HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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14 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />
Freight-Tax«). Die vorstehenden Umstände können<br />
zu einer Erhöhung der prognostizierten Betriebs-<br />
und Verwaltungskosten der Beteiligungsgesellschaften<br />
führen und sich negativ auf ihre prognostizierte<br />
Rentabilität auswirken und im schlechtesten<br />
Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />
an die Anleger mindern oder ausschließen<br />
und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Vermögensanlage führen.<br />
Die Anwendung der Tonnagesteuer nach § 5a EStG<br />
(Tonnagesteuer) begründet derzeit nicht die Pfl icht<br />
zum Führen der deutschen Flagge. Sollte sich dies in<br />
Zukunft ändern, könnten sich die Schiffsbetriebskosten<br />
ebenfalls erhöhen mit der Folge, dass sich die<br />
Rentabilität der Beteiligung verringert.<br />
Verschlechterung der Schiffe<br />
Die Beteiligungsgesellschaften tragen grundsätzlich<br />
das Risiko einer Verschlechterung des Zustands des<br />
jeweiligen Schiffes. Sollte die Verschlechterung<br />
während der Dauer einer Vercharterung nicht vom<br />
Charterer zu vertreten sein, kann der Charterer Ansprüche<br />
gegen die jeweilige Beteiligungsgesellschaft<br />
geltend machen. Dies würde das wirtschaftliche Ergebnis<br />
der Beteiligungsgesellschaften verschlechtern<br />
und könnte dadurch die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger mindern oder ausschließen<br />
und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Vermögensanlage führen.<br />
Behördliche Genehmigungen<br />
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Schiffe sind<br />
diverse in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen<br />
erforderlich. Sollten diese verspätet vorliegen<br />
oder nicht erteilt werden, führt dies ggf. zu verminderten<br />
Einnahmen bzw. zum Ausbleiben von Einnahmen<br />
aus dem Betrieb der Schiffe. Dies könnte die<br />
prognostizierten Auszahlungen an die Anleger mindern<br />
oder ausschließen und darüber hinaus zum teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />
führen.<br />
Finanzierungsrisiko<br />
Die Beteiligungsgesellschaften haben auf US-Dollar<br />
lautende Schiffshypothekendarlehen aufgenom-<br />
men. Hinsichtlich der nicht durch Zinsswapgeschäfte<br />
gesicherten Teile der Darlehen sowie nach Ablauf der<br />
Zinsbindungsfristen können die tatsächlich anfallenden<br />
Zinsen höher liegen als die prognostizierten.<br />
Dies könnte sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />
auswirken und dadurch die<br />
Ausschüttungen an die Anleger mindern oder<br />
ausschließen.<br />
Die Beteiligungsgesellschaften haben auf US-Dollar<br />
lautende Schiffshypothekendarlehen aufgenommen,<br />
die teilweise über Zinsswapgeschäfte gesichert<br />
sind. Sollten die Beteiligungsgesellschaften nicht in<br />
der Lage sein, die ggf. für die Swapabrechnungen<br />
anfallenden Beträge zu leisten, kann die das jeweilige<br />
Schiff fi nanzierende Bank unter Umständen den<br />
jeweils den Swaps zugrunde liegenden Darlehensvertrag<br />
sowie den entsprechenden Rahmenvertrag<br />
für Finanztermingeschäfte kündigen und den Kredit<br />
bzw. die Außenstände aus den Zinsswapgeschäften<br />
fällig stellen. Dies könnte zur Insolvenz der entsprechenden<br />
Beteiligungsgesellschaft und damit zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />
der Anleger führen.<br />
Des Weiteren kann beim vorzeitigen Verkauf eines<br />
Schiffes der Wert eines Zinsswaps negativ sein und<br />
den Veräußerungserlös eines Schiffes schmälern.<br />
Dies könnte die prognostizierten Auszahlungen an<br />
die Anleger mindern oder ausschließen.<br />
Sollten die Beteiligungsgesellschaften nicht in der<br />
Lage sein, den für die Schiffshypothekendarlehen<br />
und/oder die Kontokorrentlinien anfallenden Kapitaldienst<br />
(Zins und Tilgung) vertragsgemäß zu leisten,<br />
kann die das jeweilige Schiff fi nanzierende Bank<br />
unter Umständen den entsprechenden Vertrag kündigen<br />
und den Kredit fällig stellen. Dies könnte eine<br />
Anschlussfi nanzierung notwendig machen, die ggf.<br />
zu ungünstigeren Finanzierungsbedingungen als<br />
prognostiziert gewährt wird. Sollte eine Anschlussfi -<br />
nanzierung nicht zu realisieren sein, könnte die jeweilige<br />
Bank das ihr zur Sicherheit bestellte Schiff<br />
und / oder das als Sicherheit verwendete Betriebsvermögen<br />
der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
verwerten. Dies könnte zur Insolvenz der entspre-