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Leitfaden zur Erstellung eines Förderungsantrags ... - EU-Förderungen

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>eines</strong><br />

Förderungsantrags<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Wien, 1. Februar 2008<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS –<br />

die Artikel 169 Initiative von <strong>EU</strong>REKA


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Erläuterungen zum <strong>EU</strong>ROSTARS <strong>Leitfaden</strong><br />

Der <strong>EU</strong>ROSTARS <strong>Leitfaden</strong> dient als Unterstützung für österreichische TeilnehmerInnen an <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Projekten. Der <strong>Leitfaden</strong> bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf die erste Ausschreibung, die vom 2. Oktober<br />

2007 bis 8. Februar 2008 geöffnet ist.<br />

Für die Teilnahme an der ersten <strong>EU</strong>ROSTARS-Ausschreibung gelten für österreichische Partner:<br />

sämtliche Programmdokumente von <strong>EU</strong>ROSTARS <strong>zur</strong> 1. Ausschreibung<br />

www.eurostars-eureka.eu<br />

die Förderrichtlinien der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft,<br />

Bereich Basisprogramme<br />

www.ffg.at im Bereich Förderungen / Basisprogramme / Downloadcenter<br />

Struktur des <strong>Leitfaden</strong>s<br />

Die allgemeinen Hinweise für <strong>EU</strong>ROSTARS sowie die Vorgaben und Tipps beinhalten die wichtigsten<br />

Informationen, einen Überblick über die förderbaren Kosten und die maximalen Förderhöhen der<br />

österreichischen TeilnehmerInnen sowie die Beurteilungs- und Bewertungsabläufe für Projektanträge<br />

2


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1.1 Was ist <strong>EU</strong>ROSTARS ............................................................................................................... 4<br />

1.2 Welche Ziele verfolgt das Programm <strong>EU</strong>ROSTARS.................................................................... 5<br />

1.3 Was sind die formalen Vorraussetzungen für ein <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt („eligibility criteria“) ..... 5<br />

1.4 Wer kann Partner in einem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt sein ............................................................... 6<br />

1.5 Welche Länder nehmen an <strong>EU</strong>ROSTARS teil ............................................................................ 6<br />

1.6 Welche Kosten werden gefördert ............................................................................................ 7<br />

1.7 Welche Förderungsintensitäten werden in <strong>EU</strong>ROSTARS gewährt.............................................. 7<br />

1.8 Welche Mittel stehen <strong>zur</strong> Verfügung ....................................................................................... 8<br />

1.9 In welcher Sprache sind <strong>EU</strong>ROSTARS Anträge ein<strong>zur</strong>eichen..................................................... 8<br />

1.10 Wie funktioniert der Einreichprozess ...................................................................................... 8<br />

1.11 Nach welchen Kriterien wird bewertet..................................................................................... 9<br />

1.12 In welcher Form wird der Antrag bewertet ............................................................................. 10<br />

1.13 Wie ist das weitere Vorgehen nach dem internationalen Selektionsprozess .......................... 11<br />

1.14 Wie läuft die 1. <strong>EU</strong>ROSTARS Ausschreibung ab – Termine..................................................... 12<br />

1.15 Wo erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung .......................................................... 12<br />

Anhang 1: Timeline internationaler <strong>EU</strong>ROSTARS-Prozess ..................................................................... 13<br />

Anhang 2: Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien ................................................................... 14<br />

3


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Was ist <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS 1 ist ein neues transnationales Förderungsprogramm von <strong>EU</strong>REKA 2 und dem<br />

7. <strong>EU</strong>-Rahmenprogramm (RP7), das Förderung speziell für marktnahe Forschung & Entwicklung (F&E)<br />

betreibende Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) 3 mit hohem Wachstumspotenzial bietet. Wie<br />

<strong>EU</strong>REKA ist <strong>EU</strong>ROSTARS offen für alle Technologiebereiche („bottom-up“). Das Programm-Management<br />

erfolgt durch das <strong>EU</strong>REKA <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat in Brüssel, in enger Kooperation mit den nationalen<br />

Förderstellen.<br />

In Österreich werden die Fördermittel voraussichtlich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereitgestellt, die<br />

Auszahlung und Organisation der Förderung erfolgt durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />

(FFG), Bereich Basisprogramme.<br />

Die Einreichung der Anträge kann jederzeit erfolgen. Es wird jährlich ein bis zwei „Cut Off Dates“ geben, zu<br />

denen alle erforderlichen Dokumente eingereicht sein müssen, um in der Evaluierung berücksichtigt zu<br />

werden.<br />

ACHTUNG: Die Förderung von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten unterliegt AUSSCHLIESSLICH nationalen<br />

Förderrichtlinien und kann deshalb von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt sein!<br />

Was ist Artikel 169<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS basiert auf Artikel 169 des EG-<br />

Vertrags. Dieser ermöglicht eine gemeinsame<br />

Durchführung von neuen nationalen Forschungsund<br />

Entwicklungsprogrammen mehrerer<br />

Mitgliedsstaaten mit einer Beteiligung der <strong>EU</strong> als<br />

gleichrangigem Partner. Die finanziellen Mittel für<br />

die Realisierung von Artikel 169-Initiativen kommen<br />

aus den jeweils beteiligten Mitgliedsstaaten und<br />

der Europäischen Kommission.<br />

Was bedeutet F&E-intensives KMU<br />

Kleine und Mittlere Unternehmen gelten dann als<br />

„F&E betreibende KMU“, wenn sie entweder 10 %<br />

der MitarbeiterInnen (VZÄ, Vollzeitäquivalente)<br />

dauernd in F&E beschäftigen oder 10 % des<br />

Gesamtumsatzes für F&E aufwenden.<br />

1<br />

www.eurostars-eureka.eu<br />

2<br />

www.eureka.be<br />

3<br />

KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen, höchstens 50 Mio. Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Jahresbilanz (<strong>zur</strong><br />

Kalkulation der Firmendaten müssen Beziehungen/Verflechtungen mit anderen Unternehmen berücksichtigt werden) , die zusätzlich<br />

entweder mindestens 10 % der MitarbeiterInnen dauernd in F&E beschäftigen oder mindestens 10 % des Gesamtumsatzes für F&E<br />

Aufgaben verwenden.<br />

4


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

1.2 Welche Ziele verfolgt das Programm <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS ist ein neues europäisches Programm <strong>zur</strong> Förderung von Forschung- und Entwicklung (F&E)<br />

betreibenden Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) mit nationaler Förderung und Kofinanzierung<br />

(„top-up“, Aufstockung) durch die Europäische Kommission.<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS unterstützt F&E betreibende KMU dabei, internationale Aktivitäten zu starten um ihre Produkte<br />

schneller als bisher auf den europäischen Markt zu bringen.<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS bietet folgende Vorteile gegenüber <strong>EU</strong>REKA Projekten:<br />

Forschungsintensives KMU in der Führungsrolle<br />

Qualifikationsprüfung und Evaluierung durch internationale ExpertInnen<br />

Harmonisierte Ausschreibungen und Abläufe in allen Mitgliedsländern<br />

Die Finanzierung ist für die TeilnehmerInnen durch verbindliche Zusagen der Teilnehmerländer<br />

gesichert: ein nationales <strong>EU</strong>ROSTARS-Budget ist reserviert<br />

Eine kurze Evaluierungsprozedur führt zu schneller Förderentscheidung: 14 Wochen nach dem<br />

„Cut Off Date“ gibt es die Förderzu- oder absage<br />

Die Europäische Kommission vergibt gemäß Art. 169 EG-V ein zusätzliches „top-up, das auch<br />

Österreich zugute kommt<br />

Die Förderung erfolgt ausschließlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen<br />

1.3 Was sind die formalen Vorraussetzungen für ein <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt (eligibility criteria)<br />

Nur Projekte, die alle formalen Vorraussetzungen erfüllen, werden beurteilt und evaluiert. Es wird<br />

empfohlen, Kontakt zum österreichischen <strong>EU</strong>REKA-Büro aufzunehmen, das den AntragstellerInnen mit<br />

umfangreichen Informationen und Unterstützung <strong>zur</strong> Seite steht. Folgende Punkte müssen beantwortet<br />

bzw. erfüllt sein:<br />

<br />

<br />

<br />

Ein <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt ist ein internationales F&E Projekt, das folgenden <strong>EU</strong>REKA Kriterien entspricht:<br />

- Entwicklung neuer, innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen<br />

- F&E mit Industrie-, Markt- und Anwendungsorientierung<br />

- Gesicherte Projektfinanzierung<br />

- Umweltverträglichkeit<br />

- Zivilzweck<br />

Im Rahmen <strong>eines</strong> <strong>EU</strong>ROSTARS Projektes müssen mindestens zwei Unternehmen oder andere<br />

Organisationen aus zwei verschiedenen <strong>EU</strong>ROSTARS Mitgliedsländern teilnehmen.<br />

Die/der KoordinatorIn des Projektes muss ein F&E betreibendes KMU aus einem <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Mitgliedsland sein (siehe Aufzählung Punkt 1.5).<br />

5


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Die Rolle der teilnehmenden forschungstreibenden KMU muss signifikant sein: Mindestens 50 % der<br />

Forschungs- und Entwicklungsarbeit muss von forschungstreibenden KMU im Projekt ausgeführt werden.<br />

(Subauftragsvergabe in geringem Ausmaß „minor subcontracting“ ist möglich).<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Konsortium muss gut balanciert sein, d. h. auf keine Teilnehmerin/keinen Teilnehmer und kein<br />

teilnehmendes Land dürfen mehr als 75 % der Projektkosten entfallen.<br />

Die Dauer des Projektes darf 36 Monate nicht übersteigen.<br />

Das Projekt muss marktorientiert sein, d. h. innerhalb von weiteren zwei Jahren nach Projektabschluss<br />

muss die Markeinführung geplant sein. Eine Ausnahme bilden biomedizinische oder medizinische<br />

Projekte, in denen klinische Studien notwendig sind; in diesem Fall müssen die klinischen Studien<br />

innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss begonnen werden.<br />

Alle TeilnehmerInnen müssen Unternehmen oder juristische Personen („legal entities“) sein.<br />

1.4 Wer kann Partner in einem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt sein<br />

Kleine und Mittlere Unternehmen<br />

F&E betreibende KMU sollen von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten profitieren. Ihre Innovationsfähigkeit und ihr<br />

Marktanteil sollen verbessert und die internationale Kooperationsfähigkeit erhöht werden. Das soll<br />

insbesondere durch zusätzliche Kooperationen mit anderen Unternehmen erreicht werden (Details<br />

<strong>zur</strong> KMU-TeilnehmerInnenstruktur siehe Punkt 1.3).<br />

Forschungseinrichtungen<br />

Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können zusätzlich<br />

zu KMU in <strong>EU</strong>ROSTARS Projekte einbezogen werden, wenn ihre jeweilige Expertise für das Projekt<br />

notwendig und sinnvoll ist.<br />

Große Unternehmen, Industrie<br />

Der Fokus von <strong>EU</strong>ROSTARS liegt zwar auf KMU, aber auch Großunternehmen können an <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Projekten teilnehmen, wenn ihre Mitarbeit notwendig ist.<br />

Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien finden Sie im Anhang 2.<br />

1.5 Welche Länder nehmen an <strong>EU</strong>ROSTARS teil<br />

Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Die Niederlande,<br />

Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei<br />

Belgien, Italien und Lettland beteiligen sich nicht am 1. Cut Off Date (8. 2. 2008). Potenzielle<br />

TeilnehmerInnen aus diesen Ländern können nur als Drittpartner in <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten mitmachen.<br />

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im österreichischen <strong>EU</strong>REKA Büro.<br />

6


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

1.6 Welche Kosten werden gefördert<br />

Für österreichische Partner können Kosten als förderbar anerkannt werden, soweit diese nachweislich<br />

projektbezogen und projektnotwendig sind:<br />

<br />

<br />

<br />

Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Partnern zählt die bezahlte Umsatzsteuer zu den förderbaren<br />

Kosten.<br />

Förderbar (anerkennbar) sind dabei nur die laut Förderungsvertrag genehmigten und damit dem<br />

Projekt direkt zuordenbaren tatsächlich bezahlten Beträge.<br />

Es können nur Kosten für vollständige und ordnungsgemäß beendete Projekte bei der<br />

Projektendabrechnung anerkannt werden.<br />

Förderbare Kosten gemäß den Förderrichtlinien der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft,<br />

Bereich Basisprogramme, sind:<br />

<br />

Personalkosten<br />

<br />

<br />

Kosten für Forschungseinrichtungen (inklusive baulicher Anlagen), sofern diese ausschließlich und<br />

ständig für die Forschungstätigkeit genutzt werden<br />

sonstige Kosten: Kosten für externe Dienstleistungen inklusive externer Forschung; Ankauf von Knowhow<br />

und Patenten etc.; Kosten für Materialien und sonstige Betriebskosten; Gemeinkosten, die<br />

unmittelbar durch die Forschungstätigkeit entstehen<br />

Die Förderung von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.<br />

1.7 Welche Förderungsintensitäten werden in <strong>EU</strong>ROSTARS gewährt<br />

Ein weiteres Anliegen von <strong>EU</strong>ROSTARS ist, möglichst attraktive Förderungen für innovative Projekte zu<br />

gewähren. Dieses Ziel wird durch die Erweiterung nationaler Fördermittel in Form einer <strong>EU</strong>-Kofinanzierung<br />

im Verhältnis 3:1 erreicht.<br />

Die Förderintensität richtet sich nach dem jeweils geltenden F&E-Gemeinschaftsrahmen. Die maximale<br />

Förderhöhe für österreichische Partner von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten beträgt somit für:<br />

Maximale Förderhöhe<br />

Kleine Unternehmen 60 %<br />

Mittlere Unternehmen 50 %<br />

Forschungseinrichtungen 1 50 %-60 %<br />

Große Unternehmen, Industrie 40 %<br />

1 Für Forschungseinrichtungen hängt die Höhe der (Gesamt)Förderung davon ab, ob die Kooperation mit Kleinen oder Mittleren<br />

Unternehmen stattfindet (60 % bzw. 50 %).<br />

7


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

1.8 Welche Mittel stehen <strong>zur</strong> Verfügung<br />

2008 stehen für österreichische TeilnehmerInnen Mittel in der Höhe von 1,5 Mio. Euro <strong>zur</strong> Verfügung, die<br />

voraussichtlich durch Kofinanzierung der <strong>EU</strong> um 0,5 Mio. Euro (<strong>EU</strong> „top-up“ von 25 % Förderung) gesteigert<br />

werden.<br />

1.9 In welcher Sprache sind <strong>EU</strong>ROSTARS Anträge ein<strong>zur</strong>eichen<br />

Die Sprache des Förderungsantrags ist Englisch. Die Ausnahme stellen spezielle Beilagen (wie etwa der<br />

Jahresbericht oder Businessplan des Koordinators) dar. Diese dürfen in der nationalen Sprache verfasst<br />

sein. Zudem muss ein Konsortialvertrag, ebenfalls in Englisch, abgegeben werden. Eine Checkliste für<br />

Konsortialabkommen kann unter www.eurostars-eureka.be unter „submit an application“ eingesehen und<br />

heruntergeladen werden.<br />

Der Einreichprozess<br />

1.10 Wie funktioniert der Einreichprozess<br />

“Pre-screening” und “Eligibility Check”<br />

Die Förderungsanträge werden von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich<br />

Europäische und Internationale Programme, auf ihre formale Korrektheit und Vollständigkeit überprüft<br />

(„eligibility check“ siehe auch nächste Seite). Hierbei wird keine Bewertung der Inhalte vorgenommen.<br />

Formale Einreichung<br />

Die elektronische Einreichung durch das koordinierende KMU erfolgt im <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat in Brüssel:<br />

info@eurostars-eureka.eu, <strong>EU</strong>REKA Secretariat, rue Neerveld 109, B-1200 Brüssel, Belgien.<br />

Die notwendigen Dokumente sind:<br />

<br />

Das ausgefüllte Antragsformular („application form“, download unter www.eurostars-eureka.be), in<br />

welchem folgende Themen beschrieben sein müssen:<br />

- Technologische Innovation (Stand der Technik, Innovation, technologische Entwicklung)<br />

- Detaillierte Beschreibung der Projektziele und der zu erwartenden Ergebnisse<br />

- Beschreibung und Beurteilung des technologischen Risikos<br />

- KooperationspartnerInnen (Wertzuwachs durch Kooperation, gewerbliches Schutz- und<br />

Urheberrecht, „intellectual property rights (IPR)“ – im Rahmen des Konsortialvertrags zumindest in<br />

Vorbereitung)<br />

- zu erwartende ökonomische Bedeutung, Abschätzung des Marktrisikos<br />

- Durchführung und Aufteilung des Projektes (wie z.B. allgemeiner Ansatz, Work packages,<br />

Meilensteine)<br />

- Budgetplan und Finanzstruktur des Projektes<br />

- Unterschrift aller TeilnehmerInnen (erst nach Erhalt der Einreichbestätigung durch das <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Sekretariat)<br />

8


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Der Jahresabschluss des vergangenen Geschäftsjahres, bzw. ein Businessplan und weitere finanzielle<br />

Aufstellungen, falls vorhanden. Diese Dokumente können in der jeweiligen nationalen Sprache<br />

verfasst sein.<br />

Eine schriftliche Bestätigung von allen TeilnehmerInnen, dass sie im Falle einer Förderung des<br />

Projektes den von ihnen zu tragenden Anteil der Projektkosten übernehmen.<br />

Eine schriftliche Bestätigung von jedem KMU, dass es zum Zeitpunkt der Einreichung der <strong>EU</strong>-<br />

Definition für KMU entspricht.<br />

Ein Konsortialabkommen zwischen allen Partnern. Zum Zeitpunkt der Einreichung ist ein Entwurf<br />

ausreichend, die Endversion kann nachgereicht werden. Auf der <strong>EU</strong>ROSTARS Website steht eine<br />

Checkliste für Konsortialabkommen zum Download (www.eurostars-eureka.be unter „submit an<br />

application“) <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Alle Dokumente, die für die <strong>EU</strong>ROSTARS Einreichung notwendig sind, werden auch für die Förderung bei<br />

den nationalen Förderstellen benötigt.<br />

Vollständigkeitsprüfung<br />

Sobald der Antrag im <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat eingelangt ist, wird geprüft, ob alle notwendigen Dokumente<br />

vollständig sind. Nur Projekte, die zum „Cut Off Date“ vollständig vorliegen, werden weiter bearbeitet. Bis<br />

zu diesem Zeitpunkt können Informationen nachgereicht werden. Das koordinierende KMU kann das<br />

Projekt bis zu diesem Zeitpunkt überarbeiten.<br />

Das österreichische <strong>EU</strong>REKA Büro in Wien bietet Ihnen als Service im Vorfeld Ihrer Einreichung die<br />

Überprüfung des Antrages an.<br />

Die Bewertungskriterien<br />

1.11 Nach welchen Kriterien wird bewertet<br />

Eine gemeinsame Beurteilung und Bewertung für alle eingereichten Anträge findet statt. Es handelt sich<br />

dabei um einen zweistufigen Prozess: zuerst erfolgt die technische Beurteilung, anschließend wird eine<br />

Rangliste erstellt.<br />

Es gibt drei Bewertungskriterien:<br />

- Grundsätzliche Eignung („Basic Assessment“)<br />

- Technologie und Innovation<br />

- Marktchancen und Wettbewerbsfähigkeit<br />

„Basic Assessment“ bezieht sich in erster Linie auf die einzelnen Partner, die Partnerschaft und die<br />

Projektstruktur. Dabei werden sowohl der Projektplan als auch die Tauglichkeit der Partner für ihre<br />

Aufgaben im Projekt überprüft. Im Detail wird auf folgende Punkte geachtet:<br />

- Ausgewogenheit der Partnerschaft<br />

- Wertzuwachs durch die Kooperation<br />

- Technologisches Potenzial der TeilnehmerInnen<br />

- Managementfähigkeiten und Infrastruktur aller Partner<br />

- Methoden und Planungsansatz<br />

- Meilensteine und geplante Ergebnisse<br />

- Kosten und Finanzstruktur<br />

9


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

- Verbindliches finanzielles Bekenntnis jeder TeilnehmerIn<br />

Technologie und Innovation werden daran gemessen, wie hoch der erzielbare technologische Fortschritt<br />

eingeschätzt wird. Als Richtlinie werden folgende Aspekte in Betracht gezogen:<br />

- Ausmaß der technologischen Ausgereiftheit und des Risikos<br />

- Angestrebte technologische Leistung<br />

- Ausmaß der Innovation<br />

- Technischer Fortschritt, der im Projekt von dem/den teilnehmenden KMU erzielt wird<br />

- Internationale und regionale Bedeutung<br />

Marktchancen und Wettbewerbsfähigkeit werden in Bezug auf den anvisierten Markt, die Rentabilität<br />

und Wirtschaftlichkeit der Projektergebnisse sowie der Wettbewerbsvorteile der TeilnehmerInnen geprüft.<br />

Insbesondere angesehen werden:<br />

- Marktgröße<br />

- Marktzugang und Risiko<br />

- Produkteinführungszeit<br />

- Kapitalerträge<br />

- Marktpotenzial der beteiligten KMU<br />

- Strategische Bedeutung des Projekts<br />

- Erhöhtes Potenzial und Sichtbarkeit der TeilnehmerInnen<br />

Der Bewertungsprozess<br />

1.12 In welcher Form wird der Antrag bewertet<br />

Der Bewertungs- und Selektionsprozess erfolgt in fünf Stufen:<br />

1. Bewertung („Assessment“) durch zwei internationale Technische ExpertInnen<br />

Diese werden vom <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat sorgfältig ausgewählt und sind anerkannte SpezialistInnen<br />

auf ihrem Gebiet. Der ExpertInnenbericht wird eine Analyse und Beurteilung des Projektmanagements<br />

und des Konsortiums beinhalten sowie die technologische Innovation und den ökonomischen<br />

Wertzuwachs bewerten. Die Bewertung erfolgt nach Noten: Schlecht, durchschnittlich, gut oder<br />

exzellent.<br />

2. Beurteilung durch den nationalen <strong>EU</strong>ROSTARS Projektkoordinator<br />

(Erstellen der „NPC Cover Note“)<br />

Alle beteiligten <strong>EU</strong>ROSTARS National Project Coordinators (NPC) holen Informationen über ihre<br />

nationalen TeilnehmerInnen bzw. die aktuelle Fördersituation ein: Gibt es bereits ein<br />

Konsortialabkommen, zumindest einen Entwurf Ist nationales <strong>EU</strong>ROSTARS Budget vorhanden oder<br />

bereits ausgeschöpft Ist die Finanzierung der TeilnehmerInnen gesichert Gibt es Ausschlussgründe<br />

für einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin Anhand dieser gesammelten Daten aller TeilnehmerInnen<br />

wird das Begleitschreiben durch den NPC des koordinierenden Mitgliedslandes formuliert<br />

(beschleunigt bei vorherig durchgeführtem „eligibility check“).<br />

3. Evaluierung und Erstellen der Rangliste durch das unabhängige Evaluierungskomitee (IEP,<br />

„Independent Evaluation Panel“)<br />

10


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Dieses führt die endgültige Bewertung der Anträge durch und legt die Rangliste der <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Projekte fest. Grundlage für die Bewertung im IEP sind neben dem Antrag selbst auch die technische<br />

Beurteilung sowie die NPC Cover Note. Bewertet werden die drei Kriterien lt. Punkt 1.11 auf einer Skala<br />

von 1 - 10, wobei gesamt mindestens 20 Punkte sowie zusätzlich in jedem Kriterium die Mindestzahl<br />

von 6 Punkten erreicht sein muss.<br />

Das unabhängige Evaluierungskomitee besteht aus einem/einer IEP Vorsitzenden und sechs IEP<br />

Mitgliedern. Die/der Vorsitzende wird für die Dauer von drei Jahren vom <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat<br />

gewählt und von den <strong>EU</strong>ROSTARS ProgrammdirektorInnen (HLG, High Level Group) bestätigt. Ihre<br />

Aufgabe ist ausschließlich die Moderation der Treffen, sie können nicht in die Beurteilung eingreifen.<br />

Die IEP Mitglieder setzen sich aus einem Pool von ExpertInnen mit wirtschaftlichem und technischem<br />

Hintergrund in verschiedenen Gebieten zusammen. Jedes <strong>EU</strong>ROSTARS Mitgliedsland kann zwei<br />

ExpertInnen nominieren. Diese Gruppe wird für jede Evaluierung neu zusammengestellt. Die/der<br />

Vorsitzende muss bei jedem Zusammentreffen des IEP anwesend sein. Am Ende des IEP-Prozesses<br />

wird die Rangliste festgelegt.<br />

Alle am Evaluationsprozess beteiligten ExpertInnen müssen ein Geheimhaltungsabkommen<br />

unterzeichnen und etwaige Interessenskonflikte bekanntgeben. Die AntragstellerInnen haben das<br />

Recht, einzelne BeurteilerInnen abzulehnen, indem sie spezielle Unternehmen/ Institutionen (in der<br />

Regel Konkurrenzunternehmen) ausschließen. Dieser Ausschluss erfolgt in Sektion 5 des Antrags. Um<br />

die Unabhängigkeit aller BeurteilerInnen zu wahren, bleibt die Identität aller ExpertInnen streng<br />

vertraulich.<br />

4. Befürwortung durch die <strong>EU</strong>ROSTARS ProgrammdirektorInnen (High Level Group, HLG). Diese setzt<br />

sich aus den offiziellen <strong>EU</strong>REKA VertreterInnen (Ministerium-Ebene) der <strong>EU</strong>ROSTARS Mitgliedstaaten<br />

zusammen. Nach erfolgter Evaluierung und Rangreihung durch das IEP wird die Rangliste der<br />

beurteilten Projekte der internationalen HLG vorgelegt. Dort erfolgt die endgültige Beschlussfassung:<br />

Die HLG bewilligt entweder die gesamte Liste oder lehnt diese ab.<br />

5. Information über den positiven bzw. negativen Förderentscheid erfolgt durch das<br />

<strong>EU</strong>REKA/<strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat an die AntragstellerInnen.<br />

1.13 Wie ist das weitere Vorgehen nach dem internationalen Selektionsprozess<br />

Im Falle <strong>eines</strong> positiven Förderentscheids beginnen die Vertragsverhandlungen zwischen der jeweiligen<br />

nationalen Förderstelle und den einzelnen TeilnehmerInnen. Während dieser Zeit sind noch Anpassungen<br />

und Feinabstimmungen des Arbeits- und Finanzplans möglich.<br />

Nach Abschluss der Vertragsverhandlungen erfolgt die nationale formale Förderentscheidung, in der<br />

insbesondere die konkrete Höhe der Förderung festgelegt wird. Diese wird für die österreichischen Partner<br />

von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich Basisprogramme, nach Maßgabe der<br />

11


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

vorhandenen Mittel auf Grundlage des Ergebnisses des internationalen Evaluierungsprozesses (siehe<br />

Punkt 1.12) getroffen. Basis für die Bereitstellung der Fördermittel sind die Förderrichtlinien. Diese finden<br />

Sie in ihrer jeweils gültigen Fassung online unter www.ffg.at im Bereich Förderungen/Basisprogramme/<br />

Downloadcenter.<br />

Bis zum Abschluss des Fördervertrags besteht kein Anspruch auf Förderung seitens der Förderungswerber.<br />

Hinweis zum Fördervertrag<br />

<strong>EU</strong>ROSTARS Projekte werden für die jeweilige Laufzeit (max. 36 Monate) genehmigt. Die Österreichische<br />

Forschungsförderungsgesellschaft, Bereich Basisprogramme, gestaltet infolge für die österreichischen<br />

Partner die Förderverträge aus. Diese enthalten insbesondere Regelungen <strong>zur</strong> Berichtslegung<br />

(Zwischenberichte) und <strong>zur</strong> Auszahlung der Förderraten, die je nach Projektverlauf und Projekterfordernis<br />

festlegt werden.<br />

1.14 Wie läuft die 1. <strong>EU</strong>ROSTARS Ausschreibung ab – Die wichtigsten Termine<br />

Der Programmstart ist der 2. Oktober 2007. Ab diesem Zeitpunkt können <strong>EU</strong>ROSTARS Projektanträge<br />

eingereicht werden, Vorselektion und Vollständigkeitsprüfung („pre screening“ & „eligibility check“)<br />

können beginnen. Das erste „Cut Off Date“ wird der 8. Februar 2008 sein. Mit diesem Termin beginnt der<br />

Evaluierungsprozess. Die Bekanntgabe der Ergebnisse wird Anfang Mai 2008 erfolgen.<br />

1.15 Wo erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung<br />

Information und Beratung zu Ihrem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt<br />

inkl. Informationen <strong>zur</strong> Ausschreibung:<br />

Philippe Loward<br />

e-mail: philippe.loward@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 4901<br />

DI Reingard Neto<br />

e-mail: reingard.neto@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 4902<br />

Mag. Katrin Miksits<br />

e-mail: katrin.miksits@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 4903<br />

Förderung österreichischer Projektpartner<br />

Bei Spezialfragen bezüglich Förderung österreichischer Projektpartner (Richtlinien, förderbare Kosten,<br />

Berichtspflichten etc.) wenden Sie sich bitte an<br />

Frau Lisa Berg<br />

e-mail: lisa.berg@ffg.at, Tel: +43 (0)5 7755 – 1205<br />

Eine Ausfüllhilfe zum Projektantrag wird online unter www.eurostars-eureka.eu <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

12


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Anhang 1: Timeline Internationaler <strong>EU</strong>ROSTARS-Prozess<br />

13


1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Anhang 2: Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien<br />

14

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