Leitfaden zur Erstellung eines Förderungsantrags ... - EU-Förderungen
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1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
Was ist <strong>EU</strong>ROSTARS<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS 1 ist ein neues transnationales Förderungsprogramm von <strong>EU</strong>REKA 2 und dem<br />
7. <strong>EU</strong>-Rahmenprogramm (RP7), das Förderung speziell für marktnahe Forschung & Entwicklung (F&E)<br />
betreibende Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) 3 mit hohem Wachstumspotenzial bietet. Wie<br />
<strong>EU</strong>REKA ist <strong>EU</strong>ROSTARS offen für alle Technologiebereiche („bottom-up“). Das Programm-Management<br />
erfolgt durch das <strong>EU</strong>REKA <strong>EU</strong>ROSTARS Sekretariat in Brüssel, in enger Kooperation mit den nationalen<br />
Förderstellen.<br />
In Österreich werden die Fördermittel voraussichtlich vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie (BMVIT) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereitgestellt, die<br />
Auszahlung und Organisation der Förderung erfolgt durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />
(FFG), Bereich Basisprogramme.<br />
Die Einreichung der Anträge kann jederzeit erfolgen. Es wird jährlich ein bis zwei „Cut Off Dates“ geben, zu<br />
denen alle erforderlichen Dokumente eingereicht sein müssen, um in der Evaluierung berücksichtigt zu<br />
werden.<br />
ACHTUNG: Die Förderung von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten unterliegt AUSSCHLIESSLICH nationalen<br />
Förderrichtlinien und kann deshalb von Staat zu Staat unterschiedlich geregelt sein!<br />
Was ist Artikel 169<br />
<strong>EU</strong>ROSTARS basiert auf Artikel 169 des EG-<br />
Vertrags. Dieser ermöglicht eine gemeinsame<br />
Durchführung von neuen nationalen Forschungsund<br />
Entwicklungsprogrammen mehrerer<br />
Mitgliedsstaaten mit einer Beteiligung der <strong>EU</strong> als<br />
gleichrangigem Partner. Die finanziellen Mittel für<br />
die Realisierung von Artikel 169-Initiativen kommen<br />
aus den jeweils beteiligten Mitgliedsstaaten und<br />
der Europäischen Kommission.<br />
Was bedeutet F&E-intensives KMU<br />
Kleine und Mittlere Unternehmen gelten dann als<br />
„F&E betreibende KMU“, wenn sie entweder 10 %<br />
der MitarbeiterInnen (VZÄ, Vollzeitäquivalente)<br />
dauernd in F&E beschäftigen oder 10 % des<br />
Gesamtumsatzes für F&E aufwenden.<br />
1<br />
www.eurostars-eureka.eu<br />
2<br />
www.eureka.be<br />
3<br />
KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen, höchstens 50 Mio. Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Jahresbilanz (<strong>zur</strong><br />
Kalkulation der Firmendaten müssen Beziehungen/Verflechtungen mit anderen Unternehmen berücksichtigt werden) , die zusätzlich<br />
entweder mindestens 10 % der MitarbeiterInnen dauernd in F&E beschäftigen oder mindestens 10 % des Gesamtumsatzes für F&E<br />
Aufgaben verwenden.<br />
4