HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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76 Kapitel 11 Steuerliche Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung gültigen gesetzlichen<br />
Regelungen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen sowie der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte.<br />
Zu Einzelheiten wird auf die folgenden Ausführungen verwiesen. Die endgültige Anerkennung der<br />
steuerlichen Konzeption bleibt jedoch der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten.<br />
Allgemeines<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Verhältnisse<br />
richtet sich an solche Investoren, die als<br />
natürliche Personen in Deutschland unbeschränkt<br />
steuerpfl ichtig sind und ihre Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften<br />
im Privatvermögen halten.<br />
Für Kapitalgesellschaften oder Investoren, die die<br />
Beteiligung im Betriebsvermögen halten, können<br />
sich erhebliche Abweichungen von den nachfolgend<br />
dargestellten Grundsätzen ergeben. Ferner treffen<br />
nachfolgend dargestellte Grundsätze nicht auf Investoren<br />
zu, die weder ihren ständigen Aufenthalt noch<br />
einen Wohnsitz in Deutschland haben und daher in<br />
Deutschland nicht unbeschränkt steuerpfl ichtig<br />
sind. Es wird den Investoren empfohlen, einen steuerlichen<br />
Berater zu konsultieren, der auch die individuellen<br />
steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung<br />
an den Beteiligungsgesellschaften für den Investor<br />
mit seinen konkreten steuerlichen Verhältnissen berücksichtigt.<br />
Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots<br />
geht davon aus, dass die Besteuerung der Einkünfte<br />
aus dem Schiffsbetrieb durch die Bereederung<br />
in Deutschland dem Besteuerungsrecht der<br />
Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Es geht des<br />
Weiteren davon aus, dass die an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligten Kommanditisten Mitunternehmer<br />
sind und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.<br />
Konzept- und Prognoserechnungen basieren,<br />
soweit nicht im Einzelnen besonders darauf hingewiesen<br />
wird, auf der derzeitig geltenden Gesetzeslage<br />
und den geltenden Verwaltungsauffassungen.<br />
Einkommensteuer<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />
können nur dann als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
den einzelnen Gesellschaftern steuerlich<br />
zugerechnet werden, wenn eine Mitunternehmerschaft<br />
i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vorliegt.<br />
Die Gesellschafter sind an Gewinn und Verlust sowie<br />
den stillen Reserven der Beteiligungsgesellschaften<br />
gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
beteiligt (Mitunternehmerrisiko). Die in den Gesellschaftsverträgen<br />
vereinbarten Mitspracherechte<br />
entsprechen den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten,<br />
die Kommanditisten nach dem HGB<br />
zustehen, sodass die Gesellschafter an den mitunternehmerischen<br />
Entscheidungen durch Ausüben<br />
ihrer Gesellschafterrechte teilhaben können (Mitunternehmerinitiative).<br />
Die Gesellschafter sind damit in<br />
Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung Mitunternehmer der Beteiligungsgesellschaften.<br />
Einkunftsart<br />
Die Gesellschaften sind nach § 15 Abs. 2 EStG gewerblich<br />
tätig. Sie nehmen durch die Bereederung<br />
und Vercharterung der Schiffe selbstständig und<br />
nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr<br />
mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, teil.<br />
Die jeweils einzigen persönlich haftenden Gesellschafterinnen<br />
der Beteiligungsgesellschaften, die<br />
»LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH und<br />
die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
sind jeweils allein zur Geschäftsführung berechtigt.<br />
Wären die Beteiligungsgesellschaften nicht originär<br />
gewerblich tätig, wäre gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG<br />
eine gewerbliche Prägung gegeben mit der Folge,<br />
dass die Beteiligungsgesellschaften auch in diesem<br />
Fall gewerbliche Einkünfte erzielen würden. Die be-