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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2007<br />

der Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet<br />

Schiffahrts-Gesellschaft »LAUENBURG« mbH & Co. KG.<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist Pullach.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb, die Vercharterung,<br />

der Betrieb und die Wartung des Schiffes MS »LAUENBURG« (Chartername<br />

»HANSA LAUENBURG«, IMO-Nr. 9344954, nachfolgend<br />

auch »das Schiff« genannt) sowie die Durchführung aller damit mittelbar<br />

oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />

sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind.<br />

§ 3<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

(2) Persönlich haftende Gesellschafterin (nachfolgend auch »die<br />

geschäftsführende Gesellschafterin«) ist die »LAUENBURG«<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach. Sie leistet keine Kapitaleinlage<br />

und ist am Ergebnis und Vermögen der Gesellschaft<br />

nicht beteiligt.<br />

(3) Kommanditistinnen sind die HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG mit einer Kommanditeinlage von 25.000 Euro (in Worten:<br />

fünfundzwanzigtausend Euro) und die Leonhardt & Blumberg<br />

Reederei GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage von<br />

25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). Die<br />

Hafteinlage entspricht einstweilen der Kommanditeinlage. Sobald<br />

aufgrund der Regelungen des nachfolgenden Absatzes 4<br />

mit neuen Gesellschaftern ihr Beitritt zur Gesellschaft vereinbart<br />

worden ist, werden die HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG und die Leonhardt & Blumberg Reederei GmbH & Co. KG ihre<br />

Kommanditeinlagen auf jeweils 75.000 US-Dollar (in Worten:<br />

fünfundsiebzigtausend US-Dollar) erhöhen; von dieser Erhöhung<br />

der Kommanditeinlagen an bestimmt sich die Hafteinlage<br />

nach § 4 Abs. 1. Zugleich wird Herr Frank Leonhardt der Gesellschaft<br />

mit einer Kommanditeinlage von 500.000 US-Dollar (in<br />

Worten: fünfhunderttausend US-Dollar) beitreten. Die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist unter Befreiung von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt und bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter den Beitritt und<br />

die Erhöhungen des Kommanditkapitals zu vereinbaren.<br />

(4) Zusätzlich zu den in vorstehendem Absatz 3 Genannten können<br />

neue Gesellschafter in die Gesellschaft aufgenommen werden,<br />

wenn sie sich zwingend zugleich mit der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

auch an der Schiffahrts-Gesellschaft »PAPENBURG«<br />

mbH & Co. KG (im Folgenden »Schwestergesellschaft« genannt)<br />

beteiligen, wobei auf die Beteiligung an der Gesellschaft<br />

52,7 Prozent und auf die Beteiligung an der Schwestergesellschaft<br />

47,3 Prozent des gesamten Beteiligungsbetrags gemäß<br />

der Beitrittsvereinbarung (Summe beider Beteiligungen) entfallen.<br />

Zu diesem Zweck wird die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB beauftragt und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen<br />

Gesellschafter Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern<br />

abzuschließen, sofern diese mit der vorstehend defi -<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

nierten Beteiligungsrelation zugleich der Schwestergesellschaft<br />

beitreten, und Erhöhungen des Kommanditkapitals bis zur Höhe<br />

von 16.500.000 US-Dollar (in Worten: sechzehnmillionenfünfhunderttausend<br />

US-Dollar) zu vereinbaren. Sie ist außerdem<br />

bevollmächtigt, die entsprechenden Eintragungen in das<br />

Handelsregister zu beantragen und zu bewirken.<br />

(5) Mit der Annahme eines Beitrittsangebots eines Neugesellschafters<br />

durch die geschäftsführende Gesellschafterin ist das<br />

Gesellschaftsverhältnis begründet. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

bedarf es zu deren Wirksamkeit nicht. Der Beitritt<br />

als Kommanditist erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung<br />

der Eintragung des Neugesellschafters als Kommanditist ins<br />

Handelsregister. In der Zeit von der Annahme des Beitrittsangebots<br />

des Neugesellschafters bis zur Eintragung ins Handelsregister<br />

ist der Neugesellschafter als atypischer stiller Gesellschafter<br />

mitunternehmerisch beteiligt. Die geschäftsführende<br />

Gesellschafterin ist von allen Gesellschaftern ermächtigt, das<br />

vorbeschriebene stille Gesellschaftsverhältnis zu begründen<br />

und im Zeitpunkt der Eintragung der Kommanditbeteiligung zu<br />

beenden und diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen<br />

durchzuführen, die nach freiem Ermessen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin für die Begründung und Beendigung<br />

des stillen Gesellschaftsverhältnisses sachdienlich<br />

sind. Soweit die Einlage der stillen Gesellschaft eine Sachkapitalerhöhung<br />

darstellt, ist die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

berechtigt, die Einlageleistung der Kommanditisten zur Eintragung<br />

anzumelden. Sämtliche Regelungen dieses Vertrags<br />

gelten insoweit entsprechend.<br />

(6) Als Kommanditisten können der Gesellschaft nur solche Personen<br />

beitreten, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland<br />

haben und weder Staatsbürger der USA oder Inhaber einer dauerhaften<br />

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard)<br />

sind, noch einen Wohnsitz in den USA oder einem ihrer<br />

Hoheitsgebiete haben, die weder eine Körperschaft oder sonstige<br />

Einrichtung organisiert unter dem Recht der USA oder eine<br />

sonstige Vermögensmasse sind, deren Einkommen dem US-<br />

Steuerrecht unterliegt. Ferner ist ein Beitritt aus den USA oder<br />

mit einer Wohn- oder Geschäftsanschrift in den USA ausgeschlossen.<br />

(7) Die Kommanditeinlage ist innerhalb von (acht) 8 Tagen nach<br />

Zugang der von der geschäftsführenden Gesellschafterin gegengezeichneten<br />

Beitrittserklärung durch Zahlung des gesamten<br />

Beteiligungsbetrags gemäß der Beitrittsvereinbarung auf<br />

ein in der Beitrittserklärung benanntes Mittelverwendungskonto<br />

der Delta Vermietungsgesellschaft mbH (Platzierungsgarantin)<br />

zu überweisen. Die auf dem Mittelverwendungskonto eingezahlten<br />

Beträge werden anschließend unter Berücksichtigung<br />

der Beteiligungsrelation gemäß vorstehendem Absatz 4 als<br />

Kommanditeinlagen auf die Konten der Gesellschaft und der<br />

Schwestergesellschaft eingezahlt.<br />

(8) Alle neu eingetretenen Gesellschafter sind verpfl ichtet, unverzüglich<br />

nach ihrem Beitritt der Gesellschaft eine umfassende<br />

über den Tod hinaus wirksame und unwiderrufl iche Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form zur Verfügung zu<br />

stellen, die die geschäftsführende Gesellschafterin für die gesamte<br />

Dauer der Beteiligung zur Vornahme aller Handlungen im<br />

Zusammenhang mit Eintragungen ins Handelsregister bevollmächtigt.<br />

Die hierfür anfallenden Kosten sind von dem Kom-<br />

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