HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007<br />
der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
(1) Die Firma der Gesellschaft lautet<br />
Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG.<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist Pullach.<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung,<br />
der Betrieb und die Wartung des Schiffes MS »LAUENBURG« (Chartername<br />
»HANSA LAUENBURG«, IMO-Nr. 9344954, nachfolgend<br />
auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung aller damit mittelbar<br />
oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />
sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />
aufgeführt sind.<br />
§ 3<br />
Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />
(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />
(2) Persönlich haftende Gesellschafterin (nachfolgend auch »die<br />
geschäftsführende Gesellschafterin«) ist die »LAUENBURG«<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach. Sie leistet keine Kapitaleinlage<br />
und ist am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft<br />
nicht beteiligt.<br />
(3) Kommanditistinnen sind die HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />
KG mit einer Kommanditeinlage von 25.000 Euro (in Worten:<br />
fünfundzwanzigtausend Euro) und die Leonhardt & Blumberg<br />
Reederei GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von<br />
25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Die<br />
Hafteinlage entspricht einstweilen der Kommanditeinlage. Sobald<br />
aufgrund der Regelungen des nachfolgenden Absatzes 4<br />
mit neuen Gesellschaftern ihr Beitritt zur Gesellschaft vereinbart<br />
worden ist, werden die HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />
KG und die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG ihre<br />
Kommanditeinlagen auf jeweils 75.000 US-Dollar (in Worten:<br />
fünfundsiebzigtausend US-Dollar) erhöhen; von dieser Erhöhung<br />
der Kommanditeinlagen an bestimmt sich die Hafteinlage<br />
nach § 4 Abs. 1. Zugleich wird Herr Frank Leonhardt der Gesellschaft<br />
mit einer Kommanditeinlage von 500.000 US-Dollar (in<br />
Worten: fünfhunderttausend US-Dollar) beitreten. Die geschäftsführende<br />
Gesellschafterin ist unter Befreiung von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt,<br />
ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter den Beitritt und<br />
die Erhöhungen des Kommanditkapitals zu vereinbaren.<br />
(4) Zusätzlich zu den in vorstehendem Absatz 3 Genannten können<br />
neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen werden,<br />
wenn sie sich zwingend zugleich mit der Beteiligung an der Gesellschaft<br />
auch an der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />
mbH & Co. KG (im Folgenden »Schwestergesellschaft« genannt)<br />
beteiligen, wobei auf die Beteiligung an der Gesellschaft<br />
52,7 Prozent und auf die Beteiligung an der Schwestergesellschaft<br />
47,3 Prozent des gesamten Beteiligungsbetrags gemäß<br />
der Beitrittsvereinbarung (Summe beider Beteiligungen) entfallen.<br />
Zu diesem Zweck wird die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB beauftragt und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen<br />
Gesellschafter Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern<br />
abzuschließen, sofern diese mit der vorstehend defi -<br />
Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />
nierten Beteiligungsrelation zugleich der Schwestergesellschaft<br />
beitreten, und Erhöhungen des Kommanditkapitals bis zur Höhe<br />
von 16.500.000 US-Dollar (in Worten: sechzehnmillionenfünfhunderttausend<br />
US-Dollar) zu vereinbaren. Sie ist außerdem<br />
bevollmächtigt, die entsprechenden Eintragungen in das<br />
Handelsregister zu beantragen und zu bewirken.<br />
(5) Mit der Annahme eines Beitrittsangebots eines Neugesellschafters<br />
durch die geschäftsführende Gesellschafterin ist das<br />
Gesellschaftsverhältnis begründet. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />
bedarf es zu deren Wirksamkeit nicht. Der Beitritt<br />
als Kommanditist erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />
der Eintragung des Neugesellschafters als Kommanditist ins<br />
Handelsregister. In der Zeit von der Annahme des Beitrittsangebots<br />
des Neugesellschafters bis zur Eintragung ins Handelsregister<br />
ist der Neugesellschafter als atypischer stiller Gesellschafter<br />
mitunternehmerisch beteiligt. Die geschäftsführende<br />
Gesellschafterin ist von allen Gesellschaftern ermächtigt, das<br />
vorbeschriebene stille Gesellschaftsverhältnis zu begründen<br />
und im Zeitpunkt der Eintragung der Kommanditbeteiligung zu<br />
beenden und diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />
durchzuführen, die nach freiem Ermessen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafterin für die Begründung und Beendigung<br />
des stillen Gesellschaftsverhältnisses sachdienlich<br />
sind. Soweit die Einlage der stillen Gesellschaft eine Sachkapitalerhöhung<br />
darstellt, ist die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
berechtigt, die Einlageleistung der Kommanditisten zur Eintragung<br />
anzumelden. Sämtliche Regelungen dieses Vertrags<br />
gelten insoweit entsprechend.<br />
(6) Als Kommanditisten können der Gesellschaft nur solche Personen<br />
beitreten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland<br />
haben und weder Staatsbürger der USA oder Inhaber einer dauerhaften<br />
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />
sind, noch einen Wohnsitz in den USA oder einem ihrer<br />
Hoheitsgebiete haben, die weder eine Körperschaft oder sonstige<br />
Einrichtung organisiert unter dem Recht der USA oder eine<br />
sonstige Vermögensmasse sind, deren Einkommen dem US-<br />
Steuerrecht unterliegt. Ferner ist ein Beitritt aus den USA oder<br />
mit einer Wohn- oder Geschäftsanschrift in den USA ausgeschlossen.<br />
(7) Die Kommanditeinlage ist innerhalb von (acht) 8 Tagen nach<br />
Zugang der von der geschäftsführenden Gesellschafterin gegengezeichneten<br />
Beitrittserklärung durch Zahlung des gesamten<br />
Beteiligungsbetrags gemäß der Beitrittsvereinbarung auf<br />
ein in der Beitrittserklärung benanntes Mittelverwendungskonto<br />
der Delta Vermietungsgesellschaft mbH (Platzierungsgarantin)<br />
zu überweisen. Die auf dem Mittelverwendungskonto eingezahlten<br />
Beträge werden anschließend unter Berücksichtigung<br />
der Beteiligungsrelation gemäß vorstehendem Absatz 4 als<br />
Kommanditeinlagen auf die Konten der Gesellschaft und der<br />
Schwestergesellschaft eingezahlt.<br />
(8) Alle neu eingetretenen Gesellschafter sind verpfl ichtet, unverzüglich<br />
nach ihrem Beitritt der Gesellschaft eine umfassende<br />
über den Tod hinaus wirksame und unwiderrufl iche Handelsregistervollmacht<br />
in notariell beglaubigter Form zur Verfügung zu<br />
stellen, die die geschäftsführende Gesellschafterin für die gesamte<br />
Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen im<br />
Zusammenhang mit Eintragungen ins Handelsregister bevollmächtigt.<br />
Die hierfür anfallenden Kosten sind von dem Kom-<br />
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