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HL-184MaritimeWerte3-Prospekt-Vorzug

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schäftsführende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen des § 112 HGB und des § 181 BGB<br />

befreit.<br />

(2) Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der<br />

vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Veräußerung des Schiffes oder sonstige Aufgabe oder Änderung<br />

des Geschäftsbetriebs;<br />

b) hypothekarische Belastung des Schiffes über das im Rahmen<br />

der Finanzierung des Investitionsvorhabens prospektgemäß<br />

vorgesehene Maß hinaus;<br />

c) Kündigung des Bereederungsvertrags;<br />

d) Eingehung und Aufgabe von Beteiligungen an anderen Unternehmen<br />

sowie Abschluss, Änderung und Kündigung von<br />

entsprechenden Gesellschaftsverträgen.<br />

(3) Folgende Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin bedürfen der<br />

vorherigen Zustimmung des Beirats:<br />

a) Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, Übernahme von<br />

Bürgschaften, Schuldbeitritt, Übernahme von Garantien und<br />

Gewährung von Sicherheiten mit Ausnahme derjenigen Garantien<br />

und Bürgschaften, die üblicherweise mit dem normalen<br />

Geschäftsablauf der Gesellschaft verbunden sind, oder<br />

die zur Abwehr von Arrestmaßnahmen gegen das Schiff erforderlich<br />

sind;<br />

b) Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten;<br />

c) Abschluss von Anstellungsverhältnissen, soweit nicht seemännisches<br />

Personal betroffen ist, Erteilung und Erhöhung<br />

von Pensions- und Versorgungszusagen und Tantiemen;<br />

d) Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme der zur Finanzierung<br />

des Investitionsvorhabens prospektgemäß vorgesehenen<br />

Darlehen sowie die Umschuldung von Darlehen;<br />

e) Abschluss von Devisentermingeschäften, es sei denn, sie sind<br />

zur Absicherung von Währungsrisiken erforderlich und übersteigen<br />

nicht den Betrag von 200.000 US-Dollar;<br />

f) Eingehung von Verbindlichkeiten jeder Art soweit diese Verbindlichkeiten<br />

das vom Beirat gebilligte Budget um einen Betrag<br />

von mehr als 500.000 US-Dollar übersteigen und/oder<br />

diese eine Laufzeit bzw. Fälligkeit von mehr als sechs Monaten<br />

haben;<br />

g) Abschluss, Änderung und Kündigung von Zeitcharterverträgen,<br />

es sei denn, sie haben eine Dauer von weniger als zwölf<br />

Monaten (einschließlich Optionen) sowie Abschluss, Änderung<br />

und Kündigung von Charterverträgen mit nahe stehenden<br />

Gesellschaften des Vertragsreeders oder Gesellschaften,<br />

an denen der Vertragsreeder oder seine Gesellschafter beteiligt<br />

sind.<br />

Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind<br />

Charterverträge, die während des Einsatzes des Schiffes in<br />

einem Einnahmenpool geschlossen, geändert oder gekündigt<br />

werden.<br />

h) Abschluss, Änderungen und Kündigung von Bare-Boat-Charterverträgen,<br />

die Verlängerung bestehender Bare-Boat-<br />

Charterverträge gemäß Abs. 6 j) ausgenommen;<br />

i) Abschluss, Änderung und Kündigung von Pool- und ähnlichen<br />

Verträgen;<br />

j) Abschluss, Änderung und Kündigung von Verträgen mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin, ihren Organen und<br />

deren Angehörigen, mit der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

verbundenen Unternehmen oder mit Unterneh-<br />

Kapitel 13 Gesellschaftsverträge<br />

men, an denen Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

oder des Vertragsreeders oder deren Organe<br />

oder Angehörige unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.<br />

Ausgenommen hiervon sind Versicherungsvermittlungen, die<br />

ad hoc zu marktüblichen Konditionen über die Leonhardt &<br />

Blumberg GmbH Versicherungsmakler vereinbart werden<br />

können.<br />

k) Änderung der Flaggenführung des Schiffes und der Registrierung;<br />

l) Umbau des Schiffes;<br />

m)Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich<br />

der Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen,<br />

die ein Volumen von 750.000 US-Dollar übersteigen, soweit<br />

nicht Havariefälle vorliegen oder es sich um Arbeiten und Beschaffungen<br />

handelt, die durch Versicherungen gedeckt sind;<br />

n) Gewährung von Darlehen von mehr als 50.000 US-Dollar;<br />

o) alle sonstigen Rechtshandlungen, die nach Art, Umfang und<br />

Risiko erkennbar über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

hinausgehen, soweit nicht gemäß Abs. 2 ein Gesellschafterbeschluss<br />

erforderlich ist;<br />

p) wesentliche Änderung von Versicherungsverträgen für das<br />

Schiff und alle anderen Risiken (ausgenommen Frachtrisiken)<br />

ab Übernahme;<br />

q) Führung von Aktivprozessen und prozessbeendende Handlungen<br />

und Erklärungen ab einem Streitwert von 500.000 US-<br />

Dollar.<br />

(4) Verfügt die Gesellschaft über keinen Beirat, werden dessen<br />

Rechte durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen.<br />

(5) In Not und in Eilfällen hat die geschäftsführende Gesellschafterin<br />

das Recht und die Pfl icht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige Zustimmung<br />

des Beirats oder der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />

Hat die geschäftsführende Gesellschafterin hiervon<br />

Gebrauch gemacht, so hat sie den Beirat oder, soweit die Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung erforderlich wäre,<br />

die Gesellschafter unverzüglich zu unterrichten.<br />

(6) Die geschäftsführende Gesellschafterin ist jedoch berechtigt,<br />

die erforderlichen Vereinbarungen zur Realisierung des Investitionsvorhabens<br />

sowie Anpassungen der Fondskonzeption zur<br />

Erreichung des prospektierten Ergebnisses abzuschließen, ohne<br />

die Zustimmung des Beirats oder der Gesellschafterversammlung<br />

einzuholen, insbesondere folgende Maßnahmen und<br />

Geschäfte abzuschließen:<br />

a) zur Zwischen- und Endfi nanzierung des Schiffes erforderliche<br />

Darlehensverträge mit den fi nanzierenden Banken sowie<br />

die zur Sicherstellung der Darlehensverbindlichkeiten<br />

erforderliche Bestellungen von Schiffshypotheken sowie<br />

Zinsbindungen und Derivatgeschäfte;<br />

b) Bereederungsvertrag mit der Leonhardt & Blumberg Reederei<br />

GmbH & Co. KG (in diesem Vertrag auch als »Vertragsreeder«<br />

bezeichnet);<br />

c) Übernahme sämtlicher Anteile an der Bare-Boat-Chartergesellschaft<br />

Hansa Lauenburg Shipping Corporation, Monrovia,<br />

Liberia, vom vorherigen Eigner des Schiffes und dadurch indirekte<br />

Übernahme des bestehenden Zeitchartervertrags;<br />

d) Vereinbarung mit der ACCONTIS GmbH Finanzanlagen und<br />

Beteiligungen über die Vermittlung des Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft sowie die Durchführung aller unmittelbar mit<br />

der Vermittlung zusammenhängenden Tätigkeiten;<br />

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