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<strong>Geschäftsführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kontrollorgane</strong><br />

<strong>Kontrollorgane</strong> / Aufsichtsrat<br />

Aufsichtsratsvorsitz<br />

Herr Gerhard Finke<br />

Mitglied des Aufsichtsrats<br />

Herr Werner Bisbort<br />

Geschäftsadresse<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter<br />

folgender Adresse erreichbar:<br />

Wormeck Real Estate Corporation,<br />

Kronsberg 29,<br />

D- 24161 Altenholz<br />

Telefon: 0431 – 32 90 -0<br />

Fax: 0431 – 32 90 195<br />

email: info@wormeck-real-estate.com<br />

Funktion <strong>und</strong> Aufgaben des Aufsichtsrats<br />

Gemäß des Bestimmungen des amerikanischen<br />

Gesellschaftsrechts <strong>und</strong> entsprechend aller<br />

etwaigen Beschränkungen der Gründungsurk<strong>und</strong>e,<br />

die im Zusammenhang mit<br />

Handlungen von etwaig vorhandenen<br />

Aktionären oder von Genussrechtsinhabern<br />

genehmigt werden müssen, sind Kontrollfunktionen<br />

sowie sonstige Angelegenheiten der<br />

Gesellschaft durch den Aufsichtsrat (Board of<br />

Directors) zu verwalten <strong>und</strong> / oder unter seiner<br />

Leitung auszuüben. Der Aufsichtsrat kann<br />

seine Aufgaben an eine Managementfirma<br />

oder an eine andere Person delegieren,<br />

vorausgesetzt die Kontrollfunktionen <strong>und</strong><br />

Angelegenheiten der Gesellschaft werden unter<br />

der endgültigen Leitung des Aufsichtsrats<br />

verwaltet <strong>und</strong> ausgeübt.<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei jeder<br />

Jahreshauptversammlung zu wählen <strong>und</strong><br />

bleiben bis zur nächsten Jahreshauptversammlung<br />

im Amt. Jedes Mitglied des<br />

Aufsichtsrats kann während seiner<br />

Amtsperiode zurücktreten, wobei der Rücktritt<br />

erst dann in Kraft tritt, wenn dem Vorsitzenden<br />

oder dem Präsidenten eine schriftliche<br />

Erklärung vorgelegt wird. Es sei denn, die<br />

Erklärung gibt für das Inkrafttreten des<br />

Rücktritts einen späteren Zeitpunkt an. Falls<br />

der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt in<br />

Kraft treten soll, kann ein Nachfolger gewählt<br />

werden, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

des Rücktritts sein Amt antritt.<br />

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />

Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat<br />

die Gesellschaft an die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />

keine Bezüge, Gewinnbeteiligungen<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen <strong>und</strong> Nebenleistungen jeder<br />

Art gezahlt.<br />

Künftig erhalten die Aufsichtsratsmitglieder im<br />

Rahmen ihrer Kontrollfunktion eine jährlich<br />

Aufwandsentschädigung deren Höhe zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />

festgelegt ist. Darüber hinaus erhält das<br />

jeweilige Aufsichtsratsmitglied gegen Vorlage<br />

des Belegs die Reisekosten erstattet, die im<br />

Rahmen der Ausübung ihrer Kontrollfunktion<br />

entstanden sind. Abfindungen oder sonstige<br />

Vergütungen, nach einer Abwahl oder nach<br />

einem Amtsrücktritt werden nicht gezahlt.<br />

Auch bestehen darüber hinaus keine<br />

Ansprüche.<br />

Verflechtungen<br />

Zwischen den Mitgliedern des Vorstands <strong>und</strong><br />

des Aufsichtsrats, bestehen nach Kenntnis der<br />

Emittentin keine personellen oder sonstige<br />

angabepflichtige Verflechtungen, die die<br />

zukünftige Geschäftstätigkeit beeinflussen<br />

könnten.<br />

Die Mitglieder der <strong>Geschäftsführung</strong>, des<br />

Vorstands, der Aufsichtsgremien <strong>und</strong> Beiräte<br />

des Emittenten sind nicht für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlagen betraut sind oder für<br />

Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital<br />

geben <strong>und</strong> auch nicht für Unternehmen, die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des<br />

Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen erbringen.<br />

Sonstige Personen<br />

Sonstige angabepflichtige Personen außer die<br />

im Prospekt genannten, waren an der<br />

Herausgabe oder dem Inhalt des Prospekts<br />

oder an der Abgabe oder dem Inhalt der<br />

Vermögensanlage nicht beteiligt.<br />

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