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Umsetzung der Naturgefahren - Kanton Basel-Landschaft

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<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturgefahren</strong>karte in die kommunale Nutzungsplanung<br />

Abb. 13: 13: Vorschlag Vorschlag zur Darstellung zur Darstellung <strong>der</strong> Gefahrenzonen <strong>der</strong> Gefahrenzonen im Zonenplan Siedlung im Zonenplan (fiktives Beispiel, Siedlung abgeleitet (fiktives aus fiktiver Beispiel, <strong>Naturgefahren</strong>karte,<br />

aus vgl. fiktiver Abb. 7). <strong>Naturgefahren</strong>karte, vgl. Abb.<br />

abgeleitet<br />

7).<br />

B. Bestimmungen zu Gefahrenzonen im Nutzungsreglement (Zonenreglement)<br />

Je nach vorkommenden Gefährdungen werden im Zonenreglement zu den einzelnen Gefahrenzonen spezifische<br />

Bestimmungen erlassen, welche im Falle von Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Die Musterbestimmungen<br />

(vgl. Tab. 5) sind wie folgt aufgebaut: Zuerst wird eine allgemeine Bestimmung zu den Gefahrenzonen<br />

18 gemacht, anschliessend werden Aussagen zu den nach den möglichen <strong>Naturgefahren</strong> differenzierten<br />

Gefahrenzonen getroffen.

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