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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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Vermittlungsgebühr in Höhe von neun Prozent des<br />

gesamten Investitionsbetrags des Anlegers auf das<br />

Mittelverwendungskonto einzuzahlen. Die zweite<br />

Tranche in Höhe von 30 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />

am Emissionskapital ist bis zum 30. September<br />

2010, die dritte Tranche in Höhe von 13 Prozent bis<br />

zum 30. Juni 2011 einzuzahlen.<br />

Bei nicht fristgerechter Leistung der Bareinlage sind<br />

die persönlich haftenden Gesellschafterinnen der<br />

Beteiligungsgesellschaften nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge<br />

berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />

bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />

Schadens zu verlangen oder den Anleger aus der Gesellschaft<br />

auszuschließen.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung<br />

sowie den Gesellschaftsverträgen der<br />

Beteiligungsgesellschaften (Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«).<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die persönlich<br />

haftenden Gesellschafterinnen keine<br />

C. Informationen über die Besonderheiten<br />

der Fernabsatzverträge<br />

Information zum Zustandekommen der Verträge<br />

im Fernabsatz<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung<br />

der ausgefüllten Beitrittsvereinbarung (1)<br />

an die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

als die geschäftsführenden Gesellschafterinnen der<br />

Beteiligungsgesellschaften ein Angebot auf Beitritt<br />

zu den beiden Beteiligungsgesellschaften, und (2) an<br />

die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG ein Angebot<br />

auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags ab.<br />

Der Beitritt zu den Beteiligungsgesellschaften wird<br />

wirksam, wenn die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH oder ein Bevollmächtigter dieses<br />

Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittsverein-<br />

Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

barung annehmen / annimmt. Der Vermittlungsvertrag<br />

wird wirksam, wenn die HANNOVER LEASING<br />

GmbH & Co. KG dieses Angebot annimmt. Eines Zugangs<br />

der Annahmeerklärungen beim Anleger bedarf<br />

es nicht. Dem Anleger werden die Annahme der Angebote<br />

und der Beitritt schriftlich bestätigt.<br />

Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312,<br />

312d, 355 BGB zu; siehe hierzu Vertragsurkunde »Beitrittsvereinbarung«<br />

sowie Anlage »Widerrufsbelehrung«.<br />

Mindestlaufzeit der Verträge,<br />

vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Die Beteiligungsgesellschaften sind auf unbestimmte<br />

Dauer geschlossen.<br />

Der Anleger ist berechtigt, durch Kündigung frühestens<br />

zum 31. Dezember 2025 aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

auszuscheiden. Das Recht zur fristlosen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus den Beteiligungsgesellschaften<br />

bestimmt sich das Abfi ndungsguthaben<br />

des Anlegers nach § 15 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften (Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«).<br />

Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />

sowie die Rechtsbeziehungen des Anlegers unter<br />

den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften<br />

fi ndet deutsches Recht Anwendung.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des §13 BGB<br />

ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen<br />

Vorgaben. Ansonsten ist als Gerichtsstand<br />

für die Gesellschaftsverträge München vereinbart.<br />

Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Bis zur Mitteilung von Änderungen. Zeichnungsschluss<br />

ist zum Zeitpunkt des Platzierungsendes.<br />

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