HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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Vermittlungsgebühr in Höhe von neun Prozent des<br />
gesamten Investitionsbetrags des Anlegers auf das<br />
Mittelverwendungskonto einzuzahlen. Die zweite<br />
Tranche in Höhe von 30 Prozent des Beteiligungsbetrags<br />
am Emissionskapital ist bis zum 30. September<br />
2010, die dritte Tranche in Höhe von 13 Prozent bis<br />
zum 30. Juni 2011 einzuzahlen.<br />
Bei nicht fristgerechter Leistung der Bareinlage sind<br />
die persönlich haftenden Gesellschafterinnen der<br />
Beteiligungsgesellschaften nach Maßgabe der Gesellschaftsverträge<br />
berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />
bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />
Schadens zu verlangen oder den Anleger aus der Gesellschaft<br />
auszuschließen.<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung<br />
sowie den Gesellschaftsverträgen der<br />
Beteiligungsgesellschaften (Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«).<br />
Leistungsvorbehalte<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die persönlich<br />
haftenden Gesellschafterinnen keine<br />
C. Informationen über die Besonderheiten<br />
der Fernabsatzverträge<br />
Information zum Zustandekommen der Verträge<br />
im Fernabsatz<br />
Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung<br />
der ausgefüllten Beitrittsvereinbarung (1)<br />
an die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
als die geschäftsführenden Gesellschafterinnen der<br />
Beteiligungsgesellschaften ein Angebot auf Beitritt<br />
zu den beiden Beteiligungsgesellschaften, und (2) an<br />
die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG ein Angebot<br />
auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags ab.<br />
Der Beitritt zu den Beteiligungsgesellschaften wird<br />
wirksam, wenn die »LAUENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH und die »PAPENBURG« Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH oder ein Bevollmächtigter dieses<br />
Angebot durch Gegenzeichnung der Beitrittsverein-<br />
Kapitel 16 Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
barung annehmen / annimmt. Der Vermittlungsvertrag<br />
wird wirksam, wenn die HANNOVER LEASING<br />
GmbH & Co. KG dieses Angebot annimmt. Eines Zugangs<br />
der Annahmeerklärungen beim Anleger bedarf<br />
es nicht. Dem Anleger werden die Annahme der Angebote<br />
und der Beitritt schriftlich bestätigt.<br />
Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach §§ 312,<br />
312d, 355 BGB zu; siehe hierzu Vertragsurkunde »Beitrittsvereinbarung«<br />
sowie Anlage »Widerrufsbelehrung«.<br />
Mindestlaufzeit der Verträge,<br />
vertragliche Kündigungsregelungen<br />
Die Beteiligungsgesellschaften sind auf unbestimmte<br />
Dauer geschlossen.<br />
Der Anleger ist berechtigt, durch Kündigung frühestens<br />
zum 31. Dezember 2025 aus den Beteiligungsgesellschaften<br />
auszuscheiden. Das Recht zur fristlosen<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus den Beteiligungsgesellschaften<br />
bestimmt sich das Abfi ndungsguthaben<br />
des Anlegers nach § 15 der Gesellschaftsverträge<br />
der Beteiligungsgesellschaften (Kapitel 13 »Gesellschaftsverträge«).<br />
Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />
sowie die Rechtsbeziehungen des Anlegers unter<br />
den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften<br />
fi ndet deutsches Recht Anwendung.<br />
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des §13 BGB<br />
ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstands die gesetzlichen<br />
Vorgaben. Ansonsten ist als Gerichtsstand<br />
für die Gesellschaftsverträge München vereinbart.<br />
Vertragssprache<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />
Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen<br />
Bis zur Mitteilung von Änderungen. Zeichnungsschluss<br />
ist zum Zeitpunkt des Platzierungsendes.<br />
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