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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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Gesellschaftsvertrag<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />

BURG« mbH & Co. KG entspricht, bis auf die nachfolgend aufgeführten<br />

Abweichungen, dem in diesem <strong>Prospekt</strong> vollständig abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG:<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet in § 1 Abs. 1 sowie an allen nachfolgenden<br />

Stellen Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG. Verweisungen auf die Schwestergesellschaft sind entsprechend<br />

als Verweisungen auf die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG ausgestaltet. Ebenso sind Verweise auf die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin als Verweise auf die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH formuliert. Stellen, an denen auf die Bare-<br />

Boat-Chartergesellschaft verwiesen wird, lauten auf Hansa Papenburg<br />

Shipping Corporation, Monrovia, Liberia.<br />

Abweichungen ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Regelungen:<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung,<br />

der Betrieb und die Wartung des Schiffes MS »PAPENBURG« (Chartername<br />

»MARUBA ALDEBARAN«, IMO-Nr. 9357858, nachfolgend<br />

auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung aller damit mittelbar<br />

oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />

sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

§ 3<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(4) Zusätzlich zu den in vorstehendem Absatz 3 Genannten können<br />

neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen werden,<br />

wenn sie sich zwingend zugleich mit der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

auch an der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG (im folgenden »Schwestergesellschaft« genannt)<br />

beteiligen, wobei auf die Beteiligung an der Gesellschaft 47,3 Prozent<br />

und auf die Beteiligung an der Schwestergesellschaft 52,7<br />

Prozent des gesamten Beteiligungsbetrags gemäß der Beitrittsvereinbarung<br />

(Summe beider Beteiligungen) entfallen. Zu diesem<br />

Zweck wird die geschäftsführende Gesellschafterin hiermit unter<br />

Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt und<br />

bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern abzuschließen,<br />

sofern diese mit der vorstehend defi nierten Beteiligungsrelation<br />

zugleich der Schwestergesellschaft beitreten, und Erhöhungen<br />

des Kommanditkapitals bis zur Höhe von 15.000.000 US-Dollar (in<br />

Worten: fünfzehn Millionen US-Dollar) zu vereinbaren. Sie ist<br />

außerdem bevollmächtigt, die entsprechenden Eintragungen in<br />

das Handelsregister zu beantragen und zu bewirken.<br />

§ 10 a<br />

Leistungen von Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen,<br />

Vergütungen<br />

(2) Die Gesellschaft hat mit der Schiffahrts-Gesellschaft »HANSA<br />

PAPENBURG« mbH & Co. KG einen Kaufvertrag über den Erwerb<br />

des Containerschiffes MS »PAPENBURG« geschlossen. Der Kaufpreis<br />

beträgt 30.700.000 US-Dollar.<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

(5) Die ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen übernimmt<br />

aufgrund der Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 6 d) die Platzierung<br />

der Kommanditanteile und erhält als Vergütung 1.072.764<br />

US-Dollar sowie auf Grundlage eines gesonderten Vermittlungsvertrags<br />

im Rahmen der Beitrittsvereinbarung zwischen dem Anleger<br />

und dem Auftragnehmer ein Agio in Höhe von 5 % des platzierten<br />

Kommanditkapitals.<br />

§ 12<br />

Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />

(1) Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten die in § 10a genannten<br />

Gesellschafter bzw. die mit ihnen verbundenen Unternehmen die<br />

dort aufgeführten Vergütungen. Danach erhält der Vertragsreeder<br />

einen Vorabgewinn nach Maßgabe des vorstehenden § 10 b,<br />

der dem Kapitalkonto des Vertragsreeders gemäß § 4 Abs. 8 gutgeschrieben<br />

wird. Dieser Vorabgewinn kann unabhängig von Gesellschafterbeschlüssen<br />

entnommen werden.<br />

Nachfolgende Regelungen sind zusätzlich im Gesellschaftsvertrag<br />

enthalten:<br />

§ 10 b<br />

Erfolgsbeteiligung des Vertragsreeders<br />

(1) Der Vertragsreeder erhält während der Betriebsphase des<br />

Schiffes folgenden Gewinnvorab, der ergebnisabhängig nur in<br />

solchen Geschäftsjahren entsteht, in denen die Gesellschaft ein<br />

hinreichendes Ergebnis erwirtschaftet hat:<br />

In dem Zeitraum ab Übernahme des Schiffes bis zum 30. April<br />

2009 stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen<br />

zu, die sich aus einer positiven Differenz von tatsächlicher Nettocharterrate<br />

(tatsächliche Bruttocharterrate abzgl. tatsächlichen<br />

Befrachtungskosten) abzüglich einer kalkulatorischen<br />

Nettocharterrate von 14.868,75 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter<br />

in Höhe von 15.250 US-Dollar abzgl. 2,5 Prozent Befrachtung) ergeben.<br />

In dem Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 stehen<br />

dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen zu, die sich<br />

aus einer positiven Differenz von tatsächlicher Nettocharterrate<br />

(tatsächliche Bruttocharterrate abzgl. tatsächlichen Befrachtungskosten)<br />

abzüglich einer kalkulatorischen Nettocharterrate<br />

von 15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter in Höhe von 15.750<br />

US-Dollar abzgl. 3,75 Prozent Befrachtung) ergeben.<br />

Ab dem 1. Juli 2009, dem Beitrittszeitpunkt der Gesellschaft zum<br />

C17-Chartereinnahmenpool, stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent<br />

der Mehreinnahmen zu, die sich aus einer positiven Differenz<br />

aus den tatsächlich der Gesellschaft zugewiesenen anteiligen<br />

Reiseergebnissen des Pools (Reiseergebnisse im Sinne des<br />

C17-Poolvertrags sind die Erlöse der Schiffe abzgl. der Schiffsreisekosten)<br />

abzüglich einer kalkulatorischen Nettocharterrate von<br />

15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter in Höhe von 15.750 US-<br />

Dollar abzgl. 3,75 Prozent Befrachtung) ergeben. Für Zeiträume<br />

nach dem 1. Juli 2009, in denen das Schiff nicht dem Pool beigetreten<br />

ist, stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen<br />

zu, die sich aus einer positiven Differenz von tatsächlicher<br />

Nettocharterrate (tatsächliche Bruttocharterrate abzgl.<br />

tatsächlichen Befrachtungskosten) abzüglich einer kalkulatorischen<br />

Nettocharterrate von 15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter<br />

in Höhe von 15.750 US-Dollar abzgl. 3,75 Prozent Be-<br />

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