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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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Dabei sind folgende Spezifi ka zu beachten:<br />

Der IRR darf nicht als allgemeines Kriterium für die<br />

Verzinsung einer Investition herangezogen werden,<br />

sondern muss immer im Gesamtzusammenhang betrachtet<br />

werden.<br />

Der IRR repräsentiert (ausschließlich) die mittlere Verzinsung<br />

des während der Laufzeit der Investition bzw.<br />

Kapitalanlage gebundenen Kapitals und nicht die Verzinsung<br />

des ursprünglich eingelegten Kapitals. Das<br />

gebundene Kapital kann sich während der Laufzeit der<br />

Investition bzw. Kapitalanlage, z. B. durch Ausschüttungen<br />

bzw. Entnahmen, ändern. Daher ist der IRR<br />

i. d. R. nicht mit den üblichen Renditeangaben anderer<br />

Kapitalanlagen, die keine Änderung der Kapitalbindung<br />

über die Laufzeit aufweisen, (z. B. Banksparpläne,<br />

festverzinsliche Wertpapiere) vergleichbar.<br />

Insbesondere ist ein Vergleich zweier Investitionen<br />

bzw. Kapitalanlagen mit schwankenden Erträgen nur<br />

dann mittels des IRR möglich, wenn der Gesamtertrag,<br />

das jeweils gebundene Kapital und die Anlagedauer<br />

sowie die Zahlungszeitpunkte einbezogen werden.<br />

Werden Alternativen mit stark unterschiedlicher Kapitalbindung<br />

verglichen, führt dies i. d. R. zu verzerrten<br />

und damit keinen aussagekräftigen Ergebnissen. Damit<br />

ist ein Vergleich mit Renditen anderer Kapitalanlagen<br />

nur sehr eingeschränkt möglich. Allerdings kann<br />

der IRR für den Vergleich von unterschiedlichen Szenarien<br />

ein und derselben Kapitalanlage herangezogen<br />

werden.<br />

Sofern der investorspezifi sche Kalkulationszinssatz,<br />

d. h. die Mindestrendite, die ein Investor erzielen<br />

möchte oder aus einer Anlagealternative bekommt,<br />

nicht bekannt ist, stellt die IRR-Methode die einzig<br />

fundierte Bewertungsmethode für Kapitalanlagen<br />

mit schwankender Kapitalbindung dar. Sie trifft dann<br />

exakt zu, wenn der Investor seine Rückfl üsse jeweils<br />

in dieselbe Anlageklasse (d. h. mit gleicher Rendite-/<br />

Risikoerwartung) investiert. Damit ist der IRR aufgrund<br />

der Komplexität der Berechnungsmethodik lediglich<br />

für den mit Finanzmathematik im Allgemeinen<br />

sowie Investitions- und Sensitivitätsrechnungen<br />

im Besonderen vertrauten und sachkundigen Anwender<br />

in vollem Umfang aussagefähig.<br />

Objektverträge<br />

Kapitel 10 Rechtliche Grundlagen<br />

Kaufverträge<br />

Mit Datum vom 23. Mai 2007 wurden von den Beteiligungsgesellschaften<br />

Verträge über den Erwerb des<br />

im Januar 2006 ausgelieferten ContainerSchiffes MS<br />

»LAUENBURG« und des im Mai 2007 ausgelieferten<br />

ContainerSchiffes MS »PAPENBURG« abgeschlossen.Die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG«<br />

mbH & Co. KG, Pullach, (Käufer) hat den Kaufvertrag<br />

für das MS »LAUENBURG« mit der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»HANSA LAUENBURG« mbH & Co. KG,<br />

Hamburg, (Verkäufer) vereinbart, während die<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG« mbH & Co.<br />

KG, Pullach, (Käufer) den Kaufvertrag für das MS<br />

»PAPENBURG« mit der Schiffahrts-Gesellschaft<br />

»HANSA PAPENBURG« mbH & Co. KG, Hamburg,<br />

(Verkäufer) geschlossen hat. Basis war in beiden Fällen<br />

die so genannte »Norwegian Saleform 1993«, die<br />

vom Baltic and International Maritime Council (BIM-<br />

CO) übernommen wurde.<br />

Die Übergabe des MS »LAUENBURG« erfolgte am<br />

2. Juli 2007, die Übergabe des MS »PAPENBURG« am<br />

28. Juni 2007.<br />

Die Kaufpreise beliefen sich auf 35.000.000 US-Dollar<br />

für das MS »LAUENBURG« und 30.700.000 US-<br />

Dollar für das MS »PAPENBURG« und waren jeweils<br />

bei Übergabe der Schiffe fällig.<br />

Bare-Boat-Charterverträge<br />

Die Schiffe sind mittels in der deutschen Seeschifffahrt<br />

üblicher Bare-Boat-Charterverträge von den<br />

Beteiligungsgesellschaften der Schiffe an die Hansa<br />

Lauenburg Shipping Corporation, Liberia, (MS »LAU-<br />

ENBURG«) und an die Hansa Papenburg Shipping<br />

Corporation, Liberia, (MS »PAPENBURG«) verchartert,<br />

um neben der deutschen Registrierung eine<br />

Eintragung in das liberianische Bare-Boat-Register<br />

zum Führen der liberianischen Flagge zu erlangen.<br />

Die Verträge basieren auf der für Ausfl aggungen üblichen<br />

»BARECON 2001«-Form.<br />

Bereederungsverträge<br />

Mit den Bereederungsverträgen vom 23. Mai 2007<br />

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