Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155 EWG Ausstellungsdatum: 03 ...
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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong><br />
<strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong><br />
<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 078<br />
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Angaben zum Produkt<br />
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Handelsname : BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />
Hersteller/Lieferant :<br />
BTI Befestigungstechnik GmbH. & Co. KG. Tel. 07940/141-0<br />
Postfach 40 Fax: 07940/141-64<br />
74665 Ingelfingen<br />
Notfall-Telefon : 07940/141-0<br />
2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />
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BTI Trennwandbänder B1 + B2 bestehen aus physikalisch vernetztem<br />
geschlossenzelligem Polyolefin-Schaumstoff mit Flammschutzausrüstung, der in<br />
einem dreistufigen kontinuierlichen Prozess in Form von Bahnen produziert wird. Er<br />
besteht aus PE-und PP-Homo- und Copolymeren und wird durch organische, sich<br />
chemisch zersetzende Schäumungsmittel aufgeschäumt. Hauptzersetzungspunkte<br />
sind :<br />
- Stickstoff (N2)<br />
-Kohlendioxid (C02)<br />
Es ist nicht bekannt, dass diese beiden Gase zur Zerstörung der Ozonschicht<br />
beitragen.<br />
3. Mögliche Gefahren<br />
-------------------------------<br />
Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff und Wärme können Polyolefin-<br />
Schaumstoffe anfangen zu brennen. Daher soll das Material weder einer Flamme,<br />
noch einer anderen Zünd- oder Hitzequelle ausgesetzt werden. Die<br />
Flammschutzausrüstung verhindert nicht das Brennen des Schaumstoffs, ergibt aber<br />
verbesserte flammhemmende Eigenschaften hinsichtlich Entzündbarkeit und<br />
Flammausbreitung unter wohldefinierten Prüfbedingungen. Bei vernünftiger Sorgfalt<br />
und Sauberkeit im Umgang mit Polyolefin-Schaumstoffen ist nicht mit<br />
unvorhersehbaren Problemen zu rechnen.<br />
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<strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong><br />
<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />
Handelsname : BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />
4. Erste - Hilfe-Maßnahmen<br />
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Nach Augen- oder Hautkontakt keine speziellen Maßnahmen. Siehe Abschn. 8.<br />
Im Brandfall:<br />
Bei Einatmen von Rauchgasen, die hauptsächlich Kohlendioxid (CO2)<br />
Kohlenmonoxid (CO) und Bromwasserstoffsäure (HBr) enthalten.<br />
Empfohlene Maßnahmen sind: Zufuhr von Frischluft, Verabreichen von Kaffee und<br />
falls angezeigt, künstliche Beatmung<br />
(sofort Arzt verständigen).<br />
Bei Auftreten von Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen ist ein Arzt aufzusuchen.<br />
Bei Hautverbrennungen durch geschmolzenen Schaumstoff: Abkühlen der<br />
verbrannten Stellen mit Wasser, ohne den Schaumstoff von der Haut zu entfernen.<br />
Bei Verbrennungsgrad 2 oder 3 ist sofort ein Arzt zu rufen.<br />
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />
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Löschmittel : Wasser, Löschschaum, CO2-Löscher<br />
Innerhalb geschlossener Räume sind Atem-/Sauerstoffmasken zu verwenden.<br />
Dichter Rauch ist zu meiden, sowie das Einatmen von Verbrennungsgasen:<br />
a. Kohlendioxid<br />
b.Kohlenmonoxid<br />
c. Wasserdampf<br />
a. + b. + c. 82-92 %<br />
d. Bromwasserstoffsäure 5-15 %<br />
e. Ethin (C2H2) 2-4 %<br />
f. Ethen (C2H4) 1 %<br />
g. Ammoniak 1 %<br />
Sicherheitsbrillen sind zu benutzen. Zum Schutz gegen schmelzende<br />
Trennwandbänder ist die Haut bzw. der Körper mit entsprechender Schutzkleidung<br />
zu bedecken.<br />
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />
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Nicht anwendbar.<br />
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Handelsname : BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />
7. Handhabung und Lagerung<br />
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Handhabung:<br />
Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme sollte der Umgang mit erforderlicher<br />
Sorgfalt geschehen. Der Arbeitsbereich sollte gut belüftet sein, um Rauch Dämpfe<br />
und Staub abzuführen. Dies besonders bei Verarbeitungsprozessen wie z.B.<br />
Lamination (Wärme- und Beschichtung), Schweißen, Thermoformen (Vakuum,<br />
Heizpresse), für das Arbeitspersonal sollte eine gute Raumluft gegeben sein. Der<br />
Arbeitsplatz sollte sauber und frei von Staub gehalten werden.<br />
Lagerung:<br />
Die Lagerung sollte mit der erforderlichen Sorgfalt und Ordnung erfolgen, als<br />
vorbeugende Sicherheitsmaßnahme sollte für ausreichenden Abstand zwischen den<br />
einzelnen Stapeln bzw. Lagereinheiten gesorgt werden. Keiner offenen Flamm-,<br />
Zünd- oder Hitzequelle aussetzen. Aufgrund der UV- und Wärmeempfindlichkeit des<br />
Materials wird eine Innenlagerung empfohlen.<br />
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung<br />
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Atemschutz:<br />
Als Schutz vor Rauch, Dämpfen und Staub sollten in weniger gut belüfteten<br />
Arbeitsbereichen (s. 7.1. Handhabung) persönliche Atemschutzmasken getragen<br />
werden.<br />
Handschutz:<br />
Als Schutz gegen mögliche Verletzungen/Verbrennungen beim Umgang mit heißen<br />
Schaumstoffen im Bereich von thermischen Arbeitsprozessen sollten<br />
Schutzhandschuhe (Baumwolle, Wolle oder Leder benutzt werden.<br />
Augenschutz:<br />
Als Schutz gegen möglichen Kontakt mit heißen Schaumstoffen im Bereich von<br />
thermischen Arbeitsprozessen sollten Schutzbrillen oder Gesichtsmasken getragen<br />
werden.<br />
Körperschutz:<br />
Als Schutz gegen möglich Verletzungen/Verbrennungen der Haut sollte besonders<br />
im Bereich von thermischen Arbeitsprozessen Vollkleidung und Schuhe getragen<br />
werden.<br />
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9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
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Aussehen: halbharter, geschlossenzelliger, physik.<br />
vernetzter Polyolefinschaumstoff<br />
Geruch: geruchlos<br />
Schmelzbereich: 70 - 130 Grad C<br />
Selbstentzündlichkeit: 300 Grad C<br />
Thermische Zersetzung: 160 - 180 Grad C<br />
Explosionsgefahr: keine<br />
Raumgewicht: 25 - 250 kg/m3<br />
Löslichkeit in<br />
-Wasser: unlöslich<br />
-organische Lösungsmittel je nach Lösungsmittel teilweise Anlösen bzw.<br />
Anschwellen<br />
Andere Eigenschaften:<br />
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Elektrischer Oberflächenwiderstand 10 /Quadrat<br />
10. Stabilität und Reaktivität<br />
----------------------------------------<br />
Zu vermeiden: Temperatur (über 10 min.) 160 - 180 Gr. C<br />
Gefährl. Zersetzungsprodukte : Zersetzungsgase/-dämpfe bei thermischen<br />
Verarbeitungsprozessen.<br />
Verbrennungsgase im Brandfall.<br />
11. Toxikologieangaben<br />
-----------------------------------<br />
Toxikologisch unbedenklich. Physikalisch vernetzte Polyolefinschaumstoffe zählen<br />
zu den besonders inerten Polymerschaumstoffen und bedeuten keinerlei Gefahr bei<br />
normalem Umgang. BTI-Trennwandbänder B 1 + B 2 enthalten Flammschutzmittel,<br />
die auf Bromverbindungen basieren und zu Hautreizungen bei empfindlichen<br />
Personen führen können. Die Flammschutzmittel erfüllen alle z.Zt. gültigen<br />
Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.<br />
Folgende Prüfzeugnisse sind auf Anfrage erhältlich:<br />
-Eluatprüfung (AOX) (nach DIN 38409)<br />
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12. Angaben zur Ökologie<br />
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Ökologisch unbedenklich.<br />
-Wasserunlöslich: keine Kontinamination<br />
-unlöslich in vielen Lösungsmitteln.<br />
-Zersetzung nur unter UV-Licht<br />
Substanzen, die den Ozongürtel schädigen :<br />
BTI Trennwandbänder B 1 + B 2 werden weder mit Substanzen produziert, noch<br />
enthält es Substanzen, die<br />
a. im Protokoll von Montreal als ozonstörende Substanzen<br />
b. in entsprechenden EG Richtlinien 594/<strong>91</strong>,3952/92, 93/C 232/07 (keine FCKWs,<br />
Kohlenstoff-Tetrachloride,1,1,1-Trichloräthane, Methylbromide, Brom- Fluor-<br />
Kohlenwasserstoffe)<br />
aufgeführt sind.<br />
13. Entsorgungshinweise<br />
-------------------------------------<br />
Wiederverwertung: Schaumstoffe können z.B. direkt wiederverwendet werden<br />
als Polstermaterial als Wärmedämmmaterial im Baubereich<br />
Entsorgung: bei der Entsorgung von Abfällen ist sicherzustellen, dass alle<br />
nationalen und lokalen Bestimmungen eingehalten werden.<br />
Polyolefinschaumstoffe können wie folgt beseitigt werden :<br />
a. Deponie: Polyolefinschaumstoffe sind inert und zersetzen sich nicht, sie<br />
sind dauerhafte Bodenfüller und setzen weder Gase noch<br />
andere Chemikalien frei, die als grundwasserverschmutzend<br />
eingestuft sind.<br />
b. Verbrennung: Die Verbrennung in städtischen oder industriellen<br />
Verbrennungsanlagen, die dem Stand der Technik<br />
entsprechen, ist bedenkenlos. Trennstreifen besitzen wie alle<br />
Kunststoffe einen hohen Heizwert und sollten nur in solchen<br />
Anlagen verbrannt werden, die Materialien mit hohen<br />
Brennwerten verarbeiten können.<br />
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14. Transportvorschriften<br />
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Gemäß den gängigen Transportvorschriften gibt es keine Einschränkungen.<br />
Trennstreifen sind nicht als gefährliches Material eingestuft; nach folgenden<br />
Vorschriften ist keinerlei Klassifizierung erforderlich:<br />
-ADR, GGVS (Straße)<br />
-RID, GGVE (Bahn)<br />
-IMDG, GGVS (Schiff)<br />
-ICAO, IATA-DGR (Flugzeug)<br />
15. Vorschriften<br />
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Es sind keine speziellen Richtlinien bezüglich Klassifizierung, Verpackung und<br />
Kennzeichnung zu berücksichtigen. Gleiches gilt hinsichtlich Bestimmungen des<br />
Gesundheits- und Umweltschutzes.<br />
16. Sonstige Angaben<br />
-------------------------------<br />
Diese Angaben stützen sich auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen vom<br />
<strong>Ausstellungsdatum</strong>, sie haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.<br />
Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden.<br />
Vervielfältigung in unverändertem Zustand ist erlaubt.<br />
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