüringen-<br />

– vorbehaltlich erfolgreicher<br />

Kapitalerhöhung<br />

vertraglich vereinbart<br />

USD (US-Dollar) USD (US-Dollar) USD (US-Dollar)<br />

– max. 9 Stundungen von<br />

Quartalsraten<br />

19.800.000 USD<br />

per 01.01.2010<br />

5.726.547 USD<br />

- per 01.01.2010<br />

17.391.391 USD<br />

– - 16 Jahre ggf. zuzüglich<br />

Verlängerung<br />

(vierteljährlich) bevorzugte Rückführung<br />

aus Liquiditätsüberschüssen<br />

308.594 USD<br />

(vierteljährlich)<br />

nachschüssig nachschüssig nachschüssig<br />

entsprechender<br />

USD-Libor zzgl. 0,9 % Marge<br />

kurzfristig (in der Regel<br />

zwischen 1 und 12 Monaten)<br />

entsprechender<br />

USD-Libor zzgl. 5,5 % Marge<br />

kurzfristig (in der Regel<br />

zwischen 1 und 12 Monaten)<br />

– – –<br />

0 USD 0 USD 0 USD<br />

–<br />

–<br />

49


50 Kapitel 8 Prognoserechnungen<br />

Ergebnisprognose<br />

Ergebnisprognose der Beteiligungsgesellschaften - PROGNOSE - (Stand 16.04.2010, Angaben in US-Dollar)<br />

2010 2011 2012 2013 2014 2015<br />

Prognostizierte Poolrate in US-Dollar p. d.<br />

Liquiditätsprognose<br />

Summe 4.500 6.500 12.250 13.750 15.000 15.000<br />

1 Chartereinnahmen bzw. Pooleinnahmen 177.062.750 3.091.000 4.563.000 8.758.750 9.900.000 10.800.000 10.725.000<br />

2 Verkaufserlös 13.000.000 0 0 0 0 0 0<br />

3 Kapitalerhöhung 8.895.000 7.738.650 1.156.350 0 0 0 0<br />

4 Summe Einnahmen (1–3) 198.957.750 10.829.650 5.719.350 8.758.750 9.900.000 10.800.000 10.725.000<br />

5 Schiffsbetriebskosten -70.775.801 -3.311.000 -3.288.000 -3.363.624 -3.440.987 -3.520.130 -3.601.093<br />

6 Drydocking -5.650.000 -250.000 -600.000 0 0 0 -750.000<br />

7 Bereederungsgebühr -8.853.138 -154.550 -228.150 -437.938 -495.000 -540.000 -536.250<br />

8 Befrachtungskommission -6.734.828 -154.000 -228.000 -328.453 -371.250 -405.000 -402.188<br />

9 Verwaltungskosten und sonstige Kosten -6.275.033 -322.000 -323.000 -326.230 -329.492 -332.787 -336.115<br />

10 Verkaufsnebenkosten -800.000 0 0 0 0 0 0<br />

11 Summe Ausgaben (5–10) -99.088.800 -4.191.550 -4.667.150 -4.456.245 -4.636.730 -4.797.917 -5.625.646<br />

12 Liquiditätsergebnis vor Kapitaldienst und<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />

99.868.950 6.638.100 1.052.200 4.302.505 5.263.270 6.002.083 5.099.354<br />

13 Tilgung Fremdkapital -36.445.083 -803.126 0 -3.321.459 -3.427.274 -3.589.101 -3.221.459<br />

14 Zinsen Fremdkapital -13.297.118 -1.749.747 -1.805.538 -1.836.742 -1.612.147 -1.423.438 -1.236.881<br />

15 Liquiditätsergebnis nach Kapitaldienst und<br />

vor Ausschüttungen an die Kommanditisten<br />

50.126.749 4.085.227 -753.338 -855.695 223.849 989.545 641.015<br />

16 Liquiditätsreserve am Periodenanfang -1.399.000 2.686.227 1.932.889 1.077.194 836.110 713.123<br />

17 Ausschüttungen an das Neukapital 24.450.481 0 0 0 464.933 971.937 971.937<br />

18 in % des Neukapitals* p. a. 274,9 % 0 % 0 % 0 % 5,2 % 10,9 % 10,9 %<br />

19 Ausschüttungen an das Altkapital 24.277.268 0 0 0 140.596 140.596 140.596<br />

20 Liquiditätsreserve am Periodenende 2.686.227 1.932.889 1.077.194 836.110 713.123 241.605<br />

21 Fremdkapitalrestschuld zum 31.12. des Jahres 35.406.242 35.641.957 32.320.498 28.893.223 25.304.123 22.082.664<br />

Steuerliche Ergebnisrechnung<br />

22 Steuerliches Ergebnis gemäß Tonnagesteuer 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382<br />

Handelsrechtliche Prognose für die Beteiligungsgesellschaften<br />

23 Liquiditätsergebnis vor Kapitaldienst<br />

und Ausschüttungen<br />

-1.100.550 -104.150 4.302.505 5.263.270 6.002.083 5.099.354<br />

24 Zinsen -1.749.747 -1.805.538 -1.836.742 -1.612.147 -1.423.438 -1.236.881<br />

25 Abschreibungen -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100<br />

26 Ergebnis vor Steuern nach HGB -5.878.398 -4.937.788 -562.336 623.023 1.550.545 834.373<br />

27 Kumuliert für Alt- und Neukapital -14.223.167 -19.160.956 -19.723.292 -19.100.268 -17.549.724 -16.715.351<br />

28 Ergebnis vor Steuern nach HGB - Neukapital -1.338.274 -1.166.379 -139.206 505.309 1.065.956 685.408<br />

29 Kumuliert für Neukapital -1.338.274 -2.504.653 -2.643.858 -2.138.549 -1.072.593 -387.185<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Für die Berechnung des US-Dollar-Gegenwertes steuerrechtlich bzw. handelsrechtlich relevanter Beträge wurde ein Wechselkurs<br />

von 1 Euro / 1,35 US-Dollar zugrunde gelegt. *ohne Berücksichtigung der Vermittlungsgebühr (auf Rechnung der Vertriebsgesellschaft)


2016<br />

15.000<br />

2017<br />

15.000<br />

2018<br />

15.000<br />

2019<br />

15.000<br />

2020<br />

15.000<br />

2021<br />

15.000<br />

2022<br />

15.000<br />

2023<br />

15.000<br />

2024<br />

15.000<br />

Kapitel 8 Prognoserechnungen<br />

2025<br />

15.000<br />

2026<br />

15.000<br />

51<br />

2027<br />

15.000<br />

10.725.000 10.800.000 10.800.000 10.800.000 10.725.000 10.725.000 10.800.000 10.800.000 10.800.000 10.725.000 10.725.000 10.800.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.000.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10.725.000 10.800.000 10.800.000 10.800.000 10.725.000 10.725.000 10.800.000 10.800.000 10.800.000 10.725.000 10.725.000 23.800.000<br />

-3.683.918 -3.768.648 -3.855.327 -3.944.000 -4.034.712 -4.127.510 -4.222.443 -4.319.559 -4.418.909 -4.520.544 -4.624.516 -4.730.880<br />

-750.000 0 0 0 -800.000 -800.000 0 0 0 -850.000 -850.000 0<br />

-536.250 -540.000 -540.000 -540.000 -536.250 -536.250 -540.000 -540.000 -540.000 -536.250 -536.250 -540.000<br />

-402.188 -405.000 -405.000 -405.000 -402.188 -402.188 -405.000 -405.000 -405.000 -402.188 -402.188 -405.000<br />

-339.476 -342.871 -346.300 -349.763 -353.260 -356.793 -360.361 -363.964 -367.604 -371.280 -374.993 -378.743<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -800.000<br />

-5.711.832 -5.056.519 -5.146.627 -5.238.762 -6.126.410 6.222.741 -5.527.804 -5.628.524 -5.731.513 -6.680.261 -6.787.947 -6.854.623<br />

5.013.168 5.743.481 5.653.373 5.561.238 4.598.590 4.502.259 5.272.196 5.171.476 5.068.487 4.044.739 3.937.053 16.945.377<br />

-3.337.022 -3.574.679 -3.810.054 -3.160.074 -2.741.877 -2.340.314 -1.135.625 -1.135.625 -847.395 0 0 0<br />

-1.059.402 -842.181 -625.105 -449.475 -297.364 -173.580 -63.129 -63.129 -15.872 0 0 0<br />

616.744 1.326.621 1.218.214 1.951.688 1.559.349 1.988.365 4.030.054 3.972.723 4.205.220 4.044.739 3.937.053 16.945.377<br />

241.605 219.611 405.829 483.641 745.642 364.472 238.512 498.921 490.354 540.479 430.122 575.086<br />

498.142 999.807 999.807 1.127.306 1.378.138 1.411.347 1.834.741 1.890.481 1.923.691 1.923.691 1.777.826 6.276.700<br />

5,6 % 11,2 % 11,2 % 12,7 % 15,5 % 15,9 % 20,6 % 21,3 % 21,6 % 21,6 % 20,0 % 70,6 %<br />

140.596 140.596 140.596 562.382 562.382 702.978 1.934.905 2.090.809 2.231.405 2.231.405 2.014.264 11.243.762<br />

219.611 405.829 483.641 745.642 364.472 238.512 498.921 490.354 540.479 430.122 575.086 0<br />

18.745.642 15.170.963 11.360.909 8.200.835 5.458.958 3.118.644 1.983.019 847.394 0 0 0 0<br />

74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382 74.382<br />

5.013.168 5.743.481 5.653.373 5.561.238 4.598.590 4.502.259 5.272.196 5.171.476 5.068.487 4.044.739 3.937.053 16.945.377<br />

-1.059.402 -842.181 -625.105 -449.475 -297.364 -173.580 -106.517 -63.129 -15.872 0 0 0<br />

-3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100 -3.028.100<br />

925.666 1.873.200 2.000.168 2.083.663 1.273.126 1.300.579 2.137.579 2.080.247 2.024.514 1.016.638 908.953 13.917.277<br />

-15.789.685 -13.916.485 -11.916.318 -9.832.655 -8.559.529 -7.258.950 -5.121.371 -3.041.123 -1.016.609 29 908.982 14.826.259<br />

794.395 1.160.793 1.189.821 1.230.234 1.141.600 833.205 1.540.404 1.487.297 1.433.547 1.016.638 715.600 7.034.304<br />

407.210 1.568.003 2.757.824 3.988.058 5.129.658 5.962.863 7.503.267 8.990.564 10.424.111 11.440.749 12.156.349 19.190.653


52 Kapitel 8 Prognoserechnungen<br />

Erläuterungen Ergebnisprognose<br />

Die Ergebnisprognose basiert auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf Annahmen, die im Folgenden erläutert<br />

werden. Die Parameter sind kaufmännisch vorsichtig<br />

kalkuliert. Naturgemäß nimmt die Prognosesicherheit<br />

ab, je weiter in die Zukunft gerichtet sie ist.<br />

Chartereinnahmen bzw. Pooleinnahmen (Position 1)<br />

Für beide Schiffe werden ab dem Jahr 2010 jeweils<br />

folgende Poolraten pro Tag (per day) angenommen:<br />

2010: 4.500 US-Dollar p. d.<br />

2011: 6.500 US-Dollar p. d.<br />

2012: 12.250 US-Dollar p. d.<br />

2013: 13.750 US-Dollar p. d.<br />

ab 2014: 15.000 US-Dollar p. d.<br />

Für die Schiffe wird mit 360 Einsatztagen pro Jahr<br />

kalkuliert. Ausnahmen stellen die Jahre der planmäßigen<br />

Trockendockaufenthalte der Schiffe dar, in<br />

denen 355 Einsatztage angesetzt wurden. Für das MS<br />

»PAPENBURG« wird im Jahr 2010 nur mit 326 Einsatztagen<br />

kalkuliert.<br />

Verkaufserlös (Position 2)<br />

Für den geplanten Verkauf der Beteiligungsobjekte<br />

zum 31. Dezember 2027 wird ein Erlös von insgesamt<br />

13.000.000 US-Dollar angenommen. Dieser Wert<br />

setzt sich aus Verkaufspreisen von jeweils ca. 6,5<br />

Millionen US-Dollar für die Schiffe zusammen. Diese<br />

angesetzten Verkaufserlöse sind Schätzwerte.<br />

Welcher Preis für die Schiffe tatsächlich am freien<br />

Markt erzielt werden kann, hängt vom Zustand der<br />

Schiffe und den auf dem Zweitmarkt für Containerschiffe<br />

erzielbaren Preisen ab. Der ausgewiesene<br />

Verkaufserlös der Schiffe berücksichtigt noch nicht<br />

die angenommenen Verkaufsnebenkosten in Höhe<br />

von 800.000 US-Dollar, die im Folgenden unter der<br />

Position »Verkaufsnebenkosten« erläutert werden.<br />

Kapitalerhöhung (Position 3)<br />

Die beiden ersten Tranchen der Kapitalerhöhung in<br />

Höhe von insgesamt 7.738.650 US-Dollar werden als<br />

Liquiditätszufl uss im Jahr 2010 berücksichtigt. Im<br />

Jahr 2011 wird unterstellt, dass die dritte optionale<br />

Tranche von der Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften<br />

abgerufen wird.<br />

Schiffsbetriebskosten (Position 5)<br />

Beim MS »LAUENBURG« sind im Jahr 2009 Schiffsbetriebskosten<br />

von etwa 1.475.000 US-Dollar angefallen.<br />

Für die Jahre 2010 und 2011 prognostiziert der<br />

Vertragsreeder Schiffsbetriebskosten von 1.701.000<br />

US-Dollar bzw. 1.700.000 US-Dollar. Beim MS »PA-<br />

PENBURG« sind im Jahr 2009 Schiffsbetriebskosten<br />

von etwa 1.409.000 US-Dollar angefallen. Für die<br />

Jahre 2010 und 2011 prognostiziert der Vertragsreeder<br />

Schiffsbetriebskosten von 1.610.000 US-Dollar<br />

bzw. 1.588.000 US-Dollar. Die genannten Ansätze<br />

sind in der vorliegenden Prognoserechnung übernommen<br />

worden. Ab 2012 wird eine Steigerung der<br />

gesamten Schiffsbetriebskosten von 2,3 Prozent p. a.<br />

angenommen. Für die Schiffsbetriebskosten wird<br />

unterstellt, dass beide Schiffe für die gesamte<br />

Fondslaufzeit unter liberianischer Flagge fahren. Es<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass die hier unterstellten<br />

Werte über- oder unterschritten werden.<br />

Drydocking (Position 6)<br />

Die Schiffe müssen zur Erneuerung der Klassifi kationszertifi<br />

kate und zur Gewährleistung der Schiffssicherheit<br />

alle fünf Jahre ins Trockendock (Drydocking).<br />

Dabei werden Kontroll- und Überholungsarbeiten,<br />

wie z. B. die Erneuerung des Unterwasseranstrichs,<br />

durchgeführt. Das MS »LAUENBURG« wird<br />

voraussichtlich im Jahr 2011, das MS »PAPENBURG« im<br />

Jahr 2010 zur ersten Dockung kommen. Die Dockung<br />

des MS »PAPENBURG« wird dabei um etwa zwei Jahre<br />

vorgezogen, da es wirtschaftlich sinnvoll war, einen<br />

notwendigen Werftaufenthalt wegen Reparaturarbeiten<br />

mit der Klassedockung zu verbinden.<br />

Bereederungsgebühr (Position 7)<br />

Die vertraglich vereinbarten Bereederungsgebühren<br />

belaufen sich auf jeweils fünf Prozent der Bruttoeinnahmen<br />

einer Beteiligungsgesellschaft. Sollte ein<br />

Schiff aufl iegen, erhält der Vertragsreeder für die<br />

Dauer der Aufl iegezeit 200 Euro pro Tag.<br />

Befrachtungskommission (Position 8)<br />

Für die Vermittlung von Charterverträgen ist in der<br />

Regel eine Befrachtungskommission zu zahlen, die<br />

an die Höhe der jeweils vermittelten Bruttocharterraten<br />

gekoppelt ist.


Verwaltungskosten und sonstige Kosten (Position 9)<br />

Diese Position umfasst die vertraglich vereinbarten,<br />

laufend fälligen Gebühren für die Geschäftsbesorgung<br />

der Beteiligungsgesellschaften durch Hannover<br />

Leasing sowie die prognostizierten Kosten für die<br />

Jahresabschlusserstellung der Beteiligungsgesellschaften<br />

sowie der liberianischen Tochtergesellschaften,<br />

die anfallenden Gewerbesteuern, die Haftungsvergütungen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterinnen<br />

und sonstige geschätzte Kosten der<br />

Beteiligungsgesellschaften wie z. B. Handelskammerbeiträge.<br />

Verkaufsnebenkosten (Position 10)<br />

Der als Verkaufserlös ausgewiesene Betrag verringert<br />

sich um die Verkaufsnebenkosten, die in der<br />

Prognoserechnung mit insgesamt 800.000 US-Dollar<br />

in Ansatz gebracht sind. Als fi xe Kosten sind in<br />

den Verkaufsnebenkosten die Gebühren für den<br />

Reeder in Höhe von zwei Prozent des Verkaufserlöses<br />

eines Schiffes, die Gebühren für Hannover Leasing<br />

in Höhe von einem Prozent des jeweiligen Verkaufserlöses<br />

und die Gebühren für die Geschäftsbesorgerin<br />

in Höhe von 75.000 US-Dollar je Beteiligungsgesellschaft<br />

im Geschäftsjahr der jeweiligen<br />

Liquidation enthalten. Der verbleibende Betrag ist<br />

für Vermittler, Rechtsberatung etc. eingeplant.<br />

Liquiditätsergebnis vor Kapitaldienst und<br />

prognostizierten Ausschüttungen an die<br />

Kommanditisten (Position 12)<br />

Die Tabelle zeigt das operativ erwirtschaftete Liquiditätsergebnis<br />

ohne die Einfl üsse von Fremdfi nanzierung<br />

und Ergebnisverwendung (Ausschüttungen).<br />

In den Jahren 2010 und 2011 sind darüber hinaus die<br />

Liquiditätszufl üsse aus den Kapitalerhöhungen enthalten.<br />

Tilgung Fremdkapital (Position 13)<br />

Die Tilgung der Schiffshypothekendarlehen der<br />

Schiffe erfolgt planmäßig in quartalsweisen Raten<br />

über die jeweilige Darlehenslaufzeit (siehe Kapitel 7<br />

»Investitions- und Finanzplan«). Aufgrund der<br />

schwierigen Einnahmensituation in der Containerschifffahrt<br />

sollen die Tilgungsraten der Jahre 2010<br />

und 2011 voraussichtlich gestundet werden, lediglich<br />

Kapitel 8 Prognoserechnungen<br />

für das MS »LAUENBURG« sind im Jahr 2010 noch<br />

zwei Tilgungsraten in Höhe von insgesamt 803.126<br />

US-Dollar an die Credit Suisse zu zahlen. Die gestundeten<br />

Tilgungen werden ab dem Jahr 2012 entsprechend<br />

den Vereinbarungen mit den fi nanzierenden<br />

Banken bevorzugt zurückgeführt.<br />

Zinsen Fremdkapital (Position 14)<br />

Zum Jahresanfang 2010 valutieren die Schiffshypothekendarlehen<br />

des MS »LAUENBURG« bei<br />

18.754.705 US-Dollar und des MS »PAPENBURG« bei<br />

17.391.391 US-Dollar. Die prognostizierten jährlichen<br />

Zinsen berücksichtigen darauf aufbauend die geplanten<br />

Tilgungsstundungen sowie die vereinbarten<br />

Zinssicherungsgeschäfte und Bankmargen (siehe<br />

Kapitel 7 »Investitions- und Finanzplan«).<br />

Liquiditätsergebnis nach Kapitaldienst und vor<br />

Ausschüttungen an die Kommanditisten (Position 15)<br />

Das Liquiditätsergebnis errechnet sich aus den Einnahmen<br />

abzüglich der Ausgaben (inklusive Zins- und<br />

Tilgung für die Fremdkapitaldarlehen).<br />

Liquiditätsreserve am Periodenanfang (Position 16)<br />

Die Liquiditätsreserve am Periodenanfang stellt jeweils<br />

den Stand der Liquiditätsreserve zum Ende des<br />

vorangegangenen Wirtschaftsjahres dar.<br />

Ausschüttungen an das Neukapital (Position 17)<br />

In dieser Zeile werden die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen der Beteiligungsgesellschaften<br />

an die Anleger des Neukapitals kumuliert<br />

dargestellt. Bis 2015/2016 erfolgen die Ausschüttungen<br />

als Kapitalrückzahlungen. Ab 2016 erfolgen<br />

die Ausschüttungen aus erwirtschafteten Gewinnen.<br />

Ausschüttungen in Prozent des Neukapitals<br />

(Position 18)<br />

Beschreibt die Höhe der Ausschüttungen / Entnahmen<br />

an das Neukapital bezogen auf ein Kalenderjahr<br />

im Verhältnis zum eingezahlten Neukapital der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Ausschüttungen an das Altkapital (Position 19)<br />

In dieser Zeile werden die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen der Beteiligungsgesell-<br />

53


54 Kapitel 8 Prognoserechnungen<br />

schaften an die Anleger des Altkapitals kumuliert<br />

dargestellt.<br />

Liquiditätsreserve am Periodenende (Position 20)<br />

Die Liquiditätsreserven am Periodenende stellen die<br />

jeweiligen Liquiditätsbestände zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres dar. Diese setzen sich aus dem aus<br />

den jeweiligen Vorjahren fortentwickelten Liquiditätsbestand<br />

unter Berücksichtigung des geplanten<br />

Geschäftsjahresverlaufs zusammen.<br />

Die Liquiditätsreserve dient dem Ausgleich unvorhergesehener<br />

Liquiditätsschwankungen und der<br />

Begleichung der notwendigen Klasse- bzw. Drydocking-Kosten.<br />

Die Liquiditätsreserven der Beteiligungsgesellschaften<br />

werden jeweils nach dem Verkauf<br />

des entsprechenden Schiffes im Zuge der Auflösung<br />

der jeweiligen Gesellschaft liquiditätswirksam<br />

ausgeschüttet.<br />

Fremdkapitalrestschuld zum 31. Dezember<br />

des Jahres (Position 21)<br />

In dieser Position werden die zum 31. Dezember eines<br />

Jahres prognostizierten Restvaluten der Schiffshypothekendarlehen<br />

ausgewiesen.<br />

Steuerliches Ergebnis gemäß Tonnagesteuer<br />

(Position 22)<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben zur Tonnagebesteuerung<br />

gemäß § 5a EStG optiert. Die Tonnagesteuer<br />

ist eine pauschale Gewinnermittlung für Seeschiffe,<br />

die im internationalen Verkehr eingesetzt<br />

werden. Die pauschale Gewinnermittlung ersetzt die<br />

reguläre Gewinnermittlung nach Betriebsvermögensvergleich.<br />

Die Höhe der voraussichtlichen, in Euro gemäß § 5 a<br />

EStG zu ermittelnden steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />

liegen ab Übernahme der<br />

Schiffe bei jeweils ca. 27.549 Euro p. a. bzw. ca. 55.098<br />

Euro p. a. kumuliert für beide Beteiligungsgesellschaften.<br />

Hierfür werden bei einer Nettoraumzahl von<br />

10.904 Nettotonnen je Schiff jährlich 365 Betriebstage<br />

unterstellt. Die steuerlichen Ergebnisse gehen zu<br />

einem unterstellten US-Dollar-Wechselkurs von 1 Euro<br />

/ 1,35 US-Dollar in die Prognoserechnung ein, sodass<br />

sich ein kumuliertes steuerliches Ergebnis in Höhe<br />

von ca. 74.382 US-Dollar p. a. ergibt.<br />

Liquiditätsergebnis vor Kapitaldienst und<br />

prognostizierten Ausschüttungen an die<br />

Kommanditisten (Position 23)<br />

Siehe Position 12, jedoch ohne Ansatz der Kapitalerhöhungsbeträge<br />

Zinsen Fremdkapital (Position 24)<br />

Siehe Position 14 »Zinsen Fremdkapital«<br />

Abschreibungen (Position 25)<br />

Die Anschaffungskosten der Schiffe, einschließlich<br />

aktivierter Anschaffungsnebenkosten, werden unter<br />

Berücksichtigung der Restbuchwerte per 31. Dezember<br />

2009 und der Schrottwerte linear abgeschrieben.<br />

Ergebnis vor Steuern nach HGB (Position 26)<br />

Die Beteiligungsgesellschaften ermitteln als buchführungspfl<br />

ichtige Kaufl eute den Gewinn bzw. Verlust<br />

grundsätzlich im Rahmen handels- und steuerrechtlicher<br />

Bilanzen. Die steuerlichen Ergebnisse<br />

nach Betriebsvermögensvergleich sind nicht Grundlage<br />

für die Einkommenbesteuerung der Gesellschaften.<br />

Sie sind jedoch zur Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

(Totalüberschuss über alle<br />

Perioden) auf der Ebene der Beteiligungsgesellschaften<br />

und auf der Ebene der Kommanditisten heranzuziehen.<br />

Die bis 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Verluste<br />

werden von den Altgesellschaftern nicht auf die neu<br />

beitretenden Anleger des Neukapitals übertragen.<br />

Aus diesem Grund kann es bei der Liquidation der<br />

Gesellschaften ggf. zu negativen Kapitalkonten der<br />

Altgesellschafter kommen, die von diesen dann einmalig<br />

auszugleichen oder vorsorglich bereits im Vorwege<br />

durch Einbehalt von Entnahmen auszugleichen<br />

sind.<br />

Ergebnis vor Steuern nach HGB - Neukapital<br />

(Position 28)<br />

Diese Position weist den Teil der HGB-Ergebnisse vor<br />

Steuern der Beteiligungsgesellschaften aus, der dem<br />

Neukapital zuzuordnen ist.


Kapitel 8 Prognoserechnungen<br />

Beispielrechnung für einen Investitionsbetrag von 100.000 US-Dollar - PROGNOSE -<br />

(Kommanditanteil an den Beteiligungsgesellschaften beträgt 91.000 US-Dollar nach Abzug von 9 % Vermittlungsgebühr)<br />

Steuerliches<br />

Ausschüttungen<br />

Ergebnis nach<br />

inkl. Veräuße- Ausschüttungen Liquiditätsergeb-<br />

Tonnagesteuer Steuerzahlung<br />

rungserlös in % des Investitinis nach Steuern Kapitalbindung<br />

Jahr<br />

in US-Dollar<br />

in US-Dollar<br />

in US-Dollar<br />

onsbetrages<br />

in US-Dollar<br />

in US-Dollar<br />

2010 176 75 0 0,00 -75 -100.075<br />

2011 176 75 0 0,00 -75 -100.151<br />

2012 176 75 0 0,00 -75 -100.226<br />

2013 176 75 4.756 4,76 4.681 -95.545<br />

2014 176 75 9.943 9,94 9.868 -85.676<br />

2015 176 75 9.943 9,94 9.868 -75.808<br />

2016 176 75 5.096 5,10 5.021 -70.787<br />

2017 176 75 10.228 10,23 10.153 -60.634<br />

2018 176 75 10.228 10,23 10.153 -50.481<br />

2019 176 75 11.533 11,53 11.458 -39.023<br />

2020 176 75 14.099 14,10 14.024 -25.000<br />

2021 176 75 14.439 14,44 14.363 -10.636<br />

2022 176 75 18.770 18,77 18.695 8.059<br />

2023 176 75 19.341 19,34 19.265 27.324<br />

2024 176 75 19.680 19,68 19.605 46.929<br />

2025 176 75 19.680 19,68 19.605 66.534<br />

2026 176 75 18.188 18,19 18.113 84.647<br />

2027 176 75 64.214 64,21 64.138 148.785<br />

Summe 3.161 1.355 250.140 250,14% 248.785<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.<br />

Erläuterungen<br />

Bei dieser Darstellung der Rentabilität wurde von<br />

einem Investitionsbetrag in Höhe von 100.000 US-<br />

Dollar ausgegangen. Dieser Investitionsbetrag verteilt<br />

sich zu 91 Prozent auf eine Beteiligung am Kommanditkapital<br />

sowie zu neun Prozent auf eine Vermittlungsgebühr<br />

(auf Rechnung der Vertriebsgesellschaft).<br />

Der Beteiligungsbetrag am Kommanditkapital<br />

wiederum wird auf beide Beteiligungsgesellschaften<br />

verteilt. Ein Agio wird nicht erhoben. Die Berechnung<br />

basiert auf den Ergebnissen der Prognoserechnung<br />

und beruht darüber hinaus insbesondere auf folgenden<br />

Prämissen:<br />

- Die Ausschüttungen sind jährlich zum 31. Dezember<br />

für das betreffende Geschäftsjahr berücksichtigt.<br />

- Der Anleger hat seine Beteiligung nicht fremdfi -<br />

nanziert.<br />

- Anwendung der Tonnagesteuer während der gesamten<br />

Fondslaufzeit<br />

- Anwendung eines Steuersatzes von 45 Prozent<br />

zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent<br />

ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer<br />

- Für die Berechnung des US-Dollar-Gegenwerts<br />

der steuerlich relevanten Werte wurde ein Wechselkurs<br />

von 1 Euro / 1,35 Dollar zugrunde gelegt.<br />

55


56 Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Die Beteiligungsgesellschaften<br />

Angaben zu den Beteiligungsgesellschaften<br />

Der Fonds Maritime Werte 3 - Tranche 2010 wird von den Beteiligungsgesellschaften Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG und Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG emittiert und gibt<br />

Investoren die Möglichkeit, sich als Kommanditist über Zeichnung von Neukapital an den Containerschiffen<br />

MS »LAUENBURG« und MS »PAPENBURG« zu beteiligen.<br />

Beteiligungsgesellschaft I (MS »LAUENBURG«)<br />

Firma Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

Gründung Die formelle Gründung als Vorratsgesellschaft unter der Firma »TRIADE<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG« erfolgte am<br />

18. November 1998.<br />

Die wirtschaftliche Neugründung erfolgte mit dem Gesellschafterbeschluss<br />

über den neuen Gesellschaftsvertrag am 24. Mai 2007.<br />

Dauer Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Handelsregister HRA 109473, Amtsgericht Hamburg<br />

Sitz / Geschäftsanschrift Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr<br />

Gegenstand<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung, der<br />

Betrieb und die Wartung des Schiffs MS »LAUENBURG« (Chartername<br />

»HANSA LAUENBURG«, IMO-Nr. 9344954) sowie die Durchführung aller<br />

damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />

sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

Rechtsordnung Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Gesellschaftskapital<br />

(Kommanditanteile der<br />

Beteiligungsgesellschaft) /<br />

weitere Vermögensanlagen<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital in Höhe von 15.590.450 US-Dollar<br />

verteilt sich auf folgende Gesellschafter:<br />

- Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG: 75.000 US-Dollar<br />

- HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG: 75.000 US-Dollar<br />

- Frank Leonhardt Holding GmbH & Co. KG: 500.000 US-Dollar<br />

- Weitere Kommanditisten: 14.940.450 US-Dollar<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind alle Einlagen erbracht.<br />

Im Jahr 2007 hat die Beteiligungsgesellschaft den Fonds Maritime Werte 3<br />

emittiert und im Zeitraum vom 15.07.2007 bis 31.12.2007 platziert. Darüber<br />

hinaus wurden keine weiteren Kommanditanteile bzw. Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

herausgegeben. Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Gesellschaft<br />

um Neukapital in Höhe von 5.574.051,75 US-Dollar auf 21.164.501,75 US-<br />

Dollar zu erhöhen. Die Hauptmerkmale der Kommanditanteile sind in diesem<br />

Kapitel sowie in Kapitel 5 »Die Vermögensanlage« beschrieben.


Beteiligungsgesellschaft II (MS »PAPENBURG«)<br />

Firma Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Gründung Die formelle Gründung als Vorratsgesellschaft unter der Firma<br />

»TRULLO Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG« erfolgte<br />

am 01.10.1998.<br />

Die wirtschaftliche Neugründung erfolgte mit dem Gesellschafterbeschluss<br />

über den neuen Gesellschaftsvertrag am 24.05.2007.<br />

Dauer Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Handelsregister HRA 109397, Amtsgericht Hamburg<br />

Sitz / Geschäftsanschrift Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr<br />

Gegenstand<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung, der<br />

Betrieb und die Wartung des Schiffs MS »PAPENBURG« (Chartername<br />

»MARUBA ALDEBARAN«, IMO-Nr. 9357858) sowie die Durchführung<br />

aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

Rechtsordnung Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Rechtsform Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Gesellschaftskapital<br />

(Kommanditanteile der<br />

Beteiligungsgesellschaft) /<br />

weitere Vermögensanlagen<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital in Höhe von 14.059.550 US-Dollar<br />

verteilt sich auf folgende Gesellschafter:<br />

- Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG: 75.000 US-Dollar<br />

- HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG: 75.000 US-Dollar<br />

- Frank Leonhardt Holding GmbH & Co. KG: 500.000 US-Dollar<br />

- Weitere Kommanditisten: 13.409.550 US-Dollar<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind alle Einlagen erbracht.<br />

Im Jahr 2007 hat die Beteiligungsgesellschaft den Fonds Maritime Werte<br />

3 emittiert und im Zeitraum vom 15.07.2007 bis 31.12.2007 platziert.<br />

Darüber hinaus wurden keine weiteren Kommanditanteile bzw. Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

herausgegeben.<br />

Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Gesellschaft um Neukapital<br />

in Höhe von 3.320.948,25 US-Dollar auf 17.380.498,25 US-Dollar zu<br />

erhöhen.<br />

Die Hauptmerkmale der Kommanditanteile sind in diesem Kapitel sowie in<br />

Kapitel 5 »Die Vermögensanlage« beschrieben.<br />

57


58<br />

Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Angaben zur Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit der Beteiligungsgesellschaften I und II<br />

Wichtigste Tätigkeitsbereiche Die wichtigste Tätigkeit der jeweiligen Gesellschaft besteht in der<br />

Vercharterung des entsprechenden Schiffs.<br />

Mit der Bereederung der Schiffe haben die Gesellschaften jeweils die<br />

Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG beauftragt.<br />

Abhängigkeit der<br />

Beteiligungsgesellschaften<br />

von Lizenzen und Verträgen<br />

Für die Geschäftstätigkeit und Ertragslage der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

sind der Charter- und Poolvertrag, der Darlehensvertrag sowie<br />

der Bereederungsvertrag von wesentlicher Bedeutung (siehe auch Kapitel<br />

»Risiken der Beteiligung«).<br />

Darüber hinaus besteht keine Abhängigkeit der Beteiligungsgesellschaften<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder<br />

Ertragslage der Beteiligungsgesellschaften sind.<br />

Laufende Investitionen Die Beteiligungsgesellschaften werden ihrem jeweiligen Gesellschaftszweck<br />

entsprechend die erworbenen Containerschiffe MS »LAUENBURG«<br />

bzw. MS »PAPENBURG« verchartern, betreiben, warten sowie alle damit<br />

mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte durchführen.<br />

Weitere laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

nicht.<br />

Konzernzugehörigkeit Die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften obliegt der jeweiligen<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin. Jeweils 50 % des Stammkapitals<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterinnen werden von der<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG und der Leonhardt & Blumberg<br />

Reederei GmbH & Co. KG gehalten. Zum Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ist die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale zu 79,79 % an der<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG beteiligt. Die HANNOVER LEASING<br />

GmbH & Co. KG wiederum ist mit weniger als 1 % an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind zu diesem Zeitpunkt somit keine Konzernunternehmen<br />

im Sinne der § 18 AktG in Verbindung mit § 290 HGB.


Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Beteiligungsgesellschaften<br />

Die Geschäfte der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft werden von der ent sprechenden persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin geführt. Die weiteren Gründungsgesellschafter der beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

sind die Gründungskommanditistinnen HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG und Leonhardt &<br />

Blumberg Reederei GmbH & Co. KG.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft I (MS »LAUENBURG«)<br />

Firma »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Gründung 24.03.1998<br />

Handelsregister HRB 120420, Amtsgericht München<br />

Sitz / Geschäftsanschrift Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr<br />

Stammkapital 25.564,59 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

- 50 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

- 50 % Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG<br />

- Andreas Ahlmann, Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Str. 49, 82049<br />

Pullach<br />

- Stephan Bade, Geschäftsanschrift: Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

- Frank Leonhardt, Geschäftsanschrift: Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Str. 49,<br />

82049 Pullach<br />

Haftung Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt. Vorliegend<br />

ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und diese haftet<br />

daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Von der gesetzlichen Regelung<br />

abweichende Bestimmungen<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind<br />

von den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181<br />

BGB und einem Wettbewerbsverbot nach § 112 HGB befreit. Die Haftung<br />

ist aufgrund ihrer Rechtsform beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.<br />

Sie hat auch ohne eine Kapitaleinlage geleistet zu haben in der Gesellschafterversammlung<br />

eine Stimme (vgl. § 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Insofern weicht die im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

bestimmte gesellschaftsrechtliche Struktur von der gesetzlichen<br />

Regelung der Geschäftsführung durch den unbeschränkt haftenden Komplementär<br />

ab. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Gewährung von<br />

Stimmrechten ohne kapitalmäßige Beteiligung (vgl. § 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Weitere von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen<br />

hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafterin bestehen weder im<br />

Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft noch in dem der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin.<br />

59


60 Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft II (MS »PAPENBURG«)<br />

Firma »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Gründung 28.07.1998<br />

Handelsregister HRB 121651, Amtsgerich t München<br />

Sitz / Geschäftsanschrift Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr<br />

Stammkapital 25.564,59 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

- 50 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

- 50 % Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG<br />

- Andreas Ahlmann, Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Str. 49, 82049<br />

Pullach<br />

- Stephan Bade, Geschäftsanschrift: Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

- Frank Leonhardt, Geschäftsanschrift: Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Str. 49,<br />

82049 Pullach<br />

Haftung Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer KG unbeschränkt. Vorliegend<br />

ist die Komplementärin eine Kapitalgesellschaft und diese haftet<br />

daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Von der gesetzlichen Regelung<br />

abweichende Bestimmungen<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind<br />

von den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181<br />

BGB und einem Wettbewerbsverbot nach § 112 HGB befreit. Die Haftung<br />

ist aufgrund ihrer Rechtsform beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.<br />

Sie hat auch ohne eine Kapitaleinlage geleistet zu haben in der Gesellschafterversammlung<br />

eine Stimme (vgl. § 7 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Insofern weicht die im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

bestimmte gesellschaftsrechtliche Struktur von der gesetzlichen<br />

Regelung der Geschäftsführung durch den unbeschränkt<br />

haftenden Komplementär ab. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die<br />

Gewährung von Stimmrechten ohne kapitalmäßige Beteiligung (vgl. § 7<br />

Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Weitere von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen<br />

hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafterin bestehen weder im<br />

Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft noch in dem der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin.


Gründungskommanditistin I der Beteiligungsgesellschaften I und II<br />

Firma HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Handelsregister HRA 70856, Amtsgericht München<br />

Sitz / Geschäftsanschrift Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr<br />

Gegenstand<br />

der Gesellschaft<br />

Kommanditkapital 28.000.000 Euro<br />

Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlung, Entwicklung und<br />

Durchführung von Leasinggeschäften sowie der Kauf, der Verkauf und die<br />

Vermietung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschafts- und Investitionsgütern,<br />

die Durchführung aller damit mittelbar und unmittelbar<br />

zusammenhängenden Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung und Baubetreuung<br />

von Immobilien, sowie die Aufl egung von Kapitalmarktprodukten.<br />

Komplementärin HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Stammkapital 30.000 Euro<br />

Kommanditisten<br />

Geschäftsführer<br />

Informationen zu Ermittlungsmaßnahmen<br />

Die Staatsanwaltschaft München erm ittelt wegen des<br />

Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang<br />

mit der Abgabe von Steuererklärungen<br />

bei insgesamt sieben von der Initiatorin in den Jahren<br />

2000 bis 2002 initiierten Medienfonds gegen einzelne<br />

Geschäftsführer der Initiatorin, die zum Teil auch Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH und »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (persönlich haftende so-<br />

- Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale,<br />

Frankfurt am Main / Erfurt, 79,79 %<br />

- Klaus-Werner Sebbel, München, 17,55 %<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus, 2,66 %<br />

- Andreas Ahlmann, München<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus (Sprecher)<br />

- Dr. Hubert Spechtenhauser, Frankfurt<br />

- Dr. Hans Volkert Volckens, München<br />

Es vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam.<br />

wie geschäftsführende Gesellschafterin der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft) sind. In diesem<br />

Zusammenhang wurden Mitte November 2007 die<br />

Geschäftsräume der Initiatorin durchsucht.<br />

Die Initiatorin sieht es als ihre Pfl icht an, im Interesse<br />

einer vollständigen und korrekten Information die<br />

Anleger von Maritime Werte 3 - Tranche 2010 von<br />

diesem Ermittlungsverfahren zu unterrichten.<br />

61


62 Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Gründungskommanditistin II der Beteiligungsgesellschaften I und II<br />

Firma Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG<br />

Gründung 1986<br />

erste Eintragung in das Handelsregister: 09.01.1987<br />

Handelsregister HRA 90432, Amtsgericht Hamburg<br />

Sitz / Geschäftsanschrift Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

Geschäftsjahr Kalenderjahr<br />

Stammkapital 500.000 Euro<br />

Komplementär Verwaltung Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH<br />

Kommanditgesellschafter<br />

- Frank Leonhardt, Hamburg<br />

- Stephan Bade, Hamburg<br />

Weitere Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Beteiligungsgesellschaften I und II<br />

Kapitaleinlagen der<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Gewinnbeteiligung /<br />

Vergütung der Gründungs–<br />

gesellschafter<br />

Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen leisten keine Kapitaleinlagen<br />

und sind am Vermögen der Beteiligungsgesellschaften nicht beteiligt.<br />

Die Gründungskommanditisten I und II haben Anteile an den Beteiligungsgesellschaften<br />

in Höhe von insgesamt 75.000 US-Dollar je Beteiligungsgesellschaft<br />

gezeichnet, die zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

bereits eingezahlt sind.<br />

Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen erhalten für ihre Aufwendungen<br />

einschließlich ihrer Rechts- und Steuerberatungskosten und als<br />

Entgelt für ihre persönliche Haftung und Geschäftsführungspfl ichten ab<br />

dem Jahr 2007 eine Pauschalvergütung von jeweils 6.000 US-Dollar p. a.<br />

Sie erhalten die Vergütung auch im Falle eines Verlustes. In Rumpfgeschäftsjahren<br />

erhalten sie die Vergütung anteilig. Die Vergütung ist<br />

jährlich mit 2 % indexiert. Bis zur Übernahme des Schiffs erhielten die<br />

geschäftsführenden Gesellschafterinnen jeweils 500 Euro p. a.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr keinerlei Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.<br />

Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG und die Leonhardt & Blumberg<br />

Reederei GmbH & Co. KG sind grundsätzlich am Ergebnis der Gesellschaften<br />

gemäß ihrer Kapitalanteile beteiligt.


Weitere Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Beteiligungsgesellschaften I und II<br />

Gewinnbeteiligung /<br />

Vergütung der Gründungs–<br />

gesellschafter<br />

Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG übernimmt aufgrund<br />

der abgeschlossenen Bereederungsverträge für die Dauer des Bestehens<br />

der Beteiligungsgesellschaften die Bereederung der Schiffe und erhält als<br />

Vergütung insgesamt fünf Prozent der Bruttoeinnahmen. Liegt ein Schiff<br />

auf, erhält der Vertragsreeder für die Dauer der Aufl iegezeit 200 Euro pro<br />

Tag. Bei Verkauf wie auch bei Abwicklung eines Totalverlustes eines<br />

Schiffs erhält der Vertragsreeder 2 % des Verkaufspreises oder der<br />

Totalverlustversicherungssumme. Im Falle einer Maklertätigkeit erhält<br />

der Vertragsreeder für von ihm vermittelte Charterverträge eine<br />

Befrachtungskommission von 1,25 %. Darüber hinaus erhält die<br />

Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

II einen Gewinnvorab für den Fall, dass die prognostizierten<br />

Charter- bzw. Poolraten und der Veräußerungserlös bei diesem Schiff<br />

übertroffen werden (vgl. § 10b des Gesellschaftsvertrags der Beteiligungsgesellschaft<br />

II).<br />

Darüber hinaus übernimmt die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG aufgrund<br />

von Geschäftsbesorgungsverträgen die Aufgabe, die Geschäfte der<br />

Gesellschaften zu besorgen und insbesondere sämtliche Verwaltungsaufgaben<br />

durchzuführen, soweit diese Aufgaben nicht durch die Vertragsreederverträge<br />

abgedeckt sind. Als laufende Vergütung erhält sie dafür<br />

von den Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahr 2007 jeweils jährlich<br />

65.000 US-Dollar sowie einmalige Aufwandsentschädigungen bei der<br />

Liquidation der Beteiligungsgesellschaften in Höhe von jeweils 75.000<br />

US-Dollar. Die laufenden Vergütungen werden ab dem 1. Vertragsjahr für<br />

die Folgejahre mit 2 % p. a. indexiert. Die HANNOVER LEASING GmbH &<br />

Co. KG übernimmt außerdem eine Vergütung im Geschäftsjahr des Veräußerungs-<br />

bzw. Versicherungsfalles in Höhe von 1 % des Veräußerungs-<br />

bzw. Versicherungserlöses eines Schiffs.<br />

Darüber hinaus existieren keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeglicher Art, die den Gründungsgesellschaftern<br />

zustehen.<br />

63


64 Kapitel 9 Beteiligungsgesellschaften<br />

Beiräte<br />

Gründung und Dauer In der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung der beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

vom 20. Mai 2008 wurde jeweils ein Beirat für die<br />

Dauer von drei Jahren gewählt.<br />

Mitglieder<br />

Gewinnbeteiligung /<br />

Vergütung<br />

- Dr. Dierk Ernst,<br />

Geschäftsanschrift: Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />

- Hans Ulrich Kosmack (Vorsitz),<br />

Geschäftsanschrift: Vogelsbergstraße 23, 63546 Hammersbach<br />

- Hans Wömpener,<br />

Geschäftsanschrift: Prießallee 10, 33604 Bielefeld<br />

Die Mitglieder der beiden Beiräte sind stets personenidentisch.<br />

Den Mitgliedern des Beirats wird von den Beteiligungsgesellschaften für<br />

ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von insgesamt 10.000 US-Dollar<br />

p. a. gezahlt. Die Beiratsmitglieder erhalten außerdem die ihnen durch die<br />

Beiratstätigkeit entstandenen Kosten ersetzt.<br />

Darüber hinaus wurden den Mitgliedern der Beiräte für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr keinerlei Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.<br />

Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG und die Leonhardt & Blumberg<br />

Reederei GmbH & Co. KG sind grundsätzlich am Ergebnis der Gesellschaften<br />

gemäß ihrer Kapitalanteile beteiligt.


Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtsstellung des Kommanditisten<br />

Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />

Die Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

sowie die Nachträge zu den Gesellschaftsverträgen<br />

sind in Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«<br />

abgedruckt und Teil dieses <strong>Prospekt</strong>s. Auf die dort im<br />

Einzelnen getroffenen Regelungen wird ausdrücklich<br />

verwiesen.<br />

Insbesondere ist an dieser Stelle jedoch auf die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafterversammlungen<br />

vom 15. Dezember 2009 hinzuweisen. Dort wurde mit<br />

der notwendigen Mehrheit der Gesellschafterversammlungen<br />

beschlossen, eine Kapitalerhöhung<br />

durchzuführen und diese wie folgt umzusetzen:<br />

Das Kommanditkapital (Pfl ichteinlagen) des Fonds<br />

Maritime Werte 3 soll von 29.650.000 US-Dollar um<br />

8.895.000 US-Dollar (entsprechend 30 Prozent des<br />

bisherigen Kommanditkapitals – nachfolgend auch<br />

das »Neukapital«) auf 38.545.000 US-Dollar erhöht<br />

werden. Bezogen auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG wird das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft von gegenwärtig 15.590.450<br />

US-Dollar nach näherer Maßgabe des Folgenden um<br />

5.574.051,75 US-Dollar auf 21.164.501,75 US-Dollar erhöht.<br />

Das Neukapital hat damit einen Anteil am Festkapital<br />

von rund 26 Prozent. Bezogen auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG wird das Kommanditkapital der Gesellschaft von<br />

gegenwärtig 14.059.550 US-Dollar durch gesonderten<br />

Gesellschafterbeschluss um 3.320.948,25 US-<br />

Dollar auf 17.380.498,25 US-Dollar erhöht. Das Neukapital<br />

hat damit einen Anteil am Festkapital von<br />

rund 19 Prozent.<br />

Bei den Beteiligungsgesellschaften wird kumuliert<br />

betrachtet die Kapitalerhöhung in Höhe von 7.738.650<br />

US-Dollar (nachfolgend auch das »Neukapital I«) unmittelbar<br />

mit rechtswirksamer Annahme der Zeichnung<br />

durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

und Eingang der Zahlung des Kommanditisten<br />

auf die Tranche 1 seiner Einlage wirksam. Hinsichtlich<br />

des über das Neukapital I hinausgehenden Betrags<br />

von 1.156.350 US-Dollar (nachfolgend auch das »Neu-<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

kapital II«) sind die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

berechtigt und verpfl ichtet, bis zum 20. Juni<br />

2011 nach pfl ichtgemäßem Ermessen einseitig darüber<br />

zu entscheiden, ob und inwieweit das Neukapital<br />

II eingefordert werden soll. Hinsichtlich dieses<br />

Teilbetrags wird die Zeichnung unwirksam (aufl ösende<br />

Bedingung), wenn und soweit die jeweilige<br />

geschäftsführende Gesellschafterin entscheidet,<br />

dass das Neukapital II ganz oder teilweise nicht eingefordert<br />

werden soll. Bezogen auf die Schiffahrts-<br />

Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG beträgt<br />

das Neukapital I 5.163.547,50 US-Dollar und das Neukapital<br />

II 410.504,25 US-Dollar. Bezogen auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG beträgt das Neukapital I 2.575.102,50 US-Dollar<br />

und das Neukapital II 745.845,75 US-Dollar.<br />

Die in das Handelsregister eingetragenen Haftsummen<br />

der Kommanditisten werden nach (anteiligem)<br />

Wirksamwerden der Kapitalerhöhung um 0,10 Euro<br />

pro US-Dollar der neuen Pfl ichteinlagen erhöht.<br />

Das Neukapital I ist unabhängig davon, wann im Jahre<br />

2010 die Kapitalerhöhung wirksam wird, für das<br />

volle Jahr 2010 am voraussichtlich negativen Ergebnis<br />

beteiligt; das Neukapital II ist am Ergebnis zeitanteilig<br />

ab dem auf die Einzahlung der jeweiligen Einlage<br />

folgenden Monatsersten beteiligt.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen sind<br />

ermächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

mit den Zeichnern des Neukapitals entsprechende<br />

Zeichnungsvereinbarungen abzuschließen.<br />

Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es zu<br />

deren Wirksamkeit nicht.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen sind<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Beirats weitere<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung<br />

festzusetzen. Sie sind jeweils beauftragt,<br />

aufgrund ihrer Handelsregistervollmacht die entsprechenden<br />

Eintragungen in das jeweilige Handelsregister<br />

zu beantragen und zu bewirken.<br />

65


66 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Die jeweiligen Einlagen auf das Neukapital sind auf<br />

erste Anforderung der Gesellschaft in bar in insgesamt<br />

drei Tranchen zu leisten, zwei auf das Neukapital I<br />

und ggf. eine auf das Neukapital II, nämlich wie folgt:<br />

- Bei den Beteiligungsgesellschaften sind kumuliert<br />

betrachtet als erste Tranche auf das Neukapital<br />

I 57 Prozent des Neukapitals auf erste<br />

Anforderung zu leisten. Dieser Betrag wird auf<br />

die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />

mbH & Co. KG und auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG im Verhältnis<br />

40 Prozent zu 60 Prozent aufgeteilt.<br />

- Bei den Beteiligungsgesellschaften sind kumuliert<br />

betrachtet als zweite Tranche auf das Neukapital<br />

I 30 Prozent des Neukapitals bis spätestens<br />

zum 30. September 2010 zu leisten. Dieser<br />

Betrag wird auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG und auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH<br />

& Co. KG im Verhältnis 20,5 Prozent zu 79,5 Prozent<br />

aufgeteilt.<br />

- Bei den Beteiligungsgesellschaften sind kumuliert<br />

betrachtet die Einlagen auf das Neukapital II<br />

in Höhe von 13 Prozent des Neukapitals (davon<br />

entfallen 64,5 Prozent auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG und<br />

35,5 Prozent auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG) zum 30. Juni 2011<br />

zu leisten. Die jeweilige geschäftsführende Gesellschafterin<br />

ist nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

berechtigt, die Beträge ggf. in geringerer<br />

Höhe oder gar nicht einzufordern.<br />

Im Einzelnen erfolgt die Kapitalerhöhung bei den<br />

Gesellschaften jeweils zu folgenden Konditionen:<br />

- Bevorzugte Ausschüttung (vor dem Altkapital)<br />

bis zu 14 Prozent p. a., danach Verteilung der<br />

Ausschüttung entsprechend der Kapitalquote<br />

auf Altkapital und Neukapital. Das bedeutet,<br />

dass das Neukapital, nachdem es bereits mit<br />

14 Prozent bedient wurde, an dem verbleibenden<br />

Ausschüttungsbetrag nochmals entsprechend<br />

seiner Quote teilnimmt.<br />

- Bevorzugte Sonderausschüttung von 20 Prozent<br />

bei Veräußerung des jeweiligen Schiffes,<br />

danach Verteilung der Ausschüttung entspre-<br />

chend der Kapitalquote auf Altkapital und Neukapital.<br />

Auch hier nimmt das Neukapital an dem<br />

verbleibenden Veräußerungserlös nochmals<br />

entsprechend seiner Quote teil.<br />

- Für Fälle der Veräußerung des jeweiligen<br />

Schiffes wird das Neukapital bis zum Erreichen<br />

einer nach der internen Zinsfußmethode (IRR)<br />

berechneten Rendite von neun Prozent bevorzugt<br />

bedient.<br />

- Entsprechend dem Altkapital werden pro 1,00<br />

US-Dollar Kommanditeinlage 0,10 Euro als<br />

Haftsumme in das Handelsregister eingetragen<br />

und je 1,00 Euro der eingetragenen Hafteinlage<br />

gewähren eine Stimme. Nicht abgerufene Beträge<br />

der dritten Tranche nehmen am Ergebnis und<br />

an Ausschüttungen nicht teil und werden erst<br />

bei Abruf in das Handelsregister eingetragen.<br />

Defi nition des Internen Zinsfußes (IRR)<br />

Die IRR (englisch: Internal Rate of Return)-Methode<br />

bzw. Methode des Internen Zinssatzes ist ein Verfahren<br />

der dynamischen Investitionsrechnung zur Bewertung<br />

von Investitionen und Kapitalanlagen.<br />

Der IRR gibt für eine Investition bzw. Kapitalanlage mit<br />

über die Gesamtlaufzeit schwankenden Einzahlungen<br />

die mittlere Verzinsung des gebundenen Kapitals an<br />

und stellt damit eine Renditekennzahl dar. Bei der<br />

Renditeberechnung mittels IRR-Methode werden sowohl<br />

die Höhe als auch der Zeitpunkt jeder einzelnen<br />

mit der Investition bzw. Kapitalanlage verbundenen<br />

Ein- und Auszahlung sowie die Kapitalrückzahlung<br />

berücksichtigt. Genauer ist der IRR derjenige Kalkulationszinssatz,<br />

bei dem die Summe der Barwerte der<br />

Einzahlungen und die Summe der Barwerte der Auszahlungen<br />

aus der Kapitalanlage gleich groß sind. Dabei<br />

ist der Barwert einer zukünftigen Zahlung der<br />

Wert, den die Zahlung in der Gegenwart besitzt. Der<br />

Barwert wird durch Diskontierung der zukünftigen<br />

Zahlung mit dem Kalkulationszinssatz bestimmt. Bezogen<br />

auf den gegenwärtigen Zeitpunkt sind Zahlungen<br />

zu einem späteren Zeitpunkt (aufgrund der Wiederanlagemöglichkeit)<br />

weniger wert als frühere Zahlungen.<br />

Der IRR misst die Ertragskraft der Kapitalanlage<br />

unter Berücksichtigung der gewählten Annahmen.


Dabei sind folgende Spezifi ka zu beachten:<br />

Der IRR darf nicht als allgemeines Kriterium für die<br />

Verzinsung einer Investition herangezogen werden,<br />

sondern muss immer im Gesamtzusammenhang betrachtet<br />

werden.<br />

Der IRR repräsentiert (ausschließlich) die mittlere Verzinsung<br />

des während der Laufzeit der Investition bzw.<br />

Kapitalanlage gebundenen Kapitals und nicht die Verzinsung<br />

des ursprünglich eingelegten Kapitals. Das<br />

gebundene Kapital kann sich während der Laufzeit der<br />

Investition bzw. Kapitalanlage, z. B. durch Ausschüttungen<br />

bzw. Entnahmen, ändern. Daher ist der IRR<br />

i. d. R. nicht mit den üblichen Renditeangaben anderer<br />

Kapitalanlagen, die keine Änderung der Kapitalbindung<br />

über die Laufzeit aufweisen, (z. B. Banksparpläne,<br />

festverzinsliche Wertpapiere) vergleichbar.<br />

Insbesondere ist ein Vergleich zweier Investitionen<br />

bzw. Kapitalanlagen mit schwankenden Erträgen nur<br />

dann mittels des IRR möglich, wenn der Gesamtertrag,<br />

das jeweils gebundene Kapital und die Anlagedauer<br />

sowie die Zahlungszeitpunkte einbezogen werden.<br />

Werden Alternativen mit stark unterschiedlicher Kapitalbindung<br />

verglichen, führt dies i. d. R. zu verzerrten<br />

und damit keinen aussagekräftigen Ergebnissen. Damit<br />

ist ein Vergleich mit Renditen anderer Kapitalanlagen<br />

nur sehr eingeschränkt möglich. Allerdings kann<br />

der IRR für den Vergleich von unterschiedlichen Szenarien<br />

ein und derselben Kapitalanlage herangezogen<br />

werden.<br />

Sofern der investorspezifi sche Kalkulationszinssatz,<br />

d. h. die Mindestrendite, die ein Investor erzielen<br />

möchte oder aus einer Anlagealternative bekommt,<br />

nicht bekannt ist, stellt die IRR-Methode die einzig<br />

fundierte Bewertungsmethode für Kapitalanlagen<br />

mit schwankender Kapitalbindung dar. Sie trifft dann<br />

exakt zu, wenn der Investor seine Rückfl üsse jeweils<br />

in dieselbe Anlageklasse (d. h. mit gleicher Rendite-/<br />

Risikoerwartung) investiert. Damit ist der IRR aufgrund<br />

der Komplexität der Berechnungsmethodik lediglich<br />

für den mit Finanzmathematik im Allgemeinen<br />

sowie Investitions- und Sensitivitätsrechnungen<br />

im Besonderen vertrauten und sachkundigen Anwender<br />

in vollem Umfang aussagefähig.<br />

Objektverträge<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Kaufverträge<br />

Mit Datum vom 23. Mai 2007 wurden von den Beteiligungsgesellschaften<br />

Verträge über den Erwerb des<br />

im Januar 2006 ausgelieferten ContainerSchiffes MS<br />

»LAUENBURG« und des im Mai 2007 ausgelieferten<br />

ContainerSchiffes MS »PAPENBURG« abgeschlossen.Die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG, Pullach, (Käufer) hat den Kaufvertrag<br />

für das MS »LAUENBURG« mit der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»HANSA LAUENBURG« mbH & Co. KG,<br />

Hamburg, (Verkäufer) vereinbart, während die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG, Pullach, (Käufer) den Kaufvertrag für das MS<br />

»PAPENBURG« mit der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»HANSA PAPENBURG« mbH & Co. KG, Hamburg,<br />

(Verkäufer) geschlossen hat. Basis war in beiden Fällen<br />

die so genannte »Norwegian Saleform 1993«, die<br />

vom Baltic and International Maritime Council (BIM-<br />

CO) übernommen wurde.<br />

Die Übergabe des MS »LAUENBURG« erfolgte am<br />

2. Juli 2007, die Übergabe des MS »PAPENBURG« am<br />

28. Juni 2007.<br />

Die Kaufpreise beliefen sich auf 35.000.000 US-Dollar<br />

für das MS »LAUENBURG« und 30.700.000 US-<br />

Dollar für das MS »PAPENBURG« und waren jeweils<br />

bei Übergabe der Schiffe fällig.<br />

Bare-Boat-Charterverträge<br />

Die Schiffe sind mittels in der deutschen Seeschifffahrt<br />

üblicher Bare-Boat-Charterverträge von den<br />

Beteiligungsgesellschaften der Schiffe an die Hansa<br />

Lauenburg Shipping Corporation, Liberia, (MS »LAU-<br />

ENBURG«) und an die Hansa Papenburg Shipping<br />

Corporation, Liberia, (MS »PAPENBURG«) verchartert,<br />

um neben der deutschen Registrierung eine<br />

Eintragung in das liberianische Bare-Boat-Register<br />

zum Führen der liberianischen Flagge zu erlangen.<br />

Die Verträge basieren auf der für Ausfl aggungen üblichen<br />

»BARECON 2001«-Form.<br />

Bereederungsverträge<br />

Mit den Bereederungsverträgen vom 23. Mai 2007<br />

67


68 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

haben die Beteiligungsgesellschaften jeweils die Leonhardt<br />

& Blumberg Reederei GmbH & Co. KG ab<br />

Übernahme der Containerschiffe MS »LAUENBURG«<br />

(IMO-Nr. 9344954) bzw. MS »PAPENBURG« (IMO-Nr.<br />

9357858) zum Vertragsreeder der entsprechenden<br />

Beteiligungsgesellschaft bestellt.<br />

Dauer der Verträge, Kündigung<br />

Die Verträge werden für die Dauer des Bestehens der<br />

jeweiligen Beteiligungsgesellschaft geschlossen. Die<br />

Verträge können von den jeweiligen Vertragsparteien<br />

aus wichtigem Grund gekündigt werden, insbesondere<br />

wenn das jeweilige Schiff verkauft wird,<br />

ein Totalverlust vorliegt, gegen eine der Parteien die<br />

Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder<br />

eine der Vertragsparteien aufgelöst wird.<br />

Wesentliche Leistungspfl ichten<br />

Bezüglich der Bereederung des jeweiligen Schiffes<br />

obliegt dem Vertragsreeder insbesondere<br />

- die Beschäftigung des Schiffes,<br />

- die Versorgung des Schiffes mit erforderlichem<br />

Proviant und Bunker und den notwendigen<br />

Ausrüstungsgegenständen, die Bemannung des<br />

Schiffes sowie die laufende Instandhaltung aller<br />

Ausrüstungsgegenstände, die für einen ordnungsgemäßen<br />

und erfolgreichen Einsatz des<br />

Schiffes notwendig sind,<br />

- die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen<br />

Zustand,<br />

- die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller<br />

Schiffspapiere,<br />

- die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken<br />

und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe<br />

üblicherweise versichert sind,<br />

- die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen,<br />

- die Wahrnehmung der Interessen der Beteiligungsgesellschaft<br />

gegenüber Forderungen,<br />

Strafen und Pfandrechten, die gegen das Schiff<br />

geltend gemacht werden;<br />

- die Durchführung und Abwicklung der für das<br />

Schiff geschlossenen Frachtverträge, einschließlich<br />

der Bestellung von Schiffsagenten,<br />

- die Wahrnehmung der Aufgaben der Beteiligungsgesellschaft<br />

unter dem Poolvertrag,<br />

- die Durchführung des Darlehensvertrags,<br />

- die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

für die Beteiligungsgesellschaft,<br />

- die Führung von Bankkonten zur Abwicklung aller<br />

Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang<br />

mit der Bereederung des Schiffes stehen,<br />

- die Berichtspfl icht über künftig zu erwartende<br />

sowie die laufende Entwicklung der die Bereederung<br />

betreffenden Geschäfte.<br />

Unterbeauftragung<br />

Der Vertragsreeder ist berechtigt, sich bei der Erfüllung<br />

der Bereederungsverträge in Teilbereichen Dritter<br />

als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Er hat dabei<br />

sicherzustellen, dass die Bereederung in Übereinstimmung<br />

mit den Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung<br />

gemäß § 5 a EStG erfolgt.<br />

Beachtung des Gesellschaftsvertrags der<br />

jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Vertragsreeder hat die Zustimmung der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft zu denjenigen Angelegenheiten<br />

und Geschäften einzuholen, die über<br />

den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

und zu denen nach dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

die Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

oder eines anderen Gremiums<br />

vorgesehen ist.<br />

In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder<br />

das Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die<br />

über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Beteiligungsgesellschaft<br />

hinausgehen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />

vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon<br />

Gebrauch gemacht, so hat er die Beteiligungsgesellschaft<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

Vergütung<br />

Der Vertragsreeder erhält als Vergütung fünf Prozent<br />

der Bruttoeinnahmen einschließlich verdienter<br />

Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen<br />

sowie der Entschädigungszahlungen für Zeitausfälle.<br />

Liegt das Schiff auf, erhält der Vertragsreeder für die<br />

Dauer der Aufl iegezeit 200 Euro pro Tag. Mit der vor-


stehenden Vergütung sind auch alle Reedereibetriebskosten,<br />

einschließlich der Kosten für die Buchhaltung<br />

und den Jahresabschluss, abgegolten; ausgenommen<br />

sind lediglich Prüfungskosten des Jahresabschlusses<br />

und Reisekosten für Inspektionen<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie<br />

außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />

Zusätzlich erhält der Vertragsreeder beim Verkauf<br />

wie auch bei der Abwicklung eines Totalverlusts<br />

des jeweiligen Schiffes zwei Prozent des Verkaufspreises<br />

oder der Versicherungssumme.<br />

Darüber hinaus erhält der Vertragsreeder für von<br />

ihm vermittelte Charterverträge eine Befrachtungskommission<br />

von 1,25 Prozent sowie zwölf Prozent der<br />

Bruttopassageerlöse bei der Vermarktung von Kabinen.<br />

Budgets, Vorbereitung Jahresabschluss,<br />

Berichtspfl ichten<br />

Der Vertragsreeder wird spätestens bis zum 31. März<br />

eines jeden Kalenderjahres mit der entsprechenden<br />

Beteiligungsgesellschaft ein Budget unter Berücksichtigung<br />

einer Vorschau über die zu erwartende<br />

Entwicklung abstimmen. Hierzu gehört insbesondere<br />

eine detailliert aufgeschlüsselte Kalkulation der<br />

Betriebskosten für das jeweilige Kalenderjahr.<br />

Der Vertragsreeder wird mit der Buchführung der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft beauftragt und<br />

hat unter Berücksichtigung der Fristen des jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaftsvertrags den Jahresabschluss<br />

der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />

aufzustellen.<br />

Jeweils auf Anfrage, mindestens jedoch quartalsweise<br />

erstellt der Vertragsreeder eine Übersicht<br />

über die zwischenzeitlichen Ereignisse im Pool sowie<br />

insbesondere die jeweils aktuelle Chartersituation<br />

der Poolschiffe und stellt diese der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Verfügung.<br />

Einmal pro Jahr erstellt der Vertragsreeder einen<br />

Jahresbericht, der insbesondere ausführliche Darstellungen<br />

über den Zustand des entsprechenden<br />

Schiffes, die gefahrenen Routen, Erläuterungen von<br />

Abweichungen bei den Schiffsbetriebskosten, von<br />

Abweichungen von den prognostizierten Poolraten<br />

oder vereinbarten Charterraten und Darstellungen<br />

der Marktsituation enthält.<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Vertragsreeder hat der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft,<br />

deren Beirat, einem etwaigen Treuhandkommanditisten<br />

oder deren schriftlich Bevollmächtigten<br />

darüber hinaus spätestens 40 Tage nach<br />

Ablauf eines jeden Halbjahres einen Bericht über alle<br />

die Beteiligungsgesellschaft betreffenden Geschäfte<br />

zu erteilen. Sollte eine Gesellschafterversammlung<br />

der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft in<br />

einem Zeitraum von zwei Monaten vor oder nach<br />

dem 30. Juni eines Kalenderjahres stattfi nden und ist<br />

für diese Gesellschafterversammlung ein Jahresbericht<br />

von dem Vertragsreeder erstellt worden, so kann<br />

die Erstellung eines Halbjahresberichts zum 30. Juni<br />

eines Kalenderjahres entfallen. Unabhängig von den<br />

vorgenannten Regelungen wird der Vertragsreeder die<br />

jeweilige Beteiligungsgesellschaft von wesentlichen<br />

Budgetabweichungen jederzeit unverzüglich unterrichten<br />

und die Abweichungen erläutern.<br />

Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft, ihr Beirat, etwaige<br />

Treuhandkommanditisten oder deren schriftlich<br />

Bevollmächtigte haben das Recht der Einsichtnahme<br />

in die Geschäftsunterlagen, soweit dadurch<br />

der gewöhnliche Geschäftsbetrieb nicht gestört wird.<br />

Die Einsichtsberechtigten sind verpfl ichtet, die dadurch<br />

erlangten Kenntnisse Dritten gegenüber geheim<br />

zu halten, sofern es sich nicht um Auseinandersetzungen<br />

mit dem Vertragsreeder handelt.<br />

Schiedsverfahren<br />

Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />

Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />

Einzelheiten sind in einem Schiedsgerichtsvertrag<br />

geregelt, der als Anlage dem Vertragsreedervertrag<br />

beigefügt ist.<br />

Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />

C17-Poolvertrag<br />

Rechtliche Struktur / Organe des Pools<br />

Der C17-Pool stellt lediglich eine reine Interessengemeinschaft<br />

in Form einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft<br />

dar. Sie ist nicht auf den Betrieb<br />

eines Handelsgewerbes gerichtet.<br />

Die Organe des Pools bestehen aus Poolverwaltung,<br />

Poolkommission und Poolversammlung.<br />

69


70 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Poolverwaltung und Poolabrechnung<br />

Die Poolverwaltung wird durch die Leonhardt &<br />

Blumberg Reederei GmbH & Co. KG durchgeführt. Zu<br />

den Aufgaben gehört insbesondere die Erstellung<br />

der quartalsweisen und jährlichen Poolabrechnungen,<br />

auf deren Basis der vierteljährliche Poolausgleich<br />

erfolgt. Nach Ermessen der Poolkommission<br />

kann die Abrechnungsperiode von einem Kalendervierteljahr<br />

auf einen Monat herabgesetzt werden.<br />

Die endgültige Poolabrechnung eines jeweiligen<br />

Kalenderjahres wird auf Grundlage einer von dem<br />

Wirtschaftsprüfer der jeweiligen Einschiffsgesellschaft<br />

bis zum 30. September des Folgejahres vorgelegten<br />

Abrechnung für den jeweiligen Poolzeitraum<br />

erstellt.<br />

Die Poolverwaltung erhält je Schiff eine pauschale<br />

Gebühr von 2.000 US-Dollar p. a., die zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres fällig wird.<br />

Poolkommission<br />

Die Poolkommission besteht aus zwei Mitgliedern.<br />

Die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG<br />

und Leonhardt & Blumberg Schiffahrtsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG entsenden zusammen einen Vertreter,<br />

die Hansa Treuhand Schiffsbeteiligungs GmbH & Co.<br />

KG den weiteren Vertreter. Jeder Vertreter hat eine<br />

Stimme. Den Vorsitz führt der von der Hansa Treuhand<br />

Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG benannte<br />

Vertreter. Die Poolkommission fasst Beschlüsse mit<br />

einfacher Stimmenmehrheit, insbesondere über den<br />

Abschluss von Zeitcharterverträgen mit einer Laufzeit<br />

von mehr als vier Monaten (inklusive Optionsrecht<br />

des Charterers).<br />

Poolversammlung<br />

Eine Poolversammlung fi ndet auf Antrag der Poolkommission<br />

oder auf Antrag von mindestens zehn<br />

Prozent der Einschiffsgesellschaften statt. In der<br />

Poolversammlung hat jede Einschiffsgesellschaft eine<br />

Stimme. Die Poolversammlung entscheidet über diejenigen<br />

Fragen, die nicht von der Poolkommission zu<br />

entscheiden sind. Entscheidungen werden mit einer<br />

Mehrheit von 75 Prozent der Stimmen gefällt, die Änderung<br />

des Poolvertrags ist nur mit einer Mehrheit von<br />

90 Prozent möglich. Die Poolversammlung beschließt<br />

z. B. über die Aufnahme neuer Schiffe in den Pool.<br />

Schiffe im C17-Pool<br />

Im C17-Pool sind zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

20 Schiffe gleicher Größe und Bauart beschäftigt.<br />

Mit Addendum (Nachtrag) Nr.2 vom 21. Dezember<br />

2007 wurden sechs weitere Schiffe in den<br />

Pool aufgenommen, deren Poolung der Reiseergebnisse<br />

jeweils mit Antritt der ersten Charter nach Abgang<br />

von der Bauwerft, voraussichtlich in 2010 und<br />

2011, beginnt.<br />

Mit Beschluss der Poolversammlung können auch<br />

Schiffe in den Pool aufgenommen werden, die in<br />

technischer Hinsicht nicht als vergleichbare Schiffe<br />

gelten.<br />

Gegenstand der Poolung<br />

Gepoolt werden die Reiseergebnisse der Schiffe, die<br />

sie in ihrer Einsatzzeit erzielen. Reiseergebnisse sind<br />

die Erlöse abzüglich der Schiffsreisekosten. Erlöse<br />

sind z. B. Chartereinnahmen, Frachten, Überliegegelder<br />

etc. Zu den Schiffsreisekosten zählen insbesondere<br />

Befrachtungskommissionen sowie Lade-<br />

oder Hafenkosten. Einsatzzeiten sind alle Zeiträume,<br />

in denen ein Schiff in voll einsatzbereitem Zustand<br />

zur Verfügung steht. Als Einsatzzeit gelten auch<br />

Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung, sofern die<br />

entsprechende Einschiffsgesellschaft, so wie die Beteiligungsgesellschaften,<br />

Mitglied der Containership<br />

Association ist. Die Containership Association ist ein<br />

Solidaritätsfonds, dem sich eine Reihe von Eigentumsgesellschaften<br />

von Containerschiffen angeschlossen<br />

haben, um im Falle von Beschäftigungslosigkeit<br />

von Schiffen gegenseitig füreinander einzustehen.<br />

Ist ein Mitglied des Pools nicht Mitglied der<br />

Association, gelten nur Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />

bis zu 60 Tagen innerhalb eines Zeitraums<br />

von zwölf Monaten als Einsatzzeit. Für<br />

Zeiträume, die nicht als Einsatzzeit eines Schiffes<br />

gelten, ist die entsprechende Einschiffsgesellschaft<br />

nicht am Pool beteiligt. Ein etwaiges Reiseergebnis<br />

bleibt dann unberücksichtigt. Nicht als Einsatzzeiten<br />

gelten die Zeiträume, in denen ein Schiff nicht voll<br />

einsatzbereit zur Verfügung steht, z. B. durch Reparaturen,<br />

Maschinenausfälle, Streiks, Aussperrungen<br />

und Boykotte der Schiffsbesatzung sowie Zeitverluste,<br />

die auf die Flagge, das Alter, die Einschiffsgesellschaft<br />

oder die Besatzung zurückzuführen sind.


Poolausgleich<br />

Die Einschiffsgesellschaften sind an den gepoolten<br />

Reiseergebnissen pro Einsatztag ihrer Schiffe zu<br />

gleichen Anteilen beteiligt. Dabei werden zunächst<br />

für jeden Zeitraum der Poolabrechnung (Kalenderjahr)<br />

die Reiseergebnisse aller Schiffe addiert sowie<br />

die Summe aller Einsatzzeiten der Schiffe in Kalendertagen<br />

(Gesamteinsatztage) ermittelt. Wenn man<br />

die Gesamtsumme der Reiseergebnisse durch die<br />

Gesamteinsatztage teilt, erhält man die Poolrate pro<br />

Einsatztag der Schiffe im Abrechnungszeitraum<br />

(Nettopoolrate). Dieser Betrag wird dann für jede<br />

Einschiffsgesellschaft mit der Zahl der Einsatztage<br />

ihres Schiffes multipliziert. Das Ergebnis ist der Betrag,<br />

mit dem die Einschiffsgesellschaft in einer Abrechnungsperiode<br />

an der Gesamtsumme der zu poolenden<br />

Reiseergebnisse teilnimmt.<br />

Dauer des Poolvertrags / Kündigung<br />

Die Laufzeit des Pools ist unbefristet. Eine ordentliche<br />

Kündigung des Poolvertrags durch Poolmitglieder<br />

ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von 24 Monaten jeweils zum Monatsende möglich.<br />

Der Pool kann innerhalb von zwei Monaten nach<br />

Empfang der Kündigung von der kündigenden Gesellschaft<br />

verlangen, so lange im Pool zu verbleiben, bis<br />

ihr Chartervertrag ausläuft, sofern dieser nach Ablauf<br />

der Kündigungsfrist von 24 Monaten fortdauert.<br />

Kündigt ein Poolmitglied, wird der Pool mit den<br />

verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt. Jedes Poolmitglied<br />

hat aber die Möglichkeit, binnen vier Monaten<br />

nach Zugang der Kündigung eine Anschlusskündigung<br />

zum gleichen Datum auszusprechen. Wenn<br />

mehr als 50 Prozent der Einschiffsgesellschaften<br />

kündigen, wird der Pool mit Wirksamwerden der<br />

Kündigungen aufgelöst.<br />

Eine außerordentliche Kündigung des Poolvertrags<br />

ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

Ein wichtiger Grund liegt z. B. dann vor, wenn<br />

über das Vermögen einer Einschiffsgesellschaft die<br />

Sequestration angeordnet oder die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens beantragt und nicht binnen<br />

14 Tagen zurückgenommen wird.<br />

Eine Einschiffsgesellschaft scheidet auch dann<br />

aus dem Pool aus, wenn ein Totalverlust oder ein<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

konstruktiver Totalverlust des Schiffes vorliegt.<br />

Bei Verkauf eines Schiffes scheidet die entsprechende<br />

Einschiffsgesellschaft mit Übergabe des<br />

Schiffes an die Käufergesellschaft aus dem Pool aus.<br />

Wird das Schiff nach Verkauf von derselben Vertragsreedergruppe<br />

bereedert, muss der Käufer dem<br />

Pool anbieten, in die Rechte und Pfl ichten der verkaufenden<br />

Einschiffsgesellschaft unter dem Poolvertrag<br />

einzutreten, wozu die Einschiffsgesellschaften<br />

bereits laut Poolvertrag ihre Zustimmung<br />

erteilen. Bei künftiger Bereederung durch andere<br />

Reeder kann der Käufer dies dem Pool anbieten. Eine<br />

Entscheidung über den Verbleib des Schiffes im Pool<br />

fällt dann die Poolversammlung.<br />

Wenn eine Einschiffsgesellschaft aus welchem<br />

Grund auch immer aus dem Pool ausscheidet, wird<br />

der Pool zwischen den verbleibenden Mitgliedern<br />

fortgeführt. In diesem Fall ist eine Zwischenabrechnung<br />

vorzunehmen.<br />

Je nach Grund des Ausscheidens, z. B. bei ordentlicher<br />

Kündigung, regeln Abfi ndungsbestimmungen<br />

im Poolvertrag etwaige Benachteiligungen der Poolmitglieder<br />

bei Ausscheiden eines Mitglieds.<br />

Berücksichtigung besonderer Umstände<br />

Die Einschiffsgesellschaften haben die Poolvereinbarung<br />

im Vertrauen darauf abgeschlossen, einen<br />

angemessenen Ausgleich der Risiken zu erzielen.<br />

Dabei sollten keinem Poolmitglied unverhältnismäßige<br />

Vor- oder Nachteile gegenüber den anderen<br />

Mitgliedern erwachsen. Sollte das jedoch der Fall<br />

sein, sollen die Poolmitglieder eine angemessene<br />

Vereinbarung zum Ausgleich derartiger Vorteile oder<br />

Belastungen treffen.<br />

Charterausfallpool<br />

Mitglieder des Charterausfallpools sind die Schiffseigentumsgesellschaften<br />

der teilnehmenden Schiffe,<br />

die damit das Risiko von Charterausfällen ihrer Schiffe<br />

aufgrund anerkannter Kasko-Schäden gemeinsam<br />

tragen.<br />

Für die Dauer von 90 Tagen je Jahr (nach 14 Tagen<br />

Selbstbehalt) ist ein Mitgliedschiff gegen Charterausfall,<br />

als Folge eines von den Kasko-Versicherern des<br />

Schiffes ersetzten bzw. zu ersetzenden Schadens, geschützt.<br />

Wenn ein Schiff einen Charterausfall erleidet,<br />

71


72 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

tragen alle Mitglieder zur Erstattung der anfallenden<br />

Tagessätze des geschädigten Schiffes bei.<br />

Die abgesicherten Tagessätze des MS »LAUEN-<br />

BURG« und des MS »PAPENBURG« sollen auf dem Niveau<br />

der zu erwartenden C17-Poolergebnisse liegen.<br />

Versicherungen bei Übernahme der Schiffe<br />

Es ist vorgesehen, für die Schiffe jeweils folgende<br />

Versicherungen in industrieüblichem Umfang abzuschließen:<br />

Kasko-Versicherung<br />

Die marktübliche Kasko-Versicherung ersetzt Sachschäden<br />

am versicherten Schiff unter Berücksichtigung<br />

einer Selbstbeteiligung.<br />

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für<br />

die gesetzliche Haftpfl icht bei Sachschäden aus Kollision<br />

des versicherten Schiffes mit schwimmenden<br />

und festen Gegenständen (z. B. andere Schiffe oder<br />

Hafenanlagen) und für Aufwendungen zur Abwendung<br />

und Minderung von Schäden am versicherten<br />

Schiff und an der Ladung.<br />

Mögliche Ausschlüsse vom Kasko-Versicherungsschutz<br />

sind insbesondere Schäden, die dadurch verursacht<br />

werden, dass das versicherte Schiff in nicht seetüchtigem<br />

Zustand auf Reisen gesandt wird.<br />

Die Höhe der Versicherungssumme für den Totalverlustfall<br />

soll bei beiden Beteiligungsobjekten auf<br />

einem marktüblichen Niveau vereinbart werden.<br />

Kriegsversicherung<br />

Ergänzend zur Kasko-Versicherung wird üblicherweise<br />

eine separate Versicherung von Schiffen gegen<br />

Kriegsgefahren und Beschlagnahme im Kriegsfall<br />

abgeschlossen. Hierunter sind insbesondere<br />

Schäden durch die feindliche Verwendung von<br />

Kriegswaffen sowie durch Terrorakte versichert. Versichert<br />

sind auch hierdurch verursachte Ausfallzeiten.<br />

Die Höhe der Versicherungssumme bei den beiden<br />

Beteiligungsobjekten soll auf einem marktüblichen<br />

Niveau vereinbart werden.<br />

P&I (Protection and Indemnity)-Versicherung<br />

Die bei so genannten P&I Clubs (Versicherungsgemeinschaften<br />

auf Gegenseitigkeit) üblicherweise<br />

eingedeckten Versicherungen erstrecken sich auf die<br />

gesetzlichen und vertraglichen Haftpfl ichten des<br />

Schiffseigentümers, u. a.<br />

- für Personenschäden an Bord des eigenen<br />

Schiffes (soweit nicht anderweitig versichert)<br />

und an Bord anderer Schiffe durch fahrlässige<br />

Navigation,<br />

- für den Verlust oder die Beschädigung der beförderten<br />

Ladung,<br />

- für Ansprüche aus Verschmutzungen – ob verschuldet<br />

oder nicht – von Gewässern oder anderen<br />

Schiffen, Beschädigungen an Uferbauwerken<br />

etc.<br />

Die Versicherungssumme ist – abgesehen von Ölverschmutzungen<br />

– in der Regel nicht begrenzt. Bei<br />

Umweltschäden durch Ölaustritt ist die Deckung<br />

derzeit auf eine Milliarde US-Dollar begrenzt. Selbstbehalte<br />

sind separat verhandelbar.<br />

Loss-of-Hire-Versicherung<br />

Das MS »LAUENBURG« und das MS »PAPENBURG«<br />

sind zunächst für die Dauer von 90 Tagen je Jahr<br />

(nach 14 Tagen Selbstbehalt) durch die Mitgliedschaft<br />

in einem Charterausfallpool gegen Charterausfall<br />

geschützt werden (siehe »Charterausfallpool«).<br />

Ab dem 105. Tag sollen die Schiffe dann für<br />

weitere 90 Tage über eine Loss-of-Hire-Versicherung<br />

gegen Charterausfall versichert sein. Die Lossof-Hire-Versicherung<br />

deckt üblicherweise Einnahmeausfälle<br />

im Falle anerkannter Kasko-Schäden. Die<br />

Höhe der Absicherung kann individuell mit der jeweiligen<br />

Versicherung vereinbart werden.<br />

Finanzierungsverträge<br />

Mit Datum vom 23. Mai 2007 hat die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG mit der Credit<br />

Suisse, Zürich, Schweiz, einen Vertrag über die<br />

Gewährung folgender Darlehen geschlossen:<br />

- Schiffshypothekendarlehen in Höhe von maximal<br />

22.750.000 US-Dollar<br />

- Kontokorrentkredit in Höhe von maximal<br />

500.000 US-Dollar


Die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH &<br />

Co. KG hat mit der Credit Suisse im November 2009<br />

und April 2010 Vereinbarungen abgeschlossen, wonach<br />

einzelne Regelungen des Darlehensvertrags ergänzt<br />

bzw. abgeändert sollen, sofern eine Kapitalerhöhung<br />

der Gesellschaft erfolgreich umgesetzt werden<br />

kann. Die Änderungen betreffen insbesondere<br />

die Erweiterung der Stundungsmöglichkeit von Tilgungsraten<br />

auf insgesamt bis zu sechs vierteljährliche<br />

Tilgungsraten. Die Marge für die jeweils gestundeten<br />

Beträge liegt bei 1,15 Prozent p. a. Etwaige<br />

Stundungsbeträge müssen spätestens mit der letzten<br />

Tilgungsrate des Darlehens zurückgeführt werden.<br />

Zwei Stundungen wurden im Jahr 2010 bereits in<br />

Anspruch genommen. Bevor die vier weiteren Stundungen<br />

genutzt werden können, hat die Gesellschaft<br />

die im Juli und Oktober fälligen Tilgungsraten vollständig<br />

zu bedienen.<br />

Zukünftige vorzeitig widerrufl ich getilgte Darlehensbeträge<br />

können ggf. wieder in Anspruch genommen<br />

werden. Auf noch abrufbare Anteile des<br />

Darlehens erhebt die Bank dann eine Commitment<br />

Fee in Höhe von 0,3 Prozent p. a.<br />

In den Jahren 2010 und 2011 sind keine Ausschüttungen<br />

an die Gesellschafter gestattet. Danach erfolgt<br />

die Verteilung von Liquiditätsüberschüssen gemäß<br />

einer so genannten »cash sweep«-Klausel.<br />

Demnach sind 80 Prozent des Liquiditätsüberschusses<br />

für die Tilgung gestundeter Raten heranzuziehen,<br />

bis die originäre Tilgung gemäß dem Darlehensvertrag<br />

wieder erreicht ist. Ausschüttungen<br />

an Investoren der Kapitalerhöhung dürfen bis zu einer<br />

Höhe von acht Prozent p. a. vorrangig vor dem<br />

»cash sweep« vorgenommen werden.<br />

Mit Datum vom 24. Mai 2007 hat die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG mit der Landesbank<br />

Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt<br />

am Main, einen Vertrag über die Gewährung folgender<br />

Darlehen geschlossen:<br />

- Schiffshypothekendarlehen in Höhe von maximal<br />

19.800.000 US-Dollar,<br />

- Kontokorrentkredit in Höhe von maximal<br />

500.000 US-Dollar; befristet bis zum 30. Juni<br />

2010 1.500.000 US-Dollar<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH &<br />

Co. KG hat mit der Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Girozentrale im November 2009 eine Vereinbarung<br />

abgeschlossen, wonach einzelne Regelungen des<br />

Darlehensvertrags ergänzt bzw. abgeändert werden<br />

sollen, sofern eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft<br />

erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Änderungen<br />

betreffen insbesondere die Erweiterung der Stundungsmöglichkeit<br />

von Tilgungsraten. Maximal neun<br />

vierteljährliche Tilgungsraten dürfen demnach im<br />

Zeitraum bis zum 30. Dezember 2011 gestundet werden.<br />

Die Marge für die jeweils gestundeten Beträge<br />

liegt bei 5,5 Prozent p. a. Auf Wunsch des Darlehensnehmers<br />

kann darüber hinaus die Gesamtkreditlaufzeit<br />

um etwa 1,5 Jahre bis zum 30. Juni 2024 verlängert<br />

werden. Etwaige Stundungsbeträge sind ab dem<br />

Jahr 2012 linear über die verbleibende Laufzeit zurückzuführen.<br />

Während der Dauer der Stundungsperiode bis Ende<br />

2011 sind keine Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />

gestattet. Danach erfolgt die Verteilung von<br />

Liquiditätsüberschüssen gemäß einer so genannten<br />

»cash sweep«-Klausel. Demnach sind 60 Prozent<br />

des Liquiditätsüberschusses (Schiffserlöse abzüglich<br />

Schiffsbetriebskosten und Kapitaldienst) für die Tilgung<br />

gestundeter Raten heranzuziehen, bis die originäre<br />

Tilgung gemäß dem Darlehensvertrag wieder<br />

erreicht ist. Ausschüttungen an Investoren der Kapitalerhöhung<br />

dürfen vorrangig vor dem »cash sweep«<br />

vorgenommen werden.<br />

Für Teile der beiden Schiffshypothekendarlehen<br />

wurden Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Darüber<br />

hinaus bestehen bis 30. Juni 2010 befristete Darlehensvereinbarungen<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG mit Hannover Leasing<br />

und der Frank Leonhardt Holding.<br />

Schiffshypothekendarlehen<br />

Die beiden Darlehen dienen der langfristigen teilweisen<br />

Finanzierung der Kaufpreise der Schiffe. Die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co.<br />

KG hat das Darlehen bei Übernahme des Schiffes im<br />

Jahr 2007 in Höhe von 22.700.000 US-Dollar (»Gesamtbetrag«)<br />

in Anspruch zu nehmen. Per 31. Dezember<br />

2009 valutiert das Darlehen noch bei<br />

73


74 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

18.754.705 US-Dollar. Die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG hat im Jahr 2007 eine<br />

Inanspruchnahme in Höhe von 19.750.000 US-Dollar<br />

vorgenommen. Per 31. Dezember 2009 liegt der<br />

Fremdkapitalstand bei 17.391.391 US-Dollar.<br />

Tilgung / Laufzeit<br />

Die Tilgung des Schiffshypothekendarlehens des MS<br />

»LAUENBURG« soll in 56 vierteljährlichen Raten, die<br />

des MS »PAPENBURG« in 64 vierteljährlichen Raten<br />

erfolgen.<br />

Zinsen<br />

Die Zinsbindungszeiträume können fl exibel festgelegt<br />

werden. Der jeweilige Zinssatz setzt sich aus<br />

dem für die jeweilige Laufzeit einschlägigen US-<br />

Dollar-Libor zuzüglich der jeweils vertraglich vereinbarten<br />

Marge zusammen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben darüber<br />

hinaus Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen, um<br />

für Teile des Darlehens die Zinsen abzusichern (siehe<br />

»Zinssicherungsgeschäfte«).<br />

Wesentliche Sicherheiten<br />

- erstrangige deutsche Schiffshypothek, die im<br />

Schiffsregister registriert ist und das abstrakte<br />

Schuldversprechen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

zu Gunsten der entsprechenden<br />

Bank von 120 Prozent des jeweils vereinbarten<br />

Darlehensbetrags und des Kontokorrentkredits<br />

besichert<br />

- Abtretung der Ansprüche der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

gegen Versicherungen<br />

- Abtretung der vereinnahmten Charter- bzw.<br />

Poolraten der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />

- Verpfändung der Konten der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

Die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen ist jederzeit<br />

möglich und muss mindestens 100.000 US-Dollar<br />

oder ein Vielfaches davon betragen. Eine Pfl icht zur<br />

vorzeitigen Rückzahlung besteht bei beiden Darlehensverträgen<br />

im Falle eines Totalverlusts oder eines<br />

Verkaufs. Im Falle des Totalverlusts ist die Rückzah-<br />

lung 180 Tage nach dem Totalverlustdatum fällig und<br />

zahlbar, im Falle des Verkaufs eines Schiffes bei<br />

Übergabe des Schiffes an den Käufer.<br />

Bewertung der Schiffe und Folgen eines<br />

Wertverlusts<br />

Die Banken können das jeweils von ihnen fi nanzierte<br />

Schiff zu jeder Zeit, in der Regel einmal jährlich, zur<br />

Bestimmung des Marktwerts bewerten lassen. Sofern<br />

die Summe des Marktwerts eines Schiffes 125<br />

Prozent der ausstehenden Zahlungsverpfl ichtungen<br />

nachhaltig unterschreitet, wird die entsprechende<br />

Beteiligungsgesellschaft innerhalb von 60 Tagen<br />

nach Aufforderung der entsprechenden Bank entweder<br />

zusätzliche Sicherheiten bieten oder das Darlehen<br />

vorzeitig so weit zurückzahlen, um die durch<br />

den Wertverlust entstandene Verschlechterung in<br />

der Sicherheitenposition der fi nanzierenden Bank zu<br />

beheben.<br />

Verzug und Folgen des Verzugs<br />

Ein Verzugsfall bzw. ein wichtiger Kündigungsgrund<br />

liegt insbesondere vor, wenn fällige Zahlungen am<br />

Fälligkeitstag nicht geleistet sind und auch nach Anforderung<br />

durch die fi nanzierende Bank nicht geleistet<br />

wurden. In diesen Fällen hat die jeweilige Bank<br />

das Recht, das entsprechende Darlehen zu kündigen<br />

und ausstehende Schulden einschließlich aufgelaufener<br />

Zinsen sofort fällig und zahlbar zu stellen.<br />

Gebühren<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben den fi nanzierenden<br />

Banken im Jahr 2007 einmalige Bearbeitungsgebühren<br />

sowie teilweise Bereitstellungsgebühren<br />

gezahlt.<br />

Kontokorrentkredite<br />

Die Kontokorrentkredite über jeweils 500.000 US-<br />

Dollar dienen der Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedürfnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaften und<br />

können sowohl in laufender Rechnung als auch in<br />

Tranchen mit festen Zinsperioden in Anspruch genommen<br />

werden. Die Rückzahlung erfolgt nach<br />

Wunsch der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft oder<br />

nach Kündigung durch die entsprechende Bank.<br />

Die Landesbank Hessen-Thüringen hat die Konto-


korrentlinie der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG befristet bis zum 30. Juni 2010<br />

auf 1.500.000 US-Dollar erhöht.<br />

Zinssicherunsgeschäfte<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben im Juli 2007<br />

insgesamt vier Zinsswapgeschäfte zum Zwecke der<br />

teilweisen, langfristigen Zinsabsicherung der Darlehen<br />

abgeschlossen.<br />

Die beiden Zinsswapgeschäfte der Schiffahrts-<br />

Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG wurden<br />

über einen anfänglichen Betrag in Höhe von jeweils<br />

7.945.000 US-Dollar mit quartalsweiser Tilgungsstruktur<br />

vereinbart. Die beiden Zinsswapgeschäfte<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH &<br />

Co. KG lauten auf Beträge in Höhe von ursprünglich<br />

jeweils 6.912.500 US-Dollar und sind über die Laufzeit<br />

ebenfalls mit einer quartalweisen Tilgungsstruktur<br />

ausgestattet. Die Werte der Swaps sind derzeit<br />

negativ, führen aktuell aber nicht zu einer Vermögensminderung.<br />

Nach Auslaufen der Swaps ist die<br />

Realisierung von Verlusten nicht mehr möglich. Im<br />

Einzelnen siehe Kapitel 7 »Investitions- und Finanzplan«,<br />

Tabelle »Finanzierung im Überblick« .<br />

Projektverträge<br />

Im Folgenden sowie im vorstehenden Abschnitt<br />

»Bereederungsverträge« wird der Umfang sämtlicher,<br />

nicht nur geringfügiger Leistungen und Lieferungen<br />

aufgeführt, die von dem <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />

den Gründungsgesellschaftern oder den<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittenten zu<br />

erbringen sind. Darüber hinaus werden keine weiteren<br />

nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />

von den aufgeführten Personen sowie den<br />

Mitgliedern des Beirats erbracht.<br />

Geschäftsbesorgung<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben Hannover<br />

Leasing jeweils mit der laufenden Verwaltung beauftragt.<br />

Dies betrifft insbesondere die Überwachung<br />

und Steuerung der Liquiditätsüberschüsse, die Wiederanlage<br />

von Guthabensbeträgen zu marktüblichen<br />

Konditionen, die Vornahme von Ausschüttungen, die<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />

die Abwicklung des Zahlungsverkehrs (Zins- und Tilgungszahlungen)<br />

und die Erstellung der Steuererklärungen,<br />

soweit diese Aufgaben nicht unter den jeweiligen<br />

Bereederungsverträgen durch den Vertragsreeder<br />

geschuldet sind. Hannover Leasing kann<br />

sich hierzu auch Dritter bedienen.<br />

Für ihre Tätigkeiten erhält Hannover Leasing von<br />

den Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahr 2007<br />

Vergütungen in Höhe von jeweils 65.000 US-Dollar<br />

pro Jahr, die jeweils vierteljährlich nachträglich fällig<br />

sind. Diese laufende Vergütung wird ab dem Jahr<br />

2008 mit jährlich zwei Prozent indexiert. Im Jahr der<br />

Übernahme der Schiffe und im Jahr der Veräußerung<br />

der Schiffe erfolgt die Ermittlung der entsprechenden<br />

Vergütung zeitanteilig in Abhängigkeit vom<br />

Übernahme- bzw. Veräußerungszeitpunkt.<br />

Im Rahmen einer Veräußerung oder bei Totalverlust<br />

eines Schiffes erhält Hannover Leasing von der<br />

jeweiligen Beteiligungsgesellschaft eine zusätzliche<br />

Vergütung für die Liquidation der entsprechenden<br />

Gesellschaft in Höhe von jeweils 75.000 US-Dollar.<br />

Darlehen - Frank Leonhardt Holding<br />

und Hannover Leasing<br />

Die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH &<br />

Co. KG hat mit der Frank Leonhardt Holding GmbH &<br />

Co. KG sowie mit der HANNOVER LEASING GmbH &<br />

Co. KG jeweils Darlehensvereinbarungen geschlossen.<br />

Diese gewähren einen Kreditrahmen von jeweils<br />

300.000 US-Dollar und sind zur Überbrückung von<br />

jeweils kurzfristigem Liquiditätsbedarf vorgesehen.<br />

Auszahlungen können fl exibel abgerufen werden<br />

und sind mit einem Festsatz von 5,5 Prozent p. a. zu<br />

verzinsen. Die Darlehen sind spätestens zum 30. Juni<br />

2010 zurückzuführen.<br />

75


76 Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen gesetzlichen<br />

Regelungen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen sowie der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte.<br />

Zu Einzelheiten wird auf die folgenden Ausführungen verwiesen. Die endgültige Anerkennung der<br />

steuerlichen Konzeption bleibt jedoch der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />

Allgemeines<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Verhältnisse<br />

richtet sich an solche Investoren, die als<br />

natürliche Personen in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpfl ichtig sind und ihre Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />

im Privatvermögen halten.<br />

Für Kapitalgesellschaften oder Investoren, die die<br />

Beteiligung im Betriebsvermögen halten, können<br />

sich erhebliche Abweichungen von den nachfolgend<br />

dargestellten Grundsätzen ergeben. Ferner treffen<br />

nachfolgend dargestellte Grundsätze nicht auf Investoren<br />

zu, die weder ihren ständigen Aufenthalt noch<br />

einen Wohnsitz in Deutschland haben und daher in<br />

Deutschland nicht unbeschränkt steuerpfl ichtig<br />

sind. Es wird den Investoren empfohlen, einen steuerlichen<br />

Berater zu konsultieren, der auch die individuellen<br />

steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung<br />

an den Beteiligungsgesellschaften für den Investor<br />

mit seinen konkreten steuerlichen Verhältnissen berücksichtigt.<br />

Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />

geht davon aus, dass die Besteuerung der Einkünfte<br />

aus dem Schiffsbetrieb durch die Bereederung<br />

in Deutschland dem Besteuerungsrecht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Es geht des<br />

Weiteren davon aus, dass die an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligten Kommanditisten Mitunternehmer<br />

sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.<br />

Konzept- und Prognoserechnungen basieren,<br />

soweit nicht im Einzelnen besonders darauf hingewiesen<br />

wird, auf der derzeitig geltenden Gesetzeslage<br />

und den geltenden Verwaltungsauffassungen.<br />

Einkommensteuer<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />

können nur dann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

den einzelnen Gesellschaftern steuerlich<br />

zugerechnet werden, wenn eine Mitunternehmerschaft<br />

i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorliegt.<br />

Die Gesellschafter sind an Gewinn und Verlust sowie<br />

den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaften<br />

gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

beteiligt (Mitunternehmerrisiko). Die in den Gesellschaftsverträgen<br />

vereinbarten Mitspracherechte<br />

entsprechen den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten,<br />

die Kommanditisten nach dem HGB<br />

zustehen, sodass die Gesellschafter an den mitunternehmerischen<br />

Entscheidungen durch Ausüben<br />

ihrer Gesellschafterrechte teilhaben können (Mitunternehmerinitiative).<br />

Die Gesellschafter sind damit in<br />

Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung Mitunternehmer der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Einkunftsart<br />

Die Gesellschaften sind nach § 15 Abs. 2 EStG gewerblich<br />

tätig. Sie nehmen durch die Bereederung<br />

und Vercharterung der Schiffe selbstständig und<br />

nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />

mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, teil.<br />

Die jeweils einzigen persönlich haftenden Gesellschafterinnen<br />

der Beteiligungsgesellschaften, die<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH und<br />

die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

sind jeweils allein zur Geschäftsführung berechtigt.<br />

Wären die Beteiligungsgesellschaften nicht originär<br />

gewerblich tätig, wäre gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />

eine gewerbliche Prägung gegeben mit der Folge,<br />

dass die Beteiligungsgesellschaften auch in diesem<br />

Fall gewerbliche Einkünfte erzielen würden. Die be-


teiligten Gesellschafter erzielen somit Einkünfte aus<br />

Gewerbebetrieb.<br />

Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />

Seit dem 1. Januar 1999 haben Schifffahrtsgesellschaften<br />

die Möglichkeit, eine pauschalierte<br />

Gewinn ermittlung in Abhängigkeit von der im internationalen<br />

Schiffsverkehr eingesetzten Tonnage<br />

vorzunehmen (Tonnagesteuer). Die Vorschriften zur<br />

Tonna gesteuer wurden durch das BMF-Schreiben<br />

vom 12. Juni 2002 zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen<br />

im internationalen Verkehr nach § 5a<br />

EStG (BStBl. 2002 I, Seite 614 ff.) ergänzt und zuletzt<br />

durch das BMF-Schreiben vom 31. Oktober 2008<br />

(BStBl. I S. 956) angepasst. Die sich hieraus ergebenden<br />

Konsequenzen wurden bei der Konzeption<br />

dieses Beteiligungsangebots berücksichtigt.<br />

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme<br />

der Tonnagesteuer gehören insbesondere:<br />

- Die Geschäftsleitung der Beteiligungsgesellschaft,<br />

in deren Eigentum das Schiff sich befi ndet,<br />

befi ndet sich im Inland.<br />

- Die Bereederung des Schiffes wird durch einen<br />

im Inland ansässigen Bereederer durchgeführt.<br />

- Das Schiff ist für die Geltungsdauer der Tonnagebesteuerung<br />

überwiegend in einem inländischen<br />

Seeschiffsregister eingetragen.<br />

- Das Schiff wird im internationalen Verkehr eingesetzt.<br />

- Vercharterte Schiffe müssen vom Vercharterer<br />

ausgerüstet werden.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben im Jahr 2007<br />

den unwiderrufl ichen schriftlichen Antrag für die<br />

Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG gestellt. Sie sind<br />

damit vom Beginn des Wirtschaftsjahres an, in dem<br />

der Antrag gestellt wurde, verpfl ichtet, den Gewinn<br />

für die Dauer von zehn Jahren nach § 5a EStG zu ermitteln.<br />

Vor Indienststellung eines Schiffes durch eine Beteiligungsgesellschaft<br />

erwirtschaftete Gewinne sind<br />

bei Anwendung der Tonnagebesteuerung gemäß<br />

§ 5a Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zu besteuern, etwaige<br />

Verluste sind dementsprechend weder ausgleichsfä-<br />

Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

hig noch verrechenbar. Aufwendungen in der Investitionsphase<br />

sind insoweit mit der pauschalierten<br />

Besteuerung nach § 5a EStG abgegolten und führen<br />

zu keinem steuerlichen Verlustvolumen.<br />

Nach § 5a Abs. 5 EStG ist auch die Besteuerung etwaiger<br />

Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung<br />

des Schiffes oder der Kommanditanteile (§ 16 EStG)<br />

im Rahmen der pauschalierten Besteuerung nach<br />

§ 5a EStG abgegolten. Eine Besteuerung solcher Gewinne<br />

fi ndet demnach nicht statt.<br />

Die steuerliche Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben,<br />

z. B. für die Finanzierung des Anteilserwerbs,<br />

ist nicht möglich. Eine Ausnahme gilt nur<br />

für Ausgaben, die im unmittelbaren Zusammenhang<br />

mit Sonderbetriebseinnahmen, z. B. Beiratsvergütungen,<br />

stehen.<br />

Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />

geht davon aus, dass die gesellschaftsvertraglich<br />

vereinbarten Vorabgewinne an Gesellschafter<br />

steuerlich anerkannt werden. Die Vorabgewinne sind<br />

dann ebenfalls mit der pauschalen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG abgegolten.<br />

Die pauschale Gewinnermittlung nach § 5a EStG<br />

richtet sich nach der in Nettotonnen (Nettoraumzahl)<br />

ausgedrückten Größe eines Schiffes. Die Anzahl<br />

der Nettotonnen wird mit einem Staffeltarif belegt,<br />

der mit den Betriebstagen eines Schiffes multipliziert<br />

wird. Der Staffeltarif stellt sich wie folgt dar:<br />

Gewinn pro Betriebstag eines im internationalen<br />

Verkehr betriebenen HandelsSchiffes für jeweils<br />

volle 100 Nettotonnen (Nt):<br />

- 0,92 Euro bei bis zu 1.000 Nt<br />

- 0,69 Euro für die 1.000 Nt übersteigende Tonnage<br />

bis zu 10.000 Nt<br />

- 0,46 Euro für die 10.000 Nt übersteigende Tonnage<br />

bis zu 25.000 Nt<br />

- 0,23 Euro für die 25.000 Nt übersteigende Tonnage<br />

Mit der vorgesehenen Bereederung, Vercharterung<br />

und Beschäftigung der Schiffe sind die Voraussetzungen<br />

für die Anwendung der Tonnagesteuer er-<br />

77


78 Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

füllt. Unter Zugrundelegung einer Nettoraumzahl<br />

der Schiffe in Höhe von jeweils 10.908 Tonnen ergibt<br />

sich ein pauschal ermitteltes steuerliches Ergebnis in<br />

Höhe von ca. 27.549 Euro p. a. je Schiff.<br />

Erstmals nach Ablauf des Zeitraums von zehn Jahren<br />

kann der Antrag auf Gewinnermittlung nach § 5a<br />

EStG mit Wirkung für den Beginn jedes folgenden<br />

Wirtschaftsjahres unwiderrufl ich für zehn Jahre zurückgenommen<br />

werden.<br />

Der § 5a EStG fi ndet auch auf das Neukapital Anwendung.<br />

Die Gesellschaften sind bis 2008 nach § 5a EStG<br />

veranlagt. Eine Betriebsprüfung fand noch nicht statt.<br />

Gewinnermittlung nach § 4 und § 5 EStG<br />

Zusätzlich zu der besonderen Gewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG ist von den Beteiligungsgesellschaften<br />

zum Ende jedes Wirtschaftsjahres das Ergebnis<br />

nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen<br />

(§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 EStG) zu ermitteln<br />

(Betriebsvermögensvergleich). Das nach Betriebsvermögensvergleich<br />

ermittelte Ergebnis ist für die<br />

Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht relevant.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Unter Gewinnerzielungsabsicht versteht man das<br />

Streben nach einer steuerlich relevanten Vermögensmehrung<br />

während der voraussichtlichen Dauer<br />

der Beteiligung der Gesellschafter. Sie muss sowohl<br />

auf der Ebene der Gesellschaft (Gesamthandsvermögen)<br />

als auch auf der Ebene der Gesellschafter<br />

(anteiliges Gesamthandsvermögen einschließlich<br />

Sonderbetriebsvermögen) vorliegen und ist eine Voraussetzung<br />

für die Qualifi zierung der Einkünfte als<br />

gewerbliche Einkünfte. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

ist gegeben, wenn nach dem Urteil eines ordentlichen<br />

Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

mit einem Totalgewinn gerechnet werden kann.<br />

Auch unter der für diesen Fonds vorgesehenen Tonnagegewinnermittlung<br />

nach § 5a EStG ist die Prüfung<br />

der Totalgewinnerzielungsabsicht der Beteiligungsgesellschaften<br />

nach den Vorschriften der Gewinnermittlung<br />

nach den §§ 4 und 5 EStG vorzunehmen<br />

und für die Beteiligungsgesellschaften dieses<br />

Beteiligungsangebots positiv zu beantworten.<br />

Der Totalgewinn zur Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht<br />

ist unter zulässiger Einbeziehung des<br />

kalkulierten Veräußerungsgewinns aus dem Schiffsverkauf<br />

im Zeitraum von der Gründung bis zur Betriebsveräußerung<br />

oder -aufgabe (Planzeitraum) nach<br />

den Planrechnungen in diesem Beteiligungsangebot<br />

für beide Beteiligungsgesellschaften gegeben.<br />

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer individuellen<br />

Fremdfi nanzierung der Beteiligung mindern<br />

den Totalgewinn auf der Ebene des Gesellschafters.<br />

Soweit ein Gesellschafter durch anfallende Schuldzinsen<br />

ein negatives Totalergebnis erzielt, kann die<br />

steuerliche Anerkennung der Beteiligungsergebnisse<br />

im Einzelfall entfallen. Die Konzeption und die Planrechnungen<br />

in diesem Beteiligungsangebot sehen<br />

eine solche Fremdfi nanzierung auf Gesellschafterebene<br />

nicht vor. Jedem Gesellschafter wird daher<br />

empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen einer etwaigen<br />

Anteilsfi nanzierung mit seinem steuerlichen<br />

Berater zu erörtern.<br />

Anlaufkosten und Abschreibung<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot berücksichtigt<br />

die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 20. Oktober<br />

2003 (einheitlicher Fondserlass, 5. Bauherrenerlass,<br />

Az. IV C 3S2253a-48/03) in vollem Umfang. Für<br />

Zwecke der nicht im <strong>Prospekt</strong> dargestellten Steuerbilanz<br />

nach den Gewinnermittlungsgrundsätzen der<br />

§§ 4 Abs. 1 i. V. m. 5 EStG werden sämtliche Nebenkosten<br />

als Anschaffungsnebenkosten aktiviert und über<br />

die Nutzungsdauer der Investition abgeschrieben.<br />

Einkommensteuersatz /<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Die den Gesellschaftern nach § 5a EStG zuzurechnenden<br />

steuerlichen Ergebnisse unterliegen der Besteuerung<br />

nach deren jeweiligem individuellen Steuersatz.<br />

Seit dem 1. Januar 2007 ist es zu einer Erhöhung<br />

der Einkommensteuer für hohe private Einkommen<br />

(Grenze: 250.000 Euro bei Einzelveranlagung<br />

und 500.000 Euro bei Zusammenveranlagung) gekommen<br />

(§ 32 a Abs. 1 Nr. 5 EStG). Bis zu den vorgenannten<br />

Grenzen steigt der Steuersatz auf 42 Pro-


zent. Über diesen Grenzen erhöht sich der Steuersatz<br />

um drei Prozent (so genannte Reichensteuer)<br />

auf den Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent.<br />

Daneben wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe<br />

von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuerschuld erhoben.<br />

Die Geltung des Solidaritätszuschlags ist<br />

nicht befristet und wurde in den Ergebnisprognosen<br />

für die gesamte Laufzeit berücksichtigt.<br />

In der Ergebnisprognose und auch in den übrigen Berechnungen<br />

bzw. Prognosen im Kapitel 8 »Prognoserechnungen«<br />

wurde durchgängig mit dem Spitzensteuersatz<br />

von 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag,<br />

somit 47,48 Prozent, gerechnet.<br />

Kirchensteuer<br />

Bei kirchensteuerpfl ichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer<br />

erhoben, deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen<br />

richtet. Wirkungen, die<br />

sich aus der Anwendung etwaiger Kirchensteuer ergeben,<br />

wurden in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Einkünfte der Beteiligungsgesellschaften unterliegen<br />

der Gewerbesteuer. Das pauschal ermittelte<br />

Ergebnis nach § 5a EStG (Tonnagesteuerergebnis),<br />

erhöht um die Sonderbetriebseinnahmen der Kommanditisten,<br />

wird für Zwecke der Gewerbesteuer als<br />

Gewerbeertrag zugrunde gelegt (§ 7 Satz 3 GewStG).<br />

Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 GewStG fi ndet<br />

daneben keine Anwendung.<br />

Eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die persönliche<br />

Einkommensteuerschuld ist nicht möglich, da<br />

die Steuerermäßigung nach § 35 EStG bei der Option<br />

zur Tonnagebesteuerung nicht gewährt wird.<br />

Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer<br />

Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der<br />

Beteiligungsgesellschaft unterliegt der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer. Am 1. Januar 2009 ist das neue,<br />

grundlegend reformierte Erbschaftsteuerreformgesetz<br />

in Kraft getreten. Darüber hinaus wurden zuletzt<br />

mit Wirkung zum 1. Januar 2010 im Rahmen des<br />

Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember<br />

2009 Änderungen an der Gesetzgebung vorgenommen.<br />

Die Bewertung von Vermögensgegenständen<br />

wird künftig einheitlich am Verkehrswert<br />

orientiert. Auf die Investoren dieses Beteiligungsangebots<br />

wird ausschließlich das neue Recht Anwendung<br />

fi nden.<br />

Die Anteile an Personengesellschaften sind gemäß<br />

§ 11 Abs. 2 BewG grundsätzlich mit dem gemeinen<br />

Wert zu bewerten. Da die Anteile der Beteiligungsgesellschaften<br />

nicht an der Börse gehandelt werden,<br />

ist der gemeine Wert vorrangig aus den Verkäufen<br />

unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger als ein<br />

Jahr zurückliegen. Falls entsprechende Veräußerungspreise<br />

nicht zu ermitteln sind, ist der gemeine<br />

Wert unter der Berücksichtigung der Ertragsaussichten<br />

der Beteiligungsgesellschaften oder einer<br />

anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

für nichtsteuerliche Zwecke üblichen<br />

Methode zu ermitteln. Somit wird der erbschaft- und<br />

schenkungsteuerliche Wert einer Beteiligung in der<br />

Regel deren Verkehrswert entsprechen.<br />

Erb- / schenkungsteuerlicher Wert bei einer<br />

direkten Beteiligung<br />

Bei einer Direktbeteiligung besteht im Erb- oder<br />

Schenkungsfall die Möglichkeit, unter bestimmten<br />

Voraussetzungen eine Verschonung von 85 Prozent<br />

(Regelfall) oder von 100 Prozent (antragsgebundene<br />

Option) des Werts des begünstigten Vermögens in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

Die Wahl zwischen den Verschonungsoptionen muss<br />

mit der Abgabe der Steuererklärung unwiderrufl ich<br />

getroffen werden.<br />

79


80 Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

Für begünstigtes unternehmerisches Vermögen wird<br />

grundsätzlich ein Verschonungsabschlag von 85 Prozent,<br />

gemäß § 13a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13b Abs. 4<br />

ErbStG, auf den Bewertungsansatz gewährt. Die Gewährung<br />

des Verschonungsabschlags ist an folgende<br />

Voraussetzungen geknüpft:<br />

- Während der Haltefrist von fünf Jahren darf es<br />

zu keiner schädlichen Verwendung des übertragenen<br />

Vermögens kommen. Unter »schädlicher<br />

Verwendung« versteht der Gesetzgeber u. a.<br />

die Veräußerung oder die Aufgabe des Gewerbebetriebs.<br />

- Die Gesamtlohnsumme darf innerhalb der<br />

Lohnsummenfrist von fünf Jahren nach dem<br />

Erwerb insgesamt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme<br />

im Besteuerungszeitpunkt (Übertragungszeitpunkt)<br />

nicht unterschreiten. Da die<br />

Beteiligungsgesellschaften nach dem Betriebskonzept<br />

kein eigenes Personal haben, kommt<br />

die Lohnsummenregelung jedoch nicht zur Anwendung.<br />

- Der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen<br />

Gesamtvermögen darf gemäß § 13b<br />

Abs. 2 ErbStG höchstens 50 Prozent betragen.<br />

- keine Überentnahmen<br />

Von den sofort zu versteuernden 15 Prozent des<br />

übertragenen Vermögens bleibt ein so genannter<br />

Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 Euro außer Ansatz,<br />

so dass im Ergebnis Unternehmenswerte bis zu<br />

einer Million Euro vollständig von der Erbschaftsteuer<br />

entlastet werden. Der Abzugsbetrag verringert<br />

sich, wenn der nach Abzug des Verschonungsabschlags<br />

verbleibende 15-prozentige Anteil des Betriebsvermögens<br />

den Betrag von 150.000 Euro übersteigt,<br />

um 50 Prozent des 150.000 Euro übersteigenden<br />

Betrags und entfällt bei einer verbleibenden<br />

Bemessungsgrundlage von 450.000 Euro (so genannte<br />

Gleitende Freigrenze) völlig. Der Abzugsbetrag<br />

wird pro Erblasser / Schenker nur einmal innerhalb<br />

von zehn Jahren gewährt. Hierbei ist auf die Einhaltung<br />

der Haltefrist von fünf Jahren zu achten.<br />

Bei einem Verstoß gegen die Haltefrist von fünf Jahren<br />

fällt die 85-prozentige Verschonung zeitanteilig<br />

und rückwirkend weg. Die zeitanteilige Berechnung<br />

des Wegfalls der Verschonung wird nach vollen Jahren<br />

bemessen. Gemäß § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStG wird<br />

der Verschonungsabschlag nicht mehr für das Jahr<br />

des Verstoßes gewährt.<br />

Die neu eingeführte Reinvestitionsklausel sieht bei<br />

Veräußerungen oder Entnahmen von wesentlichen<br />

Betriebsgrundlagen während der fünfjährigen Behaltensfrist<br />

vor, dass eine Nachversteuerung nicht erfolgt,<br />

wenn der Veräußerungserlös innerhalb von<br />

sechs Monaten in entsprechendes begünstigtes Vermögen<br />

reinvestiert wird. Die Reinvestition muss dabei<br />

stets innerhalb derselben Vermögensart erfolgen.<br />

Alternativ zu dem vorstehend beschriebenen Regelfall<br />

kann der Wert des übertragenen Anteils auf Antrag<br />

in voller Höhe steuerfrei belassen werden, wenn<br />

die jeweilige Beteiligungsgesellschaft das Unternehmen<br />

sieben Jahre fortführt. Die Gewährung der 100-<br />

prozentigen Verschonung ist an folgende Voraussetzungen<br />

gebunden:<br />

- Während der Haltefrist von sieben Jahren darf<br />

es zu keiner schädlichen Verwendung des übertragenen<br />

Vermögens kommen.<br />

- Die Gesamtlohnsumme darf innerhalb der<br />

Lohnsummenfrist von sieben Jahren nach dem<br />

Erwerb insgesamt 700 Prozent der Ausgangslohnsumme<br />

im Besteuerungszeitpunkt (Übertragungszeitpunkt)<br />

nicht unterschreiten. Die<br />

Lohnsummenregelung kommt jedoch, wie bereits<br />

dargestellt, bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht zur Anwendung.<br />

- Der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen<br />

Gesamtvermögen darf gemäß § 13a<br />

Abs. 8 ErbStG höchstens zehn Prozent betragen.<br />

- keine Überentnahmen<br />

Wird die Haltefrist aufgrund einer schädlichen Verwendung,<br />

wie z. B. Verkauf des Gewerbebetriebs<br />

oder Mitunternehmeranteils, nicht eingehalten, so<br />

kommt es auch hier zum zeitanteiligen rückwirkenden<br />

Wegfall der Verschonung.<br />

Bei beiden Verschonungsoptionen fällt der Verschonungsabschlag<br />

mit Wirkung für die Vergangenheit<br />

zeitanteilig weg, soweit der Erwerber innerhalb der


Haltefrist Entnahmen tätigt, die die Summe seiner<br />

Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder<br />

Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr als 150.000<br />

Euro übersteigen; Verluste bleiben unberücksichtigt.<br />

Der Verschonungsabschlag von 85 Prozent bzw. 100<br />

Prozent und der Abzugsbetrag können gemäß § 13a<br />

Abs. 3 ErbStG nicht vom Erwerber in Anspruch genommen<br />

werden, soweit er Vermögen aufgrund einer<br />

letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung<br />

des Erblassers / Schenkers auf einen anderen<br />

Erwerber transferieren muss. Gleiches gilt, wenn der<br />

Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses Betriebsvermögen<br />

auf einen Miterben überträgt.<br />

Persönliche Freibeträge und Steuersätze<br />

Ein ggf. nach vorstehenden Regelungen ermittelter<br />

steuerlicher Wert des zu übertragenden Anteils wird,<br />

unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge,<br />

der regulären Besteuerung nach der Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuergesetzgebung unterworfen.<br />

Im Zuge der bereits dargestellten gesetzlichen Neuregelungen<br />

wurden auch diese persönlichen Freibeträge<br />

für Angehörige angehoben, insbesondere in<br />

der Steuerklasse I für nahe Angehörige wie z. B. Ehegatten<br />

und Kinder auf 500.000 Euro bzw. 400.000<br />

Euro. Die Steuersätze der Steuerklasse I (z. B. Ehegatten,<br />

Kinder, Stiefkinder) sind in der Gesetzesfassung<br />

ab dem 1. Januar 2010 gegenüber der Fassung<br />

ab dem 1. Januar 2009 unverändert geblieben. In der<br />

Steuerklasse II (z. B. Eltern, Großeltern, Geschwister)<br />

sind die Steuersätze gegenüber der Fassung ab dem<br />

1. Januar 2009 deutlich gesenkt worden.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind Unternehmer im<br />

Sinne des Umsatzsteuergesetzes, jedoch von der Umsatzsteuer<br />

befreit, soweit sie Umsätze für die Seeschifffahrt<br />

tätigen (§ 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 UStG).<br />

Unabhängig hiervon sind die Beteiligungsgesellschaften<br />

gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzug<br />

für Lieferungen und Leistungen berechtigt,<br />

die im Zusammenhang mit der Anschaffung und dem<br />

Betrieb des Schiffes stehen.<br />

Feststellungsverfahren<br />

Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

Die den Gesellschaftern zuzurechnenden Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb werden von den Betriebsfi nanzämtern<br />

der Beteiligungsgesellschaften einheitlich<br />

und gesondert festgestellt (§§ 179, 180 Abs. 1 AO).<br />

Die Beteiligungsgesellschaften teilen jedem Gesellschafter<br />

die ihm zuzurechnenden Besteuerungsgrundlagen<br />

mit, die dieser im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

zu berücksichtigen hat.<br />

Sonstige Hinweise<br />

Nach der steuerlichen Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

werden den Gesellschaftern aufgrund<br />

der Besteuerung nach § 5a EStG (Tonnagesteuer)<br />

ausschließlich positive steuerliche Ergebnisse<br />

zugerechnet. Vorschriften der §§ 2b, 15a, 15b<br />

und 10d EStG sowie 10a GewStG, die sich auf die Verrechnung<br />

von Verlusten mit anderen positiven Einkünften<br />

beziehen, fi nden daher keine Anwendung.<br />

Die steuerliche Konzeption des Beteiligungsangebots<br />

und damit die zugerechneten steuerlichen Ergebnisse<br />

werden grundsätzlich im Rahmen einer<br />

zeitlich nachgelagerten Betriebsprüfung durch die<br />

Betriebsfi nanzämter der Beteiligungsgesellschaften<br />

oder in einem nachgelagerten Rechtsbehelfsverfahren<br />

endgültig entschieden. Etwaige Steuernachforderungen<br />

wären mit sechs Prozent p. a. zu verzinsen.<br />

Für die steuerliche Behandlung der zuzurechnenden<br />

steuerlichen Ergebnisse aus den Beteiligungen kann<br />

daher keine Haftung übernommen werden.<br />

Die vorstehend geschilderten steuerlichen Grundlagen<br />

berücksichtigen die zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>a<br />

ufstellung geltende Rechtslage, die öffentliche<br />

Rechtsprechung und die Erlasse der Finanzverwaltung.<br />

81


82 Kapitel 12 Leistungsbilanz<br />

Leistungsbilanz 2008 Maritime Werte 3<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG und Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

Prognose<br />

in Tausend<br />

US-Dollar<br />

Ist<br />

in Tausend<br />

US-Dollar Abweichung<br />

Gesamtinvestitionskosten 72.100 72.100 0,0 %<br />

Eigenkapital (ohne Agio) 29.650 29.650 0,0 %<br />

- davon Initiatorenkapital 1.300 1.300 0,0 %<br />

Fremdkapital 42.450 42.450 0,0 %<br />

Chartereinnahmen 12.510 12.714 1,6 %<br />

Sonstige Einnahmen (u. a. Zinsen) 18 46 157,9 % 1<br />

Zinsaufwendungen 2.579 2.219 13,9 % 2<br />

Schiffsbetriebskosten 3.030 3.588 18,4 % 3<br />

Bereederungsgebühr 626 633 1,2 %<br />

Sonstige Kosten (u. a. Verwaltungskosten) 517 676 30,7 % 4<br />

Zuführung Liquiditätsreserve, Instandhaltung etc. 0 0 0,0 %<br />

Aufl ösung Liquiditätsreserve, Instandhaltung etc. 0 0 0,0 %<br />

Tilgung 2.948 4.170 41,4 % 5<br />

Liquiditätsergebnis Gesellschaft 2.828 1.473 47,9 % 6<br />

Liquiditätsergebnis Gesellschaft kumuliert 3.602 1.940 46,1 % 6<br />

Fremdkapitalsaldo US-Dollar 37.977 36.444 4,0 %<br />

Liquiditätsreserve 1.345 521 61,3 % 6<br />

Ausschüttung an Anleger 2008 2.076 1.483 28,5 % 7<br />

Ausschüttung an Anleger 2008 (%) 9 7,0 5,0 28,6 % 7<br />

Ausschüttung kumuliert 2.617 2.025 22,6 % 7<br />

Ausschüttung kumuliert (%) 9 8,8 6,7 23,9 % 7<br />

Steuerliches Ergebnis gem. Tonnagebesteuerung für 2008 74 74 0,0 % 8<br />

Steuerliches Ergebnis gem. Tonnagebesteuerung für 2008 (%) 9 0,3 0,3 0,0 %<br />

Steuerliches Ergebnis gem. Tonnagebesteuerung kumuliert 112 112 0,0 % 8<br />

Steuerliches Ergebnis gem. Tonnagebesteuerung kumuliert (%) 9 0,4 0,4 0,0 %<br />

Betriebsprüfung Es wurde noch keine Betriebsprüfung angeordnet.<br />

Zusätzlich zum Eigenkapital wurde ein Agio in Höhe von 5 % auf die jeweilige Beteiligung fällig. Das gesamte Agio beläuft sich auf 1.417 Tausend US-Dollar.<br />

1 Die Differenz resultiert aus im <strong>Prospekt</strong> gegenüber der Prognose nicht berücksichtigten Kursgewinnen und höheren Zinseinnahmen.<br />

2 Der niedrigere Ist-Wert resultiert aus geringeren Zinssätzen sowie einem Tilgungsvorsprung gegenüber dem <strong>Prospekt</strong>.<br />

3 Die Abweichung bei den Schiffsbetriebskosten ist insbesondere auf gestiegene Personalkosten sowie höhere technische Kosten zurückzuführen.<br />

4 Diese Position enthält über dem Plan liegende Befrachtungskommissionen und Steuern sowie Schiffsreisekosten in Höhe von 47 Tausend US-Dollar.<br />

5 Neben den Pfl ichttilgungen in Höhe von 2,98 Millionen US-Dollar wurde die vorhandene Liquidität für Sondertilgungen in Höhe von 1,19 Millionen US-Dollar verwendet.<br />

6 Die Abweichungen im Liquiditätsergebnis resultieren unmittelbar aus den Abweichungen bei Einnahmen und Ausgaben, welche unter den Fußnoten 1-5 erläutert sind.<br />

Die Liquiditätsreserve beinhaltet einen Überschuss in Höhe von 576 Tausend US-Dollar (<strong>Prospekt</strong> 360 Tausend US-Dollar) aus der Investitionsphase.<br />

7 Gegenüber Prognose geringere Ausschüttung aufgrund vorgenommener Sondertilgungen in 2008<br />

8 Zur Umrechnung des steuerlichen Ergebnisses gemäß Tonnagebesteuerung wird der prospektierte Wechselkurs von 1,35 US-Dollar / Euro herangezogen.<br />

9 Bezogen auf das Eigenkapital<br />

Ergänzende Erläuterungen zur Entwicklung im Jahr 2009:<br />

Unverändert ist der Markt für Containerschiffe von der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise besonders betroffen. Die Beschäftigungssituation hat sich in 2009 weiter verschlechtert.<br />

Die wirtschaftliche Situation ist äußerst angespannt.


Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG.<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist Pullach.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung,<br />

der Betrieb und die Wartung des Schiffes MS »LAUENBURG« (Chartername<br />

»HANSA LAUENBURG«, IMO-Nr. 9344954, nachfolgend<br />

auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung aller damit mittelbar<br />

oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />

sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

§ 3<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

(2) Persönlich haftende Gesellschafterin (nachfolgend auch »die<br />

geschäftsführende Gesellschafterin«) ist die »LAUENBURG«<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach. Sie leistet keine Kapitaleinlage<br />

und ist am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

(3) Kommanditistinnen sind die HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG mit einer Kommanditeinlage von 25.000 Euro (in Worten:<br />

fünfundzwanzigtausend Euro) und die Leonhardt & Blumberg<br />

Reederei GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von<br />

25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Die<br />

Hafteinlage entspricht einstweilen der Kommanditeinlage. Sobald<br />

aufgrund der Regelungen des nachfolgenden Absatzes 4<br />

mit neuen Gesellschaftern ihr Beitritt zur Gesellschaft vereinbart<br />

worden ist, werden die HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG und die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG ihre<br />

Kommanditeinlagen auf jeweils 75.000 US-Dollar (in Worten:<br />

fünfundsiebzigtausend US-Dollar) erhöhen; von dieser Erhöhung<br />

der Kommanditeinlagen an bestimmt sich die Hafteinlage<br />

nach § 4 Abs. 1. Zugleich wird Herr Frank Leonhardt der Gesellschaft<br />

mit einer Kommanditeinlage von 500.000 US-Dollar (in<br />

Worten: fünfhunderttausend US-Dollar) beitreten. Die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter den Beitritt und<br />

die Erhöhungen des Kommanditkapitals zu vereinbaren.<br />

(4) Zusätzlich zu den in vorstehendem Absatz 3 Genannten können<br />

neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen werden,<br />

wenn sie sich zwingend zugleich mit der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

auch an der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />

mbH & Co. KG (im Folgenden »Schwestergesellschaft« genannt)<br />

beteiligen, wobei auf die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

52,7 Prozent und auf die Beteiligung an der Schwestergesellschaft<br />

47,3 Prozent des gesamten Beteiligungsbetrags gemäß<br />

der Beitrittsvereinbarung (Summe beider Beteiligungen) entfallen.<br />

Zu diesem Zweck wird die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB beauftragt und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen<br />

Gesellschafter Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern<br />

abzuschließen, sofern diese mit der vorstehend defi -<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

nierten Beteiligungsrelation zugleich der Schwestergesellschaft<br />

beitreten, und Erhöhungen des Kommanditkapitals bis zur Höhe<br />

von 16.500.000 US-Dollar (in Worten: sechzehnmillionenfünfhunderttausend<br />

US-Dollar) zu vereinbaren. Sie ist außerdem<br />

bevollmächtigt, die entsprechenden Eintragungen in das<br />

Handelsregister zu beantragen und zu bewirken.<br />

(5) Mit der Annahme eines Beitrittsangebots eines Neugesellschafters<br />

durch die geschäftsführende Gesellschafterin ist das<br />

Gesellschaftsverhältnis begründet. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

bedarf es zu deren Wirksamkeit nicht. Der Beitritt<br />

als Kommanditist erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />

der Eintragung des Neugesellschafters als Kommanditist ins<br />

Handelsregister. In der Zeit von der Annahme des Beitrittsangebots<br />

des Neugesellschafters bis zur Eintragung ins Handelsregister<br />

ist der Neugesellschafter als atypischer stiller Gesellschafter<br />

mitunternehmerisch beteiligt. Die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist von allen Gesellschaftern ermächtigt, das<br />

vorbeschriebene stille Gesellschaftsverhältnis zu begründen<br />

und im Zeitpunkt der Eintragung der Kommanditbeteiligung zu<br />

beenden und diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />

durchzuführen, die nach freiem Ermessen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin für die Begründung und Beendigung<br />

des stillen Gesellschaftsverhältnisses sachdienlich<br />

sind. Soweit die Einlage der stillen Gesellschaft eine Sachkapitalerhöhung<br />

darstellt, ist die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

berechtigt, die Einlageleistung der Kommanditisten zur Eintragung<br />

anzumelden. Sämtliche Regelungen dieses Vertrags<br />

gelten insoweit entsprechend.<br />

(6) Als Kommanditisten können der Gesellschaft nur solche Personen<br />

beitreten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland<br />

haben und weder Staatsbürger der USA oder Inhaber einer dauerhaften<br />

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />

sind, noch einen Wohnsitz in den USA oder einem ihrer<br />

Hoheitsgebiete haben, die weder eine Körperschaft oder sonstige<br />

Einrichtung organisiert unter dem Recht der USA oder eine<br />

sonstige Vermögensmasse sind, deren Einkommen dem US-<br />

Steuerrecht unterliegt. Ferner ist ein Beitritt aus den USA oder<br />

mit einer Wohn- oder Geschäftsanschrift in den USA ausgeschlossen.<br />

(7) Die Kommanditeinlage ist innerhalb von (acht) 8 Tagen nach<br />

Zugang der von der geschäftsführenden Gesellschafterin gegengezeichneten<br />

Beitrittserklärung durch Zahlung des gesamten<br />

Beteiligungsbetrags gemäß der Beitrittsvereinbarung auf<br />

ein in der Beitrittserklärung benanntes Mittelverwendungskonto<br />

der Delta Vermietungsgesellschaft mbH (Platzierungsgarantin)<br />

zu überweisen. Die auf dem Mittelverwendungskonto eingezahlten<br />

Beträge werden anschließend unter Berücksichtigung<br />

der Beteiligungsrelation gemäß vorstehendem Absatz 4 als<br />

Kommanditeinlagen auf die Konten der Gesellschaft und der<br />

Schwestergesellschaft eingezahlt.<br />

(8) Alle neu eingetretenen Gesellschafter sind verpfl ichtet, unverzüglich<br />

nach ihrem Beitritt der Gesellschaft eine umfassende<br />

über den Tod hinaus wirksame und unwiderrufl iche Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form zur Verfügung zu<br />

stellen, die die geschäftsführende Gesellschafterin für die gesamte<br />

Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen im<br />

Zusammenhang mit Eintragungen ins Handelsregister bevollmächtigt.<br />

Die hierfür anfallenden Kosten sind von dem Kom-<br />

83


84 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

manditisten selbst zu tragen. Das Gleiche gilt für aufgrund von<br />

Rechtsnachfolge neu hinzugekommene Kommanditisten. Soweit<br />

ein Gesellschafter trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />

diese Vollmacht und/oder die entsprechende Vollmacht, die er<br />

nach § 3 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrags der Schwestergesellschaft<br />

vorzulegen hat, nicht in der erforderlichen Form vorlegt,<br />

kann der betroffene Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden; das Recht der geschäftsführenden Gesellschafterin,<br />

den Gesellschafter nach ihrer Wahl auf formgerechte<br />

Erteilung der Vollmacht zu verklagen, bleibt unberührt.<br />

Bei der Beglaubigung der Vollmacht muss der Notar zur Sicherstellung<br />

des Identitätsnachweises das zugrunde gelegte Ausweispapier<br />

angeben; die Angabe »von Person bekannt« genügt<br />

nicht.<br />

(9) Die beigetretenen Kommanditisten beauftragen die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin mit der Wahrnehmung ihrer Gesellschafterinteressen.<br />

(10) Personen, durch deren Beteiligung das Recht zur Registrierung<br />

des Schiffes im deutschen Schiffsregister oder zur Führung der<br />

deutschen Flagge gefährdet werden würde, können weder<br />

Kommanditisten noch Treugeber von Kommanditisten sein.<br />

(11) Gesellschafter kann nur werden, wer sich gegenüber der Gesellschaft<br />

durch Übersendung entweder einer Kopie des Reisepasses<br />

oder einer Kopie des Personalausweises identifi ziert hat.<br />

(12) Die gemeinschaftliche Übernahme eines Gesellschaftsanteils<br />

durch Ehegatten ist ausgeschlossen.<br />

(13) Die geschäftsführende Gesellschafterin ist berechtigt und von<br />

allen Gesellschaftern unwiderrufl ich ermächtigt, unter Abschluss<br />

eines entsprechenden Beitrittsvertrags den Platzierungsgaranten<br />

gemäß § 6 Abs. 6 e) oder einen von ihm benannten<br />

Dritten als Kommanditisten aufzunehmen, dessen<br />

Beteiligung für den Weitervertrieb zu teilen und auch Übertragungen<br />

zu jedem Zeitpunkt zuzulassen.<br />

§ 4<br />

Einlagen, Gesellschafterkonten, Kapitalanteilsherabsetzung<br />

(1) Die mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung übernommenen<br />

Kommanditeinlagen stellen die im Verhältnis zur Gesellschaft<br />

geschuldeten Pfl ichteinlagen dar. Sie gelten auch dann<br />

im Verhältnis der Gesellschafter untereinander als erbracht,<br />

wenn der Kommanditistenstellung die atypisch stille Beteiligung<br />

(§ 3 Abs. 5) vorgeschaltet wird. Die in das Handelsregister<br />

für jeden Kommanditisten einzutragende Hafteinlage wird mit<br />

0,10 Euro pro US-Dollar der Pfl ichteinlage festgesetzt (nachfolgend<br />

auch »die Hafteinlage«).<br />

(2) Die Pfl ichteinlagen sind von den Kommanditisten zu dem in § 3<br />

Abs. 7 dieses Vertrags genannten Zeitpunkt direkt in US-Dollar<br />

auf das in der Beitrittserklärung genannte Mittelverwendungskonto<br />

einzuzahlen.<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin ist berechtigt und unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt,<br />

Gesellschafter, die die Einlage nicht rechtzeitig oder<br />

nicht vollständig leisten, durch einseitige Erklärung im Namen<br />

der Gesellschaft und der übrigen Gesellschafter rückwirkend<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen. Gleiches gilt, wenn ein<br />

Gesellschafter die von ihm geschuldete Einlage in die Schwestergesellschaft<br />

nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.<br />

Der Ausschluss wird mit Zugang der Ausschließungserklärung<br />

an die der Gesellschaft zuletzt genannte Adresse des jeweiligen<br />

Gesellschafters wirksam.<br />

In diesem Fall stehen dem ausscheidenden Gesellschafter ne-<br />

ben der Erstattung bereits geleisteter Zahlungen, abzüglich der<br />

im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden entstandenen Kosten<br />

sowie etwaiger Verzugszinsen, keine weiteren Ansprüche<br />

gegen die Gesellschaft zu. Insbesondere nimmt der Gesellschafter<br />

nicht am Ergebnis der Gesellschaft teil. Die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB berechtigt, den Anteil des<br />

ausscheidenden Gesellschafters an einen von ihr zu benennenden<br />

Dritten zu übertragen. Der ausscheidende Gesellschafter<br />

ist der Gesellschaft zur Zahlung der durch die Ausschließung<br />

entstandenen Kosten sowie eines pauschalierten Schadensersatzes<br />

in Höhe von 15 Prozent der Einlage verpfl ichtet. Dem Gesellschafter<br />

bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens<br />

vorbehalten.<br />

Sofern die Einlage nicht vollständig geleistet wurde, ist die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin berechtigt, den Kapitalanteil<br />

des in Verzug geratenen Gesellschafters auf den Betrag der geleisteten<br />

Zahlung herabzusetzen.<br />

Unbeschadet der vorhergehenden Absätze hat ein Gesellschafter,<br />

der mit der Einzahlung in Verzug kommt, Verzugszinsen in<br />

gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB von fünf (5) Prozent über<br />

dem Basiszinssatz zu entrichten.<br />

(3) Für jeden Gesellschafter wird ein Festkapitalkonto I, ein Verrechnungskonto<br />

II, ein Verlustvortragskonto III und ein Rücklagenkonto<br />

IV geführt. Außerdem wird, soweit den Gesellschaftern<br />

Vorabgewinne zustehen, für den begünstigten<br />

Gesellschafter ein besonderes Kapitalkonto V für Vorabgewinne<br />

geführt.<br />

(4) Auf dem als Festkonto zu führenden Festkapitalkonto I wird die<br />

Pfl ichteinlage verbucht. Die in US-Dollar zu erbringenden<br />

Pfl ichteinlagen werden auf Basis des am 2. Juli 2007 maßgeblichen<br />

Kurses in Euro umgerechnet.<br />

(5) Auf dem Verrechnungskonto II werden sämtliche nicht das<br />

Festkapitalkonto betreffende Vorgänge zwischen der Gesellschaft<br />

und ihren Gesellschaftern gebucht.<br />

(6) Erfolgt in Verlustjahren eine Belastung der Gesellschafter mit<br />

Verlustanteilen, führt das nicht zur Herabsetzung der Festkapitalkonten.<br />

Vielmehr sind die Verluste auf besonderen Verlustvortragskonten<br />

III zu buchen. Gewinne werden bis zur Höhe des<br />

Verlustvortragskontos III gegengebucht, danach werden Gewinne<br />

diesem Konto III zugeschrieben.<br />

(7) Für gesamthänderisch gebundene Rücklagen, über deren Bildung<br />

die Gesellschafterversammlung beschließt, wird für jeden<br />

Gesellschafter ein Rücklagenkonto IV gebildet.<br />

(8) Vorabgewinne werden dem begünstigten Gesellschafter auf<br />

einem besonderen Kapitalkonto V gutgeschrieben.<br />

(9) Guthaben auf den Gesellschafterkonten werden nicht verzinst.<br />

§ 5<br />

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr<br />

(1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 6<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Zur Geschäftsführung und Einzelvertretung der Gesellschaft ist<br />

die geschäftsführende Gesellschafterin berechtigt und verpfl<br />

ichtet. Die geschäftsführende Gesellschafterin hat ihre<br />

Pfl ichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen.<br />

Sie haftet der Gesellschaft und den Gesellschaftern gegenüber<br />

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die ge-


schäftsführende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

(2) Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der<br />

vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Veräußerung des Schiffes oder sonstige Aufgabe oder Änderung<br />

des Geschäftsbetriebs;<br />

b) hypothekarische Belastung des Schiffes über das im Rahmen<br />

der Finanzierung des Investitionsvorhabens prospektgemäß<br />

vorgesehene Maß hinaus;<br />

c) Kündigung des Bereederungsvertrags;<br />

d) Eingehung und Aufgabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von<br />

entsprechenden Gesellschaftsverträgen.<br />

(3) Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der<br />

vorherigen Zustimmung des Beirats:<br />

a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von<br />

Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und<br />

Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien<br />

und Bürgschaften, die üblicherweise mit dem normalen<br />

Geschäftsablauf der Gesellschaft verbunden sind, oder<br />

die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen gegen das Schiff erforderlich<br />

sind;<br />

b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, soweit nicht seemännisches<br />

Personal betroffen ist, Erteilung und Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen;<br />

d) Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme der zur Finanzierung<br />

des Investitionsvorhabens prospektgemäß vorgesehenen<br />

Darlehen sowie die Umschuldung von Darlehen;<br />

e) Abschluss von Devisentermingeschäften, es sei denn, sie sind<br />

zur Absicherung von Währungsrisiken erforderlich und übersteigen<br />

nicht den Betrag von 200.000 US-Dollar;<br />

f) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art soweit diese Verbindlichkeiten<br />

das vom Beirat gebilligte Budget um einen Betrag<br />

von mehr als 500.000 US-Dollar übersteigen und/oder<br />

diese eine Laufzeit bzw. Fälligkeit von mehr als sechs Monaten<br />

haben;<br />

g) Abschluss, Änderung und Kündigung von Zeitcharterverträgen,<br />

es sei denn, sie haben eine Dauer von weniger als zwölf<br />

Monaten (einschließlich Optionen) sowie Abschluss, Änderung<br />

und Kündigung von Charterverträgen mit nahe stehenden<br />

Gesellschaften des Vertragsreeders oder Gesellschaften,<br />

an denen der Vertragsreeder oder seine Gesellschafter beteiligt<br />

sind.<br />

Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind<br />

Charterverträge, die während des Einsatzes des Schiffes in<br />

einem Einnahmenpool geschlossen, geändert oder gekündigt<br />

werden.<br />

h) Abschluss, Änderungen und Kündigung von Bare-Boat-Charterverträgen,<br />

die Verlängerung bestehender Bare-Boat-<br />

Charterverträge gemäß Abs. 6 j) ausgenommen;<br />

i) Abschluss, Änderung und Kündigung von Pool- und ähnlichen<br />

Verträgen;<br />

j) Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, ihren Organen und<br />

deren Angehörigen, mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

verbundenen Unternehmen oder mit Unterneh-<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

men, an denen Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder des Vertragsreeders oder deren Organe<br />

oder Angehörige unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.<br />

Ausgenommen hiervon sind Versicherungsvermittlungen, die<br />

ad hoc zu marktüblichen Konditionen über die Leonhardt &<br />

Blumberg GmbH Versicherungsmakler vereinbart werden<br />

können.<br />

k) Änderung der Flaggenführung des Schiffes und der Registrierung;<br />

l) Umbau des Schiffes;<br />

m)Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich<br />

der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />

die ein Volumen von 750.000 US-Dollar übersteigen, soweit<br />

nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />

handelt, die durch Versicherungen gedeckt sind;<br />

n) Gewährung von Darlehen von mehr als 50.000 US-Dollar;<br />

o) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, soweit nicht gemäß Abs. 2 ein Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich ist;<br />

p) wesentliche Änderung von Versicherungsverträgen für das<br />

Schiff und alle anderen Risiken (ausgenommen Frachtrisiken)<br />

ab Übernahme;<br />

q) Führung von Aktivprozessen und prozessbeendende Handlungen<br />

und Erklärungen ab einem Streitwert von 500.000 US-<br />

Dollar.<br />

(4) Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen<br />

Rechte durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

(5) In Not und in Eilfällen hat die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

das Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung<br />

des Beirats oder der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />

Hat die geschäftsführende Gesellschafterin hiervon<br />

Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat oder, soweit die Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung erforderlich wäre,<br />

die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />

(6) Die geschäftsführende Gesellschafterin ist jedoch berechtigt,<br />

die erforderlichen Vereinbarungen zur Realisierung des Investitionsvorhabens<br />

sowie Anpassungen der Fondskonzeption zur<br />

Erreichung des prospektierten Ergebnisses abzuschließen, ohne<br />

die Zustimmung des Beirats oder der Gesellschafterversammlung<br />

einzuholen, insbesondere folgende Maßnahmen und<br />

Geschäfte abzuschließen:<br />

a) zur Zwischen- und Endfi nanzierung des Schiffes erforderliche<br />

Darlehensverträge mit den fi nanzierenden Banken sowie<br />

die zur Sicherstellung der Darlehensverbindlichkeiten<br />

erforderliche Bestellungen von Schiffshypotheken sowie<br />

Zinsbindungen und Derivatgeschäfte;<br />

b) Bereederungsvertrag mit der Leonhardt & Blumberg Reederei<br />

GmbH & Co. KG (in diesem Vertrag auch als »Vertragsreeder«<br />

bezeichnet);<br />

c) Übernahme sämtlicher Anteile an der Bare-Boat-Chartergesellschaft<br />

Hansa Lauenburg Shipping Corporation, Monrovia,<br />

Liberia, vom vorherigen Eigner des Schiffes und dadurch indirekte<br />

Übernahme des bestehenden Zeitchartervertrags;<br />

d) Vereinbarung mit der ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und<br />

Beteiligungen über die Vermittlung des Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft sowie die Durchführung aller unmittelbar mit<br />

der Vermittlung zusammenhängenden Tätigkeiten;<br />

85


86 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

e) Vereinbarung mit der Delta Vermietungsgesellschaft mbH<br />

über eine Platzierungsgarantie;<br />

f) Vereinbarung mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

über die Fremdkapitalvermittlung;<br />

g) Vereinbarung mit der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

über die Fondskonzeption und <strong>Prospekt</strong>herausgabe;<br />

h) Vereinbarung über Geschäftsbesorgung gemäß § 6 Abs. 7;<br />

i) sonstige Verträge zur Realisierung der Fondskonzeption;<br />

j) Anträge und Vereinbarungen zur Registrierung des Schiffes in<br />

einem deutschen Seeschiffsregister, zur Schaffung der Voraussetzung<br />

zur Gewinnbesteuerung gemäß § 5 a EStG (Tonnagesteuer),<br />

sowie Abschluss eines entsprechenden Bare-<br />

Boat-Chartervertrags zur Registrierung im Bare -Boat-<br />

Charter-Register eines geeigneten Landes;<br />

k) Gründung bzw. Übernahme von Anteilen von Gesellschaften<br />

in einem geeigneten Land und Abschluss der Verträge, die zur<br />

Führung der Flagge dieses Landes notwendig und geeignet<br />

sind (Bare-Boat-Charter-Registrierung);<br />

l) Beitritt der Gesellschaft in die Rechte und Pfl ichten des vorherigen<br />

Eigners des Schiffes aus dem Poolvertrag »C17 Poolvertrag«;<br />

m)Vertragsverhältnisse über Dienstleistungen vor Lieferung<br />

des Schiffes, insbesondere für rechtliche und steuerliche Beratung<br />

sowie gutachterliche Tätigkeiten;<br />

n) die Festgeldanlage und jede sonstige Wiederanlage von Guthabensbeträgen<br />

des Gesellschaftsvermögens zu marktüblichen<br />

Konditionen mit nahezu vergleichbaren geringen Risiken<br />

und im Rahmen der Verwaltung und Nutzung eigenen<br />

Kapitalvermögens;<br />

o) Führung von Aktivprozessen gegen Gesellschafter auf Leistung<br />

ihrer Einlage;<br />

p) Abschluss von Versicherungen im üblichen Umfang vor Übernahme<br />

des Schiffes;<br />

q) Sitzverlegung der Gesellschaft.<br />

(7) Die geschäftsführende Gesellschafterin kann durch einen gesonderten<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag im Namen und auf<br />

Rechnung der Gesellschaft einem Dritten, insbesondere der<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Tätigkeiten der Geschäftsführung,<br />

insbesondere der Beteiligungsverwaltung,<br />

übertragen und diesem Dritten insoweit erforderliche Bevollmächtigung<br />

und Befreiung von § 181 BGB erteilen; die Leitung<br />

der Gesellschaft als solche und die damit verbundene Verantwortlichkeit<br />

müssen in jedem Fall bei der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin verbleiben.<br />

(8) Die geschäftsführende Gesellschafterin hat einmal jährlich über<br />

den Geschäftsverlauf zu berichten und die Planung für das<br />

nächste Geschäftsjahr vorzulegen.<br />

§ 7<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen die<br />

Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse werden<br />

entweder in Gesellschafterversammlungen oder in schriftlicher<br />

oder Textform im Umlaufverfahren gefasst. Beschlussfassungen<br />

der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen und im<br />

Umlaufverfahren können zusammen mit Beschlussfassungen der<br />

Schwestergesellschaft durchgeführt werden.<br />

(2) Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung<br />

bedarf es nicht, wenn die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

– vorbehaltlich § 9 Abs. 3 – eine Beschlussfassung<br />

im Umlaufverfahren verlangt. Die Aufforderung zur<br />

Stimmabgabe ist an die Gesellschafter unter Mitteilung sämtlicher<br />

Beschlussgegenstände mit einem Beschlussvorschlag,<br />

des genauen Verfahrens sowie der Frist zur Stimmabgabe einschließlich<br />

des letzten Abstimmungstages zu richten. Die Versendung<br />

der Aufforderung zur Stimmabgabe ist ordnungsgemäß<br />

erfolgt, wenn sie an die Adresse des Gesellschafters gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Satz 2 dieses Vertrags gerichtet wurde. Ist der Aufenthalt<br />

eines Gesellschafters unbekannt oder kann ihm aus anderen<br />

Gründen diese Aufforderung nicht zugestellt werden, so<br />

ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustands. Die<br />

Frist zur Stimmabgabe muss mindestens drei (3) Wochen, bei<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlungen mindestens<br />

eine (1) Woche betragen. Im Übrigen gilt § 9 Abs. 1 entsprechend.<br />

Berücksichtigt werden nur Stimmabgaben, die fristgemäß<br />

bis zum letzten Abstimmungstag bei der Gesellschaft eingegangen<br />

sind.<br />

(3) Die geschäftsführende Gesellschafterin ist berechtigt, im Einzelfall<br />

und nach eigenem Ermessen, im Umlaufverfahren die<br />

Frist zur Abgabe der Stimmen einmalig und angemessen, längstens<br />

um bis zu acht (8) Wochen zu verlängern, um das für die<br />

Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren erforderliche Quorum<br />

bei der Gesellschaft und/oder bei der Schwestergesellschaft erreichen<br />

zu können. Bereits rechtzeitig abgegebene Ja- und<br />

Nein-Stimmen behalten ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass<br />

in der ersten Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde<br />

sowie die Fristverlängerung und der maßgebliche Abstimmungstag<br />

mit der Niederschrift (Abs. 5) den Gesellschaftern<br />

nachträglich mitgeteilt werden.<br />

(4) Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderlichen<br />

Stimmen bei der Gesellschaft mit Ablauf des letzten, ggf.<br />

nach Abs. 3 verlängerten, Abstimmungstages wirksam gefasst.<br />

Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren sind nur wirksam,<br />

wenn mindestens (30) dreißig Prozent der Stimmen aller<br />

Gesellschafter der Gesellschaft zugehen (»Beteiligungsquorum«)<br />

und die Mehrheitserfordernisse nach Abs. 6 beachtet<br />

werden.<br />

(5) Über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse hat die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin eine Niederschrift zu fertigen<br />

und diese den Gesellschaftern zuzuleiten. Die Niederschrift gilt<br />

als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines (1) Monats nach ihrem<br />

Zugang schriftlich unter Angabe der Gründe Widerspruch<br />

bei der Gesellschaft eingelegt wird. Die Unwirksamkeit von Beschlüssen<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem<br />

(1) Monat nach Zugang der Niederschrift durch Klage geltend<br />

gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel<br />

als geheilt.<br />

(6) Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetz oder der<br />

Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorsehen, mit<br />

der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen<br />

gelten als nicht abgegebene Stimmen.<br />

Soweit der Gesellschaftsvertrag eine qualifi zierte Mehrheit vorsieht,<br />

besteht diese aus den Stimmen der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin sowie so viel weiteren Stimmen, dass mindestens<br />

(75) fünfundsiebzig vom Hundert der abgegebenen Stimmen<br />

erreicht sind.<br />

(7) Je 1,00 Euro der Hafteinlage gewährt eine Stimme. Persönlich<br />

haftenden Gesellschaftern, die nicht am Gesellschaftskapital<br />

beteiligt sind, steht je eine Stimme zu. Soweit ein Gesellschafter<br />

durch einen Gesellschafterbeschluss persönlich und nicht in<br />

seiner Eigenschaft als Gesellschafter betroffen ist, hat er kein<br />

Stimmrecht.


(8) Die Gesellschafter beschließen über alle ihnen gesetzlich und<br />

durch diesen Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Angelegenheiten,<br />

soweit nicht der Beirat gemäß § 6 Abs. 3 zuständig ist,<br />

insbesondere über folgende Beschlussgegenstände, wobei für<br />

die Beschlussgegenstände gemäß Buchstaben a), b) und h) die<br />

qualifi zierte Mehrheit gemäß § 7 Abs. 6 erforderlich ist:<br />

a) jede Änderung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere auch<br />

die Erhöhung und Herabsetzung des Gesellschaftskapitals,<br />

mit Ausnahme der Erhöhung gemäß § 3 Abs. 3 und 4;<br />

b) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />

c) Wahl der von der Gesellschafterversammlung zu bestellenden<br />

Beiratsmitglieder und Festsetzung der Beiratsvergütung;<br />

d) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

e) Entlastung der Geschäftsführung und des Beirats;<br />

f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen. Die im<br />

<strong>Prospekt</strong> vorgesehenen Auszahlungen an die Kommanditisten<br />

wird die geschäftsführende Gesellschafterin auch ohne<br />

gesonderten Gesellschafterbeschluss vornehmen, soweit es<br />

die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt;<br />

g) Entscheidung über die Durchführung einer Abschlussprüfung<br />

und Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

für das neue Geschäftsjahr ab dem Geschäftsjahr<br />

2008;<br />

h) Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht<br />

§ 3 Abs. 3 und 4 oder § 4 Abs. 2 Anwendung fi ndet.<br />

§ 8<br />

Nachschusspfl icht, Kapitalerhöhung<br />

(1) Über die Verpfl ichtung zur Leistung der in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Pfl ichteinlage hinaus übernehmen die Gesellschafter<br />

weder gegenüber Dritten noch gegenüber den anderen<br />

Gesellschaftern oder gegenüber der Gesellschaft eine<br />

Nachschussverpfl ichtung; dies gilt auch für den Fall der Aufl ösung<br />

der Gesellschaft. Eine Nachschusspfl icht kann nur mit den<br />

Stimmen aller Gesellschafter beschlossen werden.<br />

(2) Kapitalerhöhungen können mit qualifi zierter Mehrheit gemäß<br />

§ 7 Abs. 6 beschlossen werden. Gesellschafter, die gegen eine<br />

Kapitalerhöhung gestimmt haben, sind nicht verpfl ichtet, sich<br />

an ihr zu beteiligen. Sie sind jedoch verpfl ichtet, an der handelsregisterlichen<br />

Abwicklung einer wirksam beschlossenen<br />

Kapitalerhöhung mitzuwirken, auch wenn dies zu einer Veränderung<br />

ihrer Beteiligungsquote führt.<br />

§ 9<br />

Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />

durch die geschäftsführende Gesellschafterin.<br />

Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und<br />

der Tagesordnung schriftlich oder in Textform (u. a. Telefax oder<br />

E-Mail) an jeden Gesellschafter an seine zuletzt der Gesellschaft<br />

oder der Schwestergesellschaft, welche hiermit von der<br />

Gesellschaft zur Entgegennahme solcher Mitteilungen bevollmächtigt<br />

wird, bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von<br />

mindestens zwei (2) Wochen. Der Tag der Ladung und der Tag<br />

der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.<br />

Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft können<br />

zugleich mit Gesellschafterversammlungen der Schwestergesellschaft<br />

einberufen und abgehalten werden.<br />

(2) Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet jährlich nach<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene Ge-<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

schäftsjahr statt; sie kann auch im Umlaufverfahren stattfi nden.<br />

Die geschäftsführende Gesellschafterin hat dabei über das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr zu berichten und die Bilanz nebst Gewinn-<br />

und Verlustrechnung vorzulegen.<br />

(3) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind außer in<br />

den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen einzuberufen, wenn<br />

dies von einem oder mehreren Gesellschaftern verlangt wird,<br />

der oder die mindestens zehn (10) vom Hundert der Stimmen<br />

der Gesellschaft auf sich vereinigen – in diesem Fall ist das Umlaufverfahren<br />

(§ 7 Abs. 2) ausgeschlossen –, oder wenn die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin oder der Beirat es verlangen.<br />

Die Einberufungsfrist beträgt hierbei eine (1) Woche, wobei der<br />

Tag der Absendung der Ladung und der Tag der Versammlung<br />

nicht mitgerechnet werden. Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend.<br />

(4) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind, die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ordnungsgemäß vertreten ist und mindestens<br />

(30) dreißig vom Hundert der Stimmen aller Gesellschafter<br />

bei der Gesellschafterversammlung beteiligt oder<br />

vertreten sind.<br />

(5) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />

vertreten lassen, der jedoch nicht in Konkurrenz zur Gesellschaft,<br />

dem Vertragsreeder gemäß § 6 Abs. 6 b) oder den Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Abs. 3 bzw. mit diesen verbundenen<br />

Unternehmen stehen darf; darüber hinaus kann der Gesellschafter<br />

auch die geschäftsführende Gesellschafterin zur<br />

Wahrnehmung seiner Rechte schriftlich bevollmächtigen; das<br />

Recht auf eigene Teilnahme bleibt davon unberührt. Ein Vertreter<br />

hat seine Identität durch gültigen Personalausweis oder Reisepass<br />

nachzuweisen. Soweit die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

für andere Gesellschafter tätig wird, ist sie von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Mehrvertretung und<br />

Selbstkontrahieren) entbunden.<br />

(6) Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

beschlussunfähig, so hat die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

innerhalb von zwei (2) Wochen die Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Frist von mindestens einer (1) Woche<br />

erneut zur Beschlussfassung über die gleichen Tagesordnungspunkte<br />

einzuberufen. Die so einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden<br />

oder vertretenen Gesellschafter, allerdings unter Beschränkung<br />

auf die in der Tagesordnung angegebenen Punkte, beschlussfähig.<br />

Darauf ist in der Einberufung ausdrücklich hinzuweisen.<br />

(7) Die Gesellschafterversammlung wird durch die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin geleitet, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />

bestimmt mit einfacher Mehrheit aus dem Gesellschafterkreis<br />

einen anderen Vorsitzenden.<br />

(8) Über die Gesellschafterversammlung – insbesondere über die<br />

gefassten Beschlüsse – ist von der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Leiter der<br />

Gesellschafterversammlung zu unterzeichnen und allen Gesellschaftern<br />

zuzuleiten ist. § 7 Abs. 5 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />

(9) Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />

selbst.<br />

87


88 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

§ 10<br />

Beirat<br />

(1) Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus drei natürlichen Personen<br />

besteht. Diese werden von der Gesellschafterversammlung<br />

bestellt. Die Gesellschafter sorgen dafür, dass die Beiräte<br />

von Gesellschaft und Schwestergesellschaft stets personenidentisch<br />

sind. Der Vertragsreeder kann, soweit er im Beirat nicht<br />

vertreten ist, Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden, die<br />

zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht haben. Ebenso kann<br />

die geschäftsführende Gesellschafterin, soweit sie im Beirat<br />

nicht vertreten ist, Vertreter zu den Beiratssitzungen entsenden,<br />

die zwar ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht haben.<br />

(2) Die Wahl des Beirats erfolgt in der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung.<br />

Die Durchführung der Wahl obliegt der<br />

geschäftsführenden Gesellschafterin. Die Wahl des Beirats wird<br />

stets in einem Wahlvorgang für Gesellschaft und Schwestergesellschaft<br />

durchgeführt. Die Gesellschafter üben bei jeder Beiratswahl<br />

ihr Stimmrecht einheitlich für Gesellschaft und<br />

Schwestergesellschaft aus. Stimmen, die uneinheitlich abgegeben<br />

werden, sind ungültig. Bis zur Wahl des Beirats in der ersten<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung kann die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin einen vorläufi gen Beirat berufen.<br />

(3) Der Beirat wird für drei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur<br />

nächsten nach Ablauf der Wahlperiode angesetzten Neuwahl<br />

im Amt. Beiratsmitglieder können jederzeit durch diejenigen,<br />

von denen sie bestellt wurden, abberufen werden. Die Abberufung<br />

ist nur wirksam, wenn sie zugleich für Gesellschaft und<br />

Schwestergesellschaft erfolgt. Gleiches gilt für eine Niederlegung<br />

des Beiratsamts. Personen, die in einem Konkurrenzverhältnis<br />

zur Gesellschaft oder zur Schwestergesellschaft bzw. zu<br />

den Kommanditisten gemäß § 3 Abs. 3 bzw. zu einem Unternehmen<br />

der Unternehmensgruppe Hannover Leasing stehen oder<br />

für ein Unternehmen tätig sind, welches im Wettbewerb zur<br />

Gesellschaft oder zur Schwestergesellschaft bzw. zu den Kommanditisten<br />

gemäß § 3 Abs. 3 bzw. zu einem Unternehmen der<br />

Unternehmensgruppe Hannover Leasing steht, können nicht in<br />

den Beirat gewählt werden. Scheidet ein Beiratsmitglied vorzeitig<br />

aus, ist ein Ersatzbeiratsmitglied spätestens nach drei Monaten<br />

zu wählen bzw. zu entsenden.<br />

(4) Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und<br />

einen Stellvertreter. Vorsitzender und Stellvertreter müssen in<br />

Gesellschaft und Schwestergesellschaft stets personen identisch<br />

sein, anderenfalls ist die Wahl nach Satz 1 ungültig. Der Vorsitzende,<br />

bei Verhinderung sein Stellvertreter, vertritt den Beirat.<br />

(5) Der Beirat hat die ihm in diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen<br />

Aufgaben wahrzunehmen. Er ist berechtigt, sich jederzeit<br />

über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft zu unterrichten<br />

sowie die Handelsbücher der Gesellschaft einzusehen, darf aber<br />

hierdurch den ordentlichen Geschäftsbetrieb nicht maßgeblich<br />

stören. Die geschäftsführende Gesellschafterin muss dem Beirat<br />

Auskunft erteilen und ihn über alle wichtigen Geschäftsvorfälle<br />

unterrichten.<br />

Sofern das Schiff in einem Pool beschäftigt ist, wird der Beiratsvorsitzende,<br />

bei Verhinderung sein Stellvertreter, zu den Poolversammlungen<br />

eingeladen.<br />

(6) Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oder<br />

schriftlich einzuberufen; sie können zugleich mit Beiratssitzungen<br />

der Schwestergesellschaft abgehalten werden. Der<br />

Vertragsreeder und die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

sind über die Einberufung rechtzeitig zu informieren. Über vertrauliche<br />

Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />

(7) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder<br />

anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei<br />

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu fassen und in<br />

Protokollen festzuhalten. Schriftliche und fernmündliche Beschlussfassungen<br />

sowie Beschlussfassungen per Telefax und<br />

E-Mail sind zulässig, wenn kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung<br />

widerspricht. Ferner können Beiratssitzungen<br />

auch insgesamt fernmündlich, als Videokonferenz oder via Internet<br />

abgehalten werden. Das Verfahren legt der Beiratsvorsitzende<br />

bei Einberufung fest. Auch solche Beschlüsse sind jedoch<br />

schriftlich festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin zuzuleiten.<br />

(8) Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die durch die<br />

Gesellschafterversammlung festgesetzt wird. Die den Beiratsmitgliedern<br />

durch ihre Beiratstätigkeit entstandenen und nachgewiesenen<br />

Auslagen erhalten sie je zur Hälfte durch Gesellschaft<br />

und Schwestergesellschaft ersetzt.<br />

(9) Die Beiratsmitglieder haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem Handeln, der<br />

Höhe nach begrenzt auf 50.000 US-Dollar. Ein Beiratsmitglied<br />

haftet nicht, wenn es überstimmt worden ist.<br />

(10) Die geschäftsführende Gesellschafterin hat das Recht, für die<br />

Beiratsmitglieder eine Rechtsschutz- bzw. Haftpfl ichtversicherung<br />

abzuschließen, deren Kosten die Gesellschaft trägt.<br />

§ 10 a<br />

Leistungen von Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen,<br />

Vergütungen<br />

(1) Die geschäftsführende Gesellschafterin erhält für ihre Aufwendungen<br />

einschließlich ihrer Rechts- und Steuerberatungskosten<br />

und als Entgelt für ihre persönliche Haftung und Geschäftsführungspfl<br />

ichten eine Pauschalvergütung von insgesamt<br />

6.000 US-Dollar p. a. ab Übernahme des Schiffes. Die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin erhält die Vergütung auch im<br />

Falle eines Verlusts. In Rumpfgeschäftsjahren erhält sie die Vergütung<br />

anteilig. Die Vergütungen erhöhen sich um die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und von der Gesellschaft<br />

im Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden<br />

kann. Die Vergütung erhöht sich jährlich um zwei Prozent. Bemessungsgrundlage<br />

ist jeweils der vormals erhöhte Betrag. Bis<br />

zur Übernahme des Schiffes erhält die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

eine Vergütung in Höhe von 500 Euro p. a. als<br />

Haftungsvergütung.<br />

(2) Die Gesellschaft hat mit der Schiffahrts-Gesellschaft »HANSA<br />

LAUENBURG« mbH & Co. KG einen Kaufvertrag über den Erwerb<br />

des Containerschiffes MS »LAUENBURG« geschlossen. Der<br />

Kaufpreis beträgt 35.000.000 US-Dollar.<br />

(3) Der Vertragsreeder übernimmt aufgrund des Bereederungsvertrags<br />

gemäß § 6 Abs. 6 b) für die Dauer des Bestehens der Gesellschaft<br />

die Bereederung des Schiffes und erhält als Vergütung<br />

insgesamt fünf Prozent der Bruttoeinnahmen<br />

einschließlich verdienter Überliegegelder, Hilfslöhne und Bergungseinnahmen<br />

sowie der Entschädigungszahlungen für Zeitausfälle.<br />

Liegt das Schiff auf, erhält der Vertragsreeder für die<br />

Dauer der Aufl iegezeit 200 Euro pro Tag. Mit den genannten<br />

Vergütungen sind auch alle Reedereibetriebskosten, einschließlich<br />

der Kosten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss,<br />

abgegolten; ausgenommen sind lediglich Prüfungskosten<br />

des Jahresabschlusses und Reisekosten für Inspektionen


außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie außergewöhnliche<br />

Auslagen in Havariefällen. Bei dem Verkauf wie auch<br />

bei der Abwicklung eines Totalverlusts des Schiffes erhält der<br />

Vertragsreeder zwei Prozent des Verkaufspreises oder der Totalverlustversicherungssumme.<br />

Im Falle einer Maklertätigkeit<br />

erhält der Vertragsreeder für von ihm vermittelte Charterverträge<br />

eine Befrachtungskommission von 1,25 Prozent.<br />

(4) Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gewährt der Gesellschaft<br />

ein Darlehen bis zu einem Betrag von 1.000.000 US-Dollar<br />

zum Zweck der Zwischenfi nanzierung der vor Übernahme<br />

des Schiffes anfallenden Kosten. Der Zinssatz beträgt 6,5 Prozent<br />

p. a. Das Darlehen ist spätestens am 15. März 2008 zusammen<br />

mit den bis zum Rückzahlungszeitpunkt aufgelaufenen<br />

Zinsen zurückzubezahlen.<br />

Darüber hinaus übernimmt die HANNOVER LEASING GmbH &<br />

Co. KG aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrags gemäß § 6<br />

Abs. 6 h), Abs. 7 die Aufgabe, die Geschäfte der Gesellschaft zu<br />

besorgen und insbesondere sämtliche Verwaltungsaufgaben<br />

durchzuführen, soweit diese Aufgaben nicht durch den Vertragsreedervertrag<br />

abgedeckt sind. Als laufende Vergütung erhält<br />

sie dafür jährlich 65.000 US-Dollar sowie eine Aufwandsentschädigung<br />

bei der Liquidation der Gesellschaft in Höhe von<br />

75.000 US-Dollar. Die laufende Vergütung wird ab dem ersten<br />

Vertragsjahr für die Folgejahre mit zwei Prozent p. a. jeweils bezogen<br />

auf die Bemessungsbasis des vorhergehenden Jahres<br />

indexiert. Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG übernimmt<br />

außerdem aufgrund des Fremdkapitalvermittlungsvertrags gemäß<br />

§ 6 Abs. 6 f) gegen eine Vergütung in Höhe von 250.000<br />

US-Dollar die Vermittlung des Fremdkapitals sowie aufgrund<br />

des Fondskonzeptionsvertrags gemäß § 6 Abs. 6 g) die Fondskonzeption<br />

und <strong>Prospekt</strong>herausgabe gegen eine Vergütung in<br />

Höhe von 1.025.000 US-Dollar zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer<br />

sowie eine weitere Vergütung im Geschäftsjahr des Veräußerungs-<br />

bzw. Versicherungsfalles in Höhe von einem Prozent des<br />

Veräußerungs- bzw. Versicherungserlöses.<br />

(5) Die ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen übernimmt<br />

aufgrund der Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 6 d) die Platzierung<br />

der Kommanditanteile und erhält als Vergütung<br />

1.195.236 US-Dollar sowie auf Grundlage eines gesonderten<br />

Vermittlungsvertrags im Rahmen der Beitrittsvereinbarung<br />

zwischen dem Anleger und dem Auftragnehmer ein Agio in Höhe<br />

von 5 % des platzierten Kommanditkapitals.<br />

(6) Die Delta Vermietungsgesellschaft mbH übernimmt aufgrund<br />

des Vertrags gemäß § 6 Abs. 6 e) eine Platzierungsgarantie und<br />

erhält als Vergütung 200.000 US-Dollar.<br />

(7) Die vorstehenden Vergütungen sind Pauschalvergütungen und<br />

im Verhältnis der Gesellschafter zueinander als Aufwand zu behandeln.<br />

Die Vergütungen erhöhen sich um die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und von der Gesellschaft im<br />

Wege des Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden kann.<br />

§ 11<br />

Jahresabschluss<br />

(1) Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresabschluss)<br />

sind von der geschäftsführenden Gesellschafterin innerhalb<br />

von neun (9) Monaten seit Schluss des Geschäftsjahres aufzustellen<br />

und zu unterzeichnen.<br />

(2) Allen Gesellschaftern ist eine Abschrift des Jahresabschlusses<br />

zuzuleiten.<br />

(3) Der Jahresabschluss ist nach handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags unter Berück-<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

sichtigung steuerrechtlicher Bilanzansätze, soweit dies handelsrechtlich<br />

zulässig ist, zu erstellen. Änderungen, die sich<br />

insbesondere im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben<br />

können, werden im Jahr der Feststellung in der Handelsbilanz<br />

berücksichtigt, soweit dies handelsrechtlich zulässig ist.<br />

(4) Die geschäftsführende Gesellschafterin kann auch die Führung<br />

der Bücher und die Erstellung der Jahresabschlüsse dem Vertragsreeder<br />

übertragen, der seinerseits an die Bestimmungen<br />

dieser Vorschrift gebunden ist.<br />

(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist für die Abrechnung der Gesellschaft<br />

und ihrer Gesellschafter und die interne Buchführung der<br />

Gesellschaft die Währung US-Dollar zugrunde zu legen. Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Verhältnis zu<br />

ihren Gesellschaftern bemessen sich daher in US-Dollar. Bei<br />

Kursänderungen von US-Dollar zu Euro zwischen Verbuchung<br />

und Erfüllung ist daher im Verhältnis zum Gesellschafter jeweils<br />

der US-Dollar-Betrag maßgeblich.<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />

(1) Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten die in § 10a genannten<br />

Gesellschafter bzw. die mit ihnen verbundenen Unternehmen<br />

die dort aufgeführten Vergütungen.<br />

(2) Im Übrigen sind die Gesellschafter vorbehaltlich der nachstehenden<br />

Absätze entsprechend dem Verhältnis der Hafteinlagen<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />

(3) Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen)<br />

stehen den Gesellschaftern im Verhältnis der Hafteinlagen pro<br />

rata ab dem Ersten des Monats, der dem Tag des Eingangs der<br />

Pfl ichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto folgt, vorbehaltlich<br />

der Finanzmittel, die für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

notwendig sind, und der Bildung einer angemessenen<br />

Liquiditätsreserve durch die geschäftsführende Gesellschafterin,<br />

zu. Die Gesellschaft schüttet die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

des betreffenden Geschäftsjahres aus, sofern keine<br />

abweichende Beschlussfassung der Gesellschafter getroffen<br />

wird. Die Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen kann unabhängig<br />

von einem Bilanzgewinn / -verlust der Gesellschaft<br />

erfolgen.<br />

Soweit die Ausschüttungen zu einer Rückzahlung / Minderung<br />

der Pfl ichteinlage führen, besteht keine Verpfl ichtung der Gesellschafter<br />

gegenüber der Gesellschaft auf Wiedereinzahlung.<br />

Eine etwaige Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bleibt unberührt.<br />

(4) Die Gewinnanteile der Kommanditisten sind vorrangig für die<br />

Tilgung ihrer Verlustvortragskonten zu verwenden.<br />

(5) Ein Verlust wird den Gesellschaftern im Verhältnis der Hafteinlagen<br />

auf ihrem Verlustvortragskonto belastet.<br />

(6) Abweichend von vorstehendem Absatz 2 wird zum Ende des<br />

Geschäftsjahres 2007 das bis dahin erwirtschaftete Ergebnis<br />

der Gesellschaft im Verhältnis der jeweiligen Hafteinlagen so<br />

auf die Gesellschafter verteilt, dass die Verlustvortragskonten<br />

zum Ende des Geschäftsjahres 2007 unabhängig vom Beitrittszeitpunkt<br />

der Kommanditisten im selben Verhältnis zueinander<br />

stehen wie die jeweiligen Hafteinlagen. Die Verteilung erfolgt<br />

dabei in der Weise, dass bis zur Herstellung der verhältnismäßigen<br />

Gleichheit der Verlustvortragskonten etwaige Verluste<br />

der Gesellschaft zunächst im Verhältnis ihrer Hafteinlagen von<br />

später beigetretenen Kommanditisten in dem Umfang allein<br />

getragen werden, in dem im Zeitpunkt ihres jeweiligen Beitritts<br />

89


90 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

bereits Verluste entstanden waren, die dementsprechend von<br />

den früher beigetretenen Kommanditisten getragen werden.<br />

Erhöhungen von Kommanditeinlagen gelten als Beitritte im<br />

Sinne dieser Regelung. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung<br />

verbleibende Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Hafteinlagen verteilt. Soweit die Verlustvortragskonten<br />

zum Schluss des Geschäftsjahres 2007 trotz vorstehender Anpassung<br />

nicht im selben Verhältnis stehen wie die Hafteinlagen,<br />

gilt dieser Absatz 6 entsprechend auch für die Ergebnisverteilung<br />

für folgende Geschäftsjahre.<br />

(7) Etwa bei den Gesellschaftern anfallende Sonderbetriebsausgaben<br />

sind bis spätestens 31. März des Folgejahres der Gesellschaft<br />

bekannt zu geben. Für eine Berücksichtigung später zugehender<br />

Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden.<br />

(8) Die Gesellschafter können beschließen, dass bereits vorab viertel-<br />

bzw. halbjährliche Entnahmen entsprechend den kalkulierten<br />

Liquiditätsüberschüssen getätigt werden können. Ein<br />

derartiger Beschluss bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin. Entnahmen zu Lasten der festen Kapitalkonten<br />

sind unzulässig.<br />

(9) Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich in<br />

US-Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch die Option, Auszahlungen<br />

statt in US-Dollar in Euro zu wählen. Die Option kann<br />

mit Wirkung für künftige Auszahlungen erstmals in der Beitrittserklärung<br />

ausgeübt werden, danach durch schriftliche Erklärung,<br />

die jeweils zum 30. September eines Geschäftsjahres<br />

bei der Gesellschaft eingegangen sein muss. Die ausgeübte<br />

Option kann zu dem vorgenannten Termin mit Wirkung für<br />

künftige Auszahlungen jederzeit schriftlich widerrufen werden.<br />

In dem Fall, in dem ein Gesellschafter die Ausschüttung in Euro<br />

statt in US-Dollar wählt, erfolgt der Umtausch des auf diesen<br />

Gesellschafter entfallenden Auszahlungsanteil von US-Dollar in<br />

Euro zum zehnten Kalendertag des Monats, in dem die Auszahlung<br />

an die Gesellschafter erfolgt. Der Umtausch erfolgt zum<br />

EuroFX-Kurs des vorgenannten Kalendertages als Referenzkurs.<br />

Ist der zehnten Kalendertag des Monats kein Bankarbeitstag,<br />

erfolgt der Umtausch zum Kurs des nächsten darauf folgenden<br />

Bankarbeitstages. Der Gesellschafter trägt die mit dem<br />

Umtausch verbundenen Kosten der Gesellschaft sowie die Marge<br />

der mit dem Umtausch beauftragten Bank.<br />

(10) Sollte die Gesellschaft zur Gewerbesteuer oder zu einer gewerbesteuerähnlichen<br />

Steuer (z. B. Gemeindewirtschaftsteuer) herangezogen<br />

werden oder anderweitige Einkommensnachteile<br />

erleiden wegen Umständen, die nicht in der Gesamtheit aller<br />

Gesellschafter liegen, so sind diejenigen Gesellschafter, in deren<br />

Bereich diese Umstände bestehen, zur Erstattung gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft verpfl ichtet.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterrechte und -pfl ichten<br />

(1) Die Gesellschafter können vom Beirat und von der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin Auskünfte über die Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft verlangen. Sofern der Beirat oder die<br />

persönlich haftende Gesellschafterin einem Auskunftsverlangen<br />

eines Gesellschafters nicht in angemessener Frist nachkommen<br />

oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, sind die Gesellschafter<br />

berechtigt, Einsicht in die Bücher und Schriften der<br />

Gesellschaft zu verlangen. Die Gesellschafter müssen sich hierbei<br />

von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichteter Personen<br />

(z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)<br />

bedienen.<br />

(2) Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts bestimmen sich nach<br />

dem unerledigten Auskunftsverlangen. Die Mitgesellschafter<br />

sind vor einer Kenntnisnahme ihrer personenbezogenen Daten<br />

durch den einsichtnehmenden Gesellschafter zu schützen (Datenschutz).<br />

(3) Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse<br />

der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,<br />

Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.<br />

(4) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

§ 14<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

(1) Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines Teils<br />

eines Gesellschaftsanteils, beispielsweise anlässlich einer<br />

Schenkung oder Veräußerung, die Verpfändung, die Bestellung<br />

eines Nießbrauchs und sonstige Belastungen eines Gesellschaftsanteils,<br />

die Abtretung von anderen Rechten oder Ansprüchen<br />

eines Gesellschafters, die auf seiner Zugehörigkeit<br />

zur Gesellschaft beruhen, sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Gesellschafterin. Zu diesem<br />

Zwecke hat der Gesellschafter die Verfügung nachzuweisen,<br />

indem er der Gesellschaft die notwendigen Vertragsunterlagen<br />

unter Angabe des Kaufpreises und aller anderen Bedingungen<br />

des Erwerbs übermittelt. In Zusammenhang mit einer solchen<br />

Verfügung verursachte Steuern (insbesondere Gewerbesteuer,<br />

auch gewerbesteuerlicher Mehraufwand) sind von dem die Verfügung<br />

auslösenden Gesellschafter bzw. dem Erwerber als Gesamtschuldner<br />

zu tragen (vgl. § 20 Kosten und Steuern). Ausgeschlossen<br />

sind jegliche Verfügungen über einen<br />

Gesellschaftsanteil an der Gesellschaft, wenn der Gesellschafter<br />

nicht zugleich in gleicher Weise über seinen Gesellschaftsanteil<br />

an der Schwestergesellschaft verfügt. Ausgeschlossen ist<br />

auch eine Übertragung, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ihr Vorkaufsrecht gemäß nachfolgendem Absatz 2<br />

ausübt. Ausgeschlossen ist ferner eine teilweise Übertragung;<br />

die geschäftsführende Gesellschafterin kann sie ausnahmsweise<br />

zulassen.<br />

Sofern eine Verfügung nicht nach Vorstehendem ausgeschlossen<br />

ist, darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde versagt<br />

werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

a) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, von dem die<br />

Gesellschaft oder die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

nach den ihnen bekannten Umständen erwarten, dass er seine<br />

Verpfl ichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag nicht<br />

oder nicht vollständig erfüllen wird;<br />

b) die Übertragung auf einen Dritten erfolgen soll, der in Konkurrenz<br />

zur Gesellschaft, dem Vertragsreeder gemäß § 6 Abs.<br />

6 b) oder den Kommanditisten gemäß § 3 Abs. 3 bzw. mit diesen<br />

verbundenen Unternehmen steht;<br />

c) der Gesellschaft gegen den die Verfügung beabsichtigenden<br />

Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen.<br />

(2) In jedem Fall einer Veräußerung steht der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin ein Vorkaufsrecht zu. Das Vorkaufsrecht kann<br />

nur innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung des<br />

Gesellschafters über die Veräußerung unter Angabe des Kaufpreises<br />

und aller anderen Bedingungen des Erwerbs durch<br />

schriftliche Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

ausgeübt werden; entscheidend ist das Datum der Absendung<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Mit Zu-


gang der Ausübungserklärung beim Gesellschafter kommt ein<br />

Kaufvertrag zu dem Kaufpreis und zu den sonstigen Erwerbsbedingungen<br />

zustande, die der Gesellschafter mit dem dritten<br />

Erwerbsinteressenten vereinbart hatte.<br />

(3) Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen Gesellschaftsanteil<br />

ist grundsätzlich nur mit Wirkung zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres möglich. Alle Kosten, die mit einer Übertragung<br />

oder sonstigen Verfügung über einen Gesellschaftsanteil<br />

verbunden sind, einschließlich einer Verwaltungsgebühr der<br />

geschäftsführenden Gesellschafterin von 0,5 Prozent der von<br />

der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage, höchstens<br />

2.500 US-Dollar (in Worten: zweitausendfünfhundert US-Dollar)<br />

zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, tragen der Übertragende<br />

bzw. der belastende Gesellschafter sowie der Erwerber<br />

als Gesamtschuldner (vgl. § 20 Kosten und Steuern).<br />

(4) Im Falle der Übertragung oder des sonstigen Übergangs des<br />

Gesellschaftsanteils auf einen Dritten werden die Gesellschafterkonten<br />

unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

(5) Ungeachtet der vorhergehenden Bestimmungen ist der der Gesellschaft<br />

als Kommanditist beigetretene Platzierungsgarant<br />

oder der von ihm benannte Dritte jederzeit berechtigt, seine<br />

Gesellschaftsanteile ganz oder teilweise auf beliebige Dritte zu<br />

übertragen, jedoch nur dann, wenn der Dritte zugleich mit der<br />

Beteiligung an der Gesellschaft eine Beteiligung an der Schwestergesellschaft<br />

in der in § 3 Abs. 4 dieses Vertrags vorgesehenen<br />

Beteiligungsrelation erwirbt.<br />

§ 15<br />

Kündigung, Ermittlung eines Abfi ndungsguthabens<br />

(1) Ein Gesellschafter kann jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von sechs (6) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres<br />

das Gesellschaftsverhältnis kündigen; die Kündigung ist<br />

erstmals zum 31. Dezember 2025 möglich. Die Kündigung ist nur<br />

wirksam, wenn zugleich das Gesellschaftsverhältnis des Gesellschafters<br />

in der Schwestergesellschaft wirksam gekündigt wird.<br />

Die Kündigung eines Kommanditisten erfolgt durch eingeschriebenen<br />

Brief an die geschäftsführende Gesellschafterin.<br />

Kündigt ein Gläubiger eines Gesellschafters rechtswirksam<br />

dessen Gesellschaftsverhältnis in der Schwestergesellschaft, so<br />

gilt dies mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt auch als Kündigung<br />

des Gesellschaftsverhältnisses in der Gesellschaft, und<br />

zwar auch dann, wenn die übrigen Vorgaben dieses Absatzes 1<br />

nicht erfüllt sind. Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

ist an alle Kommanditisten zu richten. Für die<br />

Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Tag der Aufgabe des Kündigungsschreibens<br />

bei der Post maßgeblich.<br />

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt.<br />

(3) Durch die Kündigung eines Gesellschafters oder Pfändungsgläubigers<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter<br />

den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Vielmehr<br />

scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

aus. Der Kommanditanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />

wächst den übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen<br />

Beteiligung zu.<br />

Statt der Anwachsung ist die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

seitens des ausscheidenden Gesellschafters ermächtigt und<br />

bevollmächtigt, unter Befreiung von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB den Kommanditanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />

auf einen oder mehrere Dritte(n) zu übertragen.<br />

§ 14 Abs.1 a) dieses Vertrags gilt entsprechend.<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

(4) An einer etwaigen Liquidation (§ 18), deren Aufl ösungsbeschluss<br />

vor dem Zeitpunkt des Ausscheidens gefasst wurde,<br />

nimmt der kündigende Gesellschafter teil.<br />

(5) Für den Fall des Ausscheidens eines atypisch stillen Gesellschafters<br />

gemäß § 3 Abs. 5 dieses Vertrags ist das Abfi ndungsguthaben<br />

wie folgt zu ermitteln: Der atypisch stille Gesellschafter<br />

ist – im Innenverhältnis – am Vermögen, Ergebnis, den<br />

stillen Reserven und an einem etwaigen Geschäftswert der Inhaberin<br />

beteiligt. Im Fall des Ausscheidens des atypisch stillen<br />

Gesellschafters und bei Liquidation der Inhaberin erhält der<br />

atypisch stille Gesellschafter einen Anteil am Vermögen der Inhaberin<br />

einschließlich der stillen Reserven sowie eines etwaigen<br />

Geschäftswerts der Inhaberin zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

des Ausscheidens.<br />

(6) Die Ermittlung des Abfi ndungsguthabens ist von der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin unverzüglich zu veranlassen.<br />

Das Abfi ndungsguthaben des durch die Kündigung ausscheidenden<br />

Gesellschafters ist aufgrund einer<br />

Auseinandersetzungsbilanz zum Zeitpunkt seines Ausscheidens<br />

zu ermitteln. Dabei sind das Vermögen und die Schulden<br />

mit ihren Verkehrswerten zu berücksichtigen, jedoch mit der<br />

Maßgabe, dass das Schiff nur mit 80 Prozent seines Verkehrswerts<br />

anzusetzen ist, weil der kündigende Gesellschafter aus<br />

Gründen, die in seiner individuellen Sphäre liegen, vorzeitig<br />

ausscheidet und damit Risiken und Nachteile für die verbleibenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft verbunden sind.<br />

Der Verkehrswert des Schiffes zum Ausscheidensstichtag unter<br />

der Annahme der Fortführung der Gesellschaft wird, wenn die<br />

Gesellschaft und der ausscheidende Kommanditist sich darüber<br />

nicht einigen können, durch zwei unabhängige, in der internationalen<br />

Schifffahrt erfahrene Sachverständige als Schiedsgutachter<br />

festgelegt, wobei das Mittel der Bewertungen maßgeblich<br />

ist. Eine etwaige Teilnahme des Schiffes an einem<br />

Chartereinnahmenpool ist bei der Ermittlung des Verkehrswertes<br />

zu berücksichtigen. Die Schiedsgutachter werden auf<br />

Antrag der Gesellschaft durch den Präsidenten der für den Sitz<br />

der Gesellschaft zuständigen Industrie- und Handelskammer bestimmt.<br />

Die Kosten der Sachverständigen trägt die Gesellschaft<br />

nur, wenn ein höherer als der von der Gesellschaft selbst geschätzte<br />

Schiffswert von den Sachverständigen festgestellt wird.<br />

Anderenfalls trägt der ausscheidende Kommanditist die Kosten.<br />

(7) Die Auseinandersetzungsbilanz und das Abfi ndungsguthaben<br />

des ausscheidenden Gesellschafters sind von demjenigen, der<br />

den letzten Jahresabschluss aufgestellt hat, aufzustellen bzw.<br />

zu ermitteln.<br />

Nach einem Ausscheiden eines Gesellschafters berühren Mehr-<br />

oder Minderergebnisse, die aufgrund einer Betriebsprüfung<br />

festgestellt werden, eine bereits vollzogene Auseinandersetzung<br />

nicht; sie werden allein den verbleibenden Gesellschaftern<br />

entsprechend ihrer Ergebnisbeteiligung zugerechnet.<br />

(8) Erkennt der ausscheidende Gesellschafter das gemäß Abs. 6<br />

ermittelte Abfi ndungsguthaben nicht an, so wird dieses verbindlich<br />

von einem Schiedsgutachter festgelegt, den der Präsident<br />

der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie-<br />

und Handelskammer auf Antrag der Gesellschaft oder auf<br />

Antrag des ausscheidenden Gesellschafters bestimmt, und der<br />

an die Regelungen dieses Vertrags gebunden ist. Die Kosten des<br />

Schiedsgutachtens sind vom ausscheidenden Gesellschafter zu<br />

tragen, sofern der Schiedsgutachter das Abfi ndungsguthaben<br />

unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite von zehn (10)<br />

Prozent nach oben oder unten bestätigt; in allen anderen Fällen<br />

91


92 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

trägt die Gesellschaft die Kosten des Schiedsgutachtens.<br />

(9) Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Auszahlung des<br />

Abfi ndungsguthabens darf nicht zu einer Schlechterstellung<br />

der in der Gesellschaft verbleibenden Gesellschafter führen. Die<br />

Berechnung des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters<br />

darf nicht dazu führen, dass sich der ausscheidende Gesellschafter<br />

wirtschaftlich besser stellt, als wenn er in der Gesellschaft<br />

bis zu deren Liquidation verblieben wäre. Die auf den<br />

ausscheidenden Gesellschafter (wäre er in der Gesellschaft verblieben)<br />

planmäßig entfallenden zukünftigen Ausschüttungen<br />

bilden daher unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls die<br />

Höchstgrenze des Betrags, der an den ausscheidenden Gesellschafter<br />

als Abfi ndung geleistet werden darf.<br />

(10) Die geschäftsführende Gesellschafterin kann als höchstpersönliches<br />

gesellschaftsrechtliches Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von einer etwaigen Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

§ 16<br />

Ausscheiden aus wichtigem Grund, Ausschluss<br />

(1) Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird über sein Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben<br />

mangels Masse abgelehnt, so scheidet der betreffende<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft aus,<br />

ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses oder der gerichtlichen<br />

Klage bedarf. Dies gilt auch uneingeschränkt nach Aufl ösung<br />

der Gesellschaft während der Liquidation.<br />

(2) Pfändet ein Gläubiger den Gesellschaftsanteil an der Gesellschaft<br />

oder der Schwestergesellschaft oder sonstige pfändbare<br />

Ansprüche eines Gesellschafters aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

in der Gesellschaft oder der Schwestergesellschaft, so<br />

scheidet der betreffende Gesellschafter nach Ablauf dreier (3)<br />

Kalendermonate, gerechnet vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens<br />

der Pfändung an, aus der Gesellschaft aus, wenn es ihm<br />

binnen dieser Frist nicht gelungen ist, die Pfändung rückgängig<br />

zu machen. Diese Regelung gilt ebenfalls uneingeschränkt nach<br />

Aufl ösung der Gesellschaft während der Liquidation.<br />

(3) Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wenn er Anlass gegeben hat, dass die Aufl ösung der<br />

Gesellschaft aus wichtigem Grund gemäß § 133 HGB verlangt<br />

werden könnte. Sofern ein Grund zum Ausschluss des Gesellschafters<br />

aus der Schwestergesellschaft besteht, gilt dies zugleich<br />

als Grund zum Ausschluss aus der Gesellschaft. Ein Gesellschafter<br />

kann auch dann aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden, wenn er nicht mehr an der Schwestergesellschaft<br />

beteiligt ist, es sei denn, dies beruht auf der Beendigung<br />

der Schwestergesellschaft. Der Beschluss über den Ausschluss<br />

ist mit qualifi zierter Mehrheit zu fassen. Der<br />

ausscheidende Gesellschafter hat hierbei kein Stimmrecht.<br />

(4) Als Abfi ndung erhält der gemäß Abs. 1 bis 3 ausscheidende Gesellschafter<br />

den nach § 15 Absätze 6 bis 9 ermittelten Wert seiner<br />

Beteiligung.<br />

(5) Die geschäftsführende Gesellschafterin ist seitens des ausscheidenden<br />

Gesellschafters ermächtigt und bevollmächtigt, nachdem<br />

die Gesellschafterversammlung gemäß Abs. 3 das Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes festgestellt hat, unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB den Kommanditanteil des<br />

ausscheidenden Gesellschafters auf sich oder einen oder mehrere<br />

durch sie zu benennende(n) Dritte(n) zu übertragen. Die Übertragung<br />

erfolgt zu dem in Abs. 4 festgelegten Wert.<br />

(6) Im Übrigen bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.<br />

§ 17<br />

Auszahlungsvereinbarungen betreffend ein Abfi ndungsguthaben<br />

(1) Das Abfi ndungsguthaben ist in allen Fällen der §§ 15 und 16 erst<br />

bei Aufl ösung der Gesellschaft oder nach Ablauf der in § 15 Abs. 1<br />

vereinbarten Laufzeit und Feststellung des Abfi ndungsguthabens<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Im Falle eines Verzugs ist von der Gesellschaft der jeweils geschuldete<br />

Betrag mit fünf (5) Prozent p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Verzugsschadens ist dadurch<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

(2) Bei Ausscheiden kann der Gesellschafter nicht die Sicherstellung<br />

der Zahlung des Abfi ndungsguthabens verlangen, wenn<br />

der Fälligkeitstag gemäß Abs. 1 weniger als fünf (5) Jahre nach<br />

dem Tag des Ausscheidens liegt. Liegt der Fälligkeitstag mehr<br />

als fünf (5) Jahre nach dem Tag des Ausscheidens und vor dem<br />

in § 15 Abs. 1 vereinbarten Laufzeitende (sofern die Gesellschaft<br />

nicht vorher aufgelöst wird), kann für die Zeit nach fünf (5) Jahren<br />

bis zum in § 15 Abs. 1 vereinbarten Zeitpunkt von der Gesellschaft<br />

Sicherheit verlangt werden, es sei denn, die aktuelle Liquiditäts-<br />

und Wirtschaftslage der Gesellschaft ließe dies nicht<br />

zu oder diese würde nachhaltig beeinträchtigt.<br />

(3) Der ausscheidende Kommanditist hat keinen Anspruch auf Befreiung<br />

von der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.<br />

(4) Falls eine Regelung in den §§ 15 bis 17 unwirksam sein sollte, soll<br />

der ausscheidende Gesellschafter insbesondere im Interesse<br />

des konzeptionellen Fortbestehens der Gesellschaft und der<br />

Vermeidung von zusätzlichen Risiken und Nachteilen für die<br />

Gemeinschaft aller anderen in der Gesellschaft verbleibenden<br />

Gesellschafter die niedrigste zulässige Abfi ndung erhalten.<br />

§ 18<br />

Aufl ösung und Liquidation<br />

(1) Die Aufl ösung der Gesellschaft fi ndet statt, wenn das Schiff<br />

aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses verkauft worden ist.<br />

Sie kann im Übrigen nur mit qualifi zierter Mehrheit (§ 7 Abs. 6)<br />

beschlossen werden. Es gelten die §§ 145 ff. HGB.<br />

(2) Sofern es, gleich aus welchem Grunde, zur Liquidation der Gesellschaft<br />

kommt, wird diese durch die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

oder durch den oder die von ihr zu bestellenden<br />

Liquidator(en) durchgeführt.<br />

(3) Der Erlös aus der Verwertung des Vermögens der Gesellschaft<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />

den Gesellschaftern auszugleichen. Von dem danach<br />

verbleibenden Erlös erhält der Liquidator eine Vergütung in Höhe<br />

von 75.000 US-Dollar, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Anschließend wird der bereinigte Erlös auf die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Hafteinlagen aufgeteilt und<br />

zusammen mit ihren Kapitalkonten ausgezahlt.<br />

§ 19<br />

Erbfall<br />

(1) Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben<br />

fortgesetzt. Die Erben haben sich durch Vorlage eines Erbscheins<br />

oder einer beglaubigten Abschrift des Testamenteröffnungsprotokolls<br />

mit beglaubigter Testamentsabschrift zu<br />

legitimieren.<br />

(2) Der Gesellschafter kann seinen Gesellschaftsanteil einem Dritten<br />

als Vermächtnis zuwenden, jedoch nur, wenn er dem Vermächtnisnehmer<br />

zugleich auch seinen Gesellschaftsanteil an<br />

der Schwestergesellschaft zuwendet. § 14 Abs. 1 dieses Vertrags


gilt entsprechend. Ein Vermächtnisnehmer hat die Abtretung<br />

des Gesellschaftsanteils durch die Erben an ihn nachzuweisen.<br />

(3) Mehrere Erben eines verstorbenen Kommanditisten haben unverzüglich,<br />

auch ohne besondere Aufforderung durch die Gesellschaft,<br />

zur Wahrnehmung ihrer aus der Beteiligung an der<br />

Gesellschaft folgenden Rechte einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestellen, der die Rechte der Erben sowohl in der<br />

Gesellschaft als auch in der Schwestergesellschaft wahrnimmt.<br />

Bis zur Bestellung ruhen alle Rechte und Pfl ichten der Erben mit<br />

Ausnahme der Ergebnisbeteiligung. Vermögensrechte können<br />

seitens der Gesellschaft auch durch Hinterlegung (§§ 372 ff<br />

BGB) erfüllt werden. Die Vollmacht kann nur dergestalt erteilt<br />

werden, dass der Bevollmächtigte die Rechte mehrerer Erben<br />

gemeinschaftlich auszuüben hat.<br />

§ 20<br />

Kosten und Steuern<br />

Kosten und Steuern der Gesellschaft, die durch einen Gesellschafter<br />

verursacht worden sind, auch durch künftige Gesetzesänderungen<br />

erst eintretende, z. B.<br />

– aufgrund von Verfügungen über Kommanditanteile (§ 14)<br />

– aufgrund einer Kündigung (§ 15) oder eines Ausscheidens (§ 16),<br />

oder<br />

– durch Erbfall (§ 19) oder<br />

– aufgrund der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform<br />

eines Gesellschafters, sei es als unmittelbarer Gesellschafter oder<br />

als mittelbarer Gesellschafter (z. B. bei doppelstöckigen Personengesellschaften)<br />

beispielsweise im Falle einer Aufl ösung (§ 18), sind<br />

im Falle einer Verfügung über Kommanditanteile von dem verfügenden<br />

und dem erwerbenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch,<br />

im Falle des Erbfalls von dem/den jeweiligen Rechtsnachfolger(n), in<br />

allen sonstigen Fällen von dem jeweiligen die Belastung auslösenden<br />

Gesellschafter zu tragen.<br />

Dieser hat nach Aufforderung der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

unverzüglich der Gesellschaft angefallene Kosten und Steuern<br />

zu erstatten oder eine Einlage in entsprechender Höhe in sein Verrechnungskonto<br />

zu leisten.<br />

Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter einen geeigneten Nachweis<br />

zur Begründung ihrer Erstattungsforderung vorzulegen. Soweit die<br />

Erstattungsforderung im Fall der Aufl ösung oder bei Ausscheiden<br />

des Gesellschafters noch nicht konkret berechnet und vom Abfi ndungsguthaben<br />

abgezogen werden kann, ist die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin berechtigt, eine Sicherheit für die Erstattungsforderung<br />

vom Gesellschafter zu verlangen bzw. einzubehalten.<br />

§ 21<br />

Datenschutz<br />

Mit Annahme der Beitrittsvereinbarung werden die in den Beitrittsunterlagen<br />

des Gesellschafters enthaltenen Daten sowie solche Daten,<br />

die zukünftig im Zusammenhang mit der Beteiligung des Gesellschafters<br />

begründet werden, durch die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG, die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

sowie die mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligung<br />

befassten Personen (dies sind insbesondere die Initiatoren, die Vertriebspartner,<br />

der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft, Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer und die fi nanzierenden Kreditinstitute)<br />

in EDV-Anlagen gespeichert, verarbeitet und genutzt. Sie werden<br />

ausschließlich zur Begründung und Verwaltung der Beteiligung des<br />

Gesellschafters und zu seiner Betreuung verwendet und nach Beendigung<br />

seiner Beteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach<br />

gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist.<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

§ 22<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen<br />

der Gesellschafter untereinander und mit der Gesellschaft bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht im<br />

Gesetz gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorgeschrieben<br />

ist. Die Schriftform wird auch durch telekommunikative<br />

Übermittlung (u. a. Telefax, E-Mail) gewahrt.<br />

(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrags oder künftig in ihn aufgenommene<br />

Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam<br />

oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit<br />

oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch<br />

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht<br />

berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass<br />

der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung<br />

der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die,<br />

soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die<br />

Gesellschafter gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck<br />

des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss<br />

dieses Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung<br />

den Punkt bedacht hätten.<br />

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.<br />

Pullach, den 24. Mai 2007<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(vertreten durch: Dr. Dierk Ernst, Geschäftsführer; Andreas Ahlmann,<br />

Geschäftsführer)<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

(vertreten durch: Dr. Dierk Ernst, Geschäftsführer; Andreas Ahlmann,<br />

Geschäftsführer)<br />

Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG<br />

(vertreten durch: Stephan Bade, Geschäftsführer)<br />

93


94 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

1. Nachtrag vom 28.07.2009<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

In der Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2009 wurde § 7 Abs.<br />

1 Satz 3 neu gefasst und um Satz 4 ergänzt, § 9 Abs. 1 Satz 4 neu<br />

gefasst, § 13 Abs. 3 neu gefasst sowie § 17 Abs. 1 und 2 neu gefasst.<br />

Die Änderungen gelten ab dem 30. Juni 2009.<br />

§ 7<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen<br />

die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />

werden entweder in Gesellschafterversammlungen oder in<br />

schriftlicher oder Textform im Umlaufverfahren gefasst. Beschlussfassungen<br />

der Gesellschaft im Umlaufverfahren können<br />

zusammen mit Beschlussfassungen der Schwestergesellschaft<br />

durchgeführt werden. § 9 Abs. 1 Satz 4 bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />

durch die geschäftsführende Gesellschafterin.<br />

Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und<br />

der Tagesordnung schriftlich oder in Textform (u. a. Telefax oder<br />

E-Mail) an jeden Gesellschafter an seine zuletzt der Gesellschaft<br />

oder der Schwestergesellschaft, welche hiermit von der<br />

Gesellschaft zur Entgegennahme solcher Mitteilungen bevollmächtigt<br />

wird, bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von<br />

mindestens zwei (2) Wochen. Der Tag der Ladung und der Tag<br />

der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.<br />

Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft können<br />

zugleich mit Gesellschafterversammlungen der Schwestergesellschaft<br />

und anderer Gesellschaften, an denen die<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG oder mit ihr verbundene<br />

Unternehmen als Gründungsgesellschafter beteiligt sind<br />

(Schwestergesellschaft und andere Gesellschaften werden im<br />

Folgenden gemeinschaftlich »Hannover Leasing Fondsgesellschaften«<br />

genannt), einberufen und abgehalten werden.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterrechte und -pfl ichten<br />

(3) Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse<br />

der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,<br />

und von Hannover Leasing Fondsgesellschaften<br />

Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.<br />

§ 17<br />

Auszahlungsvereinbarungen betreffend ein Abfi ndungsguthaben<br />

(1) Das Abfi ndungsguthaben ist in allen Fällen der §§ 15 und 16 erst<br />

bei Aufl ösung der Gesellschaft oder nach Ablauf der in § 15 Abs. 1<br />

vereinbarten Laufzeit und Feststellung des Abfi ndungsguthabens<br />

auszuzahlen, spätestens jedoch zehn Jahre nach dem<br />

Ausscheiden.<br />

Im Falle eines Verzugs ist von der Gesellschaft der jeweils geschuldete<br />

Betrag mit fünf (5) Prozent p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Verzugsschadens ist dadurch<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

(2) Bei Ausscheiden kann der Gesellschafter nicht die Sicherstellung<br />

der Zahlung des Abfi ndungsguthabens verlangen, wenn<br />

das Auszahlungsdatum gemäß Abs. 1 weniger als fünf (5) Jahre<br />

nach dem Tag des Ausscheidens liegt. Liegt das Auszahlungs-<br />

datum mehr als fünf (5) Jahre nach dem Tag des Ausscheidens<br />

und vor dem in § 15 Abs. 1 vereinbarten Laufzeitende (sofern die<br />

Gesellschaft nicht vorher aufgelöst wird), kann für die Zeit nach<br />

fünf (5) Jahren bis zum in § 15 Abs. 1 vereinbarten Zeitpunkt von<br />

der Gesellschaft Sicherheit verlangt werden, es sei denn, die<br />

aktuelle Liquiditäts- und Wirtschaftslage der Gesellschaft ließe<br />

dies nicht zu oder diese würde nachhaltig beeinträchtigt.<br />

Pullach, den 28.07.2009<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer; Andreas<br />

Ahlmann, Geschäftsführer)


2. Nachtrag vom 14.01.2010<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember<br />

2009 wurde § 3 um Absatz 14 ergänzt, § 4 Abs. 3 und 4 neu<br />

gefasst, § 7 Abs. 8 lit. f) neu gefasst, § 12 Abs. 2 und 3 neu gefasst,<br />

§ 12 Abs. 8 gestrichen - der bisherige Absatz 9 wird neuer Absatz 8,<br />

der bisherige Absatz 10 wird neuer Absatz 9 und § 18 Abs. 3 neu gefasst.<br />

Die Änderungen gelten ab dem 15. Dezember 2009.<br />

§ 3<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(14) Durch Gesellschafterbeschluss vom 15. Dezember 2009 ist das<br />

Kommanditkapital von 15.590.450,00 US-Dollar um bis zu<br />

5.574.051,75 US-Dollar auf bis zu 21.164.501,75 US-Dollar erhöht<br />

worden.<br />

§ 4<br />

Einlagen, Gesellschafterkonten, Kapitalanteilsherabsetzung<br />

(3) Für jeden Gesellschafter wird ein Festkapitalkonto Ia, ein Festkapitalkonto<br />

Ib, ein Verrechnungskonto II, ein Verlustvortragskonto<br />

III und ein Rücklagenkonto IV geführt. Außerdem wird,<br />

soweit den Gesellschaftern Vorabgewinne zustehen, für den<br />

begünstigten Gesellschafter ein besonderes Kapitalkonto V für<br />

Vorabgewinne geführt.<br />

(4) Auf dem als Festkonto zu führenden Festkapitalkonto Ia wird<br />

die ursprüngliche Pfl ichteinlage verbucht, auf dem ebenfalls als<br />

Festkonto zu führenden Festkapitalkonto Ib wird die Pfl ichteinlage<br />

aufgrund der Kapitalerhöhung gemäß § 3 Abs. 14 verbucht.<br />

Sowohl auf dem Festkapitalkonto Ia als auch auf dem Festkapitalkonto<br />

Ib werden die in US-Dollar zu erbringenden Einlagen<br />

mit dem am 2. Juni 2007 maßgeblichen Kurs in Euro umgerechnet.<br />

§ 7<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(8f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen über die<br />

Auszahlungen nach § 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 hinaus;<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />

(2) Sofern danach noch ein Gewinn verbleibt, wird dieser als Vorabgewinn<br />

insoweit den Inhabern des Neukapitals zugewiesen, wie<br />

diese für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 insgesamt Vorabausschüttungen<br />

nach Maßgabe des folgenden Absatz 3 und<br />

des § 18 Abs. 3 Satz 3 erhalten haben.<br />

Im Übrigen sind die Gesellschafter vorbehaltlich der nachstehenden<br />

Absätze entsprechend dem Verhältnis der Hafteinlagen<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />

(3) Zur Bestimmung möglicher Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen<br />

(Entnahmen) stellt die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

in Abstimmung mit dem Beirat einmal jährlich<br />

zum Geschäftsjahresende nach pfl ichtgemäßem Ermessen verbindlich<br />

fest, welche Finanzmittel für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

und die Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

notwendig sind und welche Liquiditätsüberschüsse<br />

danach bestehen. Die Gesellschaft schüttet die festgestellten<br />

Liquiditätsüberschüsse jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

des betreffenden Geschäftsjahres aus; die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin kann zuvor in Abstimmung mit dem<br />

Beirat Vorabausschüttungen vornehmen. Festgestellte Liquidi-<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

tätsüberschüsse werden insoweit vorab an die Inhaber des<br />

Neukapitals ausgeschüttet, dass diese für das jeweils abgelaufene<br />

Geschäftsjahr (bei unterjähriger Einzahlung proratarisch)<br />

Vorabausschüttungen in Höhe von 14 Prozent p. a. auf den Kapitalerhöhungsbetrag<br />

(Festkapitalkonto Ib) erhalten haben.<br />

Danach verbleibende Liquiditätsüberschüsse können gemäß § 7<br />

Ab. 8 lit. f) an alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Hafteinlagen<br />

ausgeschüttet werden.<br />

Die Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen kann unabhängig<br />

von einem Bilanzgewinn / -verlust der Gesellschaft erfolgen.<br />

Soweit die Ausschüttungen zu einer Rückzahlung / Minderung<br />

der Pfl ichteinlage führen, besteht keine Verpfl ichtung der Gesellschafter<br />

gegenüber der Gesellschaft auf Wiedereinzahlung.<br />

Eine etwaige Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bleibt unberührt.<br />

(8) Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich in<br />

US-Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch die Option, Auszahlungen<br />

statt in US-Dollar in Euro zu wählen. Die Option kann<br />

mit Wirkung für künftige Auszahlungen erstmals in der Beitrittserklärung<br />

ausgeübt werden, danach durch schriftliche Erklärung,<br />

die jeweils zum 30. September eines Geschäftsjahres<br />

bei der Gesellschaft eingegangen sein muss. Die ausgeübte<br />

Option kann zu dem vorgenannten Termin mit Wirkung für<br />

künftige Auszahlungen jederzeit schriftlich widerrufen werden.<br />

In dem Fall, in dem ein Gesellschafter die Ausschüttung in Euro<br />

statt in US-Dollar wählt, erfolgt der Umtausch des auf diesen<br />

Gesellschafter entfallenden Auszahlungsanteil von US-Dollar in<br />

Euro zum zehnten Kalendertag des Monats, in dem die Auszahlung<br />

an die Gesellschafter erfolgt. Der Umtausch erfolgt zum<br />

EuroFX-Kurs des vorgenannten Kalendertages als Referenzkurs.<br />

Ist der zehnte Kalendertag des Monats kein Bankarbeitstag,<br />

erfolgt der Umtausch zum Kurs des nächsten darauf folgenden<br />

Bankarbeitstages. Der Gesellschafter trägt die mit dem<br />

Umtausch verbundenen Kosten der Gesellschaft sowie die Marge<br />

der mit dem Umtausch beauftragten Bank.<br />

(9) Sollte die Gesellschaft zur Gewerbesteuer oder zu einer gewerbesteuerähnlichen<br />

Steuer (z. B. Gemeindewirtschaftsteuer) herangezogen<br />

werden oder anderweitige Einkommensnachteile<br />

erleiden wegen Umständen, die nicht in der Gesamtheit aller<br />

Gesellschafter liegen, so sind diejenigen Gesellschafter, in deren<br />

Bereich diese Umstände bestehen, zur Erstattung gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft verpfl ichtet.<br />

§ 18<br />

Aufl ösung und Liquidation<br />

(3) Der Erlös aus der Verwertung des Vermögens der Gesellschaft<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />

den Gesellschaftern auszugleichen. Von dem danach<br />

verbleibenden Erlös erhält der Liquidator eine Vergütung in Höhe<br />

von 75.000 US-Dollar, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Anschließend erhalten die Inhaber des Neukapitals<br />

aus dem verbleibenden Liquidationserlös einen Betrag in Höhe<br />

von 20 Prozent des Kapitalerhöhungsbetrags (Festkapitalkonto<br />

Ib). Für den Fall, dass auch nach dieser Zuweisung und nach der<br />

im folgenden Satz vorgesehenen Auszahlung der Ertrag auf das<br />

Neukapital neun Prozent p. a. (errechnet nach der Methode des<br />

95


96 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

Internen Zinsfußes – IRR; wobei Einlagen zum jeweils auf den<br />

Zahlungseingang folgenden Monatsersten berücksichtigt werden)<br />

nicht erreicht, erhalten die Inhaber des Neukapitals aus<br />

dem verbleibenden Liquidationserlös denjenigen Betrag zugewiesen,<br />

der erforderlich ist, damit dieser Mindestertrag erreicht<br />

wird. Der danach verbleibende Erlös wird auf die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Hafteinlagen aufgeteilt und zusammen mit<br />

ihren Kapitalkonten ausgezahlt.<br />

Pullach, den 14.01.2010<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer; Andreas<br />

Ahlmann, Geschäftsführer)


Gesellschaftsvertrag<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG entspricht, bis auf die nachfolgend aufgeführten<br />

Abweichungen, dem in diesem <strong>Prospekt</strong> vollständig abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG:<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet in § 1 Abs. 1 sowie an allen nachfolgenden<br />

Stellen Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG. Verweisungen auf die Schwestergesellschaft sind entsprechend<br />

als Verweisungen auf die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG ausgestaltet. Ebenso sind Verweise auf die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin als Verweise auf die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH formuliert. Stellen, an denen auf die Bare-<br />

Boat-Chartergesellschaft verwiesen wird, lauten auf Hansa Papenburg<br />

Shipping Corporation, Monrovia, Liberia.<br />

Abweichungen ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Regelungen:<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung,<br />

der Betrieb und die Wartung des Schiffes MS »PAPENBURG« (Chartername<br />

»MARUBA ALDEBARAN«, IMO-Nr. 9357858, nachfolgend<br />

auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung aller damit mittelbar<br />

oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />

sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

§ 3<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(4) Zusätzlich zu den in vorstehendem Absatz 3 Genannten können<br />

neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen werden,<br />

wenn sie sich zwingend zugleich mit der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

auch an der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG (im folgenden »Schwestergesellschaft« genannt)<br />

beteiligen, wobei auf die Beteiligung an der Gesellschaft 47,3 Prozent<br />

und auf die Beteiligung an der Schwestergesellschaft 52,7<br />

Prozent des gesamten Beteiligungsbetrags gemäß der Beitrittsvereinbarung<br />

(Summe beider Beteiligungen) entfallen. Zu diesem<br />

Zweck wird die geschäftsführende Gesellschafterin hiermit unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt und<br />

bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern abzuschließen,<br />

sofern diese mit der vorstehend defi nierten Beteiligungsrelation<br />

zugleich der Schwestergesellschaft beitreten, und Erhöhungen<br />

des Kommanditkapitals bis zur Höhe von 15.000.000 US-Dollar (in<br />

Worten: fünfzehn Millionen US-Dollar) zu vereinbaren. Sie ist<br />

außerdem bevollmächtigt, die entsprechenden Eintragungen in<br />

das Handelsregister zu beantragen und zu bewirken.<br />

§ 10 a<br />

Leistungen von Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen,<br />

Vergütungen<br />

(2) Die Gesellschaft hat mit der Schiffahrts-Gesellschaft »HANSA<br />

PAPENBURG« mbH & Co. KG einen Kaufvertrag über den Erwerb<br />

des Containerschiffes MS »PAPENBURG« geschlossen. Der Kaufpreis<br />

beträgt 30.700.000 US-Dollar.<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

(5) Die ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen übernimmt<br />

aufgrund der Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 6 d) die Platzierung<br />

der Kommanditanteile und erhält als Vergütung 1.072.764<br />

US-Dollar sowie auf Grundlage eines gesonderten Vermittlungsvertrags<br />

im Rahmen der Beitrittsvereinbarung zwischen dem Anleger<br />

und dem Auftragnehmer ein Agio in Höhe von 5 % des platzierten<br />

Kommanditkapitals.<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />

(1) Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten die in § 10a genannten<br />

Gesellschafter bzw. die mit ihnen verbundenen Unternehmen die<br />

dort aufgeführten Vergütungen. Danach erhält der Vertragsreeder<br />

einen Vorabgewinn nach Maßgabe des vorstehenden § 10 b,<br />

der dem Kapitalkonto des Vertragsreeders gemäß § 4 Abs. 8 gutgeschrieben<br />

wird. Dieser Vorabgewinn kann unabhängig von Gesellschafterbeschlüssen<br />

entnommen werden.<br />

Nachfolgende Regelungen sind zusätzlich im Gesellschaftsvertrag<br />

enthalten:<br />

§ 10 b<br />

Erfolgsbeteiligung des Vertragsreeders<br />

(1) Der Vertragsreeder erhält während der Betriebsphase des<br />

Schiffes folgenden Gewinnvorab, der ergebnisabhängig nur in<br />

solchen Geschäftsjahren entsteht, in denen die Gesellschaft ein<br />

hinreichendes Ergebnis erwirtschaftet hat:<br />

In dem Zeitraum ab Übernahme des Schiffes bis zum 30. April<br />

2009 stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen<br />

zu, die sich aus einer positiven Differenz von tatsächlicher Nettocharterrate<br />

(tatsächliche Bruttocharterrate abzgl. tatsächlichen<br />

Befrachtungskosten) abzüglich einer kalkulatorischen<br />

Nettocharterrate von 14.868,75 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter<br />

in Höhe von 15.250 US-Dollar abzgl. 2,5 Prozent Befrachtung) ergeben.<br />

In dem Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 stehen<br />

dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen zu, die sich<br />

aus einer positiven Differenz von tatsächlicher Nettocharterrate<br />

(tatsächliche Bruttocharterrate abzgl. tatsächlichen Befrachtungskosten)<br />

abzüglich einer kalkulatorischen Nettocharterrate<br />

von 15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter in Höhe von 15.750<br />

US-Dollar abzgl. 3,75 Prozent Befrachtung) ergeben.<br />

Ab dem 1. Juli 2009, dem Beitrittszeitpunkt der Gesellschaft zum<br />

C17-Chartereinnahmenpool, stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent<br />

der Mehreinnahmen zu, die sich aus einer positiven Differenz<br />

aus den tatsächlich der Gesellschaft zugewiesenen anteiligen<br />

Reiseergebnissen des Pools (Reiseergebnisse im Sinne des<br />

C17-Poolvertrags sind die Erlöse der Schiffe abzgl. der Schiffsreisekosten)<br />

abzüglich einer kalkulatorischen Nettocharterrate von<br />

15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter in Höhe von 15.750 US-<br />

Dollar abzgl. 3,75 Prozent Befrachtung) ergeben. Für Zeiträume<br />

nach dem 1. Juli 2009, in denen das Schiff nicht dem Pool beigetreten<br />

ist, stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen<br />

zu, die sich aus einer positiven Differenz von tatsächlicher<br />

Nettocharterrate (tatsächliche Bruttocharterrate abzgl.<br />

tatsächlichen Befrachtungskosten) abzüglich einer kalkulatorischen<br />

Nettocharterrate von 15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter<br />

in Höhe von 15.750 US-Dollar abzgl. 3,75 Prozent Be-<br />

97


98 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

frachtung) ergeben.<br />

Sollte sich aus vorstehenden Berechnungen eine negative Differenz<br />

ergeben, so handelt es sich um Mindereinnahmen, die gemäß<br />

nachfolgendem Absatz 3 zu behandeln sind.<br />

(2) Die tatsächlichen Brutto- und Nettocharterraten sowie die tatsächlichen<br />

anteiligen Reiseergebnisse aus dem Pool gemäß vorstehendem<br />

Absatz 1 ermitteln sich aus der zu führenden Liquiditätsrechnung<br />

der Gesellschaft. Die Liquiditätsrechnung ist durch<br />

den Abschlussprüfer der Gesellschaft zu prüfen. Der Abschlussprüfer<br />

der Gesellschaft hat eventuelle Differenzbeträge gemäß<br />

vorstehendem Absatz 1 des jeweiligen Kalenderjahres im Rahmen<br />

des Prüfberichts auszuweisen und zu bescheinigen. Die Auszahlung<br />

von Beträgen an den Vertragsreeder ist nach Vorlage des<br />

Prüfberichts zu leisten.<br />

(3) Im Falle von Mindereinnahmen gemäß vorstehendem Absatz 1<br />

hat der Vertragsreeder keine (Rück-)Zahlungen an die Gesellschaft<br />

zu leisten. In den jeweils nachfolgenden Wirtschaftsjahren<br />

erfolgt jedoch eine Saldierung von Mehr- bzw. Mindereinnahmen<br />

gemäß vorstehendem Absatz 1 nach folgender Maßgabe: Sollten<br />

sich Mindereinnahmen ergeben, so sind diese rechnerisch zu 50<br />

Prozent dem Vertragsreeder zu belasten. 50 Prozent der nachfolgenden<br />

Mehreinnahmen sind mit diesen dem Vertragsreeder<br />

rechnerisch belasteten Mindereinnahmen so lange zu verrechnen,<br />

bis die rechnerische Unterdeckung wieder ausgeglichen ist.<br />

Erst wenn die Unterdeckung ausgeglichen wurde, können dem<br />

Vertragsreeder wieder Vorabgewinne nach diesen Regelungen<br />

zugewiesen werden. Ein über diese Verrechnung hinausgehender<br />

(Rückforderungs-)Anspruch der Gesellschaft gegen den Vertragsreeder<br />

besteht nicht.<br />

(4) Der Vertragsreeder erhält darüber hinaus im Zuge der Veräußerung<br />

des Schiffes folgenden ergebnisabhängigen Gewinnvorab:<br />

Sollte sich unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses des<br />

Schiffes für die Gesellschafter eine Vorsteuerrendite nach Interner<br />

Zinsfußmethode (IRR – Internal Rate of Return) von mehr als<br />

7,65 Prozent p. a. auf das seit Übernahme des Schiffes eingesetzte<br />

Kommanditkapital einschließlich eines Agios von 5 % ergeben,<br />

so partizipiert der Vertragsreeder zu 50 Prozent an dem Teil des<br />

Veräußerungserlöses, der zu einer über 7,65 Prozent p. a. hinausgehenden<br />

Rendite führt.


1. Nachtrag vom 28.07.2009<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

In der Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2009 wurde § 7 Abs.<br />

1 Satz 3 neu gefasst und um Satz 4 ergänzt, § 9 Abs. 1 Satz 4 neu<br />

gefasst, § 13 Abs. 3 neu gefasst sowie § 17 Abs. 1 und 2 neu gefasst.<br />

Die Änderungen gelten ab dem 30. Juni 2009.<br />

§ 7<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen<br />

die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />

werden entweder in Gesellschafterversammlungen oder in<br />

schriftlicher oder Textform im Umlaufverfahren gefasst. Beschlussfassungen<br />

der Gesellschaft im Umlaufverfahren können<br />

zusammen mit Beschlussfassungen der Schwestergesellschaft<br />

durchgeführt werden. § 9 Abs. 1 Satz 4 bleibt unberührt.<br />

§ 9<br />

Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />

durch die geschäftsführende Gesellschafterin.<br />

Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und<br />

der Tagesordnung schriftlich oder in Textform (u. a. Telefax oder<br />

E-Mail) an jeden Gesellschafter an seine zuletzt der Gesellschaft<br />

oder der Schwestergesellschaft, welche hiermit von der<br />

Gesellschaft zur Entgegennahme solcher Mitteilungen bevollmächtigt<br />

wird, bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von<br />

mindestens zwei (2) Wochen. Der Tag der Ladung und der Tag<br />

der Versammlung werden bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.<br />

Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft können<br />

zugleich mit Gesellschafterversammlungen der Schwestergesellschaft<br />

und anderer Gesellschaften, an denen die<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG oder mit ihr verbundene<br />

Unternehmen als Gründungsgesellschafter beteiligt sind<br />

(Schwestergesellschaft und andere Gesellschaften werden im<br />

Folgenden gemeinschaftlich »Hannover Leasing Fondsgesellschaften«<br />

genannt), einberufen und abgehalten werden.<br />

§ 13<br />

Gesellschafterrechte und -pfl ichten<br />

(3) Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und Geheimnisse<br />

der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,<br />

und von Hannover Leasing Fondsgesellschaften<br />

Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.<br />

§ 17<br />

Auszahlungsvereinbarungen betreffend ein Abfi ndungsguthaben<br />

(1) Das Abfi ndungsguthaben ist in allen Fällen der §§ 15 und 16 erst<br />

bei Aufl ösung der Gesellschaft oder nach Ablauf der in § 15 Abs. 1<br />

vereinbarten Laufzeit und Feststellung des Abfi ndungsguthabens<br />

auszuzahlen, spätestens jedoch zehn Jahre nach dem<br />

Ausscheiden.<br />

Im Falle eines Verzugs ist von der Gesellschaft der jeweils geschuldete<br />

Betrag mit fünf (5) Prozent p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung<br />

eines weiteren Verzugsschadens ist dadurch<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

(2) Bei Ausscheiden kann der Gesellschafter nicht die Sicherstellung<br />

der Zahlung des Abfi ndungsguthabens verlangen, wenn<br />

das Auszahlungsdatum gemäß Abs. 1 weniger als fünf (5) Jahre<br />

nach dem Tag des Ausscheidens liegt. Liegt das Auszahlungs-<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

datum mehr als fünf (5) Jahre nach dem Tag des Ausscheidens<br />

und vor dem in § 15 Abs. 1 vereinbarten Laufzeitende (sofern die<br />

Gesellschaft nicht vorher aufgelöst wird), kann für die Zeit nach<br />

fünf (5) Jahren bis zum in § 15 Abs. 1 vereinbarten Zeitpunkt von<br />

der Gesellschaft Sicherheit verlangt werden, es sei denn, die<br />

aktuelle Liquiditäts- und Wirtschaftslage der Gesellschaft ließe<br />

dies nicht zu oder diese würde nachhaltig beeinträchtigt.<br />

Pullach, den 28.07.2009<br />

»PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer; Andreas<br />

Ahlmann, Geschäftsführer)<br />

99


100 Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

2. Nachtrag vom 14.01.2010<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember<br />

2009 wurde § 3 um Absatz 14 ergänzt, § 4 Abs. 3, 4 und 8 neu<br />

gefasst, § 7 Abs. 8 lit. f) neu gefasst, § 12 Abs. 2 und 3 neu gefasst,<br />

§ 12 Abs. 8 gestrichen - der bisherige Absatz 9 wird neuer Absatz 8,<br />

der bisherige Absatz 10 wird neuer Absatz 9 und § 18 Abs. 3 neu gefasst.<br />

Die Änderungen gelten ab dem 15. Dezember 2009.<br />

§ 3<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(14) Durch Gesellschafterbeschluss vom 15. Dezember 2009 ist das<br />

Kommanditkapital von 14.059.550,00 US-Dollar um bis zu<br />

3.320.948,25 US-Dollar auf bis zu 17.380.498,25 US-Dollar erhöht<br />

worden.<br />

§ 4<br />

Einlagen, Gesellschafterkonten, Kapitalanteilsherabsetzung<br />

(3) Für jeden Gesellschafter wird ein Festkapitalkonto Ia, ein Festkapitalkonto<br />

Ib, ein Verrechnungskonto II, ein Verlustvortragskonto<br />

III und ein Rücklagenkonto IV geführt. Außerdem werden,<br />

soweit den Gesellschaftern Vorabgewinne zustehen, für den<br />

begünstigten Gesellschafter besondere Kapitalkonten Va und<br />

Vb für Vorabgewinne geführt.<br />

(4) Auf dem als Festkonto zu führenden Festkapitalkonto Ia wird<br />

die ursprüngliche Pfl ichteinlage verbucht, auf dem ebenfalls als<br />

Festkonto zu führenden Festkapitalkonto Ib wird die Pfl ichteinlage<br />

aufgrund der Kapitalerhöhung gemäß § 3 Abs. 14 verbucht.<br />

Sowohl auf dem Festkapitalkonto Ia als auch auf dem Festkapitalkonto<br />

Ib werden die in US-Dollar zu erbringenden Einlagen<br />

mit dem am 2. Juli 2007 maßgeblichen Kurs in Euro umgerechnet.<br />

(8) Vorabgewinne nach § 10 b werden dem begünstigten Gesellschafter<br />

auf einem besonderen Kapitalkonto Va, Vorabgewinne<br />

nach § 12 Abs. 4 auf einem besonderen Kapitalkonto Vb gutgeschrieben.<br />

§ 7<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

(8f) Auszahlung (Entnahme) von Liquiditätsüberschüssen über die<br />

Auszahlungen nach § 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 hinaus;<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />

(2) Sofern danach noch ein Gewinn verbleibt, wird dieser als Vorabgewinn<br />

insoweit den Inhabern des Neukapitals zugewiesen, wie<br />

diese für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2010 insgesamt Vorabausschüttungen<br />

nach Maßgabe des folgenden Absatz 3 und des<br />

§ 18 Abs. 3 Satz 3 erhalten haben.<br />

Im Übrigen sind die Gesellschafter vorbehaltlich der nachstehenden<br />

Absätze entsprechend dem Verhältnis der Hafteinlagen<br />

am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />

(3) Zur Bestimmung möglicher Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen<br />

(Entnahmen) stellt die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

in Abstimmung mit dem Beirat einmal jährlich<br />

zum Geschäftsjahresende nach pfl ichtgemäßem Ermessen verbindlich<br />

fest, welche Finanzmittel für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

und die Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

notwendig sind und welche Liquiditätsüberschüsse<br />

danach bestehen. Die Gesellschaft schüttet die festgestellten<br />

Liquiditätsüberschüsse jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

des betreffenden Geschäftsjahres aus; die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin kann zuvor in Abstimmung mit dem<br />

Beirat Vorabausschüttungen vornehmen. Festgestellte Liquiditätsüberschüsse<br />

werden insoweit vorab an die Inhaber des<br />

Neukapitals ausgeschüttet, dass diese für das jeweils abgelaufene<br />

Geschäftsjahr (bei unterjähriger Einzahlung proratarisch)<br />

Vorabausschüttungen in Höhe von 14 Prozent p. a. auf den Kapitalerhöhungsbetrag<br />

(Festkapitalkonto Ib) erhalten haben.<br />

Danach verbleibende Liquiditätsüberschüsse können gemäß § 7<br />

Ab. 8 lit. f) an alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Hafteinlagen<br />

ausgeschüttet werden.<br />

Die Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen kann unabhängig<br />

von einem Bilanzgewinn / -verlust der Gesellschaft erfolgen.<br />

Soweit die Ausschüttungen zu einer Rückzahlung / Minderung<br />

der Pfl ichteinlage führen, besteht keine Verpfl ichtung der Gesellschafter<br />

gegenüber der Gesellschaft auf Wiedereinzahlung.<br />

Eine etwaige Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

gemäß § 172 Abs. 4 HGB bleibt unberührt.<br />

(8) Auszahlungen an die Gesellschafter erfolgen grundsätzlich in<br />

US-Dollar. Jeder Gesellschafter hat jedoch die Option, Auszahlungen<br />

statt in US-Dollar in Euro zu wählen. Die Option kann<br />

mit Wirkung für künftige Auszahlungen erstmals in der Beitrittserklärung<br />

ausgeübt werden, danach durch schriftliche Erklärung,<br />

die jeweils zum 30. September eines Geschäftsjahres<br />

bei der Gesellschaft eingegangen sein muss. Die ausgeübte<br />

Option kann zu dem vorgenannten Termin mit Wirkung für<br />

künftige Auszahlungen jederzeit schriftlich widerrufen werden.<br />

In dem Fall, in dem ein Gesellschafter die Ausschüttung in Euro<br />

statt in US-Dollar wählt, erfolgt der Umtausch des auf diesen<br />

Gesellschafter entfallenden Auszahlungsanteil von US-Dollar in<br />

Euro zum zehnten Kalendertag des Monats, in dem die Auszahlung<br />

an die Gesellschafter erfolgt. Der Umtausch erfolgt zum<br />

EuroFX-Kurs des vorgenannten Kalendertages als Referenzkurs.<br />

Ist der zehnte Kalendertag des Monats kein Bankarbeitstag,<br />

erfolgt der Umtausch zum Kurs des nächsten darauf folgenden<br />

Bankarbeitstages. Der Gesellschafter trägt die mit dem<br />

Umtausch verbundenen Kosten der Gesellschaft sowie die Marge<br />

der mit dem Umtausch beauftragten Bank.<br />

(9) Sollte die Gesellschaft zur Gewerbesteuer oder zu einer gewerbesteuerähnlichen<br />

Steuer (z. B. Gemeindewirtschaftsteuer) herangezogen<br />

werden oder anderweitige Einkommensnachteile<br />

erleiden wegen Umständen, die nicht in der Gesamtheit aller<br />

Gesellschafter liegen, so sind diejenigen Gesellschafter, in deren<br />

Bereich diese Umstände bestehen, zur Erstattung gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft verpfl ichtet.<br />

§ 18<br />

Aufl ösung und Liquidation<br />

(3) Der Erlös aus der Verwertung des Vermögens der Gesellschaft<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />

den Gesellschaftern auszugleichen. Von dem danach<br />

verbleibenden Erlös erhält der Liquidator eine Vergütung in Höhe<br />

von 75.000 US-Dollar, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Anschließend erhalten die Inhaber des Neukapitals<br />

aus dem verbleibenden Liquidationserlös einen Betrag in Höhe


von 20 Prozent des Kapitalerhöhungsbetrags (Festkapitalkonto<br />

Ib). Für den Fall, dass auch nach dieser Zuweisung und nach der<br />

im folgenden Satz vorgesehenen Auszahlung der Ertrag auf das<br />

Neukapital neun Prozent p. a. (errechnet nach der Methode des<br />

Internen Zinsfußes – IRR; wobei Einlagen zum jeweils auf den<br />

Zahlungseingang folgenden Monatsersten berücksichtigt werden)<br />

nicht erreicht, erhalten die Inhaber des Neukapitals aus<br />

dem verbleibenden Liquidationserlös denjenigen Betrag zugewiesen,<br />

der erforderlich ist, damit dieser Mindestertrag erreicht<br />

wird. Der danach verbleibende Erlös wird auf die Gesellschafter<br />

im Verhältnis ihrer Hafteinlagen aufgeteilt und zusammen mit<br />

ihren Kapitalkonten ausgezahlt.<br />

Pullach, den 14.01.2010<br />

»PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer; Andreas<br />

Ahlmann, Geschäftsführer)<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

101


102 Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Jahresabschluss der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

Bilanz zum 31. Dezember 2008<br />

AKTIVA 31.12.2008<br />

in Euro<br />

Hinweis nach §8h Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist weder nach den Bestimmungen<br />

des Handelsgesetzbuchs noch nach<br />

anderen Vorschriften verpfl ichtet, einen Jahresabschluss<br />

prüfen zu lassen sowie einen Lagebericht<br />

aufzustellen und prüfen zu lassen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat dennoch den<br />

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 einer freiwilligen<br />

Prüfung unterzogen. Der geprüfte Jahresabschluss<br />

ist nachfolgend abgebildet. Die Prüfung<br />

erfolgte durch Dr. Steinberg & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Rathausstr. 4, 20095 Hamburg.<br />

Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt<br />

und nicht geprüft; auch eine Zwischenübersicht<br />

wurde nicht erstellt und nicht veröffentlicht.<br />

31.12.2007<br />

in Euro<br />

A. Anlagevermögen<br />

Sachanlagen<br />

Seeschiff 23.915.726,15 25.186.537,75<br />

Summe Anlagevermögen 23.915.726,15 25.186.537,75<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte 54.618,15 54.272,63<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 60.615,35 16.882,68<br />

2. Forderungen gegen Gesellschafter 89.800,02 134.991,19<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 302.195,48 195.032,46<br />

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten<br />

1. Schiffskasse 13.915,28 11.853,48<br />

2. Guthaben bei Kreditinstituten 743.542,07 1.715.292,00<br />

Summe Umlaufvermögen 1.264.686,35 2.128.324,44<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Summe Rechnungsabgrenzungsposten 13.606,87 7.507,73<br />

Bilanzsumme 25.194.019,37 27.322.369,92<br />

Die wesentlichen Änderungen, die nach dem Stichtag<br />

des Jahresabschlusses eingetreten sind und auch<br />

die Geschäftsentwicklung nach dem Schluss des Geschäftsjahres<br />

geprägt haben, resultieren aus der im<br />

Jahr 2009 weltweit äußerst angespannten Finanz-<br />

und Wirtschaftssituation. Diese hat neben weltwirtschaftlichen<br />

Verwerfungen und einem Rückgang des<br />

Welthandels insbesondere auch zu einem drastischen<br />

Rückgang des Containerumschlags und<br />

einem Einbruch der Charterraten für Containerschiffe<br />

geführt (siehe hierzu auch Kapitel 6 »Anlageobjekt«).<br />

Das anhaltend niedrige Charterniveau<br />

hat bei der Beteiligungsgesellschaft zu einem deutlichen<br />

Rückgang der Einnahmen aus dem C17-Pool<br />

geführt. Die Liquiditätssituation war angesichts der<br />

geringen Einnahmen zunehmend angespannt und


PASSIVA 31.12.2008<br />

in Euro<br />

Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

103<br />

31.12.2007<br />

in Euro<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00 0,00<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten / stille Gesellschafter<br />

1. Kommanditeinlagen 11.059.332,93 8.061.178,36<br />

2. Kapital der stillen Gesellschafter 394.127,24 3.392.281,81<br />

3. Verrechnungskonten (Entnahmen) 683.388,67 580,53<br />

4. Verlustsonderkonten 560.509,55 1.787.619,36<br />

Summe Eigenkapital 10.209.561,95 9.665.260,28<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen 91.300,00 135.500,00<br />

2. Sonstige Rückstellungen 94.197,18 84.395,90<br />

Summe Rückstellungen 185.497,18 219.895,90<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.241.345,38 16.238.176,90<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 144.063,01 1.025.133,67<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 241.954,20 12.814,82<br />

4. Sonstige Verbindlichkeiten 105.448,81 17.018,95<br />

Summe Verbindlichkeiten 14.732.811,40 17.293.144,34<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Summe Rechnungsabgrenzungsposten 66.148,84 144.069,40<br />

Bilanzsumme 25.194.019,37 27.322.369,92<br />

führte dazu, dass fällige Tilgungsraten soweit möglich<br />

mit geleisteten Sondertilgungen der Vorjahre<br />

verrechnet bzw. Tilgungsraten gestundet wurden.<br />

Darüber hinaus haben Hannover Leasing und Frank<br />

Leonhardt Holding der Gesellschaft ein befristetes<br />

Darlehen über insgesamt 600.000 US-Dollar zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund wurde<br />

ein Fortführungskonzept erarbeitet, um langfristig die<br />

Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. Wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Konzeptes ist die Umsetzung<br />

der am 15. Dezember 2009 im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

(siehe hierzu auch Kapitel 5 »Vermögensanlage«<br />

Abschnitt »Anlageziele / -politik«.<br />

Die Geschäftsaussichten für das laufende Geschäftsjahr<br />

sind geprägt durch eine seit Jahresanfang einsetzende<br />

Wieder-Infahrtsetzung von Containerschiffen<br />

und eine leichte Erholung der Charterraten. Insgesamt<br />

ist für das laufende Geschäftsjahr jedoch weiterhin von<br />

einem herausfordernden Marktumfeld auszugehen. In<br />

Kapitel 8 »Prognoserechnung« ist eine entsprechende<br />

Prognose für das laufende Geschäftsjahr dargestellt.


104 Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008<br />

2008<br />

in Euro<br />

2007<br />

in Euro<br />

1. Umsatzerlöse 4.870.374,05 2.520.803,74<br />

2. Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen<br />

a) Schiffsaufwand 1.450.524,51 613.271,82<br />

b) Abschreibungen 1.270.811,60 635.405,80<br />

c) Bereederungsentgelt und Kommissionen 366.781,22 188.190,59<br />

3. Bruttoergebnis vom Umsatz 1.782.256,72 1.083.935,53<br />

4. Allgemeine Verwaltungskosten 109.526,40 58.363,48<br />

5. Sonstige betriebliche Erträge 623.029,16 440.426,99<br />

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 319.130,09 2.494.984,83<br />

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.711,71 8.625,18<br />

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 802.431,29 631.758,75<br />

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.182.909,81 -1.652.119,36<br />

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -44.200,00 135.500,00<br />

11. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 1.227.109,81 -1.787.619,36<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)<br />

aufgestellt. Aufgrund dieser Vorschriften haben wir u. a. einen Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

gemäß dem gesetzlichen Gliederungsschema des § 275 Abs. 3 HGB und der Empfehlung des Verbandes Deutscher<br />

Reeder erstellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, auf die nach § 267<br />

HGB i. V. m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind.<br />

Die Gesellschaft hat von den Vereinfachungsregeln gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung ist unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt. Es liegt zum Bilanzstichtag<br />

ein Tilgungsvorsprung im Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 1.451 Tausend US-Dollar vor, der<br />

bei Bedarf wieder in Anspruch genommen werden könnte.<br />

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

bewertet. In Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften wird die lineare Abschreibung gemäß<br />

§ 7 Abs. 1 EStG in Anspruch genommen. Der Schrottwert wurde mit 2.312 Tausend Euro angesetzt.<br />

Die Bordbestände wurden von der Schiffsbesatzung aufgenommen. Die Bewertung der Schmierstoffe erfolgte<br />

nach der Durchschnittswertmethode.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit ihrem<br />

Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver-


Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

pfl ichtungen. Sie sind in Höhe des Betrags passiviert, der nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist.<br />

Gemäß § 4 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags werden die Gesellschafterkonten in Euro geführt. Die in US-Dollar<br />

geleisteten Pfl ichteinlagen wurden mit dem am 2. Juli 2007 notierten Briefkurs (1,3612 Euro / US-Dollar) in Euro<br />

umgerechnet.<br />

Währungsumrechnung<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der<br />

Erstverbuchung oder dem Stichtagskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und Kursverluste<br />

wurden durch Neubewertung berücksichtigt.<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang beigefügt ist.<br />

Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt, der<br />

dem Anhang als Anlage beigefügt ist.<br />

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 19.053 Tausend US-Dollar Verbindlichkeiten aus<br />

Schiffshypothekendarlehen enthalten. Die Bewertung erfolgte zum Anschaffungskurs.<br />

Von den sonstigen Verbindlichkeiten (105 Tausend Euro) entfallen 13 Tausend Euro auf Heuerverbindlichkeiten<br />

gegenüber Besatzungsmitgliedern, 11.000 Euro auf ein Leonhardt & Blumberg OHG-Verrechnungskonto und<br />

81 Tausend Euro auf übrige Verbindlichkeiten.<br />

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Umsatzerlöse (4.870 Tausend Euro) ergeben sich aus den Erlösen aus Zeitcharter.<br />

Der Personalaufwand (779 Tausend Euro) resultiert aus 507 Tausend Euro Heuern, aus 6.000 Euro sozialen Abgaben<br />

sowie aus 266 Tausend Euro sonstigen Personalkosten. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr<br />

kein eigenes Personal.<br />

Bereederungsentgelt und Kommissionen sind in Höhe von 367 Tausend Euro angefallen. Es ergibt sich eine<br />

Kommissionsquote inkl. Bereederungsentgelt von 7,53 Prozent bezogen auf die Umsatzerlöse.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge (623 Tausend Euro) bestehen im Wesentlichen aus Kursgewinnen (431<br />

Tausend Euro) und Versicherungserstattungen (92 Tausend Euro).<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (319 Tausend Euro) beinhalten im Wesentlichen Kursaufwendungen<br />

(227 Tausend Euro).<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (802 Tausend Euro) bestehen im Wesentlichen aus Zinsen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

(611 Tausend Euro) und aus Aufwendungen aus dem Zinssatzswap (188 Tausend Euro).<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (44 Tausend Euro) bestehen im Wesentlichen aus der Aufl ösung der<br />

Rückstellung für die Gewerbesteuer 2007.<br />

105


106 Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Sonstige Pfl ichtangaben<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin<br />

beträgt 26 Tausend Euro. Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin waren im Berichtsjahr<br />

- Frank Leonhardt, Reeder<br />

- Stephan Bade, Schifffahrtskaufmann<br />

- Dr. Dierk Ernst, Kaufmann (Abberufung am 10. Juni 2008)<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Kaufmann (seit 10. Juni 2008)<br />

- Andreas Ahlmann, Kaufmann<br />

Die Gesellschaft hat einen Beirat, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt:<br />

- Hans Ulrich Kosmack (Vorsitz), Geschäftsführer,<br />

- Hans Jürgen Wömpener, Unternehmer,<br />

- Dr. Dierk Ernst; ehem. Geschäftsführer von Hannover Leasing<br />

Den Mitgliedern des Beirats wird für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von insgesamt 5.270 US-Dollar p. a.<br />

gezahlt.<br />

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.227 Tausend Euro wurde den Verlustsonderkonten zugeschrieben.<br />

Gemäß § 4 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags wird die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten einzutragende<br />

Hafteinlage mit 0,10 Euro pro US-Dollar der Pfl ichteinlage festgesetzt. Das Haftkapital laut Handelsregister<br />

beträgt 1.105 Tausend Euro.<br />

Hamburg, 6. Mai 2009<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH (als geschäftsführende Komplementärin)<br />

Andreas Ahlmann Friedrich Wilhelm Patt


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG.<br />

Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter<br />

Einbeziehung der Buchführung der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG für das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf<br />

der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />

der Buchführung abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach<br />

ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung<br />

des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit<br />

erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />

und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche<br />

Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung<br />

der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und<br />

vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Hamburg, 8. Mai 2009<br />

Dr. Steinberg & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

gez. Matthias Hondt gez. Matthias Wempe<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

107


108 Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Jahresabschluss der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

Bilanz zum 31. Dezember 2008<br />

AKTIVA 31.12.2008<br />

in Euro<br />

Hinweis nach §8h Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ist weder nach den Bestimmungen<br />

des Handelsgesetzbuchs noch nach<br />

anderen Vorschriften verpfl ichtet, einen Jahresabschluss<br />

prüfen zu lassen sowie einen Lagebericht<br />

aufzustellen und prüfen zu lassen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat dennoch den<br />

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 einer freiwilligen<br />

Prüfung unterzogen. Der geprüfte Jahresabschluss<br />

ist nachfolgend abgebildet. Die Prüfung<br />

erfolgte durch Dr. Steinberg & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

/ Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Rathausstr. 4, 20095 Hamburg. Ein Lagebericht<br />

wurde zulässigerweise nicht erstellt und<br />

nicht geprüft; auch eine Zwischenübersicht wurde<br />

nicht erstellt und nicht veröffentlicht.<br />

31.12.2007<br />

in Euro<br />

A. Anlagevermögen<br />

Sachanlagen<br />

Seeschiff 21.087.539,51 22.197.147,71<br />

Summe Anlagevermögen 21.087.539,51 22.197.147,71<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Vorräte 54.240,21 67.233,45<br />

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.885,27 3.546,28<br />

2. Forderungen gegen Gesellschafter 79.327,45 121.649,04<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.366,27 180.693,75<br />

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten<br />

1. Schiffskasse 29.300,90 3.302,81<br />

2. Guthaben bei Kreditinstituten 419.957,62 1.068.153,19<br />

Summe Umlaufvermögen 604.077,72 1.444.578,52<br />

C. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Summe Rechnungsabgrenzungsposten 16.745,76 5.755,85<br />

Bilanzsumme 21.708.362,99 23.647.482,08<br />

Die wesentlichen Änderungen, die nach dem Stichtag<br />

des Jahresabschlusses eingetreten sind und auch<br />

die Geschäftsentwicklung nach dem Schluss des Geschäftsjahres<br />

geprägt haben, resultieren aus der im<br />

Jahr 2009 weltweit äußerst angespannten Finanz-<br />

und Wirtschaftssituation. Diese hat neben weltwirtschaftlichen<br />

Verwerfungen und einem Rückgang des<br />

Welthandels insbesondere auch zu einem drastischen<br />

Rückgang des Containerumschlags und<br />

einem Einbruch der Charterraten für Containerschiffe<br />

geführt (siehe hierzu auch Kapitel 6 »Anlageobjekt«).<br />

Das anhaltend niedrige Charterniveau<br />

hat bei der Beteiligungsgesellschaft zu einem deutlichen<br />

Rückgang der Einnahmen aus dem C17-Pool<br />

geführt. Die Liquiditätssituation war angesichts der<br />

geringen Einnahmen zunehmend angespannt und


PASSIVA 31.12.2008<br />

in Euro<br />

Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

109<br />

31.12.2007<br />

in Euro<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00 0,00<br />

II. Kapitalanteile der Kommanditisten / stille Gesellschafter<br />

1. Kommanditeinlagen 10.256.860,85 7.284.105,19<br />

2. Kapital der stillen Gesellschafter 71.929,91 3.044.685,57<br />

3. Verrechnungskonten (Entnahmen) 806.364,21 2.269,91<br />

4. Verlustsonderkonten 1.393.194,30 2.008.803,02<br />

Summe Eigenkapital 8.129.232,25 8.317.717,83<br />

B. Rückstellungen<br />

1. Steuerrückstellungen 12.200,00 122.100,00<br />

2. Sonstige Rückstellungen 121.646,74 139.464,16<br />

Summe Rückstellungen 133.846,74 261.564,16<br />

C. Verbindlichkeiten<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.951.953,76 14.035.062,29<br />

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 76.074,18 945.948,51<br />

3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 369.978,83 12.554,81<br />

4. Sonstige Verbindlichkeiten 47.277,23 11.452,28<br />

Summe Verbindlichkeiten 13.445.284,00 15.005.017,89<br />

D. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Summe Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 63.182,20<br />

Bilanzsumme 21.708.362,99 23.647.482,08<br />

führte dazu, dass fällige Tilgungsraten soweit möglich<br />

mit geleisteten Sondertilgungen der Vorjahre<br />

verrechnet bzw. Tilgungsraten gestundet wurden.<br />

Darüber hinaus hat die Landesbank Hessen-Thüringen<br />

die Kontokorrentlinien der Gesellschaft bis 30.<br />

Juni 2010 auf 1.500.000 US-Dollar erhöht.<br />

Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund wurde<br />

ein Fortführungskonzept erarbeitet, um langfristig<br />

die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen. Wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Konzeptes ist die Umsetzung<br />

der am 15. Dezember 2009 im Rahmen einer<br />

Gesellschafterversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

(siehe hierzu auch Kapitel 5 »Vermögensanlage«<br />

Abschnitt »Anlageziele / -politik«.<br />

Die Geschäftsaussichten für das laufende Geschäftsjahr<br />

sind geprägt durch eine seit Jahresanfang<br />

einsetzende Wieder-Infahrtsetzung von Containerschiffen<br />

und eine leichte Erholung der Charterraten.<br />

Insgesamt ist für das laufende Geschäftsjahr<br />

jedoch weiterhin von einem herausfordernden<br />

Marktumfeld auszugehen. In Kapitel 8 »Prognoserechnung«<br />

ist eine entsprechende Prognose für das<br />

laufende Geschäftsjahr dargestellt.


110 Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008<br />

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008<br />

2008<br />

in Euro<br />

2007<br />

in Euro<br />

1. Umsatzerlöse 3.798.288,26 2.013.656,95<br />

2. Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen<br />

a) Schiffsaufwand 1.186.327,98 616.391,98<br />

b) Abschreibungen 1.109.608,20 647.271,45<br />

c) Bereederungsentgelt und Kommissionen 285.047,76 150.960,11<br />

3. Bruttoergebnis vom Umsatz 1.217.304,32 599.033,41<br />

4. Allgemeine Verwaltungskosten 100.634,09 56.143,84<br />

5. Sonstige betriebliche Erträge 397.502,29 513.919,68<br />

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 245.505,77 2.369.104,76<br />

7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.584,67 6.929,65<br />

8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 696.491,70 581.337,16<br />

9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 575.759,72 -1.886.703,02<br />

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -39.849,00 122.100,00<br />

11. Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 615.608,72 -2.008.803,02<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB)<br />

aufgestellt. Dabei wurden die Vorschriften des HGB in der durch das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz<br />

vom 24. Februar 2000 (KapCoRiLiG) geänderten Fassung beachtet; aufgrund dieser Vorschriften<br />

haben wir u. a. einen Anhang und die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß dem gesetzlichen Gliederungsschema<br />

des § 275 Abs. 3 HGB und der Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder erstellt. Bei der Gesellschaft<br />

handelt es sich um eine Personengesellschaft, auf die nach § 267 HGB i. V. m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze<br />

einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Die Gesellschaft hat von den<br />

Vereinfachungsregeln gemäß § 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Die Bewertung ist unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt. Zur Sicherung und<br />

Aufrechterhaltung der Liquidität wurde von der vertragsgemäßen Möglichkeit der Tilgungsaussetzung im Geschäftsjahr<br />

2009 Gebrauch gemacht.<br />

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

bewertet. In Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften wird die lineare Abschreibung gemäß<br />

§ 7 Abs. 1 EStG in Anspruch genommen. Der Schrottwert wurde mit 2.317 Tausend Euro angesetzt.<br />

Die Bordbestände wurden von der Schiffsbesatzung aufgenommen. Die Bewertung der Schmierstoffe erfolgte<br />

nach der Durchschnittswertmethode.


Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten, die Verbindlichkeiten mit ihrem<br />

Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpfl<br />

ichtungen. Sie sind in Höhe des Betrags passiviert, der nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist.<br />

Gemäß § 4 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags werden die Gesellschafterkonten in Euro geführt. Die in US-Dollar<br />

geleisteten Pfl ichteinlagen wurden mit dem am 2. Juli 2007 notierten Briefkurs (1,3612 Euro / US-Dollar) in Euro<br />

umgerechnet.<br />

Währungsumrechnung<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der<br />

Erstverbuchung oder dem Stichtagskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und Kursverluste<br />

wurden durch Neubewertung berücksichtigt.<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der dem Anhang beigefügt ist.<br />

Die Fristigkeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt, der<br />

dem Anhang als Anlage beigefügt ist.<br />

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 17.391 Tausend US-Dollar Verbindlichkeiten aus<br />

Schiffshypothekendarlehen enthalten. Die Bewertung erfolgte zum Anschaffungskurs.<br />

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (370 Tausend Euro) bestehen im Wesentlichen gegenüber<br />

der Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG (8.000 Euro) und zu 360 Tausend Euro gegenüber den Gesellschaftern<br />

wegen Auszahlungsansprüchen auf die Ausschüttungen für das Berichtsjahr.<br />

Von den sonstigen Verbindlichkeiten (47 Tausend Euro) entfallen 19 Tausend Euro auf Verbindlichkeiten aus<br />

dem Guthaben der Besatzungsmitglieder sowie 22 Tausend Euro auf Cash to Master.<br />

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Umsatzerlöse (3.798 Tausend Euro) setzen sich aus Erlösen aus Zeitcharter zusammen.<br />

Der Personalaufwand in Höhe von 725 Tausend Euro resultiert aus 525 Tausend Euro Heuern, aus<br />

34 Tausend Euro sozialen Abgaben sowie aus 166 Tausend Euro sonstigen Personalkosten. Die Gesellschaft<br />

beschäftigte im Berichtsjahr kein eigenes Personal.<br />

Bereederungsentgelt und Kommissionen sind in Höhe von 285 Tausend Euro angefallen. Es ergibt sich eine<br />

Kommissionsquote inkl. Bereederungsentgelt von 7,50 Prozent bezogen auf die Umsatzerlöse.<br />

Die sonstigen betrieblichen Erträge (398 Tausend Euro) bestehen im Wesentlichen aus Kursgewinnen in Höhe<br />

von 338 Tausend Euro.<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (246 Tausend Euro) beinhalten im Wesentlichen Kursaufwendungen<br />

in Höhe von 167 Tausend Euro.<br />

111


112 Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen (696 Tausend Euro) bestehen im Wesentlichen aus Zinsen für das Schiffshypothekendarlehen<br />

(521 Tausend Euro) und aus Aufwendungen für die Zinssatzswaps (175 Tausend Euro).<br />

Sonstige Pfl ichtangaben<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt der Komplementärin »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin<br />

beträgt 26 Tausend Euro. Die alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin waren im Berichtsjahr<br />

- Frank Leonhardt, Reeder<br />

- Stephan Bade, Schifffahrtskaufmann<br />

- Dr. Dierk Ernst, Kaufmann (Abberufung am 11. Juli 2008)<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Kaufmann (seit 11. Juli 2008)<br />

- Andreas Ahlmann, Kaufmann<br />

Die Gesellschaft hat einen Beirat, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt:<br />

- Hans Ulrich Kosmack (Vorsitz), Geschäftsführer,<br />

- Hans Jürgen Wömpener, Unternehmer,<br />

- Dr. Dierk Ernst, ehemaliger Geschäftsführer von Hannover Leasing<br />

Den Mitgliedern des Beirats wird für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von insgesamt 4.730 US-Dollar p. a.<br />

gezahlt.<br />

Der Jahresüberschuss in Höhe von 616 Tausend Euro wurde den Verlustsonderkonten zugeschrieben.<br />

Gemäß § 4 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags wird die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten einzutragende<br />

Hafteinlage mit 0,10 Euro pro US-Dollar der Pfl ichteinlage festgesetzt. Das Haftkapital laut Handelsregister<br />

beträgt 992 Tausend Euro.<br />

Pullach, 6. Mai 2009<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

»PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH (als geschäftsführende Komplementärin)<br />

Andreas Ahlmann Friedrich Wilhelm Patt


Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG.<br />

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang<br />

- unter Einbeziehung der Buchführung der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG für<br />

das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der<br />

Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.<br />

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,<br />

die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich<br />

auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld<br />

der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung<br />

werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise<br />

für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.<br />

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen<br />

Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage<br />

für unsere Beurteilung bildet.<br />

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss<br />

den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Hamburg, 8. Mai 2009<br />

Dr. Steinberg & Partner GmbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

gez. Matthias Hondt gez. Matthias Wempe<br />

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer<br />

Kapitel 14 Jahresabschluss<br />

113


114 Kapitel 15 Negativfeststellungen<br />

Negativfeststellungen<br />

Am 1. Juli 2005 ist das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

(AnSVG) nebst Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung in<br />

Kraft getreten. Nach diesen Regelungen besteht u. a. die Pfl icht zur<br />

Veröffentlichung eines (Verkaufs-)<strong>Prospekt</strong>s, bevor Anteile an Geschlossenen<br />

Fonds oder Treuhandvermögen öffentlich angeboten<br />

werden. Das Gesetz und die Verordnung regeln den Mindestinhalt<br />

des <strong>Prospekt</strong>s.<br />

Der vorliegende <strong>Prospekt</strong> wurde nach Maßgabe des Gesetzes und der<br />

Verordnung erstellt und enthält die geforderten Mindestangaben.<br />

Nachfolgender Aufstellung sind die Angaben der Verordnung zu entnehmen,<br />

die für dieses Beteiligungsangebot nicht zutreffen bzw.<br />

nicht relevant sind. Die Gliederung und Nummerierung entspricht<br />

hierbei der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung. Die<br />

Angaben gelten jeweils für beide in diesem <strong>Prospekt</strong> aufgeführten<br />

Beteiligungsgesellschaften / Emittenten und Anlageobjekte.<br />

§ 4<br />

Angaben über die Vermögensanlagen<br />

(1) 2. Weder der Anbieter noch die Emittenten übernehmen die<br />

Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

(2) 2. Da es sich nicht um ein Treuhandvermögen im Sinne des §8f<br />

Abs. 1 Satz 1 des Verkaufsprospektgesetztes handelt, ist die<br />

Abbildung eines Treuhandvertrags nicht möglich.<br />

§ 6<br />

Angaben über das Kapital der Emittenten<br />

Die Emittenten (Beteiligungsgesellschaften) sind weder eine Aktiengesellschaft<br />

noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Aus<br />

diesem Grund wird darauf verzichtet, den Nennbetrag der umlaufenden<br />

Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht<br />

auf Aktien einräumen, sowie die Bedingungen und das<br />

Verfahren für den Umtausch oder den Bezug zu nennen.<br />

§ 7<br />

Angaben über Gründungsgesellschafter der Emittenten<br />

(2) 1. Hannover Leasing ist Gründungsgesellschafterin und gleichzeitig<br />

mit dem Vertrieb der Vermögensanlage beauftragt. Die<br />

Gründungsgesellschafter haben keine mittelbaren oder unmittelbaren<br />

Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

2. Hannover Leasing ist Gründungsgesellschafterin und stellt<br />

gleichzeitig dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung. Die<br />

Gründungsgesellschafter haben keine unmittelbaren oder<br />

mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die den Emittenten<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

3. Die Gründungsgesellschafter haben zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen<br />

an Unternehmen, die in Zusammenhang mit der<br />

Herstellung des jeweiligen Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 8<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittenten<br />

(1) 3. Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfl uss auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Emittenten haben.<br />

(2) Über die im Kapitel 5 »Die Vermögensanlage«, Abschnitt Anlageziele<br />

/ -politik dargestellten Ereignisse hinaus ist die Tätigkeit<br />

der Emittenten durch keine außergewöhnlichen Ereignisse<br />

beeinfl usst worden.<br />

§ 9<br />

Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

(2) 2. Durch ihre jeweilige Kommanditbeteiligung stand oder steht<br />

den Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern des Beirats<br />

sowie Frank Leonhardt das Miteigentum an den Anlageobjekten<br />

zu. Darüber hinaus stand oder steht weder dem Initiator<br />

des Beteiligungsangebots noch den Gründungsgesellschaftern,<br />

den Mitgliedern der Geschäftsführung oder des<br />

Beirats das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlichten<br />

Teilen derselben zu. Sie haben auch aus anderen<br />

Gründen keine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten.<br />

4. Es bestehen keinerlei rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte.<br />

§ 10<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />

(2) Die Emittenten sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpfl ichtet.<br />

§ 12<br />

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands,<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder und<br />

sonstige Personen<br />

(1) 1. Die Mitglieder der Geschäftsführung haben keine gesonderte<br />

Funktion beim jeweiligen Emittenten. Neben der Geschäftsführung<br />

und dem Beirat gibt es keine Aufsichtsgremien.<br />

(2) 1. Über die Tätigkeiten von Andreas Ahlmann und Friedrich Wilhelm<br />

Patt als Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />

GmbH & Co. KG hinaus sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaften sowie die Mitglieder des<br />

Beirats in keiner Art und Weise für Unternehmen tätig, die mit<br />

dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind.<br />

2. Andreas Ahlmann und Friedrich Wilhelm Patt sind als Geschäftsführer<br />

der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Frank<br />

Leonhardt als Geschäftsführer der Frank Leonhardt Holding<br />

GmbH & Co. KG tätig. Darüber hinaus sind die Mitglieder der<br />

Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaften sowie die<br />

Mitglieder des Beirats in keiner Weise tätig für Unternehmen,<br />

die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

3. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in keiner Art und<br />

Weise tätig für Unternehmen, die in Zusammenhang mit der<br />

Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbracht haben.<br />

(3) Ein Treuhänder existiert nicht.<br />

(4) Neben den nach dieser Verordnung angabepfl ichtigen Personen<br />

haben keine Personen die Herausgabe oder den Inhalt des <strong>Prospekt</strong>s<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinfl usst.<br />

§ 14<br />

Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für das Angebot dieser Vermögensanlagen, für deren Verzinsung<br />

oder Rückzahlung hat keine juristische Person oder Gesellschaft die<br />

Gewährleistung übernommen.


Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Nach der »Verordnung über Informations- und Nachweispfl ichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)«<br />

hat der Unternehmer bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen<br />

dem Verbraucher die nachfolgend aufgeführten Informationen zur Verfügung zu stellen (§ 1 Abs.<br />

1,2 und 4 BGB-InfoV).<br />

Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter ausschließlicher<br />

Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />

abgeschlossen werden. Hierbei ist zu beachten,<br />

dass darunter prinzipiell alle Arten von Vertragsschlüssen<br />

fallen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />

(z. B. per Telefon, schriftlich, per<br />

Telefax) zustande kommen.<br />

Nach § 1 Abs. 1,2 und 4 BGB-InfoV sind den Anlegern<br />

nachfolgende Informationen zur Verfügung zu stellen:<br />

Übersicht:<br />

A. Allgemeine Informationen zu den Anbietern<br />

B. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

C. Informationen über die Besonderheiten der<br />

Fernabsatzverträge<br />

D. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

zu den Anbietern<br />

Initiatorin des Beteiligungsangebots<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Telefon (0 89) 2 11 04-0<br />

Telefax (0 89) 2 11 04-210<br />

fonds@hannover-leasing.de<br />

Handelsregister<br />

HRA 70856, Amtsgericht München<br />

Vertreten durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin<br />

HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 104445, Amtsgericht München<br />

Geschäftsführer der HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Friedrich Wilhelm Patt (Sprecher), Andreas Ahlmann,<br />

Dr. Hubert Spechtenhauser, Dr. Hans Volkert Volckens<br />

Tätigkeit der Initiatorin<br />

Vermittlung, Entwicklung und Durchführung von<br />

Leasinggeschäften sowie Kauf, Verkauf und Vermietung<br />

von beweglichen und unbeweglichen Wirtschafts-<br />

und Investitionsgütern, die Durchführung<br />

aller damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden<br />

Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung<br />

und Baubetreuung von Immobilien, sowie die Aufl egung<br />

von Kapitalmarktprodukten.<br />

Beteiligungsgesellschaften<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co.<br />

KG, Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG, Neumühlen 13, 22763 Hamburg<br />

Handelsregister<br />

HRA 109473, Amtsgericht Hamburg<br />

HRA 109397, Amtsgericht Hamburg<br />

Persönlich haftende Gesellschafterinnen<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

»PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 120420, Amtsgericht München<br />

HRB 121651, Amtsgericht München<br />

Gesetzliche Vertreter<br />

- Andreas Ahlmann, München<br />

- Stephan Bade, Hamburg<br />

- Frank Leonhardt, Hamburg<br />

- Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />

115


116 Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die<br />

Vercharterung, der Betrieb und die Wartung des<br />

Schiffs MS »LAUENBURG« (Chartername MS »HAN-<br />

SA LAUENBURG«, IMO-Nr. 9344954, nachfolgend<br />

auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung<br />

aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden<br />

Geschäfte. Ausgenommen sind die Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />

mbH & Co. KG<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die<br />

Vercharterung, der Betrieb und die Wartung des<br />

Schiffs MS »PAPENBURG« (Chartername MS »MA-<br />

RUBA ALDEBARAN« IMO-Nr. 9357858, nachfolgend<br />

auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung<br />

aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden<br />

Geschäfte. Ausgenommen sind die Tätigkeiten<br />

oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

Aufsichtsbehörden<br />

Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG ist Finanzdienstleistungsinstitut<br />

im Sinne von § 1 Abs. 1a Nr. 10<br />

KWG und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungen (BaFin).<br />

Für alle anderen vorstehend genannten Gesellschaften<br />

jeweils keine.<br />

Name und Anschrift der für die Anbieter<br />

handelnden Vermittler / Dienstleister<br />

Generalvermittler<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

fonds@hannover-leasing.de<br />

Vertreten durch die persönlich haftende<br />

Gesellschafterin<br />

HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Friedrich Wilhelm Patt (Sprecher), Andreas Ahlmann,<br />

Dr. Hubert Spechtenhauser, Dr. Hans Volkert Volckens<br />

B. Informationen zu den<br />

Vertragsverhältnissen<br />

Der <strong>Prospekt</strong> zum Beteiligungsangebot Fonds 184<br />

Maritime Werte 3 - Tranche 2010 (nachfolgend der<br />

»<strong>Prospekt</strong>«) sowie die Beitrittsvereinbarung enthalten<br />

detaillierte Beschreibungen der Vertragsverhältnisse.<br />

Wegen näherer Einzelheiten wird auf diese<br />

Dokumente entsprechend verwiesen.<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Verwendung des Anlagebetrags für den laufenden<br />

Betrieb der Containerschiffe MS »LAUENBURG« und<br />

MS »PAPENBURG«<br />

Preise<br />

Der Anleger hat seine Einlagen sowie eine Vermittlungsgebühr<br />

zu leisten.<br />

Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und<br />

Kosten, zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />

gestellt. Als weitere Kosten fallen eine Vermittlungsgebühr,<br />

Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht sowie ggf. Gebühren<br />

für die Eröffnung und die Führung eines auf US-<br />

Dollar lautenden Kontos an. Eigene Kosten für Telefon,<br />

Internet, Porti, etc. hat der Anleger selbst zu tragen.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für den Anleger wird auf die Ausführungen im <strong>Prospekt</strong>,<br />

insbesondere Kapitel 11 »Steuerliche Grundlagen«,<br />

verwiesen.<br />

Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />

weitere Vertragsbedingungen<br />

Unmittelbar nach Annahme des Beitrittsangebots<br />

durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen<br />

ist die erste Tranche von 57 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />

am Emissionskapital zuzüglich der


Vermittlungsgebühr in Höhe von neun Prozent des<br />

gesamten Investitionsbetrags des Anlegers auf das<br />

Mittelverwendungskonto einzuzahlen. Die zweite<br />

Tranche in Höhe von 30 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />

am Emissionskapital ist bis zum 30. September<br />

2010, die dritte Tranche in Höhe von 13 Prozent bis<br />

zum 30. Juni 2011 einzuzahlen.<br />

Bei nicht fristgerechter Leistung der Bareinlage sind<br />

die persönlich haftenden Gesellschafterinnen der<br />

Beteiligungsgesellschaften nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge<br />

berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />

bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />

Schadens zu verlangen oder den Anleger aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung<br />

sowie den Gesellschaftsverträgen der<br />

Beteiligungsgesellschaften (Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«).<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die persönlich<br />

haftenden Gesellschafterinnen keine<br />

C. Informationen über die Besonderheiten<br />

der Fernabsatzverträge<br />

Information zum Zustandekommen der Verträge<br />

im Fernabsatz<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung<br />

der ausgefüllten Beitrittsvereinbarung (1)<br />

an die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

als die geschäftsführenden Gesellschafterinnen der<br />

Beteiligungsgesellschaften ein Angebot auf Beitritt<br />

zu den beiden Beteiligungsgesellschaften, und (2) an<br />

die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG ein Angebot<br />

auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags ab.<br />

Der Beitritt zu den Beteiligungsgesellschaften wird<br />

wirksam, wenn die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH oder ein Bevollmächtigter dieses<br />

Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittsverein-<br />

Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

barung annehmen / annimmt. Der Vermittlungsvertrag<br />

wird wirksam, wenn die HANNOVER LEASING<br />

GmbH & Co. KG dieses Angebot annimmt. Eines Zugangs<br />

der Annahmeerklärungen beim Anleger bedarf<br />

es nicht. Dem Anleger werden die Annahme der Angebote<br />

und der Beitritt schriftlich bestätigt.<br />

Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312,<br />

312d, 355 BGB zu; siehe hierzu Vertragsurkunde »Beitrittsvereinbarung«<br />

sowie Anlage »Widerrufsbelehrung«.<br />

Mindestlaufzeit der Verträge,<br />

vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind auf unbestimmte<br />

Dauer geschlossen.<br />

Der Anleger ist berechtigt, durch Kündigung frühestens<br />

zum 31. Dezember 2025 aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

auszuscheiden. Das Recht zur fristlosen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

bestimmt sich das Abfi ndungsguthaben<br />

des Anlegers nach § 15 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften (Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«).<br />

Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />

sowie die Rechtsbeziehungen des Anlegers unter<br />

den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften<br />

fi ndet deutsches Recht Anwendung.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des §13 BGB<br />

ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen<br />

Vorgaben. Ansonsten ist als Gerichtsstand<br />

für die Gesellschaftsverträge München vereinbart.<br />

Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Bis zur Mitteilung von Änderungen. Zeichnungsschluss<br />

ist zum Zeitpunkt des Platzierungsendes.<br />

117


118 Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

D. Weiterer Rechtsbedarf und<br />

Einlagensicherung<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />

aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs, betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen, können die Beteiligten,<br />

unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt zum<br />

Schlichtungsverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

ist bei der Deutschen Bundesbank<br />

erhältlich.<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main<br />

Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />

angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />

abgeschlossen hat.<br />

Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung<br />

Keine<br />

Bildnachweis: Getty Images


Initiator<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49<br />

82049 Pullach<br />

T +49 (0)89 21 104 0<br />

F +49 (0)89 21 104 325<br />

fonds@hannover-leasing.de<br />

www.hannover-leasing.de

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