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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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14 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

Freight-Tax«). Die vorstehenden Umstände können<br />

zu einer Erhöhung der prognostizierten Betriebs-<br />

und Verwaltungskosten der Beteiligungsgesellschaften<br />

führen und sich negativ auf ihre prognostizierte<br />

Rentabilität auswirken und im schlechtesten<br />

Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Die Anwendung der Tonnagesteuer nach § 5a EStG<br />

(Tonnagesteuer) begründet derzeit nicht die Pfl icht<br />

zum Führen der deutschen Flagge. Sollte sich dies in<br />

Zukunft ändern, könnten sich die Schiffsbetriebskosten<br />

ebenfalls erhöhen mit der Folge, dass sich die<br />

Rentabilität der Beteiligung verringert.<br />

Verschlechterung der Schiffe<br />

Die Beteiligungsgesellschaften tragen grundsätzlich<br />

das Risiko einer Verschlechterung des Zustands des<br />

jeweiligen Schiffes. Sollte die Verschlechterung<br />

während der Dauer einer Vercharterung nicht vom<br />

Charterer zu vertreten sein, kann der Charterer Ansprüche<br />

gegen die jeweilige Beteiligungsgesellschaft<br />

geltend machen. Dies würde das wirtschaftliche Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaften verschlechtern<br />

und könnte dadurch die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Schiffe sind<br />

diverse in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen<br />

erforderlich. Sollten diese verspätet vorliegen<br />

oder nicht erteilt werden, führt dies ggf. zu verminderten<br />

Einnahmen bzw. zum Ausbleiben von Einnahmen<br />

aus dem Betrieb der Schiffe. Dies könnte die<br />

prognostizierten Auszahlungen an die Anleger mindern<br />

oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen.<br />

Finanzierungsrisiko<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben auf US-Dollar<br />

lautende Schiffshypothekendarlehen aufgenom-<br />

men. Hinsichtlich der nicht durch Zinsswapgeschäfte<br />

gesicherten Teile der Darlehen sowie nach Ablauf der<br />

Zinsbindungsfristen können die tatsächlich anfallenden<br />

Zinsen höher liegen als die prognostizierten.<br />

Dies könnte sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und dadurch die<br />

Ausschüttungen an die Anleger mindern oder<br />

ausschließen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben auf US-Dollar<br />

lautende Schiffshypothekendarlehen aufgenommen,<br />

die teilweise über Zinsswapgeschäfte gesichert<br />

sind. Sollten die Beteiligungsgesellschaften nicht in<br />

der Lage sein, die ggf. für die Swapabrechnungen<br />

anfallenden Beträge zu leisten, kann die das jeweilige<br />

Schiff fi nanzierende Bank unter Umständen den<br />

jeweils den Swaps zugrunde liegenden Darlehensvertrag<br />

sowie den entsprechenden Rahmenvertrag<br />

für Finanztermingeschäfte kündigen und den Kredit<br />

bzw. die Außenstände aus den Zinsswapgeschäften<br />

fällig stellen. Dies könnte zur Insolvenz der entsprechenden<br />

Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

der Anleger führen.<br />

Des Weiteren kann beim vorzeitigen Verkauf eines<br />

Schiffes der Wert eines Zinsswaps negativ sein und<br />

den Veräußerungserlös eines Schiffes schmälern.<br />

Dies könnte die prognostizierten Auszahlungen an<br />

die Anleger mindern oder ausschließen.<br />

Sollten die Beteiligungsgesellschaften nicht in der<br />

Lage sein, den für die Schiffshypothekendarlehen<br />

und/oder die Kontokorrentlinien anfallenden Kapitaldienst<br />

(Zins und Tilgung) vertragsgemäß zu leisten,<br />

kann die das jeweilige Schiff fi nanzierende Bank<br />

unter Umständen den entsprechenden Vertrag kündigen<br />

und den Kredit fällig stellen. Dies könnte eine<br />

Anschlussfi nanzierung notwendig machen, die ggf.<br />

zu ungünstigeren Finanzierungsbedingungen als<br />

prognostiziert gewährt wird. Sollte eine Anschlussfi -<br />

nanzierung nicht zu realisieren sein, könnte die jeweilige<br />

Bank das ihr zur Sicherheit bestellte Schiff<br />

und / oder das als Sicherheit verwendete Betriebsvermögen<br />

der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

verwerten. Dies könnte zur Insolvenz der entspre-

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