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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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118 Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

D. Weiterer Rechtsbedarf und<br />

Einlagensicherung<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />

aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs, betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen, können die Beteiligten,<br />

unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt zum<br />

Schlichtungsverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

ist bei der Deutschen Bundesbank<br />

erhältlich.<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main<br />

Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />

angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />

abgeschlossen hat.<br />

Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung<br />

Keine<br />

Bildnachweis: Getty Images

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