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Juni 2008/pdf - Studentischer Konvent

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Wahlen und Wählen<br />

Der Studentische <strong>Konvent</strong>:<br />

Aufbau und Aufgaben<br />

Der Studentische <strong>Konvent</strong> ist die Studierendenvertretung<br />

unserer Hochschule.<br />

Er besteht aus dem/der studentischen<br />

VertreterIn im Senat, den MitgliederInnen<br />

des Fachschaftenrats und der studentischen<br />

Frauenbeauftragten. Sein Ziel ist<br />

es, die Interessen der Studierenden in der<br />

Hochschulpolitik zu vertreten. Die studentischen<br />

VertreterInnen im Senat und im<br />

Fachschaftenrat werden von der gesamten<br />

Studierendenschaft gewählt, die Frauenbeauftragte<br />

nur von den Studentinnen<br />

unserer Universität.<br />

Eines der zentralen Organe der Universität<br />

mit studentischer Beteiligung ist der<br />

Senat. Er ist ein fakultätsübergreifendes<br />

Gremium und besteht aus 5 HoschschullehrerInnen,<br />

1 wissenschaftlichen und<br />

künstlerischen MitarbeiterIn, 1 sonstigen<br />

MitarbeiterIn, 1 Studierenden, der Frauenbeauftragten<br />

und 1 gewählten ErsatzvertreterIn<br />

der Studierenden mit beratender<br />

Funktion. Die Professoren verfügen in diesem<br />

Gremium über die absolute Mehrheit.<br />

Der Senat beschließt die von der Hochschule<br />

zu erlassenden Rechtsvorschriften.<br />

Er entscheidet zudem über Angelegenheiten<br />

von grundsätzlicher Bedeutung<br />

für die Forschung und die Förderung des<br />

wissenschaftlichen und künstlerischen<br />

Nachwuchses sowie über die Erfüllung<br />

des Gleichstellungsauftrags. Des Weiteren<br />

bestimmt er Forschungsschwerpunkte<br />

und entscheidet über Vorschläge für die<br />

Einrichtung, Änderung und Aufhebung<br />

von Studiengängen. Schließlich nimmt er<br />

zu den Vorschlägen für die Berufung von<br />

ProfessorInnen Stellung und entscheidet<br />

über die Bestellung von HonorarprofessorInnen<br />

(siehe BayHschG, Art. 25).<br />

Der Faschschaftenrat besteht aus den<br />

VertreterInnen der Studierenden in den<br />

Fakultätsräten. Der Fakultätsrat ist laut<br />

Art. 31 des Bayrischen Hochschlgesetzes<br />

zuständig in allen Angelegenheiten der<br />

Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit<br />

des Dekans oder der Dekanin oder eines<br />

anderen Organs der Fakultät bestimmt<br />

ist. Er setzt sich zusammen aus dem/der<br />

DekanIn, dem/der ProdekanIn, dem/der<br />

StudiendekanIn, 6 HochschullehrerInnen,<br />

2 wissenschaftlichen oder künstlerischen<br />

MitarbeiterInnen, 1 sonstigen MitarbeiterIn,<br />

2 Studierenden und der Frauenbeauftragten.<br />

Ein weiteres wichtiges Gremium ist<br />

der Sprecherrat. Er besteht aus dem/der<br />

Vorsitzenden des Studentischen <strong>Konvent</strong>s,<br />

dessen StellvertreterIn und 3 weiteren<br />

Mitgliedern, die aus dem Kreis des<br />

Studentischen <strong>Konvent</strong>s gewählt werden.<br />

Der Sprecherrat bildet also den »Vorsitz«<br />

des Studentischen <strong>Konvent</strong>s. Er führt die<br />

Verhandlungen mit der Hochschulleitung<br />

und anderen Organen der Hochschule,<br />

wie zum Beispiel dem Hochschulrat und<br />

repräsentiert die Studierendenschaft. Eine<br />

besonders wichtige Rolle spielt der Sprecherrat<br />

natürlich auch bei der Verteilung<br />

der Studiengebühren.<br />

6 Wahlspezial <strong>2008</strong> kuAktuell

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