HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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16 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />
und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Vermögensanlage führen.<br />
Versicherungen<br />
Der Vertragsreeder ist dazu verpfl ichtet, die Schiffe<br />
und deren Betrieb gemäß internationalen Marktstandards<br />
zu versichern.<br />
Es besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz<br />
versagt oder aus anderen Gründen unzureichend<br />
ist, da manche Risiken, z. B. der Betrieb in<br />
manchen Ländern, unter Umständen nicht oder nicht<br />
umfassend versicherbar sind. Des Weiteren besteht<br />
das Risiko, dass der Vertragsreeder Versicherungen<br />
nicht oder nicht in ausreichender Höhe abschließt<br />
oder Versicherungsprämien nicht oder nicht rechtzeitig<br />
bezahlt. Kommt es in diesen Fällen zu einem<br />
Schaden, trägt die jeweilige Beteiligungsgesellschaft<br />
das Risiko, keinen oder unzureichenden Versicherungsschutz<br />
zur Deckung des Schadens zu haben.<br />
Dies kann zu einer Verringerung oder dem Ausbleiben<br />
der Ausschüttungen an die Anleger und dem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des Gesellschaftskapitals<br />
und damit eines Teils oder der gesamten<br />
Einlage der Anleger führen.<br />
Sollte der Versicherer im Schadensfall nicht direkt an<br />
die entsprechende Beteiligungsgesellschaft zahlen,<br />
besteht das Risiko, dass diese Zahlungen unter Umständen<br />
nicht oder nicht vollständig an die Beteiligungsgesellschaften<br />
weitergeleitet werden, sodass<br />
deren Schaden nicht abgedeckt ist. Dies kann das<br />
wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligungsgesellschaften<br />
verschlechtern und zu einer Verminderung<br />
oder dem Ausbleiben der Ausschüttungen an die Anleger<br />
und zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
der Einlage der Anleger führen.<br />
Falls die Versicherung im Schadensfall aus anderen<br />
Gründen nicht greift, der Versicherer die Deckung verweigert,<br />
die Versicherungssumme nicht ausreichend<br />
ist oder der entsprechende Schaden nicht vollständig<br />
von der Versicherung ausgeglichen wird, muss die jeweilige<br />
Beteiligungsgesellschaft als Eigentümer des<br />
Schiffes die wirtschaftlichen Lasten tragen.<br />
Hinsichtlich aller für die Schiffe abgeschlossenen<br />
bzw. abzuschließenden Versicherungen, auch für die<br />
Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschlag-<br />
nahmung durch staatliche Behörden, besteht das Risiko,<br />
dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall<br />
ihren Zahlungsverpfl ichtungen nicht oder<br />
nicht vollständig nachkommt.<br />
Bei Schadensfällen können die entsprechenden<br />
Schäden aufgrund von vereinbarten Selbstbehalten<br />
nicht vollständig durch Versicherungen aufgefangen<br />
werden. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />
nach Eintritt von Versicherungsfällen in den Folgejahren<br />
höhere Beitragsbelastungen für die entsprechenden<br />
Versicherungsverträge entstehen.<br />
Die Schiffe der Beteiligungsgesellschaften werden<br />
gemeinsam mit anderen von dem Vertragsreeder bereederten<br />
Schiffen in einer Flottenpolice versichert.<br />
Sollten innerhalb der gemeinsam versicherten Flotte<br />
bei einzelnen Schiffen Schäden auftreten, kann dies<br />
auch zu höheren Prämienzahlungen für die Schiffe<br />
der Beteiligungsgesellschaften führen.<br />
Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />
sich somit negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />
auswirken und im schlechtesten<br />
Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />
an die Anleger mindern oder ausschließen<br />
und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Vermögensanlage führen.<br />
Beschlagnahmung durch staatliche Behörden<br />
Die Beteiligungsgesellschaften tragen grundsätzlich<br />
das Risiko der Beschlagnahmung der Schiffe durch<br />
staatliche Behörden des Landes, in dessen Hoheitsgebieten<br />
die Schiffe unterwegs sind. Ein solches Ereignis<br />
kann die prognostizierten Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften<br />
negativ beeinfl ussen und im<br />
schlechtesten Fall zu ihrer Insolvenz führen. Dies kann<br />
die Ausschüttungen an die Anleger mindern oder ausschließen<br />
und darüber hinaus zum teilweisen oder<br />
vollständigen Verlust der Vermögensanlage führen.<br />
Allgemeine Risiken der Schifffahrt<br />
Der Betrieb eines Schiffes ist mit den allgemeinen<br />
Risiken der Schifffahrt verbunden. Es besteht beispielsweise<br />
das Risiko des Totalverlusts durch den<br />
Untergang eines Schiffes aufgrund eines technischen<br />
Defekts, eines Terrorakts oder aufgrund an-