HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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stehenden Vergütung sind auch alle Reedereibetriebskosten,<br />
einschließlich der Kosten für die Buchhaltung<br />
und den Jahresabschluss, abgegolten; ausgenommen<br />
sind lediglich Prüfungskosten des Jahresabschlusses<br />
und Reisekosten für Inspektionen<br />
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie<br />
außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />
Zusätzlich erhält der Vertragsreeder beim Verkauf<br />
wie auch bei der Abwicklung eines Totalverlusts<br />
des jeweiligen Schiffes zwei Prozent des Verkaufspreises<br />
oder der Versicherungssumme.<br />
Darüber hinaus erhält der Vertragsreeder für von<br />
ihm vermittelte Charterverträge eine Befrachtungskommission<br />
von 1,25 Prozent sowie zwölf Prozent der<br />
Bruttopassageerlöse bei der Vermarktung von Kabinen.<br />
Budgets, Vorbereitung Jahresabschluss,<br />
Berichtspfl ichten<br />
Der Vertragsreeder wird spätestens bis zum 31. März<br />
eines jeden Kalenderjahres mit der entsprechenden<br />
Beteiligungsgesellschaft ein Budget unter Berücksichtigung<br />
einer Vorschau über die zu erwartende<br />
Entwicklung abstimmen. Hierzu gehört insbesondere<br />
eine detailliert aufgeschlüsselte Kalkulation der<br />
Betriebskosten für das jeweilige Kalenderjahr.<br />
Der Vertragsreeder wird mit der Buchführung der jeweiligen<br />
Beteiligungsgesellschaft beauftragt und<br />
hat unter Berücksichtigung der Fristen des jeweiligen<br />
Kommanditgesellschaftsvertrags den Jahresabschluss<br />
der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />
aufzustellen.<br />
Jeweils auf Anfrage, mindestens jedoch quartalsweise<br />
erstellt der Vertragsreeder eine Übersicht<br />
über die zwischenzeitlichen Ereignisse im Pool sowie<br />
insbesondere die jeweils aktuelle Chartersituation<br />
der Poolschiffe und stellt diese der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
zur Verfügung.<br />
Einmal pro Jahr erstellt der Vertragsreeder einen<br />
Jahresbericht, der insbesondere ausführliche Darstellungen<br />
über den Zustand des entsprechenden<br />
Schiffes, die gefahrenen Routen, Erläuterungen von<br />
Abweichungen bei den Schiffsbetriebskosten, von<br />
Abweichungen von den prognostizierten Poolraten<br />
oder vereinbarten Charterraten und Darstellungen<br />
der Marktsituation enthält.<br />
Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />
Der Vertragsreeder hat der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft,<br />
deren Beirat, einem etwaigen Treuhandkommanditisten<br />
oder deren schriftlich Bevollmächtigten<br />
darüber hinaus spätestens 40 Tage nach<br />
Ablauf eines jeden Halbjahres einen Bericht über alle<br />
die Beteiligungsgesellschaft betreffenden Geschäfte<br />
zu erteilen. Sollte eine Gesellschafterversammlung<br />
der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft in<br />
einem Zeitraum von zwei Monaten vor oder nach<br />
dem 30. Juni eines Kalenderjahres stattfi nden und ist<br />
für diese Gesellschafterversammlung ein Jahresbericht<br />
von dem Vertragsreeder erstellt worden, so kann<br />
die Erstellung eines Halbjahresberichts zum 30. Juni<br />
eines Kalenderjahres entfallen. Unabhängig von den<br />
vorgenannten Regelungen wird der Vertragsreeder die<br />
jeweilige Beteiligungsgesellschaft von wesentlichen<br />
Budgetabweichungen jederzeit unverzüglich unterrichten<br />
und die Abweichungen erläutern.<br />
Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft, ihr Beirat, etwaige<br />
Treuhandkommanditisten oder deren schriftlich<br />
Bevollmächtigte haben das Recht der Einsichtnahme<br />
in die Geschäftsunterlagen, soweit dadurch<br />
der gewöhnliche Geschäftsbetrieb nicht gestört wird.<br />
Die Einsichtsberechtigten sind verpfl ichtet, die dadurch<br />
erlangten Kenntnisse Dritten gegenüber geheim<br />
zu halten, sofern es sich nicht um Auseinandersetzungen<br />
mit dem Vertragsreeder handelt.<br />
Schiedsverfahren<br />
Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />
Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />
Einzelheiten sind in einem Schiedsgerichtsvertrag<br />
geregelt, der als Anlage dem Vertragsreedervertrag<br />
beigefügt ist.<br />
Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss<br />
des ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />
C17-Poolvertrag<br />
Rechtliche Struktur / Organe des Pools<br />
Der C17-Pool stellt lediglich eine reine Interessengemeinschaft<br />
in Form einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft<br />
dar. Sie ist nicht auf den Betrieb<br />
eines Handelsgewerbes gerichtet.<br />
Die Organe des Pools bestehen aus Poolverwaltung,<br />
Poolkommission und Poolversammlung.<br />
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