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Stellungnahme - Grüne Kanton Zürich

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) Regionen<br />

In den regionalen Richtplänen können<br />

Materialgewinnungsgebiete mit einer Fläche von<br />

maximal 5 Hektaren oder einem Abbauvolumen von<br />

maximal 1 Mio. m3bezeichnet werden. Bei Gebieten<br />

mit einem Materialumschlag von mehr als 100'000<br />

m3(Summe von Abbau und Einbau), die nicht in<br />

Massnahmen zur Erreichung des angestrebten<br />

Bahnanteils eingebunden sind (vgl. Pt. 5.3.3a), können<br />

in den regionalen Richtplänen Vorgaben bezüglich<br />

Bahnanteil und Etappierung des Abbaus festgelegt<br />

werden.<br />

c) Gemeinden<br />

Im Rahmen von baurechtlichen Entscheiden für<br />

Baustellen mit grossem Kies- oder Aushubverkehr sind<br />

in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn Vorgaben<br />

bezüglich der Transportrouten zu treffen. Dabei ist<br />

der Minimierung der Transportdistanzen auf der<br />

Strasse und der Schonung von Wohngebieten<br />

besondere Beachtung zu schenken.<br />

32) Ergänzung: Dabei ist der Minimierung... zu<br />

schenken gemäss Richtlinien des <strong>Kanton</strong>s.<br />

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