HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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Dabei sind folgende Spezifi ka zu beachten:<br />
Der IRR darf nicht als allgemeines Kriterium für die<br />
Verzinsung einer Investition herangezogen werden,<br />
sondern muss immer im Gesamtzusammenhang betrachtet<br />
werden.<br />
Der IRR repräsentiert (ausschließlich) die mittlere Verzinsung<br />
des während der Laufzeit der Investition bzw.<br />
Kapitalanlage gebundenen Kapitals und nicht die Verzinsung<br />
des ursprünglich eingelegten Kapitals. Das<br />
gebundene Kapital kann sich während der Laufzeit der<br />
Investition bzw. Kapitalanlage, z. B. durch Ausschüttungen<br />
bzw. Entnahmen, ändern. Daher ist der IRR<br />
i. d. R. nicht mit den üblichen Renditeangaben anderer<br />
Kapitalanlagen, die keine Änderung der Kapitalbindung<br />
über die Laufzeit aufweisen, (z. B. Banksparpläne,<br />
festverzinsliche Wertpapiere) vergleichbar.<br />
Insbesondere ist ein Vergleich zweier Investitionen<br />
bzw. Kapitalanlagen mit schwankenden Erträgen nur<br />
dann mittels des IRR möglich, wenn der Gesamtertrag,<br />
das jeweils gebundene Kapital und die Anlagedauer<br />
sowie die Zahlungszeitpunkte einbezogen werden.<br />
Werden Alternativen mit stark unterschiedlicher Kapitalbindung<br />
verglichen, führt dies i. d. R. zu verzerrten<br />
und damit keinen aussagekräftigen Ergebnissen. Damit<br />
ist ein Vergleich mit Renditen anderer Kapitalanlagen<br />
nur sehr eingeschränkt möglich. Allerdings kann<br />
der IRR für den Vergleich von unterschiedlichen Szenarien<br />
ein und derselben Kapitalanlage herangezogen<br />
werden.<br />
Sofern der investorspezifi sche Kalkulationszinssatz,<br />
d. h. die Mindestrendite, die ein Investor erzielen<br />
möchte oder aus einer Anlagealternative bekommt,<br />
nicht bekannt ist, stellt die IRR-Methode die einzig<br />
fundierte Bewertungsmethode für Kapitalanlagen<br />
mit schwankender Kapitalbindung dar. Sie trifft dann<br />
exakt zu, wenn der Investor seine Rückfl üsse jeweils<br />
in dieselbe Anlageklasse (d. h. mit gleicher Rendite-/<br />
Risikoerwartung) investiert. Damit ist der IRR aufgrund<br />
der Komplexität der Berechnungsmethodik lediglich<br />
für den mit Finanzmathematik im Allgemeinen<br />
sowie Investitions- und Sensitivitätsrechnungen<br />
im Besonderen vertrauten und sachkundigen Anwender<br />
in vollem Umfang aussagefähig.<br />
Objektverträge<br />
Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />
Kaufverträge<br />
Mit Datum vom 23. Mai 2007 wurden von den Beteiligungsgesellschaften<br />
Verträge über den Erwerb des<br />
im Januar 2006 ausgelieferten ContainerSchiffes MS<br />
»LAUENBURG« und des im Mai 2007 ausgelieferten<br />
ContainerSchiffes MS »PAPENBURG« abgeschlossen.Die<br />
Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />
mbH & Co. KG, Pullach, (Käufer) hat den Kaufvertrag<br />
für das MS »LAUENBURG« mit der Schiffahrts-Gesellschaft<br />
»HANSA LAUENBURG« mbH & Co. KG,<br />
Hamburg, (Verkäufer) vereinbart, während die<br />
Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />
KG, Pullach, (Käufer) den Kaufvertrag für das MS<br />
»PAPENBURG« mit der Schiffahrts-Gesellschaft<br />
»HANSA PAPENBURG« mbH & Co. KG, Hamburg,<br />
(Verkäufer) geschlossen hat. Basis war in beiden Fällen<br />
die so genannte »Norwegian Saleform 1993«, die<br />
vom Baltic and International Maritime Council (BIM-<br />
CO) übernommen wurde.<br />
Die Übergabe des MS »LAUENBURG« erfolgte am<br />
2. Juli 2007, die Übergabe des MS »PAPENBURG« am<br />
28. Juni 2007.<br />
Die Kaufpreise beliefen sich auf 35.000.000 US-Dollar<br />
für das MS »LAUENBURG« und 30.700.000 US-<br />
Dollar für das MS »PAPENBURG« und waren jeweils<br />
bei Übergabe der Schiffe fällig.<br />
Bare-Boat-Charterverträge<br />
Die Schiffe sind mittels in der deutschen Seeschifffahrt<br />
üblicher Bare-Boat-Charterverträge von den<br />
Beteiligungsgesellschaften der Schiffe an die Hansa<br />
Lauenburg Shipping Corporation, Liberia, (MS »LAU-<br />
ENBURG«) und an die Hansa Papenburg Shipping<br />
Corporation, Liberia, (MS »PAPENBURG«) verchartert,<br />
um neben der deutschen Registrierung eine<br />
Eintragung in das liberianische Bare-Boat-Register<br />
zum Führen der liberianischen Flagge zu erlangen.<br />
Die Verträge basieren auf der für Ausfl aggungen üblichen<br />
»BARECON 2001«-Form.<br />
Bereederungsverträge<br />
Mit den Bereederungsverträgen vom 23. Mai 2007<br />
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