Erasmus Folder - EU-Förderungen
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ERASMUS<br />
European Action Scheme<br />
for the Mobility of University Students<br />
<strong>EU</strong>-Bildungsprogramm<br />
für lebenslanges Lernen 2007–2013
ERASMUS ist jener Teil des <strong>EU</strong>-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen,<br />
der für den Hochschulbereich konzipiert wurde.<br />
Ziele des Programms<br />
ERASMUS<br />
Die Nationalagentur Lebenslanges<br />
Lernen betreut das <strong>EU</strong>-<br />
Bildungsprogramm in Österreich.<br />
Sie betreut europäische Projekte<br />
und Mobilitätsmaßnahmen im<br />
Schulbereich, Hochschulbereich,<br />
in der beruflichen Aus- und Weiterbildung<br />
und in der Erwachsenenbildung.<br />
www.lebenslanges-lernen.at<br />
Das <strong>EU</strong>-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen:<br />
COMENIUS<br />
ERASMUS<br />
LEONARDO<br />
DA VINCI<br />
GRUNDTVIG<br />
Schulbildung<br />
Hochschulbildung<br />
Berufliche Ausund<br />
Weiterbildung<br />
Erwachsenenbildung<br />
Querschnittsprogramm<br />
4 Schlüsselaktivitäten:<br />
Politikentwicklung<br />
Sprachenlernen<br />
Informations- und<br />
Kommunikationstechnologien<br />
Details zum jeweiligen<br />
Programm finden Sie auf<br />
www.lebenslanges-lernen.at<br />
Jean Monnet Programm<br />
3 Schlüsselaktivitäten:<br />
Jean Monnet Aktionen<br />
Europäische Einrichtungen<br />
Europäische Vereinigungen<br />
die Verwirklichung eines europäischen<br />
Hochschulraums<br />
die Stärkung des Beitrags der<br />
Hochschulbildung und der fortgeschrittenen<br />
beruflichen Bildung<br />
zum Innovationsprozess<br />
die Verbesserung der Transparenz<br />
und Kompatibilität von<br />
in Europa erworbenen Hochschulabschlüssen<br />
die Steigerung der Mobilität<br />
von Studierenden, Lehrenden<br />
und sonstigem Personal<br />
die Förderung innovativer Verfahren<br />
Weitere Ziele sind der Ausbau<br />
der Kooperation zwischen Hochschulen<br />
und Unternehmen, die<br />
Förderung des Fremdsprachenerwerbs<br />
und der Aufbau eines<br />
interkulturellen, europäischen<br />
Bewusstseins.<br />
Teilnahmeberechtigte<br />
Länder/Institutionen/Personen<br />
An ERASMUS nehmen folgende Länder teil<br />
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
die EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein<br />
die Türkei<br />
Die Schweiz nimmt nicht am ERASMUS-Programm teil, Studienaufenthalte<br />
in der Schweiz sind dennoch zu ERASMUS-ähnlichen Bedingungen<br />
möglich.<br />
Verbreitung<br />
2 3
Mobilität<br />
ERASMUS umfasst<br />
folgende Maßnahmen<br />
Mobilität:<br />
Hochschulcharta<br />
Studienaufenthalte<br />
Studierendenpraktika<br />
Mobilität von Lehrpersonal<br />
und administrativem Personal<br />
Intensivsprachkurse<br />
Mobilität bei ERASMUS-<br />
Intensivprogrammen auf<br />
multilateraler Basis<br />
Multilaterale Projekte<br />
Multilaterale Netzwerke<br />
ERASMUS fördert Aufenthalte im europäischen Ausland für Studierende,<br />
Lehrende und administratives Personal im Hochschulbereich. Ferner fallen<br />
Intensivsprachkurse, die Mobilität bei ERASMUS-Intensivprogrammen<br />
auf multilateraler Basis sowie seit 2007 auch Auslandspraktika für<br />
Studierende unter die ERASMUS-Mobilität.<br />
An der ERASMUS-Mobilität können folgende Personen und<br />
Institutionen teilnehmen<br />
Studierende<br />
Hochschulpersonal<br />
Hochschuleinrichtungen<br />
des postsekundären Bereichs<br />
Hochschulcharta –<br />
die Rahmenbedingung für einen Studienaufenthalt<br />
Die ERASMUS-Hochschulcharta (<strong>Erasmus</strong> University Charter, kurz<br />
<strong>EU</strong>C) bildet für Institutionen des postsekundären Bildungsbereichs die<br />
rechtliche Basis für die Teilnahme am ERASMUS-Programm. Die Charta<br />
berechtigt die Einrichtung, Studierenden- und Personalmobilität, Mittel<br />
für die Organisation von Mobilität bei der Nationalagentur sowie Mittel<br />
für transnationale ERASMUS-Projekte bei der Europäischen Kommission<br />
zu beantragen.<br />
Die teilnahmeberechtigten Länder sind die Mitgliedstaaten der<br />
Europäischen Union sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die<br />
Türkei.<br />
Die ERASMUS-Hochschulcharta (<strong>EU</strong>C) wird für die Dauer einer Programmgeneration<br />
(beispielsweise von 2007 bis 2013) verliehen, der<br />
Antrag auf eine <strong>EU</strong>C ist direkt bei der Exekutivagentur in der Europäischen<br />
Kommission in Brüssel zu stellen (jährlich per 1. November).<br />
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Studienaufenthalte<br />
ERASMUS bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich<br />
(Universitäten, Fachhochschul-Studiengänge,<br />
Pädagogische Hochschulen, Akademien des nichtuniversitären<br />
Bereichs sowie sonstige postsekundäre<br />
Bildungseinrichtungen) die Möglichkeit, drei bis zwölf<br />
Monate ihres Studiums im europäischen Ausland zu<br />
absolvieren (sofern den beteiligten Hochschulinstitutionen<br />
eine <strong>EU</strong>C verliehen wurde).<br />
Dauer des Auslandsaufenthalts<br />
3 bis 12 Monate<br />
Voraussetzungen<br />
Der/Die Studierende muss ein Studium an einer<br />
teilnahmeberechtigten postsekundären Bildungseinrichtung<br />
in Österreich im mindestens dritten Semester<br />
betreiben und und über die österreichische<br />
Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft<br />
eines teilnahmeberechtigten Landes verfügen.<br />
Ausnahmeregelungen gibt es für Flüchtlinge bzw.<br />
Personen, für die Österreich der Mittelpunkt ihres<br />
Lebensinteresses darstellt.<br />
Fördersätze<br />
ERASMUS-Studierende sind von sämtlichen Studiengebühren<br />
an der Gastinstitution befreit. Erlassen<br />
werden außerdem die Studienbeiträge an der österreichischen<br />
Heimatuniversität bzw. an einigen<br />
Fachhochschulen (Gebührenbefreiung bleibt dem jeweiligen<br />
Erhalter vorbehalten).<br />
Darüber hinaus erhalten ERASMUS-Studierende<br />
während ihres Auslandsaufenthalts einen monatlichen<br />
Zuschuss.<br />
Dessen Höhe richtet sich nach dem Gastland, in<br />
dem der Studienaufenthalt absolviert wird. Eine<br />
aktuelle Auflistung der Zuschusshöhen ist auf der<br />
Website www.erasmus.at zu finden.<br />
ECTS – für eine faire Anerkennung<br />
Studienleistungen, die während eines Auslandsaufenthalts erbracht<br />
werden, können mittels ECTS (European Credit Transfer and Accumulation<br />
System) leichter an der Heimatinstitution anerkannt werden. Prinzipiell<br />
werden jene Leistungen angerechnet, die einem im Voraus vereinbarten<br />
Studienprogramm folgen. ECTS-Credits geben den gesamten<br />
Arbeitsaufwand (Workload) wieder, der für eine Lehrveranstaltung anfällt.<br />
Pro Studienjahr werden – bezogen auf die gesetzlich festgelegte<br />
Mindeststudiendauer – 60 ECTS-Credits vergeben. Als Mindestmaß an<br />
Studienleistung während eines ERASMUS-Aufenthalts sind 3 ECTS-<br />
Credits pro Studienmonat zu erbringen.<br />
Vor und nach dem Studienaufenthalt erstellen die Heimat- und die<br />
Gastinstitution für jede/n Studierende/n eine Abschrift der Studiendaten<br />
(Transcript of Work). Die Abschrift der Studiendaten über die<br />
absolvierten Lehrveranstaltungen an der Heimatinstitution erleichtert<br />
die Eingliederung der/des Studierenden an der Gastinstitution. Ferner<br />
ermöglicht ECTS den problemlosen Übertrag von außerhalb der Heimatinstitution<br />
erbrachten Prüfungen für die Fortsetzung des Studiums<br />
an der Heimatinstitution.<br />
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Studierendenpraktika<br />
ERASMUS bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich (Universitäten,<br />
Fachhochschul-Studiengänge, Pädagogische Hochschulen,<br />
Akademien des nicht-universitären Bereichs sowie sonstige postsekundäre<br />
Bildungseinrichtungen) die Möglichkeit, ein drei bis zwölf Monate<br />
dauerndes Praktikum im europäischen Ausland zu absolvieren.<br />
Dieses Praktikum kann in einem Unternehmen, einer Trainings- oder<br />
Forschungseinrichtung oder an einer sonstigen Organisation absolviert<br />
werden. (Ausgenommen davon sind Einrichtungen der Europäischen<br />
Union, z.B. Europäisches Parlament, sowie diplomatische Vertretungen<br />
des Heimatlands).<br />
Praktikumsaufenthalte basieren auf einem Praktikumsvertrag (Training<br />
Agreement) zwischen den Studierenden, der jeweiligen Entsendeeinrichtung<br />
und der Gastinstitution und müssen von der Heimatinstitution anerkannt<br />
werden.<br />
Dauer des Auslandsaufenthalts<br />
3 bis 12 Monate<br />
Voraussetzungen<br />
Der/Die Studierende muss ein Studium an einer teilnahmeberechtigten<br />
postsekundären Bildungseinrichtung in Österreich betreiben und über<br />
die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft<br />
eines teilnahmeberechtigten Landes verfügen.<br />
Fördersätze<br />
Studierendenpraktika werden von der Europäischen Union mit einem monatlichen<br />
Zuschuss gefördert. Eine aktuelle Auflistung der Zuschusshöhen<br />
ist auf der Website www.erasmus.at zu finden.<br />
Mobilität von Lehrpersonal (Lehraufenthalte)<br />
Lehrpersonal an Hochschulen hat die Möglichkeit zu einem geförderten<br />
Lehraufenthalt an einer Partnerinstitution. Der Aufenthalt muss mindestens<br />
5 Stunden Unterricht umfassen und kann maximal 6 Wochen dauern.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite www.erasmus.at<br />
bzw. vom Team der Nationalagentur Lebenslanges Lernen.<br />
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Mobilität von Lehrpersonal<br />
und administrativem Personal (Fortbildung/Training)<br />
Lehrpersonal und administratives Personal an Hochschulen hat die<br />
Möglichkeit zu einem geförderten bildungsrelevanten Auslandsaufenthalt<br />
im Rahmen seiner Tätigkeit. Der Aufenthalt kann mindestens 1 bis<br />
maximal 6 Wochen dauern. Nähere Informationen geben die Webseite<br />
www.erasmus.at bzw. das Team der Nationalagentur Lebenslanges<br />
Lernen.<br />
Intensivsprachkurse<br />
ERASMUS-Studierende haben die Möglichkeit, einen von der <strong>EU</strong> geförderten<br />
Intensivsprachkurs zu besuchen. Ein Intensivsprachkurs ist<br />
über die Heimathochschule zu beantragen.<br />
Für die Zeit des Intensivsprachkurses wird das normale ERASMUS-Stipendium<br />
des entsprechenden Landes gewährt – genaue Informationen<br />
gibt es unter http://ec.europa.eu/education/programmes/llp/erasmus/eilc/index_en.html.<br />
Details gibt es ferner auf www.erasmus.at<br />
bzw. bei den Beraterinnen und Beratern der Entsendeeinrichtung.<br />
Mobilität bei ERASMUS-Intensivprogrammen<br />
auf multilateraler Basis<br />
Intensivprogramme sind kurze Lehrprogramme von zehn Werktagen<br />
bis drei Monaten, die Studierende und Lehrkräfte aus mindestens drei<br />
Partnerländern zusammenbringen, um in einer multinationalen Gruppe<br />
Themenbereiche zu behandeln, die an Hochschulen kaum angeboten<br />
werden bzw. in der Form nicht angeboten werden können (interdisziplinär,<br />
Zusammenführung von Know-how der Partnerinstitutionen).<br />
Intensivprogramme werden für maximal drei Jahre gefördert.<br />
Die Intensivprogramme können jährlich bei der Nationalagentur beantragt<br />
werden. Informationen gibt es auf der Website www.erasmus.at<br />
bzw. beim Team der Nationalagentur.<br />
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Multilaterale Projekte<br />
Multilaterale Netzwerke<br />
Die Europäische Kommission fördert multilaterale Projekte zum europaweiten<br />
Innovationstransfer in der Hochschulbildung. Bei diesen Projekten<br />
müssen mindestens drei Partner-Institutionen aus drei verschiedenen<br />
teilnahmeberechtigten Ländern kooperieren.<br />
Projektdauer<br />
Die Projektdauer beträgt höchstens 24 Monate. Lehrplanentwicklungsprojekte<br />
können um ein zusätzliches – nicht gefördertes – Jahr verlängert<br />
werden.<br />
Fördersätze<br />
Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % der Gesamtkosten und höchstens<br />
150.000,– pro Jahr. Für Projekte zur Modernisierung der Hochschulbildung<br />
erhöht sich der jährliche maximale Förderbetrag auf 300.000,–.<br />
Informationen geben die Webseiten www.lebenslanges-lernen.at und<br />
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/funding_en.htm. Für Auskünfte<br />
steht das Team der Nationalagentur gerne zur Verfügung.<br />
Die Europäische Kommission fördert den Zusammenschluss multilateraler<br />
Netzwerke zu aktuellen Themen der Hochschulbildung. Um eine<br />
Förderung zu erhalten, müssen sich an diesem Netzwerk in der Regel<br />
mindestens 31 Partner-Institutionen aus 31 verschiedenen teilnahmeberechtigten<br />
Ländern beteiligen.<br />
Projektdauer<br />
Die Projektdauer beträgt höchstens 36 Monate.<br />
Fördersätze<br />
Die Förderhöhe beträgt bis zu 75 % der Gesamtkosten und maximal<br />
150.000,– pro Jahr.<br />
Informationen geben die Webseiten www.lebenslanges-lernen.at und<br />
http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/funding_en.htm. Für Auskünfte<br />
steht das Team der Nationalagentur gerne zur Verfügung.<br />
12 13
An den Multilateralen Projekten und Netzwerken können folgende<br />
Personen und Institutionen teilnehmen<br />
Hochschulen<br />
Vereinigungen und Vertreter der an der Hochschulbildung beteiligten<br />
Akteure einschließlich relevanter Vereinigungen von Studierenden,<br />
Hochschulen und Lehrkräften/Ausbildern<br />
Unternehmen, Sozialpartner und andere Vertreter des Arbeitslebens<br />
öffentliche und private Stellen, einschließlich gemeinnütziger Einrichtungen<br />
und nichtstaatlicher Organisationen, die auf lokaler, regionaler<br />
und nationaler Ebene für die Organisation und das Angebot<br />
von allgemeiner bzw. beruflicher Bildung zuständig sind<br />
mit Aspekten des lebenslangen Lernens befasste Forschungszentren<br />
und -einrichtungen<br />
Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten zu Aspekten des<br />
lebenslangen Lernens<br />
Information, Beratung & Antragstellung<br />
Die Nationalagentur berät zu Multilateralen Projekten und Netzen.<br />
Information gibt es auch unter http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/<br />
funding_en.htm<br />
Nähere Beratung zur individuellen Antragstellung (Bewerbungserfordernisse,<br />
Fristen, Partnerinstitutionen, etc.) für einen ERASMUS-Studienaufenthalt<br />
sowie für ein Studierendenpraktikum geben die zuständigen Personen<br />
an den Hochschuleinrichtungen bzw. die jeweils zuständigen<br />
Entsendeeinrichtungen.<br />
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Links<br />
Lebenslanges Lernen:<br />
www.lebenslanges-lernen.at<br />
ERASMUS - European Action Scheme for<br />
the Mobility of University Students:<br />
www.erasmus.at<br />
eTwinning:<br />
www.etwinning.at<br />
Euroguidance Zentrum:<br />
www.euroguidance.at<br />
Nationales Europass Zentrum:<br />
www.europass.at<br />
Österreichisches Bildungssystem:<br />
www.bildungssystem.at<br />
PLOT<strong>EU</strong>S - Portal on Learning Opportunities<br />
Throughout the <strong>EU</strong>ropean Space:<br />
www.europa.eu/ploteus<br />
Zeugniserläuterungen:<br />
www.zeugnisinfo.at<br />
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:<br />
Österreichischer Austauschdienst<br />
Nationalagentur Lebenslanges Lernen<br />
Schreyvogelgasse 2, 1010 Wien<br />
T: +43 / 1 / 534 08 -0<br />
F: +43 / 1 / 534 08 -20<br />
E: lebenslanges-lernen@oead.at<br />
www.lebenslanges-lernen.at<br />
Redaktion:<br />
Cathrine Seidelberger<br />
Barbara Sutrich<br />
Für den Inhalt verantwortlich:<br />
Ernst Gesslbauer<br />
Grafische Gestaltung:<br />
Alexandra Reidinger, www.elysa.at<br />
Unterstützt von:<br />
Europäische Kommission – GD Bildung und Kultur,<br />
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie<br />
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung