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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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16 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Versicherungen<br />

Der Vertragsreeder ist dazu verpfl ichtet, die Schiffe<br />

und deren Betrieb gemäß internationalen Marktstandards<br />

zu versichern.<br />

Es besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz<br />

versagt oder aus anderen Gründen unzureichend<br />

ist, da manche Risiken, z. B. der Betrieb in<br />

manchen Ländern, unter Umständen nicht oder nicht<br />

umfassend versicherbar sind. Des Weiteren besteht<br />

das Risiko, dass der Vertragsreeder Versicherungen<br />

nicht oder nicht in ausreichender Höhe abschließt<br />

oder Versicherungsprämien nicht oder nicht rechtzeitig<br />

bezahlt. Kommt es in diesen Fällen zu einem<br />

Schaden, trägt die jeweilige Beteiligungsgesellschaft<br />

das Risiko, keinen oder unzureichenden Versicherungsschutz<br />

zur Deckung des Schadens zu haben.<br />

Dies kann zu einer Verringerung oder dem Ausbleiben<br />

der Ausschüttungen an die Anleger und dem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des Gesellschaftskapitals<br />

und damit eines Teils oder der gesamten<br />

Einlage der Anleger führen.<br />

Sollte der Versicherer im Schadensfall nicht direkt an<br />

die entsprechende Beteiligungsgesellschaft zahlen,<br />

besteht das Risiko, dass diese Zahlungen unter Umständen<br />

nicht oder nicht vollständig an die Beteiligungsgesellschaften<br />

weitergeleitet werden, sodass<br />

deren Schaden nicht abgedeckt ist. Dies kann das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften<br />

verschlechtern und zu einer Verminderung<br />

oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger<br />

und zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

der Einlage der Anleger führen.<br />

Falls die Versicherung im Schadensfall aus anderen<br />

Gründen nicht greift, der Versicherer die Deckung verweigert,<br />

die Versicherungssumme nicht ausreichend<br />

ist oder der entsprechende Schaden nicht vollständig<br />

von der Versicherung ausgeglichen wird, muss die jeweilige<br />

Beteiligungsgesellschaft als Eigentümer des<br />

Schiffes die wirtschaftlichen Lasten tragen.<br />

Hinsichtlich aller für die Schiffe abgeschlossenen<br />

bzw. abzuschließenden Versicherungen, auch für die<br />

Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschlag-<br />

nahmung durch staatliche Behörden, besteht das Risiko,<br />

dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall<br />

ihren Zahlungsverpfl ichtungen nicht oder<br />

nicht vollständig nachkommt.<br />

Bei Schadensfällen können die entsprechenden<br />

Schäden aufgrund von vereinbarten Selbstbehalten<br />

nicht vollständig durch Versicherungen aufgefangen<br />

werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

nach Eintritt von Versicherungsfällen in den Folgejahren<br />

höhere Beitragsbelastungen für die entsprechenden<br />

Versicherungsverträge entstehen.<br />

Die Schiffe der Beteiligungsgesellschaften werden<br />

gemeinsam mit anderen von dem Vertragsreeder bereederten<br />

Schiffen in einer Flottenpolice versichert.<br />

Sollten innerhalb der gemeinsam versicherten Flotte<br />

bei einzelnen Schiffen Schäden auftreten, kann dies<br />

auch zu höheren Prämienzahlungen für die Schiffe<br />

der Beteiligungsgesellschaften führen.<br />

Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />

sich somit negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und im schlechtesten<br />

Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Beschlagnahmung durch staatliche Behörden<br />

Die Beteiligungsgesellschaften tragen grundsätzlich<br />

das Risiko der Beschlagnahmung der Schiffe durch<br />

staatliche Behörden des Landes, in dessen Hoheitsgebieten<br />

die Schiffe unterwegs sind. Ein solches Ereignis<br />

kann die prognostizierten Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />

negativ beeinfl ussen und im<br />

schlechtesten Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann<br />

die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder<br />

vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Allgemeine Risiken der Schifffahrt<br />

Der Betrieb eines Schiffes ist mit den allgemeinen<br />

Risiken der Schifffahrt verbunden. Es besteht beispielsweise<br />

das Risiko des Totalverlusts durch den<br />

Untergang eines Schiffes aufgrund eines technischen<br />

Defekts, eines Terrorakts oder aufgrund an-

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