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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 1<br />

Erfahrungen aus der Überwachung von Bestandsbauwerken:<br />

Die Wichtigkeit des Vier-Augen-Prinzips<br />

und einer Bauüberwachung / Monitoring<br />

Dipl.-Ing. Matthias Gerold


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 2<br />

1 Einleitung<br />

Die Frage der Bauwerksüberwachung ist durch einige bedauernswerte Ereignisse - auch in<br />

Deutschland - wieder in den Vordergrund des Interesses der verantwortlichen Bauherren, Planer und<br />

Nutzer<br />

gerückt.<br />

Bereits in den letzten Jahren wurde der Autor oftmals beauftragt, zu den Ursachen des (beinahe)<br />

Einsturzes von Dachkonstruktionen gutachterlich Stellung zu nehmen.<br />

Nachfolgend werden Fallbeispiele aus der Zeit der Orkane Lothar und Wiebke sowie zwei<br />

Schadensfälle des schneereichen Winters 2001/2002 nochmals dargestellt. Zusammenfassend wird<br />

erläutert, warum nicht die Windbeanspruchung oder Schneeanhäufungen als Schadensursache<br />

anzusehen waren, sondern das Zusammentreffen von teilweise fehlendem „Vier-Augen-Prinzip“,<br />

insbesondere fehlender Bauüberwachung, sowie mangelhafter Bauausführung. Anschließend folgen<br />

zwei Fallbeispiele aus den Jahren 1998 und 2005, bei denen Eis- und Wassersackbildungen<br />

schadensauslösend waren. Hier hätten Kontrollen während der Nutzung der Gebäude helfen können,<br />

die Schäden zu verhindern. Es folgen Beispiele zu Umbauten, bei denen es auf Grund von möglichen<br />

Redundanzen bzw. "Gott sei Dank" nicht zum Einsturz kam. Die Beispiele zeigen auch, dass neben<br />

Dachtragwerken aus Stahl und Holz auch Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen nicht vor<br />

Schäden gefeit sind.<br />

Abschließend wird aus aktuellem Anlass sowohl auf das mögliche Gefahrenpotential in unseren<br />

Gebäuden, als auch auf die Notwendigkeit von über die gesamte Nutzungszeit des Gebäudes verteilten<br />

Gebäude-Checks eingegangen. Es wird aufgezeigt, dass Monitoring z.B. im Brückenbau ein fester<br />

Bestandteil dieser Nutzungsphase ist. Für die Nutzungsdauer der Bauwerke existieren an spezielle<br />

Problemlösungen angepasste und erprobte Systeme und Methoden zur Überwachung. Dabei ist auch<br />

zu berücksichtigen, dass das Gefährdungspotential durch die Verschärfung von Einwirkungen im Laufe<br />

der Nutzungsphase in statischer und bauphysikalischer Hinsicht zunimmt.<br />

Anhand der exemplarischen Fallbeispiele wird aber auch gezeigt, dass bereits bei der Erstellung von<br />

Bauwerken das Vier-Augen-Prinzip gerade im Hochbau - und nicht nur bei öffentlich zugänglichen<br />

Gebäuden - hilft, Schäden zu vermeiden. Durch Anwendung redundanter Systeme kann eine<br />

ausreichende Ankündigung des Versagens erreicht werden - Sachschäden lassen sich jedoch kaum<br />

ausschließen. Die Bauüberwachung neu zu erstellender Objekte sollte daher ausgeweitet werden, um<br />

Schäden mit weit reichenden Folgen für Mensch, Umwelt, Gesellschaft und Kapital zu vermeiden. Dies<br />

betrifft auch das hier nicht vorgestellte Themengebiet 'Gründung’.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 3<br />

2 Schadensursache Windlasten ?<br />

2.1 Einwirkungen<br />

Die gegenwärtigen Regelungen und Forderungen zu den baulichen Einwirkungen und zur<br />

bautechnischen Sicherheit sind weitgehend empirisch entstanden und weisen unterschiedliches<br />

Sicherheitsniveau auf. Anlass zur Veränderung der Anforderungen sind i.d.R. größere Brände,<br />

Einstürze, Havarien, die Anwendung neuer Baustoffe und Bauarten oder generell neue Erkenntnisse<br />

(vgl. auch Abs. 3.4). Beispielhaft seien hier die aus den verheerenden Bränden der Vergangenheit<br />

resultierenden Brandschutzanforderungen zu nennen. Gegenwärtig vollzieht sich unter anderem eine<br />

erneute Anpassung der vorgeschriebenen Schneelastannahmen (vgl. Abs. 3).<br />

Im Nachfolgenden soll anhand eines Fallbeispieles gezeigt werden, dass aber so mancher Baumangel<br />

auch ohne einen Orkan Lothar (26.12.1999) oder einen Wirbelsturm in dieser Zeit zu Tage getreten<br />

wäre.<br />

2.2 Fallbeispiel<br />

• Allgemeines<br />

Bei einem im Bau befindlichen, viergeschossigen Wohngebäude in Freiburg kam es am 12.12.1999<br />

infolge Windeinwirkung zur Zerstörung der Dachkonstruktion und von Teilen des Attikageschosses<br />

(Abb. 1.1). Bei der Dachkonstruktion handelte es sich um ein Pultdach in Holzbauweise mit<br />

Dachüberständen lt. statischer Berechnung von 2,10 m an den höheren und 1,20 m an der niedrigeren<br />

Gebäudelängsseite. Die Ringanker unter der Dachkonstruktion hatten die Abmessungen 17,5 x 22 cm.<br />

Die Aussteifung des Gebäudes erfolgte über massive Stahlbetondecken und Mauerwerkswände.<br />

Nach telefonischer Angabe der Versicherung wurde das Dach bereits am 12.12.1999 zum ersten mal<br />

infolge Windeinwirkung an seiner hohen Seite (großer Dachüberstand) einschließlich der Ringanker<br />

angehoben und, über die niedrigere Rückwand drehend, bis auf das umgebende Grundstück geworfen<br />

(Abb. 1.2). Dabei kamen bereichsweise auch Mauerwerkswände zum Einsturz. Dies sei dann durch den<br />

Orkan Lothar zum zweiten mal der Fall gewesen.<br />

Abb. 1.1 Einschließlich Ringanker und Mauer- Abb. 1.2 Detailansicht zu Abb. 1.1<br />

werkswände abgedeckter Dachstuhl


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 4<br />

• Ausführungsplanung<br />

In der statischen Berechnung wurde für den Normalbereich des Daches ein Nachweis der<br />

Abhebesicherheit geführt. Die Abhebelast ergab sich über der Außenwand zu 0,5 kN/m; der Ringgurt<br />

wurde mit einem Eigengewicht von 0,9 kN/m unter Zugrundelegung einer spezifischen Wichte des<br />

Betons von 23 kN/m³ ermittelt.<br />

Ein zusätzlicher Abhebenachweis unter Berücksichtigung von Windsogspitzen des Randbereiches<br />

ergab unter Ansatz von 80% der rechnerischen Eigenlast g des ausgebauten Dachgeschosses eine<br />

resultierende Abhebekraft von 2,5 kN/m. Die Einleitung dieser Abhebekraft über Sparrenpfettenanker<br />

von den Sparren in die Fußschwelle und von dieser über Anker in den Stahlbeton-Ringgurt wurde<br />

nachgewiesen. Nicht berücksichtigt wurde jedoch, dass der lastaufnehmende Ringanker ein deutlich<br />

geringeres Gegengewicht aufwies. Nachweise in den Eckbereichen des Gebäudes mit nach DIN 1055<br />

Teil 4 höheren Windsoglasten gegenüber den reinen Randbereichen wurden nicht erbracht.<br />

• Beurteilung<br />

Bei Eintritt des Schadensereignisses war die Dachkonstruktion ohne die in der statischen Berechnung<br />

angegebene Unterdecke ausgeführt. Ebenso fehlten die oberseitige Wärmedämmung und das<br />

Blechdach. Die rechnerische ansetzbare Eigenlast der Dachkonstruktion betrug deshalb zum<br />

Schadenszeitpunkt nur etwa 31% der planmäßigen Last. Zudem kragte die Dachschalung<br />

entsprechend der zeichnerischen Darstellung an der hohen Dachseite ca. 20 cm über das Sparrenende<br />

aus. Damit ergab sich eine Kragarmlänge von insgesamt ca. 2,30 m.<br />

Eine Vergleichsrechnung ergab bereits für den Normalbereich unter Berücksichtigung der um 20 cm<br />

größeren Kragarmlänge und bei Ansatz von g red eine Abhebekraft von 3,16 kN/m an dem Ringgurt der<br />

hohen Dachseite. Bei einer erforderlichen Abhebesicherheit von η = 1,5 hätte der Ringgurt demnach<br />

eine Eigenlast von 4,74 kN/m aufweisen müssen. Die rechnerische Eigenlast des Betongurtes mit den<br />

Abmessungen 17,5 x 22 cm betrugt aber - bei Ansatz einer spezifischen Wichte des Betons von 23<br />

kN/m³ - nur 0,9 kN/m.<br />

Oder anders ausgedrückt: Die Eigenlast des Ringgurtes betrug lediglich 19% der erforderlichen<br />

Abhebelast und hätte entweder größer dimensioniert oder aber über planmäßige Zugverbindungen, z.B.<br />

in der 2. OG-Decke, verankert werden müssen. Eine solche Verankerung gab es jedoch nicht.<br />

Bei Berücksichtigung von Windsogspitzen im Rand- und Eckbereich ergaben sich noch ungünstigere<br />

Verhältnisse bezüglich der Abhebesicherheit.<br />

Bei der Vergleichsrechnung unberücksichtigt blieb zudem das zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes<br />

noch nicht verglaste Treppenhaus; d.h. der Wind kam in seiner Hauptwindrichtung in einen dreiseitig<br />

geschlossenen Raum und drückte das Dach infolge zu geringer Auflast an der hohen Dachseite nach<br />

oben. Jetzt bot die Dachkonstruktion dem Wind eine vergrößerte Angriffsfläche und dieser konnte das<br />

Dach wie den Deckel einer Sardinenbüchse reißverschlussartig zu beiden Giebelwänden und zur<br />

niedrigeren Außenwandseite hin öffnen.. Dies führte letztendlich zu einem vollständigen Abheben bzw.<br />

Umklappen der Dachkonstruktion.<br />

• Hinweis<br />

Die Abbildungen 2 zeigen einen weiteren, ähnlich gelagerten Fall in Lörrach.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 5<br />

Abb. 2.1 Ehemalige Dacheindeckung -<br />

"Vom Winde verweht"<br />

Abb. 2.2 Zugehöriges, notdürftig mit Folien abgedecktes<br />

Dach; Blick von unten auf Dachschalung:<br />

Jedes 4. Schalbrett wurde vom Wind<br />

abgehoben (fehlende Sogsicherung)<br />

3 Schadensursache Schneelasten ?<br />

Wie bereits erwähnt vollzieht sich gegenwärtig eine erneute Anpassung der vorgeschriebenen<br />

Schneelastannahmen. Die im Weißdruck vorliegende Fassung der DIN 1055 Teil 5 vom Juli 2005 weist<br />

in den Gebirgsregionen teilweise gravierende Erhöhungen der Schneelasten aus. Beispielsweise ist<br />

nach der noch gültigen DIN 1055 Teil 5 von 1975 in Annaberg-Buchholz (Schneelastzone 3,<br />

Geländehöhe rund 600 m) eine (immer auf Grundfläche bezogene) Regelschneelast von 1,60 kN/m²<br />

anzusetzen, nach der neuen Norm sind 2,46 kN/m² anzunehmen. Oder: in Bad Reichenhall waren es<br />

seinerzeit 1,25 kN/m²; künftig werden es - bei gleichem Sicherheitsniveau - 1,90 kN/m² auf ein<br />

Flachdach sein. D.h., nach neueren Erkenntnissen weisen flach geneigte leichte Dächer in<br />

Gebirgsregionen beträchtliche Sicherheitsdefizite auf.<br />

Aber noch vor den Ereignissen im Winter 2004/2005 war es z.B. im Winter 2001/2002 zum Versagen<br />

mehrerer Dachtragkonstruktionen unter Schneebelastung gekommen. So versagte im Odenwald Ende<br />

Dezember 2001 eine bogenförmige Stahlhalle mit Wellblecheindeckung durch Abknicken der<br />

bogenförmig gekrümmten Stahlrohre. Bei einer in der Nähe befindlichen zweiten Lagerhalle mit einer<br />

Dachkonstruktion aus Nagelbrettbindern waren im Januar 2002 ebenfalls unter hoher Schneebelastung<br />

Schäden an den Holzbindern aufgetreten.<br />

Zunächst werden die beiden Schadensfälle des schneereichen Winters 2001/2002 nochmals<br />

dargestellt. Zusammenfassend wird erläutert, warum nicht die Schneeanhäufung als Schadensursache<br />

anzusehen ist, sondern eine beim Bau fehlende Bauüberwachung.<br />

3.1 Schneelast - Stahlhalle<br />

• Allgemeines / Feststellungen


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 6<br />

Bei der Lagerhalle handelte es sich um eine 1974 erstellte, eingeschossige, nicht unterkellerte,<br />

tonnenförmige Fertighalle mit einer Stahlunterkonstruktion, System "Romney-Fertighalle", mit den ca.-<br />

Abmessungen Länge/Breite/Höhe = 30 m/ 12,50 m/5,50 m [1].<br />

Der Schaden an der Hallenkonstruktion (Abb. 3.1) war ganz offensichtlich durch das Einknicken der<br />

halbkreisförmig gebogenen Rahmen (Stahlrundrohre) verursacht (Abb. 3.2). Der Rohraußendurchmesser<br />

betrug etwa 76 mm und die Wandstärke ca. 3 mm (Abb. 3.3 links). Die Rundrohre hatten<br />

keine weiteren Stahlverstärkungen und waren mittels biegesteifer Stirnplattenverbindungen gestoßen.<br />

Das Hallendach war nahezu über die gesamte Länge nach unten deformiert (eingeknickt) und besaß<br />

lediglich zu den Giebelwänden hin noch seine ursprüngliche Form.<br />

Nach Aussage eines Mitarbeiters des örtlichen Bauhofes habe die Schneehöhe zum Zeitpunkt des<br />

Schadenseintritts etwa 50 cm betragen. Es sei in diesem Zeitraum ungewöhnlich viel Schnee gefallen -<br />

man wisse dies durch die Menge des ausgebrachten Streugutes. Der Schnee habe etwa gleichmäßig<br />

auf der Halle gelastet und sei teilweise auch noch seitlich, durch auf dem Blech angefrorenes Wasser,<br />

an den Wänden angehaftet.<br />

Abb. 3.1 Beschädigte Stahlhalle mit Wellblecheindeckung<br />

Abb. 3.2 Ausgeknickte Stahlrahmen<br />

(Rundrohre) mit verdrehten Betonbanketten<br />

Abb. 3.3 Messung der Wandstärke des aufgetrennten Rundrohres (Bestand),<br />

daneben dargestellt das erforderliche, verstärkte Profil lt. Statik


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 7<br />

• Ausführungsplanung<br />

Die festgestellten Bindersystemabmessungen stimmten mit den rechnerischen Annahmen in der<br />

geprüften statischen Berechnung in etwa überein. Wind- und Schneelasten waren normgerecht (auch<br />

unsymmetrisch) berücksichtigt worden.<br />

Der Nachweis der Standsicherheit erfolgte dann für ein Stahlrundrohr ∅ 78 mm, t = 3,75 mm, mit einem<br />

zusätzlichen durchlaufend aufgeschweißten Stahlprofil T60 (Abb. 3.3 rechts). Die maximale<br />

Beanspruchung war unter Gebrauchslast beim Biegeknicknachweis zu 103,6 N/mm² ermittelt worden.<br />

Das System war demnach rechnerisch zu etwa 65% ausgenutzt.<br />

Die europäische Norm EC 1, Anhang D, gibt für Schneegewichte eine Streubreite von γ = 1,0 kN/m³ bis<br />

4,0 kN/m³ (leichter Pulverschnee bis schwerer Pappschnee) an. Für eine üblicherweise anzusetzende<br />

mittlere Schneewichte von γ = 2,5 kN/m³ ergäbe sich bei einer Schneehöhe von 50 cm rechnerisch eine<br />

Schneelast von s o = 1,25 kN/m². Damit könnte durch die starken Schneefälle zwar eine Steigerung der<br />

Norm-Schneelast von etwa 67 % aufgetreten sein; diese hätte jedoch von dem ursprünglich geplanten<br />

verstärkten Rahmenprofil noch aufgenommen werden können. Die Ausnutzung hätte dann etwa 100 %<br />

gegenüber 65% lt. statischer Berechnung betragen.<br />

• Bauausführung der Stahlhalle<br />

Wie bereits erwähnt erfolgte jedoch die Ausführung der Stahlunterkonstruktion ausschließlich mit<br />

gebogenen Stahlrundrohren kleineren Durchmessers und zudem ohne zusätzliche Verstärkung. Sie<br />

entsprach somit nicht den Vorgaben der statischen Berechnung. An der Stelle des maximalen<br />

Biegemomentes, an der auch die plastischen Verformungen bzw. Bauteilversagen auftraten, ergibt sich<br />

dadurch eine um etwa 3,7-fach höhere Biegeknickspannung unter den rechnerisch anzusetzenden<br />

Einwirkungen. Die maximale zu erwartende Biegeknickspannung lag damit um den Faktor 2,4 über dem<br />

damals zulässigen Wert.<br />

Der Schaden an der Stahlhalle, d. h. das Ausknicken der gebogenen Stahlrahmen infolge äußerer<br />

Einwirkung, war daher ausschließlich auf eine gegenüber den Vorgaben der statischen Berechnung<br />

abweichende Bauausführung der Halle zurückzuführen. Bei der Schadenursache handelte es sich somit<br />

eindeutig um einen Baumangel infolge einer fehlerhaften und von der Statik abweichenden Ausführung.<br />

3.2 Schneelast - Holzdachkonstruktion<br />

• Allgemeines / Feststellungen<br />

Bei der zweiten Lagerhalle in der gleichen Gegend [1] handelte es sich um eine 1965 erbaute,<br />

eingeschossige, nicht unterkellerte Hallenkonstruktion mit massiven Mauerwerkswänden und einer<br />

Dachkonstruktion aus genagelten Fachwerkbindern (Nagelbrettbinder Abb. 4.1) im Achsabstand von ca.<br />

1,15 m. In Höhe der Obergurte der Binder waren keine liegenden Wind- und Aussteifungsverbände<br />

angeordnet worden.<br />

Ober- und Untergurte der Binder bestanden aus drei nebeneinander liegenden Brettlamellen<br />

30 x 160 mm, wobei die mittlere Gurtlamelle nicht durchlief, sondern im Bereich der Diagonal- und<br />

Vertikalstäbe gestoßen war (Abb. 4.2). Der Obergurt der Dachbinder war auf der Hallensüdseite im


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 8<br />

Bereich zwischen dem 1. und 4. Vertikalstab deutlich sichtbar seitlich ausgeknickt (Abb. 4.1 f.). Die<br />

Ausmitte betrug, bezogen auf den Untergurt, etwa 20 cm und die Binderhöhe an dieser Stelle von OK-<br />

Obergurt bis UK-Untergurt etwa 1,33 m. Bei einigen Bindern waren die Obergurtlamellen gebrochen<br />

(Abb. 4.3). Die Dacheindeckung (Eternit-Welltafeln) hatte sich deutlich sichtbar parallelogrammartig<br />

verschoben.<br />

Nach Aussage des Eigentümers habe zum Zeitpunkt des Schadenseintritts (17.01.2002) auf dem Dach<br />

ca. 40 cm Schnee gelegen, der nach Auftreten des Schadens vom Eigentümer manuell entfernt worden<br />

sei. Dabei sei das Dach betreten worden, um den gefrorenen Schnee losbrechen zu können.<br />

Abb. 4.1<br />

Untersicht Dachkonstruktion Lagerhalle mit genagelten<br />

Brettbindern<br />

(hier: seitliches Ausweichen Obergurt) und vertikalen<br />

Längsverbänden<br />

Abb. 4.2<br />

Detailansicht seitlich verformter Binderobergurt<br />

Abb. 4.3<br />

Gebrochene Obergurt-Brettlamelle (exemplarisch)


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 9<br />

• Statische Unterlagen / Bauausführung der Holzdachkonstruktion<br />

Die in der statischen Berechnung angesetzte Gesamtbelastung der Dachbinder von q = 1,65 kN/m²<br />

wurde somit kaum erreicht.<br />

Entsprechend dem textlichen Hinweis auf dem Ausführungsplan der genagelten Fachwerkbinder hätten<br />

jedoch in der Dachebene Windverbände mit Diagonalen b/h = 3/14 cm in einem Abstand von höchstens<br />

10 m angeordnet werden müssen. Diese Wind- und Stabilisierungsverbände waren jedoch – wie bereits<br />

erwähnt - vor Ort nicht eingebaut worden. Die Binderobergurte waren daher gegen ein seitliches<br />

Ausweichen unter Belastung nicht ausreichend gehalten. Allerdings war durch die rechtwinklig zu den<br />

Bindern verlaufenden Pfetten und die darauf befestigten Faserzement-Wellplatten eine gewisse<br />

Stabilisierung in der Dachebene vorhanden. Einerseits erklärt dies zwar, warum es bei der 40 Jahre<br />

alten Dachkonstruktion nicht schon früher zu nennenswerten Schädigungen kam; andererseits kann<br />

aber die vorliegende Dacheindeckung als planmäßige Aussteifung der Dachbinder in der Dachebene<br />

nicht herangezogen werden. Letzteres zeigte sich vor allem auch daran, dass sich bei Erreichen der für<br />

die Dachkonstruktion kritischen Schneebelastung eine horizontale Verschiebung der Pfetten und<br />

Faserzement-Platten einstellte. Es ist daher davon auszugehen, dass seit der Erbauung der Halle diese<br />

kritische Schneebelastung bis zum Schadenseintritt nicht erreicht wurde.<br />

• Anmerkung zur Dachsteifigkeit<br />

Ungeachtet der baurechtlichen Erfordernisse stellt die gesamte Dachkonstruktion (Verschalung innen,<br />

Biegewiderstand der hintereinander liegenden Sparren um die schwache Achse, Koppelung dieser<br />

Sparren über die Dachlatten und ggf. Windrispenbänder, Dacheindeckung mit Ziegeln) nachweislich<br />

eine nicht zu vernachlässigende Steifigkeit dar. Entsprechend den Literaturangaben KESSEL 1990 [2]<br />

und NATTERER et al. 1985 [3] werden dadurch die Durchbiegungen bzw. Verformungen, auch der<br />

Giebelwände, wesentlich verringert.<br />

Entsprechend KESSEL 1990 [2] sowie neuerer, im Auftrag der Gipskartonplattenindustrie von ihm<br />

durchgeführter Versuche, reicht i.d.R. ein Ausbau des Dachgeschosses aus, um eine ausreichende<br />

Aussteifung der oberhalb der Giebelwand angeordneten Ringanker zu gewährleisten: Die<br />

Untersuchungen wurden für Wohngebäude mit bis zu 15 m Breite und Pfettendächern durchgeführt. Bei<br />

unterseitiger Bekleidung der Holzdachkonstruktion durch Gipskartonplatten oder Spanplatten ist danach<br />

eine Mindest-Gesamtbreite dieser Elemente von 4,80 m erforderlich. Diese 4,80 m müssen nicht "an<br />

einem Stück" vorhanden sein, sondern können z.B. durch Gauben unterbrochen sein. Bei dem hier<br />

vorliegenden, lang gestreckten Baukörper ist dieses Mindestmaß vorhanden.<br />

Allerdings ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um neuere Erkenntnisse handelt,<br />

welche aber keine Allgemein anerkannte Regel der Technik darstellen.<br />

Im Sommer 2005 wurde der Autor zu einer Halle gleicher Bauart in der Nähe von Philippsburg gerufen.<br />

Es handelte sich dabei um einen baugleichen Fall, bei dem schon von außen die Verformungen der<br />

Wellplatten-Dacheindeckung erkennbar waren. Abb. 5, Abb. 6 zeigen zwei weitere Fälle verformter<br />

Dachkonstruktionen.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 10<br />

Abb. 5<br />

Seitenansicht Ausknicken des Druckgurtes<br />

einer anderen Lagerhalle Abb. 6 Ausknicken druckbeanspruchter<br />

Obergurte von Fachwerkbindern<br />

bei einem ähnlichen Beispiel<br />

3.3 Fazit<br />

Bei den beiden näher erläuterten Lagerhallen war es um die Jahreswende 2001/2002 unter<br />

Schneebelastung zu Schäden an der Haupttragkonstruktion gekommen. Die Untersuchungen zeigten,<br />

dass nicht etwa die in einem Fall über dem Normmaß liegenden Schneemengen der Grund für das<br />

Versagen der Hallen waren, sondern Abweichungen der Bauausführung von den Planunterlagen. Dass<br />

es bis zum Schadenseintritt nicht zu einer Beschädigung der Dachkonstruktion kam, ist auf die relativ<br />

milden Winter der Vorjahre sowie auf die statisch nicht berücksichtigten Steifigkeiten durch Pfetten und<br />

Dacheindeckung zurückzuführen.<br />

In beiden Fällen wurde von den Planunterlagen abgewichen. Es handelte sich folglich um Mängel bei<br />

der Ausführung der Dachkonstruktionen. Im Rahmen einer Bauüberwachung hätten die Mängel nach<br />

dem "Vier-Augen-Prinzip" erkannt und die nunmehr entstandenen Schäden vermieden werden können.<br />

3.4 Anmerkungen zur Widerstandsseite Holz<br />

Mit Änderung A1 [7b] wurden 1996 die nach DIN 1052 parallel zur Faser für Vollholz (VH) ansetzbaren<br />

Holzzugfestigkeiten deutlich reduziert um<br />

- 21% von 8,5 N/mm² auf 7,0 N/mm² für Vollholz der Güteklasse GKl. II bzw. Sortierklasse<br />

S 10 / MS 10<br />

- 17% von 10,5 N/mm² auf 9,0 N/mm² für Güteklasse GKl. I bzw. Sortierklasse S 13<br />

- 5% von 10,5 N/mm² auf 10,0 N/mm² für Güteklasse GKl. I bzw. Sortierklasse MS 13.<br />

Sofern der Lastfall HZ (Haupt- und Zusatzlasten) maßgebend wurde, stellen sich die Abweichungen<br />

u.U. nicht so gravierend dar, da die zulässigen Spannungen im LF H dann nach DIN 1052 (Ausgabe<br />

1988) bzw. Änderung A1 (1996) mit dem Faktor 1,25, nach DIN 1052 (Ausgabe 1969) aber nur mit dem


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 11<br />

Faktor 1,15 erhöht werden durften.<br />

Vom Autor wurden, ausgelöst durch Bad Reichenhall, im Frühjahr 2006 zahlreiche Hallen aller<br />

Werkstoffe untersucht. Leider war festzustellen, dass bei keiner der untersuchten Hallen mit<br />

Holzfachwerkbindern und Berechnung nach DIN 1052 (Ausgaben 1988 oder 1969) eine entsprechende<br />

Überprüfung der Tragreserven stattfand.<br />

Abb. 7.1 zeigt die Innenansicht einer Stahl-Holz-Tragkonstruktion einer Kirche in Karlsruhe während der<br />

Totalsanierung. Hier überlagerten sich die Reduktion der Holzzugfestigkeiten in den Untergurten mit<br />

einer nach heutiger Regel der Technik nicht ausreichenden Tragfähigkeit der Knotenpunkte (Abb. 7.2).<br />

So wurden seinerzeit die Nägel zweischnittig eingeschlagen, d.h. sie verbanden die beiden<br />

Zangenhölzer mit den dazwischen liegenden Diagonalen. Durch das Schwinden des Holzes im<br />

eingebauten Zustand vermindern sich die Reibungskräfte in der Mantelfläche der Nägel; ein<br />

Herausziehen dieser glattschaftigen Verbindungsmittel infolge von z.B. Schüsselungen der<br />

Einzelbauteile ist damit möglich. Die DIN 1052 sah daher seit der Ausgabe 1988 Mindesteinschlagtiefen<br />

vor, die hier vorliegend bei Weitem nicht erfüllt waren. In vorliegendem Falle bedeutete dies rechnerisch<br />

eine Traglastreduzierung auf nahezu die Hälfte. Daher waren hier ca. 18.000 Nägel nachträglich<br />

einzubringen (Abb. 7.3).<br />

Abb. 7.2 Detailansicht Untergurt-Knoten<br />

Abb. 7.1<br />

Innenansicht Dachkonstruktion einer Kirche<br />

Abb. 7.3 Mit Nägeln verstärkter Untergurtknoten mit<br />

zusätzlich angeordnetem Futterholz


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 12<br />

Bei Bauteilen aus Brettschichtholz ist hingegen der seinerzeit verwendete Kleber von besonderem<br />

Interesse: Bei einem Kleber mit heller Farbe dürfte es sich um einen Harnstoffharzleim gehandelt<br />

haben. Ein solcher Leim war nach DIN 68 141 [8] und ist heute nach DIN EN 301 [8a] geregelt und<br />

daher bauaufsichtlich nicht zu beanstanden - vorausgesetzt, dass die verleimten Teile nicht feucht<br />

werden. Auf Grund neuerer Erkenntnisse würde man diesen eher spröden Leim heute nicht mehr<br />

einsetzen.<br />

Auch sind nach heute gültiger DIN 1052 (Ausgabe 2004) die gekrümmten Bereiche von<br />

Brettschichtholzträgern durch eingeleimte Gewindestangen, selbstbohrende Schrauben oder beidseitig<br />

außen aufgeklebte Holzwerkstoffplatten zu verstärken (vgl. hierzu auch BRÜNINGHOFF et al 1993 [5]).<br />

4 Dachabdichtungen / Entwässerung<br />

4.1 Dachtragsystem mit Spannbetonbindern<br />

• Allgemeines / Feststellungen<br />

Bei einem Baumarkt in Südwestdeutschland bogen sich in den Wintermonaten 1997/98 die nicht<br />

überhöhten Spannbetonbinder stärker als normal durch (Abb. 8.1). Beim Begehen der Dachfläche des<br />

Baumarktes war zudem ein starkes Schwingungsverhalten der Stahltrapezblech-Dacheindeckung<br />

festzustellen [4].<br />

Der Dachaufbau bestand aus dem 7,5 m weit gespannten Trapezblech, einer Wärmedämmung mit<br />

Dachhaut und einer ca. 5 - 6 cm starken extensiven Begrünung (Abb. 8.2). Umlaufend zur Attika ist ein<br />

ungefähr 1,0 m breiter Randstreifen mit ca. 6 cm Kiesschüttung vorhanden.<br />

Die Einläufe der Dachentwässerung befanden sich alle innerhalb des Kiesstreifens in einem Abstand<br />

von 20 - 30 cm zur Attika (Abb. 8.3). Bei 6 von 17 Dacheinläufen (rund 35 %) waren Bemoosungen<br />

festzustellen. Der Entwässerungsquerschnitt wurde dadurch teilweise eingeengt.<br />

Durch die ungünstigen klimatischen Verhältnisse sei es mehrfach vorgekommen, dass nach einem<br />

Schneefall eine kurzzeitige Tauperiode einsetzte, um von einer Frostperiode gefolgt zu werden.<br />

Dadurch schmolz der jeweils frisch gefallene Schnee, das Wasser konnte durch die falsch gesetzten<br />

oder verstopften Abläufe nicht abfließen und verwandelte sich anschließend in eine Eisschicht.<br />

Innerhalb einiger Wochen kam so Eisschicht auf Eisschicht und sowohl die weit gespannten<br />

Trapezbleche, als auch die Spannbetonbinder bogen sich für manche erkennbar durch.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 13<br />

Abb. 8.1<br />

Innenansicht Baumarkt<br />

Abb. 8.2<br />

Dachbegrünung Flachdach Baumarkt<br />

Abb. 8.3<br />

Durch Moos zugesetzte Dachentwässerung<br />

• Bewertung Dachkonstruktion<br />

a) Wassersack<br />

Die gewählte Dachkonstruktion stellt, auf Grund der Tatsachen, dass das Mindestregelgefälle von 2 %<br />

nach DIN 18 807 Teil 3 unterschritten sowie die Dachabläufe in entwässerungstechnisch ungünstiger<br />

Lage angeordnet wurden, noch keinen Mangel dar. Allerdings muss dann bei der Bemessung der<br />

Dachkonstruktion der Lastfall "Wassersackbildung" berücksichtigt werden.<br />

b) Eisansatz<br />

Eine Überlagerung von Wassersack und Eislast ist, entsprechend DIN 18 807 Teil 3, nicht zu<br />

berücksichtigen. Der Ansatz einer Eislast ist im Einzelfall zwischen Bauherrschaft und<br />

Baurechtsbehörde abzustimmen.<br />

c) Gebrauchstauglichkeit<br />

Die vorhandenen Dachabläufe waren dann ausreichend dimensioniert, wenn sie fortlaufend von<br />

Verschmutzung und Moos freigehalten werden. Ist dies, z.B. wegen fehlender Wartungsverträge oder<br />

bei Wartungsintervallen von mehr als einem halben Jahr, nicht gegeben, sind Notüberläufe im Hinblick<br />

auf die ausreichende Standsicherheit der Dachkonstruktion anzuordnen.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 14<br />

Sicherheitsüberläufe sind auch dann erforderlich, wenn die Luftzirkulation hinter den Attiken<br />

nachweislich zu Eisbildungen oder Schneeanhäufungen im Bereich der Abläufe führt. Alternativ kann<br />

dann auch eine Beheizung der bestehenden Abläufe vorgenommen werden. Notüberläufe sind seit ca.<br />

4 Jahren in Deutschland zwingend erforderlich (vgl. [9], [10] im Abs. 7 'Literatur').<br />

4.2 Nicht ausreichende Standsicherheit in Folge großer Verformungen<br />

• Allgemeines<br />

Am 04.07.2005 brach ein Teil der Dacheindeckung eines 1995 erbauten Lebensmittelmarktes in Baden-<br />

Württemberg ein (Abb. 9.1). Zum Schadenszeitpunkt hielt sich zum Glück niemand im Lagerbereich auf.<br />

Entsprechend der örtlichen Inaugenscheinnahme handelte es sich um eine Massivkonstruktion,<br />

bestehend aus Stahlbetonwänden und eingespannten Stützen, auf denen Spannbetonbinder in<br />

Abständen von 6,28 m auflagerten. Auf diesen befand sich dann ein Stahltrapezblech<br />

150/280/0,75 mm. Die Dachabdichtung erfolgte über Schweißbahnen aus Kunststoff (Abb. 9.2). Das<br />

Warmdach selbst bestand aus Trapezprofilen mit aufliegender Styropordämmung.<br />

Abb. 9.1 Einbruch Stahltrapezblechdach Abb. 9.2 Dachabdichtung des flach geneigten<br />

eines Lebensmittelmarktes<br />

Satteldaches mit<br />

Kunststoff-Schweißbahnen<br />

• Feststellungen<br />

Im Bereich der Anlieferung war das Dachtrapezblech als Zweifeldträger verlegt.<br />

In den Mittelunterstützungen des Bleches wurden an den Blechstegen große<br />

Eindellungen / Knitterungen festgestellt. Auf der Oberseite des Daches waren im nicht eingebrochenen<br />

Bereich Pfützenbildungen von 50 mm - entsprechend der Größe der Zusammendrückung des<br />

Trapezbleches auf der Unterseite - vorhanden.<br />

Darüber hinaus war festzustellen, dass an den Gebäudeecken infolge des Gefälles der<br />

Dachkonstruktion sowie der in den Endfeldern größten Durchbiegung der Trapezblechkonstruktion<br />

Pfützen mit ungefähr 10 bis 15 mm Tiefe vorhanden waren entsprechend der bleibenden Verformung<br />

der Bleche.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 15<br />

Der Einlauf der Dachentwässerung lag im Schadensbereich - im Unterschied zu den übrigen<br />

Dachabläufen - um ca. 15 mm höher als die wasserführende Schicht; d.h. das Wasser musste sich erst<br />

um dieses Maß zusätzlich anstauen, um abzulaufen. Zudem stellte die örtliche Feuerwehr fest, dass der<br />

Einlauf verstopft war - trotz Wartungsvertrag. Der Notüberlauf im betroffenen Bereich saß ca. 280 mm<br />

oberhalb der wasserführenden Schicht.<br />

Bei der Inaugenscheinnahme der Auflagerung und Endverankerung der Bleche auf dem<br />

Stahlbetonriegel wurde festgestellt, dass ein Teil Setzbolzen abgeschert war; bei den stehen<br />

gebliebenen Setzbolzen war ein Ausknöpfen des Stahltrapezbleches zu erkennen. Dies ging einher mit<br />

einer Auffaltung des Bleches unmittelbar vor dem Bolzenkopf (Abb. 9.3). Die Ränder einzelner<br />

ausgestanzter Blechstreifen waren korrodiert. In diesem Eckbereich waren auch Korrosionsspuren auf<br />

den Einlegeteilen der Stahlbetonkonstruktion, Ablaufspuren an den Seitenrändern der<br />

Betonkonstruktion sowie ein völlig marodes Schwellholz zu erkennen. Dies deutete auf einen schon seit<br />

längerem anhaltenden Wassereindrang und damit Undichtigkeiten der Abdichtung in diesem Bereich<br />

hin.<br />

Abb. 9.3<br />

Durch Ausstanzen der Bleche über das Stahlbetonauflager<br />

herunter gezogene Stahltrapezblech-Dacheindeckung<br />

• Bewertung<br />

Der Schaden entstand durch eine zu große Wasserlast auf der Dachkonstruktion und war eine<br />

Verkettung unglücklicher Umstände:<br />

Zum Einen staute sich, wie bereits erwähnt, im Endfeld zunächst der Regen 10 bis 15 mm<br />

entsprechend der elastischen Durchbiegung, bis das Wasser über die Zwischenunterstützung hinweg in<br />

Richtung Dachentwässerung ablaufen konnte. Zum Zweiten staute sich das Wasser um ca. weitere<br />

50 mm auf, da im Stützbereich bereits eine Vorschädigung vorhanden war.<br />

Der Wasseranfall war im geschädigten Bereich größer als der in den übrigen Ecken des Gebäudes auf<br />

Grund der hier vorliegend geometrisch größeren Einzugsfläche.<br />

Zum Dritten lag die nächstgelegene Dachentwässerung um ca. 15 mm höher als die wasserführende<br />

Schicht, so dass im Endfeld ein zusätzlicher Wasseranstau auf dann insgesamt ca.<br />

28 + 50/2 + ca. 15 = 70 mm erfolgte.<br />

Infolge der Verstopfung der Dachentwässerung muss das Wasser weiter angestiegen sein. Die<br />

anfallenden Niederschläge wurden bei dem flach geneigten Satteldach mit Attika wie in einer<br />

Badewanne aufgestaut. Der SV ermittelte hilfsweise unter reiner Biegebeanspruchung eine<br />

Wassersäule von ca. 210 mm, welche erforderlich war, um das Stahltrapezblech ins Fließen und das


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 16<br />

Dach zum Einstürzen zu bringen.<br />

Das Versagen dürfte folglich vorzeitig durch Bauteilversagen am Endauflager eingeleitet worden sein,<br />

da bei der Verankerung der Bleche Vorschädigungen vorgefunden worden waren.<br />

4.3 Dachabdichtung<br />

• Allgemeines<br />

Bei einem 1980 erbauten Eislauftreff in der Nähe von Karlsruhe war 2002 eine Beweissicherung der<br />

Dachkonstruktion hinsichtlich des Zustands und der handwerklichen Ausführung der Dachscheibe<br />

durchzuführen. Bei dem Gebäudekomplex waren im Zuge der durch die Gemeinde veranlassten<br />

Sanierungsarbeiten Unregelmäßigkeiten festgestellt worden.<br />

Der Zustand der Dachkonstruktionen, seiner Holzbauteile und deren mechanische Verbindungen<br />

wurden stichprobenweise überprüft. An den Spanplatten der Dachscheibe zeigten sich, vor allem im<br />

Dachrandbereich und an den Übergängen der Schrägdächer zum Flachdach (Knickpunkte Abb. 10.1)<br />

hin, großflächig Beschädigungen infolge eingedrungener Feuchte (Abb. 10.2) - trotz der seinerzeit<br />

planmäßig geforderten Plattengüte V100G. Diese hatte auch zu Fäulnis an den darunter befindlichen<br />

Tragelementen geführt (Abb. 10.3).<br />

Abb. 10.2 Infolge Feuchteeinwirkung zersetzte Spanplatte<br />

Abb. 10.1<br />

Freigelegte Dachfläche<br />

eines Eislauftreffs<br />

Abb. 10.3 Unter der Spanplatte teilweise verrotteter Randbalken


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 17<br />

An den stahlverlaschten und mit Dübeln besonderer Bauart anzuschließenden Kragträgern wurden<br />

Verschiebungen und Spalten im Bereich der Anschlüsse festgestellt (Abb. 10.4, Abb. 10.5), die auf<br />

Abweichungen bei der Ausführung gegenüber den planerischen Vorgaben zurückzuführen waren. Bei<br />

einigen Anschlüssen fehlten einige der Dübel und es waren nur die entsprechenden Bolzen eingebaut.<br />

Ferner waren Dübel vor dem Einbau mechanisch so bearbeitet worden, dass sie keine Tragwirkung<br />

mehr besaßen. Auch die Anschlüsse der horizontalen Dachverbände und der Vertikalverbände waren<br />

abweichend von den planerischen Vorgaben überwiegend ohne Dübel besonderer Bauart ausgeführt<br />

worden.<br />

Abb. 10.5 Detail zu Abb. 10.4:<br />

Exzentrischer Dübelanschluss, Bolzen ist bis<br />

zum Rand der Bohrung verschoben<br />

Abb. 10.4 Binderauskragung mit über der Stütze durchlaufender<br />

Stahllasche, Spalt zwischen Stahlblech<br />

und Holzbinder mit Dübeln besonderer Bauart<br />

Zudem entsprach die Vernagelung der Koppelpfetten nicht den planerischen Vorgaben von je sechs<br />

Nägel pro Koppelung. So waren die Koppelanschlüsse zwar überwiegend mit vier Nägel, örtlich aber<br />

auch nur mit ein bis drei Nägel erfolgt. Vereinzelt waren Pfetten sogar ganz ohne Nagelverbindungen<br />

ausgeführt. An den Koppelungen waren oft Höhenversätze der Pfetten von bis zu 2 cm vorhanden, die<br />

auf Nachgiebigkeiten in den Verbindungen zurückgeführt wurden. Bei einigen Koppelungen hatten sich<br />

auch die Pfetten verdreht und Spalte an der Pfettenunterseite eingestellt.<br />

Die planmäßig geforderte Vernagelung der kreuzweise unterspannten Binder in den Knotenpunkten war<br />

zwar nicht vorhanden; allerdings war bei den überprüften Bindern beidseits je ein vertikaler Bolzen M12<br />

über die gesamte Binderhöhe eingebaut worden. Die auf dem Ausführungsplan angegebene<br />

Restnagelung der oberen und unteren Futterhölzer war, soweit überprüft, nicht gemäß Plan erfolgt.<br />

5 Umnutzung von Gebäuden<br />

5.1 Spannbetonbinder<br />

• Nutzung


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 18<br />

Der Autor hat nach Bad Reichenhall auch 6 Hallen mit Spannbetonbindern untersucht. Die<br />

Dachtragkonstruktionen der Flachdächer bestehen aus u.U. paarweise angeordneten Spannbeton-<br />

Bindern (Einfeldträger), die die Hallen in ihrer Breite voll überspannen. An den Hallenlängsseiten liegen<br />

die Träger häufig auf Querträgern bzw. auf den eingespannten Stahlbeton-Stützen auf.<br />

Die Nutzung der Hallen zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme entsprach dem planmäßig vorgesehenen<br />

Zweck als Sport- und Mehrzweckhalle. Als bauliche Änderungen seien u.a. Lautsprecher zur<br />

Beschallung der Halle, Sportgeräte oder Seilwinden an den Spannbeton-Bindern angehängt worden.<br />

Bei 4 der 6 Hallen mit Spannbetonbindern wurden die Litzen durch das Andübeln von Sportgeräten oder<br />

Seilzügen "erfolgreich" geschädigt.<br />

• Tragfähigkeit Litzenbinder<br />

Abb. 11.1 zeigt einen Binderquerschnitt mit der Lage der insgesamt 26 Spanndrähte / Rippe. Ergänzend<br />

wurde die Lage der Dübel eingezeichnet, mit denen die Lautsprecherboxen befestigt wurden. Man<br />

erkennt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Spanndrähte beim Bohren der Dübel beschädigt<br />

wurden. Dennoch wurde vergleichsweise die Tragfähigkeit der Spannbetonbinder bei einer theoretisch<br />

möglichen Beschädigung von maximal 3 Spanndrähten ("worst-case") untersucht. Hierzu ist<br />

anzumerken, dass die Lautsprecher etwa in den Viertelspunkten der Trägerspannweite angeordnet<br />

waren. Da die maximale Binderbeanspruchung (M F, max ) in Feldmitte auftritt, und die vorhandenen<br />

Vorspannkräfte durch den Haftverbund der Spannstähle im Beton im Abstand der Einleitungslänge zur<br />

Beschädigungsstelle nahezu erhalten bleiben, sind darüber hinaus zusätzliche Sicherheiten vorhanden,<br />

die bei der Vergleichsbetrachtung auf der sicheren Seite liegend nicht berücksichtigt wurden.<br />

Abb. 11.1<br />

Lage der nachträglichen Bohrung<br />

sowie der Spannlitzen


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 19<br />

Die rechnerische Sicherheit gegenüber dem Bruchzustand betrug nach vorliegender alter Statik<br />

mindestens η = 2,30 > 1,75 = η erf. Bei Reduzierung der Spannstähle um drei Stück auf insgesamt<br />

23 Stück / Rippe ergibt sich die verbleibende Bruchsicherheit näherungsweise zu ca.<br />

η = 2,30 x 23 / 26 = 2,03 > 1,75. Auch eine vergleichende Nachrechnung des Bruchzustandes mit<br />

reduzierter Spanndrahtanzahl ergab eine erforderliche Bewehrung von A s = 15,0 cm² und war damit<br />

geringer als die mindestens vorhandene Bewehrung von A s, vorh. =18,4 cm². Die in den<br />

Bewehrungsplänen dargestellten zusätzlichen schlaffen Bewehrungsstäbe φ 8 mm waren dabei nicht<br />

mit angerechnet und stellen eine weitere Tragreserve dar. Die Standsicherheit der Spannbetonbinder<br />

des Hallendaches war daher durch die angedübelten Lautsprecher nicht beeinträchtigt.<br />

Die verwendeten Spanndrähte können auf Grund des Baujahrs 1973 mit hoher Wahrscheinlichkeit der<br />

neueren Generation zugerechnet werden.<br />

Abb. 11.2 und Abb. 11.3 zeigen einen nicht so unproblematischen Fall.<br />

Abb. 11.2 An die Spannbetonträger von<br />

unten angedübelte Hubwinde Abb. 11.3 Dübel für Seilzüge<br />

• Widerstandseite (nur zur Information)<br />

In den 60er Jahren kam es wiederholt zu schlagartigem Versagen von Spannbetonbauteilen. Die<br />

Ursache waren Brüche ölschlussvergüteter Spannstähle. Grundsätzlich sind alle Spannstahlarten<br />

bruchgefährdet, wenn sie nicht korrosionsgeschützt sind und korrosive Medien zu ihnen vordringen<br />

können. Das ist häufig bei Spanngliedern in Brückenbauwerken der Fall, wenn die Fahrbahnabdichtung<br />

undicht wurde und Tausalze in den Beton eindringen konnten. Aber auch bei Dachbindern von<br />

Schwimmhallen, wenn aufgrund nicht ausreichender Betonqualität oder Schädigung des Beton Chloride<br />

und Feuchtigkeit bis zu den Spanngliedern vordringen können.<br />

Die damals geschädigten Bauteile waren mit sehr empfindlichem, ölschlussvergütetem Spannstahldraht<br />

N40 (Querschnittform: oval 3 mm x 8 mm, Querschnittsfläche: 40 mm²) der Fa. Felten & Gauillaume<br />

(üblicherweise Neptun-Spannstahl genannt) aus der Produktion der Jahre 1959 bis 1964 in Hüllrohren<br />

vorgespannt. Auch Bauteile mit sog. Sigma-Spannstahl St 145/160, im sofortigem Verbund, bewehrt<br />

waren davon betroffen.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 20<br />

Obwohl der vergütete Stahl nicht die höchste Festigkeit aufweist, ist er dennoch besonders<br />

bruchgefährdet. Dies liegt daran, dass falsches Abschrecken eine Versprödung verursacht. Mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit erlitten die Spannstähle eine Vorschädigung in Form von Anrissen infolge<br />

wasserstoffinduzierter Spannungsrisskorrosion (SpRK). Bei anrissbehafteten Drähten trat dann im<br />

Zeitraum der Nutzung Risswachstum - auch im alkalischen Milieu des Zementsteins - auf. Die Drähte<br />

brachen, nachdem eine kritische Risstiefe überschritten worden war. Entscheidende Einflussgrößen<br />

hierbei waren die Löslichkeit und der Diffusionskoeffizient von Wasserstoff. Beimengungen von Mangan<br />

erhöhen die Wasserstofflöslichkeit, Silizium vermindert sie.<br />

Spannstähle gleicher Sorte, aber mit rundem Querschnitt und/oder glatter Oberfläche sind nachweislich<br />

unempfindlicher gegen SpRK als solche mit ovalem Querschnitt.<br />

Ab der Mitte der 60er Jahre wurde die Zusammensetzung der vergüteten Spannstähle umgestellt. Im<br />

Jahre 1978 wurden sowohl die Prüf- und Überwachungsvorschriften für die Herstellung von<br />

Spannstählen, als auch die Ausführungsbestimmungen für Spannbetonbauwerke so verschärft, dass<br />

danach Schadensfälle von Spannstählen mit besonders hoher SpRK-Empfindlichkeit ausgeschlossen<br />

werden können. Die heute zugelassenen vergüteten Stähle unterscheiden sich von den seinerzeit<br />

betroffenen vergüteten Spannstählen "alten Typs" vor allem im Silizium-, Mangan- und Chromgehalt.<br />

5.2 Brandschutz<br />

Unmittelbar neben einem Bundesleistungszentrum befinden sich mehrere Eislauf- und Curlinghallen<br />

eines Turn- und Sportvereins. Diese wurden in den Jahren 1973 bis 1976 erbaut. Bei den Haupttragkonstruktionen<br />

handelt es sich um verzinkte Rahmentragwerke in Stahlbauweise mit verzinkten<br />

Stahlpfetten und Stahltrapezblecheindeckung, ungedämmt (Abb. 12.1).<br />

Abb. 12.1 Innenansicht Eislaufhalle Abb. 12.2 Großflächiges Abblättern<br />

mit sattelförmigem Zweigelenkrahmen<br />

des Brandschutz-Anstriches<br />

in Stahlbauweise


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 21<br />

Abb. 12.3<br />

Fehlender Brandabschnitt zwischen<br />

Eislaufhalle / Curlinghalle einerseits und<br />

Fitness-Center (ehemaliges Schwimmbad)<br />

andererseits<br />

Die Eishallen wurden ausschließlich ausschließlich in den Wintermonaten genutzt.<br />

Einzelne Rahmenbinder waren mit einem Brandschutzanstrich versehen, der jedoch großflächig<br />

abblätterte (Abb. 12.2). Ein Brandabschnitt zur Tribüne, Regieraum bzw. zur Fitnesshalle hin war nicht<br />

vorhanden (Abb.12.3). So waren z.B. die an das Fitness-Center, früher ein Hallenbad, angrenzenden<br />

Räume z.T. durch Glasscheiben getrennt. Hinter der Empore / Aufenthaltsraum befand sich - durch<br />

eine Gipskartonwand getrennt - ein Besprechungsraum. Ein Brandabschnitte war auch hier nicht<br />

erkennbar.<br />

Seit Erstellung der Halle gab es die bereits genannten normenmäßigen Veränderungen von<br />

Einwirkungen der Höhe nach, die sich hier vorliegend auf die tragenden Bauteile nicht gravierend<br />

auswirken. Korrosionserscheinungen waren sowohl an den Zweigelenkrahmen (Abb. 12.4), als auch an<br />

den Pfetten eindeutig zu erkennen. Die Ablöseerscheinungen des Brandschutzanstrichs könnten ihre<br />

Ursache in dem Luftaustausch in diesem Bereich zwischen den Hallen haben.<br />

Das Entscheidende jedoch war die Tatsache, dass man bei der aus Kostengründen erfolgten<br />

Nutzungsänderung weg vom Hallenbad und hin zum Fitness-Center übersehen hatte, dass in den<br />

Baugenehmigungen der 80er Jahre keine Brandwände gefordert wurden, da man „den<br />

Löschwasserteich vor Ort hatte“.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 22<br />

Abb. 12.4<br />

Exemplarisches Öffnen eines Fußpunktes<br />

der Zweigelenkrahmen mit starken Korrosionserscheinungen<br />

am Fußpunkt<br />

Abb. 12.5 und Abb. 12.6 zeigen weitere Details einer unzureichenden Unterhaltung.<br />

Abb. 12.5 Durchgerostetes Regenfallrohr Abb. 12.6 Freie Falllänge im Bereich<br />

mit eingestecktem Kunststoffrohr<br />

weiteres durchgerostetes Regenfallrohr


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 23<br />

6 Betrachtungen zur Sicherheit von Gebäuden<br />

6.1 Risikoanalyse<br />

Die in jüngster Zeit sich häufenden Einstürze, Brände und andere Versagensfälle (siehe Abs. 6.4)<br />

machen deutlich, dass weltweit die von Bauwerken ausgehenden Gefährdungen der öffentlichen<br />

Sicherheit und Ordnung zunehmen.<br />

Das ist unter anderem auf folgende Entwicklungstendenzen zurückzuführen:<br />

- Mit der fortschreitenden Entwicklung der Bautechnik werden die Bauprozesse immer komplizierter<br />

und komplexer.<br />

- Die Ausnutzung aller gestalterischen Möglichkeiten und der Einsatz neuer Baustoffe führen zu<br />

immer schlankeren, kühneren und schwierigeren Tragkonstruktionen.<br />

- Die angestrebte Minimierung der Baukosten zieht häufig eine extreme Auslastung der Baustoffe und<br />

Bauteile nach sich.<br />

- Die Minimierung der Baukosten und die vielfach geforderten kurzen Bauzeiten erzeugen einen<br />

außerordentlichen Termin- und Kostendruck, der zu starken Qualitätsverlusten auf der Baustelle<br />

führt („Pfusch am Bau“).<br />

- Der ruinöse Preiswettbewerb um die Vergabe von Bauleistungen bewirkt den Einsatz von<br />

unqualifiziertem und unerfahrenem Personal, was zu einer weiteren Reduzierung der Qualität und<br />

der Sicherheit der Bauwerke führt.<br />

- Aus Kostengründen (Preisdumping bei den Ingenieurhonoraren) werden Planer beauftragt, denen<br />

die Erfahrung und das KnowHow für die zu lösende Aufgabe oft fehlt.<br />

- Die Minimierung der Planungshonorare und der extreme Termindruck führen - bei gleichzeitig<br />

zunehmender Vielfalt und Unübersichtlichkeit der bautechnischen Vorschriften („Normendschungel“)<br />

zur Reduzierung der Qualität der Planungsleistungen, sowie zu fehlenden Plausibilitätskontrollen bei<br />

komplexen elektronischen Berechnungen der Tragstruktur.<br />

- Die unabhängige Prüfung der Standsicherheits- und Brandschutznachweise sowie die zugehörige<br />

Bauüberwachung wurden in den letzten Jahren als Folge des zunehmenden Kostendrucks auf die<br />

öffentlichen Verwaltungen systematisch reduziert.<br />

- Die Bauwerke unterliegen Nutzungsänderungen, baulichen Änderungen, aber auch sich ändernden<br />

klimatischen Einflüssen. Die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Bauwerke und deren Sicherheit<br />

wird jedoch selten untersucht.<br />

- Regelmäßige Überwachungen bei Bauwerken mit hohem Gefährdungspotential unterbleiben aus<br />

Kostengründen oder Unachtsamkeit.<br />

6.2 Schlussfolgerungen<br />

• Bei Bauwerken mit Gefährdungspotential müssen auch in der Nutzungsphase unabhängige<br />

Prüfungen bzw. Überwachungen durchgeführt werden.<br />

• Die Bauwerke müssen einzeln überprüft werden - Bauwerke sind Unikate; eine Typisierung ist<br />

kaum möglich.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 24<br />

• Die Auswirkungen von baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen müssen hinsichtlich aller<br />

Aspekte, wie Statik, Brandschutz, Gebäudeklima usw. untersucht werden.<br />

• Menschliches Versagen:<br />

Untersuchungen der Versagensursachen zeigen: 75% aller Versagensfälle sind auf menschliche<br />

Fehlhandlungen zurückzuführen. Als solche sind anzusehen:<br />

- Ignoranz, Sorglosigkeit, Fahrlässigkeit<br />

- Mangelhafte Kenntnisse<br />

- Unterschätzen von Einflüssen<br />

- Vergesslichkeit und Irrtümer<br />

- Ungerechtfertigtes Verlassen auf Andere.<br />

Diese Fehlhandlungen werden durch die in den Technischen Baubestimmungen festgelegten<br />

Sicherheitsbeiwerte nicht abgedeckt. Sie lassen sich allein durch unabhängige Prüfung und<br />

Überwachung nach dem Vier-Augen-Prinzip ausschließen bzw. reduzieren.<br />

Bei Neubauten wurden seit Mitte des vorigen Jahrhunderts im Zuge der Übertragung bauaufsichtlicher<br />

Aufgaben staatlich anerkannte Prüfingenieure mit der Prüfung der Nachweise der Standsicherheit bzw.<br />

des Brandschutzes einschl. der Bauüberwachung betraut. Im Zuge der Deregulierung / Liberalisierung<br />

wurde die Prüfpflicht jedoch immer mehr eingeschränkt, was zu einer unmittelbaren Zunahme von<br />

Schäden führte.<br />

6.3 Gefahrenabwehr<br />

• Vier-Augen-Prinzip<br />

Für die Nutzungszeit von Bauwerken mit hohem Gefährdungspotential ist in verschiedenen Vorschriften<br />

- z.B. im Bundesland Sachsen - geregelt, dass die Bauaufsichtsbehörde mindestens alle 5 Jahre den<br />

Zustand der Bauwerke zu überprüfen hat. Auch bei diesen notwendigen wiederkehrenden Prüfungen<br />

hinsichtlich des Brandschutzes und der Standsicherheit sollte das Vier-Augen-Prinzip gelten.<br />

Entscheidend für die Wirksamkeit der mit der vorbeugenden Gefahrenabwehr Beauftragten ist ihre<br />

Unabhängigkeit. Diese wird gewährleistet durch die Beauftragung z.B. durch die Bauaufsichtsbehörde.<br />

Eine Beauftragung durch den Bauherrn schafft ein Abhängigkeitsverhältnis und gefährdet die<br />

notwendige Unabhängigkeit.<br />

• Gefährdungsklassen<br />

Im Entwurf des Eurocodes EN 1990 wird die erforderliche Zuverlässigkeit der Bauwerke an den<br />

Auswirkungen des Versagens oder deren Funktionsbeeinträchtigung kalibriert. Im Anhang B werden 3<br />

Klassen mit unterschiedlichen Versagensfolgen definiert: CC1 bis CC3, wobei CC für consequences<br />

class steht. Als deutsche Übersetzung wurde der Begriff „Schadensfolgeklasse“ gewählt. Da die<br />

zentralen Forderungen des Sicherheitskonzepts die Vermeidung von Gefährdungen betreffen (§ 3 der<br />

Musterbauordnung MBO oder der jeweiligen Landesbauordnungen LBO), sollte anstelle des Begriffs<br />

Schadensfolgeklasse der Begriff "Gefährdungsklasse" verwendet werden, der im übrigen mit dem<br />

Begriff Gefährdungspotenzial korrespondiert.


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 25<br />

Auf dieser Grundlage ergibt sich folgende sicherheitsrelevante Einstufung der Bauwerke:<br />

Gefährdungsklassen<br />

CC3<br />

CC2<br />

CC1<br />

Merkmale<br />

Hohe Folgen für Menschenleben<br />

oder sehr große wirtschaftliche,<br />

soziale oder umweltbeeinträchtigende<br />

Folgen<br />

Mittlere Folgen für Menschenleben,<br />

beträchtliche wirtschaftliche,<br />

soziale oder umweltbeeinträchtigende<br />

Folgen<br />

Niedrige Folgen für Menschenleben<br />

und kleine oder vernachlässig-bare<br />

wirtschaftliche, soziale<br />

oder umweltbeeinträchtigende Folgen<br />

Beispiele im Hochbau oder bei<br />

sonstigen Ingenieurbauwerken<br />

Tribünen, öffentliche Gebäude<br />

mit hohen Versagensfolgen (z.B.<br />

eine Konzerthalle), Hochhäuser<br />

Wohn- und Bürogebäude,<br />

öffentliche Gebäude mit mittleren<br />

Versagensfolgen (z.B. ein<br />

Bürogebäude)<br />

Landwirtschaftliche Gebäude<br />

ohne regelmäßigen<br />

Personenverkehr (z.B. Scheunen,<br />

Gewächshäuser)<br />

Die Einstufung nach Versagensfolgen ist ein geeignetes Kriterium für die Festlegung der erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Gewährleistung der bautechnischen Sicherheit - sowohl hinsichtlich der<br />

Standsicherheit, als auch des Brandschutzes.<br />

Sie entspricht nach allgemeiner Auffassung differenzierten Anforderungen an die<br />

Versagenswahrscheinlichkeit von Bauwerken und kann demzufolge auch für Regelungen zur<br />

wiederkehrenden stichprobenhaften Inaugenscheinnahme mit evtl. sich anschließender Prüfung und<br />

Überwachung, die dem jeweiligen Risiko angepasst sind, verwendet werden.<br />

In Baden-Württemberg müssen nach § 13 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) die "bauliche Anlage<br />

sowohl im Ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein". Standsicher<br />

"im Ganzen" bedeutet, dass die bauliche Anlage nach ihrer Errichtung, nach dem Zusammenfügen aller<br />

Bauteile, sicher steht und insbesondere durch entsprechende Bauplanung und Bauausführung in der<br />

Lage ist, Nutzlasten, Wind- und Schneelasten sicher in den Baugrund abzuleiten. Standsicherheit "in<br />

allen einzelnen Teilen" der baulichen Anlage bedeutet, dass die einzelnen Teile der baulichen Anlage -<br />

wie z.B. Stützen, Wände, Decken - den zu erwartenden Belastungen standhalten (SAUTER Kommentar<br />

zur Landesbauordnung, Rd-Nr. 7 zu §13). Die bauliche Anlage muss ferner "standsicher sein". Eine<br />

ausreichende Standsicherheit ist dann gegeben, wenn die Anlage und ihre sämtlichen Teile die dem<br />

Verwendungszweck entsprechenden und nach menschlichem Ermessen üblicherweise aufkommenden<br />

Belastungen des Standvermögens ohne Beeinträchtigung aushalten (VGH Urt. V. 28.05.1968, BRS 20,<br />

293; Beschl. V. 07.08.1987 - 8 S 588/87 - ).<br />

Im § 3 Abs. 2 der LBO heißt es ferner: „Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn ... die<br />

baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung ... die Anforderungen der Vorschriften ...<br />

erfüllen und gebrauchstauglich sind.“ Und im § 58 Abs. 6 heißt es weiter: „Auch nach Erstellung der


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 27<br />

haben sich die damit beauftragten Personen anzuseilen. Auch muss immer zumindest eine weitere<br />

Person zugegen sein, um unverzüglich Hilfe holen zu können.<br />

Eine Schneemessung bzw. ein -räumen auf dem Dach ist bei dem o.g. Fall von s k = 0,68 kN/m² auch<br />

noch bei Schneehöhen von bis zu 15 cm (schwerer Pappschnee) bzw. 24 cm (Mittelwert) möglich. Bei<br />

darüber hinausgehenden Schneehöhen ist dann jedoch die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion<br />

rechnerisch erreicht, d.h. die Personen können einbrechen und abstürzen. Die Betrachtung erfolgte<br />

unter Ansatz eines Verhältnisses zwischen charakteristischer Schneelast und Eigengewicht Dach von<br />

s k / g Dach von 1:1, einer Verkehrslast des Räumdienstes von geschätzt 0,50 kN/m 2 (entspricht 1 Person<br />

alle 2 m 2 ), einer globalen Sicherheit der Dachkonstruktion von ca. 1,7 und einer kurzzeitigen Sicherheit<br />

von 1,3.<br />

Beim Räumen der Dächer dürfen in jedem Fall keine Schneeanhäufungen gebildet werden.<br />

Laub und Schmutz in Regen- oder Kastenrinnen ist regelmäßig (zweimal jährlich) zu entfernen.<br />

Insbesondere die Wassereinläufe sind gleichermaßen zu warten.<br />

Sofern sich Schneemassen erwärmt haben und das getaute Schmelzwasser nicht ablaufen kann<br />

sondern wieder gefriert, sind die Verhältnisse weit kritischer. Wasser besitzt nämlich eine Wichte von γ W<br />

= 10,0 kN/m³, Eis von γ E ąą≃ 7 - 9 kN/m³.<br />

Sofern auf der gefrorenen Eisschicht Neuschnee fällt, ist dieser unverzüglich zu räumen.<br />

Es wird empfohlen, ein Bauwerksbuch mit Unterlagen zum Gebäude (Pläne, Brandschutzbestimmungen,<br />

etc.) zu erstellen und eine derartige Arbeitsanweisung dort einzufügen.<br />

6.4 Beispielhafte Liste von Einstürzen,<br />

Bränden und anderen Versagensfällen<br />

- Einsturz der Stahlbetondaches einer Markthalle in Moskau in den Morgenstunden des 23.02.2006<br />

mit 56 Toten<br />

- Einsturz des Stahldaches eines Lebensmittelmarktes in Töging am 07.02.2006<br />

- Einsturz einer Messehalle aus Stahl in Katowice am 28.01.2006 mit 62 Toten und vielen Verletzten<br />

- Einsturz der hölzernen Eissporthalle in Bad Reichenhall am 02.01.2006 mit 15 Toten und<br />

zahlreichen Verletzten<br />

- Einsturz einer Schwimmhalle in Tschussowoi im Ural am 04.12.2005 mit 9 Toten und mehreren<br />

Verletzten<br />

- Zusammenbruch von rund 60 Hochspannungsmasten am 25.11.2005 im Münsterland<br />

- Brand in einer Tiefgarage in Gretzenbach / Schweiz im November 2004, bei dem während der<br />

Löscharbeiten die Stahlbetondecke einstürzte und 7 Feuerwehrleute den Tod fanden<br />

- Einsturz eines Krankenhauses in Stahlbetonbauweise in Konya in der Türkei in 2004<br />

- Teileinsturz einer Schule in Goldberg, Kreis Parchim, am 13.08.2004 mit 5 Toten<br />

- Einsturz der Terminalhalle (Verbundbau) des Pariser Flughafens Orly am 23.05.2004 mit 5 Toten<br />

und mehreren Verletzten<br />

- Einsturz des rd. 5000 m² großen Daches eines modernen Erlebnisbades in Moskau am 14.02.2004<br />

mit 28 Toten und 110 Verletzten


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 28<br />

- Einsturz eines mehrstöckigen Wohnhauses in Konya, Türkei, am 02.02.2004 mit mindestens 83<br />

Opfern<br />

- Dacheinsturz einer Schwimmhalle in Krefeld-Bockum im August 2000 mit 27 Verletzten<br />

- zweimaliger Einsturz des Daches eines Sporthallenneubaus in Halstenbeck bei Hamburg in den<br />

Jahren 1997 und 1998<br />

- Brand im Düsseldorfer Flughafen-Gebäude am 11.04.1996 mit 16 Toten und über 60 Verletzten<br />

- Einsturz des Roten Turmes in Jena im August 1995 mit 4 Toten<br />

Bilder der von dem Autor untersuchten Schäden mit teilweise katastrophalen Folgen zeigt die<br />

anonymisierte Schadensgalerie im Internet unter www.harrer-ing.de .<br />

7 Literatur<br />

[1] GEROLD, M.; BECKER, H. 2002<br />

Einsturzursache Schneelast - oder fehlende Bauüberwachung ?<br />

In: Bautechnik 79 (2002), H. 10, S. 707 - 710<br />

[2] KESSEL, M.H. 1990<br />

Aussteifung von Hausdächern durch konstruktive Maßnahmen bei<br />

Verzicht auf Windrispen oder Rispenbänder.<br />

Forschungsbericht Fachhochschule Hildesheim/Holzminden, Fachbereich<br />

Bauingenieurwesen in Hildesheim, Labor für Holztechnik (Hrsg.)<br />

[3] NATTERER, J.; KESSEL M.H. 1985<br />

Theoretische und experimentelle Untersuchungen zur seitlichen<br />

Stabilisierung von Biegeträgern.<br />

Forschungsbericht EPFEL / IBOIS, Lausanne<br />

[4] GEROLD, M.; BECKER, H. 2006<br />

Einsturzursache Schnee-, Eis- oder Wasserlast ? Oder fehlende<br />

Bauüberwachung !<br />

In: Der Bausachverständige Jg. 2, H. 2, S. 19 – 24, und H. 3, S. 16 – 19<br />

Bundesanzeiger Verlag, Köln, und Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart (Hrsg.)<br />

[5] BRÜNINGHOFF, H.; SCHMIDT, K.; WIEGAND, T. 1993<br />

Praxisnahe Empfehlungen zur Reduzierung von Querzugrissen.<br />

In: Bauen mit Holz, H. 11, S. 928 - 937<br />

[6] SCHLÜTER, H.-J.; GEROLD, M. 2003<br />

Auslegung von Gebäudestrukturen gegen Baumwurf.<br />

In: Baudynamik, VDI-Fachtagung in Kassel,<br />

VDI-Bericht Nr. 1754, S. 150 - 178, VDI Verlag GmbH, Düsseldorf,<br />

ISBN 3-18-091754-7; siehe auch www.harrer-ing.de<br />

[7] DIN 1052 Holzbauwerke (Ausgabe 1957)


M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 29<br />

[7a] DIN 1052 Holzbauwerke<br />

Blatt 1 Berechnung und Ausführung (10/69)<br />

Blatt 2 Bestimmungen für Dübelverbindungen<br />

besonderer Bauart (10/69)<br />

[7b] DIN 1052 Holzbauwerke<br />

Teil 1 Berechnung und Ausführung (04/88)<br />

Änderung A1 (10/96, 05/00)<br />

Teil 2 Mechanische Verbindungen (04/88)<br />

Änderung A1 (10/96, 05/00)<br />

Teil 3 Holzhäuser in Tafelbauart (04/88)<br />

[7c] DIN 1052 Entwurf, Berechnung und Bemessung von<br />

Holzbauwerken<br />

- Allgemeine Bemessungsregeln und<br />

Bemessungsregeln für den Hochbau (08/04)<br />

[8] DIN 68 141 Leime für tragende Holzbauteile (10/69)<br />

[8a] DIN EN 301 Klebstoffe für tragende Holzbauteile;<br />

Phenoplaste und Aminoplaste;<br />

Klassifizierung und Leistungsanforderungen<br />

(08/92)<br />

[9] DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und<br />

Grundstücke<br />

Teil 1 Technische Bestimmungen für den Bau (09/78)<br />

Teil 100 Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN752 und<br />

DIN EN12 056 (03/02)<br />

[10] DIN EN12 056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von<br />

Gebäuden<br />

Teil 3 Dachentwässerung, Planung und Bemessung<br />

(01/01)

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