13. Geschäftsführung und Kontrollorgane Seite 30- 34 - Zurück
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<strong>Geschäftsführung</strong> <strong>und</strong> <strong>Kontrollorgane</strong><br />
<strong>Kontrollorgane</strong> / Aufsichtsrat<br />
Aufsichtsratsvorsitz<br />
Herr Gerhard Finke<br />
Mitglied des Aufsichtsrats<br />
Herr Werner Bisbort<br />
Geschäftsadresse<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter<br />
folgender Adresse erreichbar:<br />
Wormeck Real Estate Corporation,<br />
Kronsberg 29,<br />
D- 24161 Altenholz<br />
Telefon: 0431 – 32 90 -0<br />
Fax: 0431 – 32 90 195<br />
email: info@wormeck-real-estate.com<br />
Funktion <strong>und</strong> Aufgaben des Aufsichtsrats<br />
Gemäß des Bestimmungen des amerikanischen<br />
Gesellschaftsrechts <strong>und</strong> entsprechend aller<br />
etwaigen Beschränkungen der Gründungsurk<strong>und</strong>e,<br />
die im Zusammenhang mit<br />
Handlungen von etwaig vorhandenen<br />
Aktionären oder von Genussrechtsinhabern<br />
genehmigt werden müssen, sind Kontrollfunktionen<br />
sowie sonstige Angelegenheiten der<br />
Gesellschaft durch den Aufsichtsrat (Board of<br />
Directors) zu verwalten <strong>und</strong> / oder unter seiner<br />
Leitung auszuüben. Der Aufsichtsrat kann<br />
seine Aufgaben an eine Managementfirma<br />
oder an eine andere Person delegieren,<br />
vorausgesetzt die Kontrollfunktionen <strong>und</strong><br />
Angelegenheiten der Gesellschaft werden unter<br />
der endgültigen Leitung des Aufsichtsrats<br />
verwaltet <strong>und</strong> ausgeübt.<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei jeder<br />
Jahreshauptversammlung zu wählen <strong>und</strong><br />
bleiben bis zur nächsten Jahreshauptversammlung<br />
im Amt. Jedes Mitglied des<br />
Aufsichtsrats kann während seiner<br />
Amtsperiode zurücktreten, wobei der Rücktritt<br />
erst dann in Kraft tritt, wenn dem Vorsitzenden<br />
oder dem Präsidenten eine schriftliche<br />
Erklärung vorgelegt wird. Es sei denn, die<br />
Erklärung gibt für das Inkrafttreten des<br />
Rücktritts einen späteren Zeitpunkt an. Falls<br />
der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt in<br />
Kraft treten soll, kann ein Nachfolger gewählt<br />
werden, der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
des Rücktritts sein Amt antritt.<br />
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hat<br />
die Gesellschaft an die Mitglieder des Aufsichtsrats<br />
keine Bezüge, Gewinnbeteiligungen<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen <strong>und</strong> Nebenleistungen jeder<br />
Art gezahlt.<br />
Künftig erhalten die Aufsichtsratsmitglieder im<br />
Rahmen ihrer Kontrollfunktion eine jährlich<br />
Aufwandsentschädigung deren Höhe zum<br />
Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />
festgelegt ist. Darüber hinaus erhält das<br />
jeweilige Aufsichtsratsmitglied gegen Vorlage<br />
des Belegs die Reisekosten erstattet, die im<br />
Rahmen der Ausübung ihrer Kontrollfunktion<br />
entstanden sind. Abfindungen oder sonstige<br />
Vergütungen, nach einer Abwahl oder nach<br />
einem Amtsrücktritt werden nicht gezahlt.<br />
Auch bestehen darüber hinaus keine<br />
Ansprüche.<br />
Verflechtungen<br />
Zwischen den Mitgliedern des Vorstands <strong>und</strong><br />
des Aufsichtsrats, bestehen nach Kenntnis der<br />
Emittentin keine personellen oder sonstige<br />
angabepflichtige Verflechtungen, die die<br />
zukünftige Geschäftstätigkeit beeinflussen<br />
könnten.<br />
Die Mitglieder der <strong>Geschäftsführung</strong>, des<br />
Vorstands, der Aufsichtsgremien <strong>und</strong> Beiräte<br />
des Emittenten sind nicht für Unternehmen<br />
tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlagen betraut sind oder für<br />
Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital<br />
geben <strong>und</strong> auch nicht für Unternehmen, die im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des<br />
Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen erbringen.<br />
Sonstige Personen<br />
Sonstige angabepflichtige Personen außer die<br />
im Prospekt genannten, waren an der<br />
Herausgabe oder dem Inhalt des Prospekts<br />
oder an der Abgabe oder dem Inhalt der<br />
Vermögensanlage nicht beteiligt.<br />
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