HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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118 Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
D. Weiterer Rechtsbedarf und<br />
Einlagensicherung<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />
aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs, betreffend Fernabsatzverträge<br />
über Finanzdienstleistungen, können die Beteiligten,<br />
unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />
die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt zum<br />
Schlichtungsverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
ist bei der Deutschen Bundesbank<br />
erhältlich.<br />
Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main<br />
Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />
und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />
angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />
abgeschlossen hat.<br />
Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung<br />
Keine<br />
Bildnachweis: Getty Images