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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtsstellung des Kommanditisten<br />

Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />

Die Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

sowie die Nachträge zu den Gesellschaftsverträgen<br />

sind in Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«<br />

abgedruckt und Teil dieses <strong>Prospekt</strong>s. Auf die dort im<br />

Einzelnen getroffenen Regelungen wird ausdrücklich<br />

verwiesen.<br />

Insbesondere ist an dieser Stelle jedoch auf die Beschlussfassung<br />

der Gesellschafterversammlungen<br />

vom 15. Dezember 2009 hinzuweisen. Dort wurde mit<br />

der notwendigen Mehrheit der Gesellschafterversammlungen<br />

beschlossen, eine Kapitalerhöhung<br />

durchzuführen und diese wie folgt umzusetzen:<br />

Das Kommanditkapital (Pfl ichteinlagen) des Fonds<br />

Maritime Werte 3 soll von 29.650.000 US-Dollar um<br />

8.895.000 US-Dollar (entsprechend 30 Prozent des<br />

bisherigen Kommanditkapitals – nachfolgend auch<br />

das »Neukapital«) auf 38.545.000 US-Dollar erhöht<br />

werden. Bezogen auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG wird das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft von gegenwärtig 15.590.450<br />

US-Dollar nach näherer Maßgabe des Folgenden um<br />

5.574.051,75 US-Dollar auf 21.164.501,75 US-Dollar erhöht.<br />

Das Neukapital hat damit einen Anteil am Festkapital<br />

von rund 26 Prozent. Bezogen auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG wird das Kommanditkapital der Gesellschaft von<br />

gegenwärtig 14.059.550 US-Dollar durch gesonderten<br />

Gesellschafterbeschluss um 3.320.948,25 US-<br />

Dollar auf 17.380.498,25 US-Dollar erhöht. Das Neukapital<br />

hat damit einen Anteil am Festkapital von<br />

rund 19 Prozent.<br />

Bei den Beteiligungsgesellschaften wird kumuliert<br />

betrachtet die Kapitalerhöhung in Höhe von 7.738.650<br />

US-Dollar (nachfolgend auch das »Neukapital I«) unmittelbar<br />

mit rechtswirksamer Annahme der Zeichnung<br />

durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

und Eingang der Zahlung des Kommanditisten<br />

auf die Tranche 1 seiner Einlage wirksam. Hinsichtlich<br />

des über das Neukapital I hinausgehenden Betrags<br />

von 1.156.350 US-Dollar (nachfolgend auch das »Neu-<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

kapital II«) sind die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />

berechtigt und verpfl ichtet, bis zum 20. Juni<br />

2011 nach pfl ichtgemäßem Ermessen einseitig darüber<br />

zu entscheiden, ob und inwieweit das Neukapital<br />

II eingefordert werden soll. Hinsichtlich dieses<br />

Teilbetrags wird die Zeichnung unwirksam (aufl ösende<br />

Bedingung), wenn und soweit die jeweilige<br />

geschäftsführende Gesellschafterin entscheidet,<br />

dass das Neukapital II ganz oder teilweise nicht eingefordert<br />

werden soll. Bezogen auf die Schiffahrts-<br />

Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG beträgt<br />

das Neukapital I 5.163.547,50 US-Dollar und das Neukapital<br />

II 410.504,25 US-Dollar. Bezogen auf die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG beträgt das Neukapital I 2.575.102,50 US-Dollar<br />

und das Neukapital II 745.845,75 US-Dollar.<br />

Die in das Handelsregister eingetragenen Haftsummen<br />

der Kommanditisten werden nach (anteiligem)<br />

Wirksamwerden der Kapitalerhöhung um 0,10 Euro<br />

pro US-Dollar der neuen Pfl ichteinlagen erhöht.<br />

Das Neukapital I ist unabhängig davon, wann im Jahre<br />

2010 die Kapitalerhöhung wirksam wird, für das<br />

volle Jahr 2010 am voraussichtlich negativen Ergebnis<br />

beteiligt; das Neukapital II ist am Ergebnis zeitanteilig<br />

ab dem auf die Einzahlung der jeweiligen Einlage<br />

folgenden Monatsersten beteiligt.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen sind<br />

ermächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

mit den Zeichnern des Neukapitals entsprechende<br />

Zeichnungsvereinbarungen abzuschließen.<br />

Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es zu<br />

deren Wirksamkeit nicht.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen sind<br />

ermächtigt, mit Zustimmung des Beirats weitere<br />

Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung<br />

festzusetzen. Sie sind jeweils beauftragt,<br />

aufgrund ihrer Handelsregistervollmacht die entsprechenden<br />

Eintragungen in das jeweilige Handelsregister<br />

zu beantragen und zu bewirken.<br />

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