29.10.2013 Aufrufe

HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

28 Kapitel 5 Vermögensanlage<br />

Weitere Leistungen<br />

Eine Nachschusspfl icht besteht nicht. Die Zahlungsverpfl<br />

ichtung des Anlegers beschränkt sich auf die<br />

Höhe des Erwerbspreises (der eine neunprozentige<br />

Vermittlungsgebühr auf Rechnung der Vertriebsgesellschaft<br />

enthält) und, soweit sie anfallen, auf die im<br />

vorstehenden Abschnitt dargestellten weiteren Kosten.<br />

Sofern und soweit die Hafteinlage durch Verluste<br />

vermindert wird oder wenn über dem Gewinnanteil<br />

liegende Entnahmen die Hafteinlage verringern,<br />

gilt die Entnahme als Rückzahlung der Einlage<br />

mit der Folge einer insoweit wieder aufl ebenden<br />

persönlichen Haftung des Kommanditisten wegen<br />

Einlagenrückgewähr gemäß §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 4<br />

HGB. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen zu erbringen, insbesondere keine weiteren<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte /<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Anleger erlangt durch seine Beteiligung an den<br />

Beteiligungsgesellschaften die mit einer Kommanditbeteiligung<br />

verbundenen und in den §§ 161 ff. HGB<br />

begründeten gesetzlichen Rechte eines Kommanditisten,<br />

die durch die Regelungen der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften modifi ziert<br />

werden. Der Wortlaut der Gesellschaftsverträge ist in<br />

Kapitel 13 dieses <strong>Prospekt</strong>s vollständig abgedruckt.<br />

Bei den Anteilen handelt es sich um Kommanditanteile.<br />

Diese vermitteln dem Inhaber die Rechtsstellung<br />

eines auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage<br />

beschränkt haftenden Kommanditisten. Die in<br />

das Handelsregister für jeden Kommanditisten einzutragende<br />

Haftsumme beträgt unter Berücksichtigug<br />

der im Abschnitt »Wirksamwerden der Zeichnungen«<br />

dargestellten Regelungen 0,10 Euro-Cent pro 1,00 US-<br />

Dollar seiner jeweiligen Kommanditeinlage bei der jeweiligen<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen<br />

Rechte eines Kommanditisten lassen sich in Verwaltungsrechte<br />

und Vermögensrechte aufteilen.<br />

Zu den Verwaltungsrechten, mittels derer die<br />

Teilhabe an der Gestaltung der gesellschaftlichen<br />

Verhältnisse und die Führung einer Gesellschaft ge-<br />

sichert werden sollen, gehören das Stimmrecht in<br />

Gesellschafterversammlungen, das Recht auf Rechnungslegung<br />

durch die Geschäftsführung sowie Informations-<br />

und Kontrollrechte.<br />

Zu den Vermögensrechten zählen anteilige Teilhabe<br />

am laufenden Jahresergebnis, Entnahmen, ggf.<br />

an stillen Reserven, am Liquidationserlös bzw. bei<br />

seinem vorzeitigen Ausscheiden ein Abfi ndungsguthaben,<br />

aber auch eine nur beschränkte Kommanditistenhaftung<br />

und keine Nachschussverpfl ichtung.<br />

Die Gründungsgesellschafter haben gegenüber den<br />

weiteren Gesellschaftern zusätzlich folgende Sonderrechte,<br />

Aufgaben und damit verbundenen Vergütungen:<br />

Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen erhalten<br />

für ihre Aufwendungen einschließlich ihrer<br />

Rechts- und Steuerberatungskosten und als Entgelt<br />

für ihre persönliche Haftung und Geschäftsführungspfl<br />

ichten ab dem Jahr 2007 eine Pauschalvergütung<br />

von jeweils 6.000 US-Dollar p. a. Sie erhalten<br />

die Vergütung auch im Falle eines Verlustes. In<br />

Rumpfgeschäftsjahren erhalten sie die Vergütung<br />

anteilig. Die Vergütung ist jährlich mit zwei Prozent<br />

indexiert. Bis zur Übernahme des Schiffes erhielten<br />

die geschäftsführenden Gesellschafterinnen jeweils<br />

500 Euro p. a.<br />

Die persönlich haftenden Gesellschafterinnen und<br />

deren Geschäftsführer sind gemäß § 6 Abs. 1 der Gesellschaftsverträge<br />

der Beteiligungsgesellschaften<br />

vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB und<br />

dem Wettbewerbsverbot des § 112 BGB befreit. Den<br />

persönlich haftenden Gesellschafterinnen steht gemäß<br />

§ 7 Abs. 7 der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften<br />

ein Stimmrecht zu, ohne dass sie<br />

am Gesellschaftskapital beteiligt sind. Die Haftung ist<br />

aufgrund ihrer Rechtsform beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen.<br />

Die Verfügung über Gesellschaftsanteile an den<br />

Beteiligungsgesellschaften ist nur mit vorheriger<br />

Zustimmung der jeweils geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

möglich. Darüber hinaus hat die jeweils<br />

geschäftsführende Gesellschafterin gemäß den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen im Falle der<br />

Veräußerung ein Vorkaufsrecht.<br />

Die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!