HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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aus, vielmehr tragen auch das übrige Eigenkapital<br />
sowie die Fremdfi nanzierungen der Beteiligungsgesellschaften<br />
dazu bei.<br />
Die Nettoeinnahmen werden nicht für sonstige<br />
Zwecke verwendet.<br />
Realisierungsgrad<br />
Die Beteiligungsobjekte befi nden sich in Fahrt und<br />
sind bereits im Jahr 2007 an die Beteiligungsgesellschaften<br />
übergeben worden.<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Sämtliche zur Erreichung der Anlageziele und Anlagepolitik<br />
der Vermögensanlage erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen liegen vor.<br />
Weitere Kosten<br />
Der Investor beteiligt sich durch Zeichnung eines Investitionsbetrags.<br />
In diesem Betrag ist eine Vermittlungsgebühr<br />
in Höhe von neun Prozent (auf Rechnung<br />
der Vertriebsgesellschaft) enthalten. Der Investor<br />
trägt des Weiteren die Kosten für eine notarielle<br />
Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie<br />
die Kosten der Eintragung ins Handelsregister. Eigene<br />
Kosten wie für Telefon, Internet, Porti etc. hat der<br />
Investor ebenfalls selbst zu tragen. Gegebenenfalls<br />
zahlt er auch die Kosten für die Eröffnung und die<br />
Führung eines auf US-Dollar lautenden Kontos sowie<br />
etwaige Kosten für Überweisungen.<br />
Der Investor trägt die bei Übertragung oder einer<br />
sonstigen Verfügung über die Kommanditbeteiligungen<br />
sowie im Falle einer gesetzlichen Rechtsnachfolge<br />
entstehenden Kosten sowie Steuern, die<br />
mit der Übertragung im Zusammenhang stehen, einschließlich<br />
einer Verwaltungsgebühr der jeweils geschäftsführenden<br />
Gesellschafterin von 0,5 Prozent<br />
der von der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage,<br />
höchstens jedoch 2.500 US-Dollar zuzüglich<br />
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verwaltungsgebühren<br />
trägt der Übertragende bzw. der belastende<br />
Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner.<br />
Auch die im Zusammenhang mit der Ermittlung<br />
des Abfi ndungsguthaben entstehenden Kosten gehen<br />
jeweils zu Lasten des ausscheidenden Gesell-<br />
Kapitel 5 Vermögensanlage<br />
schafters. Ebenso sind die Kosten eines eventuellen<br />
Schiedsgutachtens vom ausscheidenden Gesellschafter<br />
einer Beteiligungsgesellschaft zu tragen,<br />
sofern der Schiedsgutachter das Abfi ndungsguthaben<br />
unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite<br />
von zehn Prozent nach oben oder unten bestätigt.<br />
Für den Fall, dass sich der Anleger nicht vertragsgerecht<br />
verhält, können weitere Kosten entstehen:<br />
Der Anleger hat bei nicht fristgerechter Zahlung<br />
der Einlagen gem. § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe<br />
von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinzsatz zu<br />
zahlen und ggf. den Beteiligungsgesellschaften einen<br />
weiteren Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus<br />
kann der entsprechende Kommanditist nach Maßgabe<br />
der Gesellschaftsverträge aus den Gesellschaften<br />
ausgeschlossen werden, wodurch weitere Kosten<br />
entstehen. Im Falle des Ausschlusses oder der Herabsetzung<br />
des Kapitalanteils des Kommanditisten<br />
hat der Anleger der jeweiligen Gesellschaft die mit<br />
seinem Beitritt, der Herabsetzung und/oder seinem<br />
Ausschluss verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten<br />
Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent<br />
der von ihm nicht geleisteten Kommanditeinlage an<br />
die entsprechende Gesellschaft zu zahlen (siehe Kapitel<br />
13 »Gesellschaftsverträge«, § 4).<br />
Über die Höhe der vorgenannten Kosten kann – sofern<br />
nicht beziffert – von der Initiatorin keine Aussage<br />
getroffen werden.<br />
Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit<br />
dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />
Kürzung von Beteiligungen<br />
Es besteht die Möglichkeit der Herabsetzung des Kapitalanteils<br />
durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />
im Falle eines nicht vertragsgerechten<br />
Verhaltens des Anlegers sowie das Recht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafterinnen, im eigenen<br />
Ermessen ein niedrigeres Emissionskapital festzusetzen.<br />
Darüber hinaus besteht keine weitere Möglichkeit,<br />
die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen,<br />
Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
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