Aktennotiz 1
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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 2<br />
1 Einleitung<br />
Die Frage der Bauwerksüberwachung ist durch einige bedauernswerte Ereignisse - auch in<br />
Deutschland - wieder in den Vordergrund des Interesses der verantwortlichen Bauherren, Planer und<br />
Nutzer<br />
gerückt.<br />
Bereits in den letzten Jahren wurde der Autor oftmals beauftragt, zu den Ursachen des (beinahe)<br />
Einsturzes von Dachkonstruktionen gutachterlich Stellung zu nehmen.<br />
Nachfolgend werden Fallbeispiele aus der Zeit der Orkane Lothar und Wiebke sowie zwei<br />
Schadensfälle des schneereichen Winters 2001/2002 nochmals dargestellt. Zusammenfassend wird<br />
erläutert, warum nicht die Windbeanspruchung oder Schneeanhäufungen als Schadensursache<br />
anzusehen waren, sondern das Zusammentreffen von teilweise fehlendem „Vier-Augen-Prinzip“,<br />
insbesondere fehlender Bauüberwachung, sowie mangelhafter Bauausführung. Anschließend folgen<br />
zwei Fallbeispiele aus den Jahren 1998 und 2005, bei denen Eis- und Wassersackbildungen<br />
schadensauslösend waren. Hier hätten Kontrollen während der Nutzung der Gebäude helfen können,<br />
die Schäden zu verhindern. Es folgen Beispiele zu Umbauten, bei denen es auf Grund von möglichen<br />
Redundanzen bzw. "Gott sei Dank" nicht zum Einsturz kam. Die Beispiele zeigen auch, dass neben<br />
Dachtragwerken aus Stahl und Holz auch Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen nicht vor<br />
Schäden gefeit sind.<br />
Abschließend wird aus aktuellem Anlass sowohl auf das mögliche Gefahrenpotential in unseren<br />
Gebäuden, als auch auf die Notwendigkeit von über die gesamte Nutzungszeit des Gebäudes verteilten<br />
Gebäude-Checks eingegangen. Es wird aufgezeigt, dass Monitoring z.B. im Brückenbau ein fester<br />
Bestandteil dieser Nutzungsphase ist. Für die Nutzungsdauer der Bauwerke existieren an spezielle<br />
Problemlösungen angepasste und erprobte Systeme und Methoden zur Überwachung. Dabei ist auch<br />
zu berücksichtigen, dass das Gefährdungspotential durch die Verschärfung von Einwirkungen im Laufe<br />
der Nutzungsphase in statischer und bauphysikalischer Hinsicht zunimmt.<br />
Anhand der exemplarischen Fallbeispiele wird aber auch gezeigt, dass bereits bei der Erstellung von<br />
Bauwerken das Vier-Augen-Prinzip gerade im Hochbau - und nicht nur bei öffentlich zugänglichen<br />
Gebäuden - hilft, Schäden zu vermeiden. Durch Anwendung redundanter Systeme kann eine<br />
ausreichende Ankündigung des Versagens erreicht werden - Sachschäden lassen sich jedoch kaum<br />
ausschließen. Die Bauüberwachung neu zu erstellender Objekte sollte daher ausgeweitet werden, um<br />
Schäden mit weit reichenden Folgen für Mensch, Umwelt, Gesellschaft und Kapital zu vermeiden. Dies<br />
betrifft auch das hier nicht vorgestellte Themengebiet 'Gründung’.