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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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72 Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

tragen alle Mitglieder zur Erstattung der anfallenden<br />

Tagessätze des geschädigten Schiffes bei.<br />

Die abgesicherten Tagessätze des MS »LAUEN-<br />

BURG« und des MS »PAPENBURG« sollen auf dem Niveau<br />

der zu erwartenden C17-Poolergebnisse liegen.<br />

Versicherungen bei Übernahme der Schiffe<br />

Es ist vorgesehen, für die Schiffe jeweils folgende<br />

Versicherungen in industrieüblichem Umfang abzuschließen:<br />

Kasko-Versicherung<br />

Die marktübliche Kasko-Versicherung ersetzt Sachschäden<br />

am versicherten Schiff unter Berücksichtigung<br />

einer Selbstbeteiligung.<br />

Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für<br />

die gesetzliche Haftpfl icht bei Sachschäden aus Kollision<br />

des versicherten Schiffes mit schwimmenden<br />

und festen Gegenständen (z. B. andere Schiffe oder<br />

Hafenanlagen) und für Aufwendungen zur Abwendung<br />

und Minderung von Schäden am versicherten<br />

Schiff und an der Ladung.<br />

Mögliche Ausschlüsse vom Kasko-Versicherungsschutz<br />

sind insbesondere Schäden, die dadurch verursacht<br />

werden, dass das versicherte Schiff in nicht seetüchtigem<br />

Zustand auf Reisen gesandt wird.<br />

Die Höhe der Versicherungssumme für den Totalverlustfall<br />

soll bei beiden Beteiligungsobjekten auf<br />

einem marktüblichen Niveau vereinbart werden.<br />

Kriegsversicherung<br />

Ergänzend zur Kasko-Versicherung wird üblicherweise<br />

eine separate Versicherung von Schiffen gegen<br />

Kriegsgefahren und Beschlagnahme im Kriegsfall<br />

abgeschlossen. Hierunter sind insbesondere<br />

Schäden durch die feindliche Verwendung von<br />

Kriegswaffen sowie durch Terrorakte versichert. Versichert<br />

sind auch hierdurch verursachte Ausfallzeiten.<br />

Die Höhe der Versicherungssumme bei den beiden<br />

Beteiligungsobjekten soll auf einem marktüblichen<br />

Niveau vereinbart werden.<br />

P&I (Protection and Indemnity)-Versicherung<br />

Die bei so genannten P&I Clubs (Versicherungsgemeinschaften<br />

auf Gegenseitigkeit) üblicherweise<br />

eingedeckten Versicherungen erstrecken sich auf die<br />

gesetzlichen und vertraglichen Haftpfl ichten des<br />

Schiffseigentümers, u. a.<br />

- für Personenschäden an Bord des eigenen<br />

Schiffes (soweit nicht anderweitig versichert)<br />

und an Bord anderer Schiffe durch fahrlässige<br />

Navigation,<br />

- für den Verlust oder die Beschädigung der beförderten<br />

Ladung,<br />

- für Ansprüche aus Verschmutzungen – ob verschuldet<br />

oder nicht – von Gewässern oder anderen<br />

Schiffen, Beschädigungen an Uferbauwerken<br />

etc.<br />

Die Versicherungssumme ist – abgesehen von Ölverschmutzungen<br />

– in der Regel nicht begrenzt. Bei<br />

Umweltschäden durch Ölaustritt ist die Deckung<br />

derzeit auf eine Milliarde US-Dollar begrenzt. Selbstbehalte<br />

sind separat verhandelbar.<br />

Loss-of-Hire-Versicherung<br />

Das MS »LAUENBURG« und das MS »PAPENBURG«<br />

sind zunächst für die Dauer von 90 Tagen je Jahr<br />

(nach 14 Tagen Selbstbehalt) durch die Mitgliedschaft<br />

in einem Charterausfallpool gegen Charterausfall<br />

geschützt werden (siehe »Charterausfallpool«).<br />

Ab dem 105. Tag sollen die Schiffe dann für<br />

weitere 90 Tage über eine Loss-of-Hire-Versicherung<br />

gegen Charterausfall versichert sein. Die Lossof-Hire-Versicherung<br />

deckt üblicherweise Einnahmeausfälle<br />

im Falle anerkannter Kasko-Schäden. Die<br />

Höhe der Absicherung kann individuell mit der jeweiligen<br />

Versicherung vereinbart werden.<br />

Finanzierungsverträge<br />

Mit Datum vom 23. Mai 2007 hat die Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»LAUENBURG« mbH & Co. KG mit der Credit<br />

Suisse, Zürich, Schweiz, einen Vertrag über die<br />

Gewährung folgender Darlehen geschlossen:<br />

- Schiffshypothekendarlehen in Höhe von maximal<br />

22.750.000 US-Dollar<br />

- Kontokorrentkredit in Höhe von maximal<br />

500.000 US-Dollar

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