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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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stehenden Vergütung sind auch alle Reedereibetriebskosten,<br />

einschließlich der Kosten für die Buchhaltung<br />

und den Jahresabschluss, abgegolten; ausgenommen<br />

sind lediglich Prüfungskosten des Jahresabschlusses<br />

und Reisekosten für Inspektionen<br />

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie<br />

außergewöhnliche Auslagen in Havariefällen.<br />

Zusätzlich erhält der Vertragsreeder beim Verkauf<br />

wie auch bei der Abwicklung eines Totalverlusts<br />

des jeweiligen Schiffes zwei Prozent des Verkaufspreises<br />

oder der Versicherungssumme.<br />

Darüber hinaus erhält der Vertragsreeder für von<br />

ihm vermittelte Charterverträge eine Befrachtungskommission<br />

von 1,25 Prozent sowie zwölf Prozent der<br />

Bruttopassageerlöse bei der Vermarktung von Kabinen.<br />

Budgets, Vorbereitung Jahresabschluss,<br />

Berichtspfl ichten<br />

Der Vertragsreeder wird spätestens bis zum 31. März<br />

eines jeden Kalenderjahres mit der entsprechenden<br />

Beteiligungsgesellschaft ein Budget unter Berücksichtigung<br />

einer Vorschau über die zu erwartende<br />

Entwicklung abstimmen. Hierzu gehört insbesondere<br />

eine detailliert aufgeschlüsselte Kalkulation der<br />

Betriebskosten für das jeweilige Kalenderjahr.<br />

Der Vertragsreeder wird mit der Buchführung der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft beauftragt und<br />

hat unter Berücksichtigung der Fristen des jeweiligen<br />

Kommanditgesellschaftsvertrags den Jahresabschluss<br />

der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />

aufzustellen.<br />

Jeweils auf Anfrage, mindestens jedoch quartalsweise<br />

erstellt der Vertragsreeder eine Übersicht<br />

über die zwischenzeitlichen Ereignisse im Pool sowie<br />

insbesondere die jeweils aktuelle Chartersituation<br />

der Poolschiffe und stellt diese der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Verfügung.<br />

Einmal pro Jahr erstellt der Vertragsreeder einen<br />

Jahresbericht, der insbesondere ausführliche Darstellungen<br />

über den Zustand des entsprechenden<br />

Schiffes, die gefahrenen Routen, Erläuterungen von<br />

Abweichungen bei den Schiffsbetriebskosten, von<br />

Abweichungen von den prognostizierten Poolraten<br />

oder vereinbarten Charterraten und Darstellungen<br />

der Marktsituation enthält.<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Vertragsreeder hat der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft,<br />

deren Beirat, einem etwaigen Treuhandkommanditisten<br />

oder deren schriftlich Bevollmächtigten<br />

darüber hinaus spätestens 40 Tage nach<br />

Ablauf eines jeden Halbjahres einen Bericht über alle<br />

die Beteiligungsgesellschaft betreffenden Geschäfte<br />

zu erteilen. Sollte eine Gesellschafterversammlung<br />

der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft in<br />

einem Zeitraum von zwei Monaten vor oder nach<br />

dem 30. Juni eines Kalenderjahres stattfi nden und ist<br />

für diese Gesellschafterversammlung ein Jahresbericht<br />

von dem Vertragsreeder erstellt worden, so kann<br />

die Erstellung eines Halbjahresberichts zum 30. Juni<br />

eines Kalenderjahres entfallen. Unabhängig von den<br />

vorgenannten Regelungen wird der Vertragsreeder die<br />

jeweilige Beteiligungsgesellschaft von wesentlichen<br />

Budgetabweichungen jederzeit unverzüglich unterrichten<br />

und die Abweichungen erläutern.<br />

Die jeweilige Beteiligungsgesellschaft, ihr Beirat, etwaige<br />

Treuhandkommanditisten oder deren schriftlich<br />

Bevollmächtigte haben das Recht der Einsichtnahme<br />

in die Geschäftsunterlagen, soweit dadurch<br />

der gewöhnliche Geschäftsbetrieb nicht gestört wird.<br />

Die Einsichtsberechtigten sind verpfl ichtet, die dadurch<br />

erlangten Kenntnisse Dritten gegenüber geheim<br />

zu halten, sofern es sich nicht um Auseinandersetzungen<br />

mit dem Vertragsreeder handelt.<br />

Schiedsverfahren<br />

Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden.<br />

Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Hamburg.<br />

Einzelheiten sind in einem Schiedsgerichtsvertrag<br />

geregelt, der als Anlage dem Vertragsreedervertrag<br />

beigefügt ist.<br />

Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss<br />

des ordentlichen Rechtsweges endgültig.<br />

C17-Poolvertrag<br />

Rechtliche Struktur / Organe des Pools<br />

Der C17-Pool stellt lediglich eine reine Interessengemeinschaft<br />

in Form einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft<br />

dar. Sie ist nicht auf den Betrieb<br />

eines Handelsgewerbes gerichtet.<br />

Die Organe des Pools bestehen aus Poolverwaltung,<br />

Poolkommission und Poolversammlung.<br />

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