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Geschaeftsordnung LV OKB Steiermark.pdf - Österreichischer ...

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Der Gf Präsident des ÖKB ST ............................................................................................................................. 4<br />

Vorwort des Verfassers......................................................................................................................................... 5<br />

1. ORGANISATION............................................................................................................................................. 6<br />

1.1. Statuten des Landesverbandes vom 24 04 2004........................................................................................... 6<br />

1.2. Gliederung .................................................................................................................................................... 18<br />

1.3. Der Landesverband...................................................................................................................................... 19<br />

1.4. Der Bezirksverband ..................................................................................................................................... 23<br />

1.5. Der Ortsverband/Stadtverband .................................................................................................................. 25<br />

1.5.1. Generalversammlung/Mitgliederversammlung ................................................................................. 25<br />

1.5.2. Verbandsvorstand (Leitungsorgan) .................................................................................................... 29<br />

1.5.3. Kontollorgan/ Rechnungsprüfer.......................................................................................................... 31<br />

1.5.4. Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)........................................................................................... 31<br />

2. FUNKTIONSTRÄGER.................................................................................................................................. 33<br />

2.1. Persönliche Eignung ............................................................................................................................. 33<br />

2.2. Sachliche Voraussetzungen.................................................................................................................. 33<br />

2.3. Funktionsausübung .............................................................................................................................. 34<br />

3. VERANSTALTUNGEN ................................................................................................................................. 37<br />

3.1. Teilnahme des ÖKB an Veranstaltungen des Bundesheeres.................................................................... 37<br />

3.2. Ausrückungen und Festlichkeiten im ÖKB ............................................................................................... 38<br />

3.2.1. Einladung:.................................................................................................................................................. 38<br />

3.2.2 Empfang:..................................................................................................................................................... 38<br />

3.2.3. Schema eines Festaktes:............................................................................................................................ 38<br />

3.2.4. Der Vorbeimarsch..................................................................................................................................... 41<br />

3.3. Interne Veranstaltungen.............................................................................................................................. 50<br />

4. MEDIENARBEIT........................................................................................................................................... 51<br />

4.1. Mitgliederzeitung Courage.......................................................................................................................... 51<br />

4.2. Internet.......................................................................................................................................................... 51<br />

1


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

4.3. Präsidentenbrief ........................................................................................................................................... 53<br />

5. ANZUGSORDNUNG ..................................................................................................................................... 54<br />

5.1. Bekleidung ............................................................................................................................................. 54<br />

5.2. ÖKB-Schild ........................................................................................................................................... 54<br />

6. AUSZEICHNUNGEN..................................................................................................................................... 56<br />

6.1. Auszeichnungen des Bundesverbandes ...................................................................................................... 56<br />

6.2. Auszeichnungen des Landesverbandes ST................................................................................................. 56<br />

6.2.1. Arten........................................................................................................................................................... 57<br />

6.2.2. Kosten......................................................................................................................................................... 58<br />

6.2.4. Trageordnung der Auszeichnungen des Landesverbandes ................................................................... 58<br />

6.3. Auszeichnungen des Ortsverbandes ........................................................................................................... 59<br />

6.4. Sonstige Auszeichnungen............................................................................................................................. 60<br />

6.5. Trageordnung............................................................................................................................................... 60<br />

6.5.1. Rangordnung der Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen (auszugsweise): ............................. 60<br />

6.5.2. Trageweise der Auszeichnungen ......................................................................................................... 60<br />

6.5.3. Trageanlässe für Kleinen und Grossen Dienstanzug......................................................................... 61<br />

7. EXERZIERDIENST....................................................................................................................................... 63<br />

8. SCHRIFTVERKEHR..................................................................................................................................... 71<br />

9. FINANZGEBARUNG .................................................................................................................................... 75<br />

10. WAHLORDNUNG ....................................................................................................................................... 77<br />

10.1. Wahlrecht .............................................................................................................................................. 77<br />

10.2. Wahltermin ........................................................................................................................................... 77<br />

10.3. Durchführung der Wahl ...................................................................................................................... 77<br />

10.4. Wahlergebnis......................................................................................................................................... 78<br />

10.5. Einspruchsrecht .................................................................................................................................... 79<br />

11. WEHRDIENSTBERATUNG....................................................................................................................... 80<br />

12. FORMULARE .............................................................................................................................................. 81<br />

12.1. Jahresbericht .............................................................................................................................................. 81<br />

12.2. Briefkopf (Beispiel) .................................................................................................................................... 81<br />

2


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

3


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Der Gf Präsident des ÖKB ST<br />

Diese Geschäftsordnung ersetzt die bisherige Geschäftsordnung (GO) und wurde bewusst so<br />

gestaltet, dass sie neben der statutengemäß vorgesehenen Erläuterung und Ergänzung auch<br />

durch die Hereinnahme verschiedener Elemente als Schulungsunterlage für alle Funktionäre<br />

des ÖKB verwendet werden kann.<br />

Gleichzeitig soll sie durch die Wahl des Formates Din-A-4 die einfache Möglichkeit geben<br />

alle Formulare und Arbeitsbehelfe ohne umständliche weitere Bearbeitung kopieren zu<br />

können. Wir haben daher auch auf eine geheftete oder gebundene Version verzichtet um<br />

durch die Gestaltung mit Einzelblättern jederzeit einen Austausch von Blättern, deren Inhalt<br />

sich geändert hat, machen zu können. Dadurch kann gewährleistet werden, dass nun für einen<br />

langen Zeitraum allen Benutzern ein aktueller Informationstand über die Spielregeln aber<br />

auch für die Hilfsmittel bei der Arbeit zur Verfügung steht.<br />

Grundsätzlich soll jeder Funktionsträger in allen Verbänden und Gliederungen diese GO<br />

griffbereit haben um jederzeit nachschlagen zu können, falls Fragen auftauchen oder konkrete<br />

Umsetzungsschritte zu machen sind.<br />

Besonders wichtig ist es, dass bei Neuwahlen alle frisch gewählten Funktionäre verlässlich<br />

mit dieser Unterlage ausgestattet werden. Sei es dass der Vorgänger seinem Nachfolger die<br />

Unterlagen übergibt oder der neue Vorstand eigenverantwortlich sicherstellt, dass diese<br />

Unterlagen angeschafft und übergeben werden.<br />

Die Aufbewahrung in einem Ringordner hilft nicht nur eine bessere Übersicht zu haben<br />

sondern verhindert auch besser als das gedruckte Kleinformat der Vergangenheit, dass diese<br />

GO in der Brusttasche vergessen, dann mitgewaschen oder auf Grund des kleinen Formates<br />

verlegt und nicht mehr gefunden wurde.<br />

Ich danke allen Kameraden die bei der Erarbeitung dieser GO mitgeholfen haben im<br />

Besonderen unserem Organisationsreferenten Oberleutnant Mag.(FH) David Oliver Ertler, der<br />

die aufwändige Redaktionsarbeit übernommen hat.<br />

Dr. Volker Zimmermann<br />

Gf.Präsident<br />

4


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Vorwort des Verfassers<br />

Geschätzte Mitglieder des ÖKB ST, werte Kameraden!<br />

Nach etlichen arbeitsreichen Monaten ist es nun endlich soweit und die Geschäftsordnung<br />

ÖKB ST gelangt zur Verteilung an euch. Meine Erwartungen sind groß, und ich hoffe, dass<br />

auch ihr die Geschäftsordnung, so wie ich, als sinnvolle Bereicherung im alltäglichen<br />

Vereinsleben seht.<br />

Die Geschäftsordnung ist derzeit weder komplett, noch perfekt, aber es ist eine gute Basis auf<br />

der man aufbauen kann. Seit die ersten Entwürfe im Umlauf sind, habe ich zahlreiche<br />

Anregungen und Änderungsvorschläge von euch erhalten und sehr viele davon nach<br />

eingehender Beratung mit dem Präsidium auch umgesetzt. Ich würde mir für die gemeinsame<br />

Zukunft, und für das Gelingen dieses Projekts sehr wünschen, das ihr mir im Sinne einer<br />

gelebten Kameradschaft eure Ideen und Vorschläge weiterhin so offen wie bisher zutragt. In<br />

diesem Sinne wünsche ich uns, und dem ÖKB, alles Gute für die Zukunft und schließe mit<br />

einem steirischen „Glück auf!“<br />

Mag.(FH) David Oliver ERTLER,<br />

Oberleutnant<br />

5


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

1. ORGANISATION<br />

1.1. Statuten des Landesverbandes vom 24 04 2004<br />

§1 Name, Sitz und Tätigkeit des Vereines<br />

1) Der Verein führt den Namen<br />

„ÖSTERREICHISCHER KAMERADSCHAFTSBUND -<br />

LANDESVERBAND STEIERMARK“ - (ÖKB ST)“<br />

2) Er hat seinen Sitz in GRAZ und erstreckt seine Tätigkeit auf das Bundesland<br />

STEIERMARK<br />

3) Er ist überparteilich, überkonfessionell und nicht auf Gewinn gerichtet. Er verfolgt<br />

unmittelbar gemeinnützige, im allgemeinen Interesse des Staates und seiner Bürger<br />

gelegene, ideelle, soziale, mildtätige, wehrpolitische, kulturelle und sportliche Zwecke.<br />

4) In den Orten der <strong>Steiermark</strong> können Zweigvereine mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

mit der Bezeichnung Ortsverband (OV) und Stadtverband (StV)“ des Österreichischen<br />

Kameradschaftsbundes - Landesverband <strong>Steiermark</strong> errichtet werden. Darüber hinaus<br />

können in allen Bezirken Zweigstellen mit der Bezeichnung Bezirksverband (BV)<br />

errichtet werden.<br />

§ 2 Vereinszweck<br />

1) Der Steirische Kameradschaftsbund vereint Kameraden und Kameradinnen aller<br />

Gesellschaftsschichten und Altersgruppen. Er ist heimatbewusst und tritt offen und<br />

nachhaltig für Völkerverständigung im europäischen Geiste, für Heimat, Ordnung und<br />

Sicherheit sowie für eine wirksame Landesverteidigung und eine umfassende<br />

Sicherheitspolitik ein. Er ist den christlichen und humanistischen Werten, soldatischen<br />

Tugenden und deren Tradition verpflichtet. Er wirkt gemeinschaftsfördernd durch<br />

Mitgestaltung des gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in den<br />

6


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

steirischen Gemeinden und steht zur Mitwirkung bei der Hilfe in Katastrophenfällen<br />

zur Verfügung. Sein Motto lautet „Tradition und Aufbruch“<br />

2) Wahrung der Interessen der Mitglieder<br />

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes und ihre Aufbringung<br />

Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel angestrebt:<br />

Als ideelle Mittel dienen beispielsweise<br />

• Vorträge, Schulungen, Versammlungen, Beiträge zur Erhöhung der Akzeptanz im<br />

Erkennen der Notwendigkeit einer eigenen, effektiven und motivierenden<br />

militärischen Landesverteidigung sowie zur Stärkung des Vertrauens in die Fähigkeit<br />

und Bereitschaft unseres Bundesheeres<br />

• Veranstaltungen geselliger und kultureller Art; Kontaktnahme mit internationalen<br />

Organisationen.<br />

• Durchführung von Feiern zum Gedenken an die gefallenen, vermissten und<br />

verstorbenen Kameraden; Schaffung und Pflege von Kriegerdenkmälern, Grab- und<br />

Gedächtnisstätten in Zusammenarbeit mit dem „Österreichischen Schwarzen Kreuz“.<br />

Teilnahme an Veranstaltungen und Zusammenkünften des ÖKB.<br />

• Durchführung von staatspolitischen-, wehrpolitischen sowie sportlichen<br />

Veranstaltungen und Schulungen.<br />

• In Sonderfällen Kameradschaftshilfe bei Notlage von Mitgliedern oder<br />

Hinterbliebenen.<br />

• Schaffung und Erhaltung sozialer, karitativer und kultureller Einrichtungen.<br />

Die materiellen Mittel werden aufgebracht durch:<br />

• Beiträge der Zweigvereine als Landesumlage und Mitgliedsbeiträge<br />

• Einnahmen aus Veranstaltungen<br />

• Spenden, Legate, Sammlungen, Subventionen und Förderungsbeiträge von Freunden<br />

und Gönnern<br />

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

7


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft gliedert sich in ordentliche und unterstützende Mitglieder sowie<br />

Ehrenmitglieder;<br />

a) ordentliche Mitglieder sind die jeweiligen Zweigvereine (OV, StV), bzw. mit deren<br />

Zustimmung auch die Traditionsverbände.<br />

b) Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich um den<br />

Österreichischen Kameradschaftsbund außerordentliche Verdienste erworben haben<br />

c) Ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen können Personen sein, die<br />

österreichische Staatsbürger sind, das 17. Lebensjahr vollendet haben, kriegsgedient<br />

sind, den Wehrdienst leisten oder geleistet haben oder unverschuldet nicht leisten<br />

konnten, die sich zum Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten bekennen<br />

und gewillt sind, aktiv mitzuarbeiten; ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen<br />

können auch Personen sein, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die sich zum<br />

Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten bekennen und gewillt sind, aktiv<br />

mitzuarbeiten.<br />

d) Unterstützende Mitglieder können Personen sein, die sich zu den Zielen des<br />

Kameradschaftsbundes bekennen, die Verbandsarbeit finanziell fördern und aktiv<br />

mitarbeiten.<br />

Über die Aufnahme von ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern entscheidet jeweils der<br />

zuständige Vorstand des entsprechenden Verbandes. Die Aufnahme kann ohne Angabe von<br />

Gründen abgelehnt werden.<br />

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft von Zweigvereinen (OV/StV)<br />

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der behördlichen Anmeldung und Einreichung der<br />

Statuten.<br />

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft von Zweigvereinen (OV/StV)<br />

Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss, durch Austritt oder freiwillige Auflösung gemäß<br />

den Statuten der Zweigvereine (OV/StV)<br />

8


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

1) Alle Mitglieder sind berechtigt, durch Delegierte an der Generalversammlung des<br />

Landesverbandes (Landesdelegiertentag), sowie am Bezirksdelegiertentag<br />

entsprechend einem Schlüssel, wobei jeder Zweigverein mindestens einen<br />

Delegierten und für je fünfzig angefangene Mitglieder einen weiteren Delegierten<br />

stellt, teilzunehmen und Anträge zu stellen.<br />

Delegierte können nur ordentliche Mitglieder der Zweigvereine sein. Sie besitzen das<br />

aktive und passive Wahlrecht.<br />

2) Alle Mitglieder haben die Interessen und das Ansehen des ÖSTERREICHISCHEN<br />

KAMERADSCHAFTSBUNDES zu wahren, die Vereinsstatuten zu beachten und die<br />

Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.<br />

§ 8 Vereinsorgane - Organe des Landesverbandes STEIERMARK<br />

a) Im Landesverband als Dachverein:<br />

1) Generalversammlung - Landesdelegiertentag<br />

2) Vorstand (Leitungsorgan)<br />

3) Präsidium<br />

4) Kontrollorgan (Rechnungsprüfer)<br />

5) Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)<br />

b) In den Zweigvereinen (OV, StV)<br />

1) Generalversammlung und Mitgliederversammlung<br />

2) Vorstand (Leitungsorgan)<br />

3) Kontrollorgan<br />

4) Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)<br />

c) Zur Koordinierung und Beratung der OV/StV sowie zur Erleichterung der Information<br />

von und zu den OV/StV wird nach demokratischer Wahl dieser Zweigvereine der<br />

Vorstand des Bezirksverbandes mit Obmann, Obmannstellvertreter, Schriftführer und<br />

Schriftführerstellvertreter, Kassier und Kassierstellvertreter und der<br />

9


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Bezirkskommandant durch den Vorstand des Verbandes bestellt. Aus besonderen<br />

Gründen kann auch ein geschäftsführender Bezirksobmann gewählt und bestellt<br />

werden. Der Bezirksobmann ist Mitglied des Präsidiums. Ihm obliegt auch die<br />

Antragstellung bzw. Begutachtung von Auszeichnungsanträgen der OV/StV für<br />

Landesauszeichnungen. Er ist Organ und Repräsentant des Landesverbandes in seinem<br />

Bezirk.<br />

Er beruft alljährlich eine Bezirkstagung (Obmännertagung) und alle 4 Jahre den<br />

Bezirksdelegiertentag ein.<br />

Die Beschlüsse des Bezirksdelegiertentages und der Bezirkstagungen sind für die<br />

OV/StV des betreffenden Bezirkes verbindlich.<br />

Zur Deckung der Ausgaben des Bezirksverbandes hat der Bezirksdelegiertentag eine<br />

Bezirksumlage und deren Höhe zu beschließen, für deren widmungsgemäße<br />

Verwendung der Bezirksvorstand verantwortlich ist.<br />

§ 9 Generalversammlung - Landesdelegiertentag<br />

1) Der Landesdelegiertentag hat alle 4 Jahre stattzufinden. Der Vorsitz obliegt dem<br />

Präsidenten, bei dessen Verhinderung dem geschäftsführenden Präsidenten, bei<br />

Verhinderung beider dem dienstältesten Vizepräsidenten; bei Verhinderung aller dem<br />

ältesten Vorstandsmitglied.<br />

Die Delegierten haben das Recht, Anträge zu stellen, die mindestens 3 Tage vor dem<br />

Landesdelegiertentag beim Vorstand eingebracht werden müssen. Verspätet<br />

eingelangte oder erst beim Landesdelegiertentag eingebrachte Anträge können nur auf<br />

die Tagesordnung gesetzt und behandelt werden, wenn die Mehrheit der Delegierten<br />

zustimmt. Hievon ausgenommen sind Anträge auf Einberufung eines<br />

außerordentlichen Landesdelegiertentages.<br />

2) Der Landesdelegiertentag ist bei ordnungsgemäßer Einladung unabhängig von der<br />

Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.<br />

3) Der Landesdelegiertentag fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei<br />

Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Beschlüsse auf Änderung der<br />

10


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Statuten des Landesverbandes oder Auflösung des Verbandes erfordern jedoch eine<br />

Zweidrittelmehrheit.<br />

4) Auf Beschluss des Vorstandes, des Präsidiums oder des Landesdelegiertentages, auf<br />

schriftlichen begründeten Antrag von mindestens einem Zehntel aller Zweigvereine<br />

oder auf Verlangen des Kontrollorganes muss binnen vier Wochen ein<br />

„außerordentlicher Landesdelegiertentag“ einberufen werden.<br />

5) Die Beschlüsse des Landesdelegiertentages haben für alle Zweigvereine Gültigkeit,<br />

soweit sie nicht die Eigenständigkeit der Zweigvereine beeinträchtigen.<br />

6) Für jeden Landesdelegiertentag ist ein Protokoll zu führen, aus dem die Tagesordnung<br />

und die gefassten Beschlüsse hervorgehen.<br />

§ 10 Aufgaben des Landesdelegiertentages (Generalversammlung)<br />

Dem Landesdelegiertentag obliegen:<br />

1) Die Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses der<br />

gesamten Funktionsperiode nach Anhörung des Kontrollorganes.<br />

2) Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes, des Kontrollorganes und des<br />

Schiedsgerichtes.<br />

3) Wahl der Delegierten zum Bundesdelegiertentag.<br />

4) Beratung und Beschlussfassung über die eingebrachten Anträge.<br />

5) Änderung der Statuten<br />

6) Ernennung von Ehrenpräsidenten, Ehrenmitgliedern, Ehrenprotektoren usw.<br />

7) Beschlussfassung über Umbildung oder Auflösung des Landesverbandes<br />

8) Festsetzung der Landesumlage<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

§ 11 Der Vorstand des Landesverbandes <strong>Steiermark</strong><br />

Der Vorstand wird aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder gewählt. Im Einzelnen besteht<br />

der Vorstand des ÖKB <strong>Steiermark</strong> aus:<br />

Dem Präsidenten, dem geschäftsführenden Präsidenten, den Vizepräsidenten, dem vom ÖKB<br />

<strong>Steiermark</strong> entsandten Mitglied des Vorstandes des Österreichischen Kameradschaftsbundes,<br />

dem Landesschriftführer (Stv), dem Landeskassier (Stv). Für allfällige bestimmte Aufgaben<br />

kann der Vorstand weitere Mitglieder bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes sind befugt, an<br />

allen Sitzungen und Versammlungen der Zweigstellen und Zweigvereine teilzunehmen. Die<br />

Funktionsdauer des Vorstandes beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Die<br />

Mitglieder können jederzeit ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an<br />

den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an den Landesdelegiertentag<br />

zu richten. Der Vorstand tritt je nach Bedarf, mindestens jedoch vierteljährlich zu<br />

ordentlichen Sitzungen zusammen. Auf schriftlichen, begründeten Antrag von mindestens<br />

einem Drittel der Mitglieder des Vorstandes oder auf Verlangen des Kontrollorganes hat<br />

binnen vier Wochen eine außerordentliche Sitzung stattzufinden. Die Einberufungen zu den<br />

Sitzungen hat der Präsident, im Verhinderungsfall der gf. Präsident, in dessen Verhinderung<br />

der dienstälteste Vizepräsident vorzunehmen. Sie hat acht Tage vorher unter Angabe der<br />

Tagesordnung zu erfolgen. Der Vorsitz in den Sitzungen obliegt dem Präsidenten, bei dessen<br />

Verhinderung dem gf. Präsidenten, bei Verhinderung beider dem dienstältesten<br />

Vizepräsidenten. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn alle Mitglieder des Vorstandes<br />

ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.<br />

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein<br />

Antrag als abgelehnt.<br />

Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen. Aus diesem müssen insbesondere die<br />

Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse zu ersehen sein. Das Protokoll ist vom<br />

Vorsitzenden und dem Schriftführer zu fertigen und bei der nächsten Sitzung zur<br />

Genehmigung vorzulegen.<br />

12


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

§ 12 Aufgaben des Vorstandes<br />

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Landesverbandes des ÖKB ST unter Bedachtnahme<br />

auf die Statuten und die Beschlüsse. Insbesondere kommen dem Vorstand folgende Aufgaben<br />

zu:<br />

1) Besorgung aller Geschäfte, die nicht statutengemäß dem Landesdelegiertentag oder<br />

anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.<br />

2) Verwaltung des Vereinsvermögens<br />

3) Erstellung des Arbeitsprogrammes für das laufende Jahr und des Jahresvoranschlages,<br />

Erstellung des Rechnungsabschlusses des jeweiligen Kalenderjahres und des<br />

Rechenschaftsberichtes<br />

4) Vorbereitung des Landesdelegiertentages, und sonstiger Tagungen des Vorstandes und<br />

des Präsidiums<br />

5) Einberufung des ordentlichen und des außerordentlichen Landesdelegiertentages,<br />

sowie des Präsidiums<br />

6) Durchführung der Beschlüsse<br />

7) Genehmigung oder Ablehnung der Gründung von Zweigstellen<br />

8) Erlassung einer Geschäftsordnung für den Vorstand und die Zweigstellen<br />

9) Verleihung von Auszeichnungen des Landesverbandes <strong>Steiermark</strong><br />

10) Einrichtung von Referaten und Arbeitsgruppen<br />

11) Genehmigung des Rechnungsabschlusses des abgelaufenen Rechnungsjahres<br />

12) Vorschau und Koordinierung der Aktivitäten im laufenden Jahr<br />

§ 13 Das Präsidium<br />

Dem Präsidium gehören alle Mitglieder des Vorstandes, der (die) Ehrenpräsident(en), der<br />

Landesprotektor, die Ehrenmitglieder, der Landessyndikus, der Landeskurat, die<br />

Bezirksobmänner, die Vorsitzenden der Ausschüsse und Referate und deren Stellvertreter,<br />

Vertreter der Landesmilitärverwaltung und Vertreter der Einsatzorganisation des<br />

Bundesheeres an. Das Präsidium ist mindestens zweimal im Jahr einzuberufen. Für die<br />

Einberufung, die Beschlussfähigkeit und den Vorsitz gelten die Regelungen für den Vorstand<br />

sinngemäß.<br />

13


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

§ 14 Aufgaben des Präsidiums<br />

a) Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstandes, insbesondere über<br />

den Rechnungsabschluss des vom 01.01. bis 31.12. laufenden Rechnungsjahres und<br />

des Voranschlages für das folgende Jahr.<br />

b) Vorschau auf die Aktivitäten im laufenden Jahr<br />

c) Beratung über Anträge<br />

§ 15 Besondere Obliegenheiten einzelner Mitglieder des Vorstandes<br />

1) Der Präsident ist der höchste Amtsträger des Landesverbandes. Ihm obliegt die<br />

Vertretung insbesondere nach außen. Er überwacht die Einhaltung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen und Statuten, führt in den Sitzungen den Vorsitz, sorgt für die<br />

Durchführung der Beschlüsse und erledigt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ferner<br />

obliegt dem Präsidenten bzw. gf. Präsidenten die Anweisung von Auszahlungen.<br />

Ausgaben, die 1 % der Einnahmen des Vorjahres überschreiten, bedürfen der<br />

Genehmigung durch den Vorstand. Bei Gefahr in Verzug ist der Präsident berechtigt,<br />

auch in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung eines Vereinsorganes unterliegen,<br />

unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen und Verhandlungen<br />

zu führen. Die getroffenen Anordnungen und allfälligen Verhandlungsergebnisse<br />

bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Organ.<br />

2) Zur Unterstützung kann dem Präsidenten ein geschäftsführender Präsident zugewählt<br />

werden, der in dessen Auftrag die laufenden Vereinsgeschäfte zu erledigen und die<br />

Sitzungen vorzubereiten hat.<br />

3) Der (die) Vizepräsident(en) vertritt (vertreten) den Präsidenten bei dessen<br />

Verhinderung.<br />

4) Das vom ÖKB <strong>Steiermark</strong> entsandte Mitglied des Vorstandes des Österreichischen<br />

Kameradschaftsbundes vertritt die Interessen des Österreichischen<br />

Kameradschaftsbundes im Vorstand.<br />

14


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

5) Dem Landeschriftführer obliegt die Führung der Protokolle über den<br />

Landesdelegiertentag, die Sitzungen des Vorstandes und des Präsidiums.<br />

6) Der Landeskassier ist für die ordnungsgemäße Rechnungsgebarung der Geldgeschäfte<br />

des Landesverbandes verantwortlich.<br />

7) Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Landesverbandes sind vom<br />

Präsidenten, bzw. geschäftsführenden Präsidenten und dem Landesschriftführer,<br />

sofern sie jedoch Geldangelegenheiten betreffen, vom Präsidenten bzw.<br />

geschäftsführenden Präsidenten und dem Landeskassier zu unterfertigen. Alltägliche<br />

Schriftstücke und Informationen können im Auftrag des Präsidenten vom gf.<br />

Präsidenten ohne Gegenzeichnung des Präsidenten unterfertigt werden.<br />

§ 16 Das Kontrollorgan -Rechnungsprüfer<br />

1) Das Kontrollorgan besteht aus drei Rechnungsprüfern, die vom Landesdelegiertentag<br />

aus der Zahl der ordentlichen Mitglieder der Zweigvereine gewählt werden. Diese<br />

dürfen nicht Angehörige des Vorstandes oder Präsidiums des Landesverbandes oder<br />

eines Organes der Ortsverbände/Stadtverbände sein.<br />

2) Die Amtsdauer des Kontrollorganes beträgt vier Jahre; die Wiederwahl ist möglich.<br />

3) Die Rechnungsprüfer wählen einen Vorsitzenden durch Mehrheit.<br />

4) Die Rechnungsprüfer treten so zeitgerecht zu ihren Sitzungen zusammen, dass zu den<br />

vorgesehenen Terminen ein vollständiger Prüfbericht vorliegt. Die Beschlussfähigkeit<br />

ist bei Anwesenheit von zwei Mitgliedern gegeben.<br />

5) Dem Kontrollorgan obliegt die Kontrolle der finanziellen Gebarung des<br />

Landesverbandes, die widmungsgemäße Verwendung der Ausgaben und die<br />

Überprüfung des jährlichen Rechnungsabschlusses.<br />

15


Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Das Kontrollorgan ist befugt, jederzeit in den Schriftverkehr, das Kassabuch und die<br />

sonstigen Belege des Landesverbandes Einsicht zu nehmen und Aufklärungen zu<br />

verlangen. Es hat über seine Feststellungen dem Vorstand schriftlich zu berichten.<br />

6) Über Ersuchen des Verbandsvorstandes oder der Rechnungsprüfer der Zweigvereine<br />

kann das Kontrollorgan des Landesverbandes die finanzielle Gebarung der<br />

Zweigvereine überprüfen.<br />

7) Auf schriftlichen begründeten Antrag an den Vorstand kann das Kontrollorgan die<br />

Einberufung eines außerordentlichen Landesdelegiertentages verlangen.<br />

§ 17 Das Schiedsgericht des Landesverbandes<br />

In allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet das Schiedsgericht des<br />

Landesverbandes.<br />

a) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es<br />

wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter<br />

schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben<br />

Tagen macht der andere Streitteil binnen 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des<br />

Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von<br />

sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage<br />

ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen keinem anderen Organ mit<br />

Ausnahme der Generalversammlung angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand des<br />

Streitfalles ist.<br />

b) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidungen nach beiderseitigem Gehör und<br />

Anwesenheit aller seiner Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit.<br />

c) Das Schiedsgericht des Landesverbandes ist Berufungsinstanz für Entscheidungen der<br />

Schiedsgerichte der Zweigvereine.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

d) Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes beim Landesverband sind endgültig; sie<br />

werden den Betroffenen schriftlich zugestellt.<br />

§ 18 Vereinsabzeichen und Vereinsfahnen<br />

a) Der ÖSTERREICHISCHE KAMERADSCHAFTSBUND - LANDESVERBAND<br />

STEIERMARK führt als Vereinsabzeichen das<br />

„Leopoldskreuz mit steirischem Wappen“<br />

(steirischer Panther mit Herzogshut)<br />

b) Ebenso führt der Landesverband Vereinsfahnen, Standarten, Fahnen- und<br />

Standartenbänder, die bei allen Anlässen des Österreichischen Kameradschaftsbundes<br />

im Bundesgebiet getragen werden können<br />

c) Für besondere Verdienste werden vom Landesverband Auszeichnungen verliehen.<br />

§ 19 Auflösung des Hauptvereines „ÖSTERREICHISCHER KAMERADSCHAFTSBUND<br />

- LANDESVERBAND STEIERMARK“<br />

Die Auflösung des „ÖSTERREICHISCHEN KAMERADSCHAFTSBUNDES -<br />

LANDESVERBAND STEIERMARK“ kann durch Beschluss eines nur zu diesem Zwecke<br />

einberufenen Landesdelegiertentages mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.<br />

Im Falle der freiwilligen oder behördlichen Auflösung hat das Vereinsvermögen, nach<br />

Abdeckung aller Verbindlichkeiten, Vereinigungen oder Körperschaften mit gleichen,<br />

ähnlichen oder karitativen Zwecken zu zufallen.<br />

Die jeweilige Geschäftsordnung des ÖKB - Landesverbandes stellt eine Ergänzung der<br />

Statuten des Landesverbandes und der ihm angehörenden Bezirks- Orts- und Stadtverbände<br />

sowie der angeschlossenen Traditionsverbände dar.<br />

Sie ist für diese und deren Mitglieder in allen Teilen verbindlich.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

1.2. Gliederung<br />

Der Österreichische Kameradschaftsbund zählt in seinen neun Landesverbänden derzeit rund<br />

250.000 Mitglieder. Von diesen 250.000 Kameraden gehören ca. 12% jener Generation an,<br />

die den 2. Weltkrieg als Soldaten miterlebten. Rund 80% der Mitglieder des Österreichischen<br />

Kameradschaftsbundes, also die Masse des ÖKB, wurden also erstmals im Österreichischen<br />

Bundesheer Soldat.<br />

Der Organisationsaufbau des ÖKB sieht auf Bundesebene wie folgt aus:<br />

In der <strong>Steiermark</strong> zählt der ÖKB rund 60.000 Mitglieder, womit unser Landesverband nahezu<br />

ein Viertel aller Österreichischen Kameraden stellt. Die Altersstruktur des ÖKB ST folgt dem<br />

Österreich weiten Trend, wobei in zunehmenden Ausmaß, analog zur Personalentwicklung im<br />

Bundesheer und der Exekutive, Frauen verstärkt als ordentliche Mitglieder auftreten.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

1.3. Der Landesverband<br />

Die Organe des Landesverbandes sind:<br />

• Landesdelegiertentag (=Generalversammlung)<br />

• Vorstand<br />

• Präsidium<br />

• Kontrollorgan<br />

• Schiedsgericht<br />

Die Funktionsdauer der beim Landesdelegiertentag gewählten Funktionäre beträgt vier Jahre.<br />

LANDESDELEGIERTENTAG<br />

Er findet alle vier Jahre statt. Ihm obliegt die Wahl der Funktionäre der übrigen Landsorgane.<br />

Zur Deckung der Auslagen des Landesverbandes setzt der Landesdelegiertentag eine<br />

Landesumlage und deren Höhe fest (Eurobetrag pro Mitglied der Ortsverbände) die bis 31.<br />

März jedes Jahres fällig ist.<br />

VORSTAND<br />

Folgende Referate werden auf Landesebene eingerichtet:<br />

Organisationsreferat<br />

Wehrdienstberatung/Milizreferat<br />

Pressereferat<br />

Sportreferat<br />

Internetreferat<br />

Die Mitglieder des Vorstandes sind befugt, an allen Versammlungen und Sitzungen der<br />

Bezirks- und Ortsverbände teilzunehmen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Die Mitglieder des Vorstandes sind:<br />

Der Präsident<br />

Der Präsident ist gleichzeitig Repräsentant des ÖKB <strong>LV</strong> ST im Bundespräsidium des ÖKB<br />

und in all dessen Gremien in welche er designiert ist. Der Präsident ist verantwortlich für die<br />

Organisation der Kommunikation sowohl zu den einzelnen Funktionsträgern in Vorstand und<br />

Präsidium als auch zu den Mitgliedern. Er bestimmt wann und von wem er jeweils vertreten<br />

wird, falls er einzelne Agenden nicht selbst wahrnehmen kann. Kontakte zu anderen<br />

Landesorganisationen sind über den Präsidenten einzuleiten, der sodann über die weitere<br />

Vorgangsweise verfügt. Die Anordnung zur Ausrückung der Landesfahnen obliegt dem<br />

Präsidenten.<br />

Der Gf Präsident<br />

Der Gf.Präsident vertritt den Präsidenten gleichberechtigt in allen Belangen, die ihm vom<br />

Präsidenten zugewiesen sind. Im Besonderen ist er für die Abwicklung der laufenden<br />

Geschäfte im Landessekretariat und für die organisatorische Veranlassung der Aktivitäten des<br />

<strong>LV</strong> zuständig.<br />

Der Vizepräsident<br />

Sie sind die Vertreter des <strong>LV</strong> in den 6 Regionen, die wie folgt zugeordnet sind:<br />

Ennstal mit UB Aussee, UB Gröbming. UB Liezen und UB St.Gallen<br />

Murtal mit Murau, Judenburg, Knittelfeld, Leoben<br />

Mürztal mit Bruck/M. Mürzzuschlag, Mariazellerland<br />

Graz mit Graz-Stadt, Graz-Nord, Graz-Süd<br />

Weststeiermark mit Voitsberg, Leibnitz, Deutschlandsberg<br />

Oststeiermark mit Hartberg, Weiz, Fürstenfeld, Feldbach, Radkersburg<br />

Sie koordinieren die Veranstaltungstermine in ihren Regionen, organisieren gemeinsame<br />

Aktivitäten, sammeln Berichte und Informationen, leiten diese weiter und berichten im<br />

Vorstand über das Geschehen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Der Landesschriftführer und der Landeskassier<br />

Üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Vorgaben des § 15 Ziffer 5 und 6 aus.<br />

Analog zu den OV obliegt dem Landesschriftführer die Verwaltung der Mitgliederdateien,<br />

welche er dem Landeskassier so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass dieser die nötigen<br />

Vorschreibungen fristgerecht erledigen kann.<br />

Die Kassenberichte können bei den Jahresversammlungen als solche abgegeben werden,<br />

spätestens bei der Generalversammlung sind sie jedoch analog zu den Bundesstatuten als<br />

gesamte Vermögensbilanz darzustellen<br />

Der Landessportreferent<br />

Organisiert und koordiniert Sportveranstaltungen des ÖKB.<br />

Der Landeswehrdienstberater<br />

Organisiert und koordiniert die Landeswehrdienstwehrdienstberatung innerhalb des ÖKB<br />

Der Landespressereferent<br />

Sammelt Berichte über alle Vereinsaktivitäten der Stadt/Orts, Bezirks- und des<br />

Landesverbandes zur Publikation. Er gestaltet redaktionell diese Beiträge und kommuniziert<br />

mit den Medien in Belangen der Öffentlichkeitsarbeit jeweils im Einvernehmen mit dem<br />

Präsidenten. Seine Mitarbeiter sind die Bezirkspressereferenten, die ihrerseits die Tätigkeit<br />

der Pressereferenten der einzelnen Stadt und Ortsverbände zusammenfassen.<br />

Der Landesinternetreferent<br />

Betreut die Homepage des Landesverbandes, stellt die laufende Aktualität sicher und sorgt für<br />

die jeweils erforderliche technische Anpassung an die Erfordernisse des Internets. Seine<br />

Mitarbeiter sind die Bezirksinternetreferenten, die ihrerseits dafür sorgen, dass alle Stadt/OV<br />

einen Qualitätsbewussten Mindeststandard in der Präsentation der eigenen Homepage<br />

aufweisen. Zielvorstellung ist, dass alle Untergliederungen im Internet präsent sind, jeder<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

User die erforderlichen Informationen über die Verbände aktualisiert erhalten kann und jeder<br />

Verband durch Kontaktpersonen und Adressen erreicht werden kann.<br />

Der Landesorganisationsreferent<br />

Unterstützt die Führung des <strong>LV</strong> in allen organisatorischen Fragen, erarbeitet Unterlagen,<br />

Arbeits- und Schulungsbehelfe und bereitet Präsentationen vor. Des weiteren betreut er das<br />

Funktionärshandbuch und stellt dessen Aktualität sicher.<br />

PRÄSIDIUM<br />

Zusammensetzung gemäß § 13, Zuständigkeiten gemäß § 14. Ihm obliegt u.a. die<br />

Beschlussfassung über die Durchführung von Landesveranstaltungen. Es tritt jährlich<br />

mindestens zweimal zusammen.<br />

KONTROLLORGAN<br />

Das Kontrollorgan besteht aus drei Mitgliedern, die vom Landesdelegiertentag aus der Zahl<br />

der ordentlichen Mitglieder gewählt werden.<br />

SCHIEDSGERICHT<br />

In allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis entscheidet das Schiedsgericht des<br />

Landesverbandes als letzte Instanz und endgültig.<br />

Scheiden während der Amtsperiode Mitglieder des Präsidiums aus, so können diese auf<br />

Beschluss des Präsidiums durch Kooptierung für die laufende Amtsperiode ersetzt werden.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

1.4. Der Bezirksverband<br />

Der Bezirksverband ist, sofern nachfolgend nicht anders geregelt, sinngemäß den Statuten und<br />

der Geschäftsordnung des Landesverbandes zu führen. Der Bezirksobmann ist Organ des <strong>LV</strong><br />

und wird von den Ortsverbänden seines Bereiches gewählt und vom Landesverband bestätigt.<br />

BEZIRKSVORSTAND<br />

Die Einteilung der Bezirke ist gemäß § 1.3 der GO gegeben. Zur Unterstützung des<br />

Bezirksobmannes wählt der Bezirksdelegiertentag den Bezirksvorstand zu dem neben dem<br />

Obmann folgende Funktionsträger zählen:<br />

Bezirksobmannstellvertreter, GF Bezirksobmann, Bezirksschriftführer, Bezirkskassier und<br />

deren Stellvertreter, Wehrdienstberater sowie das Kontrollorgan.<br />

Der Bezirksobmann kann zusätzlich weitere Referenten und Mitarbeiter bestellen. Die<br />

Funktionsdauer beträgt vier Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.<br />

Der Bezirksobmann ist Mitglied im Präsidium des Landesverbandes und hat die Aufgabe, die<br />

Kontakte mit den Ortsverbänden seines Bezirkes zu pflegen, die Arbeiten im Bezirk und die<br />

Festlegung von größeren Veranstaltungen zu koordinieren, alle Mitteilungen des<br />

Landesverbandes weiterzugeben und die Tätigkeiten der Ortsverbände im Auftrag des<br />

Landesverbandes zu beaufsichtigen. Er beruft im Auftrag des Landesverbandes alljährlich<br />

eine Bezirkstagung und alle vier Jahre den Bezirksdelegiertentag mit Neuwahl ein und führt<br />

den Vorsitz. Beim Bezirksdelegiertentag und bei den Bezirkstagungen sind der Obmann und<br />

für je 50 ordentliche Mitglieder ein Delegierter, der dem Bezirksverband angehörenden Ortsund<br />

Traditionsverbände stimmberechtigt. Ferner obliegt dem Bezirksobmann die<br />

Entscheidung über die Festlegung der Veranstaltungen im Bezirk, sofern diese den Charakter<br />

einer Ortsverbandsveranstaltung überschreiten, weiters die Eingabe von Auszeichnungen für<br />

Amtsträger an den Landesverband, die Entscheidung in allen seine Ortsverbände betreffenden<br />

Angelegenheiten, falls er um Entscheidung angerufen wird. Die Beschlüsse des<br />

Bezirksdelegiertentages oder Bezirkstages sind für die dem Bezirk zugehörenden<br />

Ortsverbände verbindlich. Wo es aus arbeitsmäßigen oder sonstigen Gründen erforderlich ist,<br />

kann ein Geschäftsführender Bezirksobmann gewählt werden. Scheiden während einer<br />

Amtsperiode Mitglieder des Bezirksvorstandes aus, so können diese durch Kooptierung für<br />

die laufende Amtsperiode ersetzt werden. Zur Deckung der Auslagen ist eine Bezirksumlage<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

festzulegen, für deren widmungsgemäße Verwendung der Bezirksobmann verantwortlich ist.<br />

Die Höhe der Umlage wird beim Bezirksdelegiertentag oder bei der Bezirkstagung<br />

beschlossen. Als Ausweis gegenüber Behörden bedient sich der Bezirksobmann eines vom<br />

Landesverband ausgestellten Dekretes. Der Bezirksobmann nimmt an allen Sitzungen des<br />

Präsidiums teil und ist der Repräsentant des Landesverbandes in seinem Bezirksbereich. Im<br />

Verhinderungsfalle vertritt ihn der GF Bezirksobmann oder einer seiner Stellvertreter. Er ist<br />

verpflichtet, dem Landesverband von der Tätigkeit des Bezirkes jährlich Bericht zu erstatten<br />

und besondere Ereignisse rechtzeitig zu melden. Bei Ausscheiden können Bezirksobmänner<br />

und Bezirksobmännerstellvertreter, auf Grund ihrer außerordentlichen Verdienste um den<br />

Bezirksverband, zu „Ehrenbezirksobmännern“ ernannt werden, Mitglieder des<br />

Bezirksvorstandes zu „Ehrenbezirksmitgliedern“.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

1.5. Der Ortsverband/Stadtverband<br />

1.5.1. Generalversammlung/Mitgliederversammlung<br />

a) Die ordentliche Generalversammlung findet alle vier Jahre statt; die<br />

Mitgliederversammlung jährlich einmal. Eine außerordentliche Generalversammlung<br />

ist vom Obmann, auf Beschluss des Vorstandes oder, wenn dies 10 Prozent der<br />

Mitglieder verlangen, einzuberufen. Dieser Antrag ist schriftlich unter Angabe der<br />

Gründe beim Vorstand einzureichen. Die außerordentliche Generalversammlung ist<br />

innerhalb von vier Wochen vom Zeitpunkt des Einlangens des ordnungsgemäß<br />

belegten schriftlichen Antrages durch den Obmann, allenfalls durch den Vorstand,<br />

einzuberufen. Zeitpunkt, Versammlungsort und Tagesordnung sind gleichzeitig mit<br />

der Einladung bekannt zu geben. Die Generalversammlung wählt den Vereinsvorstand<br />

und kann mit 2/3 Mehrheit den Verein auflösen.<br />

b) Wenn die Frist im jeweiligen Statut des OV/StV nicht anders geregelt, hat die<br />

Einladung zu den Versammlungen durch den Obmann mindestens 14 Tage vor dem<br />

beabsichtigten Termin schriftlich, mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung, zu<br />

erfolgen.<br />

c) Den Vorsitz führt der Obmann, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Bei<br />

Neuwahlen hat ein Vertreter des Bezirkes oder Landesverbandes den Vorsitz führen.<br />

d) Der Vorsitzende leitet die Versammlungen und hat diese zweckentsprechend, geordnet<br />

und gemäß den Statuten zu führen.<br />

e) Der Vorsitzende eröffnet die Versammlung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die<br />

Beschlussfähigkeit ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der<br />

stimmberechtigten Mitglieder gegeben.<br />

f) Der Vorsitzende gibt die Tagesordnung bekannt und bringt sie zur Abstimmung. Eine<br />

Streichung oder Hinzufügung eines Tagesordnungspunktes bedarf der einfachen<br />

Mehrheit. Unter den Tagesordnungspunkt “ALLFÄLLIGES“ sind keine Beschlüsse zu<br />

fassen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

g) Grundsätzlicher Verlauf einer Versammlung<br />

• Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und Begrüßung der<br />

Anwesenden, insbesondere der Ehrengäste<br />

• Feststellen der Beschlussfähigkeit<br />

• Totengedenken<br />

• Genehmigung der Tagesordnung<br />

• Genehmigung des Protokolls<br />

• Berichte<br />

• Ehrungen<br />

• Referat<br />

• Beschlussfassung über eingebrachte Anträge<br />

• Allfälliges<br />

• Abschluss<br />

h) alle Mitglieder sind berechtigt, Anträge zu stellen. Diese müssen mindestens drei Tage<br />

vorher beim Obmann eingebracht werden. Alle Anträge sind genau zu formulieren.<br />

Ein Gegenantrag, das ist einer, der wesentlich vom ursprünglichen (Haupt)- Antrag<br />

abweicht, ist vor dem Hauptantrag zur Abstimmung zu bringen. Wird dieser<br />

angenommen, erübrigt sich die Abstimmung über den Hauptantrag. Sind mehrere<br />

Anträge vorhanden, so sind diese zur Diskussion zu stellen und in der Reihenfolge des<br />

Einganges abzustimmen. Zusatzanträge, die den Antrag ergänzen, sind nach diesem<br />

abzustimmen.<br />

i) Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei<br />

Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Werden Angelegenheiten besprochen,<br />

die ein Mitglied persönlich betreffen, so hat dieses bei einer allfälligen<br />

Beschlussfassung kein Stimmrecht. Es hat auf die Dauer der Behandlung seiner<br />

Angelegenheit den Raum zu verlassen. Das Mitglied hat das Recht auf persönliche<br />

Stellungnahme.<br />

j) Der Obmann hat die von der Versammlung gefassten Beschlüsse zu vollziehen. Sollte<br />

durch einen Beschluss ein vorher nicht erkannter finanzieller Nachteil für den<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Ortsverband entstehen, so ist sein Vollzug auszusetzen und eine außerordentliche<br />

Generalversammlung einzuberufen.<br />

k) Für das Protokoll ist der Schriftführer mit dem Vorsitzenden verantwortlich. Das<br />

Protokoll muss enthalten:<br />

• Zeit und Ort der Versammlung<br />

• Den Namen des Vorsitzenden und der allenfalls anwesenden Funktionären des<br />

Bezirks- oder Landesverbandes bzw. Ehrengäste<br />

• Anzahl der anwesenden Funktionäre<br />

• Die Tagesordnung<br />

• Den Wortlauf der Beschlüsse mit dem Abstimmungsergebnis.<br />

Ist ein Beschluss gegen die Stimme eines Mitgliedes gefasst worden, so hat dieses das<br />

Recht, im Protokoll einen Vermerk darüber zu verlangen. Protokolle sind Akten, die<br />

vom Obmann bzw. Schriftführer aufzubewahren sind, und in welche jedes ordentliche<br />

Mitglied Einsicht nehmen kann. Über Verlangen müssen Protokolle auch der<br />

Vereinsbehörde vorgelegt werden.<br />

l) Jede Veranstaltung ist der Verwaltungsbehörde (Gemeindeamt, Polizeidirektion) mit<br />

dem Programm drei Tage vorher anzuzeigen. Vorstands- und erweiterte<br />

Vorstandssitzungen sowie Begräbnisse sind nicht anzeigepflichtig. Bei musikalischen<br />

Einlagen ist dies rechtzeitig der AKM mitzuteilen. Größere Veranstaltungen des<br />

Ortsverbandes für das Folgejahr sind bei der Herbsttagung dem Bezirksverband<br />

bekannt zu geben und erst nach Absprache des Bezirksverbandes mit dem<br />

Landesverband festzulegen. Veranstaltungen der OV/StV dürfen nicht mit<br />

Bezirksveranstaltungen und Bezirksveranstaltungen nicht mit Landesveranstaltungen<br />

zusammenfallen. Das Böllerschießen, bzw. Schießen mit Salutkanonen ist der<br />

zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Wenn keine Dauerschussgenehmigung<br />

vorliegt, ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde darum von Fall zu Fall anzusuchen.<br />

Die Ausbildung zu Sprengmeister ersetzt nicht die Prüfung zum Schussmeister.<br />

Schussberechtigt sind ausschließlich geprüfte Schussmeister! Die zuständigen<br />

Behörden sind auf jeden Fall durch die verantwortlichen Orts- bzw. Bezirksverbände<br />

zu kontaktieren.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

m) Nach Neuwahlen ist der Vereinsvorstand (Obmann, Obmannstellvertreter, GF<br />

Obmann, Schriftführer, Kassier und deren Stellvertreter) binnen drei Tagen der<br />

Verwaltungsbehörde, dem Bezirk- und Landesverband zu melden.<br />

n) Ehrenämter:<br />

• Eine Persönlichkeit, die sich in ihrem gesamten Einflussbereich für die<br />

Zielsetzungen des ÖKB einsetzt, kann zum Protektor gewählt werden.<br />

• Ehrenobmann kann nur werden, wer sich als Obmann oder<br />

Obmannstellvertreter besondere und langjährige Verdienste erworben hat. Die<br />

Zuerkennung von Sitz und Stimme in den Beschluss fassenden Organen ist<br />

möglich.<br />

• Ehrenmitglied kann als Anerkennung für besondere Verdienste jedes Mitglied<br />

werden.<br />

Die Wahl erfolgt durch die Generalversammlung oder Mitgliederversammlung.<br />

o) Jedes übersiedelte Mitglied des ÖKB ist auf dessen Ansuchen vom Ortsverband des<br />

neuen Wohnsitzes aufzunehmen. Grundsatz muss bleiben, dass man Mitglied des<br />

Ortsverbandes am Wohnsitz ist. Die Mitgliedschaft zu einem anderen Ortsverband ist<br />

möglich. Der frühere Ortsverband ist verpflichtet, zu den Vereinskosten beim<br />

Begräbnis anteilsmäßig beizutragen. Als Aufteilungsschlüssel ist die Anzahl der<br />

Mitgliedsjahre beim jeweiligen Ortsverband maßgebend.<br />

p) Ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen können Personen sein, die<br />

österreichische Staatsbürger sind, das 17. Lebensjahr vollendet haben, kriegsgedient<br />

sind, den Wehrdienst leisten oder geleistet haben oder unverschuldet nicht leisten<br />

konnten, die sich zum Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten bekennen<br />

und gewillt sind, aktiv mitzuarbeiten. Ordentliche Mitglieder in den Zweigvereinen<br />

können auch Personen sein, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, die sich zum<br />

Kameradschaftsbund, zu seinen Zielen und Werten vollinhaltlich bekennen und<br />

gewillt sind, aktiv mitzuarbeiten. Unterstützende Mitglieder können Personen sein, die<br />

sich zu den Zielen des Kameradschaftsbundes bekennen, die Verbandsarbeit finanziell<br />

fördern und ideell unterstützen ohne die volle Mitgliedschaft anzustreben.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Es muss jedem Mitglied ein persönliches Anliegen sein, für die Ziele der<br />

Gemeinschaft der gedienten Soldaten, besonders für die Reservisten und Aktiven des<br />

Bundesheeres, Sorge zu tragen und für die Zusammengehörigkeit im ÖKB zu werben.<br />

Zur Förderung des Verbandslebens gehören traditionelle, gesellschaftliche, kulturelle<br />

und sportliche Veranstaltungen<br />

q) Jedem Amtsträger muss es eine freiwillige Verpflichtung sein, mindestens einmal an<br />

den Schulungen des Landesverbandes teilzunehmen. Jeder Obmann und dessen<br />

Stellvertreter haben eine Schulung zu absolvieren.<br />

r) Die Böllerschussversicherung kommt für alle Schäden auf, die durch das Schiessen<br />

mit Böllern oder Festschusskanonen entstehen. Sie hat auch eine Unfallversicherung<br />

für jeden geprüften Schussmeister zum Inhalt. Diese Versicherungen werden kollektiv<br />

für alle Ortsverbände abgeschlossen. Die dafür von den Ortsverbänden an den<br />

Landesverband bis zum 31. März jedes Jahres abzuführende Umlage ist von der<br />

Anzahl der ordentlichen Mitglieder abhängig. Die pyrotechnischen Bestimmungen<br />

sind genauestens einzuhalten.<br />

s) Auch die Freiwillige Auflösung des Vereines ist möglich. Im Falle der freiwilligen<br />

Auflösung des Vereines, die nur mit Zweidrittelmehrheit in einer nur zu diesem<br />

Zwecke einberufenen außerordentlichen Generalversammlung beschlossen werden<br />

kann, bestimmt diese über die Verwendung des Vereinsvermögens. Es darf nicht auf<br />

einzelne Mitglieder aufgeteilt werden, sondern ist Vereinigungen oder Körperschaften<br />

mit gleichen, ähnlichen oder karitativen Zwecken zu übergeben. Verbindlichkeiten<br />

müssen jedoch vorher abgedeckt werden. Jeder Verein kann aber auch behördlich gem.<br />

§ 3 des Vereinsgesetzes 2001, aufgelöst werden.<br />

1.5.2. Verbandsvorstand (Leitungsorgan)<br />

a) Der Verbandsvorstand besteht aus dem Obmann, Obmannstellvertreter,<br />

Geschäftsführenden Obmann, sofern aus gewichtigen Gründen ein solcher erforderlich<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

ist, Schriftführer, Kassier und deren Stellvertreter und wird von der<br />

Generalversammlung für vier Jahre gewählt.<br />

b) Der Verbandsvorstand hält mindestens einmal im Vierteljahr eine Sitzung ab, bei der<br />

die Informationen des Bezirks- und Landesverbandes zur Kenntnis zu bringen sind.<br />

Der Obmann führt mit dem Vorstand den Verband.<br />

c) Der Obmann ist in allen Vereinsangelegenheiten nach innen und außen verantwortlich.<br />

Im Verhinderungsfall ist er durch einen Stellvertreter, in der Reihenfolge der Wahl, zu<br />

vertreten. Weiters ist der Obmann verantwortlich für die Durchführung aller<br />

Anordnungen und Empfehlungen des Bezirks- und Landesverbandes. Er hat<br />

insbesondere für die Disziplin innerhalb des Ortsverbandes bei Versammlungen und<br />

Ausrückungen zu sorgen.<br />

d) Der Schriftführer führt den gesamten Schriftverkehr, die Protokolle und die<br />

Verbandskartei. Sämtliche Schriftstücke zeichnet er gemeinsam mit dem Obmann ab.<br />

e) Der Kassier ist für die ordentliche Gebarung im Ortsverband verantwortlich. Auch hat<br />

er für die rechtzeitige Überweisung aller erforderlichen Angaben und Zahlungen zu<br />

sorgen. Alle Schriftstücke, die Geldangelegenheiten betreffen, sind von ihm<br />

mitzufertigen.<br />

f) Die Beiräte unterstützen den Vorstand in seiner gesamten Tätigkeit. Im Beirat finden<br />

auch die unterstützenden Mitglieder ihre Vertretung. Weites gehören dem Beirat an:<br />

Alle Referenten, der Kommandant, der Festobmann sowie Subkassiere.<br />

g) Der Fahnenoffizier übernimmt verantwortlich die Fahne des Verbandes, trägt sie bei<br />

allen Veranstaltungen und sorgt für ihre Verwahrung und Pflege. Mit ihm<br />

verantwortlich sind zwei Fahnenoffiziere.<br />

h) Der Schussmeister muss eine behördliche Prüfung nachweisen, gleichgültig ob er mit<br />

Böllern oder der Festschusskanone schießt. Ungeprüfte und Minderjährige dürfen<br />

auch nicht zu Hilfsdiensten herangezogen werden. Der Schussmeister verwahrt und<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

pflegt das Schussgerät. Die Ausbildung zum Sprengmeister ersetzt nicht die Prüfung<br />

zum Schussmeister.<br />

i) Sonderfunktionen können für besondere Zwecke geeignete Personen bestellt werden,<br />

z.B. Pressereferent, Krankenbetreuer, Musikzugführer, usw.<br />

Ihre Aufgaben sind vom Vorstand genau im Einklang mit den Statuten festzulegen.<br />

Scheiden während einer Amtsperiode Mitglieder des Vorstandes des Ortsverbandes aus,<br />

können diese auf Beschluss des Vorstandes durch Kooptierung für die laufende Amtsperiode<br />

ersetzt werden.<br />

1.5.3. Kontollorgan/ Rechnungsprüfer<br />

a) Die Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung bzw.<br />

Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich.<br />

b) Die Rechnungsprüfer sind verhalten, die Überprüfung vor der Generalversammlung<br />

oder Mitgliederversammlung durchzuführen. Sie haben nicht nur die rechnerische<br />

Richtigkeit, sondern auch die widmungsgemäße Verwendung der Gelder zu prüfen.<br />

c) Die Rechnungsprüfer haben der Versammlung darüber zu berichten und haben bei<br />

ordnungsgemäßer Gebarung die Entlastung des gesamten Vorstandes zu beantragen.<br />

1.5.4. Schiedsgericht (Schlichtungseinrichtung)<br />

Der Vorstand und jedes ordentliche Mitglied können, bei entsprechender Begründung, das<br />

Schiedsgericht schriftlich anrufen.<br />

a) die Mitglieder des Schiedsgerichtes und deren –Ersatzmänner werden von der<br />

Generalversammlung gewählt.<br />

b) Über alle Streitigkeiten aus dem Verbandsverhältnis, entscheidet das Schiedsgericht<br />

des Verbandes, welches aus seiner Mitte den Vorsitzenden wählt. Sie dürfen im<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Vorstand keine Funktion innehaben. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit<br />

gefasst. Das Schiedsgericht wird vom Vorstand einberufen. Vorfälle, welche die<br />

Kameradschaft im Verbande verletzen oder dem Ansehen des ÖKB in der<br />

Öffentlichkeit schaden, sind wie folgt zu ahnden:<br />

• Vom Obmann durch Verwarnung<br />

• Vom Vorstand durch schriftlichen Verweis<br />

• Vom Vorstand durch Ausschluss auf Empfehlung des Schiedsgerichtes<br />

c) Gegen ein Erkenntnis des Schiedsgerichtes, das mittels eingeschriebenen Briefes<br />

zugestellt werden muss, steht den Streitteilen innerhalb von vier Wochen, vom Tage<br />

der Zustellung an gerechnet, die Berufung an das Schiedsgericht des Landesverbandes<br />

offen, dem auch der Bezirksobmann beizuziehen ist. Das Erkenntnis des<br />

Schiedsgerichtes des Landesverbandes ist endgültig.<br />

d) Auszuschließen ist: wer wegen eines gemeinen Verbrechens rechtskräftig verurteilt<br />

wurde, wer das Ansehen des ÖKB durch sonstige unehrenhafte Handlungen,<br />

wiederholte Disziplinlosigkeit, usw. schädigt und dadurch die Kameradschaft gröblich<br />

verletzt.<br />

e) Mitglieder, die sich in einer Streitigkeit aus dem Verbandsverhältnis nicht dem<br />

Schiedsgericht unterwerfen oder die Entscheidung des Schiedsgerichtes nicht<br />

anerkennen, sind auszuschließen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

2. FUNKTIONSTRÄGER<br />

Mit der Wahl in eine Funktion oder der Übernahme einer Kooptierung in den Vorstand oder<br />

andere Verbandsgremien entsteht neben dem Ansehen und der Ehre durch die Kameraden<br />

ausgewählt zu sein auch eine Verpflichtung zur gewissenhaften Ausübung im Sinne der<br />

gemeinsamen Ziele. Diese sind in den Statuten, dem Leitbild und der Geschäftsordnung<br />

festgelegt.<br />

2.1. Persönliche Eignung<br />

Die persönliche Eignung spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, eine Funktion<br />

langfristig und erfolgreich, für und vor allem im Sinne unserer Mitglieder auszufüllen.<br />

Folgende Anforderungen muss ein Funktionär daher unbedingt in seine Funktion mitbringen:<br />

• Zeitliche Verfügbarkeit<br />

• Verantwortungsbewusstsein für den Bereich seiner Zuständigkeit<br />

• Bereitschaft zur Teamarbeit<br />

• Überdurchschnittliche persönliche Leistungsbereitschaft<br />

• Kommunikative Persönlichkeit<br />

2.2. Sachliche Voraussetzungen<br />

Ein Funktionär wird in der Regel einen Informationsvorsprung gegenüber den Mitgliedern<br />

haben. Um diese Informationen möglichst rasch an Mitglieder weitergeben zu können und um<br />

bei wichtigen Ereignissen den Verein betreffend vor Ort sein zu können, muss ein Funktionär<br />

die folgenden sachlichen Voraussetzungen erfüllen.<br />

• Erreichbarkeit über Telefon. Fax bzw. E-Mail ist wünschenswert<br />

• Mobilität<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

2.3. Funktionsausübung<br />

Eine unverzichtbare Verpflichtung für Führungskräfte ist es, rechtzeitig für einen<br />

qualifizierten Nachfolger zu sorgen. Für jede neu zu besetzende Position sollten daher<br />

zumindest zwei Kandidaten zur Wahl stehen. Eine zielgerichtete Nachwuchsarbeit und das<br />

rechtzeitige Heranführen von Nachfolge - Führungskräften ist daher unerlässlich. Dem<br />

rechtzeitigen Herantreten an geeignete Kameraden für Funktionärsfunktionen muss daher<br />

höchste Priorität eingeräumt werden, um die Zukunft unseres Vereins zu sichern.<br />

Das Vereinsgesetz lässt ausreichend Spielraum für die Zusammensetzung von Vorständen.<br />

In der langjährigen Geschichte unseres Vereins, hat sich folgende bewährt:<br />

• Obmann<br />

Er vertritt nach dem Vereingesetz den Verband nach innen und außen. Beruft Sitzungen ein<br />

und leitet diese. Dieser nimmt maßgeblichen Einfluss auf das Vereinsgeschehen. Der Obmann<br />

erteilt die Aufgaben je nach Bedarf an andere Mitglieder des Vorstandes und ist der jeweils<br />

nächst höheren Ebene verantwortlich für die Umsetzung aller demokratisch gefassten<br />

Beschlüsse und Vorgaben. Des Weiteren ist er zuständig für die korrekte Antragsstellung bei<br />

Auszeichnungen. Er ist verantwortlich für eine regelmäßige Information über das gesamte<br />

Vereinsgeschehen an alle Mitglieder.<br />

• Obmannstellvertreter<br />

Ein bis zwei je nach Bedarf, von denen zumindest einer als Nachfolger in Frage kommen<br />

sollte. Diese unterstützen den Obmann in allen Angelegenheiten der Führung des Verbandes<br />

und vertreten ihn im Falle der Verhinderung. Sollen grundsätzlich zur Nachfolge bereit sein<br />

und daher über die gleichen Voraussetzungen verfügen wie der Obmann.<br />

• Schriftführer<br />

Ihm sollte ein uneingeschränkter Internetzugang zur Verfügung stehen. Er ist für den<br />

ordentlichen Schriftverkehr in Zusammenarbeit mit dem Obmann zuständig. Protokollführung<br />

bei Versammlungen und Sitzungen fällt ebenso in seinen Aufgabenbereich wie die Führung<br />

der Vereinschronik. Des Weiteren ist er verantwortlich für die Führung des<br />

Mitgliederverzeichnisses und die Bekanntgabe von Änderungen bei Adressen, sowie der<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Bekanntgabe von ausgeschiedenen und neu aufgenommenen Mitgliedern zu den jeweils<br />

vorgesehenen Terminen.<br />

• Kassier<br />

Dieser verwaltet die Einnahmen und Ausgaben des Verbandes mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Geschäftsmannes, führt die Rechnungsunterlagen, erstellt in Zusammenarbeit<br />

mit dem Obmann den Voranschlag, erstattet die Rechnungsberichte und arbeitet mit den<br />

Rechnungsprüfern zusammen.<br />

• Fahnenoffiziere<br />

Diese sind verantwortlich für die Betreuung und Aufbewahrung der Verbandsfahne sowie das<br />

Tragen und Führen der Fahne nach Maßgabe der Vorschrift. Fähnriche und Fahnenoffiziere<br />

sind wichtige Repräsentanten des Verbandes vor allem bei den öffentlichen Ausrückungen.<br />

Bei ihrer Auswahl ist nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen.<br />

• Kommandant<br />

Er kommandiert die ausgerückten Kameraden und ist verantwortlich für die ausreichende<br />

Einübung der Kommandos. Er unterstützt den Obmann bei allen öffentlichen Auftritten und<br />

sorgt bei Ausrückungen für Ordnung und Disziplin.<br />

• Sportreferent<br />

Er arbeitet eng mit den Bezirks- und Landessportreferenten zusammen. Organisiert sportliche<br />

Aktivitäten im Ortsverband und motiviert zur sportlichen Betätigung. Weiters veranstaltet er<br />

Meisterschaften und Ausscheidungswettbewerbe auf der Ortebene und hilft mit bei der<br />

Abwicklung von Bezirks– und Landesmeisterschaften je nach Anforderung. Außerdem<br />

erstattet er Vorschläge für Sportauszeichnungen.<br />

• Pressereferent/ Internetreferent<br />

Er verfasst Berichte und Beiträge für die „Courage“ in Zusammenarbeit mit dem Bezirks<br />

Pressereferenten und die örtlichen Medien in Abstimmung mit dem Obmann. Er betreut die<br />

Homepage des Orts- bzw. Stadtverbandes und stellt die Aktualität dieser sicher. Diese hat<br />

zumindest zu enthalten:<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

- Kurzfassung der Chronik mit Abbildung der Fahne oder eines anderen markanten<br />

Symbols für den Verband<br />

- Bilder und Namen des Vorstandes und deren Erreichbarkeit samt Anschrift zumindest<br />

des Obmannes mit Adresse, Telefonnummer und Mail-Adresse<br />

- Terminübersicht über die jeweils nächsten Monate<br />

- Berichte über Ereignisse<br />

Die Tätigkeiten des Presse- und Internetreferent können sowohl von einer als auch von zwei<br />

Personen ausgeübt werden.<br />

• Rechnungsprüfer<br />

Sie kontrollieren so rechtzeitig die Finanzgebarung des Verbandes, dass sie bei jedem dafür<br />

vorgesehenen Anlass einen Bericht darüber abgeben können. Der Kassier ist verpflichtet auf<br />

Verlangen sämtliche Belege und Rechnungsunterlagen für diese Prüfung bereitzustellen. Die<br />

Rechnungsprüfer stellen bei der General- bzw. Mitgliederversammlung den Antrag auf<br />

Entlastung des Vorstandes.<br />

Je nach Bedarf können jeweils Stellvertreter beigegeben oder für bestimmte Sonderaufgaben<br />

weitere Mitglieder in den Vorstand kooptiert werden. Deren Aufgabe und Funktionsdauer ist<br />

genau zu fixieren.<br />

Über diese Funktionen hinaus ist es freigestellt noch weitere Positionen zu besetzen.<br />

Angesichts der zunehmenden Zahl an Frauen als Mitglieder wird z.B, empfohlen eine<br />

Frauenreferentin in den Vorstand aufzunehmen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

3. VERANSTALTUNGEN<br />

Das Image des ÖKB wird maßgeblich durch das Auftreten bei Veranstaltungen in der<br />

Öffentlichkeit geprägt. Diese sind daher sorgfältig zu planen und durchzuführen um einen<br />

positiven Eindruck zu hinterlassen. Wir unterscheiden:<br />

3.1. Teilnahme des ÖKB an Veranstaltungen des Bundesheeres<br />

Als Zeichen der besonderen Verbundenheit des ÖKB mit dem Bundesheer, nimmt der ÖKB<br />

an militärischen Angelobungen, Traditionstagen, Fahnen- und Standartenstiftungen sowie<br />

Fahnenband- und Standartenbandstiftungen, Ehrensignalhornstiftungen,<br />

Kommandoübergaben, Totengedenken und ähnlichen Veranstaltungen teil.<br />

Der ÖKB stellt dazu in der Regel (Ausnahmen können sich aus Wünschen des Bundesheeres<br />

ergeben) eine Ehrenformation, bestehend aus Kommandant, Fahnentrupp, Obmann und eine<br />

Abordnung ab. Für die Durchführung zuständig ist der Ortsverband, in dessen Bereich die<br />

Veranstaltung stattfindet oder jener, der mit dem veranstaltenden Truppenkörper durch<br />

Partnerschaft besonders verbunden ist. Ist ein Ortsverband zur Stellung der Ehrenformation in<br />

ausreichender Stärke nicht in der Lage, ergänzt er den Fehlbestand aus Angehörigen<br />

benachbarter Ortsverbände. Der für die Veranstaltung regional zuständige Bezirksobmann<br />

oder ein Bezirksobmannstellvertreter nehmen ebenso an der Veranstaltung teil, wie ein<br />

Vertreter des Landesverbandes, der je nach zeitlicher Verfügbarkeit aus den Reihen des<br />

Präsidiums entsandt wird.<br />

Der Kommandant der Ehrenformation nimmt zur Besprechung des Veranstaltungsablaufes<br />

zeitgerecht Verbindung mit dem Kommandanten der ausgerückten Truppe des Bundesheeres<br />

auf. Die Ehrenformation des ÖKB unterstellt sich nur für die Dauer des Festaktes dem<br />

Kommando des Kommandanten der ausgerückten Truppe des Bundesheeres. Der Vertreter<br />

des Landesverbandes und der Bezirksobmann bzw. Stellvertreter geben dem militärischen<br />

Höchstanwesenden ihre Teilnahme bekannt.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

3.2. Ausrückungen und Festlichkeiten im ÖKB<br />

3.2.1. Einladung:<br />

Um die Vielzahl von kleinen, jedoch auch finanziell aufwendigen Feiern zu reduzieren,<br />

mögen nur besondere Feiern durchgeführt werden. Alle im Bezirk vertretenen politischen<br />

Mandatare sind einzuladen.<br />

3.2.2 Empfang:<br />

Gäste sind durch Amtsträger zu empfangen und beim Eintreffen vom veranstaltenden<br />

Ortsverband zu begrüßen.<br />

3.2.3. Schema eines Festaktes:<br />

A) Ankündigungssignal (Trompetensignal)<br />

„Habt acht“ 1)<br />

1) Fußnoten<br />

B) Kommandos durch den Kommandanten der ausgerückten Verbände 2)<br />

„Das Ganze auf mein Kommando!“<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Zur Meldung an Herrn …, Kameradschaft rechts schaut!“<br />

2) Kommandant der ausgerückten Verbände ist:<br />

a) Bei Landesveranstaltungen der Landeskommandant<br />

b) bei Bezirksveranstaltungen der Bezirkskommandant<br />

c) bei allen anderen Veranstaltungen der Kommandant des veranstaltenden Verbandes<br />

C) Meldung<br />

3) und 4)<br />

3) Meldung wird erstattet an:<br />

a) bei persönlicher und offizieller Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, eines<br />

Mitgliedes der Bundesregierung, des steir. Landeshauptmannes oder eines seiner LH-<br />

Stellvertreter an diesen, sonst<br />

b) an den Präsidenten des ÖKB-Landesverbandes <strong>Steiermark</strong>, bzw. an den von diesem<br />

mit seiner Vertretung beauftragten Amtsträger.<br />

4) Wortlaut der Meldung:<br />

„Herr …, ich melde (Anzahl) … Verbände, … Fahnen, … Musikkapellen und …<br />

Kameraden zur (Jahr-Feier/Fahnen- oder Denkmalweihe, usw.) angetreten!“<br />

D) Bundeshymne 5)<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

E) Abschreiten der Front 5)<br />

5) Das Abspielen der BUNDESHYMNE und das ABSCHREITEN der FRONT erfolgt nur bei<br />

persönlicher und offizieller Anwesenheit gem. Pkt. 3a bzw. des Präsidenten des ÖKB ST. Der<br />

die Frontabschreitende wird vom Höchstanwesenden des ÖKB begleitet, recht rückwärts<br />

gestaffelt folgt der Kommandant der ausgerückten Verbände, ist der Präsident des ÖKB-<br />

Landesverbandes <strong>Steiermark</strong> Höchstanwesender, lädt er den höchstrangigen politischen<br />

Mandatar und den militärisch Höchstanwesenden ein, die Front mitabzuschreiten.<br />

F) Kommandos:<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft, ruht!“<br />

G) Der Kommandant der ausgerückten Verbände gibt Anweisung zur Aufstellung der<br />

Fahnen, mit oder ohne Fahnenbegleiter, hinter dem Altar oder seitlich desselben. Die<br />

allenfalls anwesende Landesfahne steht neben dem Rednerpult.<br />

H) Begrüßung 6)<br />

6) Die Begrüßung erfolgt durch den Obmann oder Festobmann des veranstaltenden Verbandes.<br />

Hiezu ist eine Begrüßungsliste vorzubereiten und die Anwesenheit der einzelnen Ehrengäste zu<br />

vermerken. Es sind nur tatsächlich anwesende Gäste zu begrüßen. Reihenfolge der zu<br />

Begrüßenden:<br />

POLITIKER (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung, Landeshauptmann und<br />

Stellvertreter, Landesräte, Abgeordnete zum Nationalrat, Bundesrat und Landtag,<br />

Bezirkshauptmann, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte)<br />

Geistliche<br />

Vertreter des Bundesheeres und der Exekutive<br />

Vertreter der Ämter und Behörden<br />

Vertreter des Präsidiums des ÖKB ST<br />

Vertreter des ÖKB und der Traditionsverbände<br />

Vertreter der OG ST und UOG ST<br />

Vertreter der Medien<br />

die erschienenen Verbände, besonders aus anderen Bundesländern<br />

I)Feldmesse oder/und Weihe/Segnung<br />

Kommandos:<br />

* zum Beginn der Feldmesse, wenn möglich Ankündigungssignal; Kommando<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

Es beginnt die Feldmesse!<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

**<br />

anschließend „Kameradschaft, ruht!“<br />

*<br />

zum Evangelium „Kameradschaft, habt acht!“<br />

**<br />

Schluss des Evangeliums „Kameradschaft, ruht!“<br />

*<br />

zur Wandlung „Kameradschaft, habt acht!“ (Senken der Fahne)<br />

**<br />

nach der Wandlung „Kameradschaft, „ruht!“<br />

*<br />

zum Segen des Priesters „Kameradschaft, habt acht!“<br />

**<br />

hernach „Kameradschaft ruht!“<br />

J Denkmal-, Fahnen-, Fahnenband- Weihe (usw.) 7)<br />

Kommandos:<br />

*<br />

unmittelbar vor der Weihe „Kameradschaft, habt acht!“<br />

** unmittelbar nach der Weihe „Kameradschaft ruht!“<br />

7) Fahnenweihe<br />

Hiezu ist vor dem Feldaltar ein Tisch mit der Fahne und den Fahnenbändern aufzustellen. Die<br />

Fahne liegt. schon montiert, mit der Fahnenstange entlang der zum Feldaltar gewendeten<br />

Tischkante. Das Fahnen-Blatt ist ausgerollt, das Staats- oder Landeswappen (wenn vorhanden)<br />

zeigt nach oben. Nach dem Feldgottesdienst marschiert der Fahnentrupp bis drei Schritte vor<br />

die Mitte des Tisches und stellt sich mit Front zum Altar auf. Rechts vom Fahnentrupp nimmt<br />

der Obmann des OV, links nehmen die Fahnenpatinnen Aufstellung.<br />

Während der Weihe stehen die ausgerückten Verbände „Habt acht“. Die Fahne wird nun von<br />

einer Fahnenpatin (Fahnenmutter) mit einem Sinnspruch dem Fähnrich übergeben, der sie,<br />

ebenfalls mit einem Sinnspruch übernimmt.<br />

K) Fahnengruß 8)<br />

8) Der Fahnengruß ist bei Anwesenheit der Landesfahne oder der Reservisten-Landesfahne nur<br />

durch diese zu leisten.<br />

L) Grußworte 9)<br />

9) Grußworte (8Minuten)- Bürgermeister des Veranstaltungsortes – Militärisch<br />

Höchstanwesender – Bezirkshauptmann – Höchstrangiger Politiker.<br />

M) Festansprache 10)<br />

10) Die Festansprache soll möglichst von einem Amtsträger des ÖKB und nur in besonderen<br />

Ausnahmefällen von einem Politiker gehalten werden. Die Festansprache soll die Dauer von 15<br />

Minuten nicht überschreiten (Hierauf ist der Festredner in geeigneter Weise hinzuweisen)<br />

N) Kommandos (vor Landeshymne):<br />

„Kameradschaft, Habt acht!“<br />

„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

O) Landeshymne<br />

P) Kommandos (nach Landeshymne):<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft, ruht!“<br />

Q) Kommandos zur Schlussmeldung:<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />

R) Schlussmeldung 11)<br />

11) Wortlaut der Schlussmeldung:<br />

„ Herr …, ich melde die (Jahrfeier, Fahnenweihe usw.). ist beendet.<br />

S) Kommandos nach Schlussmeldung:<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft ruht!“<br />

T) Anordnung des Kommandanten der ausgerückten Verbände:<br />

„Kommandanten der OV, Kommando übernehmen und abrücken lassen!“<br />

Um die Durchführung der Feldmesse oder Segnung/Weihe ist zeitgerecht ein Geistlicher zu er<br />

suchen. Hiezu stehen auch die Militärseelsorger des Aktiv- und Reservestandes zur Verfügung,<br />

die Zwecks zeitlicher Koordinierung – über die MILITÄRPFARRE MILKDO ST angefordert<br />

werden können. Die Militärgeistlichen stellen das Einvernehmen mit dem Ortgeistlichen<br />

direkt her.<br />

Es wäre in einvernehmlichen Gespräch dafür zu sorgen, dass Feldmesse und Weihe möglichst<br />

kurz gehalten werden.<br />

Wenn der Festgottesdienst oder/und die Weihe in der Kirche stattfinden, erfolgen der Ablauf<br />

und die Aufstellung im Einvernehmen mit dem Ortspfarrer, nach kirchlichen Vorschriften.<br />

3.2.4. Der Vorbeimarsch:<br />

Der Vorbeimarsch (Defilierung) ist – gleichgültig, ob er vor oder nach einem Festakt<br />

stattfindet – eine eigene Veranstaltung. Der Vorbeimarsch soll nach Möglichkeit vor<br />

einem Kriegerdenkmal erfolgen, jedoch nur, wenn dieser Ort dafür geeignet ist. Der<br />

Defilierungspunkt ist möglichst so zu wählen, dass<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

a) der Vorbeimarsch mit Kopfwendung rechts erfolgen kann,<br />

b) die Möglichkeit gegeben ist, die Ehrengäste entsprechend aufzustellen und diesen<br />

gegenüber die Musikkapelle Platz findet,<br />

c) rechts, knapp abgesetzt von den Ehrengästen die Landesfahne, in deren<br />

Ermangelung die Fahne des veranstaltenden OV, samt Fahnenbegleitung<br />

Aufstellung nehmen kann.<br />

10 Schritte vor und nach dem Defilierungspunkt sind Richtungsposten, mit<br />

Blickrichtung zu den anmarschierenden Verbänden, deutlich sichtbar aufzustellen.<br />

Sie markieren die Defilierungslinie und zeigen den Kommandanten Beginn und<br />

Ende der Ehrenbezeigung an. Die Amtsträger des ÖKB und Gäste auf der<br />

Ehrentribüne grüßen nur die Kommandanten und die Fahnen der<br />

vorbeimarschierenden Verbände.<br />

MARSCHORDNUNG im Ortsverband:<br />

Musikkapelle<br />

Kommandant<br />

Fahne – mit Begleitung<br />

Obmann – Protektor – Ehrenobmann<br />

Kameraden<br />

MARSCHORDNUNG im Marschblock:<br />

Kommandant (der ausgerückten Verbände)<br />

Musikkapelle<br />

Landesfahne (wenn vorhanden)<br />

Kommandant des 1. OV<br />

Fahne mit Begleitung<br />

Obmann – Protektor – Ehrenobmann<br />

Kameraden<br />

Kommandant des 2. OV<br />

usw.<br />

Der Kommandant der ausgerückten Verbände lässt die Formation vor Beginn des<br />

Vormarsches so weit vorziehen, dass deren Spitze etwa 100 m vor dem Defilierungspunkt<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

steht. Sodann begibt sich der Kommandant, nachdem er sich vergewissert hat, dass die<br />

Ehrengäste ihre Plätze eingenommen haben, zum Defilierungspunkt und meldet (siehe<br />

Fußnote 3, Schema Festakt!): „Herr …, ich melde den Vorbeimarsch von … Verbänden, mit<br />

… Fahnen, … Musikkapellen und …Kameraden!“<br />

Nach Erstattung der Meldung nimmt er rechts neben der Landesfahne bzw. Fahne des<br />

veranstaltenden Verbandes Aufstellung. Sodann gibt er der Musikkapelle das Zeichen zum<br />

Beginn des Vorbeimarsches. Mit Einsetzen der Marschmusik kommandieren die<br />

Kommandanten der einzelnen Verbände selbständig:<br />

„Kameradschaft, habt acht, Defilierung rechts (links), im Schritt marsch!“; vor Erreichen des<br />

1. Richtungspostens „Kameradschaft, rechts (links) schaut!“, nach passieren des 2. Postens<br />

„Kameradschaft, habt acht!“, „Kameradschaft, ruht!“.<br />

Nachdem der letzte Mann des letzten Verbandes am Defilierungspunkt vorbeimarschiert ist,<br />

begibt sich der Kommandant der ausgerückten Verbände neuerdings zum Höchstanwesenden<br />

und meldet: „Herr …, ich melde das Ende des Vorbeimarsches!“.<br />

Findet der Vorbeimarsch vor dem Festakt statt, schwenkt nach der Schlussmeldung die<br />

Musikkapelle ein, sodann die beim Defilierungspunkt befindliche Fahne; die Ehrengäste<br />

schließen sich an und marschieren gemeinsam zum Festplatz.<br />

5. Festplatz:<br />

Vom Aufmarschplatz zum Festplatz soll kein weiter Anmarschweg sein.<br />

Es ist zu sorgen, dass der Platz nicht unmittelbar dem Verkehrslärm ausgesetzt ist.<br />

Um eine Störung des Festaktes zu vermeiden, ist die Ausgabe von Getränken und<br />

Speisen am Festplatz ausnahmslos zu untersagen und durch Ordner zu überwachen.<br />

6. Begräbnis:<br />

Die Begräbnisordnung bleibt, entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten, dem OV<br />

überlassen.<br />

ÖKB-Amtsträger, Ehrenwache und Kapellmeister tragen Trauerflor über der<br />

Armbinde. Fahne mit Trauerflor, Trommel schwarz überzogen.<br />

Der ÖKB stellt mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Trauerfeier eine<br />

Ehrenwache von zwei bis drei Mann (ordentliche Adjustierung, Volldekoration, Hut,<br />

weiße Handschuhe).<br />

Beim Vereinsheim oder Kriegerdenkmal wird die Trauerfahne aufgezogen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Beim Lied vom „Guten Kameraden“ am Grabe leisten alle Amtsträger vom Obmann<br />

aufwärts die Ehrenbezeigung, auch Fahnenbegleiter und Ehrenwache. Die Fahne<br />

wird gesenkt.<br />

Bei Teilnahme einer Abordnung des ÖKB mit Fahne an einem militärischen Begräbnis, ist<br />

mit dem zuständigen Truppenkommandanten Absprache zu pflegen.<br />

Für alle ordentlichen Mitglieder sind einheitlich drei Salutschüsse vorgesehen.<br />

Feste sind ein unverzichtbares Element zur Förderung von Gemeinschaftsgefühl und<br />

Kameradschaft, sie sind gezielt einzusetzen und besonders bei Jubiläen ist darauf zu achten,<br />

dass im Regelfall nur 25, 50, 75, 100, 125 usw. Bestandsjahre gefeiert werden. Ausnahmen<br />

sind nur dann sinnvoll, wenn sie mit einem Großereignis des Ortes oder der Stadt<br />

zusammenfallen um derartige Verstärkungseffekte nutzen zu können.<br />

Datum, Einladungen, Festredner sind immer über den Bezirk, die regional zuständigen<br />

Vizepräsidenten und den Landesverband abzustimmen um sinnlose Konkurrenz zu vermeiden.<br />

Ehrengäste wären zumindest zwei bis drei Monate vorher einzuladen. Die allgemeinen<br />

Einladungen selbst sind spätestens ein bis zwei Monate vorher zu versenden.<br />

Schematischer Ablauf eines Festaktes:<br />

a. Ankündigungssignal (Trompetensignal)<br />

„Habt acht“<br />

b. Kommandos durch den Kommandanten der ausgerückten Verbände<br />

„Das Ganze auf mein Kommando!“<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Zur Meldung an Herrn …., Kameradschaft rechts schaut!“<br />

Meldung und<br />

Bundeshymne<br />

Abschreiten der Front<br />

Kommandos:<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft, ruht!“<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Der Kommandant der ausgerückten Verbände gibt Anweisung zur Aufstellung der Fahnen,<br />

mit oder ohne Fahnenbegleiter, hinter dem Altar oder seitlich desselben. Die allenfalls<br />

anwesende Landesfahne steht neben dem Rednerpult.<br />

Begrüßung<br />

Feldmesse oder/und Weihe/Segnung<br />

Kommandos:<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Denkmal-, Fahnen-, Fahnenband-Weihe (usw.)<br />

Kommandos:<br />

Unmittelbar vor der Weihe „Kameradschaft, habt acht!“<br />

Unmittelbar nach der Weihe „Kameradschaft, ruht!“<br />

Fahnengruß<br />

Grußworte<br />

Festansprache<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />

Landeshymne<br />

„Kameradschaft, hat acht“!<br />

„Kameradschaft, ruht!“<br />

Zur Schlussmeldung<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft, rechts schaut!“<br />

Schlussmeldung<br />

Kommandos:<br />

„Kameradschaft, habt acht!“<br />

„Kameradschaft ruht!“<br />

Anordnung des Kommandanten der ausgerückten Verbände „Fahnenausmarsch,<br />

Fahnen versorgen!“<br />

Anmerkungen:<br />

Kommandant der ausgerückten Verbände ist bei Landesveranstaltungen der<br />

Landeskommandant, bei Bezirksveranstaltungen der Bezirkskommandant und bei allen<br />

anderen Veranstaltungen der Kommandant des veranstaltenden Verbandes.<br />

Die Meldung wird erstattet an:<br />

Bei persönlicher und offizieller Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, eines Mitgliedes<br />

der Bundesregierung, des steirischen Landeshauptmannes oder eines seiner LH-Stellvertreter<br />

an diesen, sonst an den Präsidenten des ÖKB <strong>LV</strong> ST, bzw. an den von diesem mit seiner<br />

Vertretung beauftragten Funktionsträger.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Wortlaut der Meldung:<br />

„Herr …., ich melde (Anzahl) … Verbände…, Fahnen,….Musikkapellen und … Kameraden<br />

zur (…Jahrfeier /fahnen- oder Denkmalweihe, usw.) .. angetreten!<br />

Das Abspielen der Bundeshymne und das Abschreiten der Front erfolgt nur bei persönlicher<br />

Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, eines Regierungsmitgliedes, bei Abgeordneten<br />

des National- oder Bundesrates und des Präsidenten des ÖKB Bundesverbandes. Der die<br />

Frontabschreitende wird vom Höchstanwesenden des ÖKB begleitet, rechts rückwärts folgt<br />

der Kommandant der ausgerückten Verbände. Ist der Präsident des ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Höchstanwesender, lädt er den höchstrangigen politischen Mandatar und den militärisch<br />

Höchstanwesenden ein, die Front mit abzuschreiten. In allen anderen Fällen wird die<br />

Landeshymne abgespielt.<br />

Die Begrüßung erfolgt durch den Obmann oder Festobmann des veranstaltenden Verbandes.<br />

Hiezu ist eine Begrüßungsliste vorzubereiten und die Anwesenheit der einzelnen Ehrengäste<br />

zu vermerken. Es sind nur tatsächlich anwesende Gäste zu begrüßen.<br />

Reihenfolge der zu Begrüßenden:<br />

• Politische Mandatare (Bundespräsident, Mitglieder der Bundesregierung,<br />

Landeshauptmann und Stellvertreter, Landesräte, Abgeordnete zum Nationalrat,<br />

Bundesrat und Landtag, Bezirkshauptmann, Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte)<br />

• Geistliche<br />

• Vertreter des Bundesheeres und der Exekutive<br />

• Vertreter der Ämter und Behörden<br />

• Vertreter des Präsidiums des ÖKB ST<br />

• Vertreter des ÖKB und der Traditionsverbände<br />

• Vertreter der OG ST und UOG ST<br />

• Vertreter der Medien<br />

• Die erschienenen Verbände, besonders die aus anderen Bundesländern.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Fahnenweihe<br />

Hiezu ist vor dem Feldaltar ein Tisch mit der Fahne und den Fahnenbändern aufzustellen. Die<br />

Fahne liegt, schon montiert, mit der Fahnenstange entlang der zum Feldaltar gewendeten<br />

Tischkante. Das Fahnenblatt ist ausgerollt, das Staats- oder Landeswappen (wenn vorhanden)<br />

zeigt nach oben. Nach dem Feldgottesdienst marschiert der Fahnentrupp vor die Mitte des<br />

Tisches und stellt sich mit Front zum Altar auf. Rechts vom Fahnentrupp nehmen der<br />

Obmann des OV, links die Fahnenpatinnen Aufstellung. Während der Weihe stehen die<br />

ausgerückten Verbände in Grundstellung. Die Fahne wird nun von der Fahnenmutter mit<br />

einem Sinnspruch dem Fähnrich übergeben, der sie, ebenfalls mit einem Sinnspruch<br />

übernimmt. Der Fahnengruß ist bei Anwesenheit der Landesfahne oder der Reservisten-<br />

Landesfahne nur durch diese zu leisten. Grußworte sollten durch den Bürgermeister des<br />

Veranstaltungsortes, den Militärischen Höchstanwesenden, den Bezirkshauptmann und den<br />

höchstrangigen Politiker vorgetragen werden.<br />

Die Festansprache soll möglichst von einem Amtsträger des ÖKB und nur in besonderen<br />

Ausnahmefällen von einem Politiker gehalten werden.<br />

Wortlaut der Schlussmeldung:<br />

„Herr …, ich melde die (Jahrfeier, Weihe, usw) .. beendet.<br />

Um die Durchführung der Feldmesse oder Segnung/Weihe ist zeitgerecht ein Geistlicher zu<br />

ersuchen. Hiezu stehen auch die Militärseelsorger des Aktiv- und Reservestandes zur<br />

Verfügung, die zwecks zeitlicher Koordinierung über die MILITÄRPFARRE<br />

MILITÄRKOMMANDO STEIERMARK (Telefon: 05020150) angefordert werden können.<br />

Die Militärgeistlichen stellen das Einvernehmen mit dem Ortsgeistlichen direkt her.<br />

Es wäre im einvernehmlichen Gespräch dafür zu sorgen, dass Feldmesse und Weihe<br />

möglichst kurz gehalten werden.<br />

Wenn der Festgottesdienst und/oder die Weihe in der Kirche stattfinden, erfolgen der Ablauf<br />

und die Aufstellung im Einvernehmen mit dem Ortspfarrer, nach den kirchlichen Vorschriften.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Begräbnisse<br />

Die Begräbnisordnung bleibt, entsprechend den örtlichen Gepflogenheiten, dem OV<br />

überlassen.<br />

Üblich ist:<br />

• ÖKB-Amtsträger, Ehrenwache und Kapellmeister tragen Trauerflor. Fahne mit<br />

Trauerflor, Trommel schwarz überzogen.<br />

• Der ÖKB stellt mindestens eine Viertelstunde vor Beginn der Trauerfeier eine<br />

Ehrenwache von zwei bis drei Mann (Großer Dienstanzug, Hut, weiße Handschuhe)<br />

• Beim Vereinsheim oder Kriegerdenkmal wird die Trauerfahne aufgezogen<br />

• Beim Lied vom „Guten Kameraden“ am Grabe leisten alle Amtsträger vom Obmann<br />

aufwärts die Ehrenbezeigung. Die Fahne wird gesenkt.<br />

Bei Teilnahme einer Abordnung des ÖKB mit Fahne an einem militärischen Begräbnis, ist<br />

mit dem zuständigen Truppenkommandanten Absprache zu pflegen. Für alle ordentlichen<br />

Mitglieder sind einheitlich drei Salutschüsse vorgesehen.<br />

Allgemeine Regeln der Begrüßung:<br />

• Niemand wird in Vertretung einer anderen Person begrüßt sondern nur als Vertreter<br />

einer Organisation oder eines Amtes!<br />

Falsch: Wir begrüßen in Vertretung des Herrn Landeshauptmannes der <strong>Steiermark</strong> Dr.<br />

Peter Maier den Herrn Hofrat Mag. Hans Huber.<br />

Richtig: Für die steiermärkische Landesregierung begrüßen wir Hofrat Mag. Hans<br />

Huber.<br />

• Vor Beginn der Begrüßung ist zu ersuchen, nicht bei jedem Genannten zu<br />

applaudieren sondern zum Schluss der Begrüßung für alle einen gemeinsamen<br />

Applaus zu erbitten.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

3.3. Interne Veranstaltungen<br />

Darunter fallen alle Sportveranstaltungen, Exkursionen, diverse Feiern innerhalb des<br />

Verbandes, Singen, Tanzen, Spielen, Wanderungen usw.<br />

Ebenfalls unverzichtbare Elemente zur Stärkung der Gemeinschaft. Hiefür gelten keine<br />

besonderen Bekleidungsvorschriften, außer Anlassbezogenen Ereignissen, die vom<br />

Veranstalter bekannt zu geben sind. Sorgfältige Planung und Durchführung sind auch hier<br />

selbstverständliche Voraussetzung für ein gutes Gelingen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

4. MEDIENARBEIT<br />

„Über wen nicht berichtet wird der existiert nicht.“ Dieser Satz ist grausam entspricht aber der<br />

Wirklichkeit unseres Jahrhunderts. Medienarbeit ist daher für den ÖKB eine Überlebensfrage.<br />

Berichte brauchen harte Fakten und Zahlen. Jedes Mitglied ist daher zu verpflichten seinen<br />

Beitrag zum Sammeln dieser Daten gewissenhaft und pünktlich zu leisten. Der tägliche<br />

Nachrichtenstrom ist gigantisch, es wird immer nur ein kleiner Teil davon gebracht, umso<br />

entscheidender ist es daher ständig mit Informationen präsent zu sein.<br />

4.1. Mitgliederzeitung Courage<br />

Ist das Mitteilungsorgan für alle Mitglieder, bringt Grundsatzartikel, Termine, Berichte der<br />

einzelnen Verbände, Informationen, Sportberichte, Bilder und Anregungen jeglicher Art.<br />

Erscheint 4-mal jährlich.<br />

4.2. Internet<br />

Das Internet ist das Informationsmedium des 21.Jahrhunderts und ermöglicht aktuellste,<br />

weltweite und gleichzeitige Informationsweitergabe.<br />

Innerhalb des ÖKB ist die Bearbeitung des Internets durch die folgenden Funktionäre zu<br />

bearbeiten.<br />

• Der Bundesinternetreferent<br />

Seine Aufgaben sind:<br />

- Anregungen der Landesinternetreferenten zum aktuellen Programm mit diesen auf<br />

Tauglichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Programmänderung<br />

herbeizuführen.<br />

- Aktuelle Informationen des Bundesverbandes weiterzugeben.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

• Der Landesinternetreferent<br />

Seine Aufgaben sind:<br />

- Im Landesverband eine Basis für den Internetauftritt aufzubauen.<br />

- Informationen an den Bundes- und die Bezirksinternetreferenten weiterzuleiten.<br />

- Allen Bezirks- und Stadt-/Ortsverbänden bei Problemen hilfreich zur Seite zu stehen.<br />

- Ideen der Stadt-/Orts- und Bezirksverbände auszuwerten und gegebenenfalls<br />

weiterzuleiten.<br />

• Der Bezirksinternetreferent<br />

Seine Aufgaben sind:<br />

- Die Internetseiten der Ortsverbände nach deren Vorlagen zu bearbeiten.<br />

- Die Ideen der Ortsverbände aufzunehmen, auf Verwertbarkeit zu überprüfen, und sie<br />

dann an den Landesinternetreferenten weiterzuleiten.<br />

- Die Internetseite des Bezirksverbandes zu betreuen.<br />

- Verbesserungen zu erarbeiten und sie an den Landesinternetreferenten weiterzuleiten.<br />

• Der Ortsverbandinternetreferent<br />

Seine Aufgaben sind:<br />

- Berichte zu verfassen und diese an den Bezirksinternetreferenten zu schicken.<br />

- Aktuelles aus dem Ortsverband zur Veröffentlichung an den Bezirksinternetreferenten<br />

weiterzuleiten.<br />

- Ideen des Ortsverbandes an den Bezirksinternetreferenten weiterzugeben.<br />

Landesinternetreferent<br />

Detlef Woelke<br />

Email: detlef.woelke@aon.at<br />

Telefon: 03114/3526<br />

Mobil: 0664/4055413<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

4.3. Präsidentenbrief<br />

Dieser stellt eine Vorweginformation für Funktionsträger dar und ermöglicht eine<br />

konzentrierte und einheitliche Weitergabe von Inhalten und Meldungen an die einzelnen<br />

Mitglieder und Funktionsträger. Er erscheint etwa 5-6-mal jährlich und ist mit gewisser<br />

Verzögerung auch auf der Homepage einzusehen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

5. ANZUGSORDNUNG<br />

5.1. Bekleidung<br />

Der Tradition gemäß wurde der „Steireranzug“ als DIENSTANZUG DES<br />

LANDESVERBANDES STEIERMARK eingeführt. Zu diesem gehören ein weißes Hemd,<br />

dunkle Socken und schwarze Schuhe. Der Dienstanzug wird ergänzt durch:<br />

Verbandsabzeichen, Hut, ÖKB-Schild, fallweise Auszeichnungen sowie für Fahnenoffiziere<br />

weiße Handschuhe. Vorhandene Armbinden können weiter am linken Arm getragen werden.<br />

Diese sind laufend zu reinigen. Neuanschaffungen sollen nicht mehr vorgenommen werden.<br />

Im Sommer können die Ortsverbände mit weißem Hemd (ÖKB-Hemd, Emblem auf dem<br />

linken Oberarm aufgenäht; Im OV einheitliche weiße Kurzarm bzw. Langarmhemden auch<br />

ohne Emblem sind ebenfalls erlaubt) – ohne Auszeichnungen und ohne Krawatte, aber<br />

möglichst einheitlich, ausrücken. Das ÖKB-Schild wird an der rechten Brustseite – in die<br />

Brusttasche eingeknöpft oder mittels Sicherheitsnadel befestigt – und bei Teilnahme an<br />

anderen Veranstaltungen, auch zum Steireranzug getragen. Die Bekleidung ist bei<br />

Ausrückungen von den Kommandanten zu kontrollieren.<br />

Soldaten des Österreichischen Bundesheeres, welche Funktionäre bzw. Mitglieder des ÖKB<br />

sind, sollten bei Veranstaltungen des ÖKB die Uniform tragen um so die Verbundenheit<br />

dieser Institutionen auch nach außen zu verdeutlichen.<br />

5.2. ÖKB-Schild<br />

Bei geschlossenem Auftreten sind die Mitglieder des ÖKB durch das ÖKB-Schild erkenntlich:<br />

• Mitglieder ohne Funktion: Schild mit Namen des OV<br />

• Verbandsvorstandsmitglieder, Kommandant, Fähnriche und Fahnenbegleiter:<br />

Schild mit Namen des OV und Funktionsbezeichnung<br />

• Mitglieder des Präsidiums, alle Protektoren, Bezirksobmänner (und<br />

Stellvertreter): Schild mit Namen des OV und Funktionsbezeichnung<br />

• Für Angehörige des Bundesheeres (Berufssoldaten, Miliz und Reserve) in<br />

Uniform gilt die Anzugordnung des Bundesheeres<br />

Amtsträger, die mehrere Funktionen bekleiden, tragen das ÖKB-Schild, welches ihrer<br />

höchsten Funktion entspricht.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Mit dem Anlegen des ÖKB-Schildes bzw. der ÖKB-Armbinde wird der Steireranzug zum<br />

DIENSTANZUG. In der Formation ist daher der Rock zu schließen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

6. AUSZEICHNUNGEN<br />

Mit der Annahme einer Auszeichnung ist der Ausgezeichnete grundsätzlich dazu angehalten,<br />

diese bei gegebenem Anlass auch zu tragen, um so seine Verbundenheit zu der verleihenden<br />

Organisation auszudrücken.<br />

6.1. Auszeichnungen des Bundesverbandes<br />

6.2. Auszeichnungen des Landesverbandes ST<br />

Der LANDESVERBAND kann über Vorschlag der Orts- und Stadtverbände mit<br />

Befürwortung der Bezirksobmänner, Kameraden für ihre Verdienste Landesauszeichnungen<br />

des ÖKB ST verleihen, sowie in besonderen Fällen auch Verleihungen von Auszeichnungen<br />

des Bundesverbandes beantragen.<br />

Auszeichnungen sehen vor:<br />

• Ehrung für langjährige treue Mitgliedschaft<br />

• Ehrung für langjährige Funktionsausübung<br />

- StV/OV<br />

- Bezirksverband<br />

- Landesverband<br />

- Bundesverband<br />

• Ehrung für besondere und außergewöhnliche Verdienste<br />

Auszeichnungen sind kein Ersatz für Geburtstagsgeschenke, kein Mitbringsel für gegenseitige<br />

Besuche, sondern stets an die nachweisliche Erbringung der vorgesehenen Voraussetzung zur<br />

Verleihung gebunden.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

6.2.1. Arten<br />

Der Steirische Kameradschaftsbund verleiht folgende Auszeichnungen:<br />

• Verdienstkreuz in Bronze (VKB)<br />

Diese Auszeichnung wird für Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />

• Verdienstkreuz in Silber (VKS)<br />

Diese Auszeichnung wird für besondere Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />

• Verdienstkreuz in Gold (VKG)<br />

Diese Auszeichnung wird für langjährige und besondere Verdienste um den ÖKB<br />

verliehen.<br />

• Silbernes Ehrenzeichen (SE)<br />

Diese Auszeichnung wird für außergewöhnliche Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />

• Goldenes Ehrenzeichen (GE)<br />

Diese Auszeichnung wird für langjährige Funktionstätigkeit und hervorragende<br />

Verdienste um den ÖKB verliehen.<br />

• Großes Silbernes Ehrenzeichen (GSE)<br />

Diese Auszeichnung wird für besondere, außergewöhnliche und hervorragende<br />

Tätigkeiten um den ÖKB sowie an hochgestellte Persönlichkeiten des öffentlichen<br />

Lebens verliehen.<br />

• Großen Goldenes Ehrenzeichen (GGE)<br />

Diese Auszeichnung wird für besondere, außergewöhnliche und hervorragende<br />

Tätigkeiten an hohe Funktionsträger verliehen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Außerhalb dieser Reihenfolge stehen:<br />

• Verdienstkreuz mit Eichenlaub (VKE)<br />

Diese Auszeichnung wird für außergewöhnliche Verdienste um den ÖKB vor allem an<br />

Persönlichkeiten verliehen, die nicht direkt Mitglieder sind, sich aber dennoch in<br />

besonderer Weise als Förderer der Ziele des ÖKB hervorgetan haben.<br />

• Sämtliche Sportauszeichnungen<br />

6.2.2. Kosten<br />

Die Bezirks- und Ortsverbände übernehmen die Kosten der VKB, VKS, VKG, VKE sowie<br />

des SE und GE. Alle übrigen Auszeichnungen werden vom Landesverband bezahlt.<br />

6.2.3. Verleihung<br />

Die Verleihung von Landesauszeichnungen kann von jedem Orts- bzw. Stadtverband beim<br />

Bezirksverband mittels Formblatt beantragt werden, der über eine etwaige Verleihung im<br />

Falle der VKB, VKS, VKG sowie des SE selbst entscheidet und alle darüber hinausgehenden<br />

Auszeichnungsanträge an den Landesverband weiterleitet, sofern er diese befürwortet. Über<br />

die Verleihung des GE und VKE entscheidet der Präsident alleine. Das GSE und das GGE<br />

darf nur nach Beschluss des Vorstandes verliehen werden.<br />

Generell gilt, dass als Voraussetzung für die nächsthöhere Auszeichnung alle untergestuften<br />

Auszeichnungen verliehen worden sein sollen. Die Verleihung einer Landesauszeichnung ist<br />

möglichst durch ein Mitglied des Vorstandes vorzunehmen.<br />

6.2.4. Trageordnung der Auszeichnungen des Landesverbandes<br />

Alle Auszeichnungen sind vom Träger aus gesehen, auf der linken Seite zu tragen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

6.3. Auszeichnungen des Ortsverbandes<br />

Vom Ortsverband werden Verdienstmedaillen am weiß/grünen Band in Bronze, Silber und<br />

Gold; Ehrenringe, Ehrennadeln, Ehrenbroschen und Ehrenurkunden an verdiente Mitglieder<br />

verliehen.<br />

Medaillen sind nur an ordentliche Mitglieder zu verleihen. Unterstützenden Mitgliedern,<br />

Gönnern und Förderern können Ehrenurkunden, Ehrenringe, Verbandsnadeln und Broschen in<br />

Silber und Gold verliehen werden. Verdienstauszeichnungen der Ortsverbände sind vom<br />

Verbandsvorstand zu beschließen. Verdienstauszeichnungen des Landesverbandes dürfen erst<br />

verliehen werden, wenn der Betreffende bereits alle Verdienstmedaillen vom Ortsverband<br />

besitzt. Anträge hiezu sind vom Verbandsvorstand zu beschließen und bedürfen der<br />

Befürwortung durch den zuständigen Bezirksobmann. Zwischen den Verleihungen der<br />

einzelnen Stufen muss, um einem Missbrauch vorzubeugen, ein Intervall von mindestens vier<br />

Jahren liegen.<br />

Des Weiteren verleiht der Ortsverband für langjährige Mitgliedschaft beim Ortsverband am<br />

weiß-grünen Band<br />

• die Eiserne Medaille für 10 Jahre Mitgliedschaft<br />

• die Bronzene Medaille für 25 Jahre Mitgliedschaft<br />

• die Silberne Medaille für 40 Jahre Mitgliedschaft<br />

• die Goldene Medaille für 50 Jahre Mitgliedschaft<br />

• die Goldene Medaille mit Spange für 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft.<br />

In die Mitgliedsjahre sind einzurechnen: Militärdienstzeiten und Kriegsgefangenschaft,<br />

Teilnahme am Steirischen-, Kärntner- bzw. Burgenländischen Abwehrkampf, Dienstzeiten in<br />

Bundesheer, Gendarmerie, Zoll- und Justizwache, Polizei, Zugehörigkeit zu einem Veteranen-,<br />

Krieger-, Kriegsteilnehmer, Schützen, Unterstützungs- und Wohltätigkeitsverein und den<br />

Heimkehrer Hilfs- und Betreuungsstellen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

6.4. Sonstige Auszeichnungen<br />

Auszeichnungen des Bundes, der Länder, von Gebietskörperschaften sowie<br />

Auszeichnungen des Schwarzen Kreuzes, der Blaulichtorganisationen und ähnlichen<br />

Organisationen.<br />

6.5. Trageordnung<br />

Das Tragen von Auszeichnungen aller Art regelt das Österreichische Abzeichengesetz<br />

1960 in der jeweils geltenden Fassung. Kriegsauszeichnungen des Zweiten Weltkrieges<br />

dürfen nur ohne Hakenkreuz getragen werden!<br />

Die Verleihung von Auszeichnungen des Österreichischen Kameradschaftsbundes ist nur<br />

Vereinen gestattet, die ordentliche Mitglieder eines Landesverbandes und des<br />

Bundesverbandes sind.<br />

6.5.1. Rangordnung der Auszeichnungen, Orden und Ehrenzeichen (auszugsweise):<br />

a. Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Republik Österreich<br />

b. Auszeichnungen und Dienstzeichen des Österreichischen Bundesheeres<br />

c. Auszeichnungen, Ehren- und Verdienstzeichen der Österreichischen Bundesländer<br />

d. Auszeichnungen des ÖKB<br />

aa) des Bundesverbandes<br />

bb) der Landesverbände<br />

cc) der Ortsverbände<br />

e. Kirchliche Auszeichnungen<br />

f. Auszeichnungen des Landesfeuerwehrverbandes<br />

g. Auszeichnungen des ÖSK/Kriegsgräberfürsorge<br />

h. Auszeichnungen des Österreichischen Roten Kreuzes<br />

i. Ausländische Orden und Auszeichnungen<br />

6.5.2. Trageweise der Auszeichnungen<br />

a) Kleiner Dienstanzug<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Als ein- und mehrreihige Ordensspange, in der alle Auszeichnungen, nach ihrem<br />

Rang geordnet, als Ordensbändchen auf Filzunterlage angebracht sind. Die<br />

Ordensspange wird oberhalb der linken Brusttasche getragen. Zur Ordensspange<br />

können höchstens drei Steckorden zusätzlich angelegt werden.<br />

b.) Großer Dienstanzug (Volldekoration)<br />

• Medaillen werden, nach ihrem Rang geordnet, die Medaillenbänder von links nach<br />

rechts einander überlappend, oberhalb der linken Brusttasche befestigt.<br />

• Steckorden: Wurden sie in mehreren Stufen verliehen wird nur die jeweils höchste<br />

Stufe angelegt. Steckorden der Republik Österreich, der Österr. Bundesländer und<br />

des Zweiten Weltkrieges werden an der linken unteren Brustseite, die ranghöchste<br />

an oberster Stelle, die anderen darunter, getragen. Die Kriegsauszeichnungen<br />

Deutsches Kreuz in Gold und Silber, sowie die Steckorden des ÖKB, ÖSK, usw.<br />

werden ebenfalls auf der linken Brustseite, die ranghöchste an oberster Stelle, die<br />

anderen darunter, nebeneinander getragen. Die Nahkampfspangen und<br />

Frontflugspangen des zweiten Weltkrieges werden über der Mitte der<br />

Medaillenreihe befestigt.<br />

• Halsorden: Diese werden an einem Band unter dem Hemdkragen, jedoch über der<br />

Krawatte so befestigt, dass die Auszeichnung auf dem Krawattenknoten liegt. Es<br />

wird jeweils nur ein Halsorden getragen.<br />

6.5.3. Trageanlässe für Kleinen und Grossen Dienstanzug<br />

Kleiner Dienstanzug<br />

• Angehörige des ÖKB als Ehrenformation bei Veranstaltungen des Bundsheeres,<br />

wenn nicht der große Dienstanzug angeordnet ist.<br />

• Amtsträger des ÖKB als Gäste bei Angelobungen Traditionstagen und ähnlichen<br />

Veranstaltungen des Bundesheeres<br />

• Angehörige des ÖKB und Angehörige als Gäste bei Jubiläen, Fahnen und<br />

Denkmalweihen, Festsitzungen, usw. anderer ÖKB-Verbände.<br />

• Alle Teilnehmer an Bezirksdelegiertentagen und Generalversammlungen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Großer Dienstanzug<br />

• Landesdelegiertentag, Landesausrückungen und auf besondere Anordnung des<br />

Präsidenten.<br />

• Angehörige von Ehrenformationen des ÖKB bei Veranstaltungen des Bundsheeres,<br />

wenn für den veranstaltenden Truppenkörper Volldekoration angeordnet wurde.<br />

• Totengedenken, Fahnen- und Denkmalweihe, Jubiläen, Festsitzungen des ÖKB,<br />

jedoch nur die Angehörigen des veranstaltenden Verbandes.<br />

• Teilnehmer an gesellschaftlichen Veranstaltungen, wenn auf der Einladung<br />

angeführt.<br />

Auszeichnungen dürfen nur zum großen bzw. kleinen Dienstanzug getragen werden. Ob bei<br />

Begräbnissen Auszeichnungen getragen werden, bleibt dem Obmann des jeweiligen<br />

Ortsverbandes überlassen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

7. EXERZIERDIENST<br />

Den Exerzierdienst innerhalb des ÖKB regelt der eingeteilte Kommandant in seinem<br />

Zuständigkeitsbereich. Da die Masse der Kameraden im Österreichischen Bundesheer<br />

eingerückt sind, wird der Exerzierdienst analog der Dienstvorschrift für das Bundesheer<br />

„Allgemeiner Exerzierdienst“ durchgeführt. Die Kommandanten haben die Änderungen zu<br />

alten Ausführungen der Kommandos in ihrem Bereich zu vermitteln und eine einheitliche<br />

Ausführung bei Auftritten sicherzustellen.<br />

Alle Kommandos müssen bestimmt und deutlich, aber nicht lauter als notwendig gegeben<br />

werden. Übertriebene Lautstärke ist zu unterlassen. Der Kommandant ist grundsätzlich an<br />

keinen Platz gebunden. Er nimmt jeweils dort Aufstellung, wo er von seiner Truppe am<br />

besten gesehen und gehört werden kann. Der Kommandant kommandiert in Grundstellung;<br />

wenn er sie einnimmt, weiß die Truppe, dass ein Kommando bevorsteht. Wird eine Truppe<br />

übernommen oder der Kommandant gewechselt, hat der Neueingeteilte die Übernahme des<br />

Kommandos in Grundstellung anzukündigen, z. B.:<br />

„Kameradschaft auf mein Kommando!“<br />

Die Grundstellung ist auf das Kommando „Habt - acht!“ rasch einzunehmen; der Kamerad<br />

verharrt darin bewegungslos, bis andere Kommandos oder Befehle folgen, die ein anderes<br />

Verhalten erfordern. In der Grundstellung steht der Kamerad gerade, stramm und gesammelt<br />

(s. Abb. 1 und 2). Er darf nicht sprechen und in seiner Aufmerksamkeit dem Kommandanten<br />

gegenüber nicht nachlassen. Die Schuhspitzen sind gleichmäßig so weit geöffnet, dass die<br />

Entfernung der einen von der anderen eine halbe Schuhlänge beträgt. Die Absätze bleiben<br />

geschlossen. Das Körpergewicht ruht gleichmäßig auf beiden Füßen. Die Knie sind<br />

durchgedrückt. Der Oberkörper ist aus den Hüften gehoben, wobei die Wirbelsäule gestreckt<br />

und die Brust mäßig gewölbt wird. Die Schultern sind in gleicher Höhe und leicht<br />

zurückgenommen, aber nicht hochgezogen. Die Arme hängen natürlich herab. Die Finger sind<br />

geschlossen und bilden eine Faust, wobei der Daumen vorne auf dem gekrümmten<br />

Zeigefinger liegt. Die Innenseite der Faust liegt am Oberschenkel an. Der Kopf wird aufrecht<br />

und natürlich getragen, das Kinn ist etwas gehoben, jedoch nicht vorgestreckt. Der Blick ist<br />

geradeaus gerichtet.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Abb. 1: Grundstellung<br />

(von vorne)<br />

Abb. 2: Grundstellung<br />

(von der Seite)<br />

Auf das Kommando „Kameradschaft - ruht!“ setzt der Kamerad den linken Fuß seitlich nach<br />

links. Der rechte Fuß bleibt auf der Stelle. Der Außenabstand der Schuhspitzen beträgt dabei<br />

Schulterbreite. Die Arme werden gleichzeitig mit der Bewegung des linken Fußes nach hinten<br />

gegeben, wobei die linke Hand das rechte Handgelenk hält, die rechte Hand ist zur Faust<br />

geballt, und der Handrücken der linken Hand auf Höhe des Hosengurtes aufliegt (s. Abb. 3<br />

und 4). Der Kamerad darf nicht sprechen und in seiner Aufmerksamkeit dem Kommandanten<br />

gegenüber nicht nachlassen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Abb. 3: Ruht<br />

(von vorne)<br />

Abb. 4: Ruht<br />

(von hinten)<br />

A) Allgemeines:<br />

Die Kommandos und deren Durchführung entsprechen - ausgenommen die Fahnengriffe<br />

– den beim Bundesheer gültigen Normen.<br />

1. Das Kommando ist ein Befehl mit feststehendem Wortlaut, dem in der<br />

vorgeschriebenen Form nachzukommen ist. Alle Kommandos müssen bestimmt und<br />

deutlich, aber nicht lauter als notwendig, gegeben werden. Der Kommandant muss<br />

beweglich sein und bezieht seinen Platz dort, wo er am besten gesehen und gehört<br />

werden kann. Wenn jemand das Kommando neu übernimmt oder hiezu auch nur<br />

vorübergehend eingeteilt wird, hat er die Übernahme des Kommandos anzukündigen<br />

(z.B. „Kameradschaft auf mein Kommando!“)<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

2. Auf das Kommando „Habt acht“ ist die Grundstellung einzunehmen und darin zu<br />

verharren, bis andere Kommandos folgen. Auf das Kommando „Kameradschaft,<br />

ruht“ ist die Ruht Stellung wie oben beschrieben einzunehmen.<br />

3. Ehrenbezeigungen:<br />

Die Ehrenbezeigung wird nur mit Hut geleistet und zwar vom Kommandanten, von<br />

der Ehrenwache und den Amtsträgern vom Obmann aufwärts, wenn das Kommando<br />

„Rechts schaut“ erfolgt. Die Fahnenoffiziere sind Ehrengeleit der Fahne, leisten<br />

daher auf keinen Fall eine Ehrenbezeigung.<br />

B) Die geschlossene Ordnung:<br />

1. Anruf:<br />

„Kameradschaft!“. Nach diesem Anruf ist von allen Kameraden die Grundstellung<br />

einzunehmen.<br />

2. Vergatterung:<br />

Die Vergatterung dient zur Versammlung in einer geschlossenen Form. Es ist daher<br />

rechtzeitig zu sorgen, dass Taschen, Schirme usw. deponiert werden. Stöcke sind nur<br />

gebrechlichen Kameraden gestattet. Die Vergatterung erfolgt auf folgende<br />

Kommandos:<br />

„Kameradschaft! In Linie zu drei (bzw. zwei) Gliedern – Vergatterung!“ Zur<br />

Verbesserung der Richtung wird dann „Rechts (links) richt euch!“ kommandiert.<br />

Dabei ist der Seite nach auszurichten und aufzudecken. Das Kommando „Habt<br />

acht!“ beendet das Ausrichten. Dann „Kameradschaft ruht“.<br />

3. Ehrenbezeigung – Meldung:<br />

a) Auf der Stelle<br />

Die Kameradschaft steht ausgerichtet und aufgedeckt, der Kommandant steht vier<br />

Schritte vor dem Anschlussmann und erwartet den Höchstanwesenden.<br />

Bei größeren Treffen mit mehreren OV/StV steht der Kommandant der ausgerückten<br />

Verbände vier Schritte vor dem rechten Flügel, bzw. geht dem Höchstanwesenden<br />

entgegen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Kommandos:<br />

„Kameradschaft – habt acht!“<br />

„Kameradschaft – rechts schaut“<br />

„Herr …, ich melde … (Anzahl der OV, Fahnen, Musikkapellen und Kameraden)<br />

zur …-Feier des OV … angetreten“.<br />

Der Kommandant salutiert vor und nach der Meldung.<br />

Schreitet der Höchstanwesende (Landeshauptmann, Landeshauptmannstellvertreter<br />

oder Präsident des ÖKB ST) die Front ab, folgt ihm der Kommandant drei Schritte<br />

rückwärts nach außen gestaffelt. Nach der Meldung bzw. dem Abschreiten der Front<br />

begibt sich der Kommandant auf seinen Platz.<br />

Dann erfolgen die Kommandos „Kameradschaft – habt acht“, „Kameradschaft<br />

ruht“ bzw. beim Abmarsch „Kameradschaft – rechts um“.<br />

b) Zum Abmarsch:<br />

„Im Schritt marsch!“<br />

Zu Beginn des Vorbeimarsches kommandiert der Kommandant:<br />

„Defilierung rechts (links)“ im Schritt marsch!“.<br />

Bei Erreichen des ersten Richtungspostens blicken alle zum Höchstanwesenden, der<br />

den Vorbeimarsch abnimmt. Ist das Ende des Marschblockes am Richtungsposten<br />

nach dem Defilierungspunkt vorbeimarschiert, erfolgt das Kommando „Habt<br />

acht!“ „Kameradschaft ruht!“. (siehe auch Ausrückungen und Festlichkeiten Pkt. 4).<br />

4. Wendungen:<br />

Die Wendungen werden<br />

a) auf der Stelle<br />

b) während des Marsches durchgeführt.<br />

Die Rechts/Links-Wendung erfolgt auf das Kommando „Rechts/Links um!“<br />

Die Kehrtwendung auf „Kehrt euch“. Soll gehalten werden und gleichzeitig aus<br />

einer Reihenform in eine Linienform seitwärts übergegangen werden, so wird<br />

kommandiert „Kameradschaft halt“, „links/rechts herstellen“; Kommando „Halt“ ist<br />

beim Niedersetzen des linken Fußes zu geben! Beim Übergang aus der Zweierreihe<br />

tritt nach Wendung jeder Kamerad des rückwärtigen Gliedes auf den<br />

vorgeschriebenen Tiefenabstand zurück.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

5. Marschieren und halten:<br />

Die Kommandos hiezu lauten:<br />

„Im Schritt marsch“ und<br />

„Kameradschaft halt!!“<br />

6. Abtreten:<br />

Beim Abtreten ist gewöhnlich der Zweck des Abtretens anzukündigen, z.B. „Zur<br />

Rast“, „zum Autobus“, „Auf der Stelle“, usw. Auf das Kommando:<br />

„ … (zum Autobus) abtreten!“ verlassen die Kameraden die Einteilung.<br />

C) Fahne des ÖKB:<br />

1. Fahnenübernahme und Übergabe:<br />

Der OV/StV, der mit der Fahne ausrückt, nimmt in angemessener Entfernung vom<br />

Aufbewahrungsplatz, die Fahne in Linie (3, bzw. 2 Glieder) Aufstellung.<br />

Auf das Kommando „Fahnenübernahme“ tritt der Fahnentrupp an, nimmt die Fahne<br />

hoch und marschiert in seine Einteilung.<br />

Beim Erscheinen der Fahne leistet der OV/StV seine Ehrenbezeigung;<br />

Kommandos:<br />

„Kameradschaft, habt acht!“,<br />

„Kameradschaft, rechts schaut!“.<br />

Kommandant und Amtsträger vom Obmann aufwärts salutieren.<br />

Die Musik (wenn vorhanden) spielt die Landeshymne (bis der Fahnentrupp in der<br />

Einteilung ist), beim Phasenschluss abbrechen.<br />

Hernach folgt das Kommando<br />

„Kameradschaft, habt acht!“,<br />

„Kameradschaft, ruht!“.<br />

Zur Fahnenübergabe ist die Aufstellung wie zur Fahnenübernahme einzunehmen.<br />

Der Kommandant kündigt „Fahnenübergabe“ an und kommandiert zur<br />

Ehrenbezeigung. Unter den Klängen der Landeshymne rückt der Fahnentrupp zum<br />

Aufbewahrungsort der Fahne ab. Danach wiederum „habt acht“ und Kameradschaft<br />

ruht!“.<br />

Tunlichst vor der Fahnenversorgung.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

2. Fahnengriffe (mit Rücksicht auf das oft hohe Gewicht der Fahnen des ÖKB):<br />

A) In der stehenden Formation:<br />

a) In der Grundstellung bzw. beim Kommando „ruht“. Die Körperhaltung<br />

ist/wird gelockert, der linke Fuß eine halbe Schuhlänge nach links vorwärts<br />

gesetzt. der linke Arm ist/wird locker an der linken Körperseite gehalten.<br />

Die Fahnenstange, durch die rechte Hand in Hüfthöhe festgehalten, steht<br />

senkrecht neben dem rechten Fuß auf dem Boden.<br />

b) Beim Kommando „habt acht“:<br />

Der gesamte Körpeer wird gestrafft, der Kopf mit leicht angezogenem Kinn<br />

erhoben, der Blick ist geradeaus gerichtet, der linke Fuß zum rechten<br />

beigezogen.<br />

Die Fahne bleibt neben dem rechten Fuß senkrecht stehen. Die rechte Hand<br />

fährt die Fahnenstange entlang nach unten, bis der Arm gestreckt ist. Die<br />

linke Hand ergreift gleichzeitig die Fahnenstange in Brusthöhe derart, dass<br />

der linke Unterarm waagrecht vor der Brust liegt.<br />

c) Beim Kommando „rechts schaut!“: Die rechte Hand bleibt wie unter b). Der<br />

linke Arm wird nach vorne rechts gestreckt, sodass die Fahne eine exakte<br />

Neigung nach vorn erhält.<br />

d) Senken der Fahne gibt es nur<br />

über einem offenen Grab<br />

bei der Wandlung während der Messe<br />

bei persönlicher Anwesenheit des Bundespräsidenten oder eines<br />

ausländischen Staatsoberhauptes.<br />

Diesfalls gilt für die Grundstellung, bzw. beim Kommando „ruht“ das unter a)<br />

gesagte.<br />

Beim Kommando „habt acht“:<br />

Die Fahne wird durch die rechte Hand, unterstützt durch die linke, die die<br />

Fahnenstange oberhalb der rechten ergreift, soweit senkrecht angehoben,<br />

dass das untere Ende der Fahnenstange ca. 30 cm vom Boden entfernt ist.<br />

Beim Kommando „rechts schaut!“:<br />

Die Fahne wird soweit exakt nach vorne gesenkt, dass deren Spitze etwa 15<br />

cm vom Boden entfernt ist. Die rechte Hand hält die Fahnenstange, die mit<br />

dem unteren Drittel unter der rechten Achsel liegt, mit abgewinkeltem Ellen-<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

bogengelenk fest. Während des Vorneigens schlägt die linke, die Bewegung<br />

unterstützend, gleichzeitig das Fahnenblatt (nur bei großformatigen Fahnen<br />

möglich) über die Fahnenstange.<br />

B) Beim Abmarsch und in der marschierenden Formation:<br />

a) Beim Kommando: „Habt acht! Im Schritt marsch“. Die bis dahin am Boden<br />

stehende Fahne wird unter Verwendung beider Hände derart auf die rechte<br />

Schulter gelegt, dass die Fahnenspitze schräg nach oben zeigt. Die rechte<br />

Hand umfasst dabei die Fahnenstange samt dem unteren Ende des<br />

Fahnenblattes (nur bei großformatigen Fahnen möglich) unterhalb der Nägel.<br />

Die linke Hand wird im Marschtakt bewegt.<br />

b) Beim Kommando „rechts schaut“ (Vorbeimarsch, bei Erreichen des ersten<br />

Richtungspostens). Die Fahne wird leicht – etwa 80° - exakt nach vorne<br />

geneigt. Das untere Ende der Fahnenstange zeigt an der rechten Körperseite<br />

nach hinten vorbei. Zugleich Blickwendung.<br />

Die beim Vorbeimarsch (siehe bezughabendes Kapitel) am rechten Flügel<br />

der Ehrengäste posierte Fahne (Landesfahne oder die des OV), grüßt alle<br />

vorbeikommenden Fahnen wie unter A) c).<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

8. SCHRIFTVERKEHR<br />

Da bereits der erste optische Eindruck eines Schreibens bei jedem Leser gewisse Gefühle und<br />

Empfindungen hervorruft, ist im Schriftverkehr folgendes zu beachten. In der Anschrift sollen<br />

die richtigen<br />

Die Anschriften, insbesondere bei Schreiben an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,<br />

sollen, die den Angeschriebenen zustehenden Titel enthalten.<br />

Das Datum am Briefbeginn und alle Datumsangaben, die in einem Schreiben enthalten sind,<br />

werden für Tag, Monat und Jahr jeweils durch zwei Zahlen, die durch einen<br />

Buchstabenabstand voneinander getrennt sind, ausgedrückt (z.B. 1. Juni 1990 – 01 06 90<br />

oder 11. Oktober 1990 = 11 10 90).<br />

Alle in einem Schreiben vorkommenden Familiennamen, Ortsnamen, Eigennamen sowie<br />

geografische Begriffe werden mit Grußbuchstaben geschrieben (z.B. Oberst Johann SCHULZ<br />

KLAGENFURT, BÜRGERALM, STEIERMARK usw.)<br />

Alle Schreiben sind vom Obmann und dem Schriftführer, haben sie aber Geldangelegenheiten<br />

zum Inhalt, vom Obmann und vom Kassier zu unterfertigen. Der Obmann unterschreibt rechts<br />

unterhalb des Brieftextes, der Schriftführer bzw. Kassier links davon. Zwischen den beiden<br />

Unterschriften ist der Verbands-Rundstempel anzubringen. Da jeder Empfänger eines<br />

Schreibens Anspruch darauf hat zu wissen, wie die Unterschreibenden heißen, ist unterhalb<br />

der Unterschriften in Klammer gesetzt Vor- und Familienname und die Funktionsbezeichnung<br />

anzuführen (z.B.: Adam MAYER Obmann oder Karl HINZ; Kassier).<br />

Bei Schreiben der ÖKB-Verbände untereinander können (die später angeführten)<br />

Abkürzungen verwendet werden.<br />

Die Beherrschung von Satzlehre und Rechtschreibung ist eine weitere Voraussetzung für<br />

jeden mit dem Schriftverkehr Befassten.<br />

Abkürzungen und deren Anwendung<br />

Die Nachstehend angeführten Abkürzungen dienen zur Verwendung im Schriftverkehr bei<br />

verbandsinternen Rundschreiben, Mitteilungen in Berichten und Artikeln, die in der ÖKB-<br />

Zeitung „COURAGE“ oder sonst in verbandsinternen Zeitungen und Informationsblättern<br />

erscheinen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Alle Abkürzungen werden o h n e nachgesetzten Punkt verwendet. Eine Aneinanderreihung<br />

von Abkürzungen erfolgt ohne Abstand z.B. Landesreservistenreferent = LResRef,<br />

Kommandantstellvertreter = KdtStv. Da die Abkürzung „<strong>LV</strong>“ allgemein für den Begriff<br />

Landesverteidigung gebraucht wird, kann sie für den Begriff Landesverband nicht verwendet<br />

werden. Die Landesverbände sind daher durch die Abkürzung ÖKB unter Beisetzung der<br />

Abkürzung der Bundesländer mit einem Buchstabenabstand auszudrücken z.B.<br />

Landesverband STEIERMARK = ÖKB ST, Landesverband OBERÖSTGERREICH = ÖKB<br />

OÖ.<br />

Fhr<br />

Gf<br />

Kass<br />

Kdt<br />

Kur<br />

Obm<br />

ÖKB<br />

Präs<br />

Prot<br />

Ref<br />

Schftf<br />

Sekr<br />

Stv<br />

VzPräs<br />

WDB<br />

Fähnrich<br />

Geschäftsführender<br />

Kassier<br />

Kommandant<br />

Kurat<br />

Obmann<br />

Österreichsicher Kameradschaftsbund<br />

Präsident<br />

Protektor<br />

Referent<br />

Schriftführer<br />

Sekretär, Sekretariat<br />

Stellvertreter<br />

Vizepräsident<br />

Wehrdienstberatung (er)<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Militärische Dienstgrade:<br />

Rekr<br />

Rekrut<br />

Chargen:<br />

Gfr<br />

Kpl<br />

Zgf<br />

Gefreiter<br />

Korporal<br />

Zugsführer<br />

Unteroffiziere:<br />

Wm<br />

OWm<br />

StWm<br />

OStv<br />

Vzlt<br />

Wachtmeister<br />

Oberwachtmeister<br />

Stabswachtmeister<br />

Offizierstellvertreter<br />

Vizeleutnant<br />

Offiziere:<br />

Fhr<br />

Lt<br />

Olt<br />

Hptm<br />

Mjr<br />

Obstlt<br />

Obst<br />

Bgdr<br />

GenMjr<br />

GenLt<br />

Gen<br />

Fähnrich<br />

Leutnant<br />

Oberleutnant<br />

Hauptmann<br />

Major<br />

Oberstleutnant<br />

Oberst<br />

Brigadier<br />

Generalmajor<br />

Generalleutnant<br />

General<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

Bei Offizieren des Generalstabes wird an den Dienstgrad die Abkürzung „dG“ angehängt, z.B.<br />

Oberst des Generalstabes = Obst dG. Ehemalige Berufssoldaten führen des letzten Dienstgrad<br />

mit der Beifügung iR, z.B. Oberstleutnant in Ruhe = ObstltiR. Ehemalige Milizsoldaten<br />

führen den Zusatz aD, z.B. Wachtmeister außer Dienst = WmaD.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

9. FINANZGEBARUNG<br />

Der Obmann und der Kassier eines Verbandes, in weiterer Folge aber auch die anderen<br />

Mitglieder eines Verbandsvorstandes, sind sowohl gegenüber den Verbandsmitgliedern als<br />

auch gegenüber den Behörden für ordnungsgemäße finanzielle Gebarung verantwortlich.<br />

Außerordentliche Genauigkeit ist daher unerlässlich.<br />

Die folgenden Richtlinien sind genauestens zu beachten und im Sinne aller einzuhalten:<br />

• Ein- und Ausgaben sind, in zeitlicher Reihenfolge nummeriert, in einem Kassabuch<br />

aufzuzeichnen. Die sich auf die Eintragungen beziehenden Belege sind, mit der gleichen<br />

Nummer zu versehen und in einem Ordner abzulegen.<br />

• Alle Ausgabebelege sind vom Kassier und Obmann abzuzeichnen.<br />

• Alle Ausgaben bedürfen eines vorherigen Beschlusses durch den Verbandsvorstand.<br />

Diese Beschlüsse sind zu protokollieren. Mit Vorstandsbeschluss kann der Obmann<br />

allein oder zusammen mit dem Kassier ermächtigt werden, Ausgaben in Höhe von<br />

höchstens € 500.- ohne vorherigen Vorstandsbeschluss zu tätigen. In diesem Fall ist<br />

aber der Vorstandsbeschluss in der nächsten Vorstandssitzung nachzuholen und zu<br />

protokollieren.<br />

• Für bestehende oder neu zu errichtende Konten, Sparbücher und sonstigen Anlagen bei<br />

Geldinstituten ist die Zeichnungsberechtigung für drei oder mehr Vorstandsmitglieder,<br />

darunter der Obmann und der Kassier, festzulegen, wobei immer zumindest zwei der<br />

Zeichnungsberechtigten gleichzeitig zeichnen müssen.<br />

• Die Finanzgebarung ist durch die gewählten Rechnungsprüfer zumindest einmal jährlich<br />

zu überprüfen.<br />

• Die Prüfung umfasst die rechnungsmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung der<br />

Aufzeichnungen im Kassabuch mit den Belegen und deren vollständiges Vorliegen,<br />

sowie die Überprüfungen ob die Ausgaben durch entsprechende Beschlüsse gedeckt<br />

sind.<br />

• Bei der Kassenprüfung müssen der Kassier bzw. dessen Stellvertreter sowie beide<br />

Kassenprüfer gleichzeitig anwesend sein.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

• Das Kassabuch, alle Belege, Kontoauszüge, Sparbücher, Aufzeichnungen über Anlagen<br />

und die auf die Ein- und Ausgaben Bezug habenden, protokollierten Beschlüsse müssen<br />

den Rechnungsprüfern ohne besondere Aufforderung bei der Prüfung vorgelegt werden.<br />

• Das Prüfungsergebnis ist, wenn keine Beanstandung vorliegt, auf der letzten Seite des<br />

Kassabuches, auf die die Prüfung Bezug hatte, durch die Worte: „Geprüft und für in<br />

Ordnung befunden“ unter Beisetzung des Prüfungsdatums und der Unterschriften der<br />

beiden Rechnungsprüfer zu vermerken.<br />

• Allenfalls festgestellte Mängel sind durch die Rechnungsprüfer in einem Protokoll<br />

festzuhalten. Dieses Protokoll ist unverzüglich dem Verbandsvorstand zur Kenntnis zu<br />

bringen.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

10. WAHLORDNUNG<br />

10.1. Wahlrecht<br />

Wahlberechtigt und wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder des Verbandes (aktives<br />

und passives Wahlrecht)<br />

10.2. Wahltermin<br />

Entsprechend den Statuten und der Geschäftsordnung werden die Vorstandsmitglieder<br />

der Ortsverbände alle vier Jahre durch die Generalversammlung gewählt. Zwei<br />

Monate vor Ablauf der Funktionsperiode hat der Vorstand den Zeitpunkt für die<br />

Abhaltung der Generalversammlung festzulegen.<br />

10.3. Durchführung der Wahl<br />

Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist die rechtzeitige<br />

Einladung aller Verbandsmitglieder (ordentliche, unterstützende, Ehrenobmänner,<br />

Protektor, Ehrenmitglieder), unter Hinweis auf ihre Rechte und Pflichten und<br />

Beifügung der Tagesordnung. Gleichzeitig sind der Landesverband und der<br />

Bezirksobmann von der Abhaltung der Generalversammlung in Kenntnis zu setzen.<br />

Der Obmann übergibt zur Durchführung der Wahl den Vorsitz an den<br />

höchstanwesenden Amtsträger. In Ermangelung eines solchen hat die<br />

Generalversammlung einen Vorsitzenden zu wählen. Hierauf legt der gesamte<br />

Vorstand seine Funktionen zurück. Lediglich der Schriftführer übt seine Funktion bis<br />

zum Ende der Generalversammlung aus und führt das Protokoll. Sodann beschließt die<br />

Generalversammlung, welche Funktionen gewählt werden sollen.<br />

Zu wählen ist ein Obmann sowie der Verbandsvorstand inklusive der Stellvertreter. Im<br />

Regelfall sollten folgende Funktionen zur Wahl stehen:<br />

• Obmann<br />

• Gf Obmann<br />

• Obmannstellvertreter<br />

• Schriftführer<br />

• Schriftführerstellvertreter<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

• Kassier<br />

• Kassierstellvertreter<br />

Jedes ordentliche Mitglied kann Wahlvorschläge einbringen. Durch<br />

Vorstandsbeschluss kann aber auch festgelegt werden, dass Wahlvorschläge schriftlich<br />

bis spätestens drei Tage (Poststempel) vor der Generalversammlung beim Obmann<br />

oder Schriftführer eingebracht werden müssen. Dieser Beschluss muss auf der<br />

Einladung zur Generalversammlung aufscheinen. Nach Bekanntgabe des<br />

Wahlvorschlages lässt der Vorsitzende über die Art und Weise der Durchführung der<br />

Abstimmung beschließen. Die Wahl kann entweder geheim, d.h. mittels Stimmzettel<br />

(die vorbereitet sein müssen), oder offen, d.h. durch Erheben der Hand erfolgen. Über<br />

den Obmann ist in einem gesonderten Wahlgang abstimmen zu lassen, alle übrigen<br />

Vorstandsmitglieder können gemeinsam (en block) gewählt werden.<br />

Liegen für ein und dieselbe Funktion mehrer Wahlvorschläge vor, so ist über jeden<br />

einzelnen Kandidaten in alphabethischer Reihenfolge abstimmen zu lassen. Als<br />

gewählt gilt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit<br />

mehrerer Kandidaten ist die Abstimmung so lange zu wiederholen, bis sich für einen<br />

der Kandidaten eine Mehrheit ergibt. Im Protokoll sind die Anzahl der abgegebenen,<br />

die Für- und Gegenstimmen sowie Stimmenthaltungen zu vermerken.<br />

10.4. Wahlergebnis<br />

Vom gewählten Vorstand sind Obmann, Stellvertreter, Schriftführer und Kassier<br />

sowie deren Stellvertreter mit Namen Geburtsdaten und genauer Anschrift innerhalb<br />

von drei Tagen der Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Polizeidirektion)<br />

anzuzeigen, sowie dem Bezirksobmann und dem Landesverband bekannt zu geben.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

10.5. Einspruchsrecht<br />

Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb einer Woche nach der Generalversammlung<br />

beim Ortsverbandsvorstand wegen vermeintlich nicht ordnungsgemäß zustande<br />

gekommener Wahl oder wegen vermeintlicher Nichtwählbarkeit von Kandidaten<br />

schriftlich gegen die Wahl Einspruch erheben. Der Vorstand hat den Einspruch unter<br />

Beschluss der Wahlunterlagen an den Landesverband zur Entscheidung weiterzuleiten.<br />

Die Entscheidung des Landesverbandes ist endgültig.<br />

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Stand 01 07 07<br />

Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

11. WEHRDIENSTBERATUNG<br />

Die Wehrdienstberatung (WDB) wird in enger Kooperation mit dem Militärkommando<br />

(MilKdo) <strong>Steiermark</strong> und den Gemeinden durchgeführt.<br />

Die WDB wird vom Referat des <strong>LV</strong> gesteuert, welches vom MilKdo die Stellungstermine<br />

erhält. Diese werden an die Bezirks WDB und von diesen an die einzelnen StV/OV<br />

weitergeleitet.<br />

Jeder StV/OV betraut ein Vorstandsmitglied mit der Organisation der WDB. Dieser nimmt<br />

Kontakt mit der Gemeinde(Bürgermeister) auf um die Zahl der Stellungspflichtigen zu<br />

erfragen und mit der Gemeinde die Einladung dieser Personen zu vereinbaren. Handelt es sich<br />

nur um einzelne oder wenige Personen, so ist über den Bezirks WDB eine Lösung<br />

anzustreben wo für mehrere Orte gemeinsam die Beratung durchgeführt werden kann. Die<br />

Eingeladenen sollen entweder über Sponsoring durch die Gemeinde oder den OV zu einem<br />

Imbiss eingeladen werden. Der OV legt Tag, Uhrzeit, Lokal fest und sorgt für die technischen<br />

Voraussetzungen für die Beratung.<br />

Für die praktische Unterweisung stellt der Landeswehrdienstberater an fachlich geeignete<br />

Personen Schulungsunterlagen bereit, bzw. ist in der Lage Referenten dafür zur Verfügung zu<br />

stellen.<br />

Anlässlich der WDB ist unbedingt von möglichst jungen ÖKB Mitgliedern Werbung für den<br />

Beitritt zum ÖKB zu machen um die Stellungspflichtigen mit den Zielen und<br />

Wertvorstellungen des ÖKB erstmals bekannt zu machen. Über die Namen und Adressen<br />

sollen diese Personen unmittelbar nach Ende ihres Wehrdienstes neuerlich kontaktiert und<br />

zum Beitritt eingeladen werden.<br />

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Geschäftsordnung ÖKB <strong>LV</strong> ST<br />

12. FORMULARE<br />

Sämtliche Formulare des ÖKB <strong>LV</strong> ST sind im Internet über die Homepage abrufbar und<br />

downloadbar.<br />

12.1. Jahresbericht<br />

12.2. Briefkopf (Beispiel)<br />

<strong>Österreichischer</strong> Kameradschaftsbund<br />

Bezirksverband FELDBACH<br />

Ortsverband ST.STEFAN IM ROSENTAL<br />

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