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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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76 Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen gesetzlichen<br />

Regelungen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen sowie der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte.<br />

Zu Einzelheiten wird auf die folgenden Ausführungen verwiesen. Die endgültige Anerkennung der<br />

steuerlichen Konzeption bleibt jedoch der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />

Allgemeines<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Verhältnisse<br />

richtet sich an solche Investoren, die als<br />

natürliche Personen in Deutschland unbeschränkt<br />

steuerpfl ichtig sind und ihre Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />

im Privatvermögen halten.<br />

Für Kapitalgesellschaften oder Investoren, die die<br />

Beteiligung im Betriebsvermögen halten, können<br />

sich erhebliche Abweichungen von den nachfolgend<br />

dargestellten Grundsätzen ergeben. Ferner treffen<br />

nachfolgend dargestellte Grundsätze nicht auf Investoren<br />

zu, die weder ihren ständigen Aufenthalt noch<br />

einen Wohnsitz in Deutschland haben und daher in<br />

Deutschland nicht unbeschränkt steuerpfl ichtig<br />

sind. Es wird den Investoren empfohlen, einen steuerlichen<br />

Berater zu konsultieren, der auch die individuellen<br />

steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung<br />

an den Beteiligungsgesellschaften für den Investor<br />

mit seinen konkreten steuerlichen Verhältnissen berücksichtigt.<br />

Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />

geht davon aus, dass die Besteuerung der Einkünfte<br />

aus dem Schiffsbetrieb durch die Bereederung<br />

in Deutschland dem Besteuerungsrecht der<br />

Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Es geht des<br />

Weiteren davon aus, dass die an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligten Kommanditisten Mitunternehmer<br />

sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.<br />

Konzept- und Prognoserechnungen basieren,<br />

soweit nicht im Einzelnen besonders darauf hingewiesen<br />

wird, auf der derzeitig geltenden Gesetzeslage<br />

und den geltenden Verwaltungsauffassungen.<br />

Einkommensteuer<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />

können nur dann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

den einzelnen Gesellschaftern steuerlich<br />

zugerechnet werden, wenn eine Mitunternehmerschaft<br />

i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorliegt.<br />

Die Gesellschafter sind an Gewinn und Verlust sowie<br />

den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaften<br />

gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

beteiligt (Mitunternehmerrisiko). Die in den Gesellschaftsverträgen<br />

vereinbarten Mitspracherechte<br />

entsprechen den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten,<br />

die Kommanditisten nach dem HGB<br />

zustehen, sodass die Gesellschafter an den mitunternehmerischen<br />

Entscheidungen durch Ausüben<br />

ihrer Gesellschafterrechte teilhaben können (Mitunternehmerinitiative).<br />

Die Gesellschafter sind damit in<br />

Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung Mitunternehmer der Beteiligungsgesellschaften.<br />

Einkunftsart<br />

Die Gesellschaften sind nach § 15 Abs. 2 EStG gewerblich<br />

tätig. Sie nehmen durch die Bereederung<br />

und Vercharterung der Schiffe selbstständig und<br />

nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />

mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, teil.<br />

Die jeweils einzigen persönlich haftenden Gesellschafterinnen<br />

der Beteiligungsgesellschaften, die<br />

»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH und<br />

die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

sind jeweils allein zur Geschäftsführung berechtigt.<br />

Wären die Beteiligungsgesellschaften nicht originär<br />

gewerblich tätig, wäre gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />

eine gewerbliche Prägung gegeben mit der Folge,<br />

dass die Beteiligungsgesellschaften auch in diesem<br />

Fall gewerbliche Einkünfte erzielen würden. Die be-

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