Umsetzung der Naturgefahren - Kanton Basel-Landschaft
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<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Naturgefahren</strong>karte in die kommunale Nutzungsplanung<br />
Abb. 13: 13: Vorschlag Vorschlag zur Darstellung zur Darstellung <strong>der</strong> Gefahrenzonen <strong>der</strong> Gefahrenzonen im Zonenplan Siedlung im Zonenplan (fiktives Beispiel, Siedlung abgeleitet (fiktives aus fiktiver Beispiel, <strong>Naturgefahren</strong>karte,<br />
aus vgl. fiktiver Abb. 7). <strong>Naturgefahren</strong>karte, vgl. Abb.<br />
abgeleitet<br />
7).<br />
B. Bestimmungen zu Gefahrenzonen im Nutzungsreglement (Zonenreglement)<br />
Je nach vorkommenden Gefährdungen werden im Zonenreglement zu den einzelnen Gefahrenzonen spezifische<br />
Bestimmungen erlassen, welche im Falle von Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Die Musterbestimmungen<br />
(vgl. Tab. 5) sind wie folgt aufgebaut: Zuerst wird eine allgemeine Bestimmung zu den Gefahrenzonen<br />
18 gemacht, anschliessend werden Aussagen zu den nach den möglichen <strong>Naturgefahren</strong> differenzierten<br />
Gefahrenzonen getroffen.