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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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74 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

18.754.705 US-Dollar. Die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»PAPENBURG« mbH & Co. KG hat im Jahr 2007 eine<br />

Inanspruchnahme in Höhe von 19.750.000 US-Dollar<br />

vorgenommen. Per 31. Dezember 2009 liegt der<br />

Fremdkapitalstand bei 17.391.391 US-Dollar.<br />

Tilgung / Laufzeit<br />

Die Tilgung des Schiffshypothekendarlehens des MS<br />

»LAUENBURG« soll in 56 vierteljährlichen Raten, die<br />

des MS »PAPENBURG« in 64 vierteljährlichen Raten<br />

erfolgen.<br />

Zinsen<br />

Die Zinsbindungszeiträume können fl exibel festgelegt<br />

werden. Der jeweilige Zinssatz setzt sich aus<br />

dem für die jeweilige Laufzeit einschlägigen US-<br />

Dollar-Libor zuzüglich der jeweils vertraglich vereinbarten<br />

Marge zusammen.<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben darüber<br />

hinaus Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen, um<br />

für Teile des Darlehens die Zinsen abzusichern (siehe<br />

»Zinssicherungsgeschäfte«).<br />

Wesentliche Sicherheiten<br />

- erstrangige deutsche Schiffshypothek, die im<br />

Schiffsregister registriert ist und das abstrakte<br />

Schuldversprechen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

zu Gunsten der entsprechenden<br />

Bank von 120 Prozent des jeweils vereinbarten<br />

Darlehensbetrags und des Kontokorrentkredits<br />

besichert<br />

- Abtretung der Ansprüche der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

gegen Versicherungen<br />

- Abtretung der vereinnahmten Charter- bzw.<br />

Poolraten der entsprechenden Beteiligungsgesellschaft<br />

- Verpfändung der Konten der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

Vorzeitige Rückzahlung<br />

Die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen ist jederzeit<br />

möglich und muss mindestens 100.000 US-Dollar<br />

oder ein Vielfaches davon betragen. Eine Pfl icht zur<br />

vorzeitigen Rückzahlung besteht bei beiden Darlehensverträgen<br />

im Falle eines Totalverlusts oder eines<br />

Verkaufs. Im Falle des Totalverlusts ist die Rückzah-<br />

lung 180 Tage nach dem Totalverlustdatum fällig und<br />

zahlbar, im Falle des Verkaufs eines Schiffes bei<br />

Übergabe des Schiffes an den Käufer.<br />

Bewertung der Schiffe und Folgen eines<br />

Wertverlusts<br />

Die Banken können das jeweils von ihnen fi nanzierte<br />

Schiff zu jeder Zeit, in der Regel einmal jährlich, zur<br />

Bestimmung des Marktwerts bewerten lassen. Sofern<br />

die Summe des Marktwerts eines Schiffes 125<br />

Prozent der ausstehenden Zahlungsverpfl ichtungen<br />

nachhaltig unterschreitet, wird die entsprechende<br />

Beteiligungsgesellschaft innerhalb von 60 Tagen<br />

nach Aufforderung der entsprechenden Bank entweder<br />

zusätzliche Sicherheiten bieten oder das Darlehen<br />

vorzeitig so weit zurückzahlen, um die durch<br />

den Wertverlust entstandene Verschlechterung in<br />

der Sicherheitenposition der fi nanzierenden Bank zu<br />

beheben.<br />

Verzug und Folgen des Verzugs<br />

Ein Verzugsfall bzw. ein wichtiger Kündigungsgrund<br />

liegt insbesondere vor, wenn fällige Zahlungen am<br />

Fälligkeitstag nicht geleistet sind und auch nach Anforderung<br />

durch die fi nanzierende Bank nicht geleistet<br />

wurden. In diesen Fällen hat die jeweilige Bank<br />

das Recht, das entsprechende Darlehen zu kündigen<br />

und ausstehende Schulden einschließlich aufgelaufener<br />

Zinsen sofort fällig und zahlbar zu stellen.<br />

Gebühren<br />

Die Beteiligungsgesellschaften haben den fi nanzierenden<br />

Banken im Jahr 2007 einmalige Bearbeitungsgebühren<br />

sowie teilweise Bereitstellungsgebühren<br />

gezahlt.<br />

Kontokorrentkredite<br />

Die Kontokorrentkredite über jeweils 500.000 US-<br />

Dollar dienen der Deckung kurzfristiger Liquiditätsbedürfnisse<br />

der Beteiligungsgesellschaften und<br />

können sowohl in laufender Rechnung als auch in<br />

Tranchen mit festen Zinsperioden in Anspruch genommen<br />

werden. Die Rückzahlung erfolgt nach<br />

Wunsch der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft oder<br />

nach Kündigung durch die entsprechende Bank.<br />

Die Landesbank Hessen-Thüringen hat die Konto-

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