HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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Gesellschaftsvertrag<br />
der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co. KG<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPEN-<br />
BURG« mbH & Co. KG entspricht, bis auf die nachfolgend aufgeführten<br />
Abweichungen, dem in diesem <strong>Prospekt</strong> vollständig abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag der Schiffahrts-Gesellschaft<br />
»LAUENBURG« mbH & Co. KG:<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet in § 1 Abs. 1 sowie an allen nachfolgenden<br />
Stellen Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />
KG. Verweisungen auf die Schwestergesellschaft sind entsprechend<br />
als Verweisungen auf die Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />
mbH & Co. KG ausgestaltet. Ebenso sind Verweise auf die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin als Verweise auf die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH formuliert. Stellen, an denen auf die Bare-<br />
Boat-Chartergesellschaft verwiesen wird, lauten auf Hansa Papenburg<br />
Shipping Corporation, Monrovia, Liberia.<br />
Abweichungen ergeben sich darüber hinaus bei folgenden Regelungen:<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung,<br />
der Betrieb und die Wartung des Schiffes MS »PAPENBURG« (Chartername<br />
»MARUBA ALDEBARAN«, IMO-Nr. 9357858, nachfolgend<br />
auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung aller damit mittelbar<br />
oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />
sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />
aufgeführt sind.<br />
§ 3<br />
Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />
(4) Zusätzlich zu den in vorstehendem Absatz 3 Genannten können<br />
neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen werden,<br />
wenn sie sich zwingend zugleich mit der Beteiligung an der Gesellschaft<br />
auch an der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />
mbH & Co. KG (im folgenden »Schwestergesellschaft« genannt)<br />
beteiligen, wobei auf die Beteiligung an der Gesellschaft 47,3 Prozent<br />
und auf die Beteiligung an der Schwestergesellschaft 52,7<br />
Prozent des gesamten Beteiligungsbetrags gemäß der Beitrittsvereinbarung<br />
(Summe beider Beteiligungen) entfallen. Zu diesem<br />
Zweck wird die geschäftsführende Gesellschafterin hiermit unter<br />
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt und<br />
bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern abzuschließen,<br />
sofern diese mit der vorstehend defi nierten Beteiligungsrelation<br />
zugleich der Schwestergesellschaft beitreten, und Erhöhungen<br />
des Kommanditkapitals bis zur Höhe von 15.000.000 US-Dollar (in<br />
Worten: fünfzehn Millionen US-Dollar) zu vereinbaren. Sie ist<br />
außerdem bevollmächtigt, die entsprechenden Eintragungen in<br />
das Handelsregister zu beantragen und zu bewirken.<br />
§ 10 a<br />
Leistungen von Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen,<br />
Vergütungen<br />
(2) Die Gesellschaft hat mit der Schiffahrts-Gesellschaft »HANSA<br />
PAPENBURG« mbH & Co. KG einen Kaufvertrag über den Erwerb<br />
des Containerschiffes MS »PAPENBURG« geschlossen. Der Kaufpreis<br />
beträgt 30.700.000 US-Dollar.<br />
Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />
(5) Die ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und Beteiligungen übernimmt<br />
aufgrund der Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 6 d) die Platzierung<br />
der Kommanditanteile und erhält als Vergütung 1.072.764<br />
US-Dollar sowie auf Grundlage eines gesonderten Vermittlungsvertrags<br />
im Rahmen der Beitrittsvereinbarung zwischen dem Anleger<br />
und dem Auftragnehmer ein Agio in Höhe von 5 % des platzierten<br />
Kommanditkapitals.<br />
§ 12<br />
Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />
(1) Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten die in § 10a genannten<br />
Gesellschafter bzw. die mit ihnen verbundenen Unternehmen die<br />
dort aufgeführten Vergütungen. Danach erhält der Vertragsreeder<br />
einen Vorabgewinn nach Maßgabe des vorstehenden § 10 b,<br />
der dem Kapitalkonto des Vertragsreeders gemäß § 4 Abs. 8 gutgeschrieben<br />
wird. Dieser Vorabgewinn kann unabhängig von Gesellschafterbeschlüssen<br />
entnommen werden.<br />
Nachfolgende Regelungen sind zusätzlich im Gesellschaftsvertrag<br />
enthalten:<br />
§ 10 b<br />
Erfolgsbeteiligung des Vertragsreeders<br />
(1) Der Vertragsreeder erhält während der Betriebsphase des<br />
Schiffes folgenden Gewinnvorab, der ergebnisabhängig nur in<br />
solchen Geschäftsjahren entsteht, in denen die Gesellschaft ein<br />
hinreichendes Ergebnis erwirtschaftet hat:<br />
In dem Zeitraum ab Übernahme des Schiffes bis zum 30. April<br />
2009 stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen<br />
zu, die sich aus einer positiven Differenz von tatsächlicher Nettocharterrate<br />
(tatsächliche Bruttocharterrate abzgl. tatsächlichen<br />
Befrachtungskosten) abzüglich einer kalkulatorischen<br />
Nettocharterrate von 14.868,75 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter<br />
in Höhe von 15.250 US-Dollar abzgl. 2,5 Prozent Befrachtung) ergeben.<br />
In dem Zeitraum vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Juni 2009 stehen<br />
dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen zu, die sich<br />
aus einer positiven Differenz von tatsächlicher Nettocharterrate<br />
(tatsächliche Bruttocharterrate abzgl. tatsächlichen Befrachtungskosten)<br />
abzüglich einer kalkulatorischen Nettocharterrate<br />
von 15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter in Höhe von 15.750<br />
US-Dollar abzgl. 3,75 Prozent Befrachtung) ergeben.<br />
Ab dem 1. Juli 2009, dem Beitrittszeitpunkt der Gesellschaft zum<br />
C17-Chartereinnahmenpool, stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent<br />
der Mehreinnahmen zu, die sich aus einer positiven Differenz<br />
aus den tatsächlich der Gesellschaft zugewiesenen anteiligen<br />
Reiseergebnissen des Pools (Reiseergebnisse im Sinne des<br />
C17-Poolvertrags sind die Erlöse der Schiffe abzgl. der Schiffsreisekosten)<br />
abzüglich einer kalkulatorischen Nettocharterrate von<br />
15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter in Höhe von 15.750 US-<br />
Dollar abzgl. 3,75 Prozent Befrachtung) ergeben. Für Zeiträume<br />
nach dem 1. Juli 2009, in denen das Schiff nicht dem Pool beigetreten<br />
ist, stehen dem Vertragsreeder 50 Prozent der Mehreinnahmen<br />
zu, die sich aus einer positiven Differenz von tatsächlicher<br />
Nettocharterrate (tatsächliche Bruttocharterrate abzgl.<br />
tatsächlichen Befrachtungskosten) abzüglich einer kalkulatorischen<br />
Nettocharterrate von 15.159,38 US-Dollar pro Tag (Bruttocharter<br />
in Höhe von 15.750 US-Dollar abzgl. 3,75 Prozent Be-<br />
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