HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
12 Kapitel 4 Risiken der Beteiligung<br />
wesentlichem Maße von den Einnahmen aus den<br />
Charterverträgen (abzüglich der Schiffsreisekosten,<br />
wie z. B. Befrachtungskommissionen, Lade- oder<br />
Hafenkosten) aller in dem Pool zusammengefassten<br />
Schiffe ab. Die beiden Beteiligungsgesellschaften<br />
tragen dabei folgende Risiken:<br />
Verringerung des Poolergebnisses<br />
Die jeweiligen Charterer der im Pool fahrenden<br />
Schiffe könnten ihre Zahlungsverpfl ichtungen aus<br />
den Charterverträgen nicht erfüllen (Forderungsausfall).<br />
Dadurch sänke das Poolergebnis.<br />
Im Anschluss an jeweils abgelaufene Chartervertragsverhältnisse<br />
könnte ein neuer Chartervertrag<br />
nicht, nur mit Verzögerung oder nur zu einer niedrigeren<br />
als der prognostizierten Charterrate vereinbart<br />
werden. Dasselbe gilt für die Geltendmachung<br />
von bestehenden Kündigungsrechten in einem<br />
Chartervertragsverhältnis durch den Charterer. Des<br />
Weiteren könnten Schiffe, die zukünftig dem Pool<br />
beitreten, zum Beitrittszeitpunkt unbeschäftigt sein.<br />
Alle vorstehenden Szenarien hätten zur Folge, dass<br />
die tatsächlichen Einnahmen des Pools geringer wären<br />
als prognostiziert.<br />
Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung gelten in Abhängigkeit<br />
von der Mitgliedschaft in der Containership<br />
Association ganz oder teilweise als Einsatzzeiten.<br />
Je nach Anfall und Zuordnung dieser Aufl iegezeiten<br />
kann sich das Poolergebnis verringern.<br />
Wenn das Niveau der Charterraten insgesamt niedrig<br />
ist, sinken auch die Mitgliedsbeiträge der in der Containership<br />
Association zusammengeschlossenen<br />
Schiffe. Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />
könnten dann von der Containership Association<br />
nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden.<br />
Dadurch kann sich das Poolergebnis verringern.<br />
In der Poolversammlung, die z. B. über die Aufnahme<br />
weiterer Schiffe (auch Schiffe, die in technischer<br />
Hinsicht nicht als vergleichbar gelten) entscheidet,<br />
hat jedes Poolmitglied eine Stimme. Im Falle von Interessendivergenzen<br />
kann es zu einer Majorisierung<br />
der Interessen der Poolmitglieder kommen, die sich<br />
zu Ungunsten der Beteiligungsgesellschaften auswirken<br />
könnte.<br />
In der Poolkommission, die u. a. auch über Charterverträge<br />
mit einer Dauer von mehr als vier Monaten<br />
entscheidet, haben die Beteiligungsgesellschaften<br />
keine Stimme. Zwischen der Poolkommission und<br />
den Beteiligungsgesellschaften können Interessendivergenzen<br />
bestehen, die sich zu Ungunsten der<br />
Beteiligungsgesellschaften auswirken könnten.<br />
Sämtliche vorstehend genannten Risiken können<br />
sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />
auswirken und im schlechtesten Fall zu<br />
ihrer Insolvenz führen. Dies kann die Ausschüttungen<br />
an die Anleger mindern oder ausschließen<br />
und darüber hinaus zum teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust der Vermögensanlage führen.<br />
Keine Beteiligung am Poolergebnis<br />
Für Zeiträume, in denen ein Schiff nicht voll einsatzbereit<br />
ist, ist es nicht am Pool beteiligt und nimmt für<br />
diesen Zeitraum auch nicht am Poolergebnis teil.<br />
Sollte eine Beteiligungsgesellschaft nicht mehr Mitglied<br />
der Containership Association sein, besteht das<br />
Risiko, dass die Aufl iegezeiten mangels Beschäftigung<br />
des entsprechenden Schiffes lediglich bis zu 60<br />
Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten<br />
als Einsatzzeit gelten und im Anschluss daran eine<br />
Beteiligung am Poolergebnis entfällt. Dadurch würde<br />
sich die Rentabilität der Beteiligungsgesellschaften<br />
verringern und im schlechtesten Fall käme es zu ihrer<br />
Insolvenz. Dies kann die Ausschüttungen an die Anleger<br />
mindern oder ausschließen und darüber hinaus<br />
zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Vermögensanlage<br />
führen.<br />
Aufl ösung des Pools<br />
Eine ordentliche Kündigung der Poolmitgliedschaft<br />
ist mit einer Frist von 24 Monaten jeweils zum Monatsende<br />
möglich. Durch die Kündigung von Mitgliedern<br />
kann sich das künftige Poolergebnis verringern.<br />
Dies gilt auch bei Kündigungen aus wichtigem Grund,<br />
z. B. bei Totalverlust oder Verkauf eines Schiffes.