Diskussionsforum I: Verantwortung von Verwaltungsrat ...
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<strong>Diskussionsforum</strong> I:<br />
<strong>Verantwortung</strong> <strong>von</strong> <strong>Verwaltungsrat</strong>, Geschäftsleitung<br />
und Behörden, Aufgabe der Kontrollorgane<br />
Überblick der wichtigsten Diskussionspunkte des Forums I<br />
♦ Regelkreis-Problematik:<br />
Abhängigkeiten zwischen Revisionsstelle, Bank (Kreditgeber), Unternehmung<br />
und <strong>Verwaltungsrat</strong> => wie integer und vollständig sind die Informationen im<br />
Zusammenhang mit der Jahr 2000-Problematik?<br />
♦ Delegation & Rückdelegation:<br />
In der <strong>Verantwortung</strong>shierarchie für das Jahr 2000-Projekt eines Unternehmens<br />
(Bsp.: <strong>Verwaltungsrat</strong> - Konzernleitung - Geschäftsleitung - Departements-<br />
/Abteilungsleitung - Projektleitung - Projektmitarbeiter) müssen die Aufgaben<br />
richtig und klar delegiert werden und Probleme, resp. zu treffende Entscheide auf<br />
höherer Stufe rechtzeitig rückdelegiert werden (Ab-/Übereinstimmung <strong>von</strong><br />
Aufgabe, <strong>Verantwortung</strong> und Kompetenz).<br />
♦ Treuhandkammer:<br />
Eine Jahr 2000-Fachmitteilung ist bei der Treuhandkammer für CHF 20.-<br />
erhältlich ( - jedoch nicht via auf dem Internet verfügbar).<br />
♦ <strong>Verantwortung</strong> <strong>Verwaltungsrat</strong>:<br />
Besteht eine Haftung bei verspäteter Dechargen-Erteilung?<br />
♦ Bedeutung <strong>von</strong> Jahr 2000-Konformitätsbestätigungen:<br />
Bei Fremdprodukten sollten Jahr 2000-Konformitätsbestätigungen in erster Linie<br />
als Signal für Testbereitschaft der eigenen Systeme verstanden werden und nicht<br />
als Garantie für Jahr 2000-fähige Systeme in der unternehmenseigenen<br />
Umgebung.<br />
♦ Bedeutung vorsorglicher "Abmachungen":<br />
Wie exakt wurden Nachlieferaktionen/Nachbesserungen geregelt oder kommt der<br />
Lieferant seiner Aufklärungspflicht nicht nach (ev. "arglistiges Verschweigen").<br />
♦ Liquiditätsplanung Dezember 1999:<br />
Werden die relevanten Punkte genügend berücksichtigt, wie z.B.<br />
Rechnungen/Zahlungen, Bargeldversorgung, Valuta-Daten, "Factoring" bei einer<br />
Grossgesellschaft, …<br />
♦ Partnerschaftlicher Lösungsansatz der Privatunternehmen vs. Föderalismus der<br />
öffentlichen Institutionen:<br />
Gesetz sieht keine Weisungsbefugnis zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden<br />
vor. Die interne Revision eines Kantons muss z.B. durch einen Auftrag der<br />
Kantonsregierung zum Handeln aufgefordert werden.<br />
♦ Risikomanagement:<br />
Aufgrund des Zeitproblems ist die Priorisierung zentral und der Mut zur Lücke ist<br />
gefragt. Diese Entscheidungen sollten jedoch nur vom "Chef" getroffen werden.
Zusammenfassung der Referate des Diskussionsleiters und<br />
der Diskussionspartner<br />
Einführungsreferat des <strong>Diskussionsforum</strong>sleiters Beat Lehmann<br />
(lic.jur.Fürsprech, Rechtsabteilung Alusuisse Lonza Group AG, algroup)<br />
Darstellung der Art und Grundlagen möglicher Ansprüche, welche nach<br />
schweizerischem Recht gegen Unternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften,<br />
deren Verwaltungen und Kontrollorgane aufgrund <strong>von</strong> Schäden, Ausfällen und<br />
Verlusten im Zusammenhang mit Ausfällen, Störungen oder Unterbrüchen <strong>von</strong><br />
computer-unterstützten Systemen und Leistungen beim Übergang auf das Jahr 2000<br />
geltend gemacht werden können:<br />
♦ Aufgaben und Verantwortlichkeiten der geschäftsleitenden Organe <strong>von</strong><br />
Handelsgesellschaften und Genossenschaften nach dem Obligationenrecht<br />
♦ Haftung des Staates (Bund, Kanton, Gemeinden) öffentlicher Werke und<br />
Anstalten nach den Verantwortlichkeitsgesetzen des Bundes und der Kantone<br />
♦ Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Kontrollorgane (insbesondere<br />
Revisionsstellen) im Zusammenhang mit der Jahr 2000 Problematik
ANSPRUCHS- UND HAFTUNGS-SITUATION IM UNTERNEHMEN AUS FEHLENDER<br />
JAHR 2000-KONFORMITÄT
GRUNDLAGEN MÖGLICHER ANSPRÜCHE AUS DEM JAHR 2000 PROBLEM<br />
Auflistung der Grundlagen mit Verweis auf Gesetzesartikel. Liste mit Buchstaben als<br />
Referenz auf obige Grafik.
VR, GL UND REVISIONSSTELLE IM KREUZFEUER DER<br />
GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN VERANTWORTLICHKEIT
Verantwortlichkeit im Aktienrecht, GmbH, Genossenschaft;
Die Aufgabe der Revisionsstelle
VERANTWORTUNGSINHALTE, RESP. -GRÜNDE: ZUSAMMENFASSENDE PUNKTE<br />
DER JAHR 2000 - VERANTWORTUNG VON VR, GL UND REVISIONSSTELLE
DIE HAFTUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER KÖRPERSCHAFTEN, ANSTALTEN UND<br />
WERKE - SCHÄDEN AUS IHRER TÄTIGKEIT<br />
Handel im hoheitlichen vs gewerblichen Bereich der staatlichen Tätigkeit
Haftung des Staates, öffentlicher Beamter und Angestellter
Haftung nach OR bei gewerblichem Handel vs Spezialgesetze: Beispiel Haftung für<br />
Störungen in der Stromversorgung
Fazit hier: der Benützer resp. Bezüger <strong>von</strong> Strom kann keine Ansprüche geltend<br />
machen, da bei der Stromversorgung keine Haftung aus dem Geschäftsbetrieb besteht.<br />
DISKUSSIONSPUNKTE ZUR VERANTWORTUNG VON VR UND GL
JURISTISCHE EMPFEHLUNGEN FÜR JAHR 2000-MASSNAHMEN
Referat des Diskussionspartners Dr. Felix Bagdasarjanz<br />
(Mitglied der Geschäftsleitung ABB Schweiz)<br />
Die wichtigsten Aussagen sind hier stichwortartig aufgelistet:<br />
♦ Das Wichtigste:<br />
- Jahr 2000 ist Chefsache… die Mentalität ist zentral: Einzelkämpfer als<br />
Spezialistenteam sind nicht gefragt und es gibt keine Jahr 2000-Spezialisten, da es<br />
sich hier um eine Pioniertätigkeit handelt<br />
- 1999 = Das Jahr des Tuns => Massnahmen realisieren<br />
- Zeitkritisches Projekt => "Sense of Urgency" ist nötig<br />
- Kein "business as usual" => Führungsentscheide in ungewohnter Lage<br />
- dauerndes Risikomanagement => Lücken in der <strong>Verantwortung</strong> müssen<br />
gemeinsam geklärt werden<br />
- Abhängigkeiten => alle sind betroffen<br />
♦ Vorgehen ABB:<br />
Country Manager sind verantwortlich, dass die Programme zur Erreichung der<br />
Jahr-2000-Tauglichkeit bei den internen Systemen und Prozessen umgesetzt<br />
werden. Dies führt zu einer starken Mitverantwortung für die erfolgreiche<br />
Umsetzung dieser Programme bei den Produkten und den bei den Kunden<br />
installierten Systemen und Anlagen.<br />
Bei ABB Schweiz sind deshalb alle Geschäftsführer in die Wahrung der Jahr<br />
2000-<strong>Verantwortung</strong> umfassend eingebunden.<br />
♦ Auftrag VR vom 1. Dez. 1998:<br />
- Der VR der ABB Schweiz beauftragt den Country Manager, umfassende<br />
Vorkehrungen zu treffen, um die „Jahr-2000-Tauglichkeit“ zu erreichen.<br />
- Der Country Manager erstellt alle 3 Monate einen Statusbericht zu Handen des<br />
VR‘s.<br />
- Der Statusbericht umfasst sowohl interne Systeme und Prozesse als auch<br />
Produkte und Kunden.<br />
=> Eine Lagebeurteilung muss für den <strong>Verwaltungsrat</strong> möglich sein, er muss<br />
Stellung beziehen und sich deshalb mit der Materie befassen.<br />
♦ Kernfragen für jeden Firmenleiter<br />
- Stimmt meine Grundeinstellung? => In meinem <strong>Verantwortung</strong>sbereich gibt es<br />
Jahr-2000 Probleme, bis man mir das Gegenteil bewiesen hat.<br />
- Was bedeutet das? => Sehe ich im Y2K eine unternehmerische Chance? Nutzen<br />
wir die vorhandenen Methodiken konsequent und sinnvoll? Haben wir die<br />
Ressourcen (Personal, Kosten und Zeit) im Griff?<br />
- Was tun? => Noch heute akzeptieren, dass das Jahr-2000 Problem eine<br />
Herausforderung für mich als Chef ist. Verantwortlich handeln: MASSNAHMEN<br />
UMSETZEN.<br />
♦ Zusammenfassende Punkte zur Rolle <strong>von</strong> Verwaltungsräten/Geschäftsführern:<br />
1. Sensibilisierung<br />
• Potentielle Probleme bei Kunden, Lieferanten, internen Systemen<br />
• Sense of Urgency: Ressourcen, Zeit<br />
• Führung: Y2K ist Chefsache ? Organisation des Projektes Y2K<br />
2. Inventar<br />
• Alle Systeme auflisten, die betroffen sein können
(Produkte und interne Systeme)<br />
3. Assessment<br />
• Strukturierte Reviews entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />
• Bewertung des Risikopotentials<br />
• Identifikation und Bewertung kritischer Systeme und Applikationen<br />
4. Lösungen<br />
• Definition der konkreten Massnahmen: korrigieren, ersetzen oder<br />
ausser Betrieb nehmen<br />
5. Überprüfung<br />
• Vorsorgliche Tests zur Verifikation der Y2K-Verträglichkeit<br />
• Tests nach der Durchführung <strong>von</strong> Massnahmen<br />
=> Anordnen und Überwachen, dass die 5 Schritte durchgeführt werden. Als<br />
Unternehmer handeln und Risiko mittragen, Aktivitäten dokumentieren.
Referat des Diskussionspartners Christian Dietschi<br />
(Leiter Controls and Assurance Services, PricewaterhouseCoopers AG)<br />
Die wichtigsten Aussagen sind hier stichwortartig aufgelistet:<br />
♦ "Expectation gap"<br />
Die Revision prüft nicht die Jahr 2000-Fähigkeit, sondern in erster Linie die<br />
Ordnungsmässigkeit der Buchführung.<br />
♦ Abschlussprüfung: "Buchhaltung as usual" vs "going concern"<br />
Prüfinhalte deshalb auch ob Jahr 2000-Projekt vorhanden und wie ist es<br />
organisiert.<br />
Desweiteren auch spezielle Bewertung <strong>von</strong> Produkten in der Erstellung<br />
(Halbfabrikate). Bsp. Automobilbranche: falls die ISO-Zertifizierung aufgrund<br />
<strong>von</strong> Änderungen im Produktionsprozess nicht mehr erreicht wird, müssen<br />
Halbfabrikate anders bewertet werden.<br />
♦ Inhalte der Jahr2000-Fachmitteilung der Treuhandkammer<br />
- IFAC (IAPS 1011) für die Schweiz adaptiert<br />
- Auftragsbestätigung<br />
- Management Letter<br />
- Zusatz zum Bericht der Revisionsstelle / Konzernprüfer<br />
- Einschränkung<br />
- Rückweisung<br />
♦ Unterschrift <strong>von</strong> Berichten im Zusammenhang mit der Jahr 2000-Problematik<br />
Die Revisionsgesellschaften unterschreiben grundsätzlich keine Bestätigungen in<br />
diesem Themenbereich.<br />
Jedoch fordert z.B. die Eidgenössische Bankenkomission, EBK <strong>von</strong> der<br />
Geschäftsleitung eine Aussage zur Jahr 2000-Konformität der Bank im<br />
Geschäftsbericht, welche somit durch die Revisionsgesellschaft per Unterschrift<br />
indirekt bestätigt werden muss.<br />
♦ Revisionsbericht:<br />
Eine Revisionsbericht mit Einschränkung hat einen direkten Einfluss auf die<br />
Kreditlimiten der beurteilten Unternehmung, weshalb diese Problematik eine sehr<br />
pikante Angelegenheit ist.<br />
♦ Spezialbestimmungen<br />
- US-Börsenkotierte Unternehmen (IAS-Bewertung) müssen alle 3 Monate über<br />
den Jahr 2000-Projektfortschritt berichten.<br />
- EBK hat eine Spezialrevision bzgl. Jahr 2000 angeordnet. Die Berichte gehen<br />
zwar nicht nach aussen, jedoch müssen Banken, welche kritische Berichte<br />
erhalten, diese einzeln mit der EBK besprechen.<br />
♦ Haftung der Revisionsgesellschaft:<br />
Diese kann erst eintreten, wenn finanzielle Probleme bei der revidierten<br />
Gesellschaft entstehen.
Diskussion<br />
In der folge sind Diskussionspunkte stichwortartig aufgelistet, welche nicht im<br />
einleitenden Überblick aufgeführt sind.<br />
JURISTISCHE FEINHEITEN:<br />
♦ Absichtliche, arglistige Täuschung in der CH-Gesetzgebung schwer<br />
interpretierbar (vs. Deutsche Gesetzgebung)<br />
♦ Produktehaftpflicht:<br />
Falls kein pro-aktives Anschreiben der Kunden geschieht kann <strong>von</strong> mangelnder<br />
Aufklärung gesprochen werden. (Beispielsweise müssten die Hersteller <strong>von</strong><br />
Videorecordern oder Maschinenkomponenten eigentlich alle Kunden<br />
anschreiben.)<br />
Wird ein Produkt auch installiert und konfiguriert, ist meist der<br />
Werklieferungsvertrag die Grundlage, welcher eine Treue- und Haftungspflicht<br />
<strong>von</strong> 10 Jahren vorsieht (siehe auch SWICO-Empfehlung)<br />
Sobald jedoch ein Produkt parametrisiert wird, ist der Benutzer haftbar (in diesem<br />
Zusammenhang ist auch die Inserateaktion <strong>von</strong> sieben grossen<br />
Informatikanbietern zum Thema Jahr 2000 zu verstehen)<br />
BEREICH REVISIONSTELLE<br />
♦ Wie sind extreme Aussagen zur Jahr 2000-Problematik im Geschäftsbericht zu<br />
behandeln?<br />
♦ Wie sieht es aus mit Fragen zur Jahr 2000-Problematik in der<br />
Generalversammlung?<br />
♦ Als regulatorische Behörde ist bisher nur die EBK durch die Spezialrevision aktiv<br />
geworden. In den restlichen Industriezweigen muss die Revisionsgesellschaft<br />
selbst bestimmen wie sie die Problematik im Rahmen ihrer Aufträge untersucht.<br />
BEREICH VR UND GL:<br />
♦ Viel wichtiger als direkte, vorausschauende Massnahmen sind Problemlösung im<br />
Sinn <strong>von</strong> guten Projekten, v.a. organisatorische Belange.<br />
♦ Zielkonflikt: Ergebnissicherung vs. Jahr 2000-Ziele (Produktivitätssteigerung,<br />
Shareholder-Requests) - das richtige Mass zu finden ist zentral (kein Standard).<br />
♦ Mögliche Massnahmen: Bussen an Tochtergesellschaften bei verpassten<br />
Meilensteinen oder wichtigstes Bonusbewertungskritierium ist der Fortschritt der<br />
Jahr 2000-Programme.