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Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155 EWG Ausstellungsdatum: 03 ...

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong><br />

<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 078<br />

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Angaben zum Produkt<br />

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Handelsname : BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />

Hersteller/Lieferant :<br />

BTI Befestigungstechnik GmbH. & Co. KG. Tel. 07940/141-0<br />

Postfach 40 Fax: 07940/141-64<br />

74665 Ingelfingen<br />

Notfall-Telefon : 07940/141-0<br />

2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen<br />

---------------------------------------------------------------------<br />

BTI Trennwandbänder B1 + B2 bestehen aus physikalisch vernetztem<br />

geschlossenzelligem Polyolefin-Schaumstoff mit Flammschutzausrüstung, der in<br />

einem dreistufigen kontinuierlichen Prozess in Form von Bahnen produziert wird. Er<br />

besteht aus PE-und PP-Homo- und Copolymeren und wird durch organische, sich<br />

chemisch zersetzende Schäumungsmittel aufgeschäumt. Hauptzersetzungspunkte<br />

sind :<br />

- Stickstoff (N2)<br />

-Kohlendioxid (C02)<br />

Es ist nicht bekannt, dass diese beiden Gase zur Zerstörung der Ozonschicht<br />

beitragen.<br />

3. Mögliche Gefahren<br />

-------------------------------<br />

Bei ausreichender Zufuhr von Sauerstoff und Wärme können Polyolefin-<br />

Schaumstoffe anfangen zu brennen. Daher soll das Material weder einer Flamme,<br />

noch einer anderen Zünd- oder Hitzequelle ausgesetzt werden. Die<br />

Flammschutzausrüstung verhindert nicht das Brennen des Schaumstoffs, ergibt aber<br />

verbesserte flammhemmende Eigenschaften hinsichtlich Entzündbarkeit und<br />

Flammausbreitung unter wohldefinierten Prüfbedingungen. Bei vernünftiger Sorgfalt<br />

und Sauberkeit im Umgang mit Polyolefin-Schaumstoffen ist nicht mit<br />

unvorhersehbaren Problemen zu rechnen.<br />

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BS27/<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong>


<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong><br />

<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />

Handelsname : BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />

4. Erste - Hilfe-Maßnahmen<br />

---------------------------------------<br />

Nach Augen- oder Hautkontakt keine speziellen Maßnahmen. Siehe Abschn. 8.<br />

Im Brandfall:<br />

Bei Einatmen von Rauchgasen, die hauptsächlich Kohlendioxid (CO2)<br />

Kohlenmonoxid (CO) und Bromwasserstoffsäure (HBr) enthalten.<br />

Empfohlene Maßnahmen sind: Zufuhr von Frischluft, Verabreichen von Kaffee und<br />

falls angezeigt, künstliche Beatmung<br />

(sofort Arzt verständigen).<br />

Bei Auftreten von Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen ist ein Arzt aufzusuchen.<br />

Bei Hautverbrennungen durch geschmolzenen Schaumstoff: Abkühlen der<br />

verbrannten Stellen mit Wasser, ohne den Schaumstoff von der Haut zu entfernen.<br />

Bei Verbrennungsgrad 2 oder 3 ist sofort ein Arzt zu rufen.<br />

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung<br />

------------------------------------------------------<br />

Löschmittel : Wasser, Löschschaum, CO2-Löscher<br />

Innerhalb geschlossener Räume sind Atem-/Sauerstoffmasken zu verwenden.<br />

Dichter Rauch ist zu meiden, sowie das Einatmen von Verbrennungsgasen:<br />

a. Kohlendioxid<br />

b.Kohlenmonoxid<br />

c. Wasserdampf<br />

a. + b. + c. 82-92 %<br />

d. Bromwasserstoffsäure 5-15 %<br />

e. Ethin (C2H2) 2-4 %<br />

f. Ethen (C2H4) 1 %<br />

g. Ammoniak 1 %<br />

Sicherheitsbrillen sind zu benutzen. Zum Schutz gegen schmelzende<br />

Trennwandbänder ist die Haut bzw. der Körper mit entsprechender Schutzkleidung<br />

zu bedecken.<br />

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung<br />

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Nicht anwendbar.<br />

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<strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong><br />

<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />

Handelsname : BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />

7. Handhabung und Lagerung<br />

------------------------------------------<br />

Handhabung:<br />

Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme sollte der Umgang mit erforderlicher<br />

Sorgfalt geschehen. Der Arbeitsbereich sollte gut belüftet sein, um Rauch Dämpfe<br />

und Staub abzuführen. Dies besonders bei Verarbeitungsprozessen wie z.B.<br />

Lamination (Wärme- und Beschichtung), Schweißen, Thermoformen (Vakuum,<br />

Heizpresse), für das Arbeitspersonal sollte eine gute Raumluft gegeben sein. Der<br />

Arbeitsplatz sollte sauber und frei von Staub gehalten werden.<br />

Lagerung:<br />

Die Lagerung sollte mit der erforderlichen Sorgfalt und Ordnung erfolgen, als<br />

vorbeugende Sicherheitsmaßnahme sollte für ausreichenden Abstand zwischen den<br />

einzelnen Stapeln bzw. Lagereinheiten gesorgt werden. Keiner offenen Flamm-,<br />

Zünd- oder Hitzequelle aussetzen. Aufgrund der UV- und Wärmeempfindlichkeit des<br />

Materials wird eine Innenlagerung empfohlen.<br />

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung<br />

----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Atemschutz:<br />

Als Schutz vor Rauch, Dämpfen und Staub sollten in weniger gut belüfteten<br />

Arbeitsbereichen (s. 7.1. Handhabung) persönliche Atemschutzmasken getragen<br />

werden.<br />

Handschutz:<br />

Als Schutz gegen mögliche Verletzungen/Verbrennungen beim Umgang mit heißen<br />

Schaumstoffen im Bereich von thermischen Arbeitsprozessen sollten<br />

Schutzhandschuhe (Baumwolle, Wolle oder Leder benutzt werden.<br />

Augenschutz:<br />

Als Schutz gegen möglichen Kontakt mit heißen Schaumstoffen im Bereich von<br />

thermischen Arbeitsprozessen sollten Schutzbrillen oder Gesichtsmasken getragen<br />

werden.<br />

Körperschutz:<br />

Als Schutz gegen möglich Verletzungen/Verbrennungen der Haut sollte besonders<br />

im Bereich von thermischen Arbeitsprozessen Vollkleidung und Schuhe getragen<br />

werden.<br />

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<strong>Sicherheitsdatenblatt</strong><br />

<strong>gemäß</strong> <strong>91</strong>/<strong>155</strong> <strong>EWG</strong><br />

<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />

Handelsname: BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />

9. Physikalische und chemische Eigenschaften<br />

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Aussehen: halbharter, geschlossenzelliger, physik.<br />

vernetzter Polyolefinschaumstoff<br />

Geruch: geruchlos<br />

Schmelzbereich: 70 - 130 Grad C<br />

Selbstentzündlichkeit: 300 Grad C<br />

Thermische Zersetzung: 160 - 180 Grad C<br />

Explosionsgefahr: keine<br />

Raumgewicht: 25 - 250 kg/m3<br />

Löslichkeit in<br />

-Wasser: unlöslich<br />

-organische Lösungsmittel je nach Lösungsmittel teilweise Anlösen bzw.<br />

Anschwellen<br />

Andere Eigenschaften:<br />

---------------------------------<br />

Elektrischer Oberflächenwiderstand 10 /Quadrat<br />

10. Stabilität und Reaktivität<br />

----------------------------------------<br />

Zu vermeiden: Temperatur (über 10 min.) 160 - 180 Gr. C<br />

Gefährl. Zersetzungsprodukte : Zersetzungsgase/-dämpfe bei thermischen<br />

Verarbeitungsprozessen.<br />

Verbrennungsgase im Brandfall.<br />

11. Toxikologieangaben<br />

-----------------------------------<br />

Toxikologisch unbedenklich. Physikalisch vernetzte Polyolefinschaumstoffe zählen<br />

zu den besonders inerten Polymerschaumstoffen und bedeuten keinerlei Gefahr bei<br />

normalem Umgang. BTI-Trennwandbänder B 1 + B 2 enthalten Flammschutzmittel,<br />

die auf Bromverbindungen basieren und zu Hautreizungen bei empfindlichen<br />

Personen führen können. Die Flammschutzmittel erfüllen alle z.Zt. gültigen<br />

Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.<br />

Folgende Prüfzeugnisse sind auf Anfrage erhältlich:<br />

-Eluatprüfung (AOX) (nach DIN 38409)<br />

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Handelsname: BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />

12. Angaben zur Ökologie<br />

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Ökologisch unbedenklich.<br />

-Wasserunlöslich: keine Kontinamination<br />

-unlöslich in vielen Lösungsmitteln.<br />

-Zersetzung nur unter UV-Licht<br />

Substanzen, die den Ozongürtel schädigen :<br />

BTI Trennwandbänder B 1 + B 2 werden weder mit Substanzen produziert, noch<br />

enthält es Substanzen, die<br />

a. im Protokoll von Montreal als ozonstörende Substanzen<br />

b. in entsprechenden EG Richtlinien 594/<strong>91</strong>,3952/92, 93/C 232/07 (keine FCKWs,<br />

Kohlenstoff-Tetrachloride,1,1,1-Trichloräthane, Methylbromide, Brom- Fluor-<br />

Kohlenwasserstoffe)<br />

aufgeführt sind.<br />

13. Entsorgungshinweise<br />

-------------------------------------<br />

Wiederverwertung: Schaumstoffe können z.B. direkt wiederverwendet werden<br />

als Polstermaterial als Wärmedämmmaterial im Baubereich<br />

Entsorgung: bei der Entsorgung von Abfällen ist sicherzustellen, dass alle<br />

nationalen und lokalen Bestimmungen eingehalten werden.<br />

Polyolefinschaumstoffe können wie folgt beseitigt werden :<br />

a. Deponie: Polyolefinschaumstoffe sind inert und zersetzen sich nicht, sie<br />

sind dauerhafte Bodenfüller und setzen weder Gase noch<br />

andere Chemikalien frei, die als grundwasserverschmutzend<br />

eingestuft sind.<br />

b. Verbrennung: Die Verbrennung in städtischen oder industriellen<br />

Verbrennungsanlagen, die dem Stand der Technik<br />

entsprechen, ist bedenkenlos. Trennstreifen besitzen wie alle<br />

Kunststoffe einen hohen Heizwert und sollten nur in solchen<br />

Anlagen verbrannt werden, die Materialien mit hohen<br />

Brennwerten verarbeiten können.<br />

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<strong>Ausstellungsdatum</strong>: <strong>03</strong>/94 überarbeitet am: 16.02.2001<br />

Handelsname: BTI Trennwandband B 1 + B 2<br />

14. Transportvorschriften<br />

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Gemäß den gängigen Transportvorschriften gibt es keine Einschränkungen.<br />

Trennstreifen sind nicht als gefährliches Material eingestuft; nach folgenden<br />

Vorschriften ist keinerlei Klassifizierung erforderlich:<br />

-ADR, GGVS (Straße)<br />

-RID, GGVE (Bahn)<br />

-IMDG, GGVS (Schiff)<br />

-ICAO, IATA-DGR (Flugzeug)<br />

15. Vorschriften<br />

----------------------<br />

Es sind keine speziellen Richtlinien bezüglich Klassifizierung, Verpackung und<br />

Kennzeichnung zu berücksichtigen. Gleiches gilt hinsichtlich Bestimmungen des<br />

Gesundheits- und Umweltschutzes.<br />

16. Sonstige Angaben<br />

-------------------------------<br />

Diese Angaben stützen sich auf dem Stand der Kenntnisse und Erfahrungen vom<br />

<strong>Ausstellungsdatum</strong>, sie haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen.<br />

Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden.<br />

Vervielfältigung in unverändertem Zustand ist erlaubt.<br />

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