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M. Gerold Vier-Augen-Prinzip, Bauüberwachung, Monitoring Seite 2<br />

1 Einleitung<br />

Die Frage der Bauwerksüberwachung ist durch einige bedauernswerte Ereignisse - auch in<br />

Deutschland - wieder in den Vordergrund des Interesses der verantwortlichen Bauherren, Planer und<br />

Nutzer<br />

gerückt.<br />

Bereits in den letzten Jahren wurde der Autor oftmals beauftragt, zu den Ursachen des (beinahe)<br />

Einsturzes von Dachkonstruktionen gutachterlich Stellung zu nehmen.<br />

Nachfolgend werden Fallbeispiele aus der Zeit der Orkane Lothar und Wiebke sowie zwei<br />

Schadensfälle des schneereichen Winters 2001/2002 nochmals dargestellt. Zusammenfassend wird<br />

erläutert, warum nicht die Windbeanspruchung oder Schneeanhäufungen als Schadensursache<br />

anzusehen waren, sondern das Zusammentreffen von teilweise fehlendem „Vier-Augen-Prinzip“,<br />

insbesondere fehlender Bauüberwachung, sowie mangelhafter Bauausführung. Anschließend folgen<br />

zwei Fallbeispiele aus den Jahren 1998 und 2005, bei denen Eis- und Wassersackbildungen<br />

schadensauslösend waren. Hier hätten Kontrollen während der Nutzung der Gebäude helfen können,<br />

die Schäden zu verhindern. Es folgen Beispiele zu Umbauten, bei denen es auf Grund von möglichen<br />

Redundanzen bzw. "Gott sei Dank" nicht zum Einsturz kam. Die Beispiele zeigen auch, dass neben<br />

Dachtragwerken aus Stahl und Holz auch Stahlbeton- und Spannbetonkonstruktionen nicht vor<br />

Schäden gefeit sind.<br />

Abschließend wird aus aktuellem Anlass sowohl auf das mögliche Gefahrenpotential in unseren<br />

Gebäuden, als auch auf die Notwendigkeit von über die gesamte Nutzungszeit des Gebäudes verteilten<br />

Gebäude-Checks eingegangen. Es wird aufgezeigt, dass Monitoring z.B. im Brückenbau ein fester<br />

Bestandteil dieser Nutzungsphase ist. Für die Nutzungsdauer der Bauwerke existieren an spezielle<br />

Problemlösungen angepasste und erprobte Systeme und Methoden zur Überwachung. Dabei ist auch<br />

zu berücksichtigen, dass das Gefährdungspotential durch die Verschärfung von Einwirkungen im Laufe<br />

der Nutzungsphase in statischer und bauphysikalischer Hinsicht zunimmt.<br />

Anhand der exemplarischen Fallbeispiele wird aber auch gezeigt, dass bereits bei der Erstellung von<br />

Bauwerken das Vier-Augen-Prinzip gerade im Hochbau - und nicht nur bei öffentlich zugänglichen<br />

Gebäuden - hilft, Schäden zu vermeiden. Durch Anwendung redundanter Systeme kann eine<br />

ausreichende Ankündigung des Versagens erreicht werden - Sachschäden lassen sich jedoch kaum<br />

ausschließen. Die Bauüberwachung neu zu erstellender Objekte sollte daher ausgeweitet werden, um<br />

Schäden mit weit reichenden Folgen für Mensch, Umwelt, Gesellschaft und Kapital zu vermeiden. Dies<br />

betrifft auch das hier nicht vorgestellte Themengebiet 'Gründung’.

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