Geschaeftsordnung LV OKB Steiermark.pdf - Österreichischer ...
Geschaeftsordnung LV OKB Steiermark.pdf - Österreichischer ...
Geschaeftsordnung LV OKB Steiermark.pdf - Österreichischer ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Der Gf Präsident des ÖKB ST ............................................................................................................................. 4<br />
Vorwort des Verfassers......................................................................................................................................... 5<br />
1. ORGANISATION............................................................................................................................................. 6<br />
1.1. Statuten des Landesverbandes vom 24 04 2004........................................................................................... 6<br />
1.2. Gliederung .................................................................................................................................................... 18<br />
1.3. Der Landesverband...................................................................................................................................... 19<br />
1.4. Der Bezirksverband ..................................................................................................................................... 23<br />
1.5. Der Ortsverband/Stadtverband .................................................................................................................. 25<br />
1.5.1. Generalversammlung/Mitgliederversammlung ................................................................................. 25<br />
1.5.2. Verbandsvorstand (Leitungsorgan) .................................................................................................... 29<br />
1.5.3. Kontollorgan/ Rechnungsprüfer.......................................................................................................... 31<br />
1.5.4. Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)........................................................................................... 31<br />
2. FUNKTIONSTRÄGER.................................................................................................................................. 33<br />
2.1. Persönliche Eignung ............................................................................................................................. 33<br />
2.2. Sachliche Voraussetzungen.................................................................................................................. 33<br />
2.3. Funktionsausübung .............................................................................................................................. 34<br />
3. VERANSTALTUNGEN ................................................................................................................................. 37<br />
3.1. Teilnahme des ÖKB an Veranstaltungen des Bundesheeres.................................................................... 37<br />
3.2. Ausrückungen und Festlichkeiten im ÖKB ............................................................................................... 38<br />
3.2.1. Einladung:.................................................................................................................................................. 38<br />
3.2.2 Empfang:..................................................................................................................................................... 38<br />
3.2.3. Schema eines Festaktes:............................................................................................................................ 38<br />
3.2.4. Der Vorbeimarsch..................................................................................................................................... 41<br />
3.3. Interne Veranstaltungen.............................................................................................................................. 50<br />
4. MEDIENARBEIT........................................................................................................................................... 51<br />
4.1. Mitgliederzeitung Courage.......................................................................................................................... 51<br />
4.2. Internet.......................................................................................................................................................... 51<br />
1
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
4.3. Präsidentenbrief ........................................................................................................................................... 53<br />
5. ANZUGSORDNUNG ..................................................................................................................................... 54<br />
5.1. Bekleidung ............................................................................................................................................. 54<br />
5.2. ÖKB-Schild ........................................................................................................................................... 54<br />
6. AUSZEICHNUNGEN..................................................................................................................................... 56<br />
6.1. Auszeichnungen des Bundesverbandes ...................................................................................................... 56<br />
6.2. Auszeichnungen des Landesverbandes ST................................................................................................. 56<br />
6.2.1. Arten........................................................................................................................................................... 57<br />
6.2.2. Kosten......................................................................................................................................................... 58<br />
6.2.4. Trageordnung der Auszeichnungen des Landesverbandes ................................................................... 58<br />
6.3. Auszeichnungen des Ortsverbandes ........................................................................................................... 59<br />
6.4. Sonstige Auszeichnungen............................................................................................................................. 60<br />
6.5. Trageordnung............................................................................................................................................... 60<br />
6.5.1. Rangordnung der Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen (auszugsweise): ............................. 60<br />
6.5.2. Trageweise der Auszeichnungen ......................................................................................................... 60<br />
6.5.3. Trageanlässe für Kleinen und Grossen Dienstanzug......................................................................... 61<br />
7. EXERZIERDIENST....................................................................................................................................... 63<br />
8. SCHRIFTVERKEHR..................................................................................................................................... 71<br />
9. FINANZGEBARUNG .................................................................................................................................... 75<br />
10. WAHLORDNUNG ....................................................................................................................................... 77<br />
10.1. Wahlrecht .............................................................................................................................................. 77<br />
10.2. Wahltermin ........................................................................................................................................... 77<br />
10.3. Durchführung der Wahl ...................................................................................................................... 77<br />
10.4. Wahlergebnis......................................................................................................................................... 78<br />
10.5. Einspruchsrecht .................................................................................................................................... 79<br />
11. WEHRDIENSTBERATUNG....................................................................................................................... 80<br />
12. FORMULARE .............................................................................................................................................. 81<br />
12.1. Jahresbericht .............................................................................................................................................. 81<br />
12.2. Briefkopf (Beispiel) .................................................................................................................................... 81<br />
2
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
3
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Der Gf Präsident des ÖKB ST<br />
Diese Geschäftsordnung ersetzt die bisherige Geschäftsordnung (GO) und wurde bewusst so<br />
gestaltet, dass sie neben der statutengemäß vorgesehenen Erläuterung und Ergänzung auch<br />
durch die Hereinnahme verschiedener Elemente als Schulungsunterlage für alle Funktionäre<br />
des ÖKB verwendet werden kann.<br />
Gleichzeitig soll sie durch die Wahl des Formates Din-A-4 die einfache Möglichkeit geben<br />
alle Formulare und Arbeitsbehelfe ohne umständliche weitere Bearbeitung kopieren zu<br />
können. Wir haben daher auch auf eine geheftete oder gebundene Version verzichtet um<br />
durch die Gestaltung mit Einzelblättern jederzeit einen Austausch von Blättern, deren Inhalt<br />
sich geändert hat, machen zu können. Dadurch kann gewährleistet werden, dass nun für einen<br />
langen Zeitraum allen Benutzern ein aktueller Informationstand über die Spielregeln aber<br />
auch für die Hilfsmittel bei der Arbeit zur Verfügung steht.<br />
Grundsätzlich soll jeder Funktionsträger in allen Verbänden und Gliederungen diese GO<br />
griffbereit haben um jederzeit nachschlagen zu können, falls Fragen auftauchen oder konkrete<br />
Umsetzungsschritte zu machen sind.<br />
Besonders wichtig ist es, dass bei Neuwahlen alle frisch gewählten Funktionäre verlässlich<br />
mit dieser Unterlage ausgestattet werden. Sei es dass der Vorgänger seinem Nachfolger die<br />
Unterlagen übergibt oder der neue Vorstand eigenverantwortlich sicherstellt, dass diese<br />
Unterlagen angeschafft und übergeben werden.<br />
Die Aufbewahrung in einem Ringordner hilft nicht nur eine bessere Übersicht zu haben<br />
sondern verhindert auch besser als das gedruckte Kleinformat der Vergangenheit, dass diese<br />
GO in der Brusttasche vergessen, dann mitgewaschen oder auf Grund des kleinen Formates<br />
verlegt und nicht mehr gefunden wurde.<br />
Ich danke allen Kameraden die bei der Erarbeitung dieser GO mitgeholfen haben im<br />
Besonderen unserem Organisationsreferenten Oberleutnant Mag.(FH) David Oliver Ertler, der<br />
die aufwändige Redaktionsarbeit übernommen hat.<br />
Dr. Volker Zimmermann<br />
Gf.Präsident<br />
4
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Vorwort des Verfassers<br />
Geschätzte Mitglieder des ÖKB ST, werte Kameraden!<br />
Nach etlichen arbeitsreichen Monaten ist es nun endlich soweit und die Geschäftsordnung<br />
ÖKB ST gelangt zur Verteilung an euch. Meine Erwartungen sind groß, und ich hoffe, dass<br />
auch ihr die Geschäftsordnung, so wie ich, als sinnvolle Bereicherung im alltäglichen<br />
Vereinsleben seht.<br />
Die Geschäftsordnung ist derzeit weder komplett, noch perfekt, aber es ist eine gute Basis auf<br />
der man aufbauen kann. Seit die ersten Entwürfe im Umlauf sind, habe ich zahlreiche<br />
Anregungen und Änderungsvorschläge von euch erhalten und sehr viele davon nach<br />
eingehender Beratung mit dem Präsidium auch umgesetzt. Ich würde mir für die gemeinsame<br />
Zukunft, und für das Gelingen dieses Projekts sehr wünschen, das ihr mir im Sinne einer<br />
gelebten Kameradschaft eure Ideen und Vorschläge weiterhin so offen wie bisher zutragt. In<br />
diesem Sinne wünsche ich uns, und dem ÖKB, alles Gute für die Zukunft und schließe mit<br />
einem steirischen „Glück auf!“<br />
Mag.(FH) David Oliver ERTLER,<br />
Oberleutnant<br />
5
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
1. ORGANISATION<br />
1.1. Statuten des Landesverbandes vom 24 04 2004<br />
§1 Name, Sitz und Tätigkeit des Vereines<br />
1) Der Verein führt den Namen<br />
„ÖSTERREICHISCHER KAMERADSCHAFTSBUND -<br />
LANDESVERBAND STEIERMARK“ - (ÖKB ST)“<br />
2) Er hat seinen Sitz in GRAZ und erstreckt seine Tätigkeit auf das Bundesland<br />
STEIERMARK<br />
3) Er ist überparteilich, überkonfessionell und nicht auf Gewinn gerichtet. Er verfolgt<br />
unmittelbar gemeinnützige, im allgemeinen Interesse des Staates und seiner Bürger<br />
gelegene, ideelle, soziale, mildtätige, wehrpolitische, kulturelle und sportliche Zwecke.<br />
4) In den Orten der <strong>Steiermark</strong> können Zweigvereine mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />
mit der Bezeichnung Ortsverband (OV) und Stadtverband (StV)“ des Österreichischen<br />
Kameradschaftsbundes - Landesverband <strong>Steiermark</strong> errichtet werden. Darüber hinaus<br />
können in allen Bezirken Zweigstellen mit der Bezeichnung Bezirksverband (BV)<br />
errichtet werden.<br />
§ 2 Vereinszweck<br />
1) Der Steirische Kameradschaftsbund vereint Kameraden und Kameradinnen aller<br />
Gesellschaftsschichten und Altersgruppen. Er ist heimatbewusst und tritt offen und<br />
nachhaltig für Völkerverständigung im europäischen Geiste, für Heimat, Ordnung und<br />
Sicherheit sowie für eine wirksame Landesverteidigung und eine umfassende<br />
Sicherheitspolitik ein. Er ist den christlichen und humanistischen Werten, soldatischen<br />
Tugenden und deren Tradition verpflichtet. Er wirkt gemeinschaftsfördernd durch<br />
Mitgestaltung des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in den<br />
6
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
steirischen Gemeinden und steht zur Mitwirkung bei der Hilfe in Katastrophenfällen<br />
zur Verfügung. Sein Motto lautet „Tradition und Aufbruch“<br />
2) Wahrung der Interessen der Mitglieder<br />
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und ihre Aufbringung<br />
Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel angestrebt:<br />
Als ideelle Mittel dienen beispielsweise<br />
• Vorträge, Schulungen, Versammlungen, Beiträge zur Erhöhung der Akzeptanz im<br />
Erkennen der Notwendigkeit einer eigenen, effektiven und motivierenden<br />
militärischen Landesverteidigung sowie zur Stärkung des Vertrauens in die Fähigkeit<br />
und Bereitschaft unseres Bundesheeres<br />
• Veranstaltungen geselliger und kultureller Art; Kontaktnahme mit internationalen<br />
Organisationen.<br />
• Durchführung von Feiern zum Gedenken an die gefallenen, vermissten und<br />
verstorbenen Kameraden; Schaffung und Pflege von Kriegerdenkmälern, Grab- und<br />
Gedächtnisstätten in Zusammenarbeit mit dem „Österreichischen Schwarzen Kreuz“.<br />
Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des ÖKB.<br />
• Durchführung von staatspolitischen-, wehrpolitischen sowie sportlichen<br />
Veranstaltungen und Schulungen.<br />
• In Sonderfällen Kameradschaftshilfe bei Notlage von Mitgliedern oder<br />
Hinterbliebenen.<br />
• Schaffung und Erhaltung sozialer, karitativer und kultureller Einrichtungen.<br />
Die materiellen Mittel werden aufgebracht durch:<br />
• Beiträge der Zweigvereine als Landesumlage und Mitgliedsbeiträge<br />
• Einnahmen aus Veranstaltungen<br />
• Spenden, Legate, Sammlungen, Subventionen und Förderungsbeiträge von Freunden<br />
und Gönnern<br />
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
7
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
Die Mitgliedschaft gliedert sich in ordentliche und unterstützende Mitglieder sowie<br />
Ehrenmitglieder;<br />
a) ordentliche Mitglieder sind die jeweiligen Zweigvereine (OV, StV), bzw. mit deren<br />
Zustimmung auch die Traditionsverbände.<br />
b) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich um den<br />
Österreichischen Kameradschaftsbund außerordentliche Verdienste erworben haben<br />
c) Ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen können Personen sein, die<br />
österreichische Staatsbürger sind, das 17. Lebensjahr vollendet haben, kriegsgedient<br />
sind, den Wehrdienst leisten oder geleistet haben oder unverschuldet nicht leisten<br />
konnten, die sich zum Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten bekennen<br />
und gewillt sind, aktiv mitzuarbeiten; ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen<br />
können auch Personen sein, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die sich zum<br />
Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten bekennen und gewillt sind, aktiv<br />
mitzuarbeiten.<br />
d) Unterstützende Mitglieder können Personen sein, die sich zu den Zielen des<br />
Kameradschaftsbundes bekennen, die Verbandsarbeit finanziell fördern und aktiv<br />
mitarbeiten.<br />
Über die Aufnahme von ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern entscheidet jeweils der<br />
zuständige Vorstand des entsprechenden Verbandes. Die Aufnahme kann ohne Angabe von<br />
Gründen abgelehnt werden.<br />
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft von Zweigvereinen (OV/StV)<br />
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der behördlichen Anmeldung und Einreichung der<br />
Statuten.<br />
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft von Zweigvereinen (OV/StV)<br />
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, durch Austritt oder freiwillige Auflösung gemäß<br />
den Statuten der Zweigvereine (OV/StV)<br />
8
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
1) Alle Mitglieder sind berechtigt, durch Delegierte an der Generalversammlung des<br />
Landesverbandes (Landesdelegiertentag), sowie am Bezirksdelegiertentag<br />
entsprechend einem Schlüssel, wobei jeder Zweigverein mindestens einen<br />
Delegierten und für je fünfzig angefangene Mitglieder einen weiteren Delegierten<br />
stellt, teilzunehmen und Anträge zu stellen.<br />
Delegierte können nur ordentliche Mitglieder der Zweigvereine sein. Sie besitzen das<br />
aktive und passive Wahlrecht.<br />
2) Alle Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des ÖSTERREICHISCHEN<br />
KAMERADSCHAFTSBUNDES zu wahren, die Vereinsstatuten zu beachten und die<br />
Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.<br />
§ 8 Vereinsorgane - Organe des Landesverbandes STEIERMARK<br />
a) Im Landesverband als Dachverein:<br />
1) Generalversammlung - Landesdelegiertentag<br />
2) Vorstand (Leitungsorgan)<br />
3) Präsidium<br />
4) Kontrollorgan (Rechnungsprüfer)<br />
5) Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)<br />
b) In den Zweigvereinen (OV, StV)<br />
1) Generalversammlung und Mitgliederversammlung<br />
2) Vorstand (Leitungsorgan)<br />
3) Kontrollorgan<br />
4) Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)<br />
c) Zur Koordinierung und Beratung der OV/StV sowie zur Erleichterung der Information<br />
von und zu den OV/StV wird nach demokratischer Wahl dieser Zweigvereine der<br />
Vorstand des Bezirksverbandes mit Obmann, Obmannstellvertreter, Schriftführer und<br />
Schriftführerstellvertreter, Kassier und Kassierstellvertreter und der<br />
9
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Bezirkskommandant durch den Vorstand des Verbandes bestellt. Aus besonderen<br />
Gründen kann auch ein geschäftsführender Bezirksobmann gewählt und bestellt<br />
werden. Der Bezirksobmann ist Mitglied des Präsidiums. Ihm obliegt auch die<br />
Antragstellung bzw. Begutachtung von Auszeichnungsanträgen der OV/StV für<br />
Landesauszeichnungen. Er ist Organ und Repräsentant des Landesverbandes in seinem<br />
Bezirk.<br />
Er beruft alljährlich eine Bezirkstagung (Obmännertagung) und alle 4 Jahre den<br />
Bezirksdelegiertentag ein.<br />
Die Beschlüsse des Bezirksdelegiertentages und der Bezirkstagungen sind für die<br />
OV/StV des betreffenden Bezirkes verbindlich.<br />
Zur Deckung der Ausgaben des Bezirksverbandes hat der Bezirksdelegiertentag eine<br />
Bezirksumlage und deren Höhe zu beschließen, für deren widmungsgemäße<br />
Verwendung der Bezirksvorstand verantwortlich ist.<br />
§ 9 Generalversammlung - Landesdelegiertentag<br />
1) Der Landesdelegiertentag hat alle 4 Jahre stattzufinden. Der Vorsitz obliegt dem<br />
Präsidenten, bei dessen Verhinderung dem geschäftsführenden Präsidenten, bei<br />
Verhinderung beider dem dienstältesten Vizepräsidenten; bei Verhinderung aller dem<br />
ältesten Vorstandsmitglied.<br />
Die Delegierten haben das Recht, Anträge zu stellen, die mindestens 3 Tage vor dem<br />
Landesdelegiertentag beim Vorstand eingebracht werden müssen. Verspätet<br />
eingelangte oder erst beim Landesdelegiertentag eingebrachte Anträge können nur auf<br />
die Tagesordnung gesetzt und behandelt werden, wenn die Mehrheit der Delegierten<br />
zustimmt. Hievon ausgenommen sind Anträge auf Einberufung eines<br />
außerordentlichen Landesdelegiertentages.<br />
2) Der Landesdelegiertentag ist bei ordnungsgemäßer Einladung unabhängig von der<br />
Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.<br />
3) Der Landesdelegiertentag fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei<br />
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse auf Änderung der<br />
10
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Statuten des Landesverbandes oder Auflösung des Verbandes erfordern jedoch eine<br />
Zweidrittelmehrheit.<br />
4) Auf Beschluss des Vorstandes, des Präsidiums oder des Landesdelegiertentages, auf<br />
schriftlichen begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel aller Zweigvereine<br />
oder auf Verlangen des Kontrollorganes muss binnen vier Wochen ein<br />
„außerordentlicher Landesdelegiertentag“ einberufen werden.<br />
5) Die Beschlüsse des Landesdelegiertentages haben für alle Zweigvereine Gültigkeit,<br />
soweit sie nicht die Eigenständigkeit der Zweigvereine beeinträchtigen.<br />
6) Für jeden Landesdelegiertentag ist ein Protokoll zu führen, aus dem die Tagesordnung<br />
und die gefassten Beschlüsse hervorgehen.<br />
§ 10 Aufgaben des Landesdelegiertentages (Generalversammlung)<br />
Dem Landesdelegiertentag obliegen:<br />
1) Die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses der<br />
gesamten Funktionsperiode nach Anhörung des Kontrollorganes.<br />
2) Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes, des Kontrollorganes und des<br />
Schiedsgerichtes.<br />
3) Wahl der Delegierten zum Bundesdelegiertentag.<br />
4) Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachten Anträge.<br />
5) Änderung der Statuten<br />
6) Ernennung von Ehrenpräsidenten, Ehrenmitgliedern, Ehrenprotektoren usw.<br />
7) Beschlussfassung über Umbildung oder Auflösung des Landesverbandes<br />
8) Festsetzung der Landesumlage<br />
11
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
§ 11 Der Vorstand des Landesverbandes <strong>Steiermark</strong><br />
Der Vorstand wird aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder gewählt. Im Einzelnen besteht<br />
der Vorstand des ÖKB <strong>Steiermark</strong> aus:<br />
Dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Präsidenten, den Vizepräsidenten, dem vom ÖKB<br />
<strong>Steiermark</strong> entsandten Mitglied des Vorstandes des Österreichischen Kameradschaftsbundes,<br />
dem Landesschriftführer (Stv), dem Landeskassier (Stv). Für allfällige bestimmte Aufgaben<br />
kann der Vorstand weitere Mitglieder bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes sind befugt, an<br />
allen Sitzungen und Versammlungen der Zweigstellen und Zweigvereine teilzunehmen. Die<br />
Funktionsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Die<br />
Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an<br />
den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an den Landesdelegiertentag<br />
zu richten. Der Vorstand tritt je nach Bedarf, mindestens jedoch vierteljährlich zu<br />
ordentlichen Sitzungen zusammen. Auf schriftlichen, begründeten Antrag von mindestens<br />
einem Drittel der Mitglieder des Vorstandes oder auf Verlangen des Kontrollorganes hat<br />
binnen vier Wochen eine außerordentliche Sitzung stattzufinden. Die Einberufungen zu den<br />
Sitzungen hat der Präsident, im Verhinderungsfall der gf. Präsident, in dessen Verhinderung<br />
der dienstälteste Vizepräsident vorzunehmen. Sie hat acht Tage vorher unter Angabe der<br />
Tagesordnung zu erfolgen. Der Vorsitz in den Sitzungen obliegt dem Präsidenten, bei dessen<br />
Verhinderung dem gf. Präsidenten, bei Verhinderung beider dem dienstältesten<br />
Vizepräsidenten. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn alle Mitglieder des Vorstandes<br />
ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.<br />
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />
Antrag als abgelehnt.<br />
Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen. Aus diesem müssen insbesondere die<br />
Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse zu ersehen sein. Das Protokoll ist vom<br />
Vorsitzenden und dem Schriftführer zu fertigen und bei der nächsten Sitzung zur<br />
Genehmigung vorzulegen.<br />
12
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
§ 12 Aufgaben des Vorstandes<br />
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Landesverbandes des ÖKB ST unter Bedachtnahme<br />
auf die Statuten und die Beschlüsse. Insbesondere kommen dem Vorstand folgende Aufgaben<br />
zu:<br />
1) Besorgung aller Geschäfte, die nicht statutengemäß dem Landesdelegiertentag oder<br />
anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.<br />
2) Verwaltung des Vereinsvermögens<br />
3) Erstellung des Arbeitsprogrammes für das laufende Jahr und des Jahresvoranschlages,<br />
Erstellung des Rechnungsabschlusses des jeweiligen Kalenderjahres und des<br />
Rechenschaftsberichtes<br />
4) Vorbereitung des Landesdelegiertentages, und sonstiger Tagungen des Vorstandes und<br />
des Präsidiums<br />
5) Einberufung des ordentlichen und des außerordentlichen Landesdelegiertentages,<br />
sowie des Präsidiums<br />
6) Durchführung der Beschlüsse<br />
7) Genehmigung oder Ablehnung der Gründung von Zweigstellen<br />
8) Erlassung einer Geschäftsordnung für den Vorstand und die Zweigstellen<br />
9) Verleihung von Auszeichnungen des Landesverbandes <strong>Steiermark</strong><br />
10) Einrichtung von Referaten und Arbeitsgruppen<br />
11) Genehmigung des Rechnungsabschlusses des abgelaufenen Rechnungsjahres<br />
12) Vorschau und Koordinierung der Aktivitäten im laufenden Jahr<br />
§ 13 Das Präsidium<br />
Dem Präsidium gehören alle Mitglieder des Vorstandes, der (die) Ehrenpräsident(en), der<br />
Landesprotektor, die Ehrenmitglieder, der Landessyndikus, der Landeskurat, die<br />
Bezirksobmänner, die Vorsitzenden der Ausschüsse und Referate und deren Stellvertreter,<br />
Vertreter der Landesmilitärverwaltung und Vertreter der Einsatzorganisation des<br />
Bundesheeres an. Das Präsidium ist mindestens zweimal im Jahr einzuberufen. Für die<br />
Einberufung, die Beschlussfähigkeit und den Vorsitz gelten die Regelungen für den Vorstand<br />
sinngemäß.<br />
13
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
§ 14 Aufgaben des Präsidiums<br />
a) Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstandes, insbesondere über<br />
den Rechnungsabschluss des vom 01.01. bis 31.12. laufenden Rechnungsjahres und<br />
des Voranschlages für das folgende Jahr.<br />
b) Vorschau auf die Aktivitäten im laufenden Jahr<br />
c) Beratung über Anträge<br />
§ 15 Besondere Obliegenheiten einzelner Mitglieder des Vorstandes<br />
1) Der Präsident ist der höchste Amtsträger des Landesverbandes. Ihm obliegt die<br />
Vertretung insbesondere nach außen. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen<br />
Bestimmungen und Statuten, führt in den Sitzungen den Vorsitz, sorgt für die<br />
Durchführung der Beschlüsse und erledigt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ferner<br />
obliegt dem Präsidenten bzw. gf. Präsidenten die Anweisung von Auszahlungen.<br />
Ausgaben, die 1 % der Einnahmen des Vorjahres überschreiten, bedürfen der<br />
Genehmigung durch den Vorstand. Bei Gefahr in Verzug ist der Präsident berechtigt,<br />
auch in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung eines Vereinsorganes unterliegen,<br />
unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen und Verhandlungen<br />
zu führen. Die getroffenen Anordnungen und allfälligen Verhandlungsergebnisse<br />
bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Organ.<br />
2) Zur Unterstützung kann dem Präsidenten ein geschäftsführender Präsident zugewählt<br />
werden, der in dessen Auftrag die laufenden Vereinsgeschäfte zu erledigen und die<br />
Sitzungen vorzubereiten hat.<br />
3) Der (die) Vizepräsident(en) vertritt (vertreten) den Präsidenten bei dessen<br />
Verhinderung.<br />
4) Das vom ÖKB <strong>Steiermark</strong> entsandte Mitglied des Vorstandes des Österreichischen<br />
Kameradschaftsbundes vertritt die Interessen des Österreichischen<br />
Kameradschaftsbundes im Vorstand.<br />
14
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
5) Dem Landeschriftführer obliegt die Führung der Protokolle über den<br />
Landesdelegiertentag, die Sitzungen des Vorstandes und des Präsidiums.<br />
6) Der Landeskassier ist für die ordnungsgemäße Rechnungsgebarung der Geldgeschäfte<br />
des Landesverbandes verantwortlich.<br />
7) Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Landesverbandes sind vom<br />
Präsidenten, bzw. geschäftsführenden Präsidenten und dem Landesschriftführer,<br />
sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Präsidenten bzw.<br />
geschäftsführenden Präsidenten und dem Landeskassier zu unterfertigen. Alltägliche<br />
Schriftstücke und Informationen können im Auftrag des Präsidenten vom gf.<br />
Präsidenten ohne Gegenzeichnung des Präsidenten unterfertigt werden.<br />
§ 16 Das Kontrollorgan -Rechnungsprüfer<br />
1) Das Kontrollorgan besteht aus drei Rechnungsprüfern, die vom Landesdelegiertentag<br />
aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder der Zweigvereine gewählt werden. Diese<br />
dürfen nicht Angehörige des Vorstandes oder Präsidiums des Landesverbandes oder<br />
eines Organes der Ortsverbände/Stadtverbände sein.<br />
2) Die Amtsdauer des Kontrollorganes beträgt vier Jahre; die Wiederwahl ist möglich.<br />
3) Die Rechnungsprüfer wählen einen Vorsitzenden durch Mehrheit.<br />
4) Die Rechnungsprüfer treten so zeitgerecht zu ihren Sitzungen zusammen, dass zu den<br />
vorgesehenen Terminen ein vollständiger Prüfbericht vorliegt. Die Beschlussfähigkeit<br />
ist bei Anwesenheit von zwei Mitgliedern gegeben.<br />
5) Dem Kontrollorgan obliegt die Kontrolle der finanziellen Gebarung des<br />
Landesverbandes, die widmungsgemäße Verwendung der Ausgaben und die<br />
Überprüfung des jährlichen Rechnungsabschlusses.<br />
15
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Das Kontrollorgan ist befugt, jederzeit in den Schriftverkehr, das Kassabuch und die<br />
sonstigen Belege des Landesverbandes Einsicht zu nehmen und Aufklärungen zu<br />
verlangen. Es hat über seine Feststellungen dem Vorstand schriftlich zu berichten.<br />
6) Über Ersuchen des Verbandsvorstandes oder der Rechnungsprüfer der Zweigvereine<br />
kann das Kontrollorgan des Landesverbandes die finanzielle Gebarung der<br />
Zweigvereine überprüfen.<br />
7) Auf schriftlichen begründeten Antrag an den Vorstand kann das Kontrollorgan die<br />
Einberufung eines außerordentlichen Landesdelegiertentages verlangen.<br />
§ 17 Das Schiedsgericht des Landesverbandes<br />
In allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet das Schiedsgericht des<br />
Landesverbandes.<br />
a) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es<br />
wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter<br />
schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben<br />
Tagen macht der andere Streitteil binnen 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des<br />
Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von<br />
sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage<br />
ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keinem anderen Organ mit<br />
Ausnahme der Generalversammlung angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand des<br />
Streitfalles ist.<br />
b) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen nach beiderseitigem Gehör und<br />
Anwesenheit aller seiner Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit.<br />
c) Das Schiedsgericht des Landesverbandes ist Berufungsinstanz für Entscheidungen der<br />
Schiedsgerichte der Zweigvereine.<br />
16
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
d) Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes beim Landesverband sind endgültig; sie<br />
werden den Betroffenen schriftlich zugestellt.<br />
§ 18 Vereinsabzeichen und Vereinsfahnen<br />
a) Der ÖSTERREICHISCHE KAMERADSCHAFTSBUND - LANDESVERBAND<br />
STEIERMARK führt als Vereinsabzeichen das<br />
„Leopoldskreuz mit steirischem Wappen“<br />
(steirischer Panther mit Herzogshut)<br />
b) Ebenso führt der Landesverband Vereinsfahnen, Standarten, Fahnen- und<br />
Standartenbänder, die bei allen Anlässen des Österreichischen Kameradschaftsbundes<br />
im Bundesgebiet getragen werden können<br />
c) Für besondere Verdienste werden vom Landesverband Auszeichnungen verliehen.<br />
§ 19 Auflösung des Hauptvereines „ÖSTERREICHISCHER KAMERADSCHAFTSBUND<br />
- LANDESVERBAND STEIERMARK“<br />
Die Auflösung des „ÖSTERREICHISCHEN KAMERADSCHAFTSBUNDES -<br />
LANDESVERBAND STEIERMARK“ kann durch Beschluss eines nur zu diesem Zwecke<br />
einberufenen Landesdelegiertentages mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.<br />
Im Falle der freiwilligen oder behördlichen Auflösung hat das Vereinsvermögen, nach<br />
Abdeckung aller Verbindlichkeiten, Vereinigungen oder Körperschaften mit gleichen,<br />
ähnlichen oder karitativen Zwecken zu zufallen.<br />
Die jeweilige Geschäftsordnung des ÖKB - Landesverbandes stellt eine Ergänzung der<br />
Statuten des Landesverbandes und der ihm angehörenden Bezirks- Orts- und Stadtverbände<br />
sowie der angeschlossenen Traditionsverbände dar.<br />
Sie ist für diese und deren Mitglieder in allen Teilen verbindlich.<br />
17
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
1.2. Gliederung<br />
Der Österreichische Kameradschaftsbund zählt in seinen neun Landesverbänden derzeit rund<br />
250.000 Mitglieder. Von diesen 250.000 Kameraden gehören ca. 12% jener Generation an,<br />
die den 2. Weltkrieg als Soldaten miterlebten. Rund 80% der Mitglieder des Österreichischen<br />
Kameradschaftsbundes, also die Masse des ÖKB, wurden also erstmals im Österreichischen<br />
Bundesheer Soldat.<br />
Der Organisationsaufbau des ÖKB sieht auf Bundesebene wie folgt aus:<br />
In der <strong>Steiermark</strong> zählt der ÖKB rund 60.000 Mitglieder, womit unser Landesverband nahezu<br />
ein Viertel aller Österreichischen Kameraden stellt. Die Altersstruktur des ÖKB ST folgt dem<br />
Österreich weiten Trend, wobei in zunehmenden Ausmaß, analog zur Personalentwicklung im<br />
Bundesheer und der Exekutive, Frauen verstärkt als ordentliche Mitglieder auftreten.<br />
18
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
1.3. Der Landesverband<br />
Die Organe des Landesverbandes sind:<br />
• Landesdelegiertentag (=Generalversammlung)<br />
• Vorstand<br />
• Präsidium<br />
• Kontrollorgan<br />
• Schiedsgericht<br />
Die Funktionsdauer der beim Landesdelegiertentag gewählten Funktionäre beträgt vier Jahre.<br />
LANDESDELEGIERTENTAG<br />
Er findet alle vier Jahre statt. Ihm obliegt die Wahl der Funktionäre der übrigen Landsorgane.<br />
Zur Deckung der Auslagen des Landesverbandes setzt der Landesdelegiertentag eine<br />
Landesumlage und deren Höhe fest (Eurobetrag pro Mitglied der Ortsverbände) die bis 31.<br />
März jedes Jahres fällig ist.<br />
VORSTAND<br />
Folgende Referate werden auf Landesebene eingerichtet:<br />
Organisationsreferat<br />
Wehrdienstberatung/Milizreferat<br />
Pressereferat<br />
Sportreferat<br />
Internetreferat<br />
Die Mitglieder des Vorstandes sind befugt, an allen Versammlungen und Sitzungen der<br />
Bezirks- und Ortsverbände teilzunehmen.<br />
19
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Die Mitglieder des Vorstandes sind:<br />
Der Präsident<br />
Der Präsident ist gleichzeitig Repräsentant des ÖKB <strong>LV</strong> ST im Bundespräsidium des ÖKB<br />
und in all dessen Gremien in welche er designiert ist. Der Präsident ist verantwortlich für die<br />
Organisation der Kommunikation sowohl zu den einzelnen Funktionsträgern in Vorstand und<br />
Präsidium als auch zu den Mitgliedern. Er bestimmt wann und von wem er jeweils vertreten<br />
wird, falls er einzelne Agenden nicht selbst wahrnehmen kann. Kontakte zu anderen<br />
Landesorganisationen sind über den Präsidenten einzuleiten, der sodann über die weitere<br />
Vorgangsweise verfügt. Die Anordnung zur Ausrückung der Landesfahnen obliegt dem<br />
Präsidenten.<br />
Der Gf Präsident<br />
Der Gf.Präsident vertritt den Präsidenten gleichberechtigt in allen Belangen, die ihm vom<br />
Präsidenten zugewiesen sind. Im Besonderen ist er für die Abwicklung der laufenden<br />
Geschäfte im Landessekretariat und für die organisatorische Veranlassung der Aktivitäten des<br />
<strong>LV</strong> zuständig.<br />
Der Vizepräsident<br />
Sie sind die Vertreter des <strong>LV</strong> in den 6 Regionen, die wie folgt zugeordnet sind:<br />
Ennstal mit UB Aussee, UB Gröbming. UB Liezen und UB St.Gallen<br />
Murtal mit Murau, Judenburg, Knittelfeld, Leoben<br />
Mürztal mit Bruck/M. Mürzzuschlag, Mariazellerland<br />
Graz mit Graz-Stadt, Graz-Nord, Graz-Süd<br />
Weststeiermark mit Voitsberg, Leibnitz, Deutschlandsberg<br />
Oststeiermark mit Hartberg, Weiz, Fürstenfeld, Feldbach, Radkersburg<br />
Sie koordinieren die Veranstaltungstermine in ihren Regionen, organisieren gemeinsame<br />
Aktivitäten, sammeln Berichte und Informationen, leiten diese weiter und berichten im<br />
Vorstand über das Geschehen.<br />
20
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Der Landesschriftführer und der Landeskassier<br />
Üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Vorgaben des § 15 Ziffer 5 und 6 aus.<br />
Analog zu den OV obliegt dem Landesschriftführer die Verwaltung der Mitgliederdateien,<br />
welche er dem Landeskassier so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass dieser die nötigen<br />
Vorschreibungen fristgerecht erledigen kann.<br />
Die Kassenberichte können bei den Jahresversammlungen als solche abgegeben werden,<br />
spätestens bei der Generalversammlung sind sie jedoch analog zu den Bundesstatuten als<br />
gesamte Vermögensbilanz darzustellen<br />
Der Landessportreferent<br />
Organisiert und koordiniert Sportveranstaltungen des ÖKB.<br />
Der Landeswehrdienstberater<br />
Organisiert und koordiniert die Landeswehrdienstwehrdienstberatung innerhalb des ÖKB<br />
Der Landespressereferent<br />
Sammelt Berichte über alle Vereinsaktivitäten der Stadt/Orts, Bezirks- und des<br />
Landesverbandes zur Publikation. Er gestaltet redaktionell diese Beiträge und kommuniziert<br />
mit den Medien in Belangen der Öffentlichkeitsarbeit jeweils im Einvernehmen mit dem<br />
Präsidenten. Seine Mitarbeiter sind die Bezirkspressereferenten, die ihrerseits die Tätigkeit<br />
der Pressereferenten der einzelnen Stadt und Ortsverbände zusammenfassen.<br />
Der Landesinternetreferent<br />
Betreut die Homepage des Landesverbandes, stellt die laufende Aktualität sicher und sorgt für<br />
die jeweils erforderliche technische Anpassung an die Erfordernisse des Internets. Seine<br />
Mitarbeiter sind die Bezirksinternetreferenten, die ihrerseits dafür sorgen, dass alle Stadt/OV<br />
einen Qualitätsbewussten Mindeststandard in der Präsentation der eigenen Homepage<br />
aufweisen. Zielvorstellung ist, dass alle Untergliederungen im Internet präsent sind, jeder<br />
21
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
User die erforderlichen Informationen über die Verbände aktualisiert erhalten kann und jeder<br />
Verband durch Kontaktpersonen und Adressen erreicht werden kann.<br />
Der Landesorganisationsreferent<br />
Unterstützt die Führung des <strong>LV</strong> in allen organisatorischen Fragen, erarbeitet Unterlagen,<br />
Arbeits- und Schulungsbehelfe und bereitet Präsentationen vor. Des weiteren betreut er das<br />
Funktionärshandbuch und stellt dessen Aktualität sicher.<br />
PRÄSIDIUM<br />
Zusammensetzung gemäß § 13, Zuständigkeiten gemäß § 14. Ihm obliegt u.a. die<br />
Beschlussfassung über die Durchführung von Landesveranstaltungen. Es tritt jährlich<br />
mindestens zweimal zusammen.<br />
KONTROLLORGAN<br />
Das Kontrollorgan besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landesdelegiertentag aus der Zahl<br />
der ordentlichen Mitglieder gewählt werden.<br />
SCHIEDSGERICHT<br />
In allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet das Schiedsgericht des<br />
Landesverbandes als letzte Instanz und endgültig.<br />
Scheiden während der Amtsperiode Mitglieder des Präsidiums aus, so können diese auf<br />
Beschluss des Präsidiums durch Kooptierung für die laufende Amtsperiode ersetzt werden.<br />
22
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
1.4. Der Bezirksverband<br />
Der Bezirksverband ist, sofern nachfolgend nicht anders geregelt, sinngemäß den Statuten und<br />
der Geschäftsordnung des Landesverbandes zu führen. Der Bezirksobmann ist Organ des <strong>LV</strong><br />
und wird von den Ortsverbänden seines Bereiches gewählt und vom Landesverband bestätigt.<br />
BEZIRKSVORSTAND<br />
Die Einteilung der Bezirke ist gemäß § 1.3 der GO gegeben. Zur Unterstützung des<br />
Bezirksobmannes wählt der Bezirksdelegiertentag den Bezirksvorstand zu dem neben dem<br />
Obmann folgende Funktionsträger zählen:<br />
Bezirksobmannstellvertreter, GF Bezirksobmann, Bezirksschriftführer, Bezirkskassier und<br />
deren Stellvertreter, Wehrdienstberater sowie das Kontrollorgan.<br />
Der Bezirksobmann kann zusätzlich weitere Referenten und Mitarbeiter bestellen. Die<br />
Funktionsdauer beträgt vier Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.<br />
Der Bezirksobmann ist Mitglied im Präsidium des Landesverbandes und hat die Aufgabe, die<br />
Kontakte mit den Ortsverbänden seines Bezirkes zu pflegen, die Arbeiten im Bezirk und die<br />
Festlegung von größeren Veranstaltungen zu koordinieren, alle Mitteilungen des<br />
Landesverbandes weiterzugeben und die Tätigkeiten der Ortsverbände im Auftrag des<br />
Landesverbandes zu beaufsichtigen. Er beruft im Auftrag des Landesverbandes alljährlich<br />
eine Bezirkstagung und alle vier Jahre den Bezirksdelegiertentag mit Neuwahl ein und führt<br />
den Vorsitz. Beim Bezirksdelegiertentag und bei den Bezirkstagungen sind der Obmann und<br />
für je 50 ordentliche Mitglieder ein Delegierter, der dem Bezirksverband angehörenden Ortsund<br />
Traditionsverbände stimmberechtigt. Ferner obliegt dem Bezirksobmann die<br />
Entscheidung über die Festlegung der Veranstaltungen im Bezirk, sofern diese den Charakter<br />
einer Ortsverbandsveranstaltung überschreiten, weiters die Eingabe von Auszeichnungen für<br />
Amtsträger an den Landesverband, die Entscheidung in allen seine Ortsverbände betreffenden<br />
Angelegenheiten, falls er um Entscheidung angerufen wird. Die Beschlüsse des<br />
Bezirksdelegiertentages oder Bezirkstages sind für die dem Bezirk zugehörenden<br />
Ortsverbände verbindlich. Wo es aus arbeitsmäßigen oder sonstigen Gründen erforderlich ist,<br />
kann ein Geschäftsführender Bezirksobmann gewählt werden. Scheiden während einer<br />
Amtsperiode Mitglieder des Bezirksvorstandes aus, so können diese durch Kooptierung für<br />
die laufende Amtsperiode ersetzt werden. Zur Deckung der Auslagen ist eine Bezirksumlage<br />
23
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
festzulegen, für deren widmungsgemäße Verwendung der Bezirksobmann verantwortlich ist.<br />
Die Höhe der Umlage wird beim Bezirksdelegiertentag oder bei der Bezirkstagung<br />
beschlossen. Als Ausweis gegenüber Behörden bedient sich der Bezirksobmann eines vom<br />
Landesverband ausgestellten Dekretes. Der Bezirksobmann nimmt an allen Sitzungen des<br />
Präsidiums teil und ist der Repräsentant des Landesverbandes in seinem Bezirksbereich. Im<br />
Verhinderungsfalle vertritt ihn der GF Bezirksobmann oder einer seiner Stellvertreter. Er ist<br />
verpflichtet, dem Landesverband von der Tätigkeit des Bezirkes jährlich Bericht zu erstatten<br />
und besondere Ereignisse rechtzeitig zu melden. Bei Ausscheiden können Bezirksobmänner<br />
und Bezirksobmännerstellvertreter, auf Grund ihrer außerordentlichen Verdienste um den<br />
Bezirksverband, zu „Ehrenbezirksobmännern“ ernannt werden, Mitglieder des<br />
Bezirksvorstandes zu „Ehrenbezirksmitgliedern“.<br />
24
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
1.5. Der Ortsverband/Stadtverband<br />
1.5.1. Generalversammlung/Mitgliederversammlung<br />
a) Die ordentliche Generalversammlung findet alle vier Jahre statt; die<br />
Mitgliederversammlung jährlich einmal. Eine außerordentliche Generalversammlung<br />
ist vom Obmann, auf Beschluss des Vorstandes oder, wenn dies 10 Prozent der<br />
Mitglieder verlangen, einzuberufen. Dieser Antrag ist schriftlich unter Angabe der<br />
Gründe beim Vorstand einzureichen. Die außerordentliche Generalversammlung ist<br />
innerhalb von vier Wochen vom Zeitpunkt des Einlangens des ordnungsgemäß<br />
belegten schriftlichen Antrages durch den Obmann, allenfalls durch den Vorstand,<br />
einzuberufen. Zeitpunkt, Versammlungsort und Tagesordnung sind gleichzeitig mit<br />
der Einladung bekannt zu geben. Die Generalversammlung wählt den Vereinsvorstand<br />
und kann mit 2/3 Mehrheit den Verein auflösen.<br />
b) Wenn die Frist im jeweiligen Statut des OV/StV nicht anders geregelt, hat die<br />
Einladung zu den Versammlungen durch den Obmann mindestens 14 Tage vor dem<br />
beabsichtigten Termin schriftlich, mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung, zu<br />
erfolgen.<br />
c) Den Vorsitz führt der Obmann, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Bei<br />
Neuwahlen hat ein Vertreter des Bezirkes oder Landesverbandes den Vorsitz führen.<br />
d) Der Vorsitzende leitet die Versammlungen und hat diese zweckentsprechend, geordnet<br />
und gemäß den Statuten zu führen.<br />
e) Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die<br />
Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der<br />
stimmberechtigten Mitglieder gegeben.<br />
f) Der Vorsitzende gibt die Tagesordnung bekannt und bringt sie zur Abstimmung. Eine<br />
Streichung oder Hinzufügung eines Tagesordnungspunktes bedarf der einfachen<br />
Mehrheit. Unter den Tagesordnungspunkt “ALLFÄLLIGES“ sind keine Beschlüsse zu<br />
fassen.<br />
25
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
g) Grundsätzlicher Verlauf einer Versammlung<br />
• Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und Begrüßung der<br />
Anwesenden, insbesondere der Ehrengäste<br />
• Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />
• Totengedenken<br />
• Genehmigung der Tagesordnung<br />
• Genehmigung des Protokolls<br />
• Berichte<br />
• Ehrungen<br />
• Referat<br />
• Beschlussfassung über eingebrachte Anträge<br />
• Allfälliges<br />
• Abschluss<br />
h) alle Mitglieder sind berechtigt, Anträge zu stellen. Diese müssen mindestens drei Tage<br />
vorher beim Obmann eingebracht werden. Alle Anträge sind genau zu formulieren.<br />
Ein Gegenantrag, das ist einer, der wesentlich vom ursprünglichen (Haupt)- Antrag<br />
abweicht, ist vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu bringen. Wird dieser<br />
angenommen, erübrigt sich die Abstimmung über den Hauptantrag. Sind mehrere<br />
Anträge vorhanden, so sind diese zur Diskussion zu stellen und in der Reihenfolge des<br />
Einganges abzustimmen. Zusatzanträge, die den Antrag ergänzen, sind nach diesem<br />
abzustimmen.<br />
i) Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei<br />
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Werden Angelegenheiten besprochen,<br />
die ein Mitglied persönlich betreffen, so hat dieses bei einer allfälligen<br />
Beschlussfassung kein Stimmrecht. Es hat auf die Dauer der Behandlung seiner<br />
Angelegenheit den Raum zu verlassen. Das Mitglied hat das Recht auf persönliche<br />
Stellungnahme.<br />
j) Der Obmann hat die von der Versammlung gefassten Beschlüsse zu vollziehen. Sollte<br />
durch einen Beschluss ein vorher nicht erkannter finanzieller Nachteil für den<br />
26
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Ortsverband entstehen, so ist sein Vollzug auszusetzen und eine außerordentliche<br />
Generalversammlung einzuberufen.<br />
k) Für das Protokoll ist der Schriftführer mit dem Vorsitzenden verantwortlich. Das<br />
Protokoll muss enthalten:<br />
• Zeit und Ort der Versammlung<br />
• Den Namen des Vorsitzenden und der allenfalls anwesenden Funktionären des<br />
Bezirks- oder Landesverbandes bzw. Ehrengäste<br />
• Anzahl der anwesenden Funktionäre<br />
• Die Tagesordnung<br />
• Den Wortlauf der Beschlüsse mit dem Abstimmungsergebnis.<br />
Ist ein Beschluss gegen die Stimme eines Mitgliedes gefasst worden, so hat dieses das<br />
Recht, im Protokoll einen Vermerk darüber zu verlangen. Protokolle sind Akten, die<br />
vom Obmann bzw. Schriftführer aufzubewahren sind, und in welche jedes ordentliche<br />
Mitglied Einsicht nehmen kann. Über Verlangen müssen Protokolle auch der<br />
Vereinsbehörde vorgelegt werden.<br />
l) Jede Veranstaltung ist der Verwaltungsbehörde (Gemeindeamt, Polizeidirektion) mit<br />
dem Programm drei Tage vorher anzuzeigen. Vorstands- und erweiterte<br />
Vorstandssitzungen sowie Begräbnisse sind nicht anzeigepflichtig. Bei musikalischen<br />
Einlagen ist dies rechtzeitig der AKM mitzuteilen. Größere Veranstaltungen des<br />
Ortsverbandes für das Folgejahr sind bei der Herbsttagung dem Bezirksverband<br />
bekannt zu geben und erst nach Absprache des Bezirksverbandes mit dem<br />
Landesverband festzulegen. Veranstaltungen der OV/StV dürfen nicht mit<br />
Bezirksveranstaltungen und Bezirksveranstaltungen nicht mit Landesveranstaltungen<br />
zusammenfallen. Das Böllerschießen, bzw. Schießen mit Salutkanonen ist der<br />
zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Wenn keine Dauerschussgenehmigung<br />
vorliegt, ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde darum von Fall zu Fall anzusuchen.<br />
Die Ausbildung zu Sprengmeister ersetzt nicht die Prüfung zum Schussmeister.<br />
Schussberechtigt sind ausschließlich geprüfte Schussmeister! Die zuständigen<br />
Behörden sind auf jeden Fall durch die verantwortlichen Orts- bzw. Bezirksverbände<br />
zu kontaktieren.<br />
27
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
m) Nach Neuwahlen ist der Vereinsvorstand (Obmann, Obmannstellvertreter, GF<br />
Obmann, Schriftführer, Kassier und deren Stellvertreter) binnen drei Tagen der<br />
Verwaltungsbehörde, dem Bezirk- und Landesverband zu melden.<br />
n) Ehrenämter:<br />
• Eine Persönlichkeit, die sich in ihrem gesamten Einflussbereich für die<br />
Zielsetzungen des ÖKB einsetzt, kann zum Protektor gewählt werden.<br />
• Ehrenobmann kann nur werden, wer sich als Obmann oder<br />
Obmannstellvertreter besondere und langjährige Verdienste erworben hat. Die<br />
Zuerkennung von Sitz und Stimme in den Beschluss fassenden Organen ist<br />
möglich.<br />
• Ehrenmitglied kann als Anerkennung für besondere Verdienste jedes Mitglied<br />
werden.<br />
Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung oder Mitgliederversammlung.<br />
o) Jedes übersiedelte Mitglied des ÖKB ist auf dessen Ansuchen vom Ortsverband des<br />
neuen Wohnsitzes aufzunehmen. Grundsatz muss bleiben, dass man Mitglied des<br />
Ortsverbandes am Wohnsitz ist. Die Mitgliedschaft zu einem anderen Ortsverband ist<br />
möglich. Der frühere Ortsverband ist verpflichtet, zu den Vereinskosten beim<br />
Begräbnis anteilsmäßig beizutragen. Als Aufteilungsschlüssel ist die Anzahl der<br />
Mitgliedsjahre beim jeweiligen Ortsverband maßgebend.<br />
p) Ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen können Personen sein, die<br />
österreichische Staatsbürger sind, das 17. Lebensjahr vollendet haben, kriegsgedient<br />
sind, den Wehrdienst leisten oder geleistet haben oder unverschuldet nicht leisten<br />
konnten, die sich zum Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten bekennen<br />
und gewillt sind, aktiv mitzuarbeiten. Ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen<br />
können auch Personen sein, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die sich zum<br />
Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten vollinhaltlich bekennen und<br />
gewillt sind, aktiv mitzuarbeiten. Unterstützende Mitglieder können Personen sein, die<br />
sich zu den Zielen des Kameradschaftsbundes bekennen, die Verbandsarbeit finanziell<br />
fördern und ideell unterstützen ohne die volle Mitgliedschaft anzustreben.<br />
28
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Es muss jedem Mitglied ein persönliches Anliegen sein, für die Ziele der<br />
Gemeinschaft der gedienten Soldaten, besonders für die Reservisten und Aktiven des<br />
Bundesheeres, Sorge zu tragen und für die Zusammengehörigkeit im ÖKB zu werben.<br />
Zur Förderung des Verbandslebens gehören traditionelle, gesellschaftliche, kulturelle<br />
und sportliche Veranstaltungen<br />
q) Jedem Amtsträger muss es eine freiwillige Verpflichtung sein, mindestens einmal an<br />
den Schulungen des Landesverbandes teilzunehmen. Jeder Obmann und dessen<br />
Stellvertreter haben eine Schulung zu absolvieren.<br />
r) Die Böllerschussversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch das Schiessen<br />
mit Böllern oder Festschusskanonen entstehen. Sie hat auch eine Unfallversicherung<br />
für jeden geprüften Schussmeister zum Inhalt. Diese Versicherungen werden kollektiv<br />
für alle Ortsverbände abgeschlossen. Die dafür von den Ortsverbänden an den<br />
Landesverband bis zum 31. März jedes Jahres abzuführende Umlage ist von der<br />
Anzahl der ordentlichen Mitglieder abhängig. Die pyrotechnischen Bestimmungen<br />
sind genauestens einzuhalten.<br />
s) Auch die Freiwillige Auflösung des Vereines ist möglich. Im Falle der freiwilligen<br />
Auflösung des Vereines, die nur mit Zweidrittelmehrheit in einer nur zu diesem<br />
Zwecke einberufenen außerordentlichen Generalversammlung beschlossen werden<br />
kann, bestimmt diese über die Verwendung des Vereinsvermögens. Es darf nicht auf<br />
einzelne Mitglieder aufgeteilt werden, sondern ist Vereinigungen oder Körperschaften<br />
mit gleichen, ähnlichen oder karitativen Zwecken zu übergeben. Verbindlichkeiten<br />
müssen jedoch vorher abgedeckt werden. Jeder Verein kann aber auch behördlich gem.<br />
§ 3 des Vereinsgesetzes 2001, aufgelöst werden.<br />
1.5.2. Verbandsvorstand (Leitungsorgan)<br />
a) Der Verbandsvorstand besteht aus dem Obmann, Obmannstellvertreter,<br />
Geschäftsführenden Obmann, sofern aus gewichtigen Gründen ein solcher erforderlich<br />
29
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
ist, Schriftführer, Kassier und deren Stellvertreter und wird von der<br />
Generalversammlung für vier Jahre gewählt.<br />
b) Der Verbandsvorstand hält mindestens einmal im Vierteljahr eine Sitzung ab, bei der<br />
die Informationen des Bezirks- und Landesverbandes zur Kenntnis zu bringen sind.<br />
Der Obmann führt mit dem Vorstand den Verband.<br />
c) Der Obmann ist in allen Vereinsangelegenheiten nach innen und außen verantwortlich.<br />
Im Verhinderungsfall ist er durch einen Stellvertreter, in der Reihenfolge der Wahl, zu<br />
vertreten. Weiters ist der Obmann verantwortlich für die Durchführung aller<br />
Anordnungen und Empfehlungen des Bezirks- und Landesverbandes. Er hat<br />
insbesondere für die Disziplin innerhalb des Ortsverbandes bei Versammlungen und<br />
Ausrückungen zu sorgen.<br />
d) Der Schriftführer führt den gesamten Schriftverkehr, die Protokolle und die<br />
Verbandskartei. Sämtliche Schriftstücke zeichnet er gemeinsam mit dem Obmann ab.<br />
e) Der Kassier ist für die ordentliche Gebarung im Ortsverband verantwortlich. Auch hat<br />
er für die rechtzeitige Überweisung aller erforderlichen Angaben und Zahlungen zu<br />
sorgen. Alle Schriftstücke, die Geldangelegenheiten betreffen, sind von ihm<br />
mitzufertigen.<br />
f) Die Beiräte unterstützen den Vorstand in seiner gesamten Tätigkeit. Im Beirat finden<br />
auch die unterstützenden Mitglieder ihre Vertretung. Weites gehören dem Beirat an:<br />
Alle Referenten, der Kommandant, der Festobmann sowie Subkassiere.<br />
g) Der Fahnenoffizier übernimmt verantwortlich die Fahne des Verbandes, trägt sie bei<br />
allen Veranstaltungen und sorgt für ihre Verwahrung und Pflege. Mit ihm<br />
verantwortlich sind zwei Fahnenoffiziere.<br />
h) Der Schussmeister muss eine behördliche Prüfung nachweisen, gleichgültig ob er mit<br />
Böllern oder der Festschusskanone schießt. Ungeprüfte und Minderjährige dürfen<br />
auch nicht zu Hilfsdiensten herangezogen werden. Der Schussmeister verwahrt und<br />
30
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
pflegt das Schussgerät. Die Ausbildung zum Sprengmeister ersetzt nicht die Prüfung<br />
zum Schussmeister.<br />
i) Sonderfunktionen können für besondere Zwecke geeignete Personen bestellt werden,<br />
z.B. Pressereferent, Krankenbetreuer, Musikzugführer, usw.<br />
Ihre Aufgaben sind vom Vorstand genau im Einklang mit den Statuten festzulegen.<br />
Scheiden während einer Amtsperiode Mitglieder des Vorstandes des Ortsverbandes aus,<br />
können diese auf Beschluss des Vorstandes durch Kooptierung für die laufende Amtsperiode<br />
ersetzt werden.<br />
1.5.3. Kontollorgan/ Rechnungsprüfer<br />
a) Die Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung bzw.<br />
Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich.<br />
b) Die Rechnungsprüfer sind verhalten, die Überprüfung vor der Generalversammlung<br />
oder Mitgliederversammlung durchzuführen. Sie haben nicht nur die rechnerische<br />
Richtigkeit, sondern auch die widmungsgemäße Verwendung der Gelder zu prüfen.<br />
c) Die Rechnungsprüfer haben der Versammlung darüber zu berichten und haben bei<br />
ordnungsgemäßer Gebarung die Entlastung des gesamten Vorstandes zu beantragen.<br />
1.5.4. Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)<br />
Der Vorstand und jedes ordentliche Mitglied können, bei entsprechender Begründung, das<br />
Schiedsgericht schriftlich anrufen.<br />
a) die Mitglieder des Schiedsgerichtes und deren –Ersatzmänner werden von der<br />
Generalversammlung gewählt.<br />
b) Über alle Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis, entscheidet das Schiedsgericht<br />
des Verbandes, welches aus seiner Mitte den Vorsitzenden wählt. Sie dürfen im<br />
31
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Vorstand keine Funktion innehaben. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />
gefasst. Das Schiedsgericht wird vom Vorstand einberufen. Vorfälle, welche die<br />
Kameradschaft im Verbande verletzen oder dem Ansehen des ÖKB in der<br />
Öffentlichkeit schaden, sind wie folgt zu ahnden:<br />
• Vom Obmann durch Verwarnung<br />
• Vom Vorstand durch schriftlichen Verweis<br />
• Vom Vorstand durch Ausschluss auf Empfehlung des Schiedsgerichtes<br />
c) Gegen ein Erkenntnis des Schiedsgerichtes, das mittels eingeschriebenen Briefes<br />
zugestellt werden muss, steht den Streitteilen innerhalb von vier Wochen, vom Tage<br />
der Zustellung an gerechnet, die Berufung an das Schiedsgericht des Landesverbandes<br />
offen, dem auch der Bezirksobmann beizuziehen ist. Das Erkenntnis des<br />
Schiedsgerichtes des Landesverbandes ist endgültig.<br />
d) Auszuschließen ist: wer wegen eines gemeinen Verbrechens rechtskräftig verurteilt<br />
wurde, wer das Ansehen des ÖKB durch sonstige unehrenhafte Handlungen,<br />
wiederholte Disziplinlosigkeit, usw. schädigt und dadurch die Kameradschaft gröblich<br />
verletzt.<br />
e) Mitglieder, die sich in einer Streitigkeit aus dem Verbandsverhältnis nicht dem<br />
Schiedsgericht unterwerfen oder die Entscheidung des Schiedsgerichtes nicht<br />
anerkennen, sind auszuschließen.<br />
32
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
2. FUNKTIONSTRÄGER<br />
Mit der Wahl in eine Funktion oder der Übernahme einer Kooptierung in den Vorstand oder<br />
andere Verbandsgremien entsteht neben dem Ansehen und der Ehre durch die Kameraden<br />
ausgewählt zu sein auch eine Verpflichtung zur gewissenhaften Ausübung im Sinne der<br />
gemeinsamen Ziele. Diese sind in den Statuten, dem Leitbild und der Geschäftsordnung<br />
festgelegt.<br />
2.1. Persönliche Eignung<br />
Die persönliche Eignung spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, eine Funktion<br />
langfristig und erfolgreich, für und vor allem im Sinne unserer Mitglieder auszufüllen.<br />
Folgende Anforderungen muss ein Funktionär daher unbedingt in seine Funktion mitbringen:<br />
• Zeitliche Verfügbarkeit<br />
• Verantwortungsbewusstsein für den Bereich seiner Zuständigkeit<br />
• Bereitschaft zur Teamarbeit<br />
• Überdurchschnittliche persönliche Leistungsbereitschaft<br />
• Kommunikative Persönlichkeit<br />
2.2. Sachliche Voraussetzungen<br />
Ein Funktionär wird in der Regel einen Informationsvorsprung gegenüber den Mitgliedern<br />
haben. Um diese Informationen möglichst rasch an Mitglieder weitergeben zu können und um<br />
bei wichtigen Ereignissen den Verein betreffend vor Ort sein zu können, muss ein Funktionär<br />
die folgenden sachlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />
• Erreichbarkeit über Telefon. Fax bzw. E-Mail ist wünschenswert<br />
• Mobilität<br />
33
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
2.3. Funktionsausübung<br />
Eine unverzichtbare Verpflichtung für Führungskräfte ist es, rechtzeitig für einen<br />
qualifizierten Nachfolger zu sorgen. Für jede neu zu besetzende Position sollten daher<br />
zumindest zwei Kandidaten zur Wahl stehen. Eine zielgerichtete Nachwuchsarbeit und das<br />
rechtzeitige Heranführen von Nachfolge - Führungskräften ist daher unerlässlich. Dem<br />
rechtzeitigen Herantreten an geeignete Kameraden für Funktionärsfunktionen muss daher<br />
höchste Priorität eingeräumt werden, um die Zukunft unseres Vereins zu sichern.<br />
Das Vereinsgesetz lässt ausreichend Spielraum für die Zusammensetzung von Vorständen.<br />
In der langjährigen Geschichte unseres Vereins, hat sich folgende bewährt:<br />
• Obmann<br />
Er vertritt nach dem Vereingesetz den Verband nach innen und außen. Beruft Sitzungen ein<br />
und leitet diese. Dieser nimmt maßgeblichen Einfluss auf das Vereinsgeschehen. Der Obmann<br />
erteilt die Aufgaben je nach Bedarf an andere Mitglieder des Vorstandes und ist der jeweils<br />
nächst höheren Ebene verantwortlich für die Umsetzung aller demokratisch gefassten<br />
Beschlüsse und Vorgaben. Des Weiteren ist er zuständig für die korrekte Antragsstellung bei<br />
Auszeichnungen. Er ist verantwortlich für eine regelmäßige Information über das gesamte<br />
Vereinsgeschehen an alle Mitglieder.<br />
• Obmannstellvertreter<br />
Ein bis zwei je nach Bedarf, von denen zumindest einer als Nachfolger in Frage kommen<br />
sollte. Diese unterstützen den Obmann in allen Angelegenheiten der Führung des Verbandes<br />
und vertreten ihn im Falle der Verhinderung. Sollen grundsätzlich zur Nachfolge bereit sein<br />
und daher über die gleichen Voraussetzungen verfügen wie der Obmann.<br />
• Schriftführer<br />
Ihm sollte ein uneingeschränkter Internetzugang zur Verfügung stehen. Er ist für den<br />
ordentlichen Schriftverkehr in Zusammenarbeit mit dem Obmann zuständig. Protokollführung<br />
bei Versammlungen und Sitzungen fällt ebenso in seinen Aufgabenbereich wie die Führung<br />
der Vereinschronik. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Führung des<br />
Mitgliederverzeichnisses und die Bekanntgabe von Änderungen bei Adressen, sowie der<br />
34
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Bekanntgabe von ausgeschiedenen und neu aufgenommenen Mitgliedern zu den jeweils<br />
vorgesehenen Terminen.<br />
• Kassier<br />
Dieser verwaltet die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Geschäftsmannes, führt die Rechnungsunterlagen, erstellt in Zusammenarbeit<br />
mit dem Obmann den Voranschlag, erstattet die Rechnungsberichte und arbeitet mit den<br />
Rechnungsprüfern zusammen.<br />
• Fahnenoffiziere<br />
Diese sind verantwortlich für die Betreuung und Aufbewahrung der Verbandsfahne sowie das<br />
Tragen und Führen der Fahne nach Maßgabe der Vorschrift. Fähnriche und Fahnenoffiziere<br />
sind wichtige Repräsentanten des Verbandes vor allem bei den öffentlichen Ausrückungen.<br />
Bei ihrer Auswahl ist nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen.<br />
• Kommandant<br />
Er kommandiert die ausgerückten Kameraden und ist verantwortlich für die ausreichende<br />
Einübung der Kommandos. Er unterstützt den Obmann bei allen öffentlichen Auftritten und<br />
sorgt bei Ausrückungen für Ordnung und Disziplin.<br />
• Sportreferent<br />
Er arbeitet eng mit den Bezirks- und Landessportreferenten zusammen. Organisiert sportliche<br />
Aktivitäten im Ortsverband und motiviert zur sportlichen Betätigung. Weiters veranstaltet er<br />
Meisterschaften und Ausscheidungswettbewerbe auf der Ortebene und hilft mit bei der<br />
Abwicklung von Bezirks– und Landesmeisterschaften je nach Anforderung. Außerdem<br />
erstattet er Vorschläge für Sportauszeichnungen.<br />
• Pressereferent/ Internetreferent<br />
Er verfasst Berichte und Beiträge für die „Courage“ in Zusammenarbeit mit dem Bezirks<br />
Pressereferenten und die örtlichen Medien in Abstimmung mit dem Obmann. Er betreut die<br />
Homepage des Orts- bzw. Stadtverbandes und stellt die Aktualität dieser sicher. Diese hat<br />
zumindest zu enthalten:<br />
35
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
- Kurzfassung der Chronik mit Abbildung der Fahne oder eines anderen markanten<br />
Symbols für den Verband<br />
- Bilder und Namen des Vorstandes und deren Erreichbarkeit samt Anschrift zumindest<br />
des Obmannes mit Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse<br />
- Terminübersicht über die jeweils nächsten Monate<br />
- Berichte über Ereignisse<br />
Die Tätigkeiten des Presse- und Internetreferent können sowohl von einer als auch von zwei<br />
Personen ausgeübt werden.<br />
• Rechnungsprüfer<br />
Sie kontrollieren so rechtzeitig die Finanzgebarung des Verbandes, dass sie bei jedem dafür<br />
vorgesehenen Anlass einen Bericht darüber abgeben können. Der Kassier ist verpflichtet auf<br />
Verlangen sämtliche Belege und Rechnungsunterlagen für diese Prüfung bereitzustellen. Die<br />
Rechnungsprüfer stellen bei der General- bzw. Mitgliederversammlung den Antrag auf<br />
Entlastung des Vorstandes.<br />
Je nach Bedarf können jeweils Stellvertreter beigegeben oder für bestimmte Sonderaufgaben<br />
weitere Mitglieder in den Vorstand kooptiert werden. Deren Aufgabe und Funktionsdauer ist<br />
genau zu fixieren.<br />
Über diese Funktionen hinaus ist es freigestellt noch weitere Positionen zu besetzen.<br />
Angesichts der zunehmenden Zahl an Frauen als Mitglieder wird z.B, empfohlen eine<br />
Frauenreferentin in den Vorstand aufzunehmen.<br />
36
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
3. VERANSTALTUNGEN<br />
Das Image des ÖKB wird maßgeblich durch das Auftreten bei Veranstaltungen in der<br />
Öffentlichkeit geprägt. Diese sind daher sorgfältig zu planen und durchzuführen um einen<br />
positiven Eindruck zu hinterlassen. Wir unterscheiden:<br />
3.1. Teilnahme des ÖKB an Veranstaltungen des Bundesheeres<br />
Als Zeichen der besonderen Verbundenheit des ÖKB mit dem Bundesheer, nimmt der ÖKB<br />
an militärischen Angelobungen, Traditionstagen, Fahnen- und Standartenstiftungen sowie<br />
Fahnenband- und Standartenbandstiftungen, Ehrensignalhornstiftungen,<br />
Kommandoübergaben, Totengedenken und ähnlichen Veranstaltungen teil.<br />
Der ÖKB stellt dazu in der Regel (Ausnahmen können sich aus Wünschen des Bundesheeres<br />
ergeben) eine Ehrenformation, bestehend aus Kommandant, Fahnentrupp, Obmann und eine<br />
Abordnung ab. Für die Durchführung zuständig ist der Ortsverband, in dessen Bereich die<br />
Veranstaltung stattfindet oder jener, der mit dem veranstaltenden Truppenkörper durch<br />
Partnerschaft besonders verbunden ist. Ist ein Ortsverband zur Stellung der Ehrenformation in<br />
ausreichender Stärke nicht in der Lage, ergänzt er den Fehlbestand aus Angehörigen<br />
benachbarter Ortsverbände. Der für die Veranstaltung regional zuständige Bezirksobmann<br />
oder ein Bezirksobmannstellvertreter nehmen ebenso an der Veranstaltung teil, wie ein<br />
Vertreter des Landesverbandes, der je nach zeitlicher Verfügbarkeit aus den Reihen des<br />
Präsidiums entsandt wird.<br />
Der Kommandant der Ehrenformation nimmt zur Besprechung des Veranstaltungsablaufes<br />
zeitgerecht Verbindung mit dem Kommandanten der ausgerückten Truppe des Bundesheeres<br />
auf. Die Ehrenformation des ÖKB unterstellt sich nur für die Dauer des Festaktes dem<br />
Kommando des Kommandanten der ausgerückten Truppe des Bundesheeres. Der Vertreter<br />
des Landesverbandes und der Bezirksobmann bzw. Stellvertreter geben dem militärischen<br />
Höchstanwesenden ihre Teilnahme bekannt.<br />
37
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
3.2. Ausrückungen und Festlichkeiten im ÖKB<br />
3.2.1. Einladung:<br />
Um die Vielzahl von kleinen, jedoch auch finanziell aufwendigen Feiern zu reduzieren,<br />
mögen nur besondere Feiern durchgeführt werden. Alle im Bezirk vertretenen politischen<br />
Mandatare sind einzuladen.<br />
3.2.2 Empfang:<br />
Gäste sind durch Amtsträger zu empfangen und beim Eintreffen vom veranstaltenden<br />
Ortsverband zu begrüßen.<br />
3.2.3. Schema eines Festaktes:<br />
A) Ankündigungssignal (Trompetensignal)<br />
„Habt acht“ 1)<br />
1) Fußnoten<br />
B) Kommandos durch den Kommandanten der ausgerückten Verbände 2)<br />
„Das Ganze auf mein Kommando!“<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Zur Meldung an Herrn …, Kameradschaft rechts schaut!“<br />
2) Kommandant der ausgerückten Verbände ist:<br />
a) Bei Landesveranstaltungen der Landeskommandant<br />
b) bei Bezirksveranstaltungen der Bezirkskommandant<br />
c) bei allen anderen Veranstaltungen der Kommandant des veranstaltenden Verbandes<br />
C) Meldung<br />
3) und 4)<br />
3) Meldung wird erstattet an:<br />
a) bei persönlicher und offizieller Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, eines<br />
Mitgliedes der Bundesregierung, des steir. Landeshauptmannes oder eines seiner LH-<br />
Stellvertreter an diesen, sonst<br />
b) an den Präsidenten des ÖKB-Landesverbandes <strong>Steiermark</strong>, bzw. an den von diesem<br />
mit seiner Vertretung beauftragten Amtsträger.<br />
4) Wortlaut der Meldung:<br />
„Herr …, ich melde (Anzahl) … Verbände, … Fahnen, … Musikkapellen und …<br />
Kameraden zur (Jahr-Feier/Fahnen- oder Denkmalweihe, usw.) angetreten!“<br />
D) Bundeshymne 5)<br />
38
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
E) Abschreiten der Front 5)<br />
5) Das Abspielen der BUNDESHYMNE und das ABSCHREITEN der FRONT erfolgt nur bei<br />
persönlicher und offizieller Anwesenheit gem. Pkt. 3a bzw. des Präsidenten des ÖKB ST. Der<br />
die Frontabschreitende wird vom Höchstanwesenden des ÖKB begleitet, recht rückwärts<br />
gestaffelt folgt der Kommandant der ausgerückten Verbände, ist der Präsident des ÖKB-<br />
Landesverbandes <strong>Steiermark</strong> Höchstanwesender, lädt er den höchstrangigen politischen<br />
Mandatar und den militärisch Höchstanwesenden ein, die Front mitabzuschreiten.<br />
F) Kommandos:<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft, ruht!“<br />
G) Der Kommandant der ausgerückten Verbände gibt Anweisung zur Aufstellung der<br />
Fahnen, mit oder ohne Fahnenbegleiter, hinter dem Altar oder seitlich desselben. Die<br />
allenfalls anwesende Landesfahne steht neben dem Rednerpult.<br />
H) Begrüßung 6)<br />
6) Die Begrüßung erfolgt durch den Obmann oder Festobmann des veranstaltenden Verbandes.<br />
Hiezu ist eine Begrüßungsliste vorzubereiten und die Anwesenheit der einzelnen Ehrengäste zu<br />
vermerken. Es sind nur tatsächlich anwesende Gäste zu begrüßen. Reihenfolge der zu<br />
Begrüßenden:<br />
POLITIKER (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptmann und<br />
Stellvertreter, Landesräte, Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesrat und Landtag,<br />
Bezirkshauptmann, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte)<br />
Geistliche<br />
Vertreter des Bundesheeres und der Exekutive<br />
Vertreter der Ämter und Behörden<br />
Vertreter des Präsidiums des ÖKB ST<br />
Vertreter des ÖKB und der Traditionsverbände<br />
Vertreter der OG ST und UOG ST<br />
Vertreter der Medien<br />
die erschienenen Verbände, besonders aus anderen Bundesländern<br />
I)Feldmesse oder/und Weihe/Segnung<br />
Kommandos:<br />
* zum Beginn der Feldmesse, wenn möglich Ankündigungssignal; Kommando<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
Es beginnt die Feldmesse!<br />
39
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
**<br />
anschließend „Kameradschaft, ruht!“<br />
*<br />
zum Evangelium „Kameradschaft, habt acht!“<br />
**<br />
Schluss des Evangeliums „Kameradschaft, ruht!“<br />
*<br />
zur Wandlung „Kameradschaft, habt acht!“ (Senken der Fahne)<br />
**<br />
nach der Wandlung „Kameradschaft, „ruht!“<br />
*<br />
zum Segen des Priesters „Kameradschaft, habt acht!“<br />
**<br />
hernach „Kameradschaft ruht!“<br />
J Denkmal-, Fahnen-, Fahnenband- Weihe (usw.) 7)<br />
Kommandos:<br />
*<br />
unmittelbar vor der Weihe „Kameradschaft, habt acht!“<br />
** unmittelbar nach der Weihe „Kameradschaft ruht!“<br />
7) Fahnenweihe<br />
Hiezu ist vor dem Feldaltar ein Tisch mit der Fahne und den Fahnenbändern aufzustellen. Die<br />
Fahne liegt. schon montiert, mit der Fahnenstange entlang der zum Feldaltar gewendeten<br />
Tischkante. Das Fahnen-Blatt ist ausgerollt, das Staats- oder Landeswappen (wenn vorhanden)<br />
zeigt nach oben. Nach dem Feldgottesdienst marschiert der Fahnentrupp bis drei Schritte vor<br />
die Mitte des Tisches und stellt sich mit Front zum Altar auf. Rechts vom Fahnentrupp nimmt<br />
der Obmann des OV, links nehmen die Fahnenpatinnen Aufstellung.<br />
Während der Weihe stehen die ausgerückten Verbände „Habt acht“. Die Fahne wird nun von<br />
einer Fahnenpatin (Fahnenmutter) mit einem Sinnspruch dem Fähnrich übergeben, der sie,<br />
ebenfalls mit einem Sinnspruch übernimmt.<br />
K) Fahnengruß 8)<br />
8) Der Fahnengruß ist bei Anwesenheit der Landesfahne oder der Reservisten-Landesfahne nur<br />
durch diese zu leisten.<br />
L) Grußworte 9)<br />
9) Grußworte (8Minuten)- Bürgermeister des Veranstaltungsortes – Militärisch<br />
Höchstanwesender – Bezirkshauptmann – Höchstrangiger Politiker.<br />
M) Festansprache 10)<br />
10) Die Festansprache soll möglichst von einem Amtsträger des ÖKB und nur in besonderen<br />
Ausnahmefällen von einem Politiker gehalten werden. Die Festansprache soll die Dauer von 15<br />
Minuten nicht überschreiten (Hierauf ist der Festredner in geeigneter Weise hinzuweisen)<br />
N) Kommandos (vor Landeshymne):<br />
„Kameradschaft, Habt acht!“<br />
„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />
40
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
O) Landeshymne<br />
P) Kommandos (nach Landeshymne):<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft, ruht!“<br />
Q) Kommandos zur Schlussmeldung:<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />
R) Schlussmeldung 11)<br />
11) Wortlaut der Schlussmeldung:<br />
„ Herr …, ich melde die (Jahrfeier, Fahnenweihe usw.). ist beendet.<br />
S) Kommandos nach Schlussmeldung:<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft ruht!“<br />
T) Anordnung des Kommandanten der ausgerückten Verbände:<br />
„Kommandanten der OV, Kommando übernehmen und abrücken lassen!“<br />
Um die Durchführung der Feldmesse oder Segnung/Weihe ist zeitgerecht ein Geistlicher zu er<br />
suchen. Hiezu stehen auch die Militärseelsorger des Aktiv- und Reservestandes zur Verfügung,<br />
die Zwecks zeitlicher Koordinierung – über die MILITÄRPFARRE MILKDO ST angefordert<br />
werden können. Die Militärgeistlichen stellen das Einvernehmen mit dem Ortgeistlichen<br />
direkt her.<br />
Es wäre in einvernehmlichen Gespräch dafür zu sorgen, dass Feldmesse und Weihe möglichst<br />
kurz gehalten werden.<br />
Wenn der Festgottesdienst oder/und die Weihe in der Kirche stattfinden, erfolgen der Ablauf<br />
und die Aufstellung im Einvernehmen mit dem Ortspfarrer, nach kirchlichen Vorschriften.<br />
3.2.4. Der Vorbeimarsch:<br />
Der Vorbeimarsch (Defilierung) ist – gleichgültig, ob er vor oder nach einem Festakt<br />
stattfindet – eine eigene Veranstaltung. Der Vorbeimarsch soll nach Möglichkeit vor<br />
einem Kriegerdenkmal erfolgen, jedoch nur, wenn dieser Ort dafür geeignet ist. Der<br />
Defilierungspunkt ist möglichst so zu wählen, dass<br />
41
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
a) der Vorbeimarsch mit Kopfwendung rechts erfolgen kann,<br />
b) die Möglichkeit gegeben ist, die Ehrengäste entsprechend aufzustellen und diesen<br />
gegenüber die Musikkapelle Platz findet,<br />
c) rechts, knapp abgesetzt von den Ehrengästen die Landesfahne, in deren<br />
Ermangelung die Fahne des veranstaltenden OV, samt Fahnenbegleitung<br />
Aufstellung nehmen kann.<br />
10 Schritte vor und nach dem Defilierungspunkt sind Richtungsposten, mit<br />
Blickrichtung zu den anmarschierenden Verbänden, deutlich sichtbar aufzustellen.<br />
Sie markieren die Defilierungslinie und zeigen den Kommandanten Beginn und<br />
Ende der Ehrenbezeigung an. Die Amtsträger des ÖKB und Gäste auf der<br />
Ehrentribüne grüßen nur die Kommandanten und die Fahnen der<br />
vorbeimarschierenden Verbände.<br />
MARSCHORDNUNG im Ortsverband:<br />
Musikkapelle<br />
Kommandant<br />
Fahne – mit Begleitung<br />
Obmann – Protektor – Ehrenobmann<br />
Kameraden<br />
MARSCHORDNUNG im Marschblock:<br />
Kommandant (der ausgerückten Verbände)<br />
Musikkapelle<br />
Landesfahne (wenn vorhanden)<br />
Kommandant des 1. OV<br />
Fahne mit Begleitung<br />
Obmann – Protektor – Ehrenobmann<br />
Kameraden<br />
Kommandant des 2. OV<br />
usw.<br />
Der Kommandant der ausgerückten Verbände lässt die Formation vor Beginn des<br />
Vormarsches so weit vorziehen, dass deren Spitze etwa 100 m vor dem Defilierungspunkt<br />
42
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
steht. Sodann begibt sich der Kommandant, nachdem er sich vergewissert hat, dass die<br />
Ehrengäste ihre Plätze eingenommen haben, zum Defilierungspunkt und meldet (siehe<br />
Fußnote 3, Schema Festakt!): „Herr …, ich melde den Vorbeimarsch von … Verbänden, mit<br />
… Fahnen, … Musikkapellen und …Kameraden!“<br />
Nach Erstattung der Meldung nimmt er rechts neben der Landesfahne bzw. Fahne des<br />
veranstaltenden Verbandes Aufstellung. Sodann gibt er der Musikkapelle das Zeichen zum<br />
Beginn des Vorbeimarsches. Mit Einsetzen der Marschmusik kommandieren die<br />
Kommandanten der einzelnen Verbände selbständig:<br />
„Kameradschaft, habt acht, Defilierung rechts (links), im Schritt marsch!“; vor Erreichen des<br />
1. Richtungspostens „Kameradschaft, rechts (links) schaut!“, nach passieren des 2. Postens<br />
„Kameradschaft, habt acht!“, „Kameradschaft, ruht!“.<br />
Nachdem der letzte Mann des letzten Verbandes am Defilierungspunkt vorbeimarschiert ist,<br />
begibt sich der Kommandant der ausgerückten Verbände neuerdings zum Höchstanwesenden<br />
und meldet: „Herr …, ich melde das Ende des Vorbeimarsches!“.<br />
Findet der Vorbeimarsch vor dem Festakt statt, schwenkt nach der Schlussmeldung die<br />
Musikkapelle ein, sodann die beim Defilierungspunkt befindliche Fahne; die Ehrengäste<br />
schließen sich an und marschieren gemeinsam zum Festplatz.<br />
5. Festplatz:<br />
Vom Aufmarschplatz zum Festplatz soll kein weiter Anmarschweg sein.<br />
Es ist zu sorgen, dass der Platz nicht unmittelbar dem Verkehrslärm ausgesetzt ist.<br />
Um eine Störung des Festaktes zu vermeiden, ist die Ausgabe von Getränken und<br />
Speisen am Festplatz ausnahmslos zu untersagen und durch Ordner zu überwachen.<br />
6. Begräbnis:<br />
Die Begräbnisordnung bleibt, entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten, dem OV<br />
überlassen.<br />
ÖKB-Amtsträger, Ehrenwache und Kapellmeister tragen Trauerflor über der<br />
Armbinde. Fahne mit Trauerflor, Trommel schwarz überzogen.<br />
Der ÖKB stellt mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Trauerfeier eine<br />
Ehrenwache von zwei bis drei Mann (ordentliche Adjustierung, Volldekoration, Hut,<br />
weiße Handschuhe).<br />
Beim Vereinsheim oder Kriegerdenkmal wird die Trauerfahne aufgezogen.<br />
43
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Beim Lied vom „Guten Kameraden“ am Grabe leisten alle Amtsträger vom Obmann<br />
aufwärts die Ehrenbezeigung, auch Fahnenbegleiter und Ehrenwache. Die Fahne<br />
wird gesenkt.<br />
Bei Teilnahme einer Abordnung des ÖKB mit Fahne an einem militärischen Begräbnis, ist<br />
mit dem zuständigen Truppenkommandanten Absprache zu pflegen.<br />
Für alle ordentlichen Mitglieder sind einheitlich drei Salutschüsse vorgesehen.<br />
Feste sind ein unverzichtbares Element zur Förderung von Gemeinschaftsgefühl und<br />
Kameradschaft, sie sind gezielt einzusetzen und besonders bei Jubiläen ist darauf zu achten,<br />
dass im Regelfall nur 25, 50, 75, 100, 125 usw. Bestandsjahre gefeiert werden. Ausnahmen<br />
sind nur dann sinnvoll, wenn sie mit einem Großereignis des Ortes oder der Stadt<br />
zusammenfallen um derartige Verstärkungseffekte nutzen zu können.<br />
Datum, Einladungen, Festredner sind immer über den Bezirk, die regional zuständigen<br />
Vizepräsidenten und den Landesverband abzustimmen um sinnlose Konkurrenz zu vermeiden.<br />
Ehrengäste wären zumindest zwei bis drei Monate vorher einzuladen. Die allgemeinen<br />
Einladungen selbst sind spätestens ein bis zwei Monate vorher zu versenden.<br />
Schematischer Ablauf eines Festaktes:<br />
a. Ankündigungssignal (Trompetensignal)<br />
„Habt acht“<br />
b. Kommandos durch den Kommandanten der ausgerückten Verbände<br />
„Das Ganze auf mein Kommando!“<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Zur Meldung an Herrn …., Kameradschaft rechts schaut!“<br />
Meldung und<br />
Bundeshymne<br />
Abschreiten der Front<br />
Kommandos:<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft, ruht!“<br />
44
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Der Kommandant der ausgerückten Verbände gibt Anweisung zur Aufstellung der Fahnen,<br />
mit oder ohne Fahnenbegleiter, hinter dem Altar oder seitlich desselben. Die allenfalls<br />
anwesende Landesfahne steht neben dem Rednerpult.<br />
Begrüßung<br />
Feldmesse oder/und Weihe/Segnung<br />
Kommandos:<br />
45
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Denkmal-, Fahnen-, Fahnenband-Weihe (usw.)<br />
Kommandos:<br />
Unmittelbar vor der Weihe „Kameradschaft, habt acht!“<br />
Unmittelbar nach der Weihe „Kameradschaft, ruht!“<br />
Fahnengruß<br />
Grußworte<br />
Festansprache<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />
Landeshymne<br />
„Kameradschaft, hat acht“!<br />
„Kameradschaft, ruht!“<br />
Zur Schlussmeldung<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />
Schlussmeldung<br />
Kommandos:<br />
„Kameradschaft, habt acht!“<br />
„Kameradschaft ruht!“<br />
Anordnung des Kommandanten der ausgerückten Verbände „Fahnenausmarsch,<br />
Fahnen versorgen!“<br />
Anmerkungen:<br />
Kommandant der ausgerückten Verbände ist bei Landesveranstaltungen der<br />
Landeskommandant, bei Bezirksveranstaltungen der Bezirkskommandant und bei allen<br />
anderen Veranstaltungen der Kommandant des veranstaltenden Verbandes.<br />
Die Meldung wird erstattet an:<br />
Bei persönlicher und offizieller Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, eines Mitgliedes<br />
der Bundesregierung, des steirischen Landeshauptmannes oder eines seiner LH-Stellvertreter<br />
an diesen, sonst an den Präsidenten des ÖKB <strong>LV</strong> ST, bzw. an den von diesem mit seiner<br />
Vertretung beauftragten Funktionsträger.<br />
46
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Wortlaut der Meldung:<br />
„Herr …., ich melde (Anzahl) … Verbände…, Fahnen,….Musikkapellen und … Kameraden<br />
zur (…Jahrfeier /fahnen- oder Denkmalweihe, usw.) .. angetreten!<br />
Das Abspielen der Bundeshymne und das Abschreiten der Front erfolgt nur bei persönlicher<br />
Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, eines Regierungsmitgliedes, bei Abgeordneten<br />
des National- oder Bundesrates und des Präsidenten des ÖKB Bundesverbandes. Der die<br />
Frontabschreitende wird vom Höchstanwesenden des ÖKB begleitet, rechts rückwärts folgt<br />
der Kommandant der ausgerückten Verbände. Ist der Präsident des ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Höchstanwesender, lädt er den höchstrangigen politischen Mandatar und den militärisch<br />
Höchstanwesenden ein, die Front mit abzuschreiten. In allen anderen Fällen wird die<br />
Landeshymne abgespielt.<br />
Die Begrüßung erfolgt durch den Obmann oder Festobmann des veranstaltenden Verbandes.<br />
Hiezu ist eine Begrüßungsliste vorzubereiten und die Anwesenheit der einzelnen Ehrengäste<br />
zu vermerken. Es sind nur tatsächlich anwesende Gäste zu begrüßen.<br />
Reihenfolge der zu Begrüßenden:<br />
• Politische Mandatare (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung,<br />
Landeshauptmann und Stellvertreter, Landesräte, Abgeordnete zum Nationalrat,<br />
Bundesrat und Landtag, Bezirkshauptmann, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte)<br />
• Geistliche<br />
• Vertreter des Bundesheeres und der Exekutive<br />
• Vertreter der Ämter und Behörden<br />
• Vertreter des Präsidiums des ÖKB ST<br />
• Vertreter des ÖKB und der Traditionsverbände<br />
• Vertreter der OG ST und UOG ST<br />
• Vertreter der Medien<br />
• Die erschienenen Verbände, besonders die aus anderen Bundesländern.<br />
47
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Fahnenweihe<br />
Hiezu ist vor dem Feldaltar ein Tisch mit der Fahne und den Fahnenbändern aufzustellen. Die<br />
Fahne liegt, schon montiert, mit der Fahnenstange entlang der zum Feldaltar gewendeten<br />
Tischkante. Das Fahnenblatt ist ausgerollt, das Staats- oder Landeswappen (wenn vorhanden)<br />
zeigt nach oben. Nach dem Feldgottesdienst marschiert der Fahnentrupp vor die Mitte des<br />
Tisches und stellt sich mit Front zum Altar auf. Rechts vom Fahnentrupp nehmen der<br />
Obmann des OV, links die Fahnenpatinnen Aufstellung. Während der Weihe stehen die<br />
ausgerückten Verbände in Grundstellung. Die Fahne wird nun von der Fahnenmutter mit<br />
einem Sinnspruch dem Fähnrich übergeben, der sie, ebenfalls mit einem Sinnspruch<br />
übernimmt. Der Fahnengruß ist bei Anwesenheit der Landesfahne oder der Reservisten-<br />
Landesfahne nur durch diese zu leisten. Grußworte sollten durch den Bürgermeister des<br />
Veranstaltungsortes, den Militärischen Höchstanwesenden, den Bezirkshauptmann und den<br />
höchstrangigen Politiker vorgetragen werden.<br />
Die Festansprache soll möglichst von einem Amtsträger des ÖKB und nur in besonderen<br />
Ausnahmefällen von einem Politiker gehalten werden.<br />
Wortlaut der Schlussmeldung:<br />
„Herr …, ich melde die (Jahrfeier, Weihe, usw) .. beendet.<br />
Um die Durchführung der Feldmesse oder Segnung/Weihe ist zeitgerecht ein Geistlicher zu<br />
ersuchen. Hiezu stehen auch die Militärseelsorger des Aktiv- und Reservestandes zur<br />
Verfügung, die zwecks zeitlicher Koordinierung über die MILITÄRPFARRE<br />
MILITÄRKOMMANDO STEIERMARK (Telefon: 05020150) angefordert werden können.<br />
Die Militärgeistlichen stellen das Einvernehmen mit dem Ortsgeistlichen direkt her.<br />
Es wäre im einvernehmlichen Gespräch dafür zu sorgen, dass Feldmesse und Weihe<br />
möglichst kurz gehalten werden.<br />
Wenn der Festgottesdienst und/oder die Weihe in der Kirche stattfinden, erfolgen der Ablauf<br />
und die Aufstellung im Einvernehmen mit dem Ortspfarrer, nach den kirchlichen Vorschriften.<br />
48
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Begräbnisse<br />
Die Begräbnisordnung bleibt, entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten, dem OV<br />
überlassen.<br />
Üblich ist:<br />
• ÖKB-Amtsträger, Ehrenwache und Kapellmeister tragen Trauerflor. Fahne mit<br />
Trauerflor, Trommel schwarz überzogen.<br />
• Der ÖKB stellt mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Trauerfeier eine<br />
Ehrenwache von zwei bis drei Mann (Großer Dienstanzug, Hut, weiße Handschuhe)<br />
• Beim Vereinsheim oder Kriegerdenkmal wird die Trauerfahne aufgezogen<br />
• Beim Lied vom „Guten Kameraden“ am Grabe leisten alle Amtsträger vom Obmann<br />
aufwärts die Ehrenbezeigung. Die Fahne wird gesenkt.<br />
Bei Teilnahme einer Abordnung des ÖKB mit Fahne an einem militärischen Begräbnis, ist<br />
mit dem zuständigen Truppenkommandanten Absprache zu pflegen. Für alle ordentlichen<br />
Mitglieder sind einheitlich drei Salutschüsse vorgesehen.<br />
Allgemeine Regeln der Begrüßung:<br />
• Niemand wird in Vertretung einer anderen Person begrüßt sondern nur als Vertreter<br />
einer Organisation oder eines Amtes!<br />
Falsch: Wir begrüßen in Vertretung des Herrn Landeshauptmannes der <strong>Steiermark</strong> Dr.<br />
Peter Maier den Herrn Hofrat Mag. Hans Huber.<br />
Richtig: Für die steiermärkische Landesregierung begrüßen wir Hofrat Mag. Hans<br />
Huber.<br />
• Vor Beginn der Begrüßung ist zu ersuchen, nicht bei jedem Genannten zu<br />
applaudieren sondern zum Schluss der Begrüßung für alle einen gemeinsamen<br />
Applaus zu erbitten.<br />
49
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
3.3. Interne Veranstaltungen<br />
Darunter fallen alle Sportveranstaltungen, Exkursionen, diverse Feiern innerhalb des<br />
Verbandes, Singen, Tanzen, Spielen, Wanderungen usw.<br />
Ebenfalls unverzichtbare Elemente zur Stärkung der Gemeinschaft. Hiefür gelten keine<br />
besonderen Bekleidungsvorschriften, außer Anlassbezogenen Ereignissen, die vom<br />
Veranstalter bekannt zu geben sind. Sorgfältige Planung und Durchführung sind auch hier<br />
selbstverständliche Voraussetzung für ein gutes Gelingen.<br />
50
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
4. MEDIENARBEIT<br />
„Über wen nicht berichtet wird der existiert nicht.“ Dieser Satz ist grausam entspricht aber der<br />
Wirklichkeit unseres Jahrhunderts. Medienarbeit ist daher für den ÖKB eine Überlebensfrage.<br />
Berichte brauchen harte Fakten und Zahlen. Jedes Mitglied ist daher zu verpflichten seinen<br />
Beitrag zum Sammeln dieser Daten gewissenhaft und pünktlich zu leisten. Der tägliche<br />
Nachrichtenstrom ist gigantisch, es wird immer nur ein kleiner Teil davon gebracht, umso<br />
entscheidender ist es daher ständig mit Informationen präsent zu sein.<br />
4.1. Mitgliederzeitung Courage<br />
Ist das Mitteilungsorgan für alle Mitglieder, bringt Grundsatzartikel, Termine, Berichte der<br />
einzelnen Verbände, Informationen, Sportberichte, Bilder und Anregungen jeglicher Art.<br />
Erscheint 4-mal jährlich.<br />
4.2. Internet<br />
Das Internet ist das Informationsmedium des 21.Jahrhunderts und ermöglicht aktuellste,<br />
weltweite und gleichzeitige Informationsweitergabe.<br />
Innerhalb des ÖKB ist die Bearbeitung des Internets durch die folgenden Funktionäre zu<br />
bearbeiten.<br />
• Der Bundesinternetreferent<br />
Seine Aufgaben sind:<br />
- Anregungen der Landesinternetreferenten zum aktuellen Programm mit diesen auf<br />
Tauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Programmänderung<br />
herbeizuführen.<br />
- Aktuelle Informationen des Bundesverbandes weiterzugeben.<br />
51
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
• Der Landesinternetreferent<br />
Seine Aufgaben sind:<br />
- Im Landesverband eine Basis für den Internetauftritt aufzubauen.<br />
- Informationen an den Bundes- und die Bezirksinternetreferenten weiterzuleiten.<br />
- Allen Bezirks- und Stadt-/Ortsverbänden bei Problemen hilfreich zur Seite zu stehen.<br />
- Ideen der Stadt-/Orts- und Bezirksverbände auszuwerten und gegebenenfalls<br />
weiterzuleiten.<br />
• Der Bezirksinternetreferent<br />
Seine Aufgaben sind:<br />
- Die Internetseiten der Ortsverbände nach deren Vorlagen zu bearbeiten.<br />
- Die Ideen der Ortsverbände aufzunehmen, auf Verwertbarkeit zu überprüfen, und sie<br />
dann an den Landesinternetreferenten weiterzuleiten.<br />
- Die Internetseite des Bezirksverbandes zu betreuen.<br />
- Verbesserungen zu erarbeiten und sie an den Landesinternetreferenten weiterzuleiten.<br />
• Der Ortsverbandinternetreferent<br />
Seine Aufgaben sind:<br />
- Berichte zu verfassen und diese an den Bezirksinternetreferenten zu schicken.<br />
- Aktuelles aus dem Ortsverband zur Veröffentlichung an den Bezirksinternetreferenten<br />
weiterzuleiten.<br />
- Ideen des Ortsverbandes an den Bezirksinternetreferenten weiterzugeben.<br />
Landesinternetreferent<br />
Detlef Woelke<br />
Email: detlef.woelke@aon.at<br />
Telefon: 03114/3526<br />
Mobil: 0664/4055413<br />
52
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
4.3. Präsidentenbrief<br />
Dieser stellt eine Vorweginformation für Funktionsträger dar und ermöglicht eine<br />
konzentrierte und einheitliche Weitergabe von Inhalten und Meldungen an die einzelnen<br />
Mitglieder und Funktionsträger. Er erscheint etwa 5-6-mal jährlich und ist mit gewisser<br />
Verzögerung auch auf der Homepage einzusehen.<br />
53
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
5. ANZUGSORDNUNG<br />
5.1. Bekleidung<br />
Der Tradition gemäß wurde der „Steireranzug“ als DIENSTANZUG DES<br />
LANDESVERBANDES STEIERMARK eingeführt. Zu diesem gehören ein weißes Hemd,<br />
dunkle Socken und schwarze Schuhe. Der Dienstanzug wird ergänzt durch:<br />
Verbandsabzeichen, Hut, ÖKB-Schild, fallweise Auszeichnungen sowie für Fahnenoffiziere<br />
weiße Handschuhe. Vorhandene Armbinden können weiter am linken Arm getragen werden.<br />
Diese sind laufend zu reinigen. Neuanschaffungen sollen nicht mehr vorgenommen werden.<br />
Im Sommer können die Ortsverbände mit weißem Hemd (ÖKB-Hemd, Emblem auf dem<br />
linken Oberarm aufgenäht; Im OV einheitliche weiße Kurzarm bzw. Langarmhemden auch<br />
ohne Emblem sind ebenfalls erlaubt) – ohne Auszeichnungen und ohne Krawatte, aber<br />
möglichst einheitlich, ausrücken. Das ÖKB-Schild wird an der rechten Brustseite – in die<br />
Brusttasche eingeknöpft oder mittels Sicherheitsnadel befestigt – und bei Teilnahme an<br />
anderen Veranstaltungen, auch zum Steireranzug getragen. Die Bekleidung ist bei<br />
Ausrückungen von den Kommandanten zu kontrollieren.<br />
Soldaten des Österreichischen Bundesheeres, welche Funktionäre bzw. Mitglieder des ÖKB<br />
sind, sollten bei Veranstaltungen des ÖKB die Uniform tragen um so die Verbundenheit<br />
dieser Institutionen auch nach außen zu verdeutlichen.<br />
5.2. ÖKB-Schild<br />
Bei geschlossenem Auftreten sind die Mitglieder des ÖKB durch das ÖKB-Schild erkenntlich:<br />
• Mitglieder ohne Funktion: Schild mit Namen des OV<br />
• Verbandsvorstandsmitglieder, Kommandant, Fähnriche und Fahnenbegleiter:<br />
Schild mit Namen des OV und Funktionsbezeichnung<br />
• Mitglieder des Präsidiums, alle Protektoren, Bezirksobmänner (und<br />
Stellvertreter): Schild mit Namen des OV und Funktionsbezeichnung<br />
• Für Angehörige des Bundesheeres (Berufssoldaten, Miliz und Reserve) in<br />
Uniform gilt die Anzugordnung des Bundesheeres<br />
Amtsträger, die mehrere Funktionen bekleiden, tragen das ÖKB-Schild, welches ihrer<br />
höchsten Funktion entspricht.<br />
54
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Mit dem Anlegen des ÖKB-Schildes bzw. der ÖKB-Armbinde wird der Steireranzug zum<br />
DIENSTANZUG. In der Formation ist daher der Rock zu schließen.<br />
55
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
6. AUSZEICHNUNGEN<br />
Mit der Annahme einer Auszeichnung ist der Ausgezeichnete grundsätzlich dazu angehalten,<br />
diese bei gegebenem Anlass auch zu tragen, um so seine Verbundenheit zu der verleihenden<br />
Organisation auszudrücken.<br />
6.1. Auszeichnungen des Bundesverbandes<br />
6.2. Auszeichnungen des Landesverbandes ST<br />
Der LANDESVERBAND kann über Vorschlag der Orts- und Stadtverbände mit<br />
Befürwortung der Bezirksobmänner, Kameraden für ihre Verdienste Landesauszeichnungen<br />
des ÖKB ST verleihen, sowie in besonderen Fällen auch Verleihungen von Auszeichnungen<br />
des Bundesverbandes beantragen.<br />
Auszeichnungen sehen vor:<br />
• Ehrung für langjährige treue Mitgliedschaft<br />
• Ehrung für langjährige Funktionsausübung<br />
- StV/OV<br />
- Bezirksverband<br />
- Landesverband<br />
- Bundesverband<br />
• Ehrung für besondere und außergewöhnliche Verdienste<br />
Auszeichnungen sind kein Ersatz für Geburtstagsgeschenke, kein Mitbringsel für gegenseitige<br />
Besuche, sondern stets an die nachweisliche Erbringung der vorgesehenen Voraussetzung zur<br />
Verleihung gebunden.<br />
56
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
6.2.1. Arten<br />
Der Steirische Kameradschaftsbund verleiht folgende Auszeichnungen:<br />
• Verdienstkreuz in Bronze (VKB)<br />
Diese Auszeichnung wird für Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />
• Verdienstkreuz in Silber (VKS)<br />
Diese Auszeichnung wird für besondere Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />
• Verdienstkreuz in Gold (VKG)<br />
Diese Auszeichnung wird für langjährige und besondere Verdienste um den ÖKB<br />
verliehen.<br />
• Silbernes Ehrenzeichen (SE)<br />
Diese Auszeichnung wird für außergewöhnliche Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />
• Goldenes Ehrenzeichen (GE)<br />
Diese Auszeichnung wird für langjährige Funktionstätigkeit und hervorragende<br />
Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />
• Großes Silbernes Ehrenzeichen (GSE)<br />
Diese Auszeichnung wird für besondere, außergewöhnliche und hervorragende<br />
Tätigkeiten um den ÖKB sowie an hochgestellte Persönlichkeiten des öffentlichen<br />
Lebens verliehen.<br />
• Großen Goldenes Ehrenzeichen (GGE)<br />
Diese Auszeichnung wird für besondere, außergewöhnliche und hervorragende<br />
Tätigkeiten an hohe Funktionsträger verliehen.<br />
57
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Außerhalb dieser Reihenfolge stehen:<br />
• Verdienstkreuz mit Eichenlaub (VKE)<br />
Diese Auszeichnung wird für außergewöhnliche Verdienste um den ÖKB vor allem an<br />
Persönlichkeiten verliehen, die nicht direkt Mitglieder sind, sich aber dennoch in<br />
besonderer Weise als Förderer der Ziele des ÖKB hervorgetan haben.<br />
• Sämtliche Sportauszeichnungen<br />
6.2.2. Kosten<br />
Die Bezirks- und Ortsverbände übernehmen die Kosten der VKB, VKS, VKG, VKE sowie<br />
des SE und GE. Alle übrigen Auszeichnungen werden vom Landesverband bezahlt.<br />
6.2.3. Verleihung<br />
Die Verleihung von Landesauszeichnungen kann von jedem Orts- bzw. Stadtverband beim<br />
Bezirksverband mittels Formblatt beantragt werden, der über eine etwaige Verleihung im<br />
Falle der VKB, VKS, VKG sowie des SE selbst entscheidet und alle darüber hinausgehenden<br />
Auszeichnungsanträge an den Landesverband weiterleitet, sofern er diese befürwortet. Über<br />
die Verleihung des GE und VKE entscheidet der Präsident alleine. Das GSE und das GGE<br />
darf nur nach Beschluss des Vorstandes verliehen werden.<br />
Generell gilt, dass als Voraussetzung für die nächsthöhere Auszeichnung alle untergestuften<br />
Auszeichnungen verliehen worden sein sollen. Die Verleihung einer Landesauszeichnung ist<br />
möglichst durch ein Mitglied des Vorstandes vorzunehmen.<br />
6.2.4. Trageordnung der Auszeichnungen des Landesverbandes<br />
Alle Auszeichnungen sind vom Träger aus gesehen, auf der linken Seite zu tragen.<br />
58
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
6.3. Auszeichnungen des Ortsverbandes<br />
Vom Ortsverband werden Verdienstmedaillen am weiß/grünen Band in Bronze, Silber und<br />
Gold; Ehrenringe, Ehrennadeln, Ehrenbroschen und Ehrenurkunden an verdiente Mitglieder<br />
verliehen.<br />
Medaillen sind nur an ordentliche Mitglieder zu verleihen. Unterstützenden Mitgliedern,<br />
Gönnern und Förderern können Ehrenurkunden, Ehrenringe, Verbandsnadeln und Broschen in<br />
Silber und Gold verliehen werden. Verdienstauszeichnungen der Ortsverbände sind vom<br />
Verbandsvorstand zu beschließen. Verdienstauszeichnungen des Landesverbandes dürfen erst<br />
verliehen werden, wenn der Betreffende bereits alle Verdienstmedaillen vom Ortsverband<br />
besitzt. Anträge hiezu sind vom Verbandsvorstand zu beschließen und bedürfen der<br />
Befürwortung durch den zuständigen Bezirksobmann. Zwischen den Verleihungen der<br />
einzelnen Stufen muss, um einem Missbrauch vorzubeugen, ein Intervall von mindestens vier<br />
Jahren liegen.<br />
Des Weiteren verleiht der Ortsverband für langjährige Mitgliedschaft beim Ortsverband am<br />
weiß-grünen Band<br />
• die Eiserne Medaille für 10 Jahre Mitgliedschaft<br />
• die Bronzene Medaille für 25 Jahre Mitgliedschaft<br />
• die Silberne Medaille für 40 Jahre Mitgliedschaft<br />
• die Goldene Medaille für 50 Jahre Mitgliedschaft<br />
• die Goldene Medaille mit Spange für 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft.<br />
In die Mitgliedsjahre sind einzurechnen: Militärdienstzeiten und Kriegsgefangenschaft,<br />
Teilnahme am Steirischen-, Kärntner- bzw. Burgenländischen Abwehrkampf, Dienstzeiten in<br />
Bundesheer, Gendarmerie, Zoll- und Justizwache, Polizei, Zugehörigkeit zu einem Veteranen-,<br />
Krieger-, Kriegsteilnehmer, Schützen, Unterstützungs- und Wohltätigkeitsverein und den<br />
Heimkehrer Hilfs- und Betreuungsstellen.<br />
59
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
6.4. Sonstige Auszeichnungen<br />
Auszeichnungen des Bundes, der Länder, von Gebietskörperschaften sowie<br />
Auszeichnungen des Schwarzen Kreuzes, der Blaulichtorganisationen und ähnlichen<br />
Organisationen.<br />
6.5. Trageordnung<br />
Das Tragen von Auszeichnungen aller Art regelt das Österreichische Abzeichengesetz<br />
1960 in der jeweils geltenden Fassung. Kriegsauszeichnungen des Zweiten Weltkrieges<br />
dürfen nur ohne Hakenkreuz getragen werden!<br />
Die Verleihung von Auszeichnungen des Österreichischen Kameradschaftsbundes ist nur<br />
Vereinen gestattet, die ordentliche Mitglieder eines Landesverbandes und des<br />
Bundesverbandes sind.<br />
6.5.1. Rangordnung der Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen (auszugsweise):<br />
a. Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Republik Österreich<br />
b. Auszeichnungen und Dienstzeichen des Österreichischen Bundesheeres<br />
c. Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Österreichischen Bundesländer<br />
d. Auszeichnungen des ÖKB<br />
aa) des Bundesverbandes<br />
bb) der Landesverbände<br />
cc) der Ortsverbände<br />
e. Kirchliche Auszeichnungen<br />
f. Auszeichnungen des Landesfeuerwehrverbandes<br />
g. Auszeichnungen des ÖSK/Kriegsgräberfürsorge<br />
h. Auszeichnungen des Österreichischen Roten Kreuzes<br />
i. Ausländische Orden und Auszeichnungen<br />
6.5.2. Trageweise der Auszeichnungen<br />
a) Kleiner Dienstanzug<br />
60
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Als ein- und mehrreihige Ordensspange, in der alle Auszeichnungen, nach ihrem<br />
Rang geordnet, als Ordensbändchen auf Filzunterlage angebracht sind. Die<br />
Ordensspange wird oberhalb der linken Brusttasche getragen. Zur Ordensspange<br />
können höchstens drei Steckorden zusätzlich angelegt werden.<br />
b.) Großer Dienstanzug (Volldekoration)<br />
• Medaillen werden, nach ihrem Rang geordnet, die Medaillenbänder von links nach<br />
rechts einander überlappend, oberhalb der linken Brusttasche befestigt.<br />
• Steckorden: Wurden sie in mehreren Stufen verliehen wird nur die jeweils höchste<br />
Stufe angelegt. Steckorden der Republik Österreich, der Österr. Bundesländer und<br />
des Zweiten Weltkrieges werden an der linken unteren Brustseite, die ranghöchste<br />
an oberster Stelle, die anderen darunter, getragen. Die Kriegsauszeichnungen<br />
Deutsches Kreuz in Gold und Silber, sowie die Steckorden des ÖKB, ÖSK, usw.<br />
werden ebenfalls auf der linken Brustseite, die ranghöchste an oberster Stelle, die<br />
anderen darunter, nebeneinander getragen. Die Nahkampfspangen und<br />
Frontflugspangen des zweiten Weltkrieges werden über der Mitte der<br />
Medaillenreihe befestigt.<br />
• Halsorden: Diese werden an einem Band unter dem Hemdkragen, jedoch über der<br />
Krawatte so befestigt, dass die Auszeichnung auf dem Krawattenknoten liegt. Es<br />
wird jeweils nur ein Halsorden getragen.<br />
6.5.3. Trageanlässe für Kleinen und Grossen Dienstanzug<br />
Kleiner Dienstanzug<br />
• Angehörige des ÖKB als Ehrenformation bei Veranstaltungen des Bundsheeres,<br />
wenn nicht der große Dienstanzug angeordnet ist.<br />
• Amtsträger des ÖKB als Gäste bei Angelobungen Traditionstagen und ähnlichen<br />
Veranstaltungen des Bundesheeres<br />
• Angehörige des ÖKB und Angehörige als Gäste bei Jubiläen, Fahnen und<br />
Denkmalweihen, Festsitzungen, usw. anderer ÖKB-Verbände.<br />
• Alle Teilnehmer an Bezirksdelegiertentagen und Generalversammlungen.<br />
61
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Großer Dienstanzug<br />
• Landesdelegiertentag, Landesausrückungen und auf besondere Anordnung des<br />
Präsidenten.<br />
• Angehörige von Ehrenformationen des ÖKB bei Veranstaltungen des Bundsheeres,<br />
wenn für den veranstaltenden Truppenkörper Volldekoration angeordnet wurde.<br />
• Totengedenken, Fahnen- und Denkmalweihe, Jubiläen, Festsitzungen des ÖKB,<br />
jedoch nur die Angehörigen des veranstaltenden Verbandes.<br />
• Teilnehmer an gesellschaftlichen Veranstaltungen, wenn auf der Einladung<br />
angeführt.<br />
Auszeichnungen dürfen nur zum großen bzw. kleinen Dienstanzug getragen werden. Ob bei<br />
Begräbnissen Auszeichnungen getragen werden, bleibt dem Obmann des jeweiligen<br />
Ortsverbandes überlassen.<br />
62
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
7. EXERZIERDIENST<br />
Den Exerzierdienst innerhalb des ÖKB regelt der eingeteilte Kommandant in seinem<br />
Zuständigkeitsbereich. Da die Masse der Kameraden im Österreichischen Bundesheer<br />
eingerückt sind, wird der Exerzierdienst analog der Dienstvorschrift für das Bundesheer<br />
„Allgemeiner Exerzierdienst“ durchgeführt. Die Kommandanten haben die Änderungen zu<br />
alten Ausführungen der Kommandos in ihrem Bereich zu vermitteln und eine einheitliche<br />
Ausführung bei Auftritten sicherzustellen.<br />
Alle Kommandos müssen bestimmt und deutlich, aber nicht lauter als notwendig gegeben<br />
werden. Übertriebene Lautstärke ist zu unterlassen. Der Kommandant ist grundsätzlich an<br />
keinen Platz gebunden. Er nimmt jeweils dort Aufstellung, wo er von seiner Truppe am<br />
besten gesehen und gehört werden kann. Der Kommandant kommandiert in Grundstellung;<br />
wenn er sie einnimmt, weiß die Truppe, dass ein Kommando bevorsteht. Wird eine Truppe<br />
übernommen oder der Kommandant gewechselt, hat der Neueingeteilte die Übernahme des<br />
Kommandos in Grundstellung anzukündigen, z. B.:<br />
„Kameradschaft auf mein Kommando!“<br />
Die Grundstellung ist auf das Kommando „Habt - acht!“ rasch einzunehmen; der Kamerad<br />
verharrt darin bewegungslos, bis andere Kommandos oder Befehle folgen, die ein anderes<br />
Verhalten erfordern. In der Grundstellung steht der Kamerad gerade, stramm und gesammelt<br />
(s. Abb. 1 und 2). Er darf nicht sprechen und in seiner Aufmerksamkeit dem Kommandanten<br />
gegenüber nicht nachlassen. Die Schuhspitzen sind gleichmäßig so weit geöffnet, dass die<br />
Entfernung der einen von der anderen eine halbe Schuhlänge beträgt. Die Absätze bleiben<br />
geschlossen. Das Körpergewicht ruht gleichmäßig auf beiden Füßen. Die Knie sind<br />
durchgedrückt. Der Oberkörper ist aus den Hüften gehoben, wobei die Wirbelsäule gestreckt<br />
und die Brust mäßig gewölbt wird. Die Schultern sind in gleicher Höhe und leicht<br />
zurückgenommen, aber nicht hochgezogen. Die Arme hängen natürlich herab. Die Finger sind<br />
geschlossen und bilden eine Faust, wobei der Daumen vorne auf dem gekrümmten<br />
Zeigefinger liegt. Die Innenseite der Faust liegt am Oberschenkel an. Der Kopf wird aufrecht<br />
und natürlich getragen, das Kinn ist etwas gehoben, jedoch nicht vorgestreckt. Der Blick ist<br />
geradeaus gerichtet.<br />
63
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Abb. 1: Grundstellung<br />
(von vorne)<br />
Abb. 2: Grundstellung<br />
(von der Seite)<br />
Auf das Kommando „Kameradschaft - ruht!“ setzt der Kamerad den linken Fuß seitlich nach<br />
links. Der rechte Fuß bleibt auf der Stelle. Der Außenabstand der Schuhspitzen beträgt dabei<br />
Schulterbreite. Die Arme werden gleichzeitig mit der Bewegung des linken Fußes nach hinten<br />
gegeben, wobei die linke Hand das rechte Handgelenk hält, die rechte Hand ist zur Faust<br />
geballt, und der Handrücken der linken Hand auf Höhe des Hosengurtes aufliegt (s. Abb. 3<br />
und 4). Der Kamerad darf nicht sprechen und in seiner Aufmerksamkeit dem Kommandanten<br />
gegenüber nicht nachlassen.<br />
64
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Abb. 3: Ruht<br />
(von vorne)<br />
Abb. 4: Ruht<br />
(von hinten)<br />
A) Allgemeines:<br />
Die Kommandos und deren Durchführung entsprechen - ausgenommen die Fahnengriffe<br />
– den beim Bundesheer gültigen Normen.<br />
1. Das Kommando ist ein Befehl mit feststehendem Wortlaut, dem in der<br />
vorgeschriebenen Form nachzukommen ist. Alle Kommandos müssen bestimmt und<br />
deutlich, aber nicht lauter als notwendig, gegeben werden. Der Kommandant muss<br />
beweglich sein und bezieht seinen Platz dort, wo er am besten gesehen und gehört<br />
werden kann. Wenn jemand das Kommando neu übernimmt oder hiezu auch nur<br />
vorübergehend eingeteilt wird, hat er die Übernahme des Kommandos anzukündigen<br />
(z.B. „Kameradschaft auf mein Kommando!“)<br />
65
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
2. Auf das Kommando „Habt acht“ ist die Grundstellung einzunehmen und darin zu<br />
verharren, bis andere Kommandos folgen. Auf das Kommando „Kameradschaft,<br />
ruht“ ist die Ruht Stellung wie oben beschrieben einzunehmen.<br />
3. Ehrenbezeigungen:<br />
Die Ehrenbezeigung wird nur mit Hut geleistet und zwar vom Kommandanten, von<br />
der Ehrenwache und den Amtsträgern vom Obmann aufwärts, wenn das Kommando<br />
„Rechts schaut“ erfolgt. Die Fahnenoffiziere sind Ehrengeleit der Fahne, leisten<br />
daher auf keinen Fall eine Ehrenbezeigung.<br />
B) Die geschlossene Ordnung:<br />
1. Anruf:<br />
„Kameradschaft!“. Nach diesem Anruf ist von allen Kameraden die Grundstellung<br />
einzunehmen.<br />
2. Vergatterung:<br />
Die Vergatterung dient zur Versammlung in einer geschlossenen Form. Es ist daher<br />
rechtzeitig zu sorgen, dass Taschen, Schirme usw. deponiert werden. Stöcke sind nur<br />
gebrechlichen Kameraden gestattet. Die Vergatterung erfolgt auf folgende<br />
Kommandos:<br />
„Kameradschaft! In Linie zu drei (bzw. zwei) Gliedern – Vergatterung!“ Zur<br />
Verbesserung der Richtung wird dann „Rechts (links) richt euch!“ kommandiert.<br />
Dabei ist der Seite nach auszurichten und aufzudecken. Das Kommando „Habt<br />
acht!“ beendet das Ausrichten. Dann „Kameradschaft ruht“.<br />
3. Ehrenbezeigung – Meldung:<br />
a) Auf der Stelle<br />
Die Kameradschaft steht ausgerichtet und aufgedeckt, der Kommandant steht vier<br />
Schritte vor dem Anschlussmann und erwartet den Höchstanwesenden.<br />
Bei größeren Treffen mit mehreren OV/StV steht der Kommandant der ausgerückten<br />
Verbände vier Schritte vor dem rechten Flügel, bzw. geht dem Höchstanwesenden<br />
entgegen.<br />
66
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Kommandos:<br />
„Kameradschaft – habt acht!“<br />
„Kameradschaft – rechts schaut“<br />
„Herr …, ich melde … (Anzahl der OV, Fahnen, Musikkapellen und Kameraden)<br />
zur …-Feier des OV … angetreten“.<br />
Der Kommandant salutiert vor und nach der Meldung.<br />
Schreitet der Höchstanwesende (Landeshauptmann, Landeshauptmannstellvertreter<br />
oder Präsident des ÖKB ST) die Front ab, folgt ihm der Kommandant drei Schritte<br />
rückwärts nach außen gestaffelt. Nach der Meldung bzw. dem Abschreiten der Front<br />
begibt sich der Kommandant auf seinen Platz.<br />
Dann erfolgen die Kommandos „Kameradschaft – habt acht“, „Kameradschaft<br />
ruht“ bzw. beim Abmarsch „Kameradschaft – rechts um“.<br />
b) Zum Abmarsch:<br />
„Im Schritt marsch!“<br />
Zu Beginn des Vorbeimarsches kommandiert der Kommandant:<br />
„Defilierung rechts (links)“ im Schritt marsch!“.<br />
Bei Erreichen des ersten Richtungspostens blicken alle zum Höchstanwesenden, der<br />
den Vorbeimarsch abnimmt. Ist das Ende des Marschblockes am Richtungsposten<br />
nach dem Defilierungspunkt vorbeimarschiert, erfolgt das Kommando „Habt<br />
acht!“ „Kameradschaft ruht!“. (siehe auch Ausrückungen und Festlichkeiten Pkt. 4).<br />
4. Wendungen:<br />
Die Wendungen werden<br />
a) auf der Stelle<br />
b) während des Marsches durchgeführt.<br />
Die Rechts/Links-Wendung erfolgt auf das Kommando „Rechts/Links um!“<br />
Die Kehrtwendung auf „Kehrt euch“. Soll gehalten werden und gleichzeitig aus<br />
einer Reihenform in eine Linienform seitwärts übergegangen werden, so wird<br />
kommandiert „Kameradschaft halt“, „links/rechts herstellen“; Kommando „Halt“ ist<br />
beim Niedersetzen des linken Fußes zu geben! Beim Übergang aus der Zweierreihe<br />
tritt nach Wendung jeder Kamerad des rückwärtigen Gliedes auf den<br />
vorgeschriebenen Tiefenabstand zurück.<br />
67
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
5. Marschieren und halten:<br />
Die Kommandos hiezu lauten:<br />
„Im Schritt marsch“ und<br />
„Kameradschaft halt!!“<br />
6. Abtreten:<br />
Beim Abtreten ist gewöhnlich der Zweck des Abtretens anzukündigen, z.B. „Zur<br />
Rast“, „zum Autobus“, „Auf der Stelle“, usw. Auf das Kommando:<br />
„ … (zum Autobus) abtreten!“ verlassen die Kameraden die Einteilung.<br />
C) Fahne des ÖKB:<br />
1. Fahnenübernahme und Übergabe:<br />
Der OV/StV, der mit der Fahne ausrückt, nimmt in angemessener Entfernung vom<br />
Aufbewahrungsplatz, die Fahne in Linie (3, bzw. 2 Glieder) Aufstellung.<br />
Auf das Kommando „Fahnenübernahme“ tritt der Fahnentrupp an, nimmt die Fahne<br />
hoch und marschiert in seine Einteilung.<br />
Beim Erscheinen der Fahne leistet der OV/StV seine Ehrenbezeigung;<br />
Kommandos:<br />
„Kameradschaft, habt acht!“,<br />
„Kameradschaft, rechts schaut!“.<br />
Kommandant und Amtsträger vom Obmann aufwärts salutieren.<br />
Die Musik (wenn vorhanden) spielt die Landeshymne (bis der Fahnentrupp in der<br />
Einteilung ist), beim Phasenschluss abbrechen.<br />
Hernach folgt das Kommando<br />
„Kameradschaft, habt acht!“,<br />
„Kameradschaft, ruht!“.<br />
Zur Fahnenübergabe ist die Aufstellung wie zur Fahnenübernahme einzunehmen.<br />
Der Kommandant kündigt „Fahnenübergabe“ an und kommandiert zur<br />
Ehrenbezeigung. Unter den Klängen der Landeshymne rückt der Fahnentrupp zum<br />
Aufbewahrungsort der Fahne ab. Danach wiederum „habt acht“ und Kameradschaft<br />
ruht!“.<br />
Tunlichst vor der Fahnenversorgung.<br />
68
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
2. Fahnengriffe (mit Rücksicht auf das oft hohe Gewicht der Fahnen des ÖKB):<br />
A) In der stehenden Formation:<br />
a) In der Grundstellung bzw. beim Kommando „ruht“. Die Körperhaltung<br />
ist/wird gelockert, der linke Fuß eine halbe Schuhlänge nach links vorwärts<br />
gesetzt. der linke Arm ist/wird locker an der linken Körperseite gehalten.<br />
Die Fahnenstange, durch die rechte Hand in Hüfthöhe festgehalten, steht<br />
senkrecht neben dem rechten Fuß auf dem Boden.<br />
b) Beim Kommando „habt acht“:<br />
Der gesamte Körpeer wird gestrafft, der Kopf mit leicht angezogenem Kinn<br />
erhoben, der Blick ist geradeaus gerichtet, der linke Fuß zum rechten<br />
beigezogen.<br />
Die Fahne bleibt neben dem rechten Fuß senkrecht stehen. Die rechte Hand<br />
fährt die Fahnenstange entlang nach unten, bis der Arm gestreckt ist. Die<br />
linke Hand ergreift gleichzeitig die Fahnenstange in Brusthöhe derart, dass<br />
der linke Unterarm waagrecht vor der Brust liegt.<br />
c) Beim Kommando „rechts schaut!“: Die rechte Hand bleibt wie unter b). Der<br />
linke Arm wird nach vorne rechts gestreckt, sodass die Fahne eine exakte<br />
Neigung nach vorn erhält.<br />
d) Senken der Fahne gibt es nur<br />
über einem offenen Grab<br />
bei der Wandlung während der Messe<br />
bei persönlicher Anwesenheit des Bundespräsidenten oder eines<br />
ausländischen Staatsoberhauptes.<br />
Diesfalls gilt für die Grundstellung, bzw. beim Kommando „ruht“ das unter a)<br />
gesagte.<br />
Beim Kommando „habt acht“:<br />
Die Fahne wird durch die rechte Hand, unterstützt durch die linke, die die<br />
Fahnenstange oberhalb der rechten ergreift, soweit senkrecht angehoben,<br />
dass das untere Ende der Fahnenstange ca. 30 cm vom Boden entfernt ist.<br />
Beim Kommando „rechts schaut!“:<br />
Die Fahne wird soweit exakt nach vorne gesenkt, dass deren Spitze etwa 15<br />
cm vom Boden entfernt ist. Die rechte Hand hält die Fahnenstange, die mit<br />
dem unteren Drittel unter der rechten Achsel liegt, mit abgewinkeltem Ellen-<br />
69
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
bogengelenk fest. Während des Vorneigens schlägt die linke, die Bewegung<br />
unterstützend, gleichzeitig das Fahnenblatt (nur bei großformatigen Fahnen<br />
möglich) über die Fahnenstange.<br />
B) Beim Abmarsch und in der marschierenden Formation:<br />
a) Beim Kommando: „Habt acht! Im Schritt marsch“. Die bis dahin am Boden<br />
stehende Fahne wird unter Verwendung beider Hände derart auf die rechte<br />
Schulter gelegt, dass die Fahnenspitze schräg nach oben zeigt. Die rechte<br />
Hand umfasst dabei die Fahnenstange samt dem unteren Ende des<br />
Fahnenblattes (nur bei großformatigen Fahnen möglich) unterhalb der Nägel.<br />
Die linke Hand wird im Marschtakt bewegt.<br />
b) Beim Kommando „rechts schaut“ (Vorbeimarsch, bei Erreichen des ersten<br />
Richtungspostens). Die Fahne wird leicht – etwa 80° - exakt nach vorne<br />
geneigt. Das untere Ende der Fahnenstange zeigt an der rechten Körperseite<br />
nach hinten vorbei. Zugleich Blickwendung.<br />
Die beim Vorbeimarsch (siehe bezughabendes Kapitel) am rechten Flügel<br />
der Ehrengäste posierte Fahne (Landesfahne oder die des OV), grüßt alle<br />
vorbeikommenden Fahnen wie unter A) c).<br />
70
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
8. SCHRIFTVERKEHR<br />
Da bereits der erste optische Eindruck eines Schreibens bei jedem Leser gewisse Gefühle und<br />
Empfindungen hervorruft, ist im Schriftverkehr folgendes zu beachten. In der Anschrift sollen<br />
die richtigen<br />
Die Anschriften, insbesondere bei Schreiben an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,<br />
sollen, die den Angeschriebenen zustehenden Titel enthalten.<br />
Das Datum am Briefbeginn und alle Datumsangaben, die in einem Schreiben enthalten sind,<br />
werden für Tag, Monat und Jahr jeweils durch zwei Zahlen, die durch einen<br />
Buchstabenabstand voneinander getrennt sind, ausgedrückt (z.B. 1. Juni 1990 – 01 06 90<br />
oder 11. Oktober 1990 = 11 10 90).<br />
Alle in einem Schreiben vorkommenden Familiennamen, Ortsnamen, Eigennamen sowie<br />
geografische Begriffe werden mit Grußbuchstaben geschrieben (z.B. Oberst Johann SCHULZ<br />
KLAGENFURT, BÜRGERALM, STEIERMARK usw.)<br />
Alle Schreiben sind vom Obmann und dem Schriftführer, haben sie aber Geldangelegenheiten<br />
zum Inhalt, vom Obmann und vom Kassier zu unterfertigen. Der Obmann unterschreibt rechts<br />
unterhalb des Brieftextes, der Schriftführer bzw. Kassier links davon. Zwischen den beiden<br />
Unterschriften ist der Verbands-Rundstempel anzubringen. Da jeder Empfänger eines<br />
Schreibens Anspruch darauf hat zu wissen, wie die Unterschreibenden heißen, ist unterhalb<br />
der Unterschriften in Klammer gesetzt Vor- und Familienname und die Funktionsbezeichnung<br />
anzuführen (z.B.: Adam MAYER Obmann oder Karl HINZ; Kassier).<br />
Bei Schreiben der ÖKB-Verbände untereinander können (die später angeführten)<br />
Abkürzungen verwendet werden.<br />
Die Beherrschung von Satzlehre und Rechtschreibung ist eine weitere Voraussetzung für<br />
jeden mit dem Schriftverkehr Befassten.<br />
Abkürzungen und deren Anwendung<br />
Die Nachstehend angeführten Abkürzungen dienen zur Verwendung im Schriftverkehr bei<br />
verbandsinternen Rundschreiben, Mitteilungen in Berichten und Artikeln, die in der ÖKB-<br />
Zeitung „COURAGE“ oder sonst in verbandsinternen Zeitungen und Informationsblättern<br />
erscheinen.<br />
71
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Alle Abkürzungen werden o h n e nachgesetzten Punkt verwendet. Eine Aneinanderreihung<br />
von Abkürzungen erfolgt ohne Abstand z.B. Landesreservistenreferent = LResRef,<br />
Kommandantstellvertreter = KdtStv. Da die Abkürzung „<strong>LV</strong>“ allgemein für den Begriff<br />
Landesverteidigung gebraucht wird, kann sie für den Begriff Landesverband nicht verwendet<br />
werden. Die Landesverbände sind daher durch die Abkürzung ÖKB unter Beisetzung der<br />
Abkürzung der Bundesländer mit einem Buchstabenabstand auszudrücken z.B.<br />
Landesverband STEIERMARK = ÖKB ST, Landesverband OBERÖSTGERREICH = ÖKB<br />
OÖ.<br />
Fhr<br />
Gf<br />
Kass<br />
Kdt<br />
Kur<br />
Obm<br />
ÖKB<br />
Präs<br />
Prot<br />
Ref<br />
Schftf<br />
Sekr<br />
Stv<br />
VzPräs<br />
WDB<br />
Fähnrich<br />
Geschäftsführender<br />
Kassier<br />
Kommandant<br />
Kurat<br />
Obmann<br />
Österreichsicher Kameradschaftsbund<br />
Präsident<br />
Protektor<br />
Referent<br />
Schriftführer<br />
Sekretär, Sekretariat<br />
Stellvertreter<br />
Vizepräsident<br />
Wehrdienstberatung (er)<br />
72
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Militärische Dienstgrade:<br />
Rekr<br />
Rekrut<br />
Chargen:<br />
Gfr<br />
Kpl<br />
Zgf<br />
Gefreiter<br />
Korporal<br />
Zugsführer<br />
Unteroffiziere:<br />
Wm<br />
OWm<br />
StWm<br />
OStv<br />
Vzlt<br />
Wachtmeister<br />
Oberwachtmeister<br />
Stabswachtmeister<br />
Offizierstellvertreter<br />
Vizeleutnant<br />
Offiziere:<br />
Fhr<br />
Lt<br />
Olt<br />
Hptm<br />
Mjr<br />
Obstlt<br />
Obst<br />
Bgdr<br />
GenMjr<br />
GenLt<br />
Gen<br />
Fähnrich<br />
Leutnant<br />
Oberleutnant<br />
Hauptmann<br />
Major<br />
Oberstleutnant<br />
Oberst<br />
Brigadier<br />
Generalmajor<br />
Generalleutnant<br />
General<br />
73
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
Bei Offizieren des Generalstabes wird an den Dienstgrad die Abkürzung „dG“ angehängt, z.B.<br />
Oberst des Generalstabes = Obst dG. Ehemalige Berufssoldaten führen des letzten Dienstgrad<br />
mit der Beifügung iR, z.B. Oberstleutnant in Ruhe = ObstltiR. Ehemalige Milizsoldaten<br />
führen den Zusatz aD, z.B. Wachtmeister außer Dienst = WmaD.<br />
74
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
9. FINANZGEBARUNG<br />
Der Obmann und der Kassier eines Verbandes, in weiterer Folge aber auch die anderen<br />
Mitglieder eines Verbandsvorstandes, sind sowohl gegenüber den Verbandsmitgliedern als<br />
auch gegenüber den Behörden für ordnungsgemäße finanzielle Gebarung verantwortlich.<br />
Außerordentliche Genauigkeit ist daher unerlässlich.<br />
Die folgenden Richtlinien sind genauestens zu beachten und im Sinne aller einzuhalten:<br />
• Ein- und Ausgaben sind, in zeitlicher Reihenfolge nummeriert, in einem Kassabuch<br />
aufzuzeichnen. Die sich auf die Eintragungen beziehenden Belege sind, mit der gleichen<br />
Nummer zu versehen und in einem Ordner abzulegen.<br />
• Alle Ausgabebelege sind vom Kassier und Obmann abzuzeichnen.<br />
• Alle Ausgaben bedürfen eines vorherigen Beschlusses durch den Verbandsvorstand.<br />
Diese Beschlüsse sind zu protokollieren. Mit Vorstandsbeschluss kann der Obmann<br />
allein oder zusammen mit dem Kassier ermächtigt werden, Ausgaben in Höhe von<br />
höchstens € 500.- ohne vorherigen Vorstandsbeschluss zu tätigen. In diesem Fall ist<br />
aber der Vorstandsbeschluss in der nächsten Vorstandssitzung nachzuholen und zu<br />
protokollieren.<br />
• Für bestehende oder neu zu errichtende Konten, Sparbücher und sonstigen Anlagen bei<br />
Geldinstituten ist die Zeichnungsberechtigung für drei oder mehr Vorstandsmitglieder,<br />
darunter der Obmann und der Kassier, festzulegen, wobei immer zumindest zwei der<br />
Zeichnungsberechtigten gleichzeitig zeichnen müssen.<br />
• Die Finanzgebarung ist durch die gewählten Rechnungsprüfer zumindest einmal jährlich<br />
zu überprüfen.<br />
• Die Prüfung umfasst die rechnungsmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung der<br />
Aufzeichnungen im Kassabuch mit den Belegen und deren vollständiges Vorliegen,<br />
sowie die Überprüfungen ob die Ausgaben durch entsprechende Beschlüsse gedeckt<br />
sind.<br />
• Bei der Kassenprüfung müssen der Kassier bzw. dessen Stellvertreter sowie beide<br />
Kassenprüfer gleichzeitig anwesend sein.<br />
75
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
• Das Kassabuch, alle Belege, Kontoauszüge, Sparbücher, Aufzeichnungen über Anlagen<br />
und die auf die Ein- und Ausgaben Bezug habenden, protokollierten Beschlüsse müssen<br />
den Rechnungsprüfern ohne besondere Aufforderung bei der Prüfung vorgelegt werden.<br />
• Das Prüfungsergebnis ist, wenn keine Beanstandung vorliegt, auf der letzten Seite des<br />
Kassabuches, auf die die Prüfung Bezug hatte, durch die Worte: „Geprüft und für in<br />
Ordnung befunden“ unter Beisetzung des Prüfungsdatums und der Unterschriften der<br />
beiden Rechnungsprüfer zu vermerken.<br />
• Allenfalls festgestellte Mängel sind durch die Rechnungsprüfer in einem Protokoll<br />
festzuhalten. Dieses Protokoll ist unverzüglich dem Verbandsvorstand zur Kenntnis zu<br />
bringen.<br />
76
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
10. WAHLORDNUNG<br />
10.1. Wahlrecht<br />
Wahlberechtigt und wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes (aktives<br />
und passives Wahlrecht)<br />
10.2. Wahltermin<br />
Entsprechend den Statuten und der Geschäftsordnung werden die Vorstandsmitglieder<br />
der Ortsverbände alle vier Jahre durch die Generalversammlung gewählt. Zwei<br />
Monate vor Ablauf der Funktionsperiode hat der Vorstand den Zeitpunkt für die<br />
Abhaltung der Generalversammlung festzulegen.<br />
10.3. Durchführung der Wahl<br />
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist die rechtzeitige<br />
Einladung aller Verbandsmitglieder (ordentliche, unterstützende, Ehrenobmänner,<br />
Protektor, Ehrenmitglieder), unter Hinweis auf ihre Rechte und Pflichten und<br />
Beifügung der Tagesordnung. Gleichzeitig sind der Landesverband und der<br />
Bezirksobmann von der Abhaltung der Generalversammlung in Kenntnis zu setzen.<br />
Der Obmann übergibt zur Durchführung der Wahl den Vorsitz an den<br />
höchstanwesenden Amtsträger. In Ermangelung eines solchen hat die<br />
Generalversammlung einen Vorsitzenden zu wählen. Hierauf legt der gesamte<br />
Vorstand seine Funktionen zurück. Lediglich der Schriftführer übt seine Funktion bis<br />
zum Ende der Generalversammlung aus und führt das Protokoll. Sodann beschließt die<br />
Generalversammlung, welche Funktionen gewählt werden sollen.<br />
Zu wählen ist ein Obmann sowie der Verbandsvorstand inklusive der Stellvertreter. Im<br />
Regelfall sollten folgende Funktionen zur Wahl stehen:<br />
• Obmann<br />
• Gf Obmann<br />
• Obmannstellvertreter<br />
• Schriftführer<br />
• Schriftführerstellvertreter<br />
77
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
• Kassier<br />
• Kassierstellvertreter<br />
Jedes ordentliche Mitglied kann Wahlvorschläge einbringen. Durch<br />
Vorstandsbeschluss kann aber auch festgelegt werden, dass Wahlvorschläge schriftlich<br />
bis spätestens drei Tage (Poststempel) vor der Generalversammlung beim Obmann<br />
oder Schriftführer eingebracht werden müssen. Dieser Beschluss muss auf der<br />
Einladung zur Generalversammlung aufscheinen. Nach Bekanntgabe des<br />
Wahlvorschlages lässt der Vorsitzende über die Art und Weise der Durchführung der<br />
Abstimmung beschließen. Die Wahl kann entweder geheim, d.h. mittels Stimmzettel<br />
(die vorbereitet sein müssen), oder offen, d.h. durch Erheben der Hand erfolgen. Über<br />
den Obmann ist in einem gesonderten Wahlgang abstimmen zu lassen, alle übrigen<br />
Vorstandsmitglieder können gemeinsam (en block) gewählt werden.<br />
Liegen für ein und dieselbe Funktion mehrer Wahlvorschläge vor, so ist über jeden<br />
einzelnen Kandidaten in alphabethischer Reihenfolge abstimmen zu lassen. Als<br />
gewählt gilt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit<br />
mehrerer Kandidaten ist die Abstimmung so lange zu wiederholen, bis sich für einen<br />
der Kandidaten eine Mehrheit ergibt. Im Protokoll sind die Anzahl der abgegebenen,<br />
die Für- und Gegenstimmen sowie Stimmenthaltungen zu vermerken.<br />
10.4. Wahlergebnis<br />
Vom gewählten Vorstand sind Obmann, Stellvertreter, Schriftführer und Kassier<br />
sowie deren Stellvertreter mit Namen Geburtsdaten und genauer Anschrift innerhalb<br />
von drei Tagen der Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Polizeidirektion)<br />
anzuzeigen, sowie dem Bezirksobmann und dem Landesverband bekannt zu geben.<br />
78
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
10.5. Einspruchsrecht<br />
Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach der Generalversammlung<br />
beim Ortsverbandsvorstand wegen vermeintlich nicht ordnungsgemäß zustande<br />
gekommener Wahl oder wegen vermeintlicher Nichtwählbarkeit von Kandidaten<br />
schriftlich gegen die Wahl Einspruch erheben. Der Vorstand hat den Einspruch unter<br />
Beschluss der Wahlunterlagen an den Landesverband zur Entscheidung weiterzuleiten.<br />
Die Entscheidung des Landesverbandes ist endgültig.<br />
79
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
11. WEHRDIENSTBERATUNG<br />
Die Wehrdienstberatung (WDB) wird in enger Kooperation mit dem Militärkommando<br />
(MilKdo) <strong>Steiermark</strong> und den Gemeinden durchgeführt.<br />
Die WDB wird vom Referat des <strong>LV</strong> gesteuert, welches vom MilKdo die Stellungstermine<br />
erhält. Diese werden an die Bezirks WDB und von diesen an die einzelnen StV/OV<br />
weitergeleitet.<br />
Jeder StV/OV betraut ein Vorstandsmitglied mit der Organisation der WDB. Dieser nimmt<br />
Kontakt mit der Gemeinde(Bürgermeister) auf um die Zahl der Stellungspflichtigen zu<br />
erfragen und mit der Gemeinde die Einladung dieser Personen zu vereinbaren. Handelt es sich<br />
nur um einzelne oder wenige Personen, so ist über den Bezirks WDB eine Lösung<br />
anzustreben wo für mehrere Orte gemeinsam die Beratung durchgeführt werden kann. Die<br />
Eingeladenen sollen entweder über Sponsoring durch die Gemeinde oder den OV zu einem<br />
Imbiss eingeladen werden. Der OV legt Tag, Uhrzeit, Lokal fest und sorgt für die technischen<br />
Voraussetzungen für die Beratung.<br />
Für die praktische Unterweisung stellt der Landeswehrdienstberater an fachlich geeignete<br />
Personen Schulungsunterlagen bereit, bzw. ist in der Lage Referenten dafür zur Verfügung zu<br />
stellen.<br />
Anlässlich der WDB ist unbedingt von möglichst jungen ÖKB Mitgliedern Werbung für den<br />
Beitritt zum ÖKB zu machen um die Stellungspflichtigen mit den Zielen und<br />
Wertvorstellungen des ÖKB erstmals bekannt zu machen. Über die Namen und Adressen<br />
sollen diese Personen unmittelbar nach Ende ihres Wehrdienstes neuerlich kontaktiert und<br />
zum Beitritt eingeladen werden.<br />
80
Stand 01 07 07<br />
Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />
12. FORMULARE<br />
Sämtliche Formulare des ÖKB <strong>LV</strong> ST sind im Internet über die Homepage abrufbar und<br />
downloadbar.<br />
12.1. Jahresbericht<br />
12.2. Briefkopf (Beispiel)<br />
<strong>Österreichischer</strong> Kameradschaftsbund<br />
Bezirksverband FELDBACH<br />
Ortsverband ST.STEFAN IM ROSENTAL<br />
81