HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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Rechtliche Grundlagen<br />
Rechtsstellung des Kommanditisten<br />
Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />
Die Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />
sowie die Nachträge zu den Gesellschaftsverträgen<br />
sind in Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«<br />
abgedruckt und Teil dieses <strong>Prospekt</strong>s. Auf die dort im<br />
Einzelnen getroffenen Regelungen wird ausdrücklich<br />
verwiesen.<br />
Insbesondere ist an dieser Stelle jedoch auf die Beschlussfassung<br />
der Gesellschafterversammlungen<br />
vom 15. Dezember 2009 hinzuweisen. Dort wurde mit<br />
der notwendigen Mehrheit der Gesellschafterversammlungen<br />
beschlossen, eine Kapitalerhöhung<br />
durchzuführen und diese wie folgt umzusetzen:<br />
Das Kommanditkapital (Pfl ichteinlagen) des Fonds<br />
Maritime Werte 3 soll von 29.650.000 US-Dollar um<br />
8.895.000 US-Dollar (entsprechend 30 Prozent des<br />
bisherigen Kommanditkapitals – nachfolgend auch<br />
das »Neukapital«) auf 38.545.000 US-Dollar erhöht<br />
werden. Bezogen auf die Schiffahrts-Gesellschaft<br />
»LAUENBURG« mbH & Co. KG wird das Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft von gegenwärtig 15.590.450<br />
US-Dollar nach näherer Maßgabe des Folgenden um<br />
5.574.051,75 US-Dollar auf 21.164.501,75 US-Dollar erhöht.<br />
Das Neukapital hat damit einen Anteil am Festkapital<br />
von rund 26 Prozent. Bezogen auf die<br />
Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />
KG wird das Kommanditkapital der Gesellschaft von<br />
gegenwärtig 14.059.550 US-Dollar durch gesonderten<br />
Gesellschafterbeschluss um 3.320.948,25 US-<br />
Dollar auf 17.380.498,25 US-Dollar erhöht. Das Neukapital<br />
hat damit einen Anteil am Festkapital von<br />
rund 19 Prozent.<br />
Bei den Beteiligungsgesellschaften wird kumuliert<br />
betrachtet die Kapitalerhöhung in Höhe von 7.738.650<br />
US-Dollar (nachfolgend auch das »Neukapital I«) unmittelbar<br />
mit rechtswirksamer Annahme der Zeichnung<br />
durch die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />
und Eingang der Zahlung des Kommanditisten<br />
auf die Tranche 1 seiner Einlage wirksam. Hinsichtlich<br />
des über das Neukapital I hinausgehenden Betrags<br />
von 1.156.350 US-Dollar (nachfolgend auch das »Neu-<br />
Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />
kapital II«) sind die geschäftsführenden Gesellschafterinnen<br />
berechtigt und verpfl ichtet, bis zum 20. Juni<br />
2011 nach pfl ichtgemäßem Ermessen einseitig darüber<br />
zu entscheiden, ob und inwieweit das Neukapital<br />
II eingefordert werden soll. Hinsichtlich dieses<br />
Teilbetrags wird die Zeichnung unwirksam (aufl ösende<br />
Bedingung), wenn und soweit die jeweilige<br />
geschäftsführende Gesellschafterin entscheidet,<br />
dass das Neukapital II ganz oder teilweise nicht eingefordert<br />
werden soll. Bezogen auf die Schiffahrts-<br />
Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG beträgt<br />
das Neukapital I 5.163.547,50 US-Dollar und das Neukapital<br />
II 410.504,25 US-Dollar. Bezogen auf die<br />
Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />
KG beträgt das Neukapital I 2.575.102,50 US-Dollar<br />
und das Neukapital II 745.845,75 US-Dollar.<br />
Die in das Handelsregister eingetragenen Haftsummen<br />
der Kommanditisten werden nach (anteiligem)<br />
Wirksamwerden der Kapitalerhöhung um 0,10 Euro<br />
pro US-Dollar der neuen Pfl ichteinlagen erhöht.<br />
Das Neukapital I ist unabhängig davon, wann im Jahre<br />
2010 die Kapitalerhöhung wirksam wird, für das<br />
volle Jahr 2010 am voraussichtlich negativen Ergebnis<br />
beteiligt; das Neukapital II ist am Ergebnis zeitanteilig<br />
ab dem auf die Einzahlung der jeweiligen Einlage<br />
folgenden Monatsersten beteiligt.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen sind<br />
ermächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
mit den Zeichnern des Neukapitals entsprechende<br />
Zeichnungsvereinbarungen abzuschließen.<br />
Eines Zugangs der Annahmeerklärung bedarf es zu<br />
deren Wirksamkeit nicht.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafterinnen sind<br />
ermächtigt, mit Zustimmung des Beirats weitere<br />
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung<br />
festzusetzen. Sie sind jeweils beauftragt,<br />
aufgrund ihrer Handelsregistervollmacht die entsprechenden<br />
Eintragungen in das jeweilige Handelsregister<br />
zu beantragen und zu bewirken.<br />
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