HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug
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schäftsführende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer<br />
sind von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181 BGB<br />
befreit.<br />
(2) Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der<br />
vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />
a) Veräußerung des Schiffes oder sonstige Aufgabe oder Änderung<br />
des Geschäftsbetriebs;<br />
b) hypothekarische Belastung des Schiffes über das im Rahmen<br />
der Finanzierung des Investitionsvorhabens prospektgemäß<br />
vorgesehene Maß hinaus;<br />
c) Kündigung des Bereederungsvertrags;<br />
d) Eingehung und Aufgabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />
sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von<br />
entsprechenden Gesellschaftsverträgen.<br />
(3) Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der<br />
vorherigen Zustimmung des Beirats:<br />
a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von<br />
Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und<br />
Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien<br />
und Bürgschaften, die üblicherweise mit dem normalen<br />
Geschäftsablauf der Gesellschaft verbunden sind, oder<br />
die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen gegen das Schiff erforderlich<br />
sind;<br />
b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />
c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, soweit nicht seemännisches<br />
Personal betroffen ist, Erteilung und Erhöhung<br />
von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen;<br />
d) Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme der zur Finanzierung<br />
des Investitionsvorhabens prospektgemäß vorgesehenen<br />
Darlehen sowie die Umschuldung von Darlehen;<br />
e) Abschluss von Devisentermingeschäften, es sei denn, sie sind<br />
zur Absicherung von Währungsrisiken erforderlich und übersteigen<br />
nicht den Betrag von 200.000 US-Dollar;<br />
f) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art soweit diese Verbindlichkeiten<br />
das vom Beirat gebilligte Budget um einen Betrag<br />
von mehr als 500.000 US-Dollar übersteigen und/oder<br />
diese eine Laufzeit bzw. Fälligkeit von mehr als sechs Monaten<br />
haben;<br />
g) Abschluss, Änderung und Kündigung von Zeitcharterverträgen,<br />
es sei denn, sie haben eine Dauer von weniger als zwölf<br />
Monaten (einschließlich Optionen) sowie Abschluss, Änderung<br />
und Kündigung von Charterverträgen mit nahe stehenden<br />
Gesellschaften des Vertragsreeders oder Gesellschaften,<br />
an denen der Vertragsreeder oder seine Gesellschafter beteiligt<br />
sind.<br />
Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind<br />
Charterverträge, die während des Einsatzes des Schiffes in<br />
einem Einnahmenpool geschlossen, geändert oder gekündigt<br />
werden.<br />
h) Abschluss, Änderungen und Kündigung von Bare-Boat-Charterverträgen,<br />
die Verlängerung bestehender Bare-Boat-<br />
Charterverträge gemäß Abs. 6 j) ausgenommen;<br />
i) Abschluss, Änderung und Kündigung von Pool- und ähnlichen<br />
Verträgen;<br />
j) Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen mit der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin, ihren Organen und<br />
deren Angehörigen, mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
verbundenen Unternehmen oder mit Unterneh-<br />
Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />
men, an denen Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
oder des Vertragsreeders oder deren Organe<br />
oder Angehörige unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.<br />
Ausgenommen hiervon sind Versicherungsvermittlungen, die<br />
ad hoc zu marktüblichen Konditionen über die Leonhardt &<br />
Blumberg GmbH Versicherungsmakler vereinbart werden<br />
können.<br />
k) Änderung der Flaggenführung des Schiffes und der Registrierung;<br />
l) Umbau des Schiffes;<br />
m)Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich<br />
der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />
die ein Volumen von 750.000 US-Dollar übersteigen, soweit<br />
nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />
handelt, die durch Versicherungen gedeckt sind;<br />
n) Gewährung von Darlehen von mehr als 50.000 US-Dollar;<br />
o) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und<br />
Risiko erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
hinausgehen, soweit nicht gemäß Abs. 2 ein Gesellschafterbeschluss<br />
erforderlich ist;<br />
p) wesentliche Änderung von Versicherungsverträgen für das<br />
Schiff und alle anderen Risiken (ausgenommen Frachtrisiken)<br />
ab Übernahme;<br />
q) Führung von Aktivprozessen und prozessbeendende Handlungen<br />
und Erklärungen ab einem Streitwert von 500.000 US-<br />
Dollar.<br />
(4) Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen<br />
Rechte durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />
(5) In Not und in Eilfällen hat die geschäftsführende Gesellschafterin<br />
das Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung<br />
des Beirats oder der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />
Hat die geschäftsführende Gesellschafterin hiervon<br />
Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat oder, soweit die Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung erforderlich wäre,<br />
die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />
(6) Die geschäftsführende Gesellschafterin ist jedoch berechtigt,<br />
die erforderlichen Vereinbarungen zur Realisierung des Investitionsvorhabens<br />
sowie Anpassungen der Fondskonzeption zur<br />
Erreichung des prospektierten Ergebnisses abzuschließen, ohne<br />
die Zustimmung des Beirats oder der Gesellschafterversammlung<br />
einzuholen, insbesondere folgende Maßnahmen und<br />
Geschäfte abzuschließen:<br />
a) zur Zwischen- und Endfi nanzierung des Schiffes erforderliche<br />
Darlehensverträge mit den fi nanzierenden Banken sowie<br />
die zur Sicherstellung der Darlehensverbindlichkeiten<br />
erforderliche Bestellungen von Schiffshypotheken sowie<br />
Zinsbindungen und Derivatgeschäfte;<br />
b) Bereederungsvertrag mit der Leonhardt & Blumberg Reederei<br />
GmbH & Co. KG (in diesem Vertrag auch als »Vertragsreeder«<br />
bezeichnet);<br />
c) Übernahme sämtlicher Anteile an der Bare-Boat-Chartergesellschaft<br />
Hansa Lauenburg Shipping Corporation, Monrovia,<br />
Liberia, vom vorherigen Eigner des Schiffes und dadurch indirekte<br />
Übernahme des bestehenden Zeitchartervertrags;<br />
d) Vereinbarung mit der ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und<br />
Beteiligungen über die Vermittlung des Kommanditkapitals<br />
der Gesellschaft sowie die Durchführung aller unmittelbar mit<br />
der Vermittlung zusammenhängenden Tätigkeiten;<br />
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