Juni 2008/pdf - Studentischer Konvent
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Wahlen und Wählen<br />
Der Studentische <strong>Konvent</strong>:<br />
Aufbau und Aufgaben<br />
Der Studentische <strong>Konvent</strong> ist die Studierendenvertretung<br />
unserer Hochschule.<br />
Er besteht aus dem/der studentischen<br />
VertreterIn im Senat, den MitgliederInnen<br />
des Fachschaftenrats und der studentischen<br />
Frauenbeauftragten. Sein Ziel ist<br />
es, die Interessen der Studierenden in der<br />
Hochschulpolitik zu vertreten. Die studentischen<br />
VertreterInnen im Senat und im<br />
Fachschaftenrat werden von der gesamten<br />
Studierendenschaft gewählt, die Frauenbeauftragte<br />
nur von den Studentinnen<br />
unserer Universität.<br />
Eines der zentralen Organe der Universität<br />
mit studentischer Beteiligung ist der<br />
Senat. Er ist ein fakultätsübergreifendes<br />
Gremium und besteht aus 5 HoschschullehrerInnen,<br />
1 wissenschaftlichen und<br />
künstlerischen MitarbeiterIn, 1 sonstigen<br />
MitarbeiterIn, 1 Studierenden, der Frauenbeauftragten<br />
und 1 gewählten ErsatzvertreterIn<br />
der Studierenden mit beratender<br />
Funktion. Die Professoren verfügen in diesem<br />
Gremium über die absolute Mehrheit.<br />
Der Senat beschließt die von der Hochschule<br />
zu erlassenden Rechtsvorschriften.<br />
Er entscheidet zudem über Angelegenheiten<br />
von grundsätzlicher Bedeutung<br />
für die Forschung und die Förderung des<br />
wissenschaftlichen und künstlerischen<br />
Nachwuchses sowie über die Erfüllung<br />
des Gleichstellungsauftrags. Des Weiteren<br />
bestimmt er Forschungsschwerpunkte<br />
und entscheidet über Vorschläge für die<br />
Einrichtung, Änderung und Aufhebung<br />
von Studiengängen. Schließlich nimmt er<br />
zu den Vorschlägen für die Berufung von<br />
ProfessorInnen Stellung und entscheidet<br />
über die Bestellung von HonorarprofessorInnen<br />
(siehe BayHschG, Art. 25).<br />
Der Faschschaftenrat besteht aus den<br />
VertreterInnen der Studierenden in den<br />
Fakultätsräten. Der Fakultätsrat ist laut<br />
Art. 31 des Bayrischen Hochschlgesetzes<br />
zuständig in allen Angelegenheiten der<br />
Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit<br />
des Dekans oder der Dekanin oder eines<br />
anderen Organs der Fakultät bestimmt<br />
ist. Er setzt sich zusammen aus dem/der<br />
DekanIn, dem/der ProdekanIn, dem/der<br />
StudiendekanIn, 6 HochschullehrerInnen,<br />
2 wissenschaftlichen oder künstlerischen<br />
MitarbeiterInnen, 1 sonstigen MitarbeiterIn,<br />
2 Studierenden und der Frauenbeauftragten.<br />
Ein weiteres wichtiges Gremium ist<br />
der Sprecherrat. Er besteht aus dem/der<br />
Vorsitzenden des Studentischen <strong>Konvent</strong>s,<br />
dessen StellvertreterIn und 3 weiteren<br />
Mitgliedern, die aus dem Kreis des<br />
Studentischen <strong>Konvent</strong>s gewählt werden.<br />
Der Sprecherrat bildet also den »Vorsitz«<br />
des Studentischen <strong>Konvent</strong>s. Er führt die<br />
Verhandlungen mit der Hochschulleitung<br />
und anderen Organen der Hochschule,<br />
wie zum Beispiel dem Hochschulrat und<br />
repräsentiert die Studierendenschaft. Eine<br />
besonders wichtige Rolle spielt der Sprecherrat<br />
natürlich auch bei der Verteilung<br />
der Studiengebühren.<br />
6 Wahlspezial <strong>2008</strong> kuAktuell