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Erasmus Folder - EU-Förderungen

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ERASMUS<br />

European Action Scheme<br />

for the Mobility of University Students<br />

<strong>EU</strong>-Bildungsprogramm<br />

für lebenslanges Lernen 2007–2013


ERASMUS ist jener Teil des <strong>EU</strong>-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen,<br />

der für den Hochschulbereich konzipiert wurde.<br />

Ziele des Programms<br />

ERASMUS<br />

Die Nationalagentur Lebenslanges<br />

Lernen betreut das <strong>EU</strong>-<br />

Bildungsprogramm in Österreich.<br />

Sie betreut europäische Projekte<br />

und Mobilitätsmaßnahmen im<br />

Schulbereich, Hochschulbereich,<br />

in der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />

und in der Erwachsenenbildung.<br />

www.lebenslanges-lernen.at<br />

Das <strong>EU</strong>-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen:<br />

COMENIUS<br />

ERASMUS<br />

LEONARDO<br />

DA VINCI<br />

GRUNDTVIG<br />

Schulbildung<br />

Hochschulbildung<br />

Berufliche Ausund<br />

Weiterbildung<br />

Erwachsenenbildung<br />

Querschnittsprogramm<br />

4 Schlüsselaktivitäten:<br />

Politikentwicklung<br />

Sprachenlernen<br />

Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien<br />

Details zum jeweiligen<br />

Programm finden Sie auf<br />

www.lebenslanges-lernen.at<br />

Jean Monnet Programm<br />

3 Schlüsselaktivitäten:<br />

Jean Monnet Aktionen<br />

Europäische Einrichtungen<br />

Europäische Vereinigungen<br />

die Verwirklichung eines europäischen<br />

Hochschulraums<br />

die Stärkung des Beitrags der<br />

Hochschulbildung und der fortgeschrittenen<br />

beruflichen Bildung<br />

zum Innovationsprozess<br />

die Verbesserung der Transparenz<br />

und Kompatibilität von<br />

in Europa erworbenen Hochschulabschlüssen<br />

die Steigerung der Mobilität<br />

von Studierenden, Lehrenden<br />

und sonstigem Personal<br />

die Förderung innovativer Verfahren<br />

Weitere Ziele sind der Ausbau<br />

der Kooperation zwischen Hochschulen<br />

und Unternehmen, die<br />

Förderung des Fremdsprachenerwerbs<br />

und der Aufbau eines<br />

interkulturellen, europäischen<br />

Bewusstseins.<br />

Teilnahmeberechtigte<br />

Länder/Institutionen/Personen<br />

An ERASMUS nehmen folgende Länder teil<br />

die Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

die EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein<br />

die Türkei<br />

Die Schweiz nimmt nicht am ERASMUS-Programm teil, Studienaufenthalte<br />

in der Schweiz sind dennoch zu ERASMUS-ähnlichen Bedingungen<br />

möglich.<br />

Verbreitung<br />

2 3


Mobilität<br />

ERASMUS umfasst<br />

folgende Maßnahmen<br />

Mobilität:<br />

Hochschulcharta<br />

Studienaufenthalte<br />

Studierendenpraktika<br />

Mobilität von Lehrpersonal<br />

und administrativem Personal<br />

Intensivsprachkurse<br />

Mobilität bei ERASMUS-<br />

Intensivprogrammen auf<br />

multilateraler Basis<br />

Multilaterale Projekte<br />

Multilaterale Netzwerke<br />

ERASMUS fördert Aufenthalte im europäischen Ausland für Studierende,<br />

Lehrende und administratives Personal im Hochschulbereich. Ferner fallen<br />

Intensivsprachkurse, die Mobilität bei ERASMUS-Intensivprogrammen<br />

auf multilateraler Basis sowie seit 2007 auch Auslandspraktika für<br />

Studierende unter die ERASMUS-Mobilität.<br />

An der ERASMUS-Mobilität können folgende Personen und<br />

Institutionen teilnehmen<br />

Studierende<br />

Hochschulpersonal<br />

Hochschuleinrichtungen<br />

des postsekundären Bereichs<br />

Hochschulcharta –<br />

die Rahmenbedingung für einen Studienaufenthalt<br />

Die ERASMUS-Hochschulcharta (<strong>Erasmus</strong> University Charter, kurz<br />

<strong>EU</strong>C) bildet für Institutionen des postsekundären Bildungsbereichs die<br />

rechtliche Basis für die Teilnahme am ERASMUS-Programm. Die Charta<br />

berechtigt die Einrichtung, Studierenden- und Personalmobilität, Mittel<br />

für die Organisation von Mobilität bei der Nationalagentur sowie Mittel<br />

für transnationale ERASMUS-Projekte bei der Europäischen Kommission<br />

zu beantragen.<br />

Die teilnahmeberechtigten Länder sind die Mitgliedstaaten der<br />

Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die<br />

Türkei.<br />

Die ERASMUS-Hochschulcharta (<strong>EU</strong>C) wird für die Dauer einer Programmgeneration<br />

(beispielsweise von 2007 bis 2013) verliehen, der<br />

Antrag auf eine <strong>EU</strong>C ist direkt bei der Exekutivagentur in der Europäischen<br />

Kommission in Brüssel zu stellen (jährlich per 1. November).<br />

4 5


Studienaufenthalte<br />

ERASMUS bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich<br />

(Universitäten, Fachhochschul-Studiengänge,<br />

Pädagogische Hochschulen, Akademien des nichtuniversitären<br />

Bereichs sowie sonstige postsekundäre<br />

Bildungseinrichtungen) die Möglichkeit, drei bis zwölf<br />

Monate ihres Studiums im europäischen Ausland zu<br />

absolvieren (sofern den beteiligten Hochschulinstitutionen<br />

eine <strong>EU</strong>C verliehen wurde).<br />

Dauer des Auslandsaufenthalts<br />

3 bis 12 Monate<br />

Voraussetzungen<br />

Der/Die Studierende muss ein Studium an einer<br />

teilnahmeberechtigten postsekundären Bildungseinrichtung<br />

in Österreich im mindestens dritten Semester<br />

betreiben und und über die österreichische<br />

Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft<br />

eines teilnahmeberechtigten Landes verfügen.<br />

Ausnahmeregelungen gibt es für Flüchtlinge bzw.<br />

Personen, für die Österreich der Mittelpunkt ihres<br />

Lebensinteresses darstellt.<br />

Fördersätze<br />

ERASMUS-Studierende sind von sämtlichen Studiengebühren<br />

an der Gastinstitution befreit. Erlassen<br />

werden außerdem die Studienbeiträge an der österreichischen<br />

Heimatuniversität bzw. an einigen<br />

Fachhochschulen (Gebührenbefreiung bleibt dem jeweiligen<br />

Erhalter vorbehalten).<br />

Darüber hinaus erhalten ERASMUS-Studierende<br />

während ihres Auslandsaufenthalts einen monatlichen<br />

Zuschuss.<br />

Dessen Höhe richtet sich nach dem Gastland, in<br />

dem der Studienaufenthalt absolviert wird. Eine<br />

aktuelle Auflistung der Zuschusshöhen ist auf der<br />

Website www.erasmus.at zu finden.<br />

ECTS – für eine faire Anerkennung<br />

Studienleistungen, die während eines Auslandsaufenthalts erbracht<br />

werden, können mittels ECTS (European Credit Transfer and Accumulation<br />

System) leichter an der Heimatinstitution anerkannt werden. Prinzipiell<br />

werden jene Leistungen angerechnet, die einem im Voraus vereinbarten<br />

Studienprogramm folgen. ECTS-Credits geben den gesamten<br />

Arbeitsaufwand (Workload) wieder, der für eine Lehrveranstaltung anfällt.<br />

Pro Studienjahr werden – bezogen auf die gesetzlich festgelegte<br />

Mindeststudiendauer – 60 ECTS-Credits vergeben. Als Mindestmaß an<br />

Studienleistung während eines ERASMUS-Aufenthalts sind 3 ECTS-<br />

Credits pro Studienmonat zu erbringen.<br />

Vor und nach dem Studienaufenthalt erstellen die Heimat- und die<br />

Gastinstitution für jede/n Studierende/n eine Abschrift der Studiendaten<br />

(Transcript of Work). Die Abschrift der Studiendaten über die<br />

absolvierten Lehrveranstaltungen an der Heimatinstitution erleichtert<br />

die Eingliederung der/des Studierenden an der Gastinstitution. Ferner<br />

ermöglicht ECTS den problemlosen Übertrag von außerhalb der Heimatinstitution<br />

erbrachten Prüfungen für die Fortsetzung des Studiums<br />

an der Heimatinstitution.<br />

6 7


Studierendenpraktika<br />

ERASMUS bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich (Universitäten,<br />

Fachhochschul-Studiengänge, Pädagogische Hochschulen,<br />

Akademien des nicht-universitären Bereichs sowie sonstige postsekundäre<br />

Bildungseinrichtungen) die Möglichkeit, ein drei bis zwölf Monate<br />

dauerndes Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren.<br />

Dieses Praktikum kann in einem Unternehmen, einer Trainings- oder<br />

Forschungseinrichtung oder an einer sonstigen Organisation absolviert<br />

werden. (Ausgenommen davon sind Einrichtungen der Europäischen<br />

Union, z.B. Europäisches Parlament, sowie diplomatische Vertretungen<br />

des Heimatlands).<br />

Praktikumsaufenthalte basieren auf einem Praktikumsvertrag (Training<br />

Agreement) zwischen den Studierenden, der jeweiligen Entsendeeinrichtung<br />

und der Gastinstitution und müssen von der Heimatinstitution anerkannt<br />

werden.<br />

Dauer des Auslandsaufenthalts<br />

3 bis 12 Monate<br />

Voraussetzungen<br />

Der/Die Studierende muss ein Studium an einer teilnahmeberechtigten<br />

postsekundären Bildungseinrichtung in Österreich betreiben und über<br />

die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft<br />

eines teilnahmeberechtigten Landes verfügen.<br />

Fördersätze<br />

Studierendenpraktika werden von der Europäischen Union mit einem monatlichen<br />

Zuschuss gefördert. Eine aktuelle Auflistung der Zuschusshöhen<br />

ist auf der Website www.erasmus.at zu finden.<br />

Mobilität von Lehrpersonal (Lehraufenthalte)<br />

Lehrpersonal an Hochschulen hat die Möglichkeit zu einem geförderten<br />

Lehraufenthalt an einer Partnerinstitution. Der Aufenthalt muss mindestens<br />

5 Stunden Unterricht umfassen und kann maximal 6 Wochen dauern.<br />

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.erasmus.at<br />

bzw. vom Team der Nationalagentur Lebenslanges Lernen.<br />

8 9


Mobilität von Lehrpersonal<br />

und administrativem Personal (Fortbildung/Training)<br />

Lehrpersonal und administratives Personal an Hochschulen hat die<br />

Möglichkeit zu einem geförderten bildungsrelevanten Auslandsaufenthalt<br />

im Rahmen seiner Tätigkeit. Der Aufenthalt kann mindestens 1 bis<br />

maximal 6 Wochen dauern. Nähere Informationen geben die Webseite<br />

www.erasmus.at bzw. das Team der Nationalagentur Lebenslanges<br />

Lernen.<br />

Intensivsprachkurse<br />

ERASMUS-Studierende haben die Möglichkeit, einen von der <strong>EU</strong> geförderten<br />

Intensivsprachkurs zu besuchen. Ein Intensivsprachkurs ist<br />

über die Heimathochschule zu beantragen.<br />

Für die Zeit des Intensivsprachkurses wird das normale ERASMUS-Stipendium<br />

des entsprechenden Landes gewährt – genaue Informationen<br />

gibt es unter http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/erasmus/eilc/index_en.html.<br />

Details gibt es ferner auf www.erasmus.at<br />

bzw. bei den Beraterinnen und Beratern der Entsendeeinrichtung.<br />

Mobilität bei ERASMUS-Intensivprogrammen<br />

auf multilateraler Basis<br />

Intensivprogramme sind kurze Lehrprogramme von zehn Werktagen<br />

bis drei Monaten, die Studierende und Lehrkräfte aus mindestens drei<br />

Partnerländern zusammenbringen, um in einer multinationalen Gruppe<br />

Themenbereiche zu behandeln, die an Hochschulen kaum angeboten<br />

werden bzw. in der Form nicht angeboten werden können (interdisziplinär,<br />

Zusammenführung von Know-how der Partnerinstitutionen).<br />

Intensivprogramme werden für maximal drei Jahre gefördert.<br />

Die Intensivprogramme können jährlich bei der Nationalagentur beantragt<br />

werden. Informationen gibt es auf der Website www.erasmus.at<br />

bzw. beim Team der Nationalagentur.<br />

10 11


Multilaterale Projekte<br />

Multilaterale Netzwerke<br />

Die Europäische Kommission fördert multilaterale Projekte zum europaweiten<br />

Innovationstransfer in der Hochschulbildung. Bei diesen Projekten<br />

müssen mindestens drei Partner-Institutionen aus drei verschiedenen<br />

teilnahmeberechtigten Ländern kooperieren.<br />

Projektdauer<br />

Die Projektdauer beträgt höchstens 24 Monate. Lehrplanentwicklungsprojekte<br />

können um ein zusätzliches – nicht gefördertes – Jahr verlängert<br />

werden.<br />

Fördersätze<br />

Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % der Gesamtkosten und höchstens<br />

150.000,– pro Jahr. Für Projekte zur Modernisierung der Hochschulbildung<br />

erhöht sich der jährliche maximale Förderbetrag auf 300.000,–.<br />

Informationen geben die Webseiten www.lebenslanges-lernen.at und<br />

http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/funding_en.htm. Für Auskünfte<br />

steht das Team der Nationalagentur gerne zur Verfügung.<br />

Die Europäische Kommission fördert den Zusammenschluss multilateraler<br />

Netzwerke zu aktuellen Themen der Hochschulbildung. Um eine<br />

Förderung zu erhalten, müssen sich an diesem Netzwerk in der Regel<br />

mindestens 31 Partner-Institutionen aus 31 verschiedenen teilnahmeberechtigten<br />

Ländern beteiligen.<br />

Projektdauer<br />

Die Projektdauer beträgt höchstens 36 Monate.<br />

Fördersätze<br />

Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % der Gesamtkosten und maximal<br />

150.000,– pro Jahr.<br />

Informationen geben die Webseiten www.lebenslanges-lernen.at und<br />

http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/funding_en.htm. Für Auskünfte<br />

steht das Team der Nationalagentur gerne zur Verfügung.<br />

12 13


An den Multilateralen Projekten und Netzwerken können folgende<br />

Personen und Institutionen teilnehmen<br />

Hochschulen<br />

Vereinigungen und Vertreter der an der Hochschulbildung beteiligten<br />

Akteure einschließlich relevanter Vereinigungen von Studierenden,<br />

Hochschulen und Lehrkräften/Ausbildern<br />

Unternehmen, Sozialpartner und andere Vertreter des Arbeitslebens<br />

öffentliche und private Stellen, einschließlich gemeinnütziger Einrichtungen<br />

und nichtstaatlicher Organisationen, die auf lokaler, regionaler<br />

und nationaler Ebene für die Organisation und das Angebot<br />

von allgemeiner bzw. beruflicher Bildung zuständig sind<br />

mit Aspekten des lebenslangen Lernens befasste Forschungszentren<br />

und -einrichtungen<br />

Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten zu Aspekten des<br />

lebenslangen Lernens<br />

Information, Beratung & Antragstellung<br />

Die Nationalagentur berät zu Multilateralen Projekten und Netzen.<br />

Information gibt es auch unter http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/<br />

funding_en.htm<br />

Nähere Beratung zur individuellen Antragstellung (Bewerbungserfordernisse,<br />

Fristen, Partnerinstitutionen, etc.) für einen ERASMUS-Studienaufenthalt<br />

sowie für ein Studierendenpraktikum geben die zuständigen Personen<br />

an den Hochschuleinrichtungen bzw. die jeweils zuständigen<br />

Entsendeeinrichtungen.<br />

14 15


Links<br />

Lebenslanges Lernen:<br />

www.lebenslanges-lernen.at<br />

ERASMUS - European Action Scheme for<br />

the Mobility of University Students:<br />

www.erasmus.at<br />

eTwinning:<br />

www.etwinning.at<br />

Euroguidance Zentrum:<br />

www.euroguidance.at<br />

Nationales Europass Zentrum:<br />

www.europass.at<br />

Österreichisches Bildungssystem:<br />

www.bildungssystem.at<br />

PLOT<strong>EU</strong>S - Portal on Learning Opportunities<br />

Throughout the <strong>EU</strong>ropean Space:<br />

www.europa.eu/ploteus<br />

Zeugniserläuterungen:<br />

www.zeugnisinfo.at<br />

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:<br />

Österreichischer Austauschdienst<br />

Nationalagentur Lebenslanges Lernen<br />

Schreyvogelgasse 2, 1010 Wien<br />

T: +43 / 1 / 534 08 -0<br />

F: +43 / 1 / 534 08 -20<br />

E: lebenslanges-lernen@oead.at<br />

www.lebenslanges-lernen.at<br />

Redaktion:<br />

Cathrine Seidelberger<br />

Barbara Sutrich<br />

Für den Inhalt verantwortlich:<br />

Ernst Gesslbauer<br />

Grafische Gestaltung:<br />

Alexandra Reidinger, www.elysa.at<br />

Unterstützt von:<br />

Europäische Kommission – GD Bildung und Kultur,<br />

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie<br />

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

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