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Diskussionsforum I: Verantwortung von Verwaltungsrat ...

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<strong>Diskussionsforum</strong> I:<br />

<strong>Verantwortung</strong> <strong>von</strong> <strong>Verwaltungsrat</strong>, Geschäftsleitung<br />

und Behörden, Aufgabe der Kontrollorgane<br />

Überblick der wichtigsten Diskussionspunkte des Forums I<br />

♦ Regelkreis-Problematik:<br />

Abhängigkeiten zwischen Revisionsstelle, Bank (Kreditgeber), Unternehmung<br />

und <strong>Verwaltungsrat</strong> => wie integer und vollständig sind die Informationen im<br />

Zusammenhang mit der Jahr 2000-Problematik?<br />

♦ Delegation & Rückdelegation:<br />

In der <strong>Verantwortung</strong>shierarchie für das Jahr 2000-Projekt eines Unternehmens<br />

(Bsp.: <strong>Verwaltungsrat</strong> - Konzernleitung - Geschäftsleitung - Departements-<br />

/Abteilungsleitung - Projektleitung - Projektmitarbeiter) müssen die Aufgaben<br />

richtig und klar delegiert werden und Probleme, resp. zu treffende Entscheide auf<br />

höherer Stufe rechtzeitig rückdelegiert werden (Ab-/Übereinstimmung <strong>von</strong><br />

Aufgabe, <strong>Verantwortung</strong> und Kompetenz).<br />

♦ Treuhandkammer:<br />

Eine Jahr 2000-Fachmitteilung ist bei der Treuhandkammer für CHF 20.-<br />

erhältlich ( - jedoch nicht via auf dem Internet verfügbar).<br />

♦ <strong>Verantwortung</strong> <strong>Verwaltungsrat</strong>:<br />

Besteht eine Haftung bei verspäteter Dechargen-Erteilung?<br />

♦ Bedeutung <strong>von</strong> Jahr 2000-Konformitätsbestätigungen:<br />

Bei Fremdprodukten sollten Jahr 2000-Konformitätsbestätigungen in erster Linie<br />

als Signal für Testbereitschaft der eigenen Systeme verstanden werden und nicht<br />

als Garantie für Jahr 2000-fähige Systeme in der unternehmenseigenen<br />

Umgebung.<br />

♦ Bedeutung vorsorglicher "Abmachungen":<br />

Wie exakt wurden Nachlieferaktionen/Nachbesserungen geregelt oder kommt der<br />

Lieferant seiner Aufklärungspflicht nicht nach (ev. "arglistiges Verschweigen").<br />

♦ Liquiditätsplanung Dezember 1999:<br />

Werden die relevanten Punkte genügend berücksichtigt, wie z.B.<br />

Rechnungen/Zahlungen, Bargeldversorgung, Valuta-Daten, "Factoring" bei einer<br />

Grossgesellschaft, …<br />

♦ Partnerschaftlicher Lösungsansatz der Privatunternehmen vs. Föderalismus der<br />

öffentlichen Institutionen:<br />

Gesetz sieht keine Weisungsbefugnis zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden<br />

vor. Die interne Revision eines Kantons muss z.B. durch einen Auftrag der<br />

Kantonsregierung zum Handeln aufgefordert werden.<br />

♦ Risikomanagement:<br />

Aufgrund des Zeitproblems ist die Priorisierung zentral und der Mut zur Lücke ist<br />

gefragt. Diese Entscheidungen sollten jedoch nur vom "Chef" getroffen werden.


Zusammenfassung der Referate des Diskussionsleiters und<br />

der Diskussionspartner<br />

Einführungsreferat des <strong>Diskussionsforum</strong>sleiters Beat Lehmann<br />

(lic.jur.Fürsprech, Rechtsabteilung Alusuisse Lonza Group AG, algroup)<br />

Darstellung der Art und Grundlagen möglicher Ansprüche, welche nach<br />

schweizerischem Recht gegen Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften,<br />

deren Verwaltungen und Kontrollorgane aufgrund <strong>von</strong> Schäden, Ausfällen und<br />

Verlusten im Zusammenhang mit Ausfällen, Störungen oder Unterbrüchen <strong>von</strong><br />

computer-unterstützten Systemen und Leistungen beim Übergang auf das Jahr 2000<br />

geltend gemacht werden können:<br />

♦ Aufgaben und Verantwortlichkeiten der geschäftsleitenden Organe <strong>von</strong><br />

Handelsgesellschaften und Genossenschaften nach dem Obligationenrecht<br />

♦ Haftung des Staates (Bund, Kanton, Gemeinden) öffentlicher Werke und<br />

Anstalten nach den Verantwortlichkeitsgesetzen des Bundes und der Kantone<br />

♦ Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kontrollorgane (insbesondere<br />

Revisionsstellen) im Zusammenhang mit der Jahr 2000 Problematik


ANSPRUCHS- UND HAFTUNGS-SITUATION IM UNTERNEHMEN AUS FEHLENDER<br />

JAHR 2000-KONFORMITÄT


GRUNDLAGEN MÖGLICHER ANSPRÜCHE AUS DEM JAHR 2000 PROBLEM<br />

Auflistung der Grundlagen mit Verweis auf Gesetzesartikel. Liste mit Buchstaben als<br />

Referenz auf obige Grafik.


VR, GL UND REVISIONSSTELLE IM KREUZFEUER DER<br />

GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT


Verantwortlichkeit im Aktienrecht, GmbH, Genossenschaft;


Die Aufgabe der Revisionsstelle


VERANTWORTUNGSINHALTE, RESP. -GRÜNDE: ZUSAMMENFASSENDE PUNKTE<br />

DER JAHR 2000 - VERANTWORTUNG VON VR, GL UND REVISIONSSTELLE


DIE HAFTUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER KÖRPERSCHAFTEN, ANSTALTEN UND<br />

WERKE - SCHÄDEN AUS IHRER TÄTIGKEIT<br />

Handel im hoheitlichen vs gewerblichen Bereich der staatlichen Tätigkeit


Haftung des Staates, öffentlicher Beamter und Angestellter


Haftung nach OR bei gewerblichem Handel vs Spezialgesetze: Beispiel Haftung für<br />

Störungen in der Stromversorgung


Fazit hier: der Benützer resp. Bezüger <strong>von</strong> Strom kann keine Ansprüche geltend<br />

machen, da bei der Stromversorgung keine Haftung aus dem Geschäftsbetrieb besteht.<br />

DISKUSSIONSPUNKTE ZUR VERANTWORTUNG VON VR UND GL


JURISTISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR JAHR 2000-MASSNAHMEN


Referat des Diskussionspartners Dr. Felix Bagdasarjanz<br />

(Mitglied der Geschäftsleitung ABB Schweiz)<br />

Die wichtigsten Aussagen sind hier stichwortartig aufgelistet:<br />

♦ Das Wichtigste:<br />

- Jahr 2000 ist Chefsache… die Mentalität ist zentral: Einzelkämpfer als<br />

Spezialistenteam sind nicht gefragt und es gibt keine Jahr 2000-Spezialisten, da es<br />

sich hier um eine Pioniertätigkeit handelt<br />

- 1999 = Das Jahr des Tuns => Massnahmen realisieren<br />

- Zeitkritisches Projekt => "Sense of Urgency" ist nötig<br />

- Kein "business as usual" => Führungsentscheide in ungewohnter Lage<br />

- dauerndes Risikomanagement => Lücken in der <strong>Verantwortung</strong> müssen<br />

gemeinsam geklärt werden<br />

- Abhängigkeiten => alle sind betroffen<br />

♦ Vorgehen ABB:<br />

Country Manager sind verantwortlich, dass die Programme zur Erreichung der<br />

Jahr-2000-Tauglichkeit bei den internen Systemen und Prozessen umgesetzt<br />

werden. Dies führt zu einer starken Mitverantwortung für die erfolgreiche<br />

Umsetzung dieser Programme bei den Produkten und den bei den Kunden<br />

installierten Systemen und Anlagen.<br />

Bei ABB Schweiz sind deshalb alle Geschäftsführer in die Wahrung der Jahr<br />

2000-<strong>Verantwortung</strong> umfassend eingebunden.<br />

♦ Auftrag VR vom 1. Dez. 1998:<br />

- Der VR der ABB Schweiz beauftragt den Country Manager, umfassende<br />

Vorkehrungen zu treffen, um die „Jahr-2000-Tauglichkeit“ zu erreichen.<br />

- Der Country Manager erstellt alle 3 Monate einen Statusbericht zu Handen des<br />

VR‘s.<br />

- Der Statusbericht umfasst sowohl interne Systeme und Prozesse als auch<br />

Produkte und Kunden.<br />

=> Eine Lagebeurteilung muss für den <strong>Verwaltungsrat</strong> möglich sein, er muss<br />

Stellung beziehen und sich deshalb mit der Materie befassen.<br />

♦ Kernfragen für jeden Firmenleiter<br />

- Stimmt meine Grundeinstellung? => In meinem <strong>Verantwortung</strong>sbereich gibt es<br />

Jahr-2000 Probleme, bis man mir das Gegenteil bewiesen hat.<br />

- Was bedeutet das? => Sehe ich im Y2K eine unternehmerische Chance? Nutzen<br />

wir die vorhandenen Methodiken konsequent und sinnvoll? Haben wir die<br />

Ressourcen (Personal, Kosten und Zeit) im Griff?<br />

- Was tun? => Noch heute akzeptieren, dass das Jahr-2000 Problem eine<br />

Herausforderung für mich als Chef ist. Verantwortlich handeln: MASSNAHMEN<br />

UMSETZEN.<br />

♦ Zusammenfassende Punkte zur Rolle <strong>von</strong> Verwaltungsräten/Geschäftsführern:<br />

1. Sensibilisierung<br />

• Potentielle Probleme bei Kunden, Lieferanten, internen Systemen<br />

• Sense of Urgency: Ressourcen, Zeit<br />

• Führung: Y2K ist Chefsache ? Organisation des Projektes Y2K<br />

2. Inventar<br />

• Alle Systeme auflisten, die betroffen sein können


(Produkte und interne Systeme)<br />

3. Assessment<br />

• Strukturierte Reviews entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />

• Bewertung des Risikopotentials<br />

• Identifikation und Bewertung kritischer Systeme und Applikationen<br />

4. Lösungen<br />

• Definition der konkreten Massnahmen: korrigieren, ersetzen oder<br />

ausser Betrieb nehmen<br />

5. Überprüfung<br />

• Vorsorgliche Tests zur Verifikation der Y2K-Verträglichkeit<br />

• Tests nach der Durchführung <strong>von</strong> Massnahmen<br />

=> Anordnen und Überwachen, dass die 5 Schritte durchgeführt werden. Als<br />

Unternehmer handeln und Risiko mittragen, Aktivitäten dokumentieren.


Referat des Diskussionspartners Christian Dietschi<br />

(Leiter Controls and Assurance Services, PricewaterhouseCoopers AG)<br />

Die wichtigsten Aussagen sind hier stichwortartig aufgelistet:<br />

♦ "Expectation gap"<br />

Die Revision prüft nicht die Jahr 2000-Fähigkeit, sondern in erster Linie die<br />

Ordnungsmässigkeit der Buchführung.<br />

♦ Abschlussprüfung: "Buchhaltung as usual" vs "going concern"<br />

Prüfinhalte deshalb auch ob Jahr 2000-Projekt vorhanden und wie ist es<br />

organisiert.<br />

Desweiteren auch spezielle Bewertung <strong>von</strong> Produkten in der Erstellung<br />

(Halbfabrikate). Bsp. Automobilbranche: falls die ISO-Zertifizierung aufgrund<br />

<strong>von</strong> Änderungen im Produktionsprozess nicht mehr erreicht wird, müssen<br />

Halbfabrikate anders bewertet werden.<br />

♦ Inhalte der Jahr2000-Fachmitteilung der Treuhandkammer<br />

- IFAC (IAPS 1011) für die Schweiz adaptiert<br />

- Auftragsbestätigung<br />

- Management Letter<br />

- Zusatz zum Bericht der Revisionsstelle / Konzernprüfer<br />

- Einschränkung<br />

- Rückweisung<br />

♦ Unterschrift <strong>von</strong> Berichten im Zusammenhang mit der Jahr 2000-Problematik<br />

Die Revisionsgesellschaften unterschreiben grundsätzlich keine Bestätigungen in<br />

diesem Themenbereich.<br />

Jedoch fordert z.B. die Eidgenössische Bankenkomission, EBK <strong>von</strong> der<br />

Geschäftsleitung eine Aussage zur Jahr 2000-Konformität der Bank im<br />

Geschäftsbericht, welche somit durch die Revisionsgesellschaft per Unterschrift<br />

indirekt bestätigt werden muss.<br />

♦ Revisionsbericht:<br />

Eine Revisionsbericht mit Einschränkung hat einen direkten Einfluss auf die<br />

Kreditlimiten der beurteilten Unternehmung, weshalb diese Problematik eine sehr<br />

pikante Angelegenheit ist.<br />

♦ Spezialbestimmungen<br />

- US-Börsenkotierte Unternehmen (IAS-Bewertung) müssen alle 3 Monate über<br />

den Jahr 2000-Projektfortschritt berichten.<br />

- EBK hat eine Spezialrevision bzgl. Jahr 2000 angeordnet. Die Berichte gehen<br />

zwar nicht nach aussen, jedoch müssen Banken, welche kritische Berichte<br />

erhalten, diese einzeln mit der EBK besprechen.<br />

♦ Haftung der Revisionsgesellschaft:<br />

Diese kann erst eintreten, wenn finanzielle Probleme bei der revidierten<br />

Gesellschaft entstehen.


Diskussion<br />

In der folge sind Diskussionspunkte stichwortartig aufgelistet, welche nicht im<br />

einleitenden Überblick aufgeführt sind.<br />

JURISTISCHE FEINHEITEN:<br />

♦ Absichtliche, arglistige Täuschung in der CH-Gesetzgebung schwer<br />

interpretierbar (vs. Deutsche Gesetzgebung)<br />

♦ Produktehaftpflicht:<br />

Falls kein pro-aktives Anschreiben der Kunden geschieht kann <strong>von</strong> mangelnder<br />

Aufklärung gesprochen werden. (Beispielsweise müssten die Hersteller <strong>von</strong><br />

Videorecordern oder Maschinenkomponenten eigentlich alle Kunden<br />

anschreiben.)<br />

Wird ein Produkt auch installiert und konfiguriert, ist meist der<br />

Werklieferungsvertrag die Grundlage, welcher eine Treue- und Haftungspflicht<br />

<strong>von</strong> 10 Jahren vorsieht (siehe auch SWICO-Empfehlung)<br />

Sobald jedoch ein Produkt parametrisiert wird, ist der Benutzer haftbar (in diesem<br />

Zusammenhang ist auch die Inserateaktion <strong>von</strong> sieben grossen<br />

Informatikanbietern zum Thema Jahr 2000 zu verstehen)<br />

BEREICH REVISIONSTELLE<br />

♦ Wie sind extreme Aussagen zur Jahr 2000-Problematik im Geschäftsbericht zu<br />

behandeln?<br />

♦ Wie sieht es aus mit Fragen zur Jahr 2000-Problematik in der<br />

Generalversammlung?<br />

♦ Als regulatorische Behörde ist bisher nur die EBK durch die Spezialrevision aktiv<br />

geworden. In den restlichen Industriezweigen muss die Revisionsgesellschaft<br />

selbst bestimmen wie sie die Problematik im Rahmen ihrer Aufträge untersucht.<br />

BEREICH VR UND GL:<br />

♦ Viel wichtiger als direkte, vorausschauende Massnahmen sind Problemlösung im<br />

Sinn <strong>von</strong> guten Projekten, v.a. organisatorische Belange.<br />

♦ Zielkonflikt: Ergebnissicherung vs. Jahr 2000-Ziele (Produktivitätssteigerung,<br />

Shareholder-Requests) - das richtige Mass zu finden ist zentral (kein Standard).<br />

♦ Mögliche Massnahmen: Bussen an Tochtergesellschaften bei verpassten<br />

Meilensteinen oder wichtigstes Bonusbewertungskritierium ist der Fortschritt der<br />

Jahr 2000-Programme.

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