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Leitfaden zur Erstellung eines Förderungsantrags ... - EU-Förderungen

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1.2.2008 <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Die Rolle der teilnehmenden forschungstreibenden KMU muss signifikant sein: Mindestens 50 % der<br />

Forschungs- und Entwicklungsarbeit muss von forschungstreibenden KMU im Projekt ausgeführt werden.<br />

(Subauftragsvergabe in geringem Ausmaß „minor subcontracting“ ist möglich).<br />

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Das Konsortium muss gut balanciert sein, d. h. auf keine Teilnehmerin/keinen Teilnehmer und kein<br />

teilnehmendes Land dürfen mehr als 75 % der Projektkosten entfallen.<br />

Die Dauer des Projektes darf 36 Monate nicht übersteigen.<br />

Das Projekt muss marktorientiert sein, d. h. innerhalb von weiteren zwei Jahren nach Projektabschluss<br />

muss die Markeinführung geplant sein. Eine Ausnahme bilden biomedizinische oder medizinische<br />

Projekte, in denen klinische Studien notwendig sind; in diesem Fall müssen die klinischen Studien<br />

innerhalb von zwei Jahren nach Projektabschluss begonnen werden.<br />

Alle TeilnehmerInnen müssen Unternehmen oder juristische Personen („legal entities“) sein.<br />

1.4 Wer kann Partner in einem <strong>EU</strong>ROSTARS Projekt sein<br />

Kleine und Mittlere Unternehmen<br />

F&E betreibende KMU sollen von <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten profitieren. Ihre Innovationsfähigkeit und ihr<br />

Marktanteil sollen verbessert und die internationale Kooperationsfähigkeit erhöht werden. Das soll<br />

insbesondere durch zusätzliche Kooperationen mit anderen Unternehmen erreicht werden (Details<br />

<strong>zur</strong> KMU-TeilnehmerInnenstruktur siehe Punkt 1.3).<br />

Forschungseinrichtungen<br />

Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können zusätzlich<br />

zu KMU in <strong>EU</strong>ROSTARS Projekte einbezogen werden, wenn ihre jeweilige Expertise für das Projekt<br />

notwendig und sinnvoll ist.<br />

Große Unternehmen, Industrie<br />

Der Fokus von <strong>EU</strong>ROSTARS liegt zwar auf KMU, aber auch Großunternehmen können an <strong>EU</strong>ROSTARS<br />

Projekten teilnehmen, wenn ihre Mitarbeit notwendig ist.<br />

Beispiele für teilnahmeberechtigte Konsortien finden Sie im Anhang 2.<br />

1.5 Welche Länder nehmen an <strong>EU</strong>ROSTARS teil<br />

Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Die Niederlande,<br />

Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei<br />

Belgien, Italien und Lettland beteiligen sich nicht am 1. Cut Off Date (8. 2. 2008). Potenzielle<br />

TeilnehmerInnen aus diesen Ländern können nur als Drittpartner in <strong>EU</strong>ROSTARS Projekten mitmachen.<br />

Nähere Informationen dazu erhalten Sie im österreichischen <strong>EU</strong>REKA Büro.<br />

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