Leitfaden zur Erstellung eines Förderungsantrags ... - EU-Förderungen
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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>eines</strong><br />
Förderungsantrags<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Wien, 1. Februar 2008<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS –<br />
die Artikel 169 Initiative von <strong>EU</strong>REKA
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Erläuterungen zum <strong>EU</strong>ROSTARS <strong>Leitfaden</strong><br />
Der <strong>EU</strong>ROSTARS <strong>Leitfaden</strong> dient als Unterstützung für österreichische TeilnehmerInnen an <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Projekten. Der <strong>Leitfaden</strong> bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf die erste Ausschreibung, die vom 2. Oktober<br />
2007 bis 8. Februar 2008 geöffnet ist.<br />
Für die Teilnahme an der ersten <strong>EU</strong>ROSTARS-Ausschreibung gelten für österreichische Partner:<br />
sämtliche Programmdokumente von <strong>EU</strong>ROSTARS <strong>zur</strong> 1. Ausschreibung<br />
www.eurostars-eureka.eu<br />
die Förderrichtlinien der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft,<br />
Bereich Basisprogramme<br />
www.ffg.at im Bereich Förderungen / Basisprogramme / Downloadcenter<br />
Struktur des <strong>Leitfaden</strong>s<br />
Die allgemeinen Hinweise für <strong>EU</strong>ROSTARS sowie die Vorgaben und Tipps beinhalten die wichtigsten<br />
Informationen, einen Überblick über die förderbaren Kosten und die maximalen Förderhöhen der<br />
österreichischen TeilnehmerInnen sowie die Beurteilungs- und Bewertungsabläufe für Projektanträge<br />
2
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1.1 Was ist <strong>EU</strong>ROSTARS ............................................................................................................... 4<br />
1.2 Welche Ziele verfolgt das Programm <strong>EU</strong>ROSTARS.................................................................... 5<br />
1.3 Was sind die formalen Vorraussetzungen für ein <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt („eligibility criteria“) ..... 5<br />
1.4 Wer kann Partner in einem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt sein ............................................................... 6<br />
1.5 Welche Länder nehmen an <strong>EU</strong>ROSTARS teil ............................................................................ 6<br />
1.6 Welche Kosten werden gefördert ............................................................................................ 7<br />
1.7 Welche Förderungsintensitäten werden in <strong>EU</strong>ROSTARS gewährt.............................................. 7<br />
1.8 Welche Mittel stehen <strong>zur</strong> Verfügung ....................................................................................... 8<br />
1.9 In welcher Sprache sind <strong>EU</strong>ROSTARS Anträge ein<strong>zur</strong>eichen..................................................... 8<br />
1.10 Wie funktioniert der Einreichprozess ...................................................................................... 8<br />
1.11 Nach welchen Kriterien wird bewertet..................................................................................... 9<br />
1.12 In welcher Form wird der Antrag bewertet ............................................................................. 10<br />
1.13 Wie ist das weitere Vorgehen nach dem internationalen Selektionsprozess .......................... 11<br />
1.14 Wie läuft die 1. <strong>EU</strong>ROSTARS Ausschreibung ab – Termine..................................................... 12<br />
1.15 Wo erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung .......................................................... 12<br />
Anhang 1: Timeline internationaler <strong>EU</strong>ROSTARS-Prozess ..................................................................... 13<br />
Anhang 2: Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien ................................................................... 14<br />
3
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Was ist <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS 1 ist ein neues transnationales Förderungsprogramm von <strong>EU</strong>REKA 2 und dem<br />
7. <strong>EU</strong>-Rahmenprogramm (RP7), das Förderung speziell für marktnahe Forschung & Entwicklung (F&E)<br />
betreibende Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) 3 mit hohem Wachstumspotenzial bietet. Wie<br />
<strong>EU</strong>REKA ist <strong>EU</strong>ROSTARS offen für alle Technologiebereiche („bottom-up“). Das Programm-Management<br />
erfolgt durch das <strong>EU</strong>REKA <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat in Brüssel, in enger Kooperation mit den nationalen<br />
Förderstellen.<br />
In Österreich werden die Fördermittel voraussichtlich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereitgestellt, die<br />
Auszahlung und Organisation der Förderung erfolgt durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />
(FFG), Bereich Basisprogramme.<br />
Die Einreichung der Anträge kann jederzeit erfolgen. Es wird jährlich ein bis zwei „Cut Off Dates“ geben, zu<br />
denen alle erforderlichen Dokumente eingereicht sein müssen, um in der Evaluierung berücksichtigt zu<br />
werden.<br />
ACHTUNG: Die Förderung von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten unterliegt AUSSCHLIESSLICH nationalen<br />
Förderrichtlinien und kann deshalb von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt sein!<br />
Was ist Artikel 169<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS basiert auf Artikel 169 des EG-<br />
Vertrags. Dieser ermöglicht eine gemeinsame<br />
Durchführung von neuen nationalen Forschungsund<br />
Entwicklungsprogrammen mehrerer<br />
Mitgliedsstaaten mit einer Beteiligung der <strong>EU</strong> als<br />
gleichrangigem Partner. Die finanziellen Mittel für<br />
die Realisierung von Artikel 169-Initiativen kommen<br />
aus den jeweils beteiligten Mitgliedsstaaten und<br />
der Europäischen Kommission.<br />
Was bedeutet F&E-intensives KMU<br />
Kleine und Mittlere Unternehmen gelten dann als<br />
„F&E betreibende KMU“, wenn sie entweder 10 %<br />
der MitarbeiterInnen (VZÄ, Vollzeitäquivalente)<br />
dauernd in F&E beschäftigen oder 10 % des<br />
Gesamtumsatzes für F&E aufwenden.<br />
1<br />
www.eurostars-eureka.eu<br />
2<br />
www.eureka.be<br />
3<br />
KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen, höchstens 50 Mio. Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Jahresbilanz (<strong>zur</strong><br />
Kalkulation der Firmendaten müssen Beziehungen/Verflechtungen mit anderen Unternehmen berücksichtigt werden) , die zusätzlich<br />
entweder mindestens 10 % der MitarbeiterInnen dauernd in F&E beschäftigen oder mindestens 10 % des Gesamtumsatzes für F&E<br />
Aufgaben verwenden.<br />
4
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
1.2 Welche Ziele verfolgt das Programm <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS ist ein neues europäisches Programm <strong>zur</strong> Förderung von Forschung- und Entwicklung (F&E)<br />
betreibenden Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) mit nationaler Förderung und Kofinanzierung<br />
(„top-up“, Aufstockung) durch die Europäische Kommission.<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS unterstützt F&E betreibende KMU dabei, internationale Aktivitäten zu starten um ihre Produkte<br />
schneller als bisher auf den europäischen Markt zu bringen.<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS bietet folgende Vorteile gegenüber <strong>EU</strong>REKA Projekten:<br />
Forschungsintensives KMU in der Führungsrolle<br />
Qualifikationsprüfung und Evaluierung durch internationale ExpertInnen<br />
Harmonisierte Ausschreibungen und Abläufe in allen Mitgliedsländern<br />
Die Finanzierung ist für die TeilnehmerInnen durch verbindliche Zusagen der Teilnehmerländer<br />
gesichert: ein nationales <strong>EU</strong>ROSTARS-Budget ist reserviert<br />
Eine kurze Evaluierungsprozedur führt zu schneller Förderentscheidung: 14 Wochen nach dem<br />
„Cut Off Date“ gibt es die Förderzu- oder absage<br />
Die Europäische Kommission vergibt gemäß Art. 169 EG-V ein zusätzliches „top-up, das auch<br />
Österreich zugute kommt<br />
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen<br />
1.3 Was sind die formalen Vorraussetzungen für ein <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt (eligibility criteria)<br />
Nur Projekte, die alle formalen Vorraussetzungen erfüllen, werden beurteilt und evaluiert. Es wird<br />
empfohlen, Kontakt zum österreichischen <strong>EU</strong>REKA-Büro aufzunehmen, das den AntragstellerInnen mit<br />
umfangreichen Informationen und Unterstützung <strong>zur</strong> Seite steht. Folgende Punkte müssen beantwortet<br />
bzw. erfüllt sein:<br />
<br />
<br />
<br />
Ein <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt ist ein internationales F&E Projekt, das folgenden <strong>EU</strong>REKA Kriterien entspricht:<br />
- Entwicklung neuer, innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen<br />
- F&E mit Industrie-, Markt- und Anwendungsorientierung<br />
- Gesicherte Projektfinanzierung<br />
- Umweltverträglichkeit<br />
- Zivilzweck<br />
Im Rahmen <strong>eines</strong> <strong>EU</strong>ROSTARS Projektes müssen mindestens zwei Unternehmen oder andere<br />
Organisationen aus zwei verschiedenen <strong>EU</strong>ROSTARS Mitgliedsländern teilnehmen.<br />
Die/der KoordinatorIn des Projektes muss ein F&E betreibendes KMU aus einem <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Mitgliedsland sein (siehe Aufzählung Punkt 1.5).<br />
5
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Die Rolle der teilnehmenden forschungstreibenden KMU muss signifikant sein: Mindestens 50 % der<br />
Forschungs- und Entwicklungsarbeit muss von forschungstreibenden KMU im Projekt ausgeführt werden.<br />
(Subauftragsvergabe in geringem Ausmaß „minor subcontracting“ ist möglich).<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Konsortium muss gut balanciert sein, d. h. auf keine Teilnehmerin/keinen Teilnehmer und kein<br />
teilnehmendes Land dürfen mehr als 75 % der Projektkosten entfallen.<br />
Die Dauer des Projektes darf 36 Monate nicht übersteigen.<br />
Das Projekt muss marktorientiert sein, d. h. innerhalb von weiteren zwei Jahren nach Projektabschluss<br />
muss die Markeinführung geplant sein. Eine Ausnahme bilden biomedizinische oder medizinische<br />
Projekte, in denen klinische Studien notwendig sind; in diesem Fall müssen die klinischen Studien<br />
innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss begonnen werden.<br />
Alle TeilnehmerInnen müssen Unternehmen oder juristische Personen („legal entities“) sein.<br />
1.4 Wer kann Partner in einem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt sein<br />
Kleine und Mittlere Unternehmen<br />
F&E betreibende KMU sollen von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten profitieren. Ihre Innovationsfähigkeit und ihr<br />
Marktanteil sollen verbessert und die internationale Kooperationsfähigkeit erhöht werden. Das soll<br />
insbesondere durch zusätzliche Kooperationen mit anderen Unternehmen erreicht werden (Details<br />
<strong>zur</strong> KMU-TeilnehmerInnenstruktur siehe Punkt 1.3).<br />
Forschungseinrichtungen<br />
Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können zusätzlich<br />
zu KMU in <strong>EU</strong>ROSTARS Projekte einbezogen werden, wenn ihre jeweilige Expertise für das Projekt<br />
notwendig und sinnvoll ist.<br />
Große Unternehmen, Industrie<br />
Der Fokus von <strong>EU</strong>ROSTARS liegt zwar auf KMU, aber auch Großunternehmen können an <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Projekten teilnehmen, wenn ihre Mitarbeit notwendig ist.<br />
Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien finden Sie im Anhang 2.<br />
1.5 Welche Länder nehmen an <strong>EU</strong>ROSTARS teil<br />
Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />
Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Die Niederlande,<br />
Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei<br />
Belgien, Italien und Lettland beteiligen sich nicht am 1. Cut Off Date (8. 2. 2008). Potenzielle<br />
TeilnehmerInnen aus diesen Ländern können nur als Drittpartner in <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten mitmachen.<br />
Nähere Informationen dazu erhalten Sie im österreichischen <strong>EU</strong>REKA Büro.<br />
6
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
1.6 Welche Kosten werden gefördert<br />
Für österreichische Partner können Kosten als förderbar anerkannt werden, soweit diese nachweislich<br />
projektbezogen und projektnotwendig sind:<br />
<br />
<br />
<br />
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Partnern zählt die bezahlte Umsatzsteuer zu den förderbaren<br />
Kosten.<br />
Förderbar (anerkennbar) sind dabei nur die laut Förderungsvertrag genehmigten und damit dem<br />
Projekt direkt zuordenbaren tatsächlich bezahlten Beträge.<br />
Es können nur Kosten für vollständige und ordnungsgemäß beendete Projekte bei der<br />
Projektendabrechnung anerkannt werden.<br />
Förderbare Kosten gemäß den Förderrichtlinien der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft,<br />
Bereich Basisprogramme, sind:<br />
<br />
Personalkosten<br />
<br />
<br />
Kosten für Forschungseinrichtungen (inklusive baulicher Anlagen), sofern diese ausschließlich und<br />
ständig für die Forschungstätigkeit genutzt werden<br />
sonstige Kosten: Kosten für externe Dienstleistungen inklusive externer Forschung; Ankauf von Knowhow<br />
und Patenten etc.; Kosten für Materialien und sonstige Betriebskosten; Gemeinkosten, die<br />
unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen<br />
Die Förderung von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.<br />
1.7 Welche Förderungsintensitäten werden in <strong>EU</strong>ROSTARS gewährt<br />
Ein weiteres Anliegen von <strong>EU</strong>ROSTARS ist, möglichst attraktive Förderungen für innovative Projekte zu<br />
gewähren. Dieses Ziel wird durch die Erweiterung nationaler Fördermittel in Form einer <strong>EU</strong>-Kofinanzierung<br />
im Verhältnis 3:1 erreicht.<br />
Die Förderintensität richtet sich nach dem jeweils geltenden F&E-Gemeinschaftsrahmen. Die maximale<br />
Förderhöhe für österreichische Partner von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten beträgt somit für:<br />
Maximale Förderhöhe<br />
Kleine Unternehmen 60 %<br />
Mittlere Unternehmen 50 %<br />
Forschungseinrichtungen 1 50 %-60 %<br />
Große Unternehmen, Industrie 40 %<br />
1 Für Forschungseinrichtungen hängt die Höhe der (Gesamt)Förderung davon ab, ob die Kooperation mit Kleinen oder Mittleren<br />
Unternehmen stattfindet (60 % bzw. 50 %).<br />
7
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
1.8 Welche Mittel stehen <strong>zur</strong> Verfügung<br />
2008 stehen für österreichische TeilnehmerInnen Mittel in der Höhe von 1,5 Mio. Euro <strong>zur</strong> Verfügung, die<br />
voraussichtlich durch Kofinanzierung der <strong>EU</strong> um 0,5 Mio. Euro (<strong>EU</strong> „top-up“ von 25 % Förderung) gesteigert<br />
werden.<br />
1.9 In welcher Sprache sind <strong>EU</strong>ROSTARS Anträge ein<strong>zur</strong>eichen<br />
Die Sprache des Förderungsantrags ist Englisch. Die Ausnahme stellen spezielle Beilagen (wie etwa der<br />
Jahresbericht oder Businessplan des Koordinators) dar. Diese dürfen in der nationalen Sprache verfasst<br />
sein. Zudem muss ein Konsortialvertrag, ebenfalls in Englisch, abgegeben werden. Eine Checkliste für<br />
Konsortialabkommen kann unter www.eurostars-eureka.be unter „submit an application“ eingesehen und<br />
heruntergeladen werden.<br />
Der Einreichprozess<br />
1.10 Wie funktioniert der Einreichprozess<br />
“Pre-screening” und “Eligibility Check”<br />
Die Förderungsanträge werden von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich<br />
Europäische und Internationale Programme, auf ihre formale Korrektheit und Vollständigkeit überprüft<br />
(„eligibility check“ siehe auch nächste Seite). Hierbei wird keine Bewertung der Inhalte vorgenommen.<br />
Formale Einreichung<br />
Die elektronische Einreichung durch das koordinierende KMU erfolgt im <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat in Brüssel:<br />
info@eurostars-eureka.eu, <strong>EU</strong>REKA Secretariat, rue Neerveld 109, B-1200 Brüssel, Belgien.<br />
Die notwendigen Dokumente sind:<br />
<br />
Das ausgefüllte Antragsformular („application form“, download unter www.eurostars-eureka.be), in<br />
welchem folgende Themen beschrieben sein müssen:<br />
- Technologische Innovation (Stand der Technik, Innovation, technologische Entwicklung)<br />
- Detaillierte Beschreibung der Projektziele und der zu erwartenden Ergebnisse<br />
- Beschreibung und Beurteilung des technologischen Risikos<br />
- KooperationspartnerInnen (Wertzuwachs durch Kooperation, gewerbliches Schutz- und<br />
Urheberrecht, „intellectual property rights (IPR)“ – im Rahmen des Konsortialvertrags zumindest in<br />
Vorbereitung)<br />
- zu erwartende ökonomische Bedeutung, Abschätzung des Marktrisikos<br />
- Durchführung und Aufteilung des Projektes (wie z.B. allgemeiner Ansatz, Work packages,<br />
Meilensteine)<br />
- Budgetplan und Finanzstruktur des Projektes<br />
- Unterschrift aller TeilnehmerInnen (erst nach Erhalt der Einreichbestätigung durch das <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Sekretariat)<br />
8
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Der Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres, bzw. ein Businessplan und weitere finanzielle<br />
Aufstellungen, falls vorhanden. Diese Dokumente können in der jeweiligen nationalen Sprache<br />
verfasst sein.<br />
Eine schriftliche Bestätigung von allen TeilnehmerInnen, dass sie im Falle einer Förderung des<br />
Projektes den von ihnen zu tragenden Anteil der Projektkosten übernehmen.<br />
Eine schriftliche Bestätigung von jedem KMU, dass es zum Zeitpunkt der Einreichung der <strong>EU</strong>-<br />
Definition für KMU entspricht.<br />
Ein Konsortialabkommen zwischen allen Partnern. Zum Zeitpunkt der Einreichung ist ein Entwurf<br />
ausreichend, die Endversion kann nachgereicht werden. Auf der <strong>EU</strong>ROSTARS Website steht eine<br />
Checkliste für Konsortialabkommen zum Download (www.eurostars-eureka.be unter „submit an<br />
application“) <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Alle Dokumente, die für die <strong>EU</strong>ROSTARS Einreichung notwendig sind, werden auch für die Förderung bei<br />
den nationalen Förderstellen benötigt.<br />
Vollständigkeitsprüfung<br />
Sobald der Antrag im <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat eingelangt ist, wird geprüft, ob alle notwendigen Dokumente<br />
vollständig sind. Nur Projekte, die zum „Cut Off Date“ vollständig vorliegen, werden weiter bearbeitet. Bis<br />
zu diesem Zeitpunkt können Informationen nachgereicht werden. Das koordinierende KMU kann das<br />
Projekt bis zu diesem Zeitpunkt überarbeiten.<br />
Das österreichische <strong>EU</strong>REKA Büro in Wien bietet Ihnen als Service im Vorfeld Ihrer Einreichung die<br />
Überprüfung des Antrages an.<br />
Die Bewertungskriterien<br />
1.11 Nach welchen Kriterien wird bewertet<br />
Eine gemeinsame Beurteilung und Bewertung für alle eingereichten Anträge findet statt. Es handelt sich<br />
dabei um einen zweistufigen Prozess: zuerst erfolgt die technische Beurteilung, anschließend wird eine<br />
Rangliste erstellt.<br />
Es gibt drei Bewertungskriterien:<br />
- Grundsätzliche Eignung („Basic Assessment“)<br />
- Technologie und Innovation<br />
- Marktchancen und Wettbewerbsfähigkeit<br />
„Basic Assessment“ bezieht sich in erster Linie auf die einzelnen Partner, die Partnerschaft und die<br />
Projektstruktur. Dabei werden sowohl der Projektplan als auch die Tauglichkeit der Partner für ihre<br />
Aufgaben im Projekt überprüft. Im Detail wird auf folgende Punkte geachtet:<br />
- Ausgewogenheit der Partnerschaft<br />
- Wertzuwachs durch die Kooperation<br />
- Technologisches Potenzial der TeilnehmerInnen<br />
- Managementfähigkeiten und Infrastruktur aller Partner<br />
- Methoden und Planungsansatz<br />
- Meilensteine und geplante Ergebnisse<br />
- Kosten und Finanzstruktur<br />
9
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
- Verbindliches finanzielles Bekenntnis jeder TeilnehmerIn<br />
Technologie und Innovation werden daran gemessen, wie hoch der erzielbare technologische Fortschritt<br />
eingeschätzt wird. Als Richtlinie werden folgende Aspekte in Betracht gezogen:<br />
- Ausmaß der technologischen Ausgereiftheit und des Risikos<br />
- Angestrebte technologische Leistung<br />
- Ausmaß der Innovation<br />
- Technischer Fortschritt, der im Projekt von dem/den teilnehmenden KMU erzielt wird<br />
- Internationale und regionale Bedeutung<br />
Marktchancen und Wettbewerbsfähigkeit werden in Bezug auf den anvisierten Markt, die Rentabilität<br />
und Wirtschaftlichkeit der Projektergebnisse sowie der Wettbewerbsvorteile der TeilnehmerInnen geprüft.<br />
Insbesondere angesehen werden:<br />
- Marktgröße<br />
- Marktzugang und Risiko<br />
- Produkteinführungszeit<br />
- Kapitalerträge<br />
- Marktpotenzial der beteiligten KMU<br />
- Strategische Bedeutung des Projekts<br />
- Erhöhtes Potenzial und Sichtbarkeit der TeilnehmerInnen<br />
Der Bewertungsprozess<br />
1.12 In welcher Form wird der Antrag bewertet<br />
Der Bewertungs- und Selektionsprozess erfolgt in fünf Stufen:<br />
1. Bewertung („Assessment“) durch zwei internationale Technische ExpertInnen<br />
Diese werden vom <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat sorgfältig ausgewählt und sind anerkannte SpezialistInnen<br />
auf ihrem Gebiet. Der ExpertInnenbericht wird eine Analyse und Beurteilung des Projektmanagements<br />
und des Konsortiums beinhalten sowie die technologische Innovation und den ökonomischen<br />
Wertzuwachs bewerten. Die Bewertung erfolgt nach Noten: Schlecht, durchschnittlich, gut oder<br />
exzellent.<br />
2. Beurteilung durch den nationalen <strong>EU</strong>ROSTARS Projektkoordinator<br />
(Erstellen der „NPC Cover Note“)<br />
Alle beteiligten <strong>EU</strong>ROSTARS National Project Coordinators (NPC) holen Informationen über ihre<br />
nationalen TeilnehmerInnen bzw. die aktuelle Fördersituation ein: Gibt es bereits ein<br />
Konsortialabkommen, zumindest einen Entwurf Ist nationales <strong>EU</strong>ROSTARS Budget vorhanden oder<br />
bereits ausgeschöpft Ist die Finanzierung der TeilnehmerInnen gesichert Gibt es Ausschlussgründe<br />
für einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin Anhand dieser gesammelten Daten aller TeilnehmerInnen<br />
wird das Begleitschreiben durch den NPC des koordinierenden Mitgliedslandes formuliert<br />
(beschleunigt bei vorherig durchgeführtem „eligibility check“).<br />
3. Evaluierung und Erstellen der Rangliste durch das unabhängige Evaluierungskomitee (IEP,<br />
„Independent Evaluation Panel“)<br />
10
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Dieses führt die endgültige Bewertung der Anträge durch und legt die Rangliste der <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Projekte fest. Grundlage für die Bewertung im IEP sind neben dem Antrag selbst auch die technische<br />
Beurteilung sowie die NPC Cover Note. Bewertet werden die drei Kriterien lt. Punkt 1.11 auf einer Skala<br />
von 1 - 10, wobei gesamt mindestens 20 Punkte sowie zusätzlich in jedem Kriterium die Mindestzahl<br />
von 6 Punkten erreicht sein muss.<br />
Das unabhängige Evaluierungskomitee besteht aus einem/einer IEP Vorsitzenden und sechs IEP<br />
Mitgliedern. Die/der Vorsitzende wird für die Dauer von drei Jahren vom <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat<br />
gewählt und von den <strong>EU</strong>ROSTARS ProgrammdirektorInnen (HLG, High Level Group) bestätigt. Ihre<br />
Aufgabe ist ausschließlich die Moderation der Treffen, sie können nicht in die Beurteilung eingreifen.<br />
Die IEP Mitglieder setzen sich aus einem Pool von ExpertInnen mit wirtschaftlichem und technischem<br />
Hintergrund in verschiedenen Gebieten zusammen. Jedes <strong>EU</strong>ROSTARS Mitgliedsland kann zwei<br />
ExpertInnen nominieren. Diese Gruppe wird für jede Evaluierung neu zusammengestellt. Die/der<br />
Vorsitzende muss bei jedem Zusammentreffen des IEP anwesend sein. Am Ende des IEP-Prozesses<br />
wird die Rangliste festgelegt.<br />
Alle am Evaluationsprozess beteiligten ExpertInnen müssen ein Geheimhaltungsabkommen<br />
unterzeichnen und etwaige Interessenskonflikte bekanntgeben. Die AntragstellerInnen haben das<br />
Recht, einzelne BeurteilerInnen abzulehnen, indem sie spezielle Unternehmen/ Institutionen (in der<br />
Regel Konkurrenzunternehmen) ausschließen. Dieser Ausschluss erfolgt in Sektion 5 des Antrags. Um<br />
die Unabhängigkeit aller BeurteilerInnen zu wahren, bleibt die Identität aller ExpertInnen streng<br />
vertraulich.<br />
4. Befürwortung durch die <strong>EU</strong>ROSTARS ProgrammdirektorInnen (High Level Group, HLG). Diese setzt<br />
sich aus den offiziellen <strong>EU</strong>REKA VertreterInnen (Ministerium-Ebene) der <strong>EU</strong>ROSTARS Mitgliedstaaten<br />
zusammen. Nach erfolgter Evaluierung und Rangreihung durch das IEP wird die Rangliste der<br />
beurteilten Projekte der internationalen HLG vorgelegt. Dort erfolgt die endgültige Beschlussfassung:<br />
Die HLG bewilligt entweder die gesamte Liste oder lehnt diese ab.<br />
5. Information über den positiven bzw. negativen Förderentscheid erfolgt durch das<br />
<strong>EU</strong>REKA/<strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat an die AntragstellerInnen.<br />
1.13 Wie ist das weitere Vorgehen nach dem internationalen Selektionsprozess<br />
Im Falle <strong>eines</strong> positiven Förderentscheids beginnen die Vertragsverhandlungen zwischen der jeweiligen<br />
nationalen Förderstelle und den einzelnen TeilnehmerInnen. Während dieser Zeit sind noch Anpassungen<br />
und Feinabstimmungen des Arbeits- und Finanzplans möglich.<br />
Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen erfolgt die nationale formale Förderentscheidung, in der<br />
insbesondere die konkrete Höhe der Förderung festgelegt wird. Diese wird für die österreichischen Partner<br />
von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich Basisprogramme, nach Maßgabe der<br />
11
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
vorhandenen Mittel auf Grundlage des Ergebnisses des internationalen Evaluierungsprozesses (siehe<br />
Punkt 1.12) getroffen. Basis für die Bereitstellung der Fördermittel sind die Förderrichtlinien. Diese finden<br />
Sie in ihrer jeweils gültigen Fassung online unter www.ffg.at im Bereich Förderungen/Basisprogramme/<br />
Downloadcenter.<br />
Bis zum Abschluss des Fördervertrags besteht kein Anspruch auf Förderung seitens der Förderungswerber.<br />
Hinweis zum Fördervertrag<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS Projekte werden für die jeweilige Laufzeit (max. 36 Monate) genehmigt. Die Österreichische<br />
Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich Basisprogramme, gestaltet infolge für die österreichischen<br />
Partner die Förderverträge aus. Diese enthalten insbesondere Regelungen <strong>zur</strong> Berichtslegung<br />
(Zwischenberichte) und <strong>zur</strong> Auszahlung der Förderraten, die je nach Projektverlauf und Projekterfordernis<br />
festlegt werden.<br />
1.14 Wie läuft die 1. <strong>EU</strong>ROSTARS Ausschreibung ab – Die wichtigsten Termine<br />
Der Programmstart ist der 2. Oktober 2007. Ab diesem Zeitpunkt können <strong>EU</strong>ROSTARS Projektanträge<br />
eingereicht werden, Vorselektion und Vollständigkeitsprüfung („pre screening“ & „eligibility check“)<br />
können beginnen. Das erste „Cut Off Date“ wird der 8. Februar 2008 sein. Mit diesem Termin beginnt der<br />
Evaluierungsprozess. Die Bekanntgabe der Ergebnisse wird Anfang Mai 2008 erfolgen.<br />
1.15 Wo erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung<br />
Information und Beratung zu Ihrem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt<br />
inkl. Informationen <strong>zur</strong> Ausschreibung:<br />
Philippe Loward<br />
e-mail: philippe.loward@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 4901<br />
DI Reingard Neto<br />
e-mail: reingard.neto@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 4902<br />
Mag. Katrin Miksits<br />
e-mail: katrin.miksits@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 4903<br />
Förderung österreichischer Projektpartner<br />
Bei Spezialfragen bezüglich Förderung österreichischer Projektpartner (Richtlinien, förderbare Kosten,<br />
Berichtspflichten etc.) wenden Sie sich bitte an<br />
Frau Lisa Berg<br />
e-mail: lisa.berg@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 1205<br />
Eine Ausfüllhilfe zum Projektantrag wird online unter www.eurostars-eureka.eu <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />
12
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Anhang 1: Timeline Internationaler <strong>EU</strong>ROSTARS-Prozess<br />
13
1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Anhang 2: Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien<br />
14