HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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72 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />
tragen alle Mitglieder zur Erstattung der anfallenden<br />
Tagessätze des geschädigten Schiffes bei.<br />
Die abgesicherten Tagessätze des MS »LAUEN-<br />
BURG« und des MS »PAPENBURG« sollen auf dem Niveau<br />
der zu erwartenden C17-Poolergebnisse liegen.<br />
Versicherungen bei Übernahme der Schiffe<br />
Es ist vorgesehen, für die Schiffe jeweils folgende<br />
Versicherungen in industrieüblichem Umfang abzuschließen:<br />
Kasko-Versicherung<br />
Die marktübliche Kasko-Versicherung ersetzt Sachschäden<br />
am versicherten Schiff unter Berücksichtigung<br />
einer Selbstbeteiligung.<br />
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für<br />
die gesetzliche Haftpfl icht bei Sachschäden aus Kollision<br />
des versicherten Schiffes mit schwimmenden<br />
und festen Gegenständen (z. B. andere Schiffe oder<br />
Hafenanlagen) und für Aufwendungen zur Abwendung<br />
und Minderung von Schäden am versicherten<br />
Schiff und an der Ladung.<br />
Mögliche Ausschlüsse vom Kasko-Versicherungsschutz<br />
sind insbesondere Schäden, die dadurch verursacht<br />
werden, dass das versicherte Schiff in nicht seetüchtigem<br />
Zustand auf Reisen gesandt wird.<br />
Die Höhe der Versicherungssumme für den Totalverlustfall<br />
soll bei beiden Beteiligungsobjekten auf<br />
einem marktüblichen Niveau vereinbart werden.<br />
Kriegsversicherung<br />
Ergänzend zur Kasko-Versicherung wird üblicherweise<br />
eine separate Versicherung von Schiffen gegen<br />
Kriegsgefahren und Beschlagnahme im Kriegsfall<br />
abgeschlossen. Hierunter sind insbesondere<br />
Schäden durch die feindliche Verwendung von<br />
Kriegswaffen sowie durch Terrorakte versichert. Versichert<br />
sind auch hierdurch verursachte Ausfallzeiten.<br />
Die Höhe der Versicherungssumme bei den beiden<br />
Beteiligungsobjekten soll auf einem marktüblichen<br />
Niveau vereinbart werden.<br />
P&I (Protection and Indemnity)-Versicherung<br />
Die bei so genannten P&I Clubs (Versicherungsgemeinschaften<br />
auf Gegenseitigkeit) üblicherweise<br />
eingedeckten Versicherungen erstrecken sich auf die<br />
gesetzlichen und vertraglichen Haftpfl ichten des<br />
Schiffseigentümers, u. a.<br />
- für Personenschäden an Bord des eigenen<br />
Schiffes (soweit nicht anderweitig versichert)<br />
und an Bord anderer Schiffe durch fahrlässige<br />
Navigation,<br />
- für den Verlust oder die Beschädigung der beförderten<br />
Ladung,<br />
- für Ansprüche aus Verschmutzungen – ob verschuldet<br />
oder nicht – von Gewässern oder anderen<br />
Schiffen, Beschädigungen an Uferbauwerken<br />
etc.<br />
Die Versicherungssumme ist – abgesehen von Ölverschmutzungen<br />
– in der Regel nicht begrenzt. Bei<br />
Umweltschäden durch Ölaustritt ist die Deckung<br />
derzeit auf eine Milliarde US-Dollar begrenzt. Selbstbehalte<br />
sind separat verhandelbar.<br />
Loss-of-Hire-Versicherung<br />
Das MS »LAUENBURG« und das MS »PAPENBURG«<br />
sind zunächst für die Dauer von 90 Tagen je Jahr<br />
(nach 14 Tagen Selbstbehalt) durch die Mitgliedschaft<br />
in einem Charterausfallpool gegen Charterausfall<br />
geschützt werden (siehe »Charterausfallpool«).<br />
Ab dem 105. Tag sollen die Schiffe dann für<br />
weitere 90 Tage über eine Loss-of-Hire-Versicherung<br />
gegen Charterausfall versichert sein. Die Lossof-Hire-Versicherung<br />
deckt üblicherweise Einnahmeausfälle<br />
im Falle anerkannter Kasko-Schäden. Die<br />
Höhe der Absicherung kann individuell mit der jeweiligen<br />
Versicherung vereinbart werden.<br />
Finanzierungsverträge<br />
Mit Datum vom 23. Mai 2007 hat die Schiffahrts-Gesellschaft<br />
»LAUENBURG« mbH & Co. KG mit der Credit<br />
Suisse, Zürich, Schweiz, einen Vertrag über die<br />
Gewährung folgender Darlehen geschlossen:<br />
- Schiffshypothekendarlehen in Höhe von maximal<br />
22.750.000 US-Dollar<br />
- Kontokorrentkredit in Höhe von maximal<br />
500.000 US-Dollar