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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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12 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />

wesentlichem Maße von den Einnahmen aus den<br />

Charterverträgen (abzüglich der Schiffsreisekosten,<br />

wie z. B. Befrachtungskommissionen, Lade- oder<br />

Hafenkosten) aller in dem Pool zusammengefassten<br />

Schiffe ab. Die beiden Beteiligungsgesellschaften<br />

tragen dabei folgende Risiken:<br />

Verringerung des Poolergebnisses<br />

Die jeweiligen Charterer der im Pool fahrenden<br />

Schiffe könnten ihre Zahlungsverpfl ichtungen aus<br />

den Charterverträgen nicht erfüllen (Forderungsausfall).<br />

Dadurch sänke das Poolergebnis.<br />

Im Anschluss an jeweils abgelaufene Chartervertragsverhältnisse<br />

könnte ein neuer Chartervertrag<br />

nicht, nur mit Verzögerung oder nur zu einer niedrigeren<br />

als der prognostizierten Charterrate vereinbart<br />

werden. Dasselbe gilt für die Geltendmachung<br />

von bestehenden Kündigungsrechten in einem<br />

Chartervertragsverhältnis durch den Charterer. Des<br />

Weiteren könnten Schiffe, die zukünftig dem Pool<br />

beitreten, zum Beitrittszeitpunkt unbeschäftigt sein.<br />

Alle vorstehenden Szenarien hätten zur Folge, dass<br />

die tatsächlichen Einnahmen des Pools geringer wären<br />

als prognostiziert.<br />

Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung gelten in Abhängigkeit<br />

von der Mitgliedschaft in der Containership<br />

Association ganz oder teilweise als Einsatzzeiten.<br />

Je nach Anfall und Zuordnung dieser Aufl iegezeiten<br />

kann sich das Poolergebnis verringern.<br />

Wenn das Niveau der Charterraten insgesamt niedrig<br />

ist, sinken auch die Mitgliedsbeiträge der in der Containership<br />

Association zusammengeschlossenen<br />

Schiffe. Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />

könnten dann von der Containership Association<br />

nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden.<br />

Dadurch kann sich das Poolergebnis verringern.<br />

In der Poolversammlung, die z. B. über die Aufnahme<br />

weiterer Schiffe (auch Schiffe, die in technischer<br />

Hinsicht nicht als vergleichbar gelten) entscheidet,<br />

hat jedes Poolmitglied eine Stimme. Im Falle von Interessendivergenzen<br />

kann es zu einer Majorisierung<br />

der Interessen der Poolmitglieder kommen, die sich<br />

zu Ungunsten der Beteiligungsgesellschaften auswirken<br />

könnte.<br />

In der Poolkommission, die u. a. auch über Charterverträge<br />

mit einer Dauer von mehr als vier Monaten<br />

entscheidet, haben die Beteiligungsgesellschaften<br />

keine Stimme. Zwischen der Poolkommission und<br />

den Beteiligungsgesellschaften können Interessendivergenzen<br />

bestehen, die sich zu Ungunsten der<br />

Beteiligungsgesellschaften auswirken könnten.<br />

Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />

sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

auswirken und im schlechtesten Fall zu<br />

ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />

an die Anleger mindern oder ausschließen<br />

und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust der Vermögensanlage führen.<br />

Keine Beteiligung am Poolergebnis<br />

Für Zeiträume, in denen ein Schiff nicht voll einsatzbereit<br />

ist, ist es nicht am Pool beteiligt und nimmt für<br />

diesen Zeitraum auch nicht am Poolergebnis teil.<br />

Sollte eine Beteiligungsgesellschaft nicht mehr Mitglied<br />

der Containership Association sein, besteht das<br />

Risiko, dass die Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />

des entsprechenden Schiffes lediglich bis zu 60<br />

Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten<br />

als Einsatzzeit gelten und im Anschluss daran eine<br />

Beteiligung am Poolergebnis entfällt. Dadurch würde<br />

sich die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />

verringern und im schlechtesten Fall käme es zu ihrer<br />

Insolvenz. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger<br />

mindern oder ausschließen und darüber hinaus<br />

zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />

führen.<br />

Aufl ösung des Pools<br />

Eine ordentliche Kündigung der Poolmitgliedschaft<br />

ist mit einer Frist von 24 Monaten jeweils zum Monatsende<br />

möglich. Durch die Kündigung von Mitgliedern<br />

kann sich das künftige Poolergebnis verringern.<br />

Dies gilt auch bei Kündigungen aus wichtigem Grund,<br />

z. B. bei Totalverlust oder Verkauf eines Schiffes.

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